Schaden bleibt beim Aktionär
CK • Washington. Der Aktionär verkaufte seine Bankaktien nicht, weil die Bank ihre Lage positiv darstellte. Ihr Wert sank in der Krise von $57 auf $1. Der Aktionär verklagte deshalb den Aufsichtsrat und Vorstand wegen Falschdarstellung und Betrug. Er verliert, weil er nicht zugunsten der Gesellschaft klagt, sondern seines eigenen Beutels.
Als derivative Action könnte seine Klage die Schlüssigkeitsprüfung überleben, aber nicht, wenn der geforderte Schadensersatz bei ihm landen soll, erklärt die Revisionsbegrüdung des Bundesberufungsgerichts des vierten US-Bezirks in Richmond, Virginia, im Fall Rivers, Jr. v. Wachovia Corporation, Az. 10-2222.
Die Klage zugunsten eines Aktionärs nutzt nur ihm und schadet damit der Gesellschaftergemeinschaft. Um diesen Schaden zu vermeiden, gibt es die derivative Action. Der Ersatz des der Gesellschaft zugefügten Schadens steht nur ihr zu, und die rechtlichen Verrenkungen des Aktionärs - gleich wie interessant sie im Urteil vom 22. Dezember 2011 zu lesen sind - bringen ihm nichts.
Als derivative Action könnte seine Klage die Schlüssigkeitsprüfung überleben, aber nicht, wenn der geforderte Schadensersatz bei ihm landen soll, erklärt die Revisionsbegrüdung des Bundesberufungsgerichts des vierten US-Bezirks in Richmond, Virginia, im Fall Rivers, Jr. v. Wachovia Corporation, Az. 10-2222.
Die Klage zugunsten eines Aktionärs nutzt nur ihm und schadet damit der Gesellschaftergemeinschaft. Um diesen Schaden zu vermeiden, gibt es die derivative Action. Der Ersatz des der Gesellschaft zugefügten Schadens steht nur ihr zu, und die rechtlichen Verrenkungen des Aktionärs - gleich wie interessant sie im Urteil vom 22. Dezember 2011 zu lesen sind - bringen ihm nichts.