Unfruchtbares Jahr im US-Recht
CK • Washington. Wenig aufregend war 2011 im amerikanischen Recht. Im Jahre 2010 knallten die Korken. Die Ablehnung ihrer Zuständigkeit für Klagen mit Auslandsbezug schrieben die amerikanischen Gerichte beispielsweise groß. Wahlkampffinanzierung ohne Grenzen war ein anderer Knüller.
2011 dümpelte hingegen vor sich hin. Der Supreme Court in Washington dämmte die Sammelklagenwelle etwas ein, indem er Voraussetzungen für die Gruppenzugehörigkeit hochschraubte. Das Primat der Schiedsgerichtsbarkeit bestätigte er erneut. Gewaltsame Videospiele bezeichnete er als verfassungsvereinbar - alles wie gehabt. Nirgends ein Signal.
Im IP-Recht werden allmählich die Wege aufgezeichnet, Rechteverfolgungen anhand von IP-Anschriften einzuleiten. Zahlreiche Gerichte haben sich geäußert, meist kritisch, was Film- und Musikvermarkter mehr als Künstler ärgert. Am Jahresende mehren sich die Zeichen, dass Kunden mit weiteren gesetzlichen Einschränkungen ihrer Werknutzungsrechte und Internetanbieter mit neuen Domainunfreiheiten rechnen müssen.
2011 dümpelte hingegen vor sich hin. Der Supreme Court in Washington dämmte die Sammelklagenwelle etwas ein, indem er Voraussetzungen für die Gruppenzugehörigkeit hochschraubte. Das Primat der Schiedsgerichtsbarkeit bestätigte er erneut. Gewaltsame Videospiele bezeichnete er als verfassungsvereinbar - alles wie gehabt. Nirgends ein Signal.
Im IP-Recht werden allmählich die Wege aufgezeichnet, Rechteverfolgungen anhand von IP-Anschriften einzuleiten. Zahlreiche Gerichte haben sich geäußert, meist kritisch, was Film- und Musikvermarkter mehr als Künstler ärgert. Am Jahresende mehren sich die Zeichen, dass Kunden mit weiteren gesetzlichen Einschränkungen ihrer Werknutzungsrechte und Internetanbieter mit neuen Domainunfreiheiten rechnen müssen.