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Dienstag, den 15. Juni 2004

Städtisches Rauchverbot übersteigt Kompetenz

 
OH - Stuttgart.   Ein Rechtsstreit im Bundesstaat Montana sorgte über die Grenzen der USA hinaus für Aufsehen. Mit einer Verordnung erklärte der Stadtrat von Helena seine Stadt zu einer rauchfreien Zone. Die Mehrheit der 65 913 Einwohner zeigte sich in einer Abstimmung damit einverstanden. Von Juni bis Dezember 2002 bestand daher ein Rauchverbot in Bars, Restaurants, Casinos und an jedem Arbeitsplatz. Der Stadtrat bestimmt nach der Charter über die Politik und Gesetzgebung der Stadt.

Das örtliche Gericht hob die Verordnung Ende 2002 auf. Die Stadt habe mit der Verordnung ihre Gesetzgebungskompetenz überschritten. Insbesondere könne sie nicht im Rahmen ihrer Selbstverwaltung über diesen Bereich entscheiden. Eine solche Verordnung sei mit der Verfassung des Staates Montana nicht vereinbar.

Das Projekt ist dennoch nicht fehlgeschlagen. Denn auf diese Weise lieferte Helena jetzt in einer Studie erstaunliche Argumente für rauchfreien Zonen. Nach dem Inkrafttreten des Verbots ging die Zahl der Herzinfarkte um 40 Prozent zurück. Vor und nach dieser Zeit wurden jährlich rund 40 Patienten ins Krankenhaus eingeliefert, im Jahr 2002 nur 24. In den Nachbarorten von Helena, in denen weiter in der Öffentlichkeit geraucht werden durfte, gab es keine Veränderung der Krankenzahlen. Die Experten schließen aus ihrer nun im "British Medical Journal" veröffentlichten Studie, dass sich ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit bereits in kürzester Zeit auf die Herzgesundheit der Bevölkerung auswirkt. In den USA wurde bereit vielerorts ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden eingeführt. Landesweit ist durch solche Verbote die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen zurückgegangen.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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