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Mittwoch, den 21. Aug. 2013

Lost in Translation - war einmal

 
Pischel, Vertragsenglisch für Management und Berater, Köln 2013
DJ - Washington.   Freilich hat man als deutscher Referendar, der in das us-amerikanische Ausland strebt, die wundersame Welt des Case Law, der Prejudices und der Juries am heimischen Fernseher eifrig studiert. Angekommen in den USA lernt man in den ersten Wochen insbesondere eines: Gelerntes vergessen – sowohl über das eigene Recht als auch das, was man über das US-Recht zu wissen glaubt. Nur scheinbar wieder auf gewohntes Terrain begibt man sich, wenn man einen in Englisch geschriebenen und dem US-Recht unterworfenen Vertrag lesen darf. Denn auch die englische Vertragsgestaltung entpuppt sich schnell als Terra incognita. Wer sich nämlich des Englischen einigermaßen mächtig glaubt und daraus folgert, Bedingungen und Rechtsfolgen einer vertraglichen Vereinbarung unproblematisch aus einer Übersetzung der englischen Vorlage entnehmen zu können, geht fehl.

Vielmehr gilt es auch hier, einige Fallstricke zu beachten, auf die Dr. Gerhard Pischel, LL.M., Rechtsanwalt bei HEUSSEN in München, in seinem Werk Vertragsenglisch für Management und Berater hinweist. Der Autor verfolgt dabei nicht den Anspruch, einen Überblick über das englische oder das us-amerikanische Recht zu geben. Es ist vielmehr geschrieben, um seinem Leser die Grundsätze der Vertragsgestaltung in englischer Sprache näher zu bringen. Als Zielgruppe hat der Autor Anwälte, die Unternehmen bei der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen in englischer Sprache unterstützt, sowie die betroffenen Manager im Auge. Nicht ausdrücklich vorgesehen hat der Autor freilich den im Ausland befindlichen Rechtsreferendar, für den das Werk gleichwohl maßgeschneidert ist. Inhaltlich umfasst es nämlich nicht nur Ausführungen über die Gliederung von Verträgen und über Formulierungen in der Vertragsgestaltung, sondern auch Hinweise im Hinblick auf die im Vergleich zum deutschen Recht unterschiedliche Herangehensweise in der Phase der Vertragsverhandlung sowie Übersichten zu beliebten Übersetzungsfehlern. Dies vor Ort parat zu haben, erleichtert das Referendarsleben erheblich.

Das Werk sei damit insbesondere jenen ans Herz gelegt, für die Vertragsenglisch Neuland ist. Pischel stellt nicht nur das Einmaleins der englischen Vertragsgestaltung knapp und fundiert dar, sondern hilft auch, die unbekannte Vertragsgegenseite vor dem Hintergrund ihres sozialen Kontextes besser zu verstehen. Mit der Materie vertraute Juristen werden sich jedenfalls schon aufgrund der lebendigen Sprache nicht langweilen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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