• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 07. Mai 2014

Wie beweist der Filmschreiber eine Verletzung?  

.   Weil er eine Filmfirma wiederholt anmeckerte, sie habe mit ihrem historischen Film sein Urheberrecht an einem auf demselben historischen Ereignis fußenden Drehbuch verletzt, verklagte sie ihn mit einer negativen Feststellungsklage, declaratory Judgment Action. Er verlor im Fall Effie Film LLC v. Murphy, weil er das Abkupfern nicht nachweisen konnte.

Bei behaupteter Verletzung muss das Gericht die wesentliche Übereinstimmung der Werke aus der Sicht des durchschnittlichen Beobachters, ordinary Observer, prüfen, sofern der Verletzte nicht nachweisen kann, dass der Nachahmer Zugang zu seinem Werk besaß, was hier nicht zutrifft. Dieser Beobachter müsste den Eindruck erhalten - solange er nicht nur auf Unterschiede achtet - dass beide Werke dieselbe ästhetische Wirkung erzielen.

Wenn das erste Werk nichtoriginale Elemente aus dem öffentlichen Raum, public Domain, wie bespielsweise historische Begebnisse einschließt, muss das Gericht the similarities in such aspects as the total concept and feel, theme, characters, plot, sequence, pace, and setting des Werks prüfen. Da das Untergericht nach Feststellung des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA in New York so verfahren war, konnte es das Urteil am 7. Mai 2014 bestätigen.


Mittwoch, den 07. Mai 2014

US-Recht bei Auslandsaktien?  

.   Das amerikanische Börsen- und Aktienaufsichtsrecht gilt nicht für an ausländischen Kapitalmärkten ausgegebene Aktien, erklärte in New York City im Fall City of Pontiac v. UBS AG das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 6. Mai 2014. Die Frage stellte sich zum ersten Mal, seit der US Supreme Court in Washington, DC im Fall Morrison v. National Australia Bank Ltd. eine restriktive Zuständigkeitskompetenz postuliert hatte; siehe Forumshopping in den USA erschwert. Die Beschlussbegründung von 31 Seiten Länge empfiehlt sich Kapitalmarktjuristen zur Lektüre.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.