Geländer fällt, Klage hält
CK • Washington. Hersteller und Vertrieb werben, dass ihr Vinylgeländer sicher Kunden und ihre Gäste schützt. Als ein Kunde das Geländer kauft und ein Jahr später mit ihm vom Balkon stürzt, klagt er auf Schadensersatz, auch wegen Verletzung des Verbraucherschutzgesetzes durch Täuschung über zugesicherte Eigenschaften.
Die Beklagten beantragen die Klagabweisung wegen unschlüssigen Vortrages, doch der Kunde gewinnt. Der Beschluss des Bundesgerichts in Kansas vom 4. Dezember 2012 im Fall Nieberding v. Barrette Outdoor Living, Inc. enthält auch für deutsche Exporteure lesenswerte Darlegungen der Haftung aus ungererechtfertigter Bereicherung, einzelstaatlichem Verbraucherschutzrecht - hier dem Kansas Consumer Protection Act - und Gewährleistung im Rahmen einer Sammelklage.
Die Beklagten beantragen die Klagabweisung wegen unschlüssigen Vortrages, doch der Kunde gewinnt. Der Beschluss des Bundesgerichts in Kansas vom 4. Dezember 2012 im Fall Nieberding v. Barrette Outdoor Living, Inc. enthält auch für deutsche Exporteure lesenswerte Darlegungen der Haftung aus ungererechtfertigter Bereicherung, einzelstaatlichem Verbraucherschutzrecht - hier dem Kansas Consumer Protection Act - und Gewährleistung im Rahmen einer Sammelklage.