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Donnerstag, den 25. Dez. 2014

Doktoranden bekommen nichts geschenkt

 
.   Am 24. Dezember 2014 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt über die Klage eines Doktoranden, dem die Universität den Abschluss versagte. Fast biblisch liest sich die Entscheidungsbegründung im Fall Althiabat v. Howard University.

Nach der Aufzählung der materiellen und prozessualen Tatsachen und Vorgänge erörtert es lesenswert, ob der nicht nur zu schleppend vorgehende Kandidat einen Vertragsanspruch besitzen könnte und in Verfassungsrechten verletzt ist. Dann weist es die Klage ab.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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