CK • Washington. Ob jemand 7 Sender und 17 Journalisten gemeinsam wegen einer Verschwörung zur Falschberichterstattung über Wahlen nach dem
Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act, 18 USC §§ 1961-1968, verklagen darf, hängt zuerst davon ab, ob er überhaupt einen Schaden schlüssig behaupten kann. Als ein Anwalt so gegen Presse vorging, wies das Gericht die Klage mangels konkreten, auf ihn bezogenen Schadens wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit ab.
In der Revision entschied am 30. Januar 2018 in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA ebenfalls im Fall
Hollander v. Brooks gegen ihn, nachdem die Beklagten diese Einreden geltend machten:
1) Den Hollander’s claim violated the First Amendment; 2) Den Hollander lacked standing to assert his claim; and 3) Den Hollander failed to adequately allege a viable civil RICO claim.Es entschied nach Punkt 2, dass
the District Court properly granted defendants’ motion to dismiss for lack of standing, as Hollander did not suffer any particularized injury. Allerdings hatte das Untergericht die Klage abschließend abgewiesen,
with Prejudice, was bei mangelnder Aktivlegitimation unzulässig ist. Die Abweisung darf nur
without Prejudice erfolgen, damit der Kläger erneut mit besserer Begründung klagen darf.