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Donnerstag, den 22. Dez. 2016

Vor 15 Jahren im Recht der USA

 
.   Das German American Law Journal besteht seit 1991. Vor 15 Jahren gab es im Webformat diese - weiterhin wertvollen - Berichte über das US-Recht:
Abhandlungen zum US-amerikanischen Zivilrecht und Zivil­pro­zess­recht 2001

US-Entscheidung zur Anerkennung des Pariser Yahoo-Nazi-Urteils (Su­san­ne Wagner, 4. Dezember 2001)
US-Supreme Court zu Punitive Damages / Strafschadensersatz im Fall Cooper v. Leatherman (Christian Heid, 31. August 2001)
US-Trade Secrets und das unvermeidbare Wissen (Tim Wittwer, 21. Mai 2001)
Internet-Metatags und Marken im amerikanischen Recht (Susanne Wag­ner, 1. Februar 2001)
Neuere Berichte in der Artikelversion des GALJ behandelten 15 Jahre später diese Themen:
Aufgabe von Grundeigentum - Ein Rechtsvergleich zwischen Deutsch­land und Florida (Cornelia Schuster, 16. September 2016)
Was folgt dem Schiedsspruch im amerikanischen Recht? (Cornelia Schus­ter, Philip Datz, 22. Juli 2016)







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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