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Montag, den 02. Juli 2007

Was für eine Begnadigung!  

.   Stunden nachdem ein Gericht entscheidet, dass es I. Lewis Scooter Libby keinen Haftaufschub gewährt, wandelt der Präsident am 2. Juli 2007 die Strafzumessung im Wege der Commutation nach Art. II(2) der Bundesverfassung um. Ins Gefängnis muss die rechte Hand Cheneys nicht. Doch sonstige Strafen werden ihm nicht erlassen.

Allgemein lautet es, Bush wollte seine Parteigenossen durch die Aufhebung der Haftstrafe zufriedenstellen, die die Begnadigung, Clemency, von Libby verlangt hatten, ohne den Demokraten zuviel Futter für den Wahlkampf zu schenken. Doch was ist das für ein Schritt?!

Libby bleibt wegen seiner Falschaussagen im Verratsverfahren Plame als Lügner gestempelt. Oder dient er als Sündenbock? Wahrscheinlich wird er das Rechtsmittel weiterverfolgen können, um den Schuldspruch und die Reststrafen abzuwenden.

Der Gerichtsbeschluss erging durch den United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit in Sachen United States of America v. I. Lewis Libby, Az. 07-3086, am 2. Juli 2007, wegen geringer Erfolgsaussicht.

Möglicherweise erhält Bush auch die Gelegenheit, seine rechte Hand, Karl Rove, zu begnadigen. Dessen Security Clearance wurde trotz seiner Beteiligung am Plame-Verrat erneuert, berichtet die Washington Post am 2. Juli 2007. Der Abgeordnete Henry Waxman erkundigt sich beim Weißen Haus nach den Hintergründen, da auch der fahrlässige Verrat von Staatsgeheimnissen die Richtlinien für den Geheimnisträgerstatus verletzt.


Montag, den 02. Juli 2007

Juryspruch zu früh akzeptiert  

.   Der Spruch der Geschworenen im Zivilverfahren stellt kein Urteil dar. Der Richter erlässt das Urteil, nachdem die Parteien Gelegenheit zu weiteren Anträgen hatten:

Auf ein neues Hauptverfahren als new Trial, Remittitur zur Herabsetzung eines zugesprochenen Betrages oder Additur zu seiner Erhöhung, oder ein Judgment Non Obstante Verdicto, mit dem der Richter das Verdikt der Jury durch seine eigene Subsumtion ersetzt. Das JNOV ist auch als Judgment as a Matter of Law bekannt.

Der Fall Nitco Holding Corp. v. Zareh Boujikian, Az. 05-16438, betrifft eine Berufung, die abgewiesen wird, weil die unterlegene Partei nicht in der ersten Instanz gegen das Verdikt vorging. Damit hat es nicht nur das Verdikt akzeptiert, sondern auch das Rechtsmittel nach Rule 50(b) der Federal Rules of Civil Procedure verwirkt.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied am 25. Juni 2007 unter rückwirkender Bezugnahme auf den nach dem Verdikt vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten erlassenen Präzedenzfall Unitherm Food Systems, Inc. v. Swift-Eckrich, Inc., 546 US 394 (2006).







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.