Kundendaten: Teilungspflicht?
CK • Washington. Wer Kundendaten sammelt und einem Dritter gibt, muss sie zu nicht ungünstigeren Bedingungen mit weiteren Interessierten teilen. Dieser Grundsatz gilt nach dem Telefonaufsichtsgesetz des US-Bundes. Ob er sich auf andere Konstellationen erstrecken lässt?
Jedenfalls nicht unendlich, entschied am 26. September 2012 in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA im Fall LSSI Data Corp. v. Comcast Phone, LLC nach dem Telecommunications Act of 1934 mit den Änderungen des Telecommunications Act of 1996.
Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung, die einem Netzinhaber das Teilen der Kundendaten an einen Dritten auferlegte, lagen im Revisionprozess jedoch noch nicht genug Fakten vor, um eine abschließende Würdigung vorzunehmen. Vorerst beschränkte sich die Revision auf die Aufhebung der e.V.
Jedenfalls nicht unendlich, entschied am 26. September 2012 in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA im Fall LSSI Data Corp. v. Comcast Phone, LLC nach dem Telecommunications Act of 1934 mit den Änderungen des Telecommunications Act of 1996.
Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung, die einem Netzinhaber das Teilen der Kundendaten an einen Dritten auferlegte, lagen im Revisionprozess jedoch noch nicht genug Fakten vor, um eine abschließende Würdigung vorzunehmen. Vorerst beschränkte sich die Revision auf die Aufhebung der e.V.