In Deutschland landen Zulassungsurkunden zum US-Gericht mit der Luftpost nicht ohne schwere Kratzer, trotz bombensicherer Verpackung. Was wäre geschehen, wenn die Aktie abhanden gekommen wäre? Diese Aktie einer Corporation in den USA ist glücklicherweise kein Inhaberpapier.
Sie ist ordentlich im Corporate Book und dort im Ledger unter dem Namen des Gesellschafters verzeichnet. Ohne sein Indossament hätte selbst ein gutgläubiger Erwerber Schwierigkeiten und der Executor eines US-Nachlasses könnte die Übertragung auf einen Erben nur mit seinen Letters of Administration erreichen.
Bei einem Verlust hätte der Berechtigte nach den Statuten der Corporation, den By-laws, den President unterrichtet. Der Geschäftsführer hätte den verlorenen Anteilsschein für nichtig erklärt und eine neue Urkunde ausgestellt. Ein wenig Aufwand, doch keine Tragödie. Im Fall der 200.000-Dollaraktie überhaupt kein Problem, zeigt sich, weil das Zertifikat nämlich nicht echt ist - lediglich eine täuschend ähnlich wirkende Farbkopie.