"Botschaft" als Domain und Marke
CK • Washington. Die libysche Botschaft verklagte den Inhaber von Domainnamen, die den Begriff dieser Botschaft enthalten - erfolglos. Die Begründung im Fall Great Socialist People's Libyan Arab Jamahiriya v. Miski erörtert detailliert die Frage der Markeneignung des Begriffs Botschaft von Libyen und ihren Varianten nach dem Markengesetz des US-Bundes, Lanham Act.
Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, hält die Begriffe für beschreibend. Markengeeignet sind sie lediglich mit einer Zuordnung ihrer Bedeutung aus Verbrauchersicht zu bestimmten Waren oder Leistungen.
Da kein Gedankensprung, beispielsweise für die von der Botschaft erwähnte Legalisierung von Urkunden, notwendig ist, fehlt es an der Markeneignung. Damit entfällt auch der Anspruch nach dem AntiCybersquatting Conusumer Protection Act, bestimmt es am 6. September 2012.
Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, hält die Begriffe für beschreibend. Markengeeignet sind sie lediglich mit einer Zuordnung ihrer Bedeutung aus Verbrauchersicht zu bestimmten Waren oder Leistungen.
Da kein Gedankensprung, beispielsweise für die von der Botschaft erwähnte Legalisierung von Urkunden, notwendig ist, fehlt es an der Markeneignung. Damit entfällt auch der Anspruch nach dem AntiCybersquatting Conusumer Protection Act, bestimmt es am 6. September 2012.