×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Überstunden in den USA: Aktualisierung • • Neueste Urteile USA

Montag, den 25. Sept. 2006

Leicht wird schwer

 
.   Raucher leichter Zigaretten gelten, wie die Urteilsbegründung von 540 Seiten darlegt, als Klasse für ein Sammelklageverfahren, entschied am 25. September 2006 ein Bundesgericht erster Instanz in Sachen Barbara Schwab et al. v. Philip Morris USA, Inc. et al., Az. 03-CV-1945.

Nachdem Raucher nicht nur erfahren mussten, dass in Zigaretten mehr als Tabak steckt, sondern kürzlich auch lernten, dass light nicht gesünder bedeutet, Hersteller gemeinsam die Gesamtheit ihrer Kunden aufs Glatteis führten und schließlich die leichten Zigaretten in jüngster Zeit mit zusätzlichen Suchtmitteln angereichert wurden, verwundert das Ergebnis wenig. Das Verfahren vor den Geschworenen beginnt mit der Jury-Auswahl am 22. Januar 2007.



Vorwand und Diskriminierung

 
.   Als die Schlafstudie abgebrochen wurde und der Arzt feststellte, dass die Schlaftechnikerin den Patienten in Lebensgefahr gebracht hatte, entließ das beklagte Krankenhaus die Technikerin. Diese klagt wegen Diskriminierung aus Alters- und Abstammungsgründen und wegen Diffamierung. In Sachen Grace Ptasznik v. St. Joseph Hospital et al., Az. 05-2687, entschied am 21. September 2006 das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks gegen die Technikerin.

Der Kündigungsgrund der Gefährung eines Menschenlebens ist hier nicht als unzulässiger Vorwand, Pretext, zu werten. Selbst wenn die Technikerin zuvor zusammenhang- und geschmacklos als zu alt und zu polnisch bezeichnet worden war, ist keine kausale Verbindung solcher Wertungen mit der Kündigung erkennbar. Andererenfalls könnte die polnische Abstammung, obwohl nicht rassebezogen, einen Abhaltspunkt für eine unzulässige Diskriminierung darstellen.

Der Schadensersatzanspruch wegen Diffamierung scheiterte, weil die Technikerin sich nur vage auf Erklärungen im Rahmen der Untersuchung der von ihre ausgelösten Lebensgefährdung berief. Ihre eigenen Aufzeichnungen bestätigten, dass der Patient einem erheblichen Risiko ausgesetzt war und sie auf die vorgeschriebenen Eingriffe verzichtet hatte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER