Bann der ethischen KI ohne Killerfunktion
CK • Washington. Ein führender Anbieter von Künstlicher Intelligenz hatte dem Pentagon im Vergabeverfahren eine Lizenz erteilt, die er dann verantwortungsbewusst so einschränkte, dass das System keinen automatisierten Krieg mit Todesfolgen unterstützt. Darauf schloss der Pentagonchef den Anbieter von Vergabegeschäften mit dem Pentagon aus.
Am 25. September 2026 gab die Revision im Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks dem Amt recht, nachdem der Anbieter in der ersten Instanz die Aufhebung des Banns erzielt hatte. Im Revisionentscheid Anthropic PBC v. pete hegseth bestätigte das Gericht mit einer Mindermeinung entgegen der Ansicht des Unternehmens und Ethikergruppen aus der katholischen Kirche, ehemaligen Verteidigungsministern und -beamten und anderen Interessierten, die dem Prozess beitraten, dass das Ministerium die Vergaberegeln rechtmäßig angewandt habe.
Rechtstaatsgrundsätze stünden dem Bann nicht entgegen, weil er nach dem Federal Acquisition Supply Chain Security Act of 2018 wesentliche Vertragselemente der Lizenz betreffe und mit vorheriger Warnung und nachträglicher Gelegenheit zum Widerspruch ausgesprochen wurde.
Am 25. September 2026 gab die Revision im Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks dem Amt recht, nachdem der Anbieter in der ersten Instanz die Aufhebung des Banns erzielt hatte. Im Revisionentscheid Anthropic PBC v. pete hegseth bestätigte das Gericht mit einer Mindermeinung entgegen der Ansicht des Unternehmens und Ethikergruppen aus der katholischen Kirche, ehemaligen Verteidigungsministern und -beamten und anderen Interessierten, die dem Prozess beitraten, dass das Ministerium die Vergaberegeln rechtmäßig angewandt habe.
Rechtstaatsgrundsätze stünden dem Bann nicht entgegen, weil er nach dem Federal Acquisition Supply Chain Security Act of 2018 wesentliche Vertragselemente der Lizenz betreffe und mit vorheriger Warnung und nachträglicher Gelegenheit zum Widerspruch ausgesprochen wurde.




