Erben- und Gerichtskonflikte wegen Nazis
CK • Washington. Um die Entschädigung für von den Nazis abgenötigtes Kunstgut streiten sich Parteien aus den USA und Schweden vor deutschen und amerikanischen Gerichten. Zum Schluss werden die Anwälte, die den Parteien eine Entschädigung im Fall Schoeps v. Museum of Modern Art erstritten, von übergangenen Erben des Kunstliebhabers Paul von Mendelssohn-Bartholdy aus Berlin verklagt.
Ein amerikanisches Gericht muss daher die Wirkung eines deutschen Erbvertrags und insbesondere die Frage klären, ob ein schwedischer Erbe nicht als notwendige Partei mit demselben Anspruch wie der amerikanische Kläger in den amerikanischen Prozess einbezogen werden musste.
Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington prüfte mit ausführlicher Begründung am 20. Dezember 2012 im Fall Wach v. Byrne, Goldenberg & Hamilton PLLC, wie sich dieser Mangel auswirkt, und entscheidet zugunsten der Kanzlei.
Ein amerikanisches Gericht muss daher die Wirkung eines deutschen Erbvertrags und insbesondere die Frage klären, ob ein schwedischer Erbe nicht als notwendige Partei mit demselben Anspruch wie der amerikanische Kläger in den amerikanischen Prozess einbezogen werden musste.
Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington prüfte mit ausführlicher Begründung am 20. Dezember 2012 im Fall Wach v. Byrne, Goldenberg & Hamilton PLLC, wie sich dieser Mangel auswirkt, und entscheidet zugunsten der Kanzlei.