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Donnerstag, den 25. Febr. 2016

Anwaltliche Scheinvollmacht für $200-Mio.-Vergleich

 
.   Einen Vergleich über $207.500 Schadensersatz focht der Klä­ger in Wang v. IBM mit dem Argument an, er habe seinem Rechtsanwalt nur für einen Vergleich über $200 Millionen die Vertretungsvollmacht erteilt. Der Vergleich sei unwirksam. Als er verlor, focht er den Beschluss an, mit dem das Gericht auf eine Beweisaufnahme über die Vertretung verzichtete.

Am 23. Februar 2016 erließ das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City eine lesenswerte Begründung, die neben der prozessualen Frage lesenswert die Vollmacht und Scheinvollmacht des Anwalts erläutert - eine in amerikanischen Entscheidungen seltener auftretende Fragestellung.

Im Ergebnis fand es, dass der Anwalt zur Zustimmung zum Vergleich bevoll­mächtigt war, nachdem das Gericht feststellte, dass dieser seinen Mandanten über die Aussichten eines $200 Mio.-Vergleichs unterrichtet hatte und jener ihm Vollmacht für ein abweichendes Ergebnis erteilt hatte. Selbst die Weigerung des Mandanten, die schriftliche Ausfertigung des Vergleiches zu unterzeichnen, machte den Vergleich nicht unwirksam.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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