Zeitung diffamiert, Rapper verliert
CK • Washington. Die Diffamierung durch Zeitungen und andere Medien hat andere Rechtsfolgen als die Verleumdung zwischen anderen Personen. Der Fall Prakazrel Michel v. NYP Holdings Inc. macht das deutlich, indem er lesenswert die Anforderungen an Diffamierungsklagen in den USA erörtert. Hier lag eine falsche Berichterstattung vor, die den Ruf eines Rappers erschütterte:
Er habe sich für ein Konzert verpflichtet und sei nicht aufgetreten. Dennoch erhält er keinen Schadensersatz, entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta am 7. März 2016. Die Pressefreiheit ist in der Bundesverfassung besonders geschützt. Das läuft darauf hinaus, dass ein einfacher Fehler von Medien nicht zur Haftung führt.
Der Rapper hätte gewonnen, wenn er eine böswillige Falschdarstellung bewiesen hätte. Das Gericht gestattet ihm jedoch, die Klage neu auszuformulieren und auch die Böswilligkeit vorzulegen. Deshalb weist es das Untergericht an, die Klage nur without Prejudice abzuweisen.
Er habe sich für ein Konzert verpflichtet und sei nicht aufgetreten. Dennoch erhält er keinen Schadensersatz, entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta am 7. März 2016. Die Pressefreiheit ist in der Bundesverfassung besonders geschützt. Das läuft darauf hinaus, dass ein einfacher Fehler von Medien nicht zur Haftung führt.
Der Rapper hätte gewonnen, wenn er eine böswillige Falschdarstellung bewiesen hätte. Das Gericht gestattet ihm jedoch, die Klage neu auszuformulieren und auch die Böswilligkeit vorzulegen. Deshalb weist es das Untergericht an, die Klage nur without Prejudice abzuweisen.