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Dienstag, den 30. Dez. 2014

Sechs Tage Prozess wegen $25

 
Nach Missachtung der Inkassogesetze $12.200 Schadenersatz
.   25 Dollar Verzugsgebühr fallen an, wenn laut einer Satzung Wohneigentümer Umlagen verspätet zahlen. Zudem droht dem Eigentümer Ärger mit der Hypthekenbank. In McDermott v. Marcus, Errico, Emmer & Brooks verwandelte der Kläger wegen Inkassofehlern der beauftragten Kanzlei einer WE-Gemeinschaft eine anfängliche $25-Schuld in einen Schadenersatzgewinn von $12.200.

Der Prozess dauerte mit Zeugenvernehmungen, Kreuzverhören und Plädoyers sechs Tage. Hinzu kamen Termine vor dem Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston, das die Entscheidung erließ. Dessen Begründung vom 20. Dezember 2014 führt vorbildlich in die Schwierigkeiten des Inkasso in den USA ein, das sowohl von einzelstaatlichem Recht als auch dem bundesrechtlichen Fair Debt Collection Practices Act geprägt wird.

Diese Herausforderungen treffen nicht nur die verklagten Rechtsanwälte, sondern ebenfalls die Richterin in der ersten Instanz und die Parteien. Die Gesetze auf Bundes- und Staatenebene ergänzen sich nicht logisch. Ihre partielle Wechselwirkung und das Nebeneinanderwirken erörterte das Bundesgericht ausführlich und lesenswert. Jeder Gläubiger, nicht nur ihre Anwälte, findet in ihr nützliche Informationen für die Risikominderung beim Forderungseinzug in den USA.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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