Erfahrungsbericht: Motions Hearing im Bundesgericht
KAS - Washington. Wer zum ersten Mal einen Termin beim amerikanischen Gericht besucht, erwartet strenge Richter, die die Rechtsanwälte der Parteien während der Vorträge barsch unterbrechen und unangenehme Fragen einwerfen. Meist, vor allem in der Revision, wirkt die Befragung wie ein Angriff und soll die Anwälte in Bedrängnis bringen. Wie die Richter voraussichtlich über den Fall entscheiden werden, lassen sie hierbei nur höchst selten durchblicken. Insgesamt wirken die Gerichtsverhandlungen eher streng und steif.
Ein ganz anderer Eindruck entstand nun bei einem Besuch des United States Disstrict Court for the District of Maryland in Greenbelt. Das Gericht, das nach etwa 30 Minuten Autofahrt von der Hauptstadt aus zu erreichen ist, ist ein neueres Gebäude, ohne jedoch die typischen und prunkvollen Holzvertäfelungen missen zu lassen. Die obligatorische Sicherheitskontrolle fiel weniger umfangreich als beim Court of Appeals for the Federal Circuit beim Weißen Haus in Washington, DC, aus. Die Einweisung der Gerichtsdienerin, gekleidet in einem farbenfrohen Oberteil, enthielt die üblichen Hinweise auf das Handy-Verbot und die Ankündigung des Erscheinens des Gerichts.
Dem Motions Hearing lag ein Rechtsstreit zugrunde, bei dem es um eine missglückte Auslandsinvestition im Rahmen des EB5-Visums-Programms ging. Rechtlich ging es hauptsächlich - wie so oft - um die Frage, welches Recht anwendbar ist.
Das Hearing begann mit der Frage der jungen und sehr freundlich wirkenden Richterin, wie denn die Namen der Parteien richtig ausgesprochen werden. Es folgten die Vorträge der Rechtsanwälte. Die Richterin stellte Fragen, ließ die Rechtsanwälte aber stets ausreden. Sie unterbrach sogar sich selbst, wenn sie merkte, dass sich die vortragenden Rechtsanwälte mit den beisitzenden Rechtsanwälten austauschen wollten. Sie wartete ab, solange sich die Anwälte berieten und ermunterte die beisitzenden Anwälte während des Vortrages ihrer Kollegen ergänzend vorzutragen. Die Anwälte durften so lange sprechen, bis alles Erforderliche vorgetragen und erfragt wurde, ohne Rücksicht auf die Sprechzeiten.
Insgesamt entstand der Eindruck, dass sich die Richterin ernsthaft bemühte, den Sachverhalt und die Auffassungen der Parteien nachzuvollziehen. Dabei gab sie eigene Rechtsunsicherheiten offen zu. Bemerkenswert an dem Hearing war zudem, dass die Richterin immer wieder genau die Probleme benannte und eine Richtung vorgab, wie sie voraussichtlich entscheiden wird. Bei der Berechnung der Schriftsatzfrist zu den ungeklärten Fragen ging sie auf private Belange der Attorneys ein, verlängerte die Frist dementsprechend und erklärte, dass ein einfaches Schreiben ohne besondere Formalia ausreiche.
Erst als alle Anwesenden ihre Frage, ob noch irgendetwas besprochen oder klargestellt werden müsse, verneinten, schloss sie das Hearing. Abschließend bedankte sie sich bei den Parteien für die professionelle und angenehme Verhandlung. Nicht nur für die Rechtsanwälte, sondern auch auf den Zuhörer wirkte das Hearing freundlich und entspannt. Die Richterin achtete darauf, dass unnötige und umständliche Ausführungen vermieden und nur die problematischen Themen besprochen wurden und zwar so, dass es für alle Anwesenden verständlich und nachvollziehbar war. Auf strenge Förmeleien verzichtete sie, soweit es der Sache förderlich war. Auch wenn ein solches Hearing wohl nicht repräsentativ für amerikanische Gerichtsverhandlungen ist, war es doch einmal eine ganz andere Erfahrung. Es mag dahin stehen, ob die angenehme Atmosphäre auf das junge Alter oder das rangniedrigere Gericht zurückzuführen ist. Erfreulich ist, dass zumindest in diesem Rechtsstreit eine Richterin entscheiden wird, die sich wahrlich bemüht hat, den Sachverhalt und die Argumente der Parteien umfassend nachzuvollziehen und zu würdigen.
Ein ganz anderer Eindruck entstand nun bei einem Besuch des United States Disstrict Court for the District of Maryland in Greenbelt. Das Gericht, das nach etwa 30 Minuten Autofahrt von der Hauptstadt aus zu erreichen ist, ist ein neueres Gebäude, ohne jedoch die typischen und prunkvollen Holzvertäfelungen missen zu lassen. Die obligatorische Sicherheitskontrolle fiel weniger umfangreich als beim Court of Appeals for the Federal Circuit beim Weißen Haus in Washington, DC, aus. Die Einweisung der Gerichtsdienerin, gekleidet in einem farbenfrohen Oberteil, enthielt die üblichen Hinweise auf das Handy-Verbot und die Ankündigung des Erscheinens des Gerichts.
Dem Motions Hearing lag ein Rechtsstreit zugrunde, bei dem es um eine missglückte Auslandsinvestition im Rahmen des EB5-Visums-Programms ging. Rechtlich ging es hauptsächlich - wie so oft - um die Frage, welches Recht anwendbar ist.
Das Hearing begann mit der Frage der jungen und sehr freundlich wirkenden Richterin, wie denn die Namen der Parteien richtig ausgesprochen werden. Es folgten die Vorträge der Rechtsanwälte. Die Richterin stellte Fragen, ließ die Rechtsanwälte aber stets ausreden. Sie unterbrach sogar sich selbst, wenn sie merkte, dass sich die vortragenden Rechtsanwälte mit den beisitzenden Rechtsanwälten austauschen wollten. Sie wartete ab, solange sich die Anwälte berieten und ermunterte die beisitzenden Anwälte während des Vortrages ihrer Kollegen ergänzend vorzutragen. Die Anwälte durften so lange sprechen, bis alles Erforderliche vorgetragen und erfragt wurde, ohne Rücksicht auf die Sprechzeiten.
Insgesamt entstand der Eindruck, dass sich die Richterin ernsthaft bemühte, den Sachverhalt und die Auffassungen der Parteien nachzuvollziehen. Dabei gab sie eigene Rechtsunsicherheiten offen zu. Bemerkenswert an dem Hearing war zudem, dass die Richterin immer wieder genau die Probleme benannte und eine Richtung vorgab, wie sie voraussichtlich entscheiden wird. Bei der Berechnung der Schriftsatzfrist zu den ungeklärten Fragen ging sie auf private Belange der Attorneys ein, verlängerte die Frist dementsprechend und erklärte, dass ein einfaches Schreiben ohne besondere Formalia ausreiche.
Erst als alle Anwesenden ihre Frage, ob noch irgendetwas besprochen oder klargestellt werden müsse, verneinten, schloss sie das Hearing. Abschließend bedankte sie sich bei den Parteien für die professionelle und angenehme Verhandlung. Nicht nur für die Rechtsanwälte, sondern auch auf den Zuhörer wirkte das Hearing freundlich und entspannt. Die Richterin achtete darauf, dass unnötige und umständliche Ausführungen vermieden und nur die problematischen Themen besprochen wurden und zwar so, dass es für alle Anwesenden verständlich und nachvollziehbar war. Auf strenge Förmeleien verzichtete sie, soweit es der Sache förderlich war. Auch wenn ein solches Hearing wohl nicht repräsentativ für amerikanische Gerichtsverhandlungen ist, war es doch einmal eine ganz andere Erfahrung. Es mag dahin stehen, ob die angenehme Atmosphäre auf das junge Alter oder das rangniedrigere Gericht zurückzuführen ist. Erfreulich ist, dass zumindest in diesem Rechtsstreit eine Richterin entscheiden wird, die sich wahrlich bemüht hat, den Sachverhalt und die Argumente der Parteien umfassend nachzuvollziehen und zu würdigen.