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Donnerstag, den 10. Juni 2004

Spam: Schwächen eingestehen

 
CK - Washington.   InfoWorld-Schreiber Wayne Rash berichtet über die Wechselwirkung von Gesetzgeber, Strafverfolgung Gerichten und Unternehmen im Kampf gegen Spam. Er betont, dass Unternehmen, durch die Spam-Verkehr läuft, die Strafverfolgungsbehörden unterrichten müssen, damit diese die Spam-Gesetze wirksam anwenden können. Das setzt voraus, dass die betroffenen Unternehmen ihre Schwächen eingestehen, die die Spam-Verbreitung ermöglichen.




Nachempfindung New & Improved

 
CK - Washington.   Original, Kopie, Spiegel, Derivat? Beim Original lautet der Monat "Mai", in der Kopie hingegen "05.". Der Titel heißt im Original "DCMA Klage: Tech One" und in der Kopie "Paramount et. al. vs. Tech One". Die Kopie schließt mit "(gelesen beim GALJ).
Dazu passend vielleicht der von Rick Klau heute geschilderte Fall."


Verfasser und Ort stehen im Original und fehlen in der Kopie. Später erscheint in den Neuesten Geklauten Nachrichten die Kopie.

Das Blog des Verfassers gestattet nach amerikanischem Recht den Fair Use im Sinne des Copyright Act oder das Zitieren von "reasonable amounts of material". Das verbessernde Blog gestattet nach deutschem Recht das Spiegeln von Inhalten, was wahrscheinlich die wortgetreue Wiedergabe bedeuten soll, droht mit Sanktionen für die Verletzung von Rechten, und belehrt, dass Blogs keinen "[r]echtsfreie[n] Raum" bevölkern. Beide bieten RSS oder Atom Feeds an.

Ein Beispiel für die interessanten Rechtsfragen, die sich im internationalen Blog-Umfeld stellen - oder ein Sachverhalt mit Parallelen zum im LAWgical-Blog zitierten Fall JurPC: OLG Frankfurt zur Übernahme fremder Internetangebote? Böses darf man hier nicht unterstellen - im Gegenteil eher blog-freundliche Streu-Hilfe -, höchstens Flüchtigkeit darf man bei einem allseits - und auch als ausserordentlich hilfsbereit - gepriesenen Experten vermuten, und als anschauliche Lehre kann so etwas uns allen dienen, die wir an vorderster Front mit BBS, Gopher, WWW, Blog oder RSS/Atom über das Recht laut nachdenken.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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