PLZ als datengeschützte Anschrift?
CK • Washington. Die amerikanische Hauptstadt schützt Verbraucher mit zwei Gesetzen vor dem Missbrauch ihrer Daten, obwohl sie primär gegen die Diskriminierung von Verbrauchern wegen ihrer Wohngegend wirken sollen. Im Fall Hancock v. Urban Outfitters verklagten zwei Kunden ihre Modehäuser, die ihnen die Postleitzahl beim Einkauf abverlangt hatten, wegen Verletzung dieser Gesetze.
Die PLZ entspricht jedoch nicht einer Wohnanschrift, entschied am 14. März 2014 das Bundesgericht der Hauptstadt nach seiner Prüfung des Use of Consumer Identification Information Act, DC Code §47-3151, und des Consumer Protection Procedures Act, DC Code §28-3901. Die Würdigung des United States District Court for the District of Columbia ist eine wertvolle Einführung in einzelstaatliche Verbraucher- und Datenschutzgesetze in den USA und schließt mit der Abweisung der Klage wegen Unschlüssigkeit.
Die PLZ entspricht jedoch nicht einer Wohnanschrift, entschied am 14. März 2014 das Bundesgericht der Hauptstadt nach seiner Prüfung des Use of Consumer Identification Information Act, DC Code §47-3151, und des Consumer Protection Procedures Act, DC Code §28-3901. Die Würdigung des United States District Court for the District of Columbia ist eine wertvolle Einführung in einzelstaatliche Verbraucher- und Datenschutzgesetze in den USA und schließt mit der Abweisung der Klage wegen Unschlüssigkeit.