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Dienstag, den 24. Nov. 2015

Daumen an Leiter verloren, durch Zeh ersetzt - Produkthaftung?

 
Gefahr von Werbeaussagen mit Sicherheitsversprechen
.   Beim Leiterfall quetschte sich der Kläger im Sturm den Daumen ab. Diesen ersetzte ein Arzt durch einen ampu­tierten Zeh. Ob der Zeh­verlust als sekun­därer Schaden von der Produkt­haftung gedeckt ist, klärte am 20. November 2015 in Green v. Wing Enterprises Inc. das Bundesgericht für Maryland wie folgt:
In Maryland, a plaintiff must satisfy the following five elements to establish a negligent misrepresentation claim:
(1) the defendant, owing a duty of care to the plaintiff, negligently asserts a false statement;
(2) the defendant intends that his statement will be acted upon by the plaintiff;
(3) the defendant has knowledge that the plaintiff will probably rely on the statement, which, if erroneous, will cause loss or injury;
(4) the plaintiff, justifiably, takes action in reliance on the statement; and
(5) the plaintiff suffers damage proximately caused by the defendant's negligence.
Das beklagte TV-Werbeunternehmen wandte ein, dass Aussagen über die Sicher­heit der Leiter lediglich übliche Über­treibungen darstellten und keine Sicherheit garantieren. Das Gericht legte ausführlich dar, dass sein Verweis auf Sicherheits­standards neben anderen Werbe­aussagen einen messbaren Sicherheitsgrad ver­sprach, der nun den Geschworenen zur Beweis­würdigung und Subsumtion vor­zulegen ist. Zudem erörterte es lesens­wert weitere Anspruchs­grundlagen, die bei Produkt­haftungs­klagen behauptet werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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