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Freitag, den 16. Dez. 2011

Der Feind kassiert bei uns

 
.   Ordre Public - Public Policy: Steht sie der Anerkennung eines Spruchs nach der New Yorker Übereinkunft in Schiedssachen entgegen, wenn der Feind mit einem Spruch aus dem Ausland in den USA kassieren will?

Diese Frage verneinte in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 15. Dezember 2011 im Fall Ministry Of Defense v. Cubic Defense Systems, Inc., Az. 99-56380. Der Iran hatte wegen Vertragsbruches ein schweizer Schiedsverfahren gewonnen, das nun in den USA zur Anerkennung gelangt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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