Markenerstreckungsgebühr steigt in den USA
CK • Washington. Die billigste Antragsgebühr von $250 für originäre amerikanische Markeneintragungsanträge entfällt 2025, verkündet das Bundesmarkenamt USPTO in Setting and Adjusting Trademark Fees During Fiscal Year 2025; Final Rule am 18. November 2024. Pro Klasse werden nun $350 fällig, gleich ob ein TEAS-Antrag einfach oder standardabweichend ist.
Für die Erstreckung von WIPO-Anträgen steigt die Gebühr von $500 auf $600. Der Unterschied zu originären amerikanischen Anträgen beruht wohl auf dem erhöhten Aufwand bei WIPO-Anträgen, die vielfach ein Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis aufweisen, das mit dem amerikanischen nicht kompatibel ist.
WIPO-Erstreckungsanträge müssen in der Regel scharf gestutzt werden, was nicht nur für das Markenamt, sondern auch die Antragsteller kostspielig ist, die sich gegen Eingriffe des Markenamts in der Form von antragsabweisenden Office Actions verteidigen müssen. Aus amerikanischer Sicht empfiehlt sich bei der WIPO-Antragstellung mehr denn je, gleichzeitig einen originären US-Antrag zu stellen.
Für die Erstreckung von WIPO-Anträgen steigt die Gebühr von $500 auf $600. Der Unterschied zu originären amerikanischen Anträgen beruht wohl auf dem erhöhten Aufwand bei WIPO-Anträgen, die vielfach ein Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis aufweisen, das mit dem amerikanischen nicht kompatibel ist.
WIPO-Erstreckungsanträge müssen in der Regel scharf gestutzt werden, was nicht nur für das Markenamt, sondern auch die Antragsteller kostspielig ist, die sich gegen Eingriffe des Markenamts in der Form von antragsabweisenden Office Actions verteidigen müssen. Aus amerikanischer Sicht empfiehlt sich bei der WIPO-Antragstellung mehr denn je, gleichzeitig einen originären US-Antrag zu stellen.