Wayback kein Beweis
CK • Washington. Ohne die Wayback Machine ist so mancher Prozess nicht mehr zu gewinnen. Sind die Wayback-Informationen beweisfähig? Nicht ohne eine Authentizierung, bestimmte ein Gericht am 28. März 2007 in Sachen Robert Novak v. Tucows, Inc. et al., Az. 06-CV-1909. Die aufsehenerregende Prozessserie Petswarehouse.com gelangt damit vor dem United States Court, Eastern District of New York zu einer wegweisenden Erkenntnis im Beweisrecht.
Der prozessrechtliche Wert der Wayback Machine wird damit jedoch nicht unterminiert. Die Regeln über das Hörensagen, Hearsay, werden strikter, doch in durchaus noch realisierbarer Form nach den Federal Rules of Evidence angewandt. Wer sich nicht daran halten will, kann erwägen, die National Security Agency als Zeugin mit der Aufforderung zu laden, die von ihr gespeicherten verfahrensrelevanten Internet-Daten vorzulegen und zu authentizieren.
Das dürfte zu interessantem Präzedenzfallrecht im Bereich Subpoena Duces Tecum führen. Das lesenswerte Urteil behandelt zudem eine weitere bedeutsame Frage: Die Wirksamkeit einer Rechtswahl. Beweisrecht Subpoena Rules Evidence Rechtswahl
Der prozessrechtliche Wert der Wayback Machine wird damit jedoch nicht unterminiert. Die Regeln über das Hörensagen, Hearsay, werden strikter, doch in durchaus noch realisierbarer Form nach den Federal Rules of Evidence angewandt. Wer sich nicht daran halten will, kann erwägen, die National Security Agency als Zeugin mit der Aufforderung zu laden, die von ihr gespeicherten verfahrensrelevanten Internet-Daten vorzulegen und zu authentizieren.
Das dürfte zu interessantem Präzedenzfallrecht im Bereich Subpoena Duces Tecum führen. Das lesenswerte Urteil behandelt zudem eine weitere bedeutsame Frage: Die Wirksamkeit einer Rechtswahl. Beweisrecht Subpoena Rules Evidence Rechtswahl