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Donnerstag, den 27. Sept. 2012

Kundendaten: Teilungspflicht?

 
.   Wer Kundendaten sammelt und einem Dritter gibt, muss sie zu nicht ungünstigeren Bedingungen mit weiteren Interessierten teilen. Dieser Grundsatz gilt nach dem Telefonaufsichtsgesetz des US-Bundes. Ob er sich auf andere Konstellationen erstrecken lässt?

Jedenfalls nicht unendlich, entschied am 26. September 2012 in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA im Fall LSSI Data Corp. v. Comcast Phone, LLC nach dem Telecommunications Act of 1934 mit den Änderungen des Telecommunications Act of 1996.

Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung, die einem Netzinhaber das Teilen der Kundendaten an einen Dritten auferlegte, lagen im Revisionprozess jedoch noch nicht genug Fakten vor, um eine abschließende Würdigung vorzunehmen. Vorerst beschränkte sich die Revision auf die Aufhebung der e.V.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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