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Donnerstag, den 09. Febr. 2012

Wiedereinsetzung im US-Prozess

 
.   Im amerikanischen Recht finden sich nicht unbedingt Begriffe, die man im Rechtswörterbuch auf Papier oder online als Übersetzung entdeckt. Hinzu kommt die Vielfalt des Prozessrechts: Bundesgerichte haben ihrs und jeder Staat seins. Jeder Revisions- und Landbezirk in Staat und Bund kann seine eigene Regeln einführen. Auch die Richter setzen Prozessrecht - jeder für seinen Saal. Die Einheitlichkeit der Begriffe ist dabei nicht gewährleistet.

Die Wiedereinsetzung im amerikanischen Zivilprozess nach einem Versäumnis gehört zu den schwereren Begriffen. Im Verfahren Wilson v. Superclub Ibiza LLC nennt der Richter den Antrag nach Bundesprozessrecht am 3. Februar 2012 eine Motion to set aside the Entry of Default und erklärt, wann ein Entry of Default can be vacated, was nicht zur Annahme führen darf, der Begriff Vacation passe zur Wiedereinsetzung:
Rule 55(c) of the Federal Rules of Civil Procedure provides that an entry of default can be vacated for good cause. This and several other circuits have applied a three-part balancing test to assess whether good cause has been met. Though the decision lies within the discretion of the trial court, exercise of that discretion entails consideration of whether (1) the default was willful, (2) a set-aside would prejudice the plaintiff, and (3) the alleged defense was meritorious. Keegel v. Key West & Caribbean Trading Co., Inc., 627 F.2d 372, 373 (D.C. Cir. 1980).







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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