Beweiswürdigung im US-Strafprozess
HJa - Washington. Das Opfer wollte seine Schulden nicht zahlen und entwürdigte seinen späteren Mörder dabei in aller Öffentlichkeit, indem es ihn mit einem Besenstiel niederschlug. Später bugsierte es der so Gedemütigte zusammen mit einem Freund in eine dunkle Gasse und erschoss es mit einer Schrottflinte. Der Täter wurde wegen First Degree Murder für schuldig befunden, sein Freund als ein Accomplice und Co-conspirator befunden.
Ebendieser Freund wandte sich nach Ausschöpfung des staatlichen Verfahrensweges an die bundesstaatliche Gerichtsbarkeit. Er sah in der Beweiswürdigung der Zeugenaussagen durch die Geschworenen seine Rechte, die aus derDue Process Clause resultieren, verletzt. Ihm wurde durch das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA Recht gegeben.
Am 29. Mai 2012 entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, im Fall Coleman vs. Johnson, dass diese Entscheidung aufzuheben und der Fall unter Beachtung der Erkenntnisse, die im Urteil formuliert sind, fortzuführen sei. Die Zeugenaussagen seien nicht so lückenhaft gewesen, dass eine vernünftige Jury nicht zu dem Ergebnis der Verurteilung hätte kommen können.
Ebendieser Freund wandte sich nach Ausschöpfung des staatlichen Verfahrensweges an die bundesstaatliche Gerichtsbarkeit. Er sah in der Beweiswürdigung der Zeugenaussagen durch die Geschworenen seine Rechte, die aus der
Am 29. Mai 2012 entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, im Fall Coleman vs. Johnson, dass diese Entscheidung aufzuheben und der Fall unter Beachtung der Erkenntnisse, die im Urteil formuliert sind, fortzuführen sei. Die Zeugenaussagen seien nicht so lückenhaft gewesen, dass eine vernünftige Jury nicht zu dem Ergebnis der Verurteilung hätte kommen können.