FSp - Washington. Der so unberechenbare Weg über die Geschworenen samt deren
Verdict im Zivilprozess kann vermieden werden, wenn der Richter ein
Summary Judgment erlassen darf. Voraussetzung hierfür ist die Unstrittigkeit aller materiellen Tatsachen. Vor dem US-Bundesberufungsgericht für den siebten Bezirk wendet sich in
Good v. University of Chicago Medical Center die Klägerin allerdings gegen dessen ihre Klage abweisenden Erlass durch die erste Instanz.
Die Arbeitnehmerin, deren Leistungsbeurteilung,
Performance Checks, in der Radiologie unterdurchschnittlich waren, durchlief erfolglos den
Performance Improvement Plan des Arbeitgebers. Ihr wurde gekündigt. Dagegen klagt sie, weil drei Kollegen anderer Rassezugehörigkeit bei gleichem Sachverhalt lediglich eine Herabstufung ihrer Arbeitsstelle widerfuhren. Dies verstoße gegen Titel VII des
Civil Rights Act 1964, 42 USC §2000e ff und
42 USC §1981.
Um vor die Jury zu gelangen, muss
im US-Prozess zunächst via direkter oder indirekter
method of proof die Diskriminierung dargelegt werden. Erstere bedarf der Darlegung eines überzeugenden Gesamtbildes,
convincing Mosaic, zweitere den Beweis des ersten Anscheins,
prima facie, dass eine Ungleichbehandlung im Raume steht, die das Gericht als
fishy Circumstances umschreibt. Durch die zweite Methode kehrt sich die Darlegungslast um. Der Klägerin gelang allerdings nicht mehr als bloße Spekulationen zu schüren. Spekulieren darf der Richter aber auch alleine, enschied das Gericht am 12. März 2012.
Mehr als bloße Spekulationen ergaben sich im Fall
Keiper v. Intier Automotive Inc. Hier hob das Bundesberufungsgericht für den sechsten Bezirk am 14. März 2012 das erstinstanzliche
Summary Judgment auf. Die Ursächlichkeit des Sachmangels war nicht eindeutig, Beweise mussten gewürdigt und unter die vertraglichen Gewährleistungsregeln subsumiert werden. Dafür ist sind die Geschworenen zuständig, also geht der Prozess in die nächste Phase.