USA: Neue Regeln im Fernabsatz
CK • Washington. Der Online-Vertrieb wird mit den FTC-Rules vom 17. September 2014 neu geregelt. Die Bestimmungen treten am 8. Dezember 2014 in Kraft. Die Federal Trade Commission in Washington verkündete sie mit bundesweiter Wirkung in ihrer Eigenschaft als Verbraucherschutzamt und Wettbewerbshüterin im Federal Register unter dem Titel Mail, Internet, or Telephone Order Merchandise. Sie bauen auf den seit 1975 gewonnenen Erfahrungen mit der Mail or Telephone Order Merchandise-Verordnung, 40 FR 51582, mit den Änderungen vom 1993, 58 FR 49096, auf. Damit kann der Handel bereits auf Präzedenzfälle zurückgreifen.
Vertragsrecht ist in den USA einzelstaatliches Recht. Der Fernabsatz wird also von diesem bundesrechtlichen Element überlagert, das in der Rechtsprechung als einzelstaatsrechtsbrechend angesehen wird, während im allgemeinen einzelstaatliches Recht Bundesrecht bricht. Ein noch wichtigeres Beispiel für diese Ausnahme ist der landesweit zu beachtende Magnusson Moss Warranty Act.
Vertragsrecht ist in den USA einzelstaatliches Recht. Der Fernabsatz wird also von diesem bundesrechtlichen Element überlagert, das in der Rechtsprechung als einzelstaatsrechtsbrechend angesehen wird, während im allgemeinen einzelstaatliches Recht Bundesrecht bricht. Ein noch wichtigeres Beispiel für diese Ausnahme ist der landesweit zu beachtende Magnusson Moss Warranty Act.