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Donnerstag, den 31. Dez. 2020

Recht im Jahre 2020 unter trump

 

.   Absurdes prägte das trump-Jahr 2020. Statt den Gesetzgeber handeln zu lassen und Gesetze in Kraft zu setzen, trotzte trump den Verfassungsgeboten. Vor seiner Wahl hatte er seine Vorgänger beschuldigt, eigenmächig mit Dekreten zu regieren. 2020 nahm er das Mittel der Executive Order noch häufiger in die Hand und griff auch in Rechtsbereiche außerhalb seiner Zuständigkeiten ein.

Mal schob er Gelder aus dem Verteidigungshaushalt in sein Lieblingsprojekt, die Mauer im Süden, oder die Weltraumverteidigung ohne Mitwirkung des zuständigen Kongresses, dann mischte er sich ins Internethaftungsrecht ein, was ihn absolut nichts angeht, und so nebenbei verschärft er die CFIUS-Kontrolle ausländischer Investitionen in den USA. Ansonsten kann er kaum Ergebnisse vorzeigen - und das gilt auch für den Kongress, dessen republikanischer Senatspräsident alles anhält, was seine Kollegen im Repräsentantenhaus gut aussehen lassen könnte.

In der COVID-Malaise durfte trump mit Sonderzuständigkeiten agieren und verzichtete fast vollständig darauf. Er konzentrierte sich dafür auf die Abwehr des Impeachment-Prozesses am Jahresbeginn sowie der Untersuchungen seiner Straftaten vor dem Amtsantritt. Am Jahresende beginnen die Gerichte, die Untersuchungen zuzulassen, doch endet auch die Amtszeit des Kongresses, sodass seine Untersuchungsverfahren eingestellt werden.

Von den Staatsanwaltschaften mehrerer Einzelstaaten hat trump noch Einiges zu befürchten. Deshalb lässt er das Jahr ausklingen, indem er seine Abwahl bis zum bitteren Ende anficht, auch mit der Androhung, das Kriegsrecht auszurufen, und mit Begnadigungen seiner verurteilten Helfershelfer.

Die Machtergreifung der trump-Ideologen wird 2020 kein Ende nehmen. In den nächsten Jahrzehnten werden trump-Gefolgsleute die Mehrheit im Supreme Court bilden, nachdem trump drei Richter dort einbringen konnte. Den Senat wird sein Freund McConnell weiterhin leiten, wenn nicht Georgia in der kommenden Nachwahl zwei demokratische Senatoren bestellt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.