Konkludente Zusicherung als Lückenfüller
CK • Washington. Eine für Buchautoren ungünstige Verlagsvertragsregelung untersucht das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City am 20. Dezember 2024 nach der Autorenrüge einer fehlerhaften Anwendung des Implied Covenant of Good Faith and Fair Dealing.
Dieser nichtgesetzliche Grundsatz dient in zahlreichen Vertragskonstellationen als Lückenfüller und wird oft von Gerichten und Schiedsgerichten zugunsten der wirtschaftlich schwächeren Partei herangezogen, obwohl ein derartiger Interessenausgleich vom Common Law nicht vorgesehen ist.
Der Revisionsentscheid in Golden Unicorn Enterprises Inc. v. Audible Inc. erörtert vorbildlich mehrere Anwendungsfälle und weist jede Rüge zurück. Die Kläger hatten behauptet, die Klausel gebe dem Verlag das Recht, Tantiemen um Erstattungsbeträge zu kürzen, die er seinen Kunden nach der Rückgabe von Audiobüchern binnen 365 Tagen nach dem Verkauf gewährte.
Die Verlagsvertragsbeziehungen mit Autoren und Kunden waren jedoch eindeutig und klar. Sie enthielten keine zu füllenden Lücken und keinen Auslegungsbedarf, urteilt das Gericht.
Dieser nichtgesetzliche Grundsatz dient in zahlreichen Vertragskonstellationen als Lückenfüller und wird oft von Gerichten und Schiedsgerichten zugunsten der wirtschaftlich schwächeren Partei herangezogen, obwohl ein derartiger Interessenausgleich vom Common Law nicht vorgesehen ist.
Der Revisionsentscheid in Golden Unicorn Enterprises Inc. v. Audible Inc. erörtert vorbildlich mehrere Anwendungsfälle und weist jede Rüge zurück. Die Kläger hatten behauptet, die Klausel gebe dem Verlag das Recht, Tantiemen um Erstattungsbeträge zu kürzen, die er seinen Kunden nach der Rückgabe von Audiobüchern binnen 365 Tagen nach dem Verkauf gewährte.
Die Verlagsvertragsbeziehungen mit Autoren und Kunden waren jedoch eindeutig und klar. Sie enthielten keine zu füllenden Lücken und keinen Auslegungsbedarf, urteilt das Gericht.