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Donnerstag, den 31. Dez. 2009

US-Gerichte: Kläger, geh heim!

 
.   Der Usurpierung der Zuständigkeit werden US-Gerichten bezichtigt. Doch warfen die U.S. Courts 2009 wie selten zuvor Klagen aus den USA ins Ausland zurück. Dieses Jahr setzten sie mehrere Meilensteine zur Eindämmung der Klagewut in den USA, insbesondere bei Prozessen, die im Ausland geführt werden sollten.

Der Oberste Bundesgerichtshof ging mit einer Entscheidung voran, die alle Zivilprozesse betrifft. Der Supreme Court of the United States in Washington, DC, schraubte am 18. Mai 2009 im Iqbal-Fall die Anforderungen an die substantiierte Klage hoch; Ashcroft v. Iqbal, Az. 07-1015. Das Echo in den Untergerichten war prompt und deutlich zu vernehmen.

Ein etwas weniger ausgeschlachteter Präzedenzfall des Jahres ist der Millisekundenfall. Wenn ein ausländischer Geldtransfer in Dollar lautet und deshalb nur eine Millisekunde durch das US-Bankwesen flitzt, begründete dieser USA-Besuch im Seerecht einen dinglichen Gerichtsstand in den USA.

Diese Rechtsprechung widerrief das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City ausdrücklich; The Shipping Corporation of India Ltd v. Jaldhi Overseas Pte Ltd., Az. 08-3477. Der Streit zwischen Parteien im Ausland hat in den USA nichts zu suchen, befand das Gericht am 16. Oktober 2009.

Noch weiter gingen die Gerichte, wenn sie ihre Zuständigkeit bejahen mussten, der Streit jedoch vornehmlich ins Ausland begann. Nach dem Forum non conveniens-Grundsatz setzten sie vermehrt ihr Ermessen ein, um selbst Amerikaner an ausländische Gerichte zu verweisen.

Nicht nur die Intensität der FNC-Verweisungsbeschlüsse, auch das Spektrum der USA-fremden und ausgewiesenen Sachverhalte nahm 2009 zu. Nur selten wurde ein Ermessensmissbrauch bei der Ausweisung von den Obergerichten gerügt. Im German American Law Journal ist die FNC-Entwicklung mit zahlreichen Urteilen belegt.

Wer vor einem US-Gericht verklagt wird, hat natürlich als Ausländer keinen leichten Stand. Einfach ist es auch nicht, die Gerichte von der Anwendbarkeit dieser Grundsätze im Einzelfall zu überzeugen. Der Aufwand bleibt gewaltig, doch ist der Lichtstrahl am Endes des Tunnels im Jahre 2009 viel heller geworden.

Wer die Gerichtsbarkeit der USA unter Beschuss nimmt, sollte aus Washingtoner Sicht auch überlegen, wie man ausländische Kläger davon abhält, ihren Streit in die USA zu exportieren. Das Problem beschränkt sich ja nicht auf Menschenrechtsklagen von Argentiniern gegen deutsche Autohersteller, die das US-Gericht wegverweisen muss; Bauman v. DaimlerChrysler Corp., DaimlerChrysler AG.

Auch die in Deutschland weitverbreitete Ansicht, man solle doch einfach einen deutschen Sachverhalt in den USA vortragen, um hier mehr Schmerzensgeld und punitive Damages zu fordern, schreit nach Richtigstellung. US-Gerichte sind ebenso wenig eine Superrevisionsinstanz der deutschen Gerichtsbarkeit wie ein Füllhorn für von der gelben oder sonstigen, unsorgfätig recherchierenden Presse verblendete Kläger.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Aus den Bundesgerichten der USA:
Esposito v. Home Depot U.S.A., Inc., Produkthaftungsprozess und Sachverständiger, 1st Cir., 30. Dez. 2009, http://bit.ly/4xXfNb

Wilner v. National Security Agency, Manche Ämter dürfen vage antworten, 2nd Cir., 30. Dez. 2009, http://bit.ly/4K1Ml7

In re United States, USA als Treuhänder muss Indianern Unterlagen geben, Beweisrecht, CAFC, 30. Dez. 2009, http://bit.ly/6mZ94B

Gerald Molnar v. Care House, Haftung für falsche Missbrauchsklage, 6th Cir., 29. Dez. 2009, http://bit.ly/81IQwr


Mittwoch, den 30. Dez. 2009

TM: Wenige Worte ersetzen ein Bild

 
.   Bei Webanbietern darf das US-Markenamt nicht stur ein Specimen, Verwendungs­nachweis, mit Bild verlangen.

Als es ein Specimen mit der angemeldeten Wortmarke, einer Beschreibung der Ware sowie einer Bestellschalt­fläche in Format einer Webseiten­abbildung im Fall In re Michael Sones, Az. 09-1140, zurückwies, hatte es die Präzedenz­fälle falsch verstanden, bestimmte das Bundes­berufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 23. Dezember 2009 unter Verweis auf Lands' End, Inc. v. Manbeck, 797 F. Supp. 511 (E.D. Va. 1992).

Wichtiger als das Bild ist die mit einer Transaktions­schaltfläche verbundene, gut erkennbare Darstellung der Marke mit der Ware, wodurch die Ware mit dem Anbieter als Quelle verknüpft wird. Dies entspreche dem Zweck der Marke, Waren zu unterscheiden und dem Kunden die Quelle bekannt zu geben.

Auch bei traditio­nellen Geschäften werde nicht verlangt, dass die Marke mit dem Bild der Ware als Specimen vorgelegt werde. Dort reiche schon eine Etikette, auf der die Ware nicht dargestellt werden muss, wenn sie handels­üblich, für den Kunden unsichtbar verpackt sei.

Im Chemikalien­handel reiche selbst die Verwendung der Marke auf einem Messestand aus, wo der Kunde nicht einmal in die Nähe der Ware oder ihrer Verpackung gerate. In re Shipley Co., 230 USPQ 691, 692 (TTAB. 1986). Im Restaurant genüge die Darstellung im Menü - auf dem Sandwich dürfe sie fehlen; Marriott, 459 F.2d at 526-27. Das Markenamt muss nun erneut prüfen:
On remand, the PTO must consider the evidence as a whole to determine if Sones' specimen sufficiently associates his mark with his charity bracelets so as to "identify and distinguish the goods." … Relevant factors include, for example, whether Sones' webpages have a "point of sale nature," … and whether the actual features or inherent characteristics of the goods are recognizable from the textual description, given that the more standard the product is, the less comprehensive the textual description need be. … The term "charity bracelet" is listed in the PTO's Acceptable Identification of Goods and Services Manual under Class Code 014. … Though not dispositive, the "use of the designation 'TM' … lends a degree of visual prominence to the term." … These and other factors will help determine whether Sones' mark "signifies the source and quality of the goods." AaO 11.



Dienstag, den 29. Dez. 2009

Haftungsimmunität des Webforums

 
.   Das Forum im Internet haftet für eigene Erklärungen, doch nach §230 des Communications Decency Act of 1996 für die der Besucher nicht, wiederholte das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks am 29. Dezember 2009:
Recognizing that the Internet provided a valuable and increasingly utilized source of information for citizens, Congress carved out a sphere of immunity from state lawsuits for providers of interactive computer services to preserve the "vibrant and competitive free market" of ideas on the Internet. 47 U.S.C.§ 230(b)(2); see also Zeran, 129 F.3d at 330. The CDA bars the institution of a "cause of action" or imposition of "liability" under "any State or local law that is inconsistent" with the terms of § 230. 47 U.S.C. § 230(e)(3). As relevant here, § 230 prohibits a "provider or user of an interactive computer service" from being held responsible "as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider." Id. § 230(c)(1).
Der ihm vorgelegte Sachverhalt betrifft ein Verbraucherforum und Kritik seiner Besucher an einem Autohändler. Im Fall Nemet Chevrolet, LTD v. Consumeraffairs.Com, Inc., Az. 08-2097, bestimmte es, dass die Immunitätsfrage logischerweise im Frühstadium des US-Prozesses zu klären ist.

Das Gericht betonte den Unterschied der gegrüften Webseite von der im Roommates.com-Fall; Fair Hous. Council v. Roommates.com, LLC, 521 F.3d 1157, 1162 (9th Cir. 2008). Dort hatte das Forum Fragen an Besucher gerichtet, zum Beispiel nach Alter und Geschlecht, die rechtswidrige Wirkung entfalteten und ohne deren Beantwortung Benutzer das Forum nicht nutzen konnten. Consumeraffairs.com hingegen verlangt legale Angaben für legale Zwecke, zu denen auch die klägerbehauptete Informationssammlung für Sammelklagen zählt.

Auch die Nichtidentifizierbarkeit von Forumsbesuchern und die daraus abgeleitete Klägerbehauptung, diese geschäftsschädigenden Einträge seien vom Forum erfunden und damit eigene Inhalte des Consumeraffairs.Com-Forums, lässt die Richtermehrheit nicht für eine Immunitätsausnahme gelten; aaO 14. Die Mindermeinung sieht darin hingegen eine Tatsachenfrage, die im weiteren Verfahren zu klären ist, sodass die Klage nicht allein aus Immunitätsgründen abgewiesen werden darf; aaO 20.



Nach dem Rauswurf: Welches Land?

 
.   US-Gerichte dürfen US-Prozesse mit dem Hinweis abweisen, der Streit eigne sich eher für ein Forum im Ausland. Das tun sie nach dem Forum non conveniens-Grundsatz gern, wenn ihr Ermessen dafür reicht.

In Sachen Niv v. Hilton Hotels Corporation, Az. 08-6040, greift die Klägerin den FNC-Beschluss an, weil sie nicht nach Ägypten will. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks stellte am 28. Dezember 2009 fest, dass dem Beschluss die Erwägung zugrunde liegt, sowohl Israel als auch Ägypten seien geeignete Foren.

Die Klägerin solle sich nicht als beschwert ansehen: Sie habe schließlich die freie Wahl zwischen den Rechtsordnungen beider Länder. Allein für die Rechtmäßigkeit des Beschlusses reiche es, wenn schon bei einem Land das FNC-Ermessen richtig ausgeübt sei.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Baker v. Booz Allen Hamilton, Lex loci delicti USA -> Kirgisistan, 4th Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/7q7qZY

Forest Group v. Bon Tool, Falschkennzeichnung nach Herstellerwechsel, CAFC, 28. Dez. 2009, http://bit.ly/8mKbYZ

General Star v. Universal Fabricators, Inc. Deckungsschutz bei Excess Versicherungspolice, 2nd. Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/5qjq1g

Niv v. Hilton Hotels Corporation, FNC - Raus aus US-Gericht, ab nach Ägypten - oder Israel? 2nd. Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/6vNn0Z

White v. Fessenden School, unvollendeter Prozessvergleich, 1st Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/6SrweN


Montag, den 28. Dez. 2009

Anreiz zur Kopie: Torrent-Indexhaftung

 
.   Der Inhaber von Torrent-Indexseiten half seinen Besuchern mit Rat, erklärte die Technik der IsoHunt-Torrent-Webseite, schuf einen Anreiz zur Urheberrechts­verletzung und verlor seine Klage­abweisungs­anträge gegen Filmkonzerne.

Er haftet, obwohl er anders als Napster keine kopierten Werke zur Verfügung stellte, nach der Anreiz-Doktrin des Urheber­rechts, entschied das erstinstanzliche Bundesgericht für Mittel­kalifornien in Sachen Columbia Pictures Industries, Inc. et al. v. Gary Fung et al., Az. 06-5578.

Das Gericht stellt am 21. Dezember 2009 detailliert in seiner 46-seitigen Entscheidungs­begründung die Rechtsgrundsätze zur Inducement Liability dar und bestätigt, dass die Haftungs­privilegierung des Digital Millennium Copyright Act nicht für die aktive Beteiligung an Urheberrechts­verletzungen gilt. Der Prozess wird am 11. Januar 2009 fortgesetzt.


Sonntag, den 27. Dez. 2009

Miniklage zieht nicht

 
.   Diese Klageschrift:
Requesting information and civil court transcripts filings, for use in jury trial. Compensation for discrimination and lost business revenue. Also State Department trial transcripts. Compensation for property lost while awaiting court dates. Asking for trial by jury. 1 million dollars and documents.
landet im Bundesgericht der Hauptstadt. Lange Klagen sind bei Richtern nicht sonderlich beliebt. Die ausführliche Sachverhaltsdarstellung samt Beweisangeboten wie im deutschen Prozess ist vor US-Bundesgerichten unbekannt. Im US-Prozess gilt der Grundsatz des Notice Pleading.

Der Gegner soll erfahren, was ihm vorgeworfen wird. Rechtskraftsschranken sollen im short and plain statement showing that the plaintiff is entitled to relief erkennbar sein. Rule 8 der Federal Rules of Civil Procedure verlangt wenig, doch diese Klageschrift in Hickman v. FLIP et al., Az. 09-2410, reicht nicht. Das Gericht weist sie am 13. Dezember 2009 ab. Genauso ging es dem Kläger in Hickman v. NASA et al., Az. 09-2409, mit dieser Klageschrift:
Requesting pilot license and aircraft information, private airport, ship dock license or registrations. Also Discovery Shuttle information and United States patent filings and copyrights on the name Discovery Shuttle and Discovery Channel, also Discover Card. Trademarks. Compensation for discrimination and lost business revenue. Compensation for property lost while awaiting court dates. Asking for jury trial. 100 million dollars and property return.


Samstag, den 26. Dez. 2009

Klagen soll der Verbraucher

 
.   Einerseits ist das Verbraucherschutzrecht in den USA anbieterfreundlicher als in Deutschland. Weil es kein einheitliches Recht im Lande gibt, ist es andererseits so verwirrend differenziert, dass extreme Rechtsordnungen innerhalb der USA den Vertrieb in manche Einzelstaaten vergällen.

Als Extrembeispiel zitiert die Washington Post am 26. Dezember 2009 im Bericht 'Citizen regulators' take toy safety testing into their own hands Kalifornien. Der Staat kann sich nicht um die Sicherheit aller Produkte kümmern und hat daher dem Verbraucher einen gesetzlichen Anreiz gegeben, Hersteller zu verklagen, deren Waren potenziell gefährliche Elemente enthalten.

Eine Anwältin reist mit einem XRF-Prüfgerät von Stadt zu Stadt, um in den Wohnzimmern der Mandanten Spielzeug zu prüfen und die guten von den schlechten zu trennen, berichtet die Zeitung. Das Chemikaliengesetz des Westküstenstaates garantiert klagenden Bürgern 25 Prozent der Herstellern auferlegten Ordnungsgelder.

Dass ein Spielzeughersteller von medienwirksam verkündeten fehlerhaften Privatuntersuchungen in den Ruin getrieben werden kann, scheint kaum zu stören. Immerhin wurde noch rechtzeitig vor Weihnachten ein fehlerhaftes Ergebnis richtiggestellt, das vorübergehend Eltern, Kinder und den Hersteller des Renners der Saison fast zur Verzweiflung trieb.



Geld hat man zu haben

 
.   Erinnerungen an das erste Semester ruft der Brief vom Gaswerk wach. Geld hat man zu haben, lehrte der Professor. Damit kommt man in Amerika nicht weit.

Am Heiligen Abend entschuldigt sich das Gaswerk für sein Versehen, nicht die Novemberrechnung versandt zu haben. Sie werde demnächst eintreffen, und das Zahlungsziel werde in den Januar 2010 verlegt. Nach den Weihnachtseinkäufen darf es nicht damit rechnen, dass jeder Amerikaner noch ein gedeckten Scheck ausstellen kann.

Ein Sturm der öffentlichen Entrüstung, dem sich Politiker und Medien anschließen, steht dem Versorger ins Haus. Vielleicht werden ihm auch Schadensersatzforderungen und politische Folgen angedroht.

Wer Geschäfte mit Verbrauchern in den USA macht, kann sich freuen, nicht das anbieterfeindliche deutsche Verbraucherschutzrecht beachten zu müssen; doch stellen auch Verbrauchergeschäfte in den USA komische Anforderungen an Anbieter. Vorkasse und Abschreiben lauten daher ihre Maximen.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Aus den Bundesgerichten
Polehinke v. Jeppesen-Sanderson, Haftung für Flugkarte mit falschen Startbahndaten. 6th Cir., 23. Dez. 2009, http://bit.ly/5gtrQp

Old Granite Development, Ltd. v. City of Toledo. Enteignung, Ersatz 0$, Additur: 0$, 6th Cir., 23. Dez. 2009, http://bit.ly/6lt7B8

Maske v. Murphy, Ablehnung des Gerichts als Kangaroo Court, 10th Cir., 23. Dez. 2009, http://bit.ly/8ZldPw

Wright v. Compgeeks.Com, keine Kostenerstattung für Sieger, 10th Cir., 23. Dez. 2009, http://bit.ly/5c2sQk



Freitag, den 25. Dez. 2009

Wie es dem Gericht beliebt

 
.   Im Ermessen des Gerichts kann ein Prozess nicht nur aus den USA herausgejagt werden, wenn der Forum non conveniens-Grundsatz greift. Es kann auch inneramerikanisch die Verweisung verfügen, so wie kurz und bündig sowie leicht les- und nachvollziehbar in der Entscheidung vom 22. Dezember 2009 im Fall James Gordon v. Armorgroup North America, Inc. et al., Az. 09-1717. Der Sachverhalt bietet kaum Anknüpfungspunkte zum angerufenen Forum. Der US-Prozess wird daher aus dem District of Columbia nach Virginia katapultiert.


Donnerstag, den 24. Dez. 2009

Forum haftet nicht für Verfasser

 
.   Vor deutschen Gerichten haben es Internetpublikationen schwer. Wer sich beleidigt fühlt, verklagt nicht unbedingt den Verfasser, sondern zieht selbst bei Foren den Herausgeber zur Haftung heran und kann gewinnen.

In den USA genießt ein Forum zunächst den Schutz der Meinungs- und Pressefeiheit und zudem die besondere Haftungsprivilegierung von §230 CDA, die wie bei Telefongesellschaften und Postdiensten heutzutage auch bei Internetdienstleistern vorsieht, dass sich der Kläger an den Verfasser hält.

Für Urheberrechtsverletzungen greift eine Ausnahme: Die Take Down Notice des DMCA kann den ISP und das Forum verpflichten, verletzendes Material zu entfernen. In der Praxis wird die Take Down Notice als Allheilmittel auch für Marken- und Beleidigungstatbestände angesehen, und manche Foren und ISPs fallen auf diese Notices hinein.

Einen anderen Ansatz verfolgten die Diffamierungskläger im Fall Blockowicz v. Williams, 1:09-cv-03955 (N.D. Ill. Dec. 21, 2009), der auch im Technology & Marketing Law Blog erörtert wird. Sie gewannen ein Verbotsurteil gegen den diffamierenden Verfasser und verklagten das Forum als mit dem Verfasser zusammenwirkende Person, die nach Bundesprozessrecht mit dem Verfasser für das Verbot der Veröffentlichung hafte; sie sei mit anderen Worten zur Entfernung des Materials vom Verfasser durch die Verfügung gegen den Verfasser verpflichtet.

Das erstinstanzliche Bundesgericht in Illinois teilte ihre Auffassung nicht. Das Ripoff-Internetforum sei nicht dermaßen mit dem Verfasser verbunden, dass eine Verbotsverfügung nach der Prozessregel FR 65 gegen das Forum wirke. Das prozessual erforderliche Zusammenwirken setze mehr als die Forum-Verfasser-Beziehung voraus. Die Entscheidung passt zu den vielen Entscheidungen, die die Forumshaftung einschränken, und weist eine neue Strategie in ihre Schranken.


Mittwoch, den 23. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Hawknet v. Overseas Shipping Agencies. Es weihnachtet: Millisekundenpräzedenzfall wirkt zurück, 2nd Cir. 22. Dez. 2009, http://bit.ly/6ub4ii

I4I v. Microsoft, Einstweillige Verfügung gegen Microsoft Word-Technik bestätigt, CAFC, 22. Dez. 2009, http://bit.ly/5BE7xp

Louisville Jefferson County v. Hotels.com, Online-Hotelvermittler steuerlich keine Hotels, 6th Cir., 22. Dez. 2009, http://bit.ly/5CUPqd

Shell Oil v. CO2 Committee, Inc., Schiedsklauselauslegung, 10th Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/6meB4o

Rose Wong v. Partygaming LTD, Auslandsgerichtsstandsklausel im Internetspielvertrag, 6th Cir., 21. Dez. 2009, www.ca6.uscourts.gov



Fehlverhalten im Patentfall

 
.   Microsoft schuldet i4i nicht nur den einfachen Schadensersatz, sondern auch einen vergeltenden, entschied das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC im Rahmen seiner landesweiten Patentzuständigkeit. Es bestätigte das Untergericht in der Feststellung und Vergeltung von Microsofts Fehlverhalten im Prozess, als das Unternehmen den Geschworenen vom Gericht verbotene Erklärungen auftischte.

$40 Mio. darf Microsoft zusätzlich zu den Lizenzgebühren von $200 Mio. auf den Tisch blättern, entschied es in seiner 49-seitigen Entscheidung vom 22. Dezember 2009 in Sachen i4i v. Microsoft, Az. 09-1504. Und Word in der gegenwärtigen Fassung wird auch verboten; jedoch gewann Microsoft mehr Zeit für die Umstellung auf ein Produkt mit alternativer Technik.

Wer das Unternehmen über Jahrzehnte beobachtet, kann i4i nur zum Erfolg beglückwünschen, dem dreisten Dieb auf die Finger geklopft zu haben. Die meisten innovativen Opfer konnten sich das nicht leisten.


Dienstag, den 22. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Harris v. Wittman, 1957 Benz & Anwesen für Verzicht auf $1 Mio. im Konkurs angefochten, 9th Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/8nj3LH

U. S. v. McClure, die Verschwörung, das Pfund Drogen & die lästigen 188 Monate im Knast, 10th Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/5jQQMK

Flame v. Primera Maritime (Hellas) Ltd., Millisekunde in USA nicht zuständigkeitsbegründend, 2nd Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/4o8e1y

Meacham v. Knolls Atomic Power Lab., Neuverfahren nach Juryspruch, 2nd Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/6C6yfN

Lasker v. UBS Secs. LLC, Rechtskrafterstreckung, 2nd Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/4wZh3N

Edward Patrick v. Cleveland Scene Publishing, LLC, Playing Doctor Diffamierung, 6th Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/6skrwa



Rechtsstaat und Polanski

 
.   Die in Europa vielbeachtete Entscheidung des 2. Berufungsgerichts des Staates Kalifornien vom 21. Dezember 2009 in Sachen Roman Raymond Polanski v. Superior Court of Los Angeles County, Az. B21790, ist im Internet erschienen. Die 70-seitige Verfügung schließt mit der Mahnung an die Rechtsstaatlichkeit:
We encourage all participating parties to do their utmost to ensure that this matter now draws to a close in a manner that fully addresses the issues of due process and fundamental fairness raised by the events of long ago.


Montag, den 21. Dez. 2009

Streit am Flugsteig

 
.   Diskriminierung am Flugsteig: Das Problem hat gerade noch gefehlt. Sind Eis und Schnee nicht schon hinderlich genug?! Der am Flughafen festsitzende Leser mit Interesse am Arbeits- und Gleichbehandlungsrecht der USA mag die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks in Sachen Dalvit v. United Air Lines, Inc., Az. 08-1283, vom 21. Dezember 2009 lesen wollen. Eine Luftfahrtgesellschaft streitet sich mit Ramp Supervisors, die für den pünktlichen Abflug verantwortlich sind.



Schneetagsregelung

 
.   Was gilt für Kanzleien, wenn die Gerichte, Ministerien, Unis und Schulen schließen? Nichts Verbindliches. Wenn die Staatsverwaltung wie heute wegen Schnees nicht öffnet, schließen sich die Kanzleien in der Regel dem federal Government an oder halten es wie die einzelnen Staaten oder Kreise. In Washington bedeutet das, non-essential Personnel muss nicht in die Kanzlei. Fristen? Ein eigenes Thema, das Exekutive und Judikative durchaus nicht logisch, einheitlich oder übersichtlich behandeln.


Sonntag, den 20. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Aus den Bundesgerichten der USA
Patrice Mansell v. Toys "R" Us, Inc., hundsmiserables Abwerbeverbot, DC MD, 10. Dez. 2009, http://bit.ly/89zDfX

The Honorable Charles G. Bernstein v. The State of Maryland, et al., Altersgrenze für Richter, DC MD, 17. Dez. 2009, http://bit.ly/64HUJZ

HAWA CONSTRUCTION, LLC v. POLLOCK, Schriftformerfordernis, DCDC, 18. Dez. 2009, http://dcdc.rex.im

IN RE: INPHONIC, INC., WIRELESS PHONE REBATE LITIGATION - MDL-1792, Sammelklage, Konkurs, Honorare, DCDC, 18. Dez. 2009, http://bit.ly/7p9qBC



Samstag, den 19. Dez. 2009

Schriftformerfordernis - Statute of Frauds

 
.   Die Verletzung des Schriftformerfordernisses erfüllter Verträge berechtigt nicht zur Rückforderung von Leistungen.

Dies gilt auch für gesetzliche Erfordernisse, die im Kern dem uralten Statute of Frauds entsprechen, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Sachen Hawa Construction LLC v. Pollock, Az. 09-1728. Am 18. Dezember 2009 führte es unter Verweis auf Präzedenzfälle aus:
"[w]e agree that the regulation requires such contracts to be in writing" but "because appellee Wolfrey had fully performed his part of the contract before filing suit, we hold that the regulation does not prevent Wolfrey from recovering what Thompson owes him." Thompson [v. Wolfrey], 483 A.2d at 637. The court explained:
Wolfrey's claim against Thompson was not predicated on "home improvement work to be performed" but rather on work already completed. Wolfrey had fully performed under the oral contract, therefore section [808.1] does not render the oral contract unenforceable, and the trial court committed no error in entering a $300 money judgment in his favor.
Id. at 638. The court found that the writing requirement in the home improvement regulations "is akin to a statute of frauds." Id. at n.6. "Courts have repeatedly reiterated that the Statute of Frauds only applies to executory, as distinguished from executed contracts; if an oral contract, otherwise within the Statute, is completely executed or performed, it is taken out of the operation of the Statute."
… ("We also note that the statute's intended use is as a defense rather than a basis for affirmative relief."); Hackney v. Morelite Constr., 418 A.2d 1062, 1066 (D.C. 1980). AaO 5, 6.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Certain Underwriters at Lloyds v. Bunker Hill View Guest House, Hotelversicherungsdeckung, 3rd Cir., 18. Dez. 2009, http://bit.ly/85DNNE

Kyaw Nyunt v. Kenneth Tomlinson, Stelle geht von Ausländer an Amerikaner, DC Cir., 18. Dez. 2009, http://bit.ly/59zS1S

International Salt Company, LL v. City of Boston, Salzbeschaffungsvertrag mit Stadt, 1st Cir., 18. Dez. 2009, http://bit.ly/7hxRQS

Johnson v. Sprint Solutions, Inc., Mobile Roaming Charges, 4th Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/69KkXM



Freitag, den 18. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
USA v. One Men's Rolex Pearl Master Watch, Uhr als Beklagte im Einziehungsprozess, 6th Cir., 17. Dez. 2009, http://bit.ly/7YHhd1

Carione v Com'r Internal Revenue, Wirtschaftsstraftat, Einziehung & Besteuerung eingez. Werte, 2nd Cir., 17. Dez. 2009, http://bit.ly/7auX8r

Brown v. Chesnut, Ehegattenvermögensverschleierung, 5th Cir., 17. Dez. 2009, http://bit.ly/5sbmhs

HiFi DNA Tech LLC v. US FDA, Einstufung mediz. Geräts, 2nd Cir., 17. Dez. 2009, http://bit.ly/5nwagj

International Seaway Trading Corp. v. Walgreens Corp., Gebrauchsmuster Clogs, CAFC, 17. Dez. 2009, http://bit.ly/4Ajrk0


Donnerstag, den 17. Dez. 2009

Neue Digitaltongebühren

 
.   Die neuen Gebühren für die digitale Übertragung von Tonaufnahmen und die Aufnahmen­wiedergabe haben die Urheberrechts­gebühren­richter des amerikanischen Urheber­rechtsamts am 16. Dezember 2009 im Bundes­anzeiger vorgestellt. Die Öffent­lichkeit ist aufgefordert, die für mehrere Jahre gestaffelten Vorschläge zu kommentieren: Federal Register, Band 74, Haft 240, S. 66601:
Sec. 382.12 Royalty fees for the public performance of sound recordings and the making of ephemeral recordings.
(a) In general. The monthly royalty fee to be paid by a Licensee for the public performance of sound recordings pursuant to 17 U.S.C. 114(d)(2) and the making of any number of ephemeral phonorecords to facilitate such performances pursuant to 17 U.S.C. 112(e) shall be the percentage of monthly Gross Revenues resulting from Residential services in the United States as follows: for 2007 and 2008, 6.0%; for 2009, 6.5%; for 2010, 7.0%; for 2011, 7.5%; and for 2012, 8.0%.
(b) Ephemeral recordings. The royalty payable under 17 U.S.C. 112(e) for the making of phonorecords used by the Licensee solely to facilitate transmissions during the Term for which it pays royalties as and when provided in this subpart shall be included within, and constitute 5% of, such royalty payments.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
In re Air Crash Near Peixoto De Azeveda, Brazil, on September 29, 2006, FNC-Verweisung, 2nd Cir., 15. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Valuepest.com of Charlotte, Inc. v. Bayer Corporation, Urteilskorrektur, 4th Cir., 16. Dez. 2009, http://bit.ly/4Ram0N

Trishia Hooper v. Advance America, impliziter Schiedsverzicht, 8th Cir., 16. Dez. 2009, http://bit.ly/4CZuZF
Die Urteile von heute in der Star List Decisions Today.


Mittwoch, den 16. Dez. 2009

Verweisung aus dem US-Gericht

 
.   Selbst ein korruptes ausländisches Gericht und Rechtswesen kann für die Verweisung einer Klage ins Ausland zumutbar sein, wenn diese engere Beziehungen zum Ausland aufweist.

Dass das Ausland weniger günstige Rechtsfolgen bietet als das US-Recht, stellt auch kein Hindernis für die Anwendung des Forum non conveniens-Grundsatzes dar, bestimmt das Bundesberufungsgericht des siebten Bundesbezirks am 15. Dezember 2009 im Fall Stroitelstvo Bulgari v. Bulgarian-Am. Enterprise Fund,, Az. 09-1753.

Mehr Gegenwind für Kläger, die meinen, ihre ausländischen Streitigkeiten in die USA bringen zu müssen! Die Anwendung des FNC-Grundsatzes liegt im Ermessen des Gerichts. Einfach wird es für Beklagte leider nie, einen solchen Fall aus den USA herauszuboxen.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Randall Crane v. Samson Resources Co., KG-ähnliche Partnership-Haftung mit Durchgriff, 5th Cir., 15. Dez. 2009, http://bit.ly/6tTxK0

Intellectual Science & Technology v. Sony Electronics, Mehrfachzugriffoptikplattenpatent, CAFC, 15. Dez. 2009, http://bit.ly/8IjX4h

The Ohio Casualty Insurance Co. v. Holcim (US) Inc., Gesamtschuldnerische Regresshaftung, 11th Cir., 15. Dez. 2009, www.ca11.uscourts.gov

James Weimer v. Honda of America Mfg, krankgeschrieben, dann Heimarbeit, 6th Cir., 14. Dez. 2009, http://bit.ly/80nHpc

Act Now to Stop War and End Racism v. DC, DC Cir., Meinungsfreiheit u. Werbung, 15. Dez. 2009, http://bit.ly/4YAovt

Stroitelstvo Bulgari v. Bulgarian-Am. Enterprise Fund, 7th Cir., 15. Dez. 2009, Klageverweisung ins Ausland nach FNC, www.ca7.uscourts.gov



Ausfuhrkontrollen und Meinungsfreiheit

 
.   Bei Twitter als Problem aufgezeigt, nun im Kongress einer Lösung zugeführt: Wie weit darf ein Unternehmen gehen, um Demokratiebewegungen in repressiven Nationen zur Sprache zu verhelfen? Exportkontrollen verbieten wichtige Produkte und Leistungen, die dem Äußerungsrecht Leben einhauchen. Der Kongress behandelt nun das Thema, nachdem das Außenministerium bestimmte Sanktionen aufgeben will.

Noch können Demonstranten im Iran nicht auf Kommunikationsgeräte und -dienstleistungen zählen, die den Ausfuhr- und Wiederausfuhrbestimmungen der USA gegen das Land unterfallen. Wer exportiert, riskiert, möglicherweise hohe Strafen und den Eintrag in die Schwarze Liste.


Dienstag, den 15. Dez. 2009

Hahnenkampf mit Postbeteiligung

 
.   Die Post braucht sich zwar nicht an das Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes im Administrative Procedure Act zu halten, tut es bei der Einschränkung des Postversands von Mordwerkzeugen für Hahnenkämpfe doch. Seine Verkündung der neuen Versandbestimmungen am 15. Dezember 2009 illustriert die nach dem APA vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Post erhielt sechs Kommentare, mit denen sie sich auseinandersetzt, um dann die abschließende Formulierung der neuen Regeln zu verkünden: Federal Register, Band 74, Heft 239, S. 66241.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Bader v. Blankfein, Wiederholungsgefahr bei inhaltlicher Erledigung, 2nd Cir., 14. Dez. 2009, http://bit.ly/6yybib

Monroe Retail, Inc. v. RBS Citizens, N.A., Bankspesen bei u. zulasten Kontopfändung, 6th Cir., 14. Dez. 2009, http://bit.ly/4CnZyh

Brown, et al. v. General Nutrition Co., et al., Klagabweisung wg. Nichtverfolgung, 2nd Cir., 14. Dez. 2009, http://bit.ly/8NWOzg

Chatman v. Home Depot USA, Kundin fällt über Einkaufswagen, keine Händlerhaftung, 5th Cir., 14. Dez. 2009, www.ca5.uscourts.gov



Montag, den 14. Dez. 2009

US-Gerichte nicht verrückt

 
.   US-Gerichten wird oft unterstellt, sie wollten alle Fälle der Welt an sich ziehen und die verrücktesten Ansprüche befriedigen. Das bewegt auch Europäer zu Erkundigungen, ob nicht ein Anwalt in den USA ihr Anliegen vor ein amerikanisches Gericht bringen kann - am besten mit der Forderung auf Strafschadensersatz.

Solchen Lesern ist im ersten Punkt die Lektüre der hier oft behandelten FNC-Rechtsprechung empfohlen. Nach dem Forum non conveniens-Grundsatz darf ein US-Gericht Fälle, für die es zuständig ist, in hohem Bogen aus den USA in ein anderes Land mit ebenfalls zuständigen Gerichten verweisen. Und sie tun das gern, wenn es sich gut begründen lässt.

Zu den verrückten Klagen, die abgewiesen werden, gehört der am 14. Dezember 2009 vom Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirk entschiedene Fall Nora Chapman v. Home Depot USA, Inc. et al., Az. 09-30474, den auch ein Laie mit halbwegs brauchbarem Englisch lesen kann. Die über ihren Einkaufswagen stolpernde Kundin darf nicht den Händler haftbar machen!


Sonntag, den 13. Dez. 2009

Getwittertes Fall- und VO-Recht: USA

 
.   Von Bundesgerichten und Ministerien der USA
Seales v. Panamanian Aviation Co., FNC-Verweisung der Klage ins Ausland, 2nd Cir., 11. Dez. 2009, http://bit.ly/8DaJok

Rural Cellular Association v. FCC, eingedämmte Telefonsubventionierung, DC Cir., 11. Dez. 2009, www.cadc.uscourts.gov

Ali Hijazi v. Joe McDade, fruchtloses Auslieferungsbegehren, 7th Cir., 11. Dez. 2009, www.ca7.uscourts.gov

20 USC 1138: Atlantis Program. Absolute priority supports the formation of educational consortia / EU & US institutions http://bit.ly/8uM1FP

Pentagon darf aus GB beschaffen: Gyrocompass. Electr navigation chart systems. Steering controls. Control systems u.a. http://bit.ly/4nGQmg

http://bit.ly/6vLyuy FAA: Random Drug and Alcohol Testing Percentage Rates of Covered Aviation Employees, etc. <- bleibt bei 25%

Fed. Reg., 11. Dez. 2009: BIS, Wassenaar Arrangement 2008 Plenary Agreements Implementation, http://bit.ly/68bitW

International Trade Comm'n, Investigation & Hearing: Small & Medium-Sized Enterprises; Characteristics & Performance http://bit.ly/6Wei2a



Implizite Einwilligung in Musikkopien

 
.   Trotz einer chaotischen Verteidigung im Tenenbaum-Musikkopierfall unternimmt das Bundesgericht erster Instanz in Massachusetts eine heldenhafte Analyse des Rechts der Internetnutzung von Musik.

Die Urteilsbegründung grast auf 41 Seiten alle denkbaren Einreden und Einwendungen aus Common Law und Equity ab, die dem beklagten Tenenbaum im Internetmusikvertrieb zustehen könnten. Vom Grundsatz des Fair Use bis zur impliziten Einwilligung der Musikvertriebskonzerne erörtert es in Sachen Sony BMG Music Entertainment et al. v. Joel Tenenbaum, Az. 07cv11446, am 7. Dezember 2009 mit einer bemerkenswerten Gründlichkeit auch die Thesen, die die Verteidigung nicht vorgetragen hatte.

Richterin Nancy Gertners Begründung der Ablehnung der Fair Use-Ausnahme von einer Verletzung des Copyright Act kann für vergleichbare Fälle, gleich ob der Einsatz von P2P- oder anderer Technik zur Übertragung von Musik und anderen mit Monopolrechten ausgestatteten Werken behauptet wird, sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite nützlich und vorbildlich sein.


Samstag, den 12. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den Bundesgerichten der USA
Rochester Gas & Elec. Corp. v. GPU, Inc., Durchgriffshaftung, Corp. Governance, 2nd Cir., 10. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

MCQUEEN v. WOODSTREAM CORPORATION, Patent für bessere Mausefalle geklaut, DCDC, 9. Dez. 2009, http://dcdc.rex.im

MILESTONE TARANT, LLC et al v. MANHATTAN CONSTRUCTION CO., Erzwingung der Schiedsklausel, DCDC, 10. Dez. 2009, http://dcdc.rex.im

GUANTANAMERA CIGAR CO. v. CORPORACION HABANOS, S.A., übertriebenes Beweisverfahren, DCDC, 10. Dez. 2009, http://dcdc.rex.im



Welches Recht der USA gilt?

 
.   Da die USA kein einheitliches Vertragsrecht besitzen, stellen sich Konfliktsfälle, in denen wie im IPR das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Zwischen den Einzelstaaten und sonstigen Rechtsordnungen der USA haben die Gerichte einige Erfahrung mit Conflicts of Laws-Fragestellungen.

Doch welches Recht gilt, wenn es um das Wasser geht, das die USA umgibt, konkret die Meere außerhalb des Festlandsockels, über den sich der Bund bereits im Outer Continental Shelf Lands Act, 43 USC §1331, Gedanken gemacht hat, der aber nicht für das Vertragsrecht zuständig ist?

Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA prüft diese Frage in Grand Isle Shipyard et al. v. Seacor Marine, LLC, Az. 07-31019. Für seinen Bezirk stellt es am 8. Dezember 2009 auf den Schwerpunkt der vertraglichen Leistungserbringung ab, an den die Subsumtionsfolgen geknüpft werden. Hier weist der Schwerpunkt nach Louisiana, nach dessen Recht dann die Wirksamkeit des Vertrags bewertet wird.


Freitag, den 11. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Juarez v Litow Law Office, Inkasso legal, Anwalt haftet nicht, 8th Cir, 9. Dez. 2009, www.ca8.uscourts.gov Vgl amrecht.com/inkasso2004.shtml

Boston Telecommunications Group, Inc. et al. v. Robert Wood, FNC-Verweisung ins Ausland: 9th Cir. 9. Dez.. 2009, http://bit.ly/8QpwiI

Richard Cooey II, Kenneth Biros v. Ted Strickland, Todesstrafe, Giftspritze, 6th Cir. 8. Dez. 2009, www.ca6.uscourts.gov

Rao, Salik v. BP Products, Bestechung für Tankstellen, 7th Cir., 9. Dez. 2009, http://bit.ly/77tico



Die bessere Mäusefalle im Bundesgericht

 
.   Bundesgerichte sind sachlich zuständig, wenn der Streit Bundesrecht betrifft oder wenn die Parteien aus verschiedenen Staaten stammen und der Streitwert $75000 übersteigt. Den letzteren Fall der diversity Jurisdiction erörterte das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks am 9. Dezember 2009 im Hinblick auf den sich aus den Klagebehauptungen abzuleitenden Streitwert.

In Sachen McQueen v. Woodstream Corporation, Az. 05-2068, betrifft der Streit ein Mäusefallenpatent, das der Beklagte ohne Lizenz verwendet.

Das Gericht erklärt, dass der Streitwert die vom Kläger gutgläubig geforderte Summe sowie den geforderten Strafschadensersatz einbezieht. Für die letzte Forderung muss eine gesetzliche Anspruchsgrundlage bestehen. Zudem muss der Kläger Tatsachen nachweisen, die die Zumessung solchen Schadensersatzes glaubhaft machen.


Donnerstag, den 10. Dez. 2009

Inlands- und Auslandsfaktoren: FNC

 
.   Amerikanische Gerichte können in ihrem Ermessen Zivilprozesse an das Ausland abgeben. Sie nehmen Forum-non-conveniens-Anträge auf diese Verweisung meist viel ernster, als ihnen im Ausland unterstellt wird. Da im US-Prozess die prozessuale Gerichtskeit mehr zählt als die materielle, müssen sie ihr Ermessen sehr vorsichtig ausüben.

Knapper und übersichtlicher als manch anderer Court of Appeals legt das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in New Orleans am 9. Dezember 2009 im Fall Perforaciones, et al v. Maritimas Mexicanas, Az. 08-41021, die Merkmale dar, die in die Ermessensentscheidung einfließen müssen. Nach der Bejahung der Frage, ob im Ausland ein angemessenes Forum bereitsteht, - was auch bei der deutschen Gerichtsbarkeit regelmäßig bejaht wird, - prüft das Gericht die privaten und öffentlichen Interessen, die die Verweisung beeinflussen, in mehreren Schritten.

Schließlich gelangt es zur Prüfung der Comity-Erwägungen aus der amerikanischen Sicht der allgemein anerkannten Grundsätze des internationalen Rechts. Im Ergebnis bejaht es die angefochtene Ermessensentscheidung des Untergerichts, die keine Willkür oder Rechtsfehler aufweist und den Fall in den USA behält.

Aus der Sicht der ausländischen Beklagten ist das Ergebnis doppelt unglücklich. Sie geht davon aus, dass die Convention on Limitation of Liability for Maritime Claims vom 19. Nov. 1976, 1456 U.N.T.S. 221, eine Haftungsbegrenzung einführte, die der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit jedoch als nicht gerichtsbindend beurteilt.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco hebt am selbem Tag eine untergerichtliche Verweisung nach dem Forum-non conveniens-Grundsatzes auf. Es betont, FNC stelle einen außerordentlichen Eingriff dar.

Nach seinen Festellungen hat das Untergericht in Boston Telecommunications Group, Inc. et al. v. Robert Wood, Az. 08-16358 , die ins Inland verweisenden Merkmale ermessensfehlerhaft ignoriert. Für seinen Bundesberufungsbezirk hatte das Gericht die Prüfmerkmale wie folgt definiert:
whether defendants have made a clear showing of facts which establish such oppression and vexation of a defendant as to be out of proportion to plaintiff's convenience, which may be shown to be slight or nonexistent. Forum non conveniens is an exceptional tool to be employed sparingly, not a doctrine that compels plaintiffs to choose the optimal forum for their claim. Dole Food Co. v. Watts, 303 F.3d 1104, 1118 (9th Cir. 2002)



Mittwoch, den 09. Dez. 2009

Neuerungen im US-Prozessrecht

 
JB - Washington.   Kurz vor dem Jahresende 2009 ändern sich einige Regelungen im US-Bundesprozessrecht, den Federal Rules of Civil Procedure. Diese betreffen vor allem Fristen- und Terminregelungen, die Vereinheitlichung der Regelung von Zulassungsbeschlüssen für die Anrufung von Berufungsgerichten, Urteile in bestimmten Verfahrensabschnitten, den summary Judgments, und die Möglichkeiten der Ergänzung von Parteivorbringen.

Die Judicial Conference of the United States, ein Verwaltungsausschuss der Bundesgerichtsbarkeit, hat diese Änderungen durch zahlreiche Unterausschüsse erarbeiten lassen und als Änderungen zum FRCP vorgeschlagen. Diese wurden vom höchsten Gericht der Vereinigten Staaten, dem Supreme Court, am 26. März 2009 angenommen und traten zum 1. Dezember 2009 in Kraft.

Außerdem sind für 2010 Änderungen der Prozessordnung durch das Civil Rule Advisory Committee of the Judicial Conference der Vereinigten Staaten geplant, die die Vorgaben für die sachverständigen Zeugen, expert Witnesses, und den Schutz der Kommunikation zwischen Anwalt und Sachverständigem im Rahmen eines Discovery-Ausforschungsbeweisverfahrens betreffen.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
Von den obersten Bundesgerichten der USA
Friedman v. Leavitt, Karriereschädigender Öffentlichkeitsgrundsatz und Verschlusssache, DCDC, 7. Dez. 2009, http://dcdc.rex.im

US v. Squirrel, Mordbeihilfe ohne $1,459,854.22 SE, 4th Cir, 7. Dez, 2009, http://bit.ly/50sGL7

Crescent City Estates, LLC v. Giannasca, Anwaltshaftung bei falscher Prozessverweisung, 4th Cir, 7. Dez, 2009, http://bit.ly/4odI5x

Hicks v. Cadle Company, Aufhebung des Schiedsspruchs, 10th Cir., 7. Dez. 2009, www.ca10.uscourts.gov

Southeastern Stud & Components v. American Eagle Design, Schiedsklausel- und verzicht, 8th Cir., 7. Dez. 2009, http://bit.ly/7FV2uz

Michigan v. Fisher, Supreme Court of the United States of America, 7. Dez. 2009, http://bit.ly/6rC6Ta


Dienstag, den 08. Dez. 2009

Öffentlichkeit und Ruf

 
.   Der US-Prozess ist öffentlich. Jeder Journalist, jeder Konkurrent kann die Akten einsehen. Der Ruf ist ruiniert. Diese Sorge bewog die Kläger in Michael Friedman et al. v. Kathleen Sebelius et al., Az. 08-0586, die Akten vom Gericht versiegeln zu lassen.

Ihnen hatte ein Bundesamt vorgeworfen, ein Mal ein Pharmaerzeugnis falsch etikettiert zu haben - nicht persönlich, sondern im Rahmen einer persönlichen Geschäfts­leitungshaftung. Das Gericht spielte mit, weil es die Gefahr erkannte, dass der Prozess, in dem sie den amtlichen Vorwurf entkräften wollten, ihre Karriere im Pharmabereich beenden könnte.

Dann wurde die Klage wegen eines Vorverfah­rensfehlers abgewiesen, und das Amt beantragtr, den Schleier zu lüften. Welche Abwägungen das Gericht zwischen dem Öffentlich­keits­grundsatz und anderen Faktoren treffen muss, erklärt es in seiner 12-seitigen Begründung vom 7. Dezember 2009.


Montag, den 07. Dez. 2009

Kontopfändung bei Staatsbank

 
.   Weltbank - auch so eine Washingtoner Bank, die keine ist. Japan Bank for International Cooperation - eine Staatsbank mit staatlichen Aufgaben, noch so eine. Der Versuch einer Kontopfändung bei ihr führt das Bundesgericht der Bundes­hauptstadt Washington zu einer lehrreichen Urteilsbe­gründung im Bereich der Staats­immunität sowie des versehentlichen implizierten Verzichts auf die Immunität.

In Sachen Inversora Murten S.A. v. Energoproject Holding Co., Az. 03-73, entschied es für die Staatsbank, obwohl sie beim Ausfüllen eines Pfändungsformulars nur die persönliche, nicht die sachliche Zuständigkeit amerikanischer Gerichte gerügt hatte.

Der implizierte Verzicht auf die Rüge der sachlichen Zuständigkeit, die nach dem FSIA die Staats­immunität einbezieht, wirkte nicht, weil erstens an den Verzicht hohe Anforderungen in Bezug auf die Verzichts­absicht gestellt werden und zweitens das Formular keinem Klageer­widerungs­schriftssatz oder Analog entsprach, wo die Rüge unverzichtbar ist, wenn sie beabsichtigt ist, erklärte der United States District Court for the District of Columbia am 3. Dezember 2009.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Encyclopaedia Britannica v. Alpine Electronics, Suchmaschine v. Navisystem, Patentrecht, CAFC, 4. Dez. 2009, www.cafc.uscourts.gov

Hopper v. Solvay Pharmaceuticals, Vertrieb verrät, verklagt Hersteller, verliert: 11th Cir., 4. Dez. 2009, www.ca11.uscourts.gov

Joseph Ozormoor v. T-Mobil USA, Inc.: Schiedsklausel im Verbrauchervertrag, 6th Cir, 3. Dez. 2009, www.ca6.uscourts.gov

Primera Maritime v. Jiangsu Eastern, Schiffsbauvertrag kein Seerecht, 2nd Cir., 4. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov


Sonntag, den 06. Dez. 2009

Impliziertes Anerkenntnis erklärt

 
.   In Fall Klayman v. Barmak et al., Az. 04-2052, zeigt das Gericht der Bundeshauptstadt Washington die Schwierigkeiten des implizierten Anerkenntnisses nach einer Motion for summary Judgment as condeded auf.

Besonders schwer machen es dem United States District Court for the District of Columbia die Beklagten, die am 4. Dezember 2009 eine Stunde vor der Entscheidungsverkündung einen zweiten Antrag auf Klagabweisung wegen des implizierten Anerkenntnisses stellen, als das Gericht seine Entscheidung schon getroffen und begründet hatte.

Richter John Bates ignoriert den neuen Antrag, doch kann seine Erklärung in einer Fußnote den gerichtsbekannten Kläger zur Berufung animieren. Die Entscheidung fiel im Frühstadium dieses amerikanischen Prozesses.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Senske v. Sybase Inc., Team- u. Leistungsresistenz v. Altersdiskriminierung, 7th Cir., 3. Dez. 2009, www.ca7.uscourts.gov

RT @EmbassyLaw INVERSORA MURTEN v. ENERGOPROJEKT, DCDC, 3 Dec 2009, http://bit.ly/6cJaCV = Zwangsvollstreckung und Staatsimmunität

Puleo v. Chase Bank USA, Sammelklage, Salvatorische und Schiedsklausel, 3rd Cir, 3. Dez. 2009, http://bit.ly/6pJBEH

Perfect Web Technologies, Inc. v. Infousa, Inc., MassenEMailPatentAbweisung, CAFC, 2. Dez. 2009, www.cafc.uscourts.gov

James M. Coady v. D.A.N. Joint Venture, L.P., Konkursbetrug, 11th Cir., 3. Dez. 2009, www.ca11.uscourts.gov

Roman v. National Security Agency, FOIA, Transparenz nach Bundesrecht, 2nd Cir., 3. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Starbucks Corp. v. Wolfe's Borough, Markenrecht, Lanham Act, 2nd Cir., 3. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

In re Short Sale Antitrust Litigation, Kartellrecht, 2nd Cir., 3. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov


Samstag, den 05. Dez. 2009

SLAPP-Schutz wirkt nur im Inland

 
.   Das kalifornische Anti-SLAPP-Gesetz soll die Bürgerbeteiligung in Staatssachen schützten und Klagen abwehren, die das Recht der Meinungs- und Petitionsfreiheit nach der US- oder Kalifornienverfassung beeinträchtigen. Die Anwendung des Gesetzes schlägt Kapriolen, die auch das Markenrecht berühren.

Als sich die Parteien in Mohammad Guessous v. Chrome Hearts, LLC, Az. B212074, um die Wirksamkeit eines Markenvergleichs stritten, rief eine Seite ein Gericht in Frankreich an, die andere dann ein Gericht in Kalifornien. Gegen die zweite Klage wehrte sich der Kläger im französischen Prozess mit dem Anti-SLAPP-Antrag, weil die zweite Klage ihr Petitionsrecht angreife, das sich im Anrufen des ausländischen Gerichts manifestiere.

Das einzelstaatliche kalifornische Berufungsgericht entschied am 1. Dezember 2009, dass das Anti-SLAPP-Gesetz in Cal. Civ. Proc. Code §425.16 nicht den Schutz von ausländischen Verfassungsrechten bezwecke, sondern lediglich die Beteiligung an US-Prozessen schützte.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Grabauskas v. CIA, Klagedefekt, noch schlechter als unschlüssig: 2nd Cir., 2. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

In re: Jack V. Oakley, verlorenes Aktien-Buy-Sell-Agreement, 6th Cir., 2. dez. 2009, www.ca6.uscourts.gov/opinions.pdf

In re Air Crash Near Peixoto De Azeveda, Brazil, on Sept 29, 2006: Klageverweisung ins Ausland, 2nd Cir., 2. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Ruby Mann v. Taser International, Inc.: Herstellerhaftung Taser, 11th Cir., 2. Dez. 2009, www.ca11.uscourts.gov

Manko v. Deutsche Bank: Alters- und Religionsdiskriminierungsklageabweisung, 2nd Cir., 1. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Munitionsverkauf kausal für Selbstmord? Johnson v. Walmart Stores Inc., 7th Cir., 1. Dez. 2009, www.ca7.uscourts.gov

Macsteel International v. M/V Larch Arrow, widersprüchliche Gerichtsstandsklauseln UK/NL, 2nd Cir., 1. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Annapolis Shipping Co. Ltd v. China National Machinery Import&Export, Geld Millisekunde in USA: 2nd Cir., 1. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Doe v. Constant, Alien Tort Statute Gerichtsbarkeit, 2nd Cir., 1. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Strafminderungsgründe im Supreme Court: Porter v. McCollum, 30. Nov. 2009, http://supremecourtus.gov/opinions/09pdf/08-10537.pdf

Transnationales Sorgerecht: Maxwell v. Maxwell, 4th Circuit Court of Appeals, 30. Nov. 2009, http://pacer.ca4.uscourts.gov/opinion.pdf/081945.P.pdf

Equity-Einreden: Bonner Farms, Ltd. v. EXCO-North Coast Energy, Inc., 6th Cir., 30. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov


Freitag, den 04. Dez. 2009

Das zweitbeste Ergebnis

 
.   Der ausländische Beklagte, der womöglich an den Haaren vors US-Gericht gezogen wurde, ist auch mit dem zweitbesten Ergebnis im amerikanischen Prozess glücklich. Die erste Wahl ist die Klagabweisung, am besten im Frühstadium des Prozesses, bevor zu hohe Anwaltskosten angelaufen sind. Damit darf er nicht unbedingt rechnen. Daher sollte schon am Anfang der Verteidung auch das zweitbeste Ergebnis angeschielt werden:

Forum non conveniens - das zweitbeste Ergebnis. Im Ermessen des Gerichts liegt nämlich die einstweilige Verweisung des Prozesses ins Heimatgericht der Kläger oder Beklagten - dort, wo das anwendbare Recht gilt, wo die Gerichts- der Sachverhaltssprache entspricht oder wo Zeugen und Beweismittel zu finden sind. Verläufig kann bei beim FNC auch endgültig bedeuten. Wenn das Verfahren in ein rechtskräftiges Urteil einmündet, ist auch in den USA Schluss.

Dieses Ermessen üben die Richter in den US-Bundesberichten zögerlich aus. Am 2. Dezember 2009 erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in Sachen In re Air Crash Near Peixoto De Azeveda, Brazil, on September 29, 2006, Az. 08-3823, wie es auf einen Flugunfall in Brasilien angewandt wird, der mit den USA nahezu nichts zu tun hat.

Dieses Urteil stellt wie andere Präzedenzentscheidungen in den USA eine Warnung für Kläger dar, leichtfertig ausländische Querelen vor US-Gerichte zu bringen. Auch für sie ist der Umweg über die USA ein teures Unterfangen, das zudem ihre Aussichten durch das Verstreichen von Verjährungsfristen in der heimatlichen Rechtsordnung gefährden kann.


Donnerstag, den 03. Dez. 2009

Rechtssicherheit durch Beachtung von Bundesrecht?

 
.   Anders als beispielsweise Finanzdienstleister müssen Pharmahersteller ihr Angebot bundeseinheitlich kennzeichnen. Preemption heisst der Vorrang des Bundesrechts, der in den USA nicht die Norm ist. Sie spielt im Fall einer Pharmakundin die ausschlaggebende Rolle, als sie alle Hersteller eines Marken- und generischen Medikaments wegen mangelhafter Kennzeichnung verklagte, obwohl alle Produkte dieselben, vom Bund vorgeschriebenen Hinweise auf Nebenwirkungen enthalten.

Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC hatte im Fall Wyeth v. Levine, 129 S.Ct. 1187 (2009), die Preemption durch FDA-Regulierung als kein Verbot von Klagen nach einzelstaatlichem Recht wegen fehlender weitergehender Hinweise betrachtet. Im Fall Mensing v. Wyeth et al., Az. 08-3850, prüfte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 27. November 2009, ob dieser Präzedenzfall auch generische Medikamente erfasst. Wie in anderen Circuits entschied auch dieser Court of Appeals gegen diese Hersteller, weil sie der FDA weitergehende Hinweise auf Nebenwirkungen anregen durften, die von jenen der Markenprodukte abwichen.

Solche Hinweise hätten die Klägerin auf zusätzliche Risiken aufmerksam machen können. Das Gericht gestattet ihr deshalb, ihre Schadensersatzklage gegen den gesamten Wirtschaftszweig der generischen Pharmahersteller weiterzuführen. Den Prozess gegen die Markenhersteller weist das Gericht hingegen ab, weil die Klägerin ihre Produkte nie zu sich nahm.


Mittwoch, den 02. Dez. 2009

Best Bang for the German Buck Award 2009

 
.   Der deutsche Steuerzahler macht in den USA wichtige PR für Deutschland. Ohne diese Arbeit würde Amerikanern zuerst und zuletzt Hitler einfallen. Politische Stiftungen aller wichtigen Parteien setzen sich nicht nur für Eigeninteressen, sondern auch den Ruf Deutschlands durch Niederlassungen in Washington ein.

Der Steuerzahler hält sich eine Botschaft, ein Goethe-Institut, ein Historisches Institut, eine deutsche Schule und zahlreiche andere Einrichtungen. Die Schule und die Kirchengemeinden sind gute Beispiele für eine Teilfinanzierung durch die deutschen Bürger in den USA, die sich nicht alles aus der Heimat finanzieren lassen.

Im Jahre 2009 hat - aus der subjektiven Sicht des German American Law Journals - der Einsatz der Friedrich Naumann Foundation und der deutschen Botschaft den Blick der USA auf Deutschland am besten geschärft: An sie geht der
Best Bang for the German Buck Award des Jahres 2009.


Bei der subjektiven Betrachtung des GALJ ist der Beitrag ausschlaggebend, den die Institution in den USA nachhaltig bei Meinungs- und Einscheidungsträgern hinterlässt - und auch, ob ihr Beitrag die demokratische Rechtsordnung Deutschlands durch Darstellung oder Vergleich einbezieht.

Ministeriale, Kongress, Wissenschaftler und internationale Organisationen hat die Friedrich Naumann Stiftung intensiv und mit immer hoher Resonanz und großer Bandbreite angesprochen. Die deutsche Botschaft hat das Jubiläum des Mauerfalls geschickt für ein Informationsprogramm genutzt, das über Internet- und amerikanische Medien ebenso wie die deutsche Welle viel Aufmerksamkeit, ein besseres Verständnis für das Deutschland der Gegenwart und positive Reaktionen hervorrief.

Bemerkenswert ist bei beiden Institutionen, dass es ihnen durchgängig gelingt, dem kritischen Publikum Washingtons Deutschlandkenner, die auch mit Amerika, seiner Sprache und seinem Denken vertraut sind, vorzustellen. Sie stechen damit nicht nur aus dem deutschen Gesamtangebot, sondern auch im internationalen Vergleich hervor.


Dienstag, den 01. Dez. 2009

Transparenz in der Außenpolitik

 
.   Muss der Staat nach dem Transparenzgesetz Freedom of Information Act wirklich alles offenlegen? In- und Ausländer dürfen nach dem FOIA Auskünfte und die Offenlegung amtlicher Unterlagen verlangen.

Der Fall Ancient Coin Collectors v. United States Department of State, Az. 07-2074, betrifft politische Verhandlungen und Vereinbarungen des US-Außenministeriums in Washington mit Drittstaaten über den Handel mit antiken Münzen. Das Ministerium in Washington lehnte die Offenlegung nach FOIA ab.

Das erstinstanzliche Bundesgericht für den Hauptstadtbezirk bestätigte am 20. November 2009 diese Entscheidung. Das Amt setzt mit dem externen Cultural Property Advisory Committee das Convention on Cultural Property Implementation Act-Gesetz, 19 USC §2601, zum Schutz von Kulturgütern um und hatte zahlreiche Akten frei gegeben, andere Unterlagen jedoch einbehalten.

Das Gericht beurteilte die Verweigerung diplomatischer Noten zwischen den USA und anderen Staaten sowie weiteren Akten über die außenpolitischen Beziehungen der USA als FOIA-vereinbar. Zudem war die Korrespondenz des Amts mit dem Ausschuss nach dem Federal Advisory Committee Act, 5 USC §552(b)(3), gesetzlich transparenzbefreit.

Das Urteil entspricht im Kern den Aussagen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Fall BVerwG 7 C 22.08, dargestellt im German American Law Journal - American Edition am 1. November 2009.



VO-Entwurf: Open Internet USA

 
.   Nach dem Telecommunications Act of 1996 beabsichtigt das Netzamt der USA mit einer Verkündung vom 30. November 2009 den Erlass einer Verordnung zum Broadband-Internet. Kern der VO ist die Gewährleistung des offenen Zugangs. Diesen definiert er anhand von sechs Merkmalen im VO-Entwurf, den er zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit mit dem Titel Preserving the Open Internet, Broadband Industry Practices; Proposed Rule vorlegt: Federal Register, Band 74, Heft 228, Seite 62637. Kommentare dürfen auch elektronisch beim Blog der FCC unter blog.openinternet.gov eingetragen und eingesehen werden.


Montag, den 30. Nov. 2009

Presserecht: Diffamierung des Verbrechers

 
.   Verleumdet die Zeitung den verurteilten Verbrecher mit dem Bericht, dass er mit der Staatsanwaltschaft kooperieren würde?

Die Wirkung des Berichts auf den vernünftigen Leser, the minds of right-thinking persons, entscheidet, bestimmte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 25. November 2009 im Fall Michtavi v. New York Daily News, Az. 8-2111, nicht die Wirkung auf Häftlinge, und entbindet die Zeitung von der Haftung:
The newspapers may not have been addressed specifically to the prison population, but that is clearly the group whose good opinion matters to Michtavi. However, "[t]he fact that a communication tends to prejudice another in the eyes of even a substantial group is not enough [to make the statement defamatory] if the group is one whose standards are so anti-social that it is not proper for the courts to recognize them." Restatement (Second) of Torts §559, cmt. e (1977).
The population of right-thinking persons unambiguously excludes "those who would think ill of one who legitimately cooperates with law enforcement." AaO 4.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Verschworene Richter? Eleanor Capogrosso v. Advisory Committee on Judicial Conduct, 3rd Cir., 27. Nov. 2009, www.ca3.uscourts.gov

Besserwisserische Jurastudentin im Flutnotstand: Phillips v. Humble, 10th Cir., 27. Nov. 2009, www.ca10.uscourts.gov

Performance Bond: Hunt Construction Group, Inc. v. National Wrecking Corporation, DC Cir., 27. Nov. 2009, http://bit.ly/4UqXgk

Wirtschaftszweigsweite Produkthaftung: Gladys Mensing v. Wyeth, Inc., 8th Cir., 27. Nov. 2009, www.ca8.uscourts.gov


Sonntag, den 29. Nov. 2009

Referendar grüßt Präsident

 
.   Dass ein Paar uneingeladen zum Präsidenten vordringt, bringt die scheinbar gelangweilte US-Presse diese Woche auf Hochtouren. Als ein Referendar durch die Secret Service-Ketten lief, um zwei US-Präsidenten die Hand zu schütteln, galten seine Vorstöße nicht als Skandal.

Für ihn gehörte der freundliche Gruß einfach zur Wahlstation in Washington. Facebook und Twitter gab es nicht; also lockte auch nicht die Aussicht auf Ruhm.

Zudem lagen die Terrortaten von Oklahoma City und 9/11 noch in der Zukunft. Freiheitsbeschneidende Gesetze wie den Patriot Act konnte sich niemand vorstellen. Jeder Besucher durfte sich in fast jedem Ministerium ohne Begleitung bewegen. Anscheinend hat der Verlust der Freiheit nicht mehr Sicherheit gebracht, jedenfalls was das Grüßen von Präsidenten betrifft.


Samstag, den 28. Nov. 2009

In forma pauperis, pro se

 
.   Postulationsfähig ist faktisch jeder in den USA. Die Fähigkeit, Rechte wie ein Anwalt geltend zu machen, ist hingegen meist eingeschränkt. Die Zahl der Urteile, die in der ersten oder zweiten Instanz aufgrund eigener Vertretung, pro se, abgewiesen werden, ist daher hoch. Wenn auch noch die Gerichtskosten nicht eingezahlt werden und ein Kläger somit in forma pauperis, klagt, kann das Gericht oft von Querulanten ausgehen.

Drei kurze, leicht lesbare Entscheidungen vom 27. November 2009 aus dem erstinstanzlichen Bundesgericht des Hauptstadtbezirks der USA vermitteln einen Einblick in das Auftreten pro se und in forma pauperis sowie die Folgen: Hickman v. United States Mint, Tolliver v. Cross, Julius v. Smithsonian Institution.


Freitag, den 27. Nov. 2009

Sonderstatus im US-Bund

 
.   Die Marianen des Nordens, erst frei, dann spanisch, bald deutsch, später japanisch und heute amerikanisch, im Süden weiß-, im Norden schwarzbesandet und -gefelst, sind als Diebsinseln bekannt.

Sie wenden sich gegen ein Bundesgesetz, dass das Ausländerrecht der USA auf die Marianen anwendbar macht. Den Sonderstatus der Inselkette mit seinem eigenen Rechtswesen erklärte das erstinstanzliche Bundesgericht des Hauptstadtbezirks der USA in Washington am 25. November 2009 in Sachen Commonwealth of the Northern Mariana Islands v. United States of America, Az. 08-1572.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Dusche, Umkleiden unvergütet: Musch v. Domtar Industries, 7th Cir., 25. Nov. 2009, www.ca7.uscourts.gov

Wie wirkt ein Anspruchsverzicht in USA? Myers v. Lutsen Mountains, 8th Cir., 25. Nov. 2009, www.ca8.uscourts.gov

Diskriminierungsgesetz ADAA wirkt nicht zurück: Becceril v. Pima County Assessor's Office, 9th Cir., 25. Nov. 2009, www.ca9.uscourts.gov

Haftung für Flutschaden nach Umwelteingriff: In Re: Katrina Canal, et al., 5th Cir., 25. Nov. 2009, www.ca5.uscourts.gov

Vertragliche Gnadenfrist im Kreditvertrag: Cunningham v. National City Bank, 1st Cir., 25. Nov. 2009, www.ca1.uscourts.gov

Keine Geschenke zum Feiertag: US-Gerichte weisen heute massenhaft Strafrevisionen ab: http://c.star.us

Falsche Beklagte? Intl. Produkthaftung: Osterwald-Kalkofen v. Novartis Pharmaceuticals Corp., 6th Cir., 25. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov

Grundrecht auf genehmigungsfreies Theater? Entertainment Productions v. Shelby County, TN, 6th Cir., 25. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov


Donnerstag, den 26. Nov. 2009

Thanksgiving trifft auch Kanzleien

 
.   Der Thanksgiving-Feiertag ist Amerika so heilig, dass selbst Kanzleien schließen, und zwar meist auch am Freitag. Der Dank des German American Law Journal richtet sich an die am amerikanischen Recht interessierten Leser sowie die engagierten Referendare und Praktikanten in und nach der Ausbildung beim Rechtsanwalt in Washington.



Mittwoch, den 25. Nov. 2009

Bundesschiedsgesetz FAA anwendbar?

 
JB - Washington.   Musste das Bezirksgericht einen bereits anhängigen Schadensersatzprozess eines Seemanns gegen seinen Arbeitgeber aussetzen und die Entscheidung einem Schiedsgericht überlassen, weil im Arbeitsvertrag eine Schiedsklausel enthalten ist, nach der alle Streitigkeiten nach dem Schiedsgesetz von Illinois ausgetragen werden müssen? Diese Frage verneinte das US-Berufungsgericht für den siebten US-Bezirk in der Sache Michael L. Shearwood v. Marquette Transportation Company, LLC et al., Az. 09-2045, am 23. November 2009 ebenso wie das erstinstanzliche Bundesbezirksgericht, allerdings mit einer etwas anderen und sehr lesenswerten Begründung.

Das Bezirksgericht war davon ausgegangen, dass ein Schiedsverfahren unzulässig sei, da nach dem Bundesschiedsgesetz der USA, dem Federal Arbitration Act, dieses nicht auf Arbeitsverträge von Seeleuten anwendbar sei und aufgrund des Vorrangs des Bundesrechts deshalb auch Schiedsverfahren nach einzelstaatlichem Recht gesperrt seien.

Der United States Court of Appeals of the Seventh Circuit wählte hingegen einen anderen Ansatz, um die Berufung der Beklagten abzuweisen: Nach seiner Rechtsprechung sperrt der Anwendungsbereich des FAA gegenüber einzelstaatliche Regelungen nur die Fälle, die in dessen Anwendungsbereich fallen. Ist das Bundesschiedsgesetz jedoch nicht anwendbar, steht es jedem US-Bundesstaat frei, eigene Regelungen zu Schiedsverfahren bereit zu halten.

Die Beklagten hatten jedoch, nachdem das Bezirksgericht ihren Antrag aus Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hatte, das Berufungsgericht mit einem Zwischenrechtsbehelf nach den Regelungen dea FAA angerufen. Das Berufungsgericht verneinte seine Zuständigkeit diesbezüglich, da das FAA nicht auf Verträge mit Seeleuten anwendbar ist. Allerdings hätte auch ein Streit über die Anwendbarkeit des Bundesschiedsgesetzes die Zuständigkeit des Berufungsgerichts begründen können. Dies wurde wurde aber von den Beklagten gar nicht behauptet. Das Gericht betonte jedoch abschließend, dass es den Beklagten freistehe, später in die Berufung zu gehen und dort geltend zu machen, dass von Anfang an ein Schiedsverfahren hätte durchgeführt werden müssen.


Dienstag, den 24. Nov. 2009

VO: Kinder und Medien

 
.   Ein Riesenprojekt hat sich das US-Netzamt vorgenommen: Von jedermann fordert die FCC Kommentare zur Nutzung neuer Medien durch Kinder und die Rolle der Eltern bei dieser Nutzung an: Empowering Parents and Protecting Children in an Evolving Media Landscape, Federal Register, 24. November 2009, Bd. 74, Heft 225, S 61308.

Die Öffentlichkeit soll sich melden. Normalerweise reagieren Rechtsanwälte und andere Lobbyisten und vermitteln dem Ministerium oder der Obersten Bundesbehörde kunst- und fachgerecht sachdienliche Informationen, die dann hoffentlich in eine Verordnung einfließen. Dieses Projekt dürfte jedoch in weiten Kreisen Resonanz hervorrufen.

Deshalb hat die FCC einen detaillierten Fragenkatalog entworfen. Ihre Themenanregungen lauten:
Children's Media Use
Benefits of Electronic Media for Children
Key Benefits
Educational Content
Risks of Electronic Media for Children
Potential Risks
Impact of Advertisements on Children
Protecting Children From the Risks
Household Media Rules
Technology and Parental Control Tools
Media Literacy
Is There a Minimum Necessary Level of Media Literacy?
Teaching Media Literacy to All Stakeholders
Resources on Media Literacy
Other Outreach
Coordinating Government Efforts
Legal Authority


Montag, den 23. Nov. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Besteuerung transpazifischer Zinsen zw. Unternehmen: NY Guangdong Finance v. CIR, 5th Cir., 23. Nov. 2009, www.ca5.uscourts.gov

Lobbyschranken mit Petitionsrecht verfassungsvereinbar: Legal Aid Srvcs of OR v Legal Services Corp, 9th Cir., 23.11,09,www.ca9.uscourts.gov

Schiedsgesetz FAA unanwendbar, doch durch Vertrag anwendbar? Sherwood v. Marquette Transp., 7th Cir., 23. Nov. 2009, www.ca7.uscourts.gov

Kein Vacatur des Schiedsspruchs: Householder Grp, et al v. Caughran, et al., 5th Cir., 23. Nov. 2009, www.ca5.uscourts.gov

Internet Glückspiel und RICO-Haftung: McBrearty v. The Vanguard Group, Inc., 2nd Cir., 23. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov


Sonntag, den 22. Nov. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Vor Abflug Bombe behauptet: Nichts als Ärger, keine Abhilfe, Barker v Transportation Secur. Adm., 1st Cir., 20.11.2009, www.ca1.uscourts.gov

Anwaltsgeheimnis, Steuerhinterziehung, Schenkung, Isle of Man, Subpoena, US v. Under Seal, 4th Cir., 20.11.2009, www.ca4.uscourts.gov

Schlachten nach Staatsvorgabe: Keine Aktivlegitimation humaner Bürger, Levine v. Vilsack, 9th Cir., 20.11.2009, www.ca9.uscourts.gov

Traubenanbau, Werbung & Redefreiheit, Delano Farms Company v. California Table Grape Commission, 9th Cir., 20.11.2009, www.ca9.uscourts.gov

Dinglicher Arrest u. Gerichtsstand, Tradhol Internacional v. Colony Sugar Mills, 2nd Cir., 20. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Stock Purchase Options im Unternehmenskauf, Curia v. Nelson, 7th Cir., 20. Nov. 2009, www.ca7.uscourts.gov

Sammelklagevergleich bestätigt: IN RE PHARMACEUTICAL INDUSTRY AVERAGE WHOLESALE PRICE LITIGATION, 1st Cir., 20.11.2009, www.ca1.uscourts.gov


Samstag, den 21. Nov. 2009

Anwaltsgeheimnis im US-Steuerstrafprozess

 
.   Eine $22 Mio.-Schenkung von einem US-Unternehmen an eine verbundene Isle of Man-Körperschaft löst ein Steuerstrafverfahren in den USA aus. Zur Eröffnung des Prozesses muss der Staat die Geschworenen der Grand Jury überzeugen, dass die Anklage geboten ist.

Dazu benötigt er Beweise, die er vom Unternehmen fruchtlos, dann von dessen Rechtsanwalt mit einer Subpoena-Aufforderung begehrt. Der Anwalt verweigert unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis, das Attorney-Client Privilege.

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks bestimmt am 20. November 2009 in Sachen United States of American v. Under Seal, Az. 08-4816, dass das Geheimnisschutzrecht wegen der Ausnahme zur Straftat eines Mandanten verfallen ist:
The invocation of the crime-fraud exception requires a prima facie showing that "(1) the client was engaged in or planning a criminal or fraudulent scheme when he sought the advice of counsel to further the scheme, and (2) the documents containing the privileged materials bear a close relationship to the client's existing or future scheme to commit a crime or fraud." In re Grand Jury Proceedings # 5, 401 F.3d at 251 AaO 8.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
Von den obersten Bundesgerichten der USA
Keine Klage gegen Gerichte: GALLO-RODRIGUEZ v. SUPREME COURT OF THE UNITED STATES, DCDC, 19. Nov. 2009, http://dcdc.rex.im

Rechtswahl, Schiedsklausel, Arbitration, Steel Corp of the Philippines v. Intl Steel Services, 3rd. Cir, 19.Nov. 2009, www.ca3.uscourts.gov

Sind Empfehlungen des Beraters zu folgen / Firmenkauf: SmartTran Inc v. Alpine Confections, 3rd Cir., 19. Nov. 2009, www.ca3.uscourts.gov

Krankenversicherung, Ehepaar Frau+Frau, In the Matter of Karen Golinski, 9th Cir., 19. Nov. 2009, www.ca9.uscourts.gov


Freitag, den 20. Nov. 2009

Witzbombe: Gerichte haben keinen Humor

 
.   Deutsche im US-Knast, Amerikaner mit Unsicherheitsvermerk: Das Wort Bombe bringt Reisenden am Flughafen nicht als Ärger.

In Sachen Andrew Barker v. Transportation Security Administration, Az. 07-2709, bestätigt das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks einem Landsmann diese später Erkenntnis. Sein Gepäck war im Flugzeug, er erschien verspätet am Flugsteig: Bombe, sagt er, und seiner Festnahme folgt eine Untersuchung mit amtlichen Vermerken und einer Warnung, gegen die er sich vergeblich wehrt.

Das United States Department of Homeland Security darf so auch gegen harmlose Passagiere vorgehen, erklärt es am 20. November 2009, da dem Kläger die Aktivlegitimation zum Beschreiten des Rechtswegs fehlt.



Donnerstag, den 19. Nov. 2009

Neues Buch: Dank den Referendaren und Praktikanten

 
.   Business Laws of Germany von Prof. Thomas Wegerich mit einem Kapitel des Verfassers über wirtschaftsrechtliche Verhandlungen mit Deutschen ist nun in zwei Bänden in Washington als Belegexemplar eingetroffen.

Der Dank des Verfassers gilt natürlich Prof. Wegerich, dem Initiator des Großprojekts mit zahlreichen Verfassern aus Deutschland und dem Rest der Welt, dann jedoch auch den Referendaren, Praktikanten und Assistenten des Verfassers bei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP in Washington, DC.

Sie haben Entwürfe gegengelesen, Abschnitte rezensiert und Kritik geltend gemacht. Dabei ging es um die Darstellung des Rechts aus nichtdeutscher Sicht, dem Blickwinkel des fremden Lesers, ebenso wie um Hinweise auf pikante Eigenheiten und Empfindlichkeiten deutscher Vertragsparteien vor und nach Verhandlungen.

Das Fingerspitzengefühl des frischgebackenen deutschen Juristen spielt bei solchen Themen im Rahmen von Negotiations in Germany: The Business Law Perspective eine genauso wichtige Rolle wie die Beurteilung von Eigenarten deutscher Juristen aus der Sicht von Juristen in verschiedenen englischsprachigen Rechtsordnungen.

Das Werk Business Laws of Germany ist zum Preis von $200/USA, $288/AUS in zwei Bänden bei West / Thomson-Reuters erschienen.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Bespitzelt, weil Bombe gesagt; Klage verloren: Scott Tooley v. Janet Napolitano, DCDC, 17. Nov. 2009, http://bit.ly/2tSzPr

Haftung wg Anwaltsgeheimnisbruch nur bei Schaden: Margrabe v. Sexter & Warmflash, 2nd Cir., 17. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Vergabe ermessensfehlerhaft? Alabama Aircraft Industries, Inc. v. U.S., CAFC, 17. Nov. 2009, www.cafc.uscourts.gov

Verstoß gg Employment Manual: Windross v. Barton Protective Services, 1st Cir., 17. Nov. 2009, www.ca1.uscourts.gov

Boratfilmhaftung wg Lächerlichmachens: Psenicska v. 20th Cent. Fox Film Corp; Streit v 20th C'y, 2nd Cir. 17. Nov 2009, www.ca2.uscourts.gov


Mittwoch, den 18. Nov. 2009

Internetzuständig: Zielmarkt zählt

 
.   Noch zurückhaltender als das OLG München, das vernünftigerweise die Gerichtsbarkeit über eine schweizer Firma, die im Internet schweizer Kunden anspricht, verneint, beurteilte ein Gericht in Illinois die Ausübung seiner Gerichtsbarkeit über ein Unternehmen aus Arizona, das im Internet seine Dienste anbietet. Beide Fälle betreffen das Markenrecht.

GoDaddy ist international aktiv und macht über drei Prozent seiner Umsätze in Illinois. Dennoch stellte das Bundesgericht erster Instanz für den nördlichen Bezirk von Illinois in Sachen uBID Inc. v. The GoDaddy Group, Inc., Az. 09-cv-2123, darauf ab, dass Kunden aus Illinois den Dienst in Arizona aufrufen, die AGBs auf das Recht von Arizona verweisen, und die Beklagte weder Kunden aus Illinois besonders anspricht noch in Illinois niedergelassen ist.

In GoDaddy Not Subject to Trademark Infringement Suit in Illinois spricht Thomas O'Toole am 9. November 2009 daher von einer möglichen Trendwende in der Frage des Gerichtsstands, personal Jurisdiction, für im Internet aktive Beklagte. Dass andere Gerichte in den USA diese Auffassung übernehmen, ist ungewiss. Selbst eine Ermessensverweisung nach Arizona - ohne eine Abweisung wegen mangelnder Zuständigkeit - würde vielerorts schon einen erheblichen Erfolg darstellen.


Dienstag, den 17. Nov. 2009

Musikrechtsverletzung oder -missbrauch?

 
.   Soll man bei der rechtswidrigen Übernahme von Musikstücken aus dem Internet von einem Urheberrechtsmissbrauch sprechen? Oder bleibt man beim gesetzlichen Tatbestand einer Verletzung des Copyright Act?

In Sachen Lava Records LLC v. Amurao., Az. 08-2376, lehnte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks die Einführung eines neuen Tatbestands mit einer knappen Begründung ab.

Dem Kläger ging es primär um die Vermeidung der gegnerischen Anwaltskosten, die ihm das Untergericht in seinem Ermessen aufbürdete. Der Court of Appeals in New York City sah am 16. November 2009 das Ermessen als angemessen ausgeübt an.


Montag, den 16. Nov. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Schutz einer Domain ggü Einzelstaatsmarke nach ACCPA gestärkt: Lahoti v Vericheck, 9th Cir., 16. Nov. 2009, www.ca9.uscourts.gov

Kein Sonderstatut für rechtswidrige Downloads: Lava Records LLC v. Amurao, 2nd Cir., 16. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Geht im Merger Police trotz Zessionsverbot über? State Auto v. Eastern Data Systemsm 4th Cir., 16. Nov. 2009, http://pacer.ca4.uscourts.gov

Vergaberecht: Freunde, Feinde der Politiker: Corey Airport Services v. The City of Atlanta, 11th Cir., 16. Nov. 2009, www.ca11.uscourts.gov

Rechtskraft im Markenrecht, American Rice, Inc. v. Dunmore Properties, S.A., CAFC, 16. Nov. 2009, www.cafc.uscourts.gov

Todesstrafe, Supreme Court der USA: Wong v. Belmontes,16. Nov. 2009, http://bit.ly/ET70h

Vom Asset Purchase zur Betrugsklage: Academic Imaging. LLC v. Soterion Corp, 6th Circuit, 16 Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov



Domainname und einzelstaatliche Marke

 
.   In den USA gibt es drei Arten von Marken: Die bundesrechtlich eingetragenen, die einzelstaatlichen eingetragenen und die Common Law-Marken. Wirkt das Bundesgesetz zum Schutz vor Domainnamensusurpierern, der Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act in 15 USC §1051, auch bei einzelstaatlich eingetragenen Marken?

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA prüfte diese wichtige Frage am 16. November 2009, weil der Markeninhaber gegen den Domaininhaber vorging und in Sachen David Lahoti v. Vericheck, Inc., Az. 08-35001, gegen den Inhaber des Domainnamens gewonnen hatte.

Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit in San Francisco hob das Urteil auf und wies das Untergericht zur Neubeurteilung an. Seine 22-seitige Urteilsbegründung ist leicht nachvollziehbar und verständlich formuliert.


Sonntag, den 15. Nov. 2009

Plausible Klage? Teilabweisung

 
.   In Ashcroft v. Iqbal, Az. 07-1015, bestimmte der Oberste Bundesgerichtshof der USA am 17. Mai 2009, dass nicht jede an den Haaren herbeigezogene Behauptung eine zulässige Klage bildet.

Das unterste Bundesgericht in Washington verband am 13. November 2009 diesen Grundsatz in einer lesenwerten Beschlussbegründung mit der Schlüssigkeitsprüfung im ersten Verfahrensschritt.

In Sachen Martha Akers v. Beal Bank et al., Az. 09-0724, erklärt es leicht nachvollziehbar, dass die Darlegungen in einer Klage gegen eine Bank von der sich selbst vertretenden Klägerin nicht nur possible, sondern auch plausible sind. Der Anspruch aus Vertragsrecht darf weiterverfolgt werden. Der aus deliktischer Haftung wird schon in diesem Stadium des US-Prozesses abgewiesen.


Samstag, den 14. Nov. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Bestätigte Abweisung der Produkthaftungsklage: Gary Burke v. Bayer AG, 8th Cir. 13. Nov. 2009, www.ca8.uscourts.gov

Jury spinnt - Aufhebung ihres Verdikts:Wagner v. Live Nation Motor Sports, Inc., 10th Cir. 13. Nov. 2009, www.ca10.uscourts.gov

Religion im Hochhaus, First Amendment: Bloch v. Frischholz, 7th Cir. 13. Nov. 2009, www.ca7.uscourts.gov

30 Mio. in Gerichtskasse - da stimmt was nicht: Merrill Lynch, Pierce, Fenner v. Arelma, Inc., 9th Cir, 13. Nov. 2009, www.ca9.uscourts.gov



Die verbotene Vertragsstrafe

 
.   Deutsche verlangen im amerikanischen Vertrag oft die Vertragsstrafe und erfahren verwundert, dass sie verboten ist. Es gäbe doch punitive Damages in den USA, die seien schließlich pönal?!

Im Vertragsrecht gelten diese Damages nicht - dieser Strafschadensersatz ist auf Torts, also die unerlaubten Handlungen des US-Rechts, beschränkt.

Doch gibt es im Vertragsrecht Vergleichbares: Die liquidated Damages weisen Elemente der Vertragsstrafe auf. Die folgende Bestimmung:
If BUYER shall fail to fulfill the BUYER'S agreements herein, all deposits made hereunder by the BUYER shall be retained by the SELLER as liquidated damages and this shall constitute SELLER'S sole remedy in equity and law.
hielt am 9. November 2009 der Prüfung des Bundesberufungsgerichts im ersten US-Bezirk in Sachen Marilyn Kunelius v. Town of Stow et al., Az. 08-2393, stand. Das ist doch schon einmal ein guter Anfang, oder?


Freitag, den 13. Nov. 2009

Rad- und Gehwege: Bundessache?

 
.   Nahezu systemwidrig erscheint die Verkündigung eines Verordnungsentwurfs im heutigen Bundesanzeiger über eine Rad- und Fußwegpolitik des Bundes. Der Bund ist nicht für lokale Fragen zuständig.

Andererseits kann er nach der Ausdehnung der Commerce Clause der Bundesverfassung landesweit Fragen regeln, die nur eine lokale Auswirkung entfalten, doch zu einem landesweiten, gewerblich bedeutsamen System gehören. Auf diesem Umweg gelang es ihm vor Jahrzehnten, auch einzelnen Hotels die Rassendiskriminierung zu verbieten, die keiner Kette angehören und daher nicht einzelstaatenübergreifend tätig und nach altem Recht regulierbar waren.

Zum neuen Verordnungsentwurf Proposed Policy Statement on the Eligibility of Pedestrian and Bicycle Improvements Under Federal Transit Law soll die Öffentlichkeit wie auch zu jedem anderen Entwurf ihre Meinung beisteuern: Federal Register, 13. November 2009, Bd. 74, Heft 218, S. 58678-58681.


Donnerstag, den 12. Nov. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Aussetzung zum Schiedsverfahren nach FAA: Sean Conrad v. Phone Directories Company, Inc., 11/10/09, 10th Circuit, www.ca10.uscourts.gov

Anwaltsfehler in elektronischer Prozessvertretung, McDowell Bonner v. District of Columbia, 11/10/09. DCDC, http://bit.ly/3nPEVg

Auslegung einer Police bei Zeichensetzungsfehler: Payless v. Travelers Companies, Inc., 11/10/09, 10th Circuit, www.ca10.uscourts.gov


Mittwoch, den 11. Nov. 2009

WIPO und das First Amendment

 
.   Die Meinungsfreiheit als überragendes Verfassungsgut der USA trumpfte am 9. November 2009 im Domain-Streit zwischen einem oft kritischen Fernsehsprecher namens Glenn Beck und dem Inhaber des Domainnamens glennbeckrapedandmurderedayounggirlin1990.com. Die World Intellectual Property Organization stützte sich durch ihren Schiedsrichter auf das First Amendment der amerikanischen Bundesverfassung, als es den gegen den Domainnamen gerichteten Antrag abwies.

Zwar seien denunzierende Webseiten nicht in jedem Fall als Parodie oder Satire geschützt, sondern können auch eine unzulässige Verwendung einer fremden Marke bedeuten, die die Domain zu Fall bringen kann. Andererseits ist nicht jeder markenintegrierende Domainnamen so verbrauchertäuschend, dass ihn ein meinungsfreiheitsdominierter Inhalt nicht retten könnte. Hier lag eine Verwendung des als Marke benutzten Personennamens vor, die jedoch durch die Paradie als Umsetzung des Rechts auf Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist.

Der Schiedsrichter ließ absichtlich die diffamierende Aussage des Domainnamens unbeachtet; diese überlässt er im WIPO Arbitration and Mediation Center-Entscheid vom 9. November 2009, Az. D2009-1182, den Gerichten zur Beurteilung.


Dienstag, den 10. Nov. 2009

Todes- und Medienstrafen

 
Heute abend wird der Serienmörder umgebracht, der Washington in Atem hielt. Drei Wochen lang fürchtete sich jeder vor einem weißen Lieferwagen, bis die Mörder in einem blauen Chevrolet gefasst wurden. Immer wieder wurde jemand erschossen. Außer dem Tod verband die Opfer nichts.

Eine andere Strafe erfährt der Bürgermeister von Washington. Adrian Fenty radelt gern und gibt an, hunderte Meilen an Radwegen in die Stadt gesetzt zu haben. In Wirklichkeit baut er keinen neuen Radweg, sondern zahlt für Pinseleien auf den Straßen der Hauptstadt.

Die Aufregung betrifft gegenwärtig jedoch seine Radrennvorbereitungen. Dazu setzt er Polizeieinheiten ein, die die Straßen zur Mittags­zeit für ihn und seine Freunde vom Verkehr befreien und 25 mal seine Ausrüstung mit Fahrzeugen der öffentlichen Sicherheitskräfte durch das Land befürdern.

Dass er mit seiner Mannschaft bei Rot über die Kreuzung radelt, ist noch das geringere Übel. Die rote Ampel wird in Washington so oft ignoriert, dass es gefährlich ist, bei spätem Gelb zu bremsen. Fenty erklärte, die Verkehrsregeln nicht zu kennen. Diese Ausrede kommt allerdings auch in den USA nicht gut an.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Staats- und Ölbohrverträge: Oceanic Expl. Co. v. Conocophillips Inc, 5th Cir., 6. Nov, 2009, www.ca5.uscourts.gov

Ohne Wortprotokoll keine Berufung: Cheris v. Washington Metropolitan Area Transit, 4h Cir., 9. Nov, 2009, www.ca4.uscourts.gov

Todesstrafe: Bobby v. Van Hook, 9. Nov. 2009, Oberster Bundesgerichtshof der USA, http://bit.ly/ET70h

Proz. Wiedereinsetzungsrecht nur 10 S.: Essroc Cement Corp. v. CTI/D.C., Inc., DCDC, 9. Nov. 2009, http://star.us/1L6E

Dritter möchte Kläger werden wg. EMail, Firewall: Schoenman v. FBI, DCDC, 9. Nov. 2009, http://star.us/1L35

Kein Bundesrecht in Feststellungsklage -> kein Bundesgericht:Playa Marel v LKS Acquisitions Inc 6th Cir., 9. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov


Montag, den 09. Nov. 2009

Mauerfall-Jubiläum in Washington

 
JB - Washington.   Der zwanzigste Jahrestag des Falls der Berliner Mauer ist auch in Washington Anlass zahlreicher Gedenkveranstaltungen und Podiumsdiskussionen. Daher hatte auch die Friedrich Naumann Foundation in Washington am heutigen 9. November 2009 zu einer Roundtable Discussion unter dem Titel 20 Years Ago: The Fall of the Berlin Wall unter der freundlichen FNF-Moderation von Claus Gramckow geladen.

Gäste auf dem Panel waren der FDP-Generalsekretär von Sachsen und Landtagsabgeordnete Torsten Herbst, der die historischen Ereignisse 1989 hautnah miterlebte, und Miklós Rosta, Teilnehmer an dem Austauschprogramm der Friedrich Naumann Foundation for Freedom aus Ungarn.

Sie schilderten ihre ganz persönlichen Eindrücke und Erlebnisse des Mauerfalls und den Auswirkungen, die dieses epochale Ereignisse auf ihr Leben hatte. Während Torsten Held auf die enormen Fortschritte in den neuen Bundesländern und den sich hieraus ergebenden Möglichkkeiten für die jüngere Generation hinwies, schilderte Miklós Rosta die trotz aller erreichten Fortschritte immer noch bestehenden Probleme in Ungarn, wo es nach seiner Beobachtung immer noch an einer dem westeuropäischen Standard vergleichbaren Herrschaft des Rechts fehle.

Die Veranstaltung schloss mit Fragen aus der Mitte der anwesenden Vertreter aus US-Regierung, Wirtschaft und internationalen Organisationen und einem ganz persönlichen Toast Claus Gramckos auf die Freiheit.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA:
USAnwalt Markenrecht: Generisch auch mit .com: In Re 1800Matress.com IP, LLC, CAFC 6. Nov. 2009, http://bit.ly/2YTIhJ

Praktikant als Datendieb, COUNCIL ON AMERICAN-ISLAMIC RELATIONS v. GAUBATZ, DCDC, 3. Nov. 2009, http://bit.ly/3nPEVg

Lake und Duck: Datenschutz - Joseph Lake, the plaintiff in this suit, flunks the Duck Test. US-Recht auf Deutsch mobil: http://m.anwalt.us

Asset Purchase, Kartell, Haftungsfreistellung, Indemnification: Ferro Corp. v. Cookson Group, 6th Cir., 6. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov

Geschwaerztes Urteil, Patentrecht: CLS BANK INT'L v. ALICE CORP. PTY. LTD, DCDC, 6. Nov. 2009, http://bit.ly/3nPEVg

Zustellungsfehler -> Verjährung: Davis v. Liese, 10th Cir., 6. Nov. 2009, www.ca10.uscourts.gov

Finderlohn im Seerecht: Solana v. GSF Devel Driller I, 5th Cir. 6. Nov. 2009, www.ca5.uscourts.gov



Lake und Duck: Datenschutz

 
.   The Duck Test holds that if it walks like a duck, swims like a duck, and quacks like a duck, it's a duck. Joseph Lake, the plaintiff in this suit, flunks the Duck Test.

So beginnt die Urteilsbegründung im Fall Lake v. Neal, am 6. November 2009.

Der Kläger meint, das Führerscheinamt verletze das Datenschutzgesetz, wenn es persönliche Daten an das Wahlamt weiterleite.

Normalerweise stammen derlei Klagen von Republikanern. Deshalb wird sie hier nicht weiter erörtert. Der Richter vom Seventh Circuit ist gut und schreibt eine lesenswerte Begründung mit dem Az. 08-3765.


Sonntag, den 08. Nov. 2009

Verklagt in USA - was nun?

 
.   Vor dem amerikanischen Gericht verklagt? Complaint und Summons erhalten? 20 Tage Frist zur Klageerwiderung? Wie verteidigt man sich?

Vor allem aber: Wie kommt man aus dem Prozess heraus, bringt ihn notfalls vor ein deutsches Gericht? Zunächst muss man das Verfahren verstehen!

Auf 14 kurzen Seiten erklärt die Gratis-PDF-Darstellung Der US-Prozess das amerikanische Verfahren in seinen Grundzügen. Herausgegeben vom Verfasser in der Serie Die kleine Fluglektüre. - Nachdruck von US-Recht auf Deutsch mobil



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
USAnwalt EV aufrechterhalten, Immunität / FSIA ungeprüft: Seijas v. Argentina, 2nd Cir, 5. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov

TV-Lok Thomas - Urheberrecht des Fotografen: Schrock, Daniel v. Learning Curve, 7h Cir., 5. Nov 2009, www.ca7.uscourts.gov

Markenstreit: The Cold War Museum, Inc. v. Cold War Air Museum, Inc.CAFC, 5. Nov. 2009 http://bit.ly/3YHvT4

Kind in USA kriegen reicht nicht für Aufenthaltsrecht:Natalja Steinberga v. Eric H. Holder, Jr., 6h Cir., 5. Nov 2009, www.ca6.uscourts.gov


Samstag, den 07. Nov. 2009

Starker Schiedsspruch: Vacatur?

 
JB - Washington.   Einen Schiedsspruch, der auf der Grundlage des Federal Arbitration Act (FAA) erging, vor staatlichen Gerichten zu Fall zu bringen, ist äußerst schwierig und überdies auch mit einem nicht zu unterschätzenden Prozesskostenrisiko verbunden.

Dies veranschaulicht das lesenswerte Urteil des Berufungsgerichtes für den zehnten US-Bundesbezirk vom 4. November 2009 in der Sache DMA International, Inc. v. Qwest Communications International, Inc. et al., Az. 08-1392, in dem die Berufung des in einem Schiedsverfahren unterlegenen Klägers mit Bausch und Bogen abgewiesen und ihm überdies noch die Anwaltskosten der Gegenseite auferlegt wurden, was im US-Recht nach der American Rule die absolute Ausnahme darstellt.

Der zugrunde liegende Sachverhalt ist rasch dargestellt: Die Klägerin, DMA, führte für die Beklagte, Qwest, in einem Vertrag näher geregelte Datenbankrecherchen durch. Als der Vertrag auslief, verlangte DMA von Qwest noch ausstehendes Honorar. Die Beklagte verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis, bereits vollständig bezahlt zu haben, worauf DMA sie des Vertragsbruchs, Breach of Contract, bezichtigte und das vertraglich zur Streitentscheidung festgelegte Schiedsgericht anrief. Dieses entschied nach umfangreicher Beweisaufnahme für Qwest. DMA wiederum wollte den Schiedsspruch nicht anerkennen und klagte vor dem District Court auf seine Aufhebung, Vacatur, und verlor abermals.

DMA hatte unter anderem geltend gemacht, der Schiedsrichter sei parteiisch gewesen, habe das Gemeinwohl missachtet und seine Befugnisse überdehnt sowie in evidenter Weise das Gesetz missachtet.

Der United States Circuit of Appeals for the Tenth Circuit lies dies alles jedoch nicht gelten und bestätigte seine bisherige Rechtsprechung, dass Schiedssprüche im Grundsatz abschließende Entscheidungen sind, die nur unter außergewöhnlichen Umständen von staatliche Gerichten aufgehoben werden können. Als solche kommen nur die im FAA unter 9 USC §10 genannten und eine Handvoll von der Rechtsprechung entwickelter Gründe in Betracht. Eine bloßer Rechtsfehler genügt nicht.

Eine evidente Gesetzesverletzung durch den Schiedsrichter setzt demnach seine willkürliche Missachtung des Gesetzes voraus. Das Berufungsgericht betonte, dass es nur einen eingeschränkten Beurteilungsspielraum besitzt und daher zum Beispiel keine eigene Beweiswürdigung anstellen und diejenige des Schiedsgerichts durch die eigene ersetzen kann.

Die äußerst unklar formulierte Preisklausel im prozessbefangenen Vertrag, der nicht zu entnehmen war, ob nach Zeit oder Aufwand abgerechnet werden sollte, versuchte der Schiedsrichter zunächst durch die Auslegung der anderen Vertragsklauseln und - als dies nicht gelang - durch ergänzende Vertragsauslegung anhand von Zeugenaussagen zu lösen. Das Berufungsgericht konnte darin keine willkürliche Gesetzesverletzung erkennen.

Zwei nicht nur für das US-Recht wichtige Lehren lassen sich diesem Urteil entnehmen: Erstens: Unklare Formulierungen in Verträgen gefährden die erwartete Vertragsabwicklung, da anders als im deutschen Recht ein Rückgriff auf gesetzliche Regelungen zur Auslegung einer Klausel in den USA in der Regel nicht möglich ist. Zweitens: Schiedssprüche sind - zumindest in den USA - vor staatlichen Gerichten kaum mehr zu kassieren.


Freitag, den 06. Nov. 2009

Schaden durch Berufung?

 
.   Im April 2008 ergehen in New York City Kontenblockaden gegen Argentinien. Dann folgt die Berufung. Erst jetzt entscheidet das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in Sachen Seijas v. Argentina, Az. 08-2847, den Fall.

Am 5. November 2009 bestimmt es, dass die Staatsimmunität im Untergericht zu prüfen ist - nichts Neues. Besonderen Schaden richtet es wohl dadurch an, dass es die Verfügungen nicht aufhebt.

Es weist den Richter am District Court lediglich an, zu begründen, warum er sie seinerzeit immer noch aufrecht hielt. Zum Glück bestätigte es den Grundsatz, das einstweilig kurzfristig und vorübergehend bedeutet. Das nützt Argentinien jetzt wenig.


Donnerstag, den 05. Nov. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA

USAnwalt Horrorstory als Todesstrafurteil, nicht jugendfrei: Hammond v. Hall, 11th Cir, 4. Nov. 2009. http://rex.im/56I

Haftung wg. Schweigens im US-Börsenrecht: Walzer v. UAL Corp., 2nd Cir, 4. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Börsenrecht, J&E Rule: Heath v. Securities and Exchange Commission, 2nd Cir, 4. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Schiedsspruch nach FAA bestätigt: DMA v. Qwest, 10th Cir., 4. Nov. 2009, www.ca10.uscourts.gov

Stammes-, nicht Staatsimmunität: Memphis Biofuels, LLC v. Chickasaw Nation Industries, Inc, 6th Cir., 4. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov

Urheber Musik SE, Bridgeport Music Inc v. UMG Recordings, 6th Cir., 4. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov



Forum Shopping v. Forum Non Conveniens

 
JB - Washington.   Eine Allzuständigkeit von US-Gerichten für Klagen von Ausländern, die außer der Benutzung amerikanischer Mobilfunknetze keinerlei Bezug zu den USA aufweisen, gibt es - trotz weit verbreiteten Irrglaubens in Europa - nicht. Dies hat das Berufungsgericht für den neunten US-Bezirk in seinem Urteil vom 2. November 2009 in Sachen Vivendi SA et al. v. T-Mobile USA Inc. et al., Az.: 08-35561, in aller Deutlichkeit ausgeführt und damit das Urteil des Ausgangsgericht bestätigt.

Dem Forum Shopping mancher Kläger kann sich der Beklagte nämlich geschickt durch den im amerikanischen Rechtssystem existierenden Forum Non Conveniens-Einwand erwehren, der seit der Leitentscheidung des US-Supreme Court aus dem Jahre 1947 in Sachen Gulf Oil Corp. v. Gilbert anerkannt ist und durchaus häufig auch angewandt wird. Dabei bezeichnet sich das US-Gericht nach gründlicher Prüfung für zuständig und verweist die Parteien dennoch ins Ausland, weil der Fall engere Beziehungen zur dortigen Gerichtsbarkeit als zum US-Gerichtsbezirk besitzt.

Die Klägerin, der französische Medienkonzern Vivendi, streitet sich seit Jahren mit dem Deutsche Telekom-Konzern um die Übernahme der Anteile an dem polnischen Mobilfunkanbieter PTC. Vivendi wirft der Gegenseite dabei Diebstahl von 48 Prozent der Anteile an PTC vor. Das Bezirksgericht in Seattle im US-Bundesstaat Washington hatte die Klage Vivendis nach dem Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act mit der Begründung abgelehnt, dass die Klägerin versuche, weltweit Gerichte zuständig zu machen, um eine dem Unternehmen günstige Entscheidung zu erzielen.

Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit konnte in der auf der Forum Non Conveniens-Doktrin basierenden Ausgangsentscheidung keinen offensichtlichen Ermessensfehler, clear Abuse of Discretion, erkennen, da ein alternativer Gerichtsstand mit größerer Sachnähe für die Klage existiere und das Ausgangsgericht auch keine ermessensfehlerhafte Abwägung des öffentlichen Interesses, über keine Klagen ohne ausreichenden US-Bezug zu entscheiden, zu Lasten der indivuduellen Interessen Vivendis, vor amerikanischen Gerichten Recht zu suchen, vorgenommen habe.


Mittwoch, den 04. Nov. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA

USAnwalt Prozessvergleich scheitert, unvollstreckbar: T Street Development, LLC v. Dereje & Dereje, DCDC, 3. Nov. 2009, http://rex.im/1WZH

Kampf um #Domainnamen im #Konkurs: Search Market Direct, Inc. v. Jubber, 10th Cir., 3. Nov. 2009, www.ca10.uscourts.gov

Handelsvertreterausgleichsanspruch USA: Applied Medical Distribution v The Surgical Company, 9th Cir, 3 Nov 2009, www.ca9.uscourts.gov

Funkturmverwaltungsrecht USA: Omnipoint Holdings v. City of Cranston, 1st Cir, 3. Nov. 2009, www.ca1.uscourts.gov

Teknowledge Corp. v. U.S.: Abschreibung, Software, Steuer, CAFC, 3. Nov. 2009, www.cafc.uscourts.gov

Imation Corp. v. Koninklijke Philips Electronics N.V., CAFC, 3. Nov. 2009; Auslegung des Lizenzvertrages, www.cafc.uscourts.gov

Crane v. Poetic Products Ltd., 2nd Cir. 3.Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov: US- oder UK-Urheberrecht bei Verletzung anwendbar?

Fenstermaker v. Obama, 2nd Cir. 3.Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov, Aktivlegitimation zum Eintreten für Guantanamo-Häftlinge



EU Handelsvertreter: Anspruch in USA

 
.   Kann das US-Gericht dem EU-Handelsvertreter verwehren, seinen Handelsvertreter­ausgleichsanspruch im heimischen Gericht einzuklagen, wenn sein Vertrag mit dem US-Hersteller kalifornisches Recht und einen Gerichtsstand in Kalifornien bestimmt?

Diese wichtige Frage bejahte im Fall Applied Medical Distribution Corporation v. The Surgical Company BV, Az. 09-5515, das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 3. November 2009 in einer wegweisenden, wenngleich für Kalifornien nicht bahn­brechenden Entscheidung. Das Urteil mit einer Begründung von 22 Seiten Länge betrifft Belgien, ist jedoch für jeden EU-Vertreter amerikanischer Güter bedeutsam.

Im Softwaregeschäft versuchen US-Anbieter oft, über gut eingeführte Unternehmen in Europa ihre Programme an die vorhandene Kundschaft des Vertreters zu vertreiben. Kaum ist das Produkt eingeführt und die Lizenzgebühren fließen - nicht selten auf Jahre hinaus -, wird der Vertrag gekündigt und der US-Hersteller macht sich selbst an die Kunden, ohne den Vertreter an den Einnahmen zu beteiligen oder einen Ausgleich zu zahlen.

Der gesetzliche Anspruch des Handelsvertreters lässt sich oft durchsetzen, doch setzt das Gericht in diesem Fall die Hürden hoch. Eine Anti-Suit Injunction soll ein Verfahren in Belgien zur Durchsetzung des gesetzlichen Anspruchs nach belgischem Recht verbieten.

Das US-Gericht könne schließlich auch ausländisches Recht beurteilen, schreibt der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit. In der Praxis bedeutet das allerdings zusätzlichen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand im ohnehin teuren und komplexen US-Prozess.

Jede Partei wird ihre eigenen Rechtsgutachter benötigen, wobei die aus dem Ausland eingeflogenen in der Regel keine besonders gute Figur abgeben. Sie ahnen nicht, wie man in der Cross-Examination oder in der Discovery Fragen nicht beantwortet; statt dessen wollen sie das Gericht mit einem gefährlichen Rede- und Erklärungs­schwall überzeugen - was gar nicht ihre Aufgabe ist. Oder sie regen sich über Fragen nach der zuletzt gewechselten Bettwäsche auf.

Die gerichtliche Erörterung der Rechtsfragen zum belgischen Recht zeigt, dass das amerikanische Gericht das ausländische Gericht nicht so gut versteht wie es glaubt. Vielleicht hat auch ein mit dem ausländischen Recht unvertrauter Rechtsanwalt oder Expert Witness dem Gericht nicht deutlich gemacht, dass gewisse gesetzliche Ansprüche bei Vertragsschluss unverzichtbar sind und deshalb nicht schon im Vertrag geregelt werden konnten, nach IPR-Grundsätzen jedoch nicht einfach ignoriert werden dürfen, aaO 18.[US-Recht,Handelsvertreter, Ausgleichsanspruch, Anti-Suit,IPR]


Dienstag, den 03. Nov. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA

USAnwalt Unversichert 25 Fuß durch die Luft? Hans-Gerd Rasenack v. AIG Life Insurance Company, 10th Cir 2. Nov. 2009 www.ca10.uscourts.gov

Schranken des Mandamus, In Re: Cooper, 4th Cir 2. Nov. 2009 pacer.ca4.uscourts.gov

Schuldverschreibung im Konkurs: In Re: Kaiser Alum Corp, 3rd Cir 2. Nov. 2009 www.ca3.uscourts.gov

Estrogen-Sammelklage: Donna Scroggin v. Wyeth 8th Cir 2. Nov. 2009 www.ca8.uscourts.gov

Privatarmee: US Air Force v Commemorative Air Force www.ca6.uscourts.gov Erinnert an meinen Partner, der die China-Luftwaffee baute

Forum non conveniens = Raus aus dem US-Gericht: Vivendi SA v. T-Mobile USA Inc., 9th Cir 2. Nov. 209 http://bit.ly/3rLoTj


Montag, den 02. Nov. 2009

Freedom without Walls!

 
JB - Washington.   Das bevorstehende 20jährige Jubiläum des Falls der Berliner Mauer am 9. November 1989 war Anlass einer von der Deutschen Welle aufgezeichnteten Diskussionsrunde unter dem Titel The Fall of the Wall: From German Unification to a New World Order?

Teilnehmer dieser im Washingtoner Newseum aufgezeichneten Veranstaltung waren Hauptakteure in der Wendezeit: Der ehemalige Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher, der damalige Regierende Bürgermeister von Berlin Walter Momper sowie der ehemalige nationale Sicherheitsberater von Präsident George Bush sen., Brent Scowcroft.

In Anwesenheit des deutschen Botschafters in den USA, Dr. Klaus Scharioth, schilderten die gealterten, aber dennoch immer noch wortgewaltigen Zeitzeugen aus ihrer persönlichen Perspektive die sich rasend schnell entwickeltenden Ereignisse in den Tagen vor und nach dem 9. November 1989, die schließlich zu den 2 plus 4 Verträgen und damit zur Wiederherstellung der vollen Souverität Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg führten.

Hans-Dietrich Genscher betonte dabei, dass das Werben der damaligen Bundesregierung für die deutsche Wiedervereinigung bei den Alliierten stets auch als nur einen Teil und eine Voraussetzung für einen europäischen Einigungsprozess verstanden wurde. Dabei unterstrich er die sofortige und nachhaltige Untersützung der Deutschen Einheit durch die USA.

Aus der Sicht von Brent Scowcroft würden die USA heute genauso handeln, die Dinge hätten sich damals zwar sehr schnell entwickelt, der ehemalige Bundeskanzler Kohl habe die amerikanische Seite dadurch in ihrer Zustimmung zur Wiedervereinigung bestätigt, dass er überzeugter Europäer war.

Die Diskussion auf dem Panel wurde ergänzt durch Einspielfilme, die die damaligen Ereignisse nochmals zusammenfassten, sowie durch Fragen aus dem Publikum von Schülerm der Deutschen Schule in Washington. Zu den Unterstützern dieser Veranstaltungsreihe zum Mauerfall zählten neben Deutsche Welle TV auch die Deutsche Botschaft sowie die Bertelsmann- und die BMW-Stiftung.


Sonntag, den 01. Nov. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
USAnwalt Todesstrafe bestätigt: Clarence Carter v. Carl Anderson, 6th Circuit, 30. Okt. 2009, www.ca6.uscourts.gov

Klage auf Vertragsberichtigung abgewiesen: Weir v. Guardian Life Insurance Company of America, 2nd Cir., 30. Okt. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Staatsimmunität: "Diplomaten"-Klage gg #WHaus scheitert an mangelnder Logik, DCDC 30 Okt 2009: http://bit.ly/3P4iUP

Staatsimmunität: Terror Claims Not Commercial Claims, http://bit.ly/7YJ6O, DCDC Urteil vom 28. Okt. 2009



Porno-Spam als Domain-Straftat?

 
.   Schützt das Bundes-Antispam-Gesetz CAN-SPAM Act den Empfänger von EMail vor Einladungen zu pornografischen Unterfangen? Ein denkbarer Ansatz lautet, die Benutzung von Spam-Domainnamen zum Versand solcher EMails strafrechtlich zu verfolgen.

Die Verschleierung der Inhaber von Domainnamen durch Private Registration bietet dafür einen Ansatz, wie E-Commerce and Tech Law am 29. Oktober 2009 in Ninth Circuit: Obscenity in E-Mail Messages Judged by National Community Standards erörtert. Der zugrunde liegende Fall lautet United States v. Kilbride.


Samstag, den 31. Okt. 2009

Markenrecht in den USA: Dilution

 
JB - Washington.   Heute traf das Oktoberheft des Recht der Internationalen Wirtschaft in Washington ein. Es enthält einen erhellenden wie auch praxisrelevanten Aufsatz von Olaf Sosnitza, RIW 2009, 685, zu den Neuerungen im amerikanischen Bundesmarkenrecht durch den Trademark Dilution Revision Act aus dem Jahre 2005, zu dessen Entstehungsgeschichte sowie einen Überblick über die Praxis des Markenschutzes seit dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Autor führt zunächst in die Rechtslage vor 1996 ein, nach der der Lanham Act von 1947 keinen Schutz des guten Rufs einer Marke durch Verwässerung,Dilution, vorsah. Auch gewährten nur wenige Bundesstaaten nach ihrem einzelstaatlichen Markenrecht einen derartigen Schutz vor Verwässerung. Unterschieden werden im amerikanischen Markenrecht dabei drei Formen der Dilution: Dilution of Uniqueness, Dilution by Blurring und Dilution by Tarnishment.

1995 versuchte der Gesetzgeber im Federal Trademark Dilution Act den Begriff der Dilution zu definieren und auf Bundesebene zu regeln, was aber aufgrund mehrdeutiger Formulierungen und an dem Widerstand der Rechtsprechung scheiterte.

Wegen der daraus allenthalben enstandenen Unzufriedenheit unternahm der Bundesgesetzgeber 2005 mit dem Trademark Dilution Revision Act einen erneuten Anlauf und definierte darin die verschiedenen Arten der Dilution nun exakter und räumte bestehende Unklarheiten aus.

Nach einer Übersicht über die aktuelle Diskussion in der Literatur und Rechtsprechung zum TDRA kommt Sosnitza zu dem ernüchternden Ergebns, dass trotz des geänderten Gesetzes allem Anschein nach die Dilution neben der Confusion in der weiten Anwendung durch die amerikanischen Gerichte noch immer keine eigenständige Rolle spielt, sondern bisher lediglich bei ganz berühmten Marken angewendet wurde.

Der Beitrag schließt mit einem rechtsvergleichenden Fazit zur Rechtslage in Deutschland und Europa.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
Von den obersten Bundesgerichten der USA

USAnwalt Vertragsnebenpflicht im Techno-Asset Purchase: Sonoran Scanners, Inc. v. PerkinElmer, Inc., 1st Cir., 29. Okt. 2009, www.ca1.uscourts.gov

Irre bedroht Richterin, US v. Barbara Bush, 4th Cir. 29. Okt. 2009, pacer.ca4.uscourts.gov

IPO-Sammelklage gg Deutsche ua bestätigt In Re: Constar International Inc. Securities Litigation, 3rd Cir, 29 Okt 2009, www.ca3.uscourts.gov

Generisches Abführmittel, Markenrecht: Schering-Plough Health v. Schwarz Pharma, 7th Cir., 29. Okt. 2009, www.ca7.uscourts.gov

Branham v. Micro Computer Analysts, Klage wg Hinweises an Polizei, 6th Cir 29. Okt 2009, www.ca6.uscourts.gov


Freitag, den 30. Okt. 2009

Wie geht's? Steht doch im Bundesanzeiger!

 
.   41 Amerikaner können bei der Frage nach ihrem Befinden auf den Bundesanzeiger verweisen. Dort steht, wie es ihnen geht. Sie haben Diabetes. Der Bund fragt die Öffentlichkeit, ob ihnen die Fahrerlaubnis gewährt werden soll.

Ein Führerschein ist kein Recht, sondern ein Privileg, und der Bürger hat einen Anspruch auf Transparenz im staatlichen Handeln.

In diesem Spannungsfeld bewegen sich die fahrfreudigen Bürger und das oberste Bundesamt am 29. Oktober 2009 auf Seite 55890, Heft 208, Band 74 des Federal Register. Die Nachbarn wird's freuen. Sie erfahren auch das Alter sowie gesundheitliche Details, die die behandelnden Ärzten bescheinigten.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Urteile von den obersten Bundesgerichten der USA am 28. Oktober 2009, nachgedruckt von US-Recht auf Deutsch mobil:
USAnwalt Optionen des ausgeschiedenen Angestellten, mieser Vertrag: Lewitton v. ITA Software, 7th Circuit, 28 Okt. 2009, www.ca7.uscourts.gov
Pharmawirkung verheimlicht = Börsenrechtsverstoß? Siracusano v. Maatrixx Initiatives, 9th Cir. 28. Okt. 2009, www.ca9.uscourts.gov
Versicherer darf gg. Klage verteidigen: Westchester Fire v. Northwest Airlines, 9th Cir. 28. Okt. 2009, www.ca9.uscourts.gov
Lucky v. Ward, Veröffentlichungsungeeignetes Urteil, 5th Cir, 28. Okt.2009, www.ca5.uscourts.gov
Schiedsklausel international: Alexander Razo v. Nordic Empress Shipping Ltd , 3th Circuit, 28 Okt. 2009, www.ca3.uscourts.gov
Markenrechtsstreit, jap. Recht, Sunstar Inc v. Alberto-Culver Co., 7th Circuit, 28 Okt. 2009, www.ca7.uscourts.gov
Partnerschaftsbesteuerung, Marriott International Resorts, L.P. v. U.S. , CAFC, 28. Okt. 2009, www.cafc.uscourts.gov
Indianerverwaltungsverfahrensrecht, Nkihtaqmikon v. Imson, 1st Circuit, 28 Okt. 2009, www.ca1.uscourts.gov
Unschlüssigkeit der Klage, Smartix International Corp v. MasterCard International LLC, 2nd Circuit 28. Okt 2009 www.ca2.uscourts.gov


Donnerstag, den 29. Okt. 2009

Lawi.sh: Recht transatlantisch

 
.   Auf beiden Seiten des Atlantiks entsteht ein neues Werk zur Verknüpfung von Journalisten, Bloggern und Lesern, von rechtlichen Entwicklungen und sachverständigen Würdigungen: lawi.sh verbindet die Resourcen auf neue Weise.

Der Anbieter von Jurablogs, der treibenden Kraft der deutschsprachigen Rechtsblogwelt, setzt mit lawi.sh ein neues Konzept um, das die Synergieeffekte zwischen Online-Juristen weiter voran treibt.

Schon im gegenwärtigen Frühstadium der Entwicklung wirkt lawi.sh ausgereift, doch ist mit weiteren Funktionen zu rechnen, die das Angebot noch wertvoller werden lassen. Dann wird lawi.sh zur ersten Adresse bei der Suche nach englisch- und deutschsprachigen Primär- und Sekundärquellen des Rechts.

Zur Strafe Huhn: Auf die mit Humor gewürzte Würdigung von Juraprofessor John Turley trefft man beispielsweise im gleichen Atemzug wie auf den Chicagoer Zeitungsbericht und die Bloganmerkung in Above the Law.



Fremdes Recht im US-Gericht

 
.   Einer der lesenswertesten Richter der USA verfasst die Urteilsbegründung im Fall Sunstar, Inc. v. Alberto-Culver Company, Az. 07-3288. Er möchte den Streit am liebsten hochkant aus dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks werfen.

Der Prozess betrifft jedoch eine wichtige Frage: Wie ist ausländisches Recht zu würdigen, wenn überhaupt, wenn der dem Streit zugrunde liegende Vertrag des Recht eines Staates der USA anwendbar macht, jedoch ein bestimmter Vertragsbegriff nur aus dem Verständnis des ausländischen Rechts erklärbar ist?

Richter Posners Entscheidung vom 28. Oktober 2009 betrifft das Markenrecht und den japanischen Begriff für einen Exklusivlizenznehmer mit erbpachtähnlichen Rechten, Senyoshiyoken, doch geht die Bedeutung seiner Entscheidung weit über den engen Anwendungsbereich seines Urteils hinaus. Er zeigt den Richter seines Bezirks, dass sie sich selbst im ausländischen Recht schlau machen und ihre Erkenntnisse den Geschworenen vorkauen müssen.


Mittwoch, den 28. Okt. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA

USAnwalt Versicherungsleistung im Ermessen d. Versicherers: Standard Insurance Company v. John Morrison 9th Cir 27 Okt 2009 www.ca9.uscourts.gov

Sammelklage wg. Steuer auf Gratishandy geht weiter: Jennifer Laster v. At&t Mobility Llc, 9th Cir 27 Okt 2009 www.ca9.uscourts.gov

$170000 Strafe wegen fehlender FDA-Meldungen: TMJ Implants v. US Dept. HHS 10th Cir 27 Okt 2009 www.ca10.uscourts.gov

Feststellungsklage Anerkennung Burschenschaft an Uni, Beta Upsilon Chi Upsilon v Machen 11th Cir 27 Okt 2009 www.ca11.uscourts.gov

Outsourcing, Entlassung und Diskriminierungsklage, Raborn v. Inpatient Management Partners, 5th Cir 27 Okt 2009 www.ca5.uscourts.gov

Klägerbelästigung durch Ausforschung im Discovery-Verfahren: Awuah v. Coverall North America, Inc., 1st Cir 27 Okt 2009 www.ca1.uscourts.gov



Versicherer: Ansichts- und Policenwechsel

 
.   An wem bleibt der versicherte Schaden hängen, wenn ein Versicherer illiquide wird und der Versicherte die D&O-Versicherung aufteilt und teilweise bei einem neuen Versicherer deckt? Der Schadensgrund spielt bei der Entscheidung ebenso eine Rolle wie der Zeitpunkt des Schadenseintritts. In Sachen G-I Holdings, Inc. et al v. Reliance Insurance Company, Az. 07-2510, wirkt neben diesen Faktoren auch der Umstand, dass ein Beklagter im Prozess keine Auffassung vertreten darf, die seiner vorher vertretenen Auffassung widerspricht. Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks an 26. Oktober 2009 erklärt auch die Ausnahmen zur Regel vom judicial Estoppel.


Dienstag, den 27. Okt. 2009

Erneut Millisekunde in USA - Gerichtsbarkeit

 
.   Wessen Dollar eine Millisekunde das Finanzsystem der USA durchquert, muss in bestimmten Sachen nicht befürchten, deshalb der US-Gerichtsbarkeit zu unterliegen.

Erneut hat das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks bestimmt, dass der dingliche Zuständigkeitsgrund in seinem Bezirk nicht mehr gilt: Aosta Shipping Co., Ltd. v. OSL Steamship Corp., Az. 09-0481, 26. Oktober 2009.

Seine revolutionäre Rechtsprechung verfestigt sich.



Wer kopiert illegal - Student oder Copyshop?

 
.   Der Professor bringt sein Studienmaterial zum Copyshop. Studenten leihen es und ziehen sich eine Kopie. Ist der illegale Kopierer der Professor, der Student oder der Laden? Der Laden pflegt das Material und verleiht es. Er stellt die Geräte zur Verfügung. Er haftet den klagenden Verlagen wegen der Urheberrechtsverletzung, entschied am 14. Oktober das unterste Bundesgericht im Ostbezirk von Michigan im Fall Blackwell Publishing, Inc. et al. v. Excel Research Group, LLC et al., Az. 07-12731.


Montag, den 26. Okt. 2009

Nichtunterzeichner an Gerichtsstandsklausel gebunden?

 
JB - Washington.   Auch ein aufgrund gesellschaftsrechtlicher Sukzession entstandener Rechtsnachfolger kann an eine zwischen dem Rechtsvorgänger und dessen Vertragspartner geschlossene Gerichtsstandsvereinbarung, die das Institut des Forum non conveniens - also die ins freie Ermessen gestellte Möglichkeit eines US-Gerichts, über einen Rechtsstreit nicht zu entscheiden, wenn ein anderes Forum geeigneter oder sachnäher ist - ausschließt, gebunden sein.

Dies entschied am 23. Oktober 2009 das Bundesberufungsgericht für den zweiten US-Bezirk in dem Fall Aguas Lenders Recovery Group, LLC v. Suez, S.A., et al., Az. 08-1589, und hob damit das entgegengesetzte Urteil des District Court in der ersten Instanz auf. Gleichzeitig verwies der United States Court of Appeals for the Second Circuit den Fall zur Durchführung einer limited Discovery an das Ausgangsgericht zurück, das jetzt prüfen muss, ob tatsächlich eine Rechtsnachfolge von der potentiellen Vorgängergesellschaft, Aguas, auf auf die Beklagte, die Agua Y Saneamientos Argentios, S.A., AYSA, stattgefunden hat. In diesem Fall wäre die Gerichtsstandsvereinbarung auch für AYSA als Nichtunterzeichnerin bindend.

Die Klägerin Aguas Lenders Recovery Group, ALRG, eine Gesellschaft von Gläubigern der mittlerweile insolventen Aguas-Gesellschaft, hatte vor dem District Court für den südlichen Bezirk von New York unter anderem gegen AYSA, die angebliche Rechtsnachfolgerin von Aguas, auf Rückzahlung geleisteter Darlehen für die Finanzierung einer Private Public Partnership mit der Stadt Buenos Aires geklagt und sich dabei auf eine Gerichtsstandsvereinbarung berufen, die New York als zuständiges Gericht prorogierte und außerdem die Anwendung der Forum non Conveniens-Doktrin ausschloss.

Im Ausgangsrechtsstreit berief sich AYSA nun darauf, nicht an die Gerichtsstandsklausel gebunden zu sein, da sie diese nicht unterzeichnet habe. Der District Court folgte diesem Argument und wies die Klage unter Berufung auf die Forum non conveniens-Doktrin ab. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung nun am 23. Oktober 2009 auf, da auch im normalen Vertragsrecht die Successorship Doctrine verhindere, dass sich Parteien ihren vertraglichen Verpflichtungen durch missbräuchlich herbeigeführte Rechtsformwechsel entzögen. Nichts anderes könne deshalb jedoch auch für Gerichtsstandsvereinbarungen gelten, da diese ebenfalls Verträge darstellten.


Sonntag, den 25. Okt. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA

USAnwalt Was this murder especially heinous, atrocious or cruel? Feierabendlektüre: Hooks v. Branker, http://bit.ly/r5r4a 23. Okt. 2009 4th Circuit

Nichtunterzeichner an Gerichtsstandsklausel gebunden? Jein: Aguas Lenders Recovery Group LLC v. Suez SA, 23. Okt. 2009 www.ca2.uscourts.gov

Kündigungsgleiches Verhalten, Schadensersatz: Barker v Riverside, County 9th Circuit Court of Appeals http://www.ca9.uscourts.gov 23. Okt. 2009

Partei+Anwalt v Gericht mit Sanktion belegt: Fidelity & Guaranty Life Insurance v Rapid Settlements, 4th Cir 23.10. www.ca4.uscourts.gov

Kläger schärfstens vom Gericht gewarnt: In Re: Hall, 5th Circuit Court of Appeals 23. Okt. 2009 http://www.ca5.uscourts.gov


Samstag, den 24. Okt. 2009

Lahmes Video: Rechtlich zulässig

 
.   Kaum der Rede wert: Darf ein Amt die Aussagen von Zeugen untersuchter Unternehmen auf Videoband aufnehmen, oder muss es sich auf das Wortprotokoll beschränken?

Die Vernehmung von Zeugen durch die Parteien im Rahmen der Deposition im zivil­rechtlichen Discovery-Verfahrens des US-Prozesses erfolgt fast immer mit Videoaufnahmen und Wortprotokoll. Die Kosten sind erheblich. Die Rechtslage ist klar.

Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt Washington klärt die Rechtslage auch für das Amtsverfahren des Verbraucherschutz- und Kartellamts der USA, der FTC, im Fall FTC v. Tariff, Az. 08-5205, am 23. Oktober 2009.


Freitag, den 23. Okt. 2009

Auskunft vom FBI verlangen

 
.   Die Öffentlichkeit soll wissen, was der Staat tut. Das Freedom of Information Act-Gesetz gilt auch für das FBI. Jeder darf die Herausgabe von Informationen verlangen. Das kann für Unternehmen oft nützlich sein.

Bestimmte Dinge darf der Staat jedoch zurückbehalten. Er muss eine Exemption geltend machen und belegen. Am Beleg hatte es im Fall Smith v. Federal Bureau of Investigation, Az. 07-1183, gefehlt.

Das Bundesgericht in der Hauptstadt Washington entschied jedoch am 19. Oktober 2009, dass das FBI nun seine verschlossene Haltung gerechtfertigt hatte. Der Kläger war nach Auffassung des Gericht ein rechter Bösewicht.

Der FBI-Beamte, den die Aktenforderungen betrafen, hatte hingegen einen berechtigten Anspruch auf Vertraulichkeit der Informationen entwickelt. Das Gericht wies daher in dieser Angelegenheit den Transparenzanspruch des Bürgers ab.


Donnerstag, den 22. Okt. 2009

Neue Wege beim Schuldenerlass

 
JB - Washington.   The Political Economy of Debt Relief and the Role of the G-20: Analysis and Implications for the New Multilateral Framework war das Thema einer Roundtable Discussion der Friedrich Naumann Foundation am 20. Oktober 2009 in Washington, in das der Referent, Prof. Dr. Andreas Freytag, einen erhellenden Einblick vermittelte. Den Vertretern der US-Regierung, Wirtschaft und internationalen Organisationen stellte er sich dann unter der FNF-Moderation von Claus Gramckow zum fruchtbaren Gedankenaustausch.

Trotz zahlreicher Programme zum Schuldenerlass in den letzten zwei Jahrzehnten, fehlt es bei der wirtschaftlichen Weiterentwicklung in der Dritten Welt an greifbaren Ergebnissen und Verbesserungen. Dies liege, so Freytag, unter anderem daran, dass es der Politik bei dem Schuldenerlass für die Entwicklungsländer häufig nur um einen kurzfristigen Imagegewinn im eigenen Land und die Beruhigung des kollektiven Gewissens gehe.

Oft hätten dabei aber arme Steuerzahler aus den reichen Ländern für reiche Leute in den armen Ländern die Zeche bezahlen müssen, ohne jedoch die eigentlichen Ziele eines Schuldenerlasses, wie zum Beispiel die Verringerung der Armut oder den Schuldenabbbau, zu erreichen.

Einen neuen Ansatz erläuterte der Forscher von der Friedrich-Schiller-Universitöt Jena anhand einer von ihm durchgeführten empirischen Untersuchung, nach dem eine Verbesserung der Governance-Strukturen in den betroffenen Ländern und die Öffnung der Märkte zu besseren Ergebnissen bei der Schuldenrduzierung führe als der Schuldenerlass. Außerdem plädierte er für eine Stärkung der internationalen Institutionen bei der Entscheidung über die Gewährung von Schuldenerlass.


Mittwoch, den 21. Okt. 2009

Gesetzgeber lässt Inkasso im Stich

 
.   Welche Medien sind heute noch inkasso­geeignet? Weder Schuldner noch Gläubiger wissen, ob Mahnungen per EMail, Mobilanruf oder Fax zulässig sind. Der Bundes­gesetz­geber hatte sich 1977 Gedanken gemacht und war nur mit Fernsprecher und Brief vertraut.

Die Einzelstaaten sind für das Vertragsrecht zuständig, doch können sie ausnahms­weise im Inkasso­wesen nur supplementär Klarheit schaffen.

Ein Bundesamt, das Govern­ment Accoun­tability Office, macht sich über die unklare Rechtslage Gedanken, die in Technology Puts Debt Collectors on Uncertain Legal Ground vom E-Commerce and Tech Law Blog am 21. Oktober 2009 mit Hintergrund­informationen vorgestellt werden.

Bis der Bundes­gesetz­geber in Washington eingreift, bleibt das Inkasso in den USA nach dem Fair Debt Collection Practices Act eine Falle für Schuldner, Gläubiger und selbst die besten Rechtsanwälte.



Mit Pistolen zur Droge genötigt

 
.   Hausdurchsuchung. Kranker Verdächtigter. Polizisten, die ihn zur Einnahme betäubender Schmerzmittel zwingen. Mit vorgehaltenen Pistolen. Im Dusel verrät er sein Versteck.

Er wird verurteilt, doch der Fall Pearson v. Weischedel, Az. 09-8058, stammt aus dem Zivilrecht.

Der Kläger behauptet, seine Rechte seien verletzt, und verlangt $2 Mio. Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des zehnten US-Bezirks vom 19. Oktober 2009 ist kurz und kurzweilig, wenn nicht für Strafrechtler, dann für Zivilrechtler.


Dienstag, den 20. Okt. 2009

Erpresserische Klage: $2 Mio.

 
JB - Washington.   Auf die vom New Mexico Supreme Court in einem früheren Fall geschaffene Anspruchsgrundlage, den Malicious Abuse of Process, hat das Bundesberufungsgericht für den zehnten US-Bezirk in seinem Urteil vom 15. Oktober 2009 den Schadensersatzsanspruch der widerklagenden Defiant Technologies gegen die Nanodetex Corporation in dem Fall Nanodetex Corporation v. Defiant Technologies, Az. 08-2123, gestützt und damit die Berufung der Klägerin verworfen.

Nanodetex hatte Defiant in einen mit der Sandia Corporation wegen der Verletzung von Softwarelizenzverträgen bereits anhängigen Prozess hineingezogen und diese ebenfalls auf $225 Mio. Schadensersatz verklagt.

Dies geschah allerdings nur vordergründig mit dem Argument, dass Defiant bestehenden Verträge zwischen Nanodetex und Sandia durch eigene Verträge mit Sandia verletzt habe. Der eigentliche Grund der Klage war es, Defiant zu einer Fusion mit Nanodetex zu nötigen, worauf diese mit einer Widerklage auf Schadensersatz reagierte.

Die Jury der ersten Instanz sprach Defiant einen Schadensersatz in Höhe von insgesamt $2 Mio. zu, $1 Mio. für das Einreichen einer böswilligen Klage und $1 Mio. als punitive Damages.

Der United States Court of Appeals for the Tenth Circuit bestätigte in seiner Berufungsentscheidung nun den Schadensersatzanspruch und und stützte diesen auf den Anspruch aus Malicious Abuse of Process, der der einzelstaatlichen Rechtsprechung des Staates New Mexico entspringt.

Dieser setzt sich aus den im Common Law einzeln geregelten Schadensersatzansprüchen des abuse of process und dem malicious Prosecution-Anspruch zusammen.Voraussetzungen für diesen Anspruch sind (1) die Einleitung gerichtlicher Schritte mit (2) nicht zur ordnungsgemäßen Rechtsverfolgunge notwendigen Rechtsbehelfen, die (3) in der Absicht eingelegt werden, illegitime Ziele zu verfolgen und (4) zu einem Schaden führen.


Montag, den 19. Okt. 2009

Staatsvertrag bewusst verletzt

 
.   21 Jahre lang war es unklar, heute ist crystal clear, dass der Kongress mit dem TAMRA-Steueränderungsgesetz von 1988 bestehende Staatsverträge absichtlich verletzte.

Seine Reduzierung des Anechnungsbetrages für ausländische Steuern im AMT-Verfahren genießt daher Vorrang vor anderslautenden Bestimmungen verletzter DBAs, erklärt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks der USA in Sachen William Jamieson v. Commissioner of IRS, Az. 08-1253, am 16. Oktober 2009.


Sonntag, den 18. Okt. 2009

Versicherungsrecht in den USA

 
JB - Washington.   Michael J. Warning und Clemens Kochinke schildern in ihrem jüngst erschienenen Aufsatz Ansprüche aus Vertragsverletzungen und die voluntary payment doctrine am Beispiel eines Sammelklageantrags eines Versicherungsnehmers gegen einen Versicherungskonzern die Voraussetzungen eines Anspruchs aus Breach of Contract und dessen möglicher Hemmung nach der sogenannten voluntary Payment Doctrine und geben eine rechtliche Analyse der Entscheidung.

Der Kläger hatte gegen die Erhöhung seiner Versicherungsprämien geklagt. Die Autoren erläutern die Ausführungen des Bundesberufungsgerichts des zweiten US-Bezirks zu den Gesichtspunkten der Vertragsverletzung, der Annahme der Vertragsänderung durch Zahlung der Versicherungsprämien sowie des unlauteren Geschäftsgebarens des Versicherungskonzerns.

Obwohl das Versicherungsrecht in den USA einzelstaatlich geregelt ist, biete diese Entscheidung einen guten Einblick in das US-amerikanische Recht, da auch in anderen Bundesstaaten vergleichbare Ansprüche und Einwendungen existierten. Der Aufsatz ist in der Zeitschrift Versicherungsrecht, Auslandsbeilage, VersR 2009, Heft 4, S. 49, veröffentlicht.



Staat und Kirche: Trennung am Pier

 
.   Eine neue Sonderverordnung des Bush'schen Heimat­landes­sicherheits­ministeriums trennt eine kirchliche Prozession und Seefahrer von einem Feuerwerk an einem Pier in San Diego. Die VO bleibt am 19. Oktober 2009 zwei Standen lang in Kraft.

Entgegen den Bestimmungen des Administrative Procedure Act wird die Verordnung nicht der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt, sondern lediglich zur Kenntnisnahme. Im deutschen Recht entspräche die VO eher einem VA.

Welche Gesetze und Erwägungen die Coast Guard im Department of Homland Security berücksichtigte, legt sie im Federal Register, Band 74, Heft 200, S. 53410, vom 19. Oktober 2009, unter Catholic Church Procession; San Diego Bay, San Diego, CA, dar.


Samstag, den 17. Okt. 2009

Anerkennung von Urteilen gesponserter US-Richter?

 
JB - Washington.   Gerade traf das Septemberheft des Recht der Internationalen Wirtschaft in Washington ein. In einem sehr lesenswerten Beitrag, RIW 2009, 577 ff., setzt sich Otto Sandrock mit Wahlspenden von Prozessparteien für US-Richter auseinander. Er untersucht, ob von solchen Richtern stammenden Urteilen in Deutschland gemäß §328 I Nr. 4 ZPO die Anerkennung wegen eines ordre public-Verstoßes verweigert werden muss.

Dies verneint Sandrock im Ergebnis unter Hinweis auf die liberale Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Anerkennung ausländischer Urteile zumindest im Grundsatz. Ausgangspunkt hierfür ist eine Entscheidung des Obersten Bundesgerichtshof der USA vom 8. Juni 2009, Hugh M. Caperton v. A. T. Massey Coal Company, Az. 08-22, in der dieser einen Richter für befangen erklärte, der von einer Prozesspartei für seinen Wahlkampf erhebliche finanzielle Unterstützung erhielt und anschließend in einem Rechtsstreit für die ihn sponsernde Partei entschieden hatte; siehe Vorbericht.

In 39 Einzelstaaten der USA werden die Richter an den einzelstaatlichen Gerichten vom Volk gewählt. Dies erfordert von den Richterkandidaten, dass sie wie Politiker auch Wahlkampf für sich führen. Diese werden immer aufwändiger, schmutziger und auch teurer, so dass von den Kandidaten initiierte Unterstützungskomitees auf Spendenjagd gehen und dabei vereinzelt Summen von fast 10 Mio. Dollar einsammeln.

Die Sponsoren, oft Anwaltspraxen, Unternehmen oder auch Einzelpersonen, haben dabei wiederum oft für sich auch den Fall im Auge, dass sie später an einem Prozess beteiligt sein können, in dem der von ihnen gesponserte Richter seine entscheidende Stimme zu ihren Gunsten abgibt.

Sandrock empfiehlt deutschen Gerichten bei der Prüfung der Anerkennungsfähigkeit der US-Urteile für die Problematik der gesponserten Richter die Maßstäbe anzuwenden, die der Supreme Court aufgestellt hat.


Freitag, den 16. Okt. 2009

Millisekunde in den USA: Gerichtsbarkeit

 
.   Schwirrt mein Dollar nur eine Millisekunde durch das US-Finanzsystem, kann das US-Gericht über mich die Gerichtsbarkeit ausüben - das besagt der Präzedenzfall Winter Storm. Am 16. Oktober 2009 verwarf der United States Court of Appeals for the Second Circuit jedoch diese Rechtsprechung im Fall The Shipping Corporation of India Ltd v. Jaldhi Overseas Pte Ltd., Az. 08-3477.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit Sitz in New York City stellte klar, dass seine alte Entscheidung zum Electronic Funds Transfer, EFT, Schaden im Gerichtsbezirk anrichtet und heftig angefochten wird. Wenn zwischen Ausländern elektronische Geldtransfers in der Währung der USA ganz minimal durch US-Finanzinstitutionen laufen, braucht damit nicht unbedingt die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte gelegt zu werden, entschied es heute.

Die Urteilsbegründung bezieht sich auf einen Fall aus dem Seerecht, der auch Fragen der Staatsimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act aufwirft. Auf letztere ging der Appellate Court nicht ein, weil im Untergericht der FSIA miterledigt werden kann, nachdem Winter Storm nun unanwendbar ist.



Verträge auf Englisch

 
JB - Washington.   Auch in Deutschland werden Kenntnisse der englischsprachigen Vertragsgestaltung sowie der dazugehörigen Rechtssprache immer wichtiger. Daher bietet der Management Circle zusammen mit dessen Medienpartner, dem Verlag Recht der Internationalen Wirtschaft, Seminare zur Vertragsgestaltung auf Englisch an. Neben einer Einführung in das anglo-amerikanische Rechtssystem und dessen Kernprinzipien stehen vor allem die englische Vertragssprache, Schlüsselformulierungen für einen rechtssicheren Abschluss und die Vertragsstruktur im Vordergrund. Daneben sollen Fallstudien und Vertragsmuster die Teilnehmer in die Lage versetzen, Vertragsziele und -bestandteile richtig zu formulieren, typische Anglo-US Klauseln zu analysieren und Haftungsrisiken bei Vertragsverletzungen auszuschließen.

Bereits ausführlich zum Vertragsmanagement und zum Verhandeln in den USA hat auch der Herausgeber des GALJ in dem von Heussen herausgegebenen Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmangement Stellung genommen, das von Rechtsanwältin Carolin Schosser jüngst besprochen wurde.

Als in der Vertragsgestaltung in den USA und transatlantisch tätiger Rechtsanwalt stellt er in für Nichtamerikaner verständlicher Weise die Technik der Vertragsplanung, der Gestaltung des Vertragsdesigns, das Führen der Vertragsverhandlungen und schließlich in die abschließende Vertragsdurchführung dar, um so Deutschen, die Vertragsbeziehungen in die USA knüpfen wollen, den Einstieg in diesen immer wichtiger werdenden Teil des US-amerikanischen Rechts zu erleichtern.


Donnerstag, den 15. Okt. 2009

Abwerbeverbot als Non-Compete Agreement

 
.   Ein vertragliches Abwerbe­verbot bezeichnet das Bundes­berufungs­gericht des sechsten US-Bezirks am 14. Oktober 2009 als Non-Compete Agreement im Urteil im Fall Compass Group USA, Inc. v. Eaton Rapids Public Schools et al., Az. 09-1033, das die Wirksam­keit des Verbots in einem vergabe­rechtlich entstandenen Küchen­versorgungs­vertrag beurteilt.

Die Vertrags­laufzeit wurde mehrfach verlängert. Als der Vertrag aufgelöst wurde, übernahm die Beklagte Personal der Klägerin ohne ihre Erlaubnis. Die Beklagte gewann bei den Ansprüchen aus deliktischer Haftung, die die Klägerin dem Vertrags­verletzungs­anspruch hinzugefügt hatte.


Mittwoch, den 14. Okt. 2009

Mit der Waffe ins Kernkraftwerk

 
.   Waffen oder Sprengstoffe ins Kernkraftwerk mitzunehmen, ist verboten. Doch geschieht es. In den USA waren die Rechtsbrecher keine Terroristen.

Diesen Hintergrund und seine neuen Pläne stellt das Kernkraftamt der USA am 14. Oktober 2009 im Federal Register, Bd. 74, Heft 197, S. 52667, vor.

Auf dem Verordnungswege werden die Bestimmungen zu §229 des Atomic Energy Act von 1954 aktualisiert. Die Strafbarkeit der Handlung Trespass on Commission Installations wird konkretisiert.


Dienstag, den 13. Okt. 2009

EMailanschrift im Besitz Dritter?

 
.   Mit Serversniff kann der Inhaber eines EMailkontos ermitteln, ob er vielleicht das Opfer einer ungewollten Besitzeinräumung zugunsten unbefugter Dritter wurde.

Der Justizminister Washingtons verlinkt auf diesen Server - vielleicht hat er seine Zuverlässigkeit geprüft.

Der Serversniff-Server verlangt nicht die Eingabe der vollständigen EMailanschrift, sondern lediglich die des ersten Teils wie z.B. USAnwalt ohne @gma*l.de. Wer glaubt, Opfer eines US-Phishers zu sein, kann dem Secret Service Bescheid geben.


Montag, den 12. Okt. 2009

Kanzlei am Columbus Day

 
.   Heute wird Columbus Day gefeiert. Nach dem Bundesgesetz, das Feiertage außer Neujahr, Thanksgiving und Weihnachten auf Montage verlegt, richtet sich nicht jeder. Manche Gemeinden ignorieren den Tag aus Prinzip oder Ideologie. Kanzleien ignorieren ihn, weil es Dringendes zu bearbeiten gibt.

In Washington sind heute jedoch die Straßen und die Innenstadt weiträumig leergefegt. Wohl ein Zeichen, dass auf manchem Schreibtisch weniger Dringendes als gewohnt liegt. Also hat so mancher amerikanische Rechtsanwalt konjunkturbedingt einmal frei.


Sonntag, den 11. Okt. 2009

Ausnahmsweise Erstattung im US-Prozess

 
.   Die American Rule sieht keine Kostenerstattung für die obsiegende Partei im US-Prozess vor. Gesetze dürfen jedoch von der Regel abweichen. Daher ist die Erstattung von Gerichtskosten und Auslagen, zu denen insbesondere die sehr erheblichen Kosten des Wortprotokolls, Transcript, oder die der noch teureren Electronic Discovery zählen, möglich.

Manchmal werden auch explizit die Anwaltshonorare als erstattungsfähig einbezogen, wie der nachfolgende Beschluss des erstinstanzlichen Bundesgerichts der Bundeshauptstadt Washington vom 9. Oktober 2009 zeigt.

Die Beträge sind im Fall Electronic Transaction Systems Corporation v. Prodigy Partners, Ltd., Az. 08-1610, niedrig. Der Prozess wurde vermutlich schnell durch Vergleich abgeschlossen:
ORDERED that plaintiff be, and hereby is,
AWARDED $98,756.17 in reasonable attorneys' fees, $4,274.05 in expenses, and $676.85 in costs. AaO 2.


Samstag, den 10. Okt. 2009

Mandamus - zu scharfes Schwert

 
.   Gerichte sollen sich gegenseitig respektieren. Als ein Gericht dem Staat eine Frist von 45 Tagen setzte, die fruchtlos verstrich, beantragte der Kläger die sofortige Entscheidung. Als monatelang nichts geschah, beantragte er beim Obergericht eine Anweisung an das Instanzgericht, die Entscheidung zu treffen.

In Sachen In re: Ishmael Pray, Az. 09-3472, erklärt das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks am 9. Oktober 2009, dass die Zeit für das scharfe Schwert des Mandamus noch nicht gekommen ist.


Freitag, den 09. Okt. 2009

Forum Non Conveniens und Montrealer Abkommen

 
.   Verhindet die Anwendbarkeit des Montrealer Abkommens die Anwendung des Forum non conveniens-Grundsatzes zur Abwehr von Klagen gegen Ausländer vor US-Gerichten? Nein, entschied das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks am 8. September 2009 und bestätigte die untergerichtliche Entscheidung.

Mit ihr verwies das US-Gericht den Streit um einen Flugzeugabsturz auf der Strecke von Martinique nach Panama ans Inselgericht. Die Forum non conveniens Doctrine weist ausländischen Beklagten einen wichtigen Weg aus dem US-Gericht. Jedoch ist er nicht leicht zu finden. Eine Abweisung wegen Zuständigkeitsmangels ist ihm vorzuziehen, doch sollte man auch diesen Ausweg frühzeitig suchen.

Im elften Bezirk richtet er sich nach den Merkmalen, die der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit hier in Sachen Galbert v. West Caribbean Airways, Az. 07-15828, zitiert:
(i) that an adequate alternative forum is available, (ii) that relevant public and private interests weigh in favor of dismissal, and (iii) that the plaintiff can reinstate his suit in the alternative forum without undue inconvenience or prejudice. Pertinent private interests of the litigants include relative ease of access to evidence in the competing fora, availability of witnesses and compulsory process over them, the cost of obtaining evidence, and the enforceability of a judgment. Relevant public interests include the familiarity of the court(s) with the governing law, the interest of any foreign nation in having the dispute litigated in its own courts, and the value of having local controversies litigated locally. Liquidation Comm'n of Banco Intercontinental, S.A. v. Renta, 530 F.3d 1339, 1356-57 (11th Cir. 2008)


Donnerstag, den 08. Okt. 2009

Lissabon in Washington

 
JB - Washington.   Die Auswirkungen des "Ja" der Iren zum Vertrag von Lissabon war am 7. Oktober 2009 das Thema einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung in Washington am 7. Oktober 2009. Unter dem Titel The Irish Referendum on the Lisbon Treaty 2009: Analysis of the Outcome erläuterte der Landesvorsitzende der FDP in Berlin, Markus Löning, seine Einschätzung, dass die Wirtschaftskrise, die Irland besonders hart getroffen habe, die Ursache für den Stimmungswandel der Iren seit der letzten Abstimmung gewesen sei. Außerdem werde die irische Zustimmung einen positiven Effekt auf die noch austehende Ratifizierung des Reformvertrages in Polen und Tschechien haben.

In diesem Zusammenhang führte er aus, dass der tschechische Präsident Vàclav Klaus nach der Zustimmung der Iren zugesagt habe, den Vertrag bis Ende des Jahres 2009 zu unterzeichen, wenn die beim Verfassungsgericht des Landes anhängige Klage positiv ausgehe, was aber allseits erwartet wird. Der polnische Präsident Lech Kaczynski, der bisher auch noch Vorbehalte gegen den Vertrag hatte, hat inzwischen seinen Widerstand ebenfalls aufgegeben und will den Vertrag nun am 11. Oktober 2009 unterschreiben. An die amerikanischen Zuhörer gerichtet sagte Löning, die Deutschen wollten keine längeren Diskussionen mehr über den Vertrag, sondern Ergebnisse.

In der anschließenden Diskussion beantworte der ehemalige Bundestagsabgeordnete Fragen über die Auswirkungen des Lissabon-Vertrags auf die NATO, die Aufnahme möglicher weiterer Mitglieder in die EU und die Linien der deutschen Außenpolitik der künftigen deutschen Bundesregierung im Hinblick auf den Einsatz in Afghanistan und die Kontrolle der Finanzmärkte. Aus europäischer Sicht fiel auf, dass es für die amerikanischen Teilnehmer aus Politik und Verbänden nach eigenen Aussagen oft schwierig ist, aufgrund der bestehenden Unterschiede in den Mitgliedsstaaten eine einheitliche Linie der EU auszumachen und den jeweils richtigen Ansprechpartner zu finden.



Gesteigerte Sorgfaltspflichten an der Toilettentür?

 
JB - Washington.   Haften Angestellte als Erfüllungsgehilfen aufgrund erhöhter Sorgfaltspflichten für Verletzungen, die das Kind einer Kundin durch eine zurückschwingende Toilettentüre erlitten hat? Diese Frage verneinte das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks in Sachen Carrie Fried et al. v. Cracker Barrel Old Country Store Inc., Az. 09-30152, in seiner Entscheidung vom 30. September 2009.

Das Gericht verwarf allerdings die Berufung der für ihre minderjährige Tochter klagenden Mutter schon deshalb, weil sie mit dem erstmals in der Berufung vorgebrachten Argument der Sorgfaltspflichtverletzung der Angestellten nicht mehr gehört werden konnte. In einem obiter dictum bestätigte der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit jedoch die Auffassung des Ausgangsgerichts, das es nach der Zeugenvernehmung als nicht erwiesen ansah, dass die Angestellte der Beklagten irgendeine Art von erhöhten oder sonstigen Sorgfaltspflichten verletzt hat, als sie die Toilettentür öffnete und diese plötzlich hinter ihr zufiel.

Das Interessante an der Entscheidung ist, dass das Gericht grundsätzlich eine Haftung der Beklagten für ihre Angestellte als Erfüllungsgehilfin für möglich hält. Gegenüber Kindern können sogar erhöhte Sorgfaltsanforderungen für die Angestellten gelten, erläutert das Gericht unter Bezugnahme auf Linda Carter v. Liquid Air Corp. et al..



Urteile aus New York

 
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit Sitz in der Stadt New York City verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. Telenor Mobile Communications AS v. Storm LLC<
  2. Frazier v. Turning Stone Casino
  3. Steinberg v. Ericsson LM Tel. Co.
  4. Securities and Exchange Commission v. Finazzo and South Bay Apparel, Inc.
  5. Jamilik v. Yale Univ.
  6. DeMarco v. Stony Brook Clinical Practice Management Plan
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit ist für die Staaten Connecticut, New York und Vermont zuständig.


Mittwoch, den 07. Okt. 2009

Kann die Presse überleben?

 
.   Die Verbraucherschutzbehörde der USA leitete am 7. Oktober 2009 eine Untersuchung zum Thema ein, ob die herkömmlichen Medien angesichts des Internet-Drucks und der damit einhergehenden Verlagerung von Werbeetats überleben können.

Die FTC hat ihren Fragenkatalog für einen Workshop im Federal Register verkündet: Public Workshops and Roundtables: From Town Crier to Bloggers: How Will Journalism Survive the Internet Age? Das Ziel ihrer Anstrengungen ist die Ermittlung etwa erforderlicher rechtliche Korrektive.




Komplex: Vertrag und unerlaubte Handlung

 
.   Selten werden die unterschiedlichen Folgen einer Vertragsverletzung und einer vertragsbezogenen unerlaubten Handlung - Contract oder Tort - so umfassend, doch kurz herausgearbeitet.

Im Fall AXA Versicherung AG v. American International Group, Inc. et al., Az. 07-2521, betrifft der Unterschied die Fragen, ob der Anspruch vor Richter oder Geschworene gehört, ob Strafschadensersatz greift oder nicht und ob das Schiedsgericht oder das ordentliche Gericht zuständig ist.

Diese Fragen drehen sich um den Eingehungsbetrug oder den Vertragsbruch durch Täuschung. Das Instanzgericht hatte die zugrundeliegenden Tatsachen nicht hinreichend geklärt oder seine Gedankenwege protokolliert.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City gibt ihm auf, sie zu klären und zu erklären, um dann den Fall an den United States Court of Appeals for the Second Circuit zurückzusenden.


Dienstag, den 06. Okt. 2009

Schleichwerbung in den USA: Neue Regeln

 
.   Neue Regeln treten in den USA - ausnahmsweise bundesweit - mit ihrer Verkündung durch die Federal Trade Commission am 5. September 2009 erst nach einer Übergangsphase in Kraft.

Die Regeln setzen einzelstaatliches Recht nicht außer Kraft. Insbesondere das Vertrags- und Verbraucherschutzrecht der USA wird von den einzelnen Staaten und sonstigen Rechtskreisen normiert.

Die Guides sind als 81-seitiges Werk im Internet unter dem Titel Guides Concerning the Use of Endorsements and Testimonials in Advertising zu finden. Die FTC hat auch eine Zusammenfassung Changes Affect Testimonial Advertisements, Bloggers, Celebrity Endorsements herausgegeben.

Die neuen Vorschriften regeln neue Phänomene der Werbung, wie Guerilla-Marketing, ebenso wie die bekannten Formen der Anpreisung durch Berühmtheiten oder Blogger. Schleichwerbung kann ab dem 1. Dezember 2009 mit drastischen Ordnungsgeldern belegt werden.


Montag, den 05. Okt. 2009

Nach der Roten Messe

 
.   Die neue Amtsperiode beginnt der Oberste Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten am 5. Oktober 2009 nach dem Besuch der Roten Messe am Sonntag. Die Red Mass in der St. Mathews Cathedral an der Rhode Island Avenue zwischen 17th Street und Connecticut Avenue, NW in Washington, DC, hat Tradition.

Im Supreme Court engagieren die neun Richter jeweils vier oder fünf Jungjuristen, Law Clerks. Dass Justice Stevens nur einen Law Clerk für die kommende Amtszeit eingestellt hat, schürt Spekulationen über seinen bevorstehenden Rücktritt.

Der wiederum könnte Präsident Obama die zweite Richterstelle neu besetzen lassen - eine Gelegenheit von enormer rechtspolitischer Bedeutung.


Sonntag, den 04. Okt. 2009

Fremde Menschenrechte vor dem US-Gericht

 
.   Die Verletzung von Menschenrechten kann vor dem US-Gericht geahndet werden. Selbst Handlungen US-fremder Unternehmen, die ein Regime in einem dritten Land unterstützt haben sollen, werden US-Gerichten vorgetragen.

Verhandelt werden sie jedoch nicht unbedingt hier. Ein neuer Beleg ist die Entscheidung des Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks vom 2. Oktober 2009 mit der Klagabweisung in Sachen The Presbyterian Church of Sudan et al. v. Talisman Energy, Inc., Az. 07-0016.

Die Klage nach dem Alien Tort Statute, 28 USC §1350, gegen die kanadische Beklagte wurde im Kern mit folgender Begründung abgewiesen:
We hold that under the principles articulated by the United States Supreme Court in Sosa v. Alvarez-Machain, 542 U.S. 692 (2004), the standard for imposing accessorial liability under the ATS must be drawn from international law; and that under international law, a claimant must show that the defendant provided substantial assistance with the purpose of facilitating the alleged offenses. Applying that standard, we affirm the district court's grant of summary judgment in favor of Talisman, because plaintiffs presented no evidence that the company acted with the purpose of harming civilians living in southern Sudan. AaO 8.



Straffreiheit für Künstler

 
.   Die Bewunderergesellschaft der Künstler in Amerika lebt vom gegenseitigen Anhimmeln. Das Strafrecht für den kleinen Mann erfasst sie nicht. Diesen Eindruck erhält der kleine Mann, der diese Gesellschaft mit großem Geld versorgt.

Das absurde Konzept spitzt sich im Polanski-Verfahren zu, erklärt das Wall Street Journal in sicher Wochenendausgabe unter der Überschrift Hollywood Justice. Der Letterman-Verstoß gegen Normen des Arbeitsrechts rundet das Bild ab.

Bei Letterman kann sich der Bewunderer fragen, ob das Recht nicht zu eng gestrickt ist. Bei Polanskis Drogenvergiftung einer 13-Jährigen stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Moral das Strafrecht beherrscht.


Samstag, den 03. Okt. 2009

US-Vertrag nach welchem Recht?

 
.   Jeder Staat in den USA hat sein eigenes Vertragsrecht. Beim Flugzeugverkauf im besichtigten Zustand gab es Streit über die Wirkung des AS IS - WHERE IS-Verzichts auf Gewährleistungsrechte. Anwendbar konnte das Recht von drei US-Staaten sein.

In Sachen On Time Aviation, Inc. v. Bombardier Capital, Inc., Az. 09-0250, konnte sich das Gericht über die Notwendigkeit einer IPR-Prüfung hinwegsetzen. Es stellte nämlich fest, dass die drei potenziell anwendbaren einzelstaatlichen Rechtsordnungen der USA dieselbe Antwort auf die Frage boten, wie AS IS zu verstehen ist.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks stimmte mit einer knappen, doch lesenswerten Begründung am 2. Oktober 2009 dem Instanzgericht zu, dass der Begriff auch bei einer wechselnden Bezugnahme auf Flugzeug und Verkaufsgegenstand/Ausrüstung keinen Anlass zur Vertragsauslegung bietet.


Freitag, den 02. Okt. 2009

Urteile aus New York City

 
.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit Sitz in New York City verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. The Presbyterian Church of Sudan v. Talisman Energy, Inc.
  2. Local 348 v. Meridian Management
  3. Guo Wang v. Eric Holder
  4. On Time Aviation, Inc. v. Bombardier Capital, Inc.
  5. Embuscado v. DC Comics
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit in der Stadt New York ist für die Staaten Connecticut, New York und Vermont zuständig.



Scheck- und Rechtswegverschlüsselung

 
.   Das ordentliche Gericht weist die Klage gegen Federal Reserve-Banken der USA wegen Patentverletzung im Scheck­verschlüsselungs­verfahren ab, weil die Klage effektiv gegen die USA gerichtet sei, was die sachliche Zuständigkeit des Court of Federal Claims begründe.

Das Schatzamt der USA hatte vielfach erklärt, der zugrunde­liegende Vertrag sei nicht im Namen der USA abgeschlossen, und die Banken seien nicht ihre Vertreter. Dennoch wird die Klägerin in Sachen Advanced Software Design Corp. v. Federal Reserve Bank of St. Louis, Az. 08-1152, am 30. September 2009 an das andere Gericht geschickt.

Die USA hatten den Vertrag im Verfahren genehmigt. Das reicht nach Präzedenz­fallrecht zur Patentvergütung bei Verletzungen durch die USA als Endkunden, entschied das mit landesweiter Patentrechts­zuständigkeit ausgestattete Bundes­berufungs­gericht des Bundesbezirks neben dem Weißen Haus.


Donnerstag, den 01. Okt. 2009

Rechtsordnungen in American Samoa und Samoa

 
.   Samoa und American Samoa besitzen unterschiedliche Rechtsordnungen. Die Rechtsordnung von American Samoa ist eine der vielen unbekannten, die bei der Erwähnung von 50 Staaten in den USA gern vergessen wird - wie auch das Recht der U.S.-Virgin Islands, Puerto Ricos, Guams, der Hauptstadt Washington im District of Columbia oder Northern Mariana Islands.

Die Anwaltskammer von American Samoa unterhält eine Webseite mit nützlichen Informationen über die dortige Rechtsordnung, wie beispielsweise die Verfassung, Revised Constitution of American Samoa, in der Fassung von 1960.

Der Supreme Court von Samoa unterhält eine Webseite mit einem Verzeichnis seiner Entscheidungen, deren Stil vom Recht Englands beeinflusst ist und sich erheblich vom amerikanischen unterscheidet.


Mittwoch, den 30. Sept. 2009

Transparenz im Waffenhandel

 
.   Sunshine - die Öffentlichkeit soll wissen, was die Exekutive tut. Alles wird im Federal Register verkündet, und die Öffentlichkeit darf meist kommentieren, bevor die endgültige Entscheidung fällt.

Selbst der Waffenhandel fällt unter das Transparenzgebot. Secret oder Classified ist manches, selbst das Wissen.

Doch ein Waffenhandel mit Marokko steht beispielsweise mit zahlreichen Details im Federal Register vom 29. September 2009, Bd. 74, Heft 187, S. 49862. Dazu gehört auch das Begleitschreiben des Pentagons an die zuständige Sprecherin des Kongresses.


Dienstag, den 29. Sept. 2009

Internetrouter in USA: Bundesstraftat

 
.   Der Bund genießt nach der Commerce Clause der Bundesverfassung weitreichende Zuständigkeiten, sobald die Grenzen eines Staates oder der USA überschritten werden. Das gilt auch für Telefonate und Internet-Verkehr, und im zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Bereich.

Bei einer Strafverfolgung wegen Telefonaten und Internet-Chat in Florida stellte sich die Frage, ob der Bund zuständig wird, wenn ein Router in Virginia den Verkehr abwickelt.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks bejahte diese Frage am 23. September 2009 im Fall USA v. Charles S. Faris, III. Wenn das zugrundeliegende Sexualdelikt in Deutschland erörtert worden, doch über einen Router in den USA gelaufen wäre, dürfte die Rechtslage vergleichbar sein.


Montag, den 28. Sept. 2009

Geheimdaten missbraucht: Ersatz?

 
.   Die Rechtsfolgen der Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung für geschützte Geschäftsgeheimnisse erörterte das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, der die gesamten USA umfasst, mit unterschiedlichen Szenarien am 24. September 2009 im Fall Kara Technology Inv. v. Stamps.com, Inc., Az. 09-1027.

Beide Unternehmen sind sich einig, dass ein Non-Disclosure Agreement den Austausch von technischen Informationen bei einer Besprechung im Mai 2000 erfasste. Eine Verletzung kann vorliegen, doch war die Übergabe des Knowhows bei der Klagerhebung im Herbst 2004 gerade verjährt, sodass sie im Untergericht nicht eingehend geprüft wurde.

Die Berufung weist den Fall an das Instanzgericht zurück, damit es auch die Verjährung unter dem Aspekt der späteren Verletzung durch Missbrauch des Knowhows prüft. Zudem muss es prüfen, ob die Offenlegung durch die Klägerin bei einer Messe die Geheimnatur des Knowhows beendete und damit eine Verletzung unmöglich wurde.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Verjährungsfrist im US-Recht, die auf die konkreten Daten abstellt - nicht auf x Jahre plus Rest des Jahres, - und die Bedeutung des Confidentiality Agreement im amerikanischen Recht. Ohne diese Vereinbarung tauscht man kein Wissen in einer Besprechung mit Dritten aus. Das gilt für einen Business Plan genauso wie für Knowhow.


Sonntag, den 27. Sept. 2009

Reorganisation verletzt Lizenzen

 
.   Eine Neustrukturierung im Unternehmen kann leicht Softwarelizenzen verletzen und deren Verlust auslösen. Die Folgen der gesellschaftsrechtlichen Schritte ohne sorgfältige Beachtung der urheber- und vertragsrechtlichen Pflichten erörtert das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks in Sachen Cincon Systems, Inc. v. Novelis Corp., Az. 07-4142, am 25. September 2009.


Freitag, den 25. Sept. 2009

Donnerstag, den 24. Sept. 2009

Gerichtsbarkeit ohne Zuständigkeit

 
.   Bei Erörterungen amerikanischen Prozessrechts, insbesondere der vielbeklagten maßlosen Zuständigkeit amerikanischer Gerichte, wird oft der feine Unterschied zwischen Gerichtsbarkeit und örtlicher Zuständigkeit übersehen.

Die sachliche Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, ist weniger von diesem Vorwurf betroffen. In Sachen Cynergy Systems, Inc. Bright School, Inc. et al.,, Az. 09-cv-1079-11, erörtert das Bundesgericht des District of columbia die angegriffene örtliche Zuständigkeit im Sinne von Venue bei von der Beklagten zugestandener Gerichtsbarkeit im Sinne von personal Jurisdiction.

Das Recht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über die beklagte Person will die Beklagte nicht anzweifeln. Lediglich Venue ist strittig, und zwar wegen einer mangelhaften Gerichtsstandsklausel:
The parties shall submit to the jurisdiction of, and accept that venue is proper in, the State of [sic] Federal Courts of the State of California in any legal action or proceeding.
Aus ihr geht die Ausschließlichkeit der getroffenen Wahl nicht hervor, stellt das Gericht am 22. September 2009 fest. Diese Klausel darf es ignorieren.


Mittwoch, den 23. Sept. 2009

Urteile aus New York City

 
.   Das in der Stadt New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute unter anderem die nachfolgenden unveröffentlichten Entscheidungen:
  1. Sly Magazine, LLC v. Weider Publications L.L.C.
  2. Viscusi v. Proctor & Gamble
  3. Coastal Caisson Corp v. E.E. Cruz
Das Gericht ist für die Einzelstaaten Connecticut, New York und Vermont zuständig und arbeitet parallel zu den dortigen einzelstaatlichen Gerichten, jedoch beschränkt auf Fragen des Bundesrechts oder Fälle mit der Beteiligung von Parteien aus unterschiedlichen Staaten nach dem Prinzip der Diversity Jurisdiction.

Unpublished Opinions sind nicht wortwörtlich unveröffentlicht. Sie werden verkündet, und die obigen Verknüpfungen führen zur Begründung und Erklärung.


Dienstag, den 22. Sept. 2009

Patent-Troll-Fänger zum Schweigen bringen

 
.   Litigation is War - Prozessführung ist Krieg, lautet der Wahlspruch vieler Litigators. Kein Wunder dann, dass sich Litigators in Texas auch gegen einen Prozessberichterstatter wenden.

Rick Frenkel wird von selchen Prozessanwälten verklagt, weil er über Patent-Troll-Prozesse in einer Weise berichtete, die den Klägern missfiel. Unter dem Titel Patent Troll Tracker Trial erklärt Techdirt am 21. September 2009 die genauen Umstände.

Frenkel werfen die feinen Kollegen eine Diffamierung vor. Techdirt gelangt zur Erkenntnis, dass es ihnen eher darum geht, Frenkel zum Schweigen zu bringen.



Montag, den 21. Sept. 2009

Urteile aus New York City

 
.   Das in der Stadt New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute neben anderen die folgenden Entscheidungen:
  1. Lindsay v. Ass'n of Prof'l Flight Attendants
  2. Hernandez v. Coffey
  3. Deiulemar Shipping SPA v. Probulk Carriers Limited
  4. Securities and Exchange Commission v. Drucker
  5. Wellesley v. Debevoise & Plimpton LLP and Dressler
  6. Dreyfuss v. Etelecare Global Solutions-US Inc.
  7. Deebs v. ALSTOM Transportation, Inc.
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit ist für die Einzelstaaten Connecticut, New York und Vermont zuständig und arbeitet parallel zu den dortigen einzelstaatlichen Gerichten, jedoch beschränkt auf Fragen des Bundesrechts oder Fälle mit der Beteiligung von Parteien aus unterschiedlichen Staaten nach dem Prinzip der Diversity Jurisdiction.



Mit dem Typometer zum Supreme Court

 
.   Bald beginnt die neue Amtsperiode des Obersten Bundesgerichtshofs der USA. Für Schriftsätze an den Supreme Court sei daher an die neuen Format- und Bescheinigungsregeln erinnert.

Am wichtigsten ist den neun Richtern der Schrifttyp. Das Gericht schreibt einen Schnitt aus der Century-Familie vor; die Größe beträgt 12 Punkt. Das Gericht stellt allerdings in seiner Übersicht vom 16. August 2007 nicht klar, mit welchem Betriebssystem die Schrift für die elektronische Dokumentenfassung gemessen wird. Unter Unix, Linux, OSX oder Windows kann sie anders erscheinen. Dann hilft dem Anwalt nur ein Typometer.

Fußnoten erscheinen als 10 Point. Das Gericht verlangt zudem eine unterzeichnete Bestätigung über die Einhaltung der Formatregeln, insbesondere die Textlänge, die nach Worten, nicht Seiten zu berechnen ist. Die Bescheinigung der für die Erstellung des Schriftsatzes verantwortlichen Person muss wie folgt lauten:
As required by Supreme Court Rule 33.1(h), I certify that the document contains _____ words, excluding the parts of the document that are exempted by Supreme Court Rule 33.1(d).
I declare under penalty of perjury that the foregoing is true and correct.
Executed on _____________, 20___.
__________________
(Signature)
Eine Verletzung der Formatbestimmungen stellt daher einen Meineid dar, den das Gericht zivil- und strafrechtlich verfolgen kann.

Andere wichtige Bestimmungen betreffen das Inhaltsverzeichnis, den Austausch von Schriftsätzen und insbesondere Amicus Curiae-Schriftsätze von Nichtparteien und ihre elektronische Zustellung an alle Beteiligten. Freunde des Gerichts müssen ausdrücklich bestätigen, dass The parties have consented to the filing of this brief.

Da bei Amicus Curiae-Schriftsätzen Bedenken wegen mangelnder Unabhängigkeit der Amici auftraten, ist die folgende Pflichtbestätigung heute von besonderer Bedeutung, und zwar schon bei der Planung des Prozessbeteiligung als Amicus Curiae:
No counsel for a party authored this brief in whole or in part, and no counsel or party made a monetary contribution intended to fund the preparation or submission of this brief. No person other than amicus curiae, its members, or its counsel made a monetary contribution to its preparation or submission.


Sonntag, den 20. Sept. 2009

Netz-Neutralität als Gebot

 
.   Seite 1 ist der passende Platz für diese Ankündigung im Wall Street Journal vom 19/20. September 2009: U.S. as Traffic Cop in Web Fight.

Die Nicht­verzerrung des Internetverkehrs durch Telekommuni­kations­unternehmen, und darunter insbesondere die Drahtlos­anbietern, soll am Montag als neue Regelung von der Federal Communications Commission vorgeschlagen werden.

Net Neutrality ist wegen beabsich­tigter Verzer­rungen mancher Leitungs­anbieter bedeutsam geworden, obwohl Verzerrungen per se rechtswidrig sind und daher gar keinen Regulierungs­bedarf stellen sollten.

Als Beispiel zitiert das WSJ den Skype-Eingriff auf dem iPhone durch AT&T. Das Google Voice-Verbot auf dem iPhone passt gleicher­maßen. GV funktioniert problemlos auf dem entdrosselten iPhone. Die Sperre stellt eine Verletzung des Kartell- und Kommunikations­rechts dar.

Vielen geht es bei der Gleich­behandlung dessen, was durch die Leitungen strömt, um Filme und andere Materialien mit erheblichen Datenmengen.

Die Leitungsinhaber wollen allerdings auch nach der Quelle des Materials differenzieren und an der bevorzugten Behandlung mancher Lieferungen verdienen. Ihnen ist Net Neutrality ein Dorn im Auge. Angesichts hoher Ausgaben bei Frequenzauktionen ist ihre Einstellung verständlich, doch mit dem Internet-Gemeinwohl unvereinbar.


Samstag, den 19. Sept. 2009

Sammelklage wegen Prämien

 
.   Versicherungsprämien sollen anfangs so kalkuliert worden sein, dass sie unrealistisch das Versicherungsrisiko deckten, doch zu mehr Abschlüssen führten, behaupten die Sammelkläger in Robert Rakes v. Life Investors Insurance Co., Az. 08-2626.

Das Urteil des achten Bundesberufungsgerichts der USA erklärt am 18. September 2009 ausführlich, wieso diese Kalkulation zulässig war und spätere Prämiensteigerungen nicht zum Schadensersatz berechtigen.


Freitag, den 18. Sept. 2009

Ansiedlungshilfe Thyssen-Krupp

 
.   Ein Beispiel für amerikanische Industrieansiedlungshilfen findet sich im Bundesanzeiger, Federal Register, vom 18. September 2009. In Band 74, Heft 180, Seite 47921 ist vom Wirtschaftsministerium die Verkündung einer Sonderzone unter dem Titel Foreign-Trade Zone 82, Application for Subzone Authority, ThyssenKrupp Steel and Stainless USA, LLC, Extension of Comment Period abgedruckt. Diese Regelung stehen unter der Bedingung der Stellungnahme der Öffentlichkeit. Mit der neuen Mitteilung wird die Frist zur Stellungnahme geändert.


Donnerstag, den 17. Sept. 2009

Marke: Seite lädt nach 2 Minuten

 
.   Wenn eine Webseite zwei Minuten zum Laden braucht, kann man dann vermuten, dass sie marken- und urheber­recht­lich zur weiten Verbreitung der Marke beigetragen hat?

1997 gab es noch nicht viele Webseiten, aber eine graphikintensive Webseite, die die Geduld und das Modem über­strapaziert, kann nicht unbedingt als Beweis dafür gelten, dass die behauptete Marken- und Urheberrechts­verletzerin von ihr wusste, entschied das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks am 16. September 2009 in Sachen Art Attacks Ink, LLC v. MGA Entertainment Inc., Az. 07-56110.

Das Gericht erörterte zudem das Merkmal der Bekanntheit aufgrund von Mindest­umsätzen. Mit 2000 T-Shirts pro Jahr kann es kaum bewiesen werden. Wenn dann auch nicht belegt ist, dass die Hemden in der Öffentlichkeit zu sehen waren, dürfen die Geschworenen bei ihrer Subsumtion das Gegenteil annehmen.


Mittwoch, den 16. Sept. 2009

Cookies aggressiver, versteckter

 
.   Cookies stammen nicht nur von Browsern.

Mit Flash, Silverlight, Internet Explorer und Google Gears können HTML-browserbasierte Schutzmechanismen umgangen werden, erklärt die EFF in New cookie technologies: harder to see and remove, widely used to track you. HTML 5 DOM führt weitere Methoden ein, um Besucher auszuspionieren.

Alle Methoden steigern die Wahrscheinlichkeit der Umgehung von Benutzerabwehrmechanismen und der unzulässigen Datenverarbeitung.



Ministerialberater haftet wegen Konflikts

 
.   $6,5 Mio. schuldet ein Ministerialberater, der der Regierung täuschend die Konfliktfreiheit zugesichert hatte.

Die detaillierte Begründung der Entscheidung in Sachen United States of America v. Science Applications International Corporation, Az. 04-1543, vom 14. September 2009 kann dem deutschen Gesetzgeber als Vorlage dienen, wenn er die unverzichtbaren Anforderungen an Ministerialberater im Hinblick auf ethische Anforderungen und Transparenz formuliert.

Die amerikanischen Bestimmungen verpflichteten das Beratungsunternehmen, auch auf Wettbewerbsvorteile zu verzichten, die sich aus der rechtlich-politischen Beratung der Regierung normalerweise ergeben. Der Staat brauchte keinen Konflikt oder mangelnde Objektivität zu beweisen. Allein das Potenzial dieser Merkmale reicht zur Haftung.


Dienstag, den 15. Sept. 2009

Bank of Americas Probleme

 
.   Von der Smartphone-Fassung vom 14. September 2009: Dieser Tage lehnte ein Gericht die schnelle Prozessabweisung in The Pension Committee of the University of Montreal Pension Plan et al. v. Bank of America Securities, LLC et al., Az. 05 Civ. 9016, ab.

Dabei ging es um Schadensersatz wegen täuschender Investitionsberatung. Das Verfahren wird vor dem United States District Court for the Southern District of New York fortgesetzt.

Heute stellt Manager-Magazin einen weiteren Verlust der Bank of America auf Deutsch dar. Der Prozess betrifft Versprechen von millionenschwere Boni für die pleite gegangene Maklerfirma Merrill Lynch im Zusammenhang mit ihrer Rettung durch die Bank.

Das Gericht lehnte einen Vergleich ab, weil er dem öffentlichen Interesse zuwider läuft und die schlimme Geschichte unter den Teppich kehrt, dabei den Aktionären die Kosten aufbürdet.



Steuern: Termin 15. September 2009

 
.   Steuertermine sind in den USA so unübersichtlich wie das Steuerrecht. Jeder Staat hat andere Regeln, und auch die Termine sind unterschiedlich.

Eigentümer von Grundbesitz schulden ihre Property Tax dem District of Columbia beispielsweise am 15. September 2009. Nebenan in Maryland wird die Zahlung erst am 30. September fällig.

Zum Glück sind die Einkommen- und Lohnsteuertermine halbwegs einheitlich, wenn man von unterschiedlichen Feiertagsregelungen absieht. Die Vorauszahlung der Bundessteuer ist wie die der einzelstaatlichen Steuer in Maryland und D.C. als estimated Tax am 15. September angesagt.



Wasserlassen im fremden Hafen

 
.   Wasser als Ballast im Bauch von Schiffen kann im fremden Hafen Schaden durch Auspumpen anrichten. Diese Frage untersucht die amerikanische Coast Guard.

Im Federal Register vom 14. September 2009 kündigt sie ein öffentliches Anhörungsverfahren an. Auch ausländische Interessen, deren Schiffe von einer etwaigen Neuregelung besonders betroffen sein könnten, sind zur Teilnahme aufgefordert.


Montag, den 14. Sept. 2009

Anwälte lästern im Netz

 
.   Zuviel meckern dürfen Rechtsanwälte in den USA im Internet nicht. Wer seit 20 Jahren EMails und IMs benutzt, hält Vieles für normal und harmlos, aber die Kammern und Ehrengerichte der USA sehen das nicht so locker.

Lästern über Gerichte ist Organen des Rechtswesens genauso wenig erlaubt wie öffentliche Kritik an Mandanten, wenn ihre Identität kaum verschleiert ist.

In A Legal Battle: Online Attitude vs. Rules of the Bar erzählt Jonothan Schwartz einige Vorfälle, die Juristen zu Fall gebracht haben. Die einzige Beruhigung für Anwälte lautet, dass auch Richter in der Grauzone des Standesrechts die Grenzen verfehlten.



Zeugnisverweigerung: Recht der Presse?

 
.   Die Rechtsprechung in den USA hat ein Zeugnis­verweigerungsrecht der Presse aufgrund einzel­staatlicher Gesetze oder bindender Rechtsprechung entdeckt und ausgebaut. Trotzdem kommt es zu Strafverfolgungen von Journalisten, die ihre Quellen nicht offen legen.

Um das Zeugnisverwei­gerungsrecht der Presse bundesweit einheitlich zu regeln, wird im Bund die Einführung eines Presseschildgesetzes erwogen: Free Flow of Information Act.

Eine Erörterung des rechtlichen Umfelds einschließlich der Presse­freiheits­garantie der Bundesverfassung erörtert der Blogbericht The Free Flow of Information Act.


Sonntag, den 13. Sept. 2009

Klartext Twitter - und Rechte Dritter?

 
.   Tweets gehören der Kundschaft: Klartext von Twitter in den neuen Terms of Service, die im deutschen Recht etwa den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen.

Unklar kann dem Kunden allerdings die rechtliche Einstufung der Tweets durch Drittanbieter erscheinen. Twitter stellt ein API zur Verfügung, das Dritten erlaubt, die Tweets weiter zu bearbeiten. Auch ohne API ist das möglich, allerdings mit mehr Aufwand verbunden.

Sehen die Dritten, die Tweets ewig speichern, sie als eigene Ware an? Oder respektieren sie den Wunsch eines Twitter-Kunden auf Löschung oder Nichtverwertung? Wie reagieren sie, wenn jemand einen Rufmord, eine Diffamierung, eine Urheberrechts- oder Markenverletzung reklamiert?

Der Twitter-Kunde muss mit einem Netz von AGBs leben. Die Twitter-TOS allein reichen zur rechtlichen Einschätzung aller rechtlichen Verflechtungen nicht aus.

Immerhin hat Twitter einen ernstzunehmenden Anfang gemacht. Dokumente und Erläuterungen finden sich bei
Overview: http://blog.twitter.com
Terms: http://www.twitter.com/tos
Twitter: http://www.twitter.com


Samstag, den 12. Sept. 2009

Buy American: Auslandsware genehmigt

 
.   Ausnahmsweise darf ein Bundesamt Auslandsware statt amerikanischer kaufen, auch wenn das Buy American-Erfordernis des American Recovery and Reinvestment Act of 2009 das Gegenteil vorsieht.

Das Umweltschutzamt des US-Bundes, Environmental Protection Agency, erklärt die besonderen Umstände und seine Begründung am 11. September 2009 im Federal Register, Bd. 74, Heft 175, S. 46770.


Freitag, den 11. Sept. 2009

Gruppennetze verletzen Embargokontrollen

 
.   Wenn Twitter wegen Wahlen im Iran die Serverwartung verschiebt oder ein anderes Social Network den Dienst an Entwicklungen in Nordkorea oder China anpasst, stellt sich sofort die Frage nach der Verletzung von Embargokontrollen und drohenden Sanktionen.

Das Ausfuhrkontrollrecht der USA erfasst ja nicht nur Amerikaner, sondern auch ausländische Anbieter, und nicht nur Waren, sondern auch Geld, Dienstleistungen und Wissen.

Als Twitter seine Wartungsarbeiten verschob, um dem persischen Volk ununterbrochen zur Verfügung zu stehen, hatte der Anbieter den Segen eines Ministeriums - doch sind noch weitere am Embargovollzug beteiligt.

Das Spannungsfeld zwischen Export Controls und Internet samt Gruppennetzen wurde am 11. September 2009 im Washingtoner Center for Strategic and International Studies, CSIS, unter dem Titel Social Network or Sanction? Web 2.0 Technology, Trade Sanctions, and Democratic Participation facherörtert. Video- und Audioaufzeichnungen stehen bereit.

Fachkreisen ist seit einiger Zeit bekannt, dass Vollzugs­anpassungen anstehen. Auf eine Rückwirkung von Erleichterungen kann sich niemand verlassen.



Tauchunfall: Wer muss Nasehalten lehren?

 
.   Beim Tauchen in Hawaii verletzte der Taucher sein Gehör. Haftet der Schiffseigner, der ihn in die Tiefe sandte? Oder bleibt sein Ungeschick an ihm hängen?

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks prüft am 10. September 2009 in Christopher MacDonald v. Kahikolu, Ltd., Az. 08-15239, ob der Eigner verpflichtet war, seine Taucher im Valsalva-Versuch.auszubilden.

Sein Unterlassen löst keine Haftung aus, stellt es mit einer lesenswerten Begründung zur Verschuldenshaftung dar. Den passenden Druckausgleich im Mittelohr zur Vermeidung eines Barotraumas müssen Taucher selbst erlernen.


Donnerstag, den 10. Sept. 2009

Obama greift Arzthaftungsrecht auf

 
.   Im Rahmen seiner Krankenversicherungsansprache im Kongress am 9. September 2009 spricht Präsident Obama auch medical Malpractice, die ärztliche Kunstfehlerhaftung, an. Die Kostenbelastung für Ärzte ist übersteigert und schlägt auf Versicherungsprämien durch. Ärzte behandeln aus Angst, nicht nur Vernunft, hat er erfahren.

Einen rechtlichen Lösungsansatz kann er noch nicht vorschlagen, doch regt er Experimente an, um Erfahrungen mit neuen Regeln zu sammeln.

Mit diesem Vorschlag setzt sich Obama in Widerspruch zu vielen Demokraten im Kongress, die von der starken Lobby der personal Injury Lawyers finanziert werden. Viele dieser Anwälte arbeiten in den USA auf Erfolgshonorarbasis, die den Erfolg für Mandanten schmälert. Dieser Typ der Litigators ist für absurde Jury-Entscheidungen verantwortlich, von denen zum Glück viele von den Richtern noch in der ersten Instanz revidiert oder korrigiert werden.

Die Gegenrede der Republikaner verlangt dringend die Abhilfe der Missstände im Arzthaftungsrecht und lehnt ansonsten pauschal die Krankenversicherungsrede des Präsidenten ab.


Mittwoch, den 09. Sept. 2009

Opposition zielt auf Frau Obama

 
.   Nachdem sich Amerika mit der Rede von Präsident Obama abgefunden hat und auch klar wurde, dass er die Schüler des Landes ansprechen darf, formiert sich die Opposition nun gegen Frau Obama.

Sie hat etwas für Gemüse übrig - frisches, organisches und nicht unbedingt Amerika-typisches. Sie baut es im Garten des Weißen Hauses an und hat nun bei der Stadtverwaltung einen Bauernmarkt beim Weißen Haus beantragt.

Washington darf zwar keine Abgeordneten in den Kongress wählen, doch genießt der District of Columbia ein beschränktes Selbstverwaltungsrecht.

Was die Stadt entscheidet, kann vom Kongress annulliert werden, wie man vom hauptstädtischen Waffenverbot weiß. Der Gemüsemarkt kann noch spannend werden - so richtig verfassungsrechtlich.



Nazis nehmen Picasso - Klage in USA?

 
.   Aus der Smartphone-Ausgabe v. 8.9.: Die Nazis hatten einen Picasso gestohlen; der Erbe des Enteigneten klagt im US-Gericht. Die Beklagten sind ein dritter Staat und seine Stiftung. Ist das Gericht zuständig?

In Claude Cassirer v. Thyssen-Bornemisza Collection Foundation, Az. 06-56325, führt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA zunächst aus, dass die sachliche Zuständigkeit wegen der Enteignungsausnahme des Foreign Sovereign Immunity Act nicht fehlt.

Auch wenn der beklagte Staat nicht die Enteignung vornahm, gilt die Ausnahme: Staatenimmunität greift nicht. Dann prüft das Gericht, ob beim FSIA möglicherweise eine für das Alien Tort Statute entwickelte Ausnahme greift: Der Erschöpfungsgrundsatz.

Muss der Kläger seine behaupteten Ansprüche zunächst in Deutschland oder Spanien verfolgen, bevor er den Staat in den USA verklagen darf? Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit greift am 8. September 2009 auf seine Rechtsprechung in Siderman de Blake v. Republic of Argentina, 965 F.2d 699 (1992) and Altmann v. Republic of Austria, 317 F.3d 954 (2002), zurück.

Er gibt dem Instanzgericht auf, den Fall zuerst begrenzt auf die Exhaustion zu prüfen und möglicherweise ins Ausland zu verweisen. Greift der Grundsatz nicht, kann der Prozess in den USA weiter gehen. Die Mindermeinung weist vehement und dezidiert dieses judge-made Law als unzulässig zurück.




Dienstag, den 08. Sept. 2009

Datenschutz als Lebensbürge: Lebensversicherungsdrittmarkt

 
.   Das einzig Beruhigende an der geplanten Vermarktung von Anteilen an Lebensversicherungspolicen ist wohl der Umstand, dass niemand beim Bündeln von Wertpapieren diese prüft - das wissen wir ja von den gebündelten Hypotheken. Jeder setzt sein Gütesiegel drauf, schreibt eine Rechnung, und dann werden die Papiere an den nächsten Investor oder Bankier weitergeleitet.

Wenn jedoch die gebündelten Lebensversicherungenpolicen aus dem Zweitmarkt im Drittmarkt geprüft werden, dann gnade den Versicherten Gott!

Wieviele Personen werden wissen, wer sein Leben zu welchem Preis versichert hat! Werden alle sich an die besonders strengen Datenschutzbestimmungen halten, die solche Policen erfassen? Wird niemand der Versuchung erliegen, eine Police etwas schneller zur Ausschüttungsreife zu bringen oder bringen zu lassen?

Datenschutz hin oder her - die Lebensversicherungspolicen des Zweitmarkts, Life Settlements, sollten im Zweitmarkt hochspezialisierter, vertrauenswürdiger Unternehmen verbleiben und nicht in den Untergeschossen von Kanzleien und Maklern von zahlreichen Bündler-Gehilfen gesichtet werden.


Montag, den 07. Sept. 2009

Altersdiskriminierung im Konkurs

 
.   Die detaillierte Urteils­begründung in Raymond Geiger v. Tower Automotive, Az. 08-1314, vom 4. September 2009, zeigt die Risiken bei der Entlassung eines 62-jährigen Arbeitnehmers auf. Das Gericht berücksichtigt die besonderen betrieblichen Erfordernisse im Konkurs­verfahren.

Im Rahmen des Beweisaus­forschungs­verfahrens kam aus interner EMail­planungs­korrespondenz die Besorgnis des Arbeitgebers über Fragen der Altersdiskrimierung und der Befürchtung, der Arbeitnehmer könnte möglicherweise bereits seinen Ruhestand einplanen, zum Vorschein.

Außerhalb eines Insolvenzverfahren hätte das dem Arbeitgeber zum Verhängnis werden können.


Sonntag, den 06. Sept. 2009

Verkehrsregeln USA

 
.   55 Rechtsordnungen, das Recht des Bundes, Kreise und Städte bestimmen das Verkehrsrecht der USA. Das einzig Einheitliche ist das Fahren auf der rechten statt der linken Straßenseite - und auch das nur auf einspurigen Strecken. Die PDF-Einführung Verkehrsregeln USA sollte also eher Verkehrspraktiken USA heißen.


Samstag, den 05. Sept. 2009

Nachbesserung Airbus: Kommentare angefordert

 
.   Der Bundesanzeiger, Federal Register, stellt nicht nur die Quelle täglich neuer Verordnungsankündungen, sondern oft auch Einzelfallregelungen dar.

Grundsätzlich wird mit einer Verkündung die Öffentlichkeit zur Stellungnahme beabsichtigter Umsetzungen von Gesetzen und Verordnungen eingeladen.

Das gilt selbst bei komplexen Themen wie einer Nachprüfung bestimmter Flugzeugteile, wie die gestrige FAA-Mitteilung zum Airbus zeigt: Federal Register, Band 74, Heft 171, S. 45781.



US-Regierung verkauft Bio-Patente

 
.   Ein typischer Eintrag im Bundesanzeiger, Federal Register: Interessierte mögen sich bitte bei den National Institutes of Health in Bethesda wegen des beabsichtigten Verkaufs von Bio-Patenten melden. Am 4. September 2009 geht es um Antigenic Chimeric Tick-Borne Encephalitis Virus/Dengue Virus Type 4 Recombinant Viruses, die Europa interessieren sollten. Die Rechtsgrundlage ist 35 USC § 207, die Fundstelle: Federal Register, Band 74, Heft 171, S. 45866.


Freitag, den 04. Sept. 2009

Vom Erfinder verkauft: US-Markenrecht

 
.   Die Klägerin erwarb das Geschäft eines Erfinders samt der Lizenzen für Kupplungen und seinen Namen. Sie verklagt das Unternehmen, dem der Erfinder eine neue, bessere Kupplung lizensiert.

Dieses wirbt unter Hinweis auf seinen Namen auch noch vergleichend. Sie behauptet Ansprüche aus Markenverletzung und Vertragsbruch. Das Bundesberufungsgericht bestätigt die Klageabweisung im Untergericht in Sachen Hensley Manufacturing, Inc. v. ProPride, Inc., Az. 08-1834, am 3. September 2009.

Bei der Marke wirkt die Fair Use-Ausnahme des Bundesmarkenrechts. Das sieht auch der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit in seiner Analyse des Lanham Act so.


Donnerstag, den 03. Sept. 2009

Inca Mama v. Inca Girl

 
.   In re E. I. DuPont de Nemours & Co., 476 F.2d 1357, 1361 (CCPA 1973), und Hewlett-Packard Co. v. Packard Press, Inc., 281 F.3d 1261, 1265 (Fed. Cir. 2002), stellen oft die kritischen Präzedenzfälle dar, die Antragsteller bei der Zurückweisung eines Antrags auf die Eintragung einer Marke in der Office Action vom US-Bundesmarkenamt vorfinden.

In Sachen In Re Inca Textiles, Llc, Az. 08-1443, stellte am 2. September 2009 auch das Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk in Washington, DC, das eine landesweite Sonderzuständigkeit im Markenrecht besitzt, auf diese Entscheidungen ab. Eine Verwechslungsgefahr besteht, wenn der eingetragenen Marke Inca Girl die beantragte Marke Inca Mama gegenüber gestellt wird.

Selbst wenn die erste Marke Bekleidung und Schuhwerk erfasst und die zweite Schwangerschaftbekleidung, teilen sie genug Gemeinsamkeiten, um eine Verwechslung zu ermöglichen, sodass die beantragte Marke abzuweisen ist, erkannte der United States Court of Appeals for the Federal Circuit.



2. Richterernennung Obamas?

 
Aus der Smartphone-Ausgabe v. 2.9.: Neun Richter hat der Supreme Court. Sie arbeiten auf Lebenszeit - oder solange sie Lust haben. Ihr Einfluss als dritte Staatsgewalt in den USA ist unvergleichbar.

Nicht jeder Präsident kann seine Rechtsphilosophie in den Supreme Court durch die Ernennung eines Justice einbringen. Mancher hat sich Ärger eingehandelt, indem er durch eine Extrem-Nominierung oder die Aufstockung der Richterzahl seine Gewichtung beeinflussen wollte, so FDR. Meinem Gründungspartner Tommy the Cork als rechte Hand von FDR ist der Versuch ein Leben lang vorgehalten worden - im Guten wie im Bösen. 50 Jahre später blieb die Nominierung des rechtsextremen Richters Bork erfolglos und brachte seinem Mentor Reagan Angst und Ärger.

Unter diesen Vorzeichen ist verständlich, dass Amerika schon beim ersten Zeichen einer Veränderung das Supreme Court-Fieber schüttelt. Das Zeichen besteht heute darin, dass Richter Stevens einen einzigen Law Clerk statt der überlichen vier angestellt hat. Will er bald abtreten und damit dem politisch nahestehenden Präsidenten Obama und einem von Demokraten dominierten Senat den Weg zu einem ihnen genehmen Nachfolger bahnen?

Unter dem Strich bedeutet ein Ersatz von Stevens durch einen Obama-Kandidaten keinen rechtsphilosophischen Gewinn. Den gäbe es, wenn die Richter Scalia, Thomas oder Roberts von der erzkonservativen Front zu ersetzen wären. Diese werden ihre Posten jedoch nicht freiwillig räumen.


Mittwoch, den 02. Sept. 2009

Urteile am Tag der Verkündung

 
.   Urteile des Tages finden sich bei Decisions Today. Die Entscheidungen kommen täglich von den obersten Gerichten des Bundes der USA. Die Entscheidungen der Obergerichte der Einzelstaaten der USA sind nicht verzeichnet.

Die Urteile der letzten sieben Tagen sind dort ebenfalls abrufbar. Gestern waren dort beispielsweise die Entscheidungen zur Spamfax-Versicherung in Sachen Auto-Owners Insur v. Websolv Computing und zum US-Glückspielrecht Interactive Media Ent & Gaming v. Atty Gen USA gleich nach iher Verkündung aufgeführt.


Dienstag, den 01. Sept. 2009

Paris-Marke und Meinungsfreiheit

 
.   Die Marke That's Hot und das Bildnis der Sprechenden kann durch eine Grußkarte verletzt sein, die das Bildnis rufausbeutend als Karikatur darstellt, entschied in Paris Hilton v. Hallmark Cards, Az. 08-55443, am 31. August 2009 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in einer komplexen Entscheidung.

Sie erörtert musterhaft detailliert die dem Recht Kaliforniens eigene Einrede des anti-SLAPP-Gesetzes. Die 27-seitige Entscheidung begründet, dass die Abweisung der Einrede, die vor dem Hauptverfahren zu prüfen ist und die Meinungsfreiheit schützen soll, haltbar ist. Das Verfahren wegen der Verletzung von Marken- und Berühmtheitsrechten geht nun im Instanzgericht weiter.



Privatsphäre: Vorteil entdrosseltes iPhone

 
.   PrivaCy für entdrosselte iPhones schützt die Privatsphäre. Vielleicht entlastet es auch Softwarehersteller beim Vorwurf rechtswidrig versteckter Datenübermittlung. Mit dem Programm kann der Benutzer einigen Programmen aus dem AppStore von Apple verbieten, sich bei ihrem Hersteller zu melden.

Die PrivaCy-Software wird im Cydia-AppStore, welchen Apple als Konkurrenten scheinbar nicht mag, angeboten. Das Programm entwickelten Anbieter, die auch im Apple AppStore vertreten sind, sowie ein Team aus iPhone-Entdrosselern, Apple AppStore-unabhängigen Softwareunternehmen und dem Cydia-Anbieter.


Montag, den 31. Aug. 2009

Strafe - Ordnungsgeld - Schadensersatz

 
.   Heise, Welt, N-TV und amerikanische Pendants vertun sich im Urheberrecht gleichermaßen. Bei Urheberrechtsverletzungen greifen sie schnell zum Wort Strafe. Besonders wenn Geschworene hohe Geldbeträge festsetzen.

Dabei geht es in den seltensten Fällen um Strafen. Geldstrafen gibt es im Strafrecht. Sie fallen unter die Begriffe Penalties und Fines. Die meisten Fälle betreffen Zivilrecht. Da gibt es Schadensersatz, Damages, der dem Wert des Schadens, ebenfalls Damages, entspricht, den die Jury ermittelt hat.

Manchmal gibt es auch Schadensersatz als statutory Damages, wenn kein Schaden ermittelt wurde. Das ist der gesetzliche Schadensersatz, eine Art pauschaler Schadensersatz. Schließlich kennt das US-Recht eine Art Ordnungsgeld, Civil Penalties, die dem gesetzlichen Schadensersatz in der Pauschalisierung entsprechen und nicht unbedingt dem eingetretenen Schaden entsprechen.

Plagiarism Today erklärt einige Aspekte anhand von Beispielen. Aus deutscher Sicht erscheint auch die Rolle der Jury verwirrend. Die Geschworenen sind im Recht der USA nicht nur im Strafprozess aktiv; sie entscheiden auch Zivilprozesse. Allerdings spricht das letzte Wort der Richter. Deshalb ist das Verdikt der Jury kein Urteil.



Juryspruch ist kein Urteil

 
.   Wie im German American Law Journal oft erklärt, stellt der Geschworenenspruch kein Urteil dar. Nach diesem Spruch muss der Richter entscheiden, ob er in ein Urteil einfließt. Die Parteien erhalten die Gelegenheit, noch in der ersten Instanz Korrekturen zu beantragen.

Im Minnesota-Musik-Mutter-Fall mit einem Schadensersatz von $1.9 Mio. wegen 24 Internetliedern haben die klagenden Musikvereine noch nicht gewonnen. Vor dem Richter sind die Anträge der Parteien anhängig.

Verknüpfungen zu den Anträgen und Anmerkungen finden sich in Parties file post-trial reply briefs in Thomas-Rasset case.



Juristensuche Twitter

 
.   Juristen sind bei Twitter nicht leicht zu finden. In der Suchfunktion #Richter #Berlin eingeben, bringt nicht viel. Selbst #Anwalt #Deutschland zeigt heute nichts.

Juristen müssten sich erst nach diesem Schema eintragen, um auffindbar zu werden:
    #Beruf #Ort #Land
Also beispielsweise #Notar #Hannover. Auf dieses Schema baut die neue Anwendung Juristen Suche Twitter.

Sie setzt kein Twitter-Konto voraus und existiert als iGoogle App, iPhone App und als Webseite Juristensuche Twitter.

Da sie keinen Tag alt ist, kann sie noch Fehler enthalten, vor allem unter dem ungeprüften Windows-Betriebssystem.


Sonntag, den 30. Aug. 2009

Beweisrecht entlastet

 
LG - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks entschied am 27. August 2009 in Chiaverini, Inc. v. Frenchie's Fine Jewelry, Coins & Stamps Inc., Az. 08-1360, über die Ablehnung des Antrags vor dem Instanzgericht zur Neuverhandlung vor der Jury wegen fehlerhafter Beweiswürdigung. Die Geschworenen, glaubte die Klägerin, hätten der Beweislage zuwider entschieden; auch seien in das Verfahren unzulässige Beweismittel eingeführt worden.

Sie behauptet, die Beklagte besitze wissentlich gestohlene Schmuckstücke, Münzen und Edelsteine, deren rechtmäßige Eigentümerin die Klägerin sei. Die Beklagte erwarb die Gegenstände von Heams, der sie im Namen von Gail Little verkaufen sollte. Im September 2003 informierte sich der Alleininhaber der Klägerin über die Herkunft der Gegenstände und vermutete, seine Mutter habe sie vor ihrem Tod im Jahre 2001 unberechtigt aus dem Geschäft entfernt und Gail Little gegeben.

Im Dezember 2004 folgte die Klage auf Herausgabe. Die Beklagte habe den Michigan Precious Metals and Gem Dealers Act verletzt und wissentlich gestohlene Sachen angekauft. Die Jury beurteilte das Eigentum der Klägerin als unbewiesen; das Instanzgericht schloss sich dem Verdikt an.

Zur Neubeurteilung der Beweise beantragte die Klägerin ein neues Verfahren nach Rule 59 der Federal Rules of Civil Procedure mit der Begründung, die Jury habe gegen die eindeutige Beweislage entschieden und der Verteidiger unzulässige Beweise eingebracht. An einigen Gegenständen seien Preisschilder befestigt und die Zeugenaussagen unzulässig gewesen.

Das Gericht wies den Antrag ab, weil unklärbar sei, ob die Mutter nicht vor 2001 Eigentümerin der Gegenstände gewesen sei und über die Sachen verfügen durfte. Die Behauptung der unzulässigen Zeugenaussage stützte die Klägerin darauf, dass die Erwähnung einer Gefängnisstrafe ihres Inhabers durch einen Zeugen nicht der Einschätzung des Falles, sondern lediglich der Einschränkung der Glaubwürdigkeit gedient habe und die Jury unzulässig beeinflussen sollte.

Das Gericht sah in der Erwähnung der Haftstrafe einen Beitrag zum Verfahren, weil damit klargestellt wurde, dass die Eltern des Inhabers während seiner Abwesenheit über die Gegenstände verfügten. Zudem gebe es keine Hinweise, dass der Verteidiger den Zeugen angewiesen habe, die Haft des Inhabers der Klägerin anzusprechen.

Die Klägerin behauptete desweiteren, die Aussage eines Polizeibeamten, er habe die Eigentumsrechte nicht ermitteln können, stelle eine Meinung dar, die das Zivilverfahren unzulässig beeinflusst habe. Das Gericht sah darin keine Beeinflussung und verwies auf die Belehrung der Jury durch das Instanzgericht, sie dürfte die Meinung ignorieren.

Abschließend unterstrich das Berufungsgericht, dass unzulässige Beweise nach der Rule 61 der Federal Rules of Civil Procedure nicht immer neue Verfahren rechtfertigen. Um ein neues Verfahren zu beantragen, müsse die Klägerin belegen, dass das erste Verfahren ungerecht gewesen und von Vorurteilen oder Befangenheit beeinflusst war.


Samstag, den 29. Aug. 2009

Beschluss über Aktien im Ausland

 
.   Bei bestehender örtlicher Zuständigkeit, personal Jurisdiction, über eine Bank im Ausland darf ein Gericht in New York die Bank anweisen, im Ausland belegene Aktien an eine bestimmte Partei zu übertragen.

Das Gericht ist nicht gezwungen, sich allein auf die Zuständkeit wegen der Belegenheit einer Sache, in rem Jurisdiction, zu stützen.

Diesen Grundsatz wandte der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 20. August 2009 im Fall Koehler v. Bank of Bermuda Ltd. auf einen seit 1991 schwelenden Streit an.



Software in Blutfirma

 
.   Die Regulierung und Registrierung von Software für Blutgeschäfte bei der Food and Drug Administration richten sich nach ihren 510K-Bestimmungen. Am 28. August 2009 verkündete die FDA einen Workshop zur Einführung in das Thema, welcher sowohl Blutfirmen wie Softwareherstellern empfohlen ist: Federal Register, Bd. 74, Heft 166, S. 44374. Die Themen umfassen:
    FDA-recognized software standards;
    General software quality engineering;
    Transfusion safety management systems (blood administration software);
    Virtualization; and
    Wireless technology. AaO.



Männertypen: Diskriminierung?

 
.   Zwei Arten von Männern stehen sich im Diskriminierungsverfahren gegenüber, doch das Gericht entdeckt keine rechtlich bedeutsame Diskriminierung.
    Typ 1:

    [B]lue jeans, t-shirt, blue collar worker, very rough around the edges. Most of the guys there hunted. Most of the guys there fished. If they drank, they drank beer, they didn't drink gin and tonic. Just you know, all into football, sports, all that kind of stuff, everything I wasn't.

    Typ 2:

    In stark contrast to the other men at Wise, Prowel testified that he had a high voice and did not curse; was very well-groomed; wore what others would consider dressy clothes; was neat; filed his nails instead of ripping them off with a utility knife; crossed his legs and had a tendency to shake his foot "the way a woman would sit"; walked and carried himself in an effeminate manner; drove a clean car; had a rainbow decal on the trunk of his car; talked about things like art, music, interior design, and decor; and pushed the buttons on the nale encoder with "pizzazz." Infra, at 5.
Some of Prowel's co-workers reacted negatively to his demeanor and appearance, doch reicht das nicht als Beweis einer Diskriminierung, stellt das Bundesberufungsgericht in Prowel v. Wise Business Forms, Az. 07-3997, am 28. August 2009 fest.



Fehlerhafte Kreditauskunft: Haftung

 
.   Die Sammelklage wegen fehlerhafter Scheckauskunft durch eine Auskunftei, deren Systeme die Führerscheindaten des Staates Tennessee falsch bewerteten, wurde abgewiesen.

Doch revidierte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks die Entscheidung in Cheryl Beaudry v. Telecheck Services, Inc., Az. 08-6428, am 28. August 2009.

Unter anderen stellte der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit fest, dass verbraucherschützende Merkmale des FCRA-Gesetzes über Kreditauskunft bei vorsätzlicher Falschauskunft keinen Schadenseintritt voraussetzen, wenn der gesetzliche Schadensersatz beantragt wird.


Freitag, den 28. Aug. 2009


US-Gerichtsbarkeit unter Beschuss

 
.   Immer wieder wird in deutscher Fachliteratur die Ausübung der US-Gerichtsbarkeit angegriffen. Nur selten werden die Erfolge in der Abwehr genannt. Der Schwerpunkt liegt meist auf Ausrutschern in Instanz- oder Berufungsgerichten, die nicht unbedingt das letzte Wort bedeuten.

Wer erfolgreich die Ausübung der US-Gerichtsbarkeit über Beklagte aus dem Ausland - sei es einen Staat oder einen Deep Pocket-Investitionsfonds - oder die Zustellung amerikanischer Klagen im Ausland abgewehrt hat, reagiert weniger schockiert. Normen in den USA und im Ausland lassen sich zur Abwehr usurpierender Gerichtsbarkeitsfeststellungen einsetzen.

Dennoch sind in der neuen RIW zwei Beiträge außerordentlich lesenwert: Rolf Schütze, Die Verweigerung der Klagezustellung bei völkerrechtswidriger Usurpierung internationaler Zuständigkeit; Jakob Reinhardt, Sammelklagen von Ausländern in den USA gegen ausländische Beklagte nach dem Alien Tort Claims Act. Recht der Internationalen Wirtschaft, August 2009, S. 497 u. S. 500.

Das Betrüblichste an der Usurpierung ist nicht unbedingt die behauptete Zuständigkeit der US-Gerichte - sie lässt sich bekämpfen, wie hier oft dargestellt, - sondern der enormen Verteidigungsaufwand. Die Kosten bleiben nach der American Rule auch an den erfolgreichen Beklagten hängen; der emotionale und geschäftsschädigende Preis ist unersetzlich.

Nachtrag:
Einen Beleg für die im Ergebnis rationale Behandlung der Zuständigkeitsfrage liefert heute das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in einem Prozess wegen argentinischer Menschenrechtsverletzungen, Bauman v. DaimlerChrysler Corp., DaimlerChrysler AG. Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit bestätigt am 28. August 2009 die Klageabweisung aus Zuständigkeitsgründen.



Inkasso, Verbraucherschutz, Schuldenkauf

 
.   Inkasso und Daten- sowie Verbraucherschutz sind in den USA komplexer als in Deutschland. Amerikanisches Bundesrecht ergänzt einzelstaatliche Gesetze. Im Inkassowesen greift ein Sondergesetz des Bundes.

Das Zusammenspiel der Regeln, Schutzvorschriften und Genehmigungserfordernisse für den gewerblichen Schuldenkauf und Inkasso erörtert heute das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City im Fall Kuhne v. Cohen & Slamowitz, LLP.

Er wirft neue Fragen einzelstaatlichen Rechts auf, die das Bundesgericht an das oberste einzelstaatliche Gericht verweist, da es diesem nicht vorgreifen will. Dazu muss es die Rechtslage gründlich beschreiben, was die Entscheidung besonders lesenswert macht.


Donnerstag, den 27. Aug. 2009

Eiskristallforschung: Kartell oder Verband?

 
.   Finden sich Unternehmen zur Forschung zusammen, existiert die Gruppierung nicht im rechtsfreien Raum. Die Forscher können versehentlich ein Kartell bilden, das in den USA dem Antitrust-Recht unterliegt.

Dann könnten sie vom Bundesjustizministerium, dem Bundesverbraucherschutzamt, den einzelstaatlichen Justizministerien oder auch Privaten verklagt werden - oft auf dreifachen Schadensersatz. Einen Ansatz zur Haftungsbegrenzung zeigt das Eiskristallkonsortium auf.

Am 28. Juli 2009 beantragte es seine Anerkennung als Forschungsgruppe beim Bundesjustziministerium. Dessen Antitrust Division verkündet im Federal Register, Bd. 74, Heft 164, S. 43157, am 26. August 2009 die Notifizierung nach dem National Cooperative Research and Production Act of 1993 für das Ice Crystal Consortium. In Verbindung mit entsprechender gesellschaftsrechtlicher Struktur und vertragsrechtlicher Absicherung kann das Consortium Haftungsrisiken in den USA eingrenzen.



Persönlichkeitsrecht und Strafeintrag

 
.   Etwas anders als deutsche Gerichte behandelt das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA den gelöschten Strafeintrag. Die amerikanische Bundesverfassung schützt den Verurteilten auch nach Erlass einer gerichtlichen Löschungsverfügung nicht vor dem Zitieren der Verurteilung, selbst wenn einzelstaatliches Recht die Löschung unbedingt wirksam macht: Francisco Nunez v. Martin Pachmann et al., Az. 08-3314, 26. August 2009.

Praktisch relevant ist auch die Frage, ob ein gelöschter deutscher Strafregistereintrag in den USA verwertet werden darf. Beispielsweise beklagen Deutsche, dass deutsche Ämter amerikanischen Behörden Auskünfte erteilen, die die US-Stellen verwerten, selbst wenn die Einträge nach deutschem Recht gelöscht sind. Dabei können deutsche Jugendstrafen in den USA auch anders eingestuft werden. Mangelnder Schutz durch die Bundesverfassung erschwert die Geltendmachung von Schutzrechten.


Mittwoch, den 26. Aug. 2009

Geheimjustiz D und USA

 
.   Während der Trend in Hamburger Gerichten zur Geheimjustiz durch das Gebot von Schwärzung und Anonymisierung eines Urteils sowie seiner Verbannung aus dem Internet Fragen aufwirft, betrifft derselbe Vorwurf der Geheimjustiz in den USA die paradox klingende Frage, ob unveröffentlichte Urteile, die wie veröffentlichte Urteile ebenfalls veröffentlicht werden, existieren dürfen.

Amerikanische Gerichte, die ihre Entscheidungen als unveröffentlicht bezeichnen, setzen sich heftiger Kritik, selbst vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, aus. Die unpublished Opinions sollen, je nach den lokalen Prozessregeln der 13 Bundesgerichtsbezirke der USA, keine oder geminderte Bindungswirkung genießen. Das geht auch dem Supreme Court gegen den Strich.

In jedem Fall sind Entscheidungen, wie auch Prozesse selbst, grundsätzlich öffentlich, selbst bei einem relativ delikaten US-Prozess zur Wirksamkeit einer Hypothek - mit Anschrift - im Rahmen der Privatinsolvenz: In Re: Michelle Monick Bunn, Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks, 25. August 2009.

Den Stand der Diskussion in den USA vermitteln die Berichte dieser Verfasser: Tony Mauro, Tony Mauro, Thomas E. Zehnle und Kim Landsman. Ein Beispiel der Schwärzung eines amerikanischen Urteils ist dieses Urteil in einem Guantanamo-Fall, das erst vier Tage nach der Entscheidungsverkündung veröffentlicht wurde.


Dienstag, den 25. Aug. 2009

Wem gehört das Lied?

 
.   Im Streit um die Urheberrechte an einem Lied aus dem Jahre 1975 hat das Bundesgericht des District of Columbia erste Entscheidungen erlassen. Die Begründung ist leicht lesbar und führt detailliert in Fragen des Urheberrechts des Bundes sowie einzelstaatlicher Ansprüche und schließlich auch Einwendungen ein.

Das Urteil entstand nach dem abgeschlossenen Schlüssigkeitsverfahren und der Beweisaufnahme, Discovery, vor der Übergabe des Falles an die Geschworenen zum Trial. Im Summary Judgment-Verfahrensschritt werden die ermittelten Beweise detailliert subsumiert. Das Gericht erklärt die anwendbaren Subsumptionsmerkmale nach Rule 56, Federal Rules of Civil Procedure.

Die Begründung des United States District Court for the District of Columbia zeigt wichtige prozessuale Merkmale des US-Prozesses auf: Williams v. Universal Music Group, Inc. et al., Az. 07-0714, 24. August 2009.



Patienten-Datenschutz: Verletzungs-VO

 
.   Ein Obama-Gesetz zum Schutz von Gesundheitsdaten findet eine schnelle Umsetzung im Rahmen der Verordnungsgebung.

Heute verkündet das Gesundheitsministerium in Washington bereits die vorläufige Verordnung zur Behandlung der Verletzung von HIPAA-Daten im Federal Register, 24. August 2009, Bd. 74. Heft 162, S. 42739.

Wie immer bei Verordnungsprojekten wird die Öffentlichkeit um Stellungnahmen gebeten.


Montag, den 24. Aug. 2009

Internetradiorecht 2

 
Original US-Recht auf Deutsch mobil: 21. August 2009   Neben der veröffentlichten Entscheidung gegen Muskvertriebsfirmen wegen Internetradioausstrahlungen, siehe German American Law Journal von heute, verkündet dasselbe Gericht in der Stadt New York eine zweite Entscheidung unter einem zweiten Aktenzeichen, doch in Bezug auf die selben Parteien, und zwar in unveröffentlichtem Format. Der Unterschied wird noch zu erarbeiten sein. Das unveröffentlichte Format bedeutet, dass die zweite Entscheidung in Arista Records, Inc. v. Launch Media, Inc. nicht als Präzedenzfall wirkt.



Foto erneut auf Kaffeepack: $15 Mio.

 
.   $15 Mio. sprachen die Geschworenen dem Kläger zu, der einem Kaffeehersteller gestattete, sein Bildnis auf Kaffeepackungen in Kanada zu nutzen, und es 15 Jahre später auch auf amerikanischen Packungen entdeckte.

Das Gericht erließ ein Urteil im Sinne des Verdikts der Jury. In den weiteren Instanzen halten die Gerichte die Single Publication Rule für anwendbar und erörtern die Fragen der Verjährung, Erkundigungspflicht und Hemmung.

Zuletzt entscheidet das Obergericht Kaliforniens in Russell Christoff v. Nestlé USA, Inc., Az. S155242, am 17. August 2009, dass auch die Frage der Wiederveröffentlichung im Instanzgericht zu prüfen ist.

Die Anspruchsgrundlagen, §3344 Civil Code, Appropriation of Likeness, Quantum Meruit, unjust Enrichment, entstammen dem einzelstaatlichen Recht, nicht dem bundesrechtlichen Copyright Act:
    Civil Code section 3344, subdivision (a), states, in pertinent part: "Any person who knowingly uses another's name, voice, signature, photograph, or likeness, in any manner, on or in products, merchandise, or goods, or for purposes of advertising or selling, or soliciting purchases of, products, merchandise, goods or services, without such person's prior consent … shall be liable for any damages sustained by the person or persons injured as a result thereof …" AaO Fn. 4.


Sonntag, den 23. Aug. 2009

Tennispatent und Werbung

 
.   Die verfassungsvereinbare örtliche und spezifische Zuständigkeit eines Bundesgerichts in den USA fehlt bei einem Tennispatentstreit gegen ein Werbeunternehmen, erklärte am 20. August 2009 der United States Court of Appeals for the Federal Circuit.

Sein Washingtoner Urteil in Sachen Renata Marcinkowska v. IMG Worldwide, Inc., Az. 09-1213, ist kurz, verständlich und leicht lesbar verfasst. Kenntnisse im US-Patentrecht setzt es nicht voraus.



Blick ins Gesetz: Kostensparend

 
.   Der Blick ins Gesetz - eine bekannte Rechtsquelle in der deutschen Rechtsordnung - findet sein Gegenstück, eher ausnahmsweise, im Berufungsurteil des Falles Julia Maritza Paz et al. v. Our Lady of Lourdes Regional Medical Center, Inc. et al., Az. 07-31166, vom 21. August 2009. Der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit begründet seine Berichtigung des erstinstanzlichen Arzthaftungsurteils mit knappen Gesetzesverweisen.

Urteilsbegründungen im Präzedenzfallrecht des Common Law der USA fallen in der Regel viel länger aus. Dasselbe gilt für die Ermittlungen von Anspruchsgrundlagen: Im Common Law werden zahlreiche Fälle analysiert, um bei einer Klage oder Verteidigung die Ansprüche oder Einwendungen festzustellen.

Das wirkt sich auch auf die Kosten aus. Schließlich beeinflusst die Methodik die anwaltliche Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung eines Falles. Wenn die Rechtslage unklar oder nur mit erheblichem Aufwand zu ermitteln ist, ist mit hohen Kosten zu rechnen. Kann der Mandant nicht sie bestreiten, muss er mit damit rechnen, keinen Anwalt zu finden, der seine Interessen in einem US-Prozess vertritt.


Samstag, den 22. Aug. 2009

Lohn bei Kommunikation nach Dienst?

 
.   Sensation? Ein Anspruch auf Überstundenlohn ist zu prüfen, wenn ein Unternehmen das Personal zur Installation von Einrichtungen aussendet und es am Abend, nach getaner Arbeit, elektronische Ergebnisberichte an die Zentrale senden lässt, entschied in Sachen Rutti v. Lojack Corporation der Ninth Circuit Court of Appeals in San Francisco am 21. August 2009.

Der Anspruch auf Überstundenvergütung für die erwartete Nutzung elektronischer Geräte außerhalb normaler Dienstzeiten wird in den USA immer ernsthafter geprüft. Er kann eine erhebliche wirtschaftliche Belastung, insbesondere bei Nachforderungen im Rahmen einer Sammelklage wie in diesem Fall, bedeuten.

In der Praxis sollten die vergütungsfähigen Leistungen des Personals vertraglich und nach dem Recht der anwendbaren Einzelstaaten der USA geregelt sein, am besten im Arbeitsvertrag oder dem Employment Manual. Die Kommunikationsanforderungen außerhalb normaler Bürostunden nehmen schließlich unentwegt zu.


Freitag, den 21. Aug. 2009

Strafe im Tintenfall

 
.   Patentverletzende Computerdruckertinte untersuchte das Außenhandelsamt International Trade Commission in Washington, DC, auf Antrag von Seiko-Epson und Epson. Im heutigen Federal Register verkündet sie auf Seite 42325 die Festsetzung von Civil Penalties wegen der Verletzung einer Einfuhrsperre und erklärt den Sachverhalt.

Verfahren und Rechtsgrundlagen der Handelssperren zum Schutz geistigen Eigentums sind hier zusammengestellt: Kochinke, Außenhandelsklagen nach §337 Tariff Act of 1930 in den USA - eine wirksame Waffe in der Hand der Protektionisten, 31 RIW 386, Mai 1985.

Die ursprünglichen Ermittlungen erfassten Bösewichte von China bis Deutschland.



Internetradio: Erstes Urteil

 
.   Die erste US-Entscheidung zu Fragen des Internetradios als interaktivem Dienst nach dem Digital Millennium Copyright Act erschien soeben beim Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in Sachen Arista Records, LLC v. Launch Media, Inc., Az. 07-2576, 21. August 2009.

Der United States Court of Appeals for the Second Circuit in der Stadt New York bestätigt die untergerichtliche Entscheidung vom 16. Mai 2007 gegen die Musikvermarkter mit einer ausführlichen, 42-seitigen Begründung, die gründlicher zu würdigen sein wird.



Staat kollidiert mit Bundesaußenpolitik

 
LG - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied am 20. August 2009 in Movsesian et al. v. Victoria Versicherung AG, Az. 03-09407, ob die Erweiterung der kalifornischen Zivilprozessordnung in §354.4 mit der außenpolitischen Kompetenz des Präsidenten in Konflikt steht und deswegen unwirksam ist. §354.4 verlängert die Verjährungsfrist für Versicherungsansprüche der Opfer des Völkermords an den Armeniern und deren Erben gegenüber in Kalifornien ansässigen Versicherungen und solchen die Minimum Contacts in Kalifornien aufweisen.

Die Versicherung AG berief sich unter anderem darauf, der District Court des Bundes als Instanzgericht hätte die Klage nach Rule 12(b)(6) FRCP abweisen müssen, weil §354.4, die der Ahnung des Völkermords diendende Prozessvorschrift des Staates, verfassungswidrig sei und ein darauf gründendes Urteil gegen die Due Process Clause der Bundesverfassung verstieße.

Das Bundesberufungsgericht gab der Berufung statt und verwies auf frühere Rechtssprechung, nach der einzelstaatliche Regelungen, die mit der außenpolitischen Regelungskompetenz des Präsidenten oder seinen Policies in Konflikt stehen, unwirksam sind.

Unzulässig sei eine einzelstaatliche Regelung, wenn sie Bestimmungen entgegen dem Inhalt eines Executive Agreement träfe. Für ein Agreement bedürfe es keiner ausdrücklichen Aussage des Präsidenten. Mehrere voneinander unabhängige Handlungen könnten im Ergebnis eine solches Agreement oder Policy begründen.

Bush und frühere Präsidenten hätten klar gemacht, dass die offizielle Annerkennung des Völkermords an den Armeniern außenpolitisch problematisch sei und sich in Stellungnahmen zu Resolutionen des Kongresses, die den Genozid anerkennen wollten, ablehnend geäußert. Diese Handlungen reichen aus, um eine Foreign Policy zu begründen. Es bestehe auch kein traditional State Interest, welches die Wertung zugunsten der Kompetenz des Einzelstaats ausfallen ließe.

Anders hingegen bewertete das Minderheitsvotum die Frage, ob ein Konflikt vorliege und ob nicht das Interesse eines Einzelstaates, sein Versicherungswesen im Rahmen seiner Einzelstaatskompetenz zu regeln, überwiege:
    California's interest in ensuring that its citizens are fairly treated by insurance companies over which the State exercises jurisdiction is hardly a superficial one.The strength of this traditional state interest weighs against preemption in a case, such as the case before us, where there is doubt about the clarity of the conflict between state law and federal policy. Indeed, there is no conflict. I can find no evidence of any express federal policy forbidding states from using the term Armenian Genocide.


Donnerstag, den 20. Aug. 2009

Abhören und Presse

 
.   Besitzt die Presse einen Anspruch auf die Ergebnisse von Abhöraktionen des Staates? Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks verneint diese Frage am 20. August 2009.

Der Fall betrifft einen Bordellverein, dessen Dienste auch der ehemalige Gouverneur das Einzelstaats New York E. Spitzer abonnierte: In Re: Application of the N.Y. Times Co. to Unseal Wiretap & Search.

Eine Zeitung begehrt Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten samt aufgezeichnetem Abhörmaterial, was das Gericht nach Prüfung mehrerer Rechtsgrundlagen ablehnt.



Geheimnis v. Geschäftsaussicht

 
.   Schon beim ersten Anbahnungskontakt vereinbaren geschäftserfahrene Amerikaner ein NDA. Warum? Das Trade Secret-Recht schützt alles, was nicht jedem auf die Nase gebunden werden soll. Die Bedeutung der Information spielt dabei keine Rolle. Umsatz, Marktabsichten, Kontakte, Wissen über Wettbewerber, Kode, Verfahren - alles kann einfach und kostenlos geschützt werden.

Der Fall Sanford Lee Hertz v. The Luzenac Group et al., Az. 06-1324, betrifft die Trade Secrets eines Unternehmens.<> Ehemaliges Personal soll Geheimnisse fremdverwertet haben und werden verklagt. Dagegen verklagt ein Ex-Mitarbeiter die Firma wegen rechtswidrigen Eingriffs in seine geschützten Geschäftsaussichten, tortious Interference with Contract and prospective Business Advantage.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks erläutert lesenswert die Rechtsgrundlagen dieser für unternehmerische Konflikte typischen Ansprüche am 11. August 2009. Das Untergericht konnte kein Geheimnis entdecken; das Obergericht will diese Entscheidung sowie die Beurteilung der Geheimhaltung durch das Unternehmen den Geschworenen überlassen.

Denn was man einmal selbst verraten hat, kann man nicht mehr als geheim bezeichnen und durch ein NDA schützen.



Kein irreparabler Schaden

 
.   Niemanden wundert es, wenn Microsoft übertreibt. Der Schaden für die Kundschaft sei irreparabel, wenn das Bundesberufungsgericht nicht die Verbotsverfügung gegen den Vertrieb von Word aufhebe.

OpenOffice-Anbieter können sich in das Berufungsverfahren einmischen und das Gericht über die wahren Umstände aufklären. Die Kundschaft kann Writer aus dem OpenOffice-Paket einsetzen - fertig. Auch Dell u.a. haben Zugang dazu. Gratis.

Niemand ist auf Microsoft angewiesen. Die Konsequenzen des Patentverstoßes, den der United States District Court for the Eastern District of Texas, Tyler Division, am 11. August 2009, in Sachen i4i Limited Partnership et al. v. Microsoft Corporation, Az. 6:07, sanktionierte, muss Microsoft halt ausbaden.

So, das ist das Gerüst eines Amicus Curiae-Schriftsatzes. Den darf jeder dem Court of Appeals anbieten, der Sachverstand beitragen kann. Ein schönes Werkzeug des amerikanischen Prozessrechts.


Mittwoch, den 19. Aug. 2009

Diskriminierung am Arbeitsplatz

 
LG - Washington.   Das Bundesberufungsgericht für den dritten Bundesbezirk legte in der Sache Shawn Brooks v. CBS Radio, Inc., Az. No. 08-1119, am 14. August 2009 die Voraussetzungen einer Rassen­diskriminierungs­klage nach dem Pennsylvania Human Relations Act dar und inwieweit Bundes­gerichte an die ungeprüften oder aufgehobenen Verwaltungs­maßnahmen einzel­staatlicher Ämter gebunden sind.

Der Kläger ging bei der Pennsylvania Human Relations Commission, PHRC gegen seine frühere Arbeitgeberin mit der Behauptung vor, er habe während der Anstellung bei der Beklagten unter einem rassenfeindlichen Arbeitsumfeld gemäß Pennsylvania Human Relations Act gelitten. Dieses habe ihn zur Kündigung im Sinne einer constructive Discharge getrieben.

Um diskret eine Angestellte auf ihre unpassende Bekleidung hinzuweisen, hatte sein Vorgesetzter unter den Angestellten einen von ihm ungelesenen Knigge verteilt. Das Buch erörtert rassentypisierend und -feindlich Verhaltensweisen für Verkaufsmanager. Die PHRC gab der Beschwerde statt und sprach dem Kläger einen Schadensersatz von über $600.000 zu.

Diesen Beschluss focht die Beklagte erfolgreich im einzel­staatlichen Gericht an. Als seine einzel­staatliche Berufung scheiterte, erhob der Kläger eine zivilrechtliche Klage gemäß Title VII of the Civil Rights Act of 1964, 42 USC §2000e. Das Bundesgericht wies sie als rechtlich offensichtlich unhaltbar ab.

Der United States Court of Appeals for the Third Circuit prüfte, ob die Bewertung des Instanzgerichts, Geschworene könne die Faktenlage vernünftigerweise so nicht bewerten, rechtlich standhält: Der Kläger habe nicht hinreichend wie im Pennsylvania Human Relations Act vorausgesetzt bewiesen, Opfer einer vorsätzlichen, schwerwiegenden, direkten Diskriminierung durch die Beklagte oder einen Erfüllungsgehilfen geworden zu sein, die auch eine vernünftige Person in der Lage direkt als Diskriminierung getroffen hätte. Die einmalige Handlung sei nicht ausreichend schwerwiegend gewesen und würde keine vernünftige Person zur sofortigen Kündigung bewegen.

Der Kläger verlor auch mit dem Argument, das Gericht sei an die Beweiserhebung der PHRC gebunden. Nach gefestigter Rechtsprechung seien Bundesgerichte bei einer Klage gegen eine ungeprüfte oder aufgehobene einzelstaatliche Verwaltungsmaßnahme nicht an diese gebunden.


Dienstag, den 18. Aug. 2009

Ausnahmen von der American Rule

 
LG - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks entschied am 14. August 2009 in der Sache Thomas Damiano et al. v. City of Amsterdam et al., Az. 07-3871, dass Bundesgerichte im Falle eines Prozessvergleichs Anwaltskosten ihrem Ermessen nach festlegen können, sofern der Streit um die Anwaltskosten in Beziehung zum Hauptstreit steht.

Bestandteil des zugrundeliegenden Bundesgerichtsurteils war die Pflicht zur Übernahme der Anwaltskosten durch die Stadt Amsterdam in Höhe von einem Drittel der Vergleichssumme. Die Kläger bestritten die Angemessenheit des Erfolgshonorars und beriefen sich hierzu auf den Beratungsvertrag, der eine stundenweise, insgesamt höhere Vergütung vorsehe.

Das Gericht wies die Berufungsantrag ab, nachdem es die Entscheidung des District Court lediglich auf Ermessensfehlgebrauch geprüft hatte. In Zivilprozessen sei die Höhe der Anwaltskosten nur dann einem Maßstab unterworfen, wenn 42 USC §1988 angewendet wird, laut dem zur Übernahme von reasonable Anwaltskosten verpflichtet werden kann, sofern eine Partei eindeutig über die andere obsiegt.

Diese Voraussetzung sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt, da die Parteien einen Prozessvergleich geschlossen hätten, bei deren Vorliegen keine Partei über die andere obsiege. Damit habe es im Ermessen des Bundesgerichts gestanden, insbesondere die Höhe der Anwaltskosten festzulegen.


Montag, den 17. Aug. 2009

FDA reguliert Un-Bier, Un-Wein

 
.   Bier und Wein, das lass sein - hieß es immer bei der Food and Drug Administration. Sie fallen nicht in ihre Zuständigkeit. Die Hersteller waren zufrieden und bezeichneten alles Mögliche als Bier und Wein.

Die FDA greift nun ein. Biere, die nicht als Malzbier bezeichnet werden können, weil ihnen Hopfen oder Gerste fehlt, und Weine mit nicht einmal 7% Alkohol müssen besondere Kennzeichnungspflichten erwarten.

Einen Entwurf für Un-Biere legt die FDA heute zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit vor: Federal Register, Bd. 74, Heft 157, S. 41438, 17. August 2009.



Das Death Panel Gesetz in den USA

 
.   Death Panels, von Sarah Palin erfunden, spielen das Zünglein an der gesetzgeberischen Waage. Euthanasie-Räte, vom Obama-Staat eingerichtet, werden entscheiden, ob Amerikaner zur Reduzierung der Gesundheitskosten ausgemustert werden - so ungefähr wird die Absicht der Regierung dargestellt.

Nur Demokraten könnten auf diese Idee kommen. Republikaner verteidigen Amerika gegen die drohende Gefahr, versprechen sie.

Empörte Beobachter glauben Palin und Konsorten, reißen die Mikrofone an sich. Die Gesetzgeber im Kongress und Präsident Obama haben sich der vergangenen Woche mit dem Phantom auseinander gesetzt. Die Presse gibt ihnen kaum Punkte. Das giftige Gerücht gärt in der Sommerhitze.



Das Ficker-Recht

 
.   Alle zwei Jahre stehen die Wahlplakate von Robin Ficker auf den gepflegteren Rasen im Weichbild Washingtons. 2009 ist kein Wahljahr.

Doch ist man nicht vor dem Ewigkandidaten sicher. Diesen Sommer widmet er der von Obstständen ausgehenden Gefahr.

Zu Recht. Die Gesetze Marylands gestatten keine Obst-, sondern Krabbenstände. Keine Krabben, kein Verkaufsstand, subsumiert Anwalt Ficker.

Seit Wochen verkaufen die Obstler ihre Ware - auch Gemüse - unter dem Damoklesschwert der am Mittwoch drohenden Vertreibung.

Setzt der Kreisrat von Montgomery County, Maryland vorher ein Gesetz in Kraft, das Obststände erlaubt? Radio WTOP hört es munkeln. Setzt das das Ende der Schlagzeilen für den Kandidaten?


Sonntag, den 16. Aug. 2009

VO-Akrobatik mit Cessna

 
.   Das FAA nimmt die kleine Cessna aufs Korn. Das 150/152-Modell soll keine Akrobatic mehr fliegen, will das Oberste Bundesamt für das Flugwesen in Washington anregen.

Die 152 gibt es in einer netten Akrobatikausführung, die anderen Modelle eignen sich zumindest zum Trudeln. Damit soll nun Schluss sein, steht im Federal Register vom 14. August 2009 auf Seite 41096.

Die Öffentlichkeit darf den Vorschlag, wie auch sonst jede Verordnung und Richtlinie, kommentieren. Die Cessnas sind gute Einstiegsmodelle, um die Liebe zum Akrobatikflug zu entdecken. Da wird sich mancher melden, der nicht von heute auf morgen auf eine Pitts oder Champion Decathlon umsatteln kann oder will.


Samstag, den 15. Aug. 2009

USA-Beweisverfahren: Zuständigkeit

 
LG - Washington.   Zur Ermittlung der sachlichen und örtlichen Zustän­digkeit braucht das Gericht nicht unbedingt 20 Jahre, obwohl das vorkommt. Oft reichen im US-Prozess sechs bis zwölf Monate. Dann kann die Abweisung erfolgen, bevor überhaupt eine Klageerwiderung eingereicht ist.

Der Fall Compania Del Bajo Croni v. Bolivarian Republic of Venezuela, Az. 08-2706, entschieden am 14. August 2009, betrifft die Frage, ob der Richter nach Antrag der Parteien auf ein Beweisaus­forschungs­verfahren zur Ermittlung der Zustän­digkeit sein Ermessen als Herr des Verfahrens richtig ausübte.

Bei einem beklagten Staat war die sachliche Zustän­digkeit wegen der Staatsimmu­nität nach dem FSIA zu ermitteln. Das Bundes­berufungs­gericht des zweiten US-Bezirks bestätigt die Klagab­weisung des Bundesgerichts wegen fehlender Subject Matter Jurisdiction.

Das Gericht führte aus, dass die Entscheidung, ob eine jurisdictional Discovery gegen einen durch den Foreign Sovereign Immunities Act geschützten Staat durchge­führt wird, im Ermessen des Gerichts liege. Ermitt­lungen seien nur umsichtig und zur Fest­stellung der Immunität anzustrengen.


Freitag, den 14. Aug. 2009

Urteile aus New York City

 
.   Das in der Stadt New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute die nachfolgenden Entscheidungen: Das Gericht ist für die Einzelstaaten Connecticut, New York und Vermont zuständig und arbeitet parallel zu den dortigen einzelstaatlichen Gerichten, jedoch beschränkt auf Fragen des Bundesrechts oder Fälle mit der Beteiligung von Parteien aus unterschiedlichen Staaten nach dem Prinzip der Diversity Jurisdiction.



Zwischen Bund und Staat

 
.   Der Bund hat Gerichte. Die Staaten haben Gerichte. Wie wirkt sich eine Gerichts­stands­klausel aus, die von den Gerichten in einem Kreis in Texas spricht? Darf der Fall vor das dortige Bundes­gericht, oder muss er vor das einzel­staatliche?

Das Bundes­berufungs­gericht des fünften Bezirks bestimmt am 12. August 2009, der Staat ist zuständig. Die Beklagten hatten erst mühevoll den Fall ans Bundesgericht verweisen lassen, doch müssen sie die parallele Instanz­gerichtsbarkeit des Bundes wieder verlassen: ENSCO International Inc. v. Certain Underwriters at Lloyds et al., 08-10451. Eine Rolle spielt im Urteil auch die New Yorker Schiedskonvention, Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, 9 USC §205.1.


Donnerstag, den 13. Aug. 2009

Texteklau im Web unter Anwälten

 
AB - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied am 5. August 2009 über den zulässigen Gerichtsstand bei einer Urheberrechtsverletzung im Internet in der Sachen Brayton Purcell v. Recordon & Recordon, Az. 07-15383.

Beide Parteien betreiben Anwaltskanzleien in Kalifornien. Die Klägerin betreibt sie überregional in Nord-Kalifornien, die Beklagte regional in Süd-Kalifornien. Die Klägerin verklagt die Beklagte in San Francisco, Nord-Kalifornien, wegen identischer Übernahme von Veröffentlichungen auf ihrer Internetseite. Hierdurch verletze die Beklagte das Urheberrecht auf diese Texte und trete mit der Wiederveröffentlichung in direkten Wettbewerb mit der Klägerin.

Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit entschied, dass die örtliche Gerichtsbarkeit nicht in Nord-Kalifornien gegeben ist. In Ausnahmefällen ist der Gerichtsstand gegeben, wenn eine zielgerichtete wissentliche Rechtsverletzung einer anderen Person an dem Gerichtsstand dieser Person vorgenommen wird.

Die Richter sahen jedoch nur eine Rechtsverletzung in dem Tätigkeitsgebiet der Beklagten, also im Süden von Kalifornien. Die Klägerin hatte argumentiert, dass durch die Verwendung ihrer Texte direkt ein Schaden durch Abwanderung von Mandanten entstehe, und daher der gewählte Gerichtsstand einschlägig sei. Dagegen entschieden die Richter nach 28 USC §1400(a), dass die Klage am Ort der Beklagten einzureichen ist.



USA-Vertrag: Mikrolehrgang aus NYC

 
.   Nicht jede Berufungsentscheidung wird veröffentlicht, doch auch unveröffentlichte stehen im Internet. Und auch dort findet man Nützliches, wie am 12. August 2009.

Da gab es eine Mikroeinführung in das Vertragsrecht des Staates New York. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der Vereinigten Staaten konzentriert sich in der unveröffentlichten Entscheidung in Sachen Rensselaer Polytechnic Institute v. Varian, Inc., Az. 07-5155, auf das Wesentliche: Vertragsschluss, Vertragsverletzung, Gewährleistung, Abnahme und Ablehnung sowie Schadensersatz.

Zack, zack, die Rechtsgrundlagen, die schnelle Subsumtion, die Bestätigung des Urteils. Lesenswerter Einstieg.


Mittwoch, den 12. Aug. 2009

Richter lässt Dampf ab

 
.   Südlich von Washington wird es zwischen den Flüssen noch schwüler als in der Hauptstadt. Handelte der Richter menschlich, als er der Gerichts­beamtin die Luft aus dem Reifen ließ? Sie parkte nahe am Gerichtsgebäude, und er musste in der Hitze weiter laufen. Zwei Sheriffs beobach­teten ihn, und eine Straf­anzeige soll unterwegs sein, berichtet die Washington Post.



Urteile vom 6. US-Bezirk

 
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks diese Fälle:
  1. USA v. Johnson
  2. Isaac Rose v. Volvo Construction Equipment
  3. USA v. Eloy Osuna
  4. Brandy Andler v. Clear Channel Broadcasting, Inc
  5. Mohammed Huda v. Integon National Insurance Co
  6. Abinderbir Singh v. Eric H. Holder, Jr.
    Moussa Mballo v. Eric H. Holder, Jr.
Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit sitzt in Cincinnati und ist für die Staaten Michigan, Ohio, Kentucky und Tennessee zuständig.



Steuer auf Internetumsatz

 
LG - Washington.   In seiner Entscheidung County of Nassau v. Hotels.com, Az. 07-3919, zur Internet­umsatz­besteuerung beurteilte das Bundesberufungs­gericht des zweiten Bezirks beim Berufungs­antrag des Kreises Nassau am 11. August 2009 Fragen der Sammelklageberechtigung von Kreisen und Gemeinden sowie der Rechts­wegerschöpfung im Steuer­verwaltungs­verfahren.

Im Jahre 2007 hatte ein Bundesgericht im Einzelstaat New York in County of Nassau v. Hotels.com, LP, 594 F. Supp. 2d 251 (EDNY 2007), entschieden, dass Städte und Gemeinden erst den einzel­staatlichen Verwaltungs­verfahrens­rechtsweg ausschöpfen müssen, bevor sie Internethändler vor den Bundes­gerichten verklagen.

Gemeinden im Staat New York dürfen eine Steuer auf Hotel­anmietungen erheben, die die Beklagte trifft. Die Steuer richtet sich nach dem vom Kunden für das Zimmer gezahlten Preis. Anbieter wie die Beklagte handeln günstige Direkt­verträge mit Hotels aus und vermieten Hotelzimmer teurer an Internet­kunden weiter. Die Gemeinde Nassau beklagt, die dabei herangezogene Berechnungs­grundlage sei falsch. Gesetz­liche Grundlage für die Steuer sei der höhere Endpreis, nicht der günstige Preis zwischen dem Anbieter und dem Hotel.

In den USA gibt es, vergleichbar mit dem deutschen Steuersystem, verschiedene staatliche Ebenen, die Steuern erheben dürfen. Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht, dass die District Courts des Bundes keine primäre Zustän­digkeit für einzel­staatliche steuer­rechtliche Fragen besitzen. Diese seien zunächst in den Verwaltungs­verfahren der Staaten, Kreise und Städte zu lösen. Es verwies die Betroffenen auf die Ausschöpfung der vorgese­henen Rechtsmittel.


Dienstag, den 11. Aug. 2009

Verbotsklage gegen Richterbestätigung

 
LG - Washington.   In der Sache Robert More v. Sergeant at Arms of the United States Senate et al., Az. 091487, vom 7. August 2009, verlangte der Kläger die Unter­lassung der Bestätigung der von Präsident Obama ernannten Sonja Sotomayor als Richterin des Obersten Bundes­gerichtshofs in Washington, DC, durch den Senat.

Er behauptet in seinem Recht auf Informations­freiheit und Rechts­staat­lichkeit nach der Due Process Clause der Bundesver­fassung verletzt zu sein, weil Sotomayor ihre Teilnahme als eine von drei Senats­richtern an einem Circuit Court-Verfahren nicht offengelegt habe. Sie sei jedoch im Rahmen des Advice and Consent-Verfahrens vor dem Senat­justiz­ausschuss dazu verpflichtet gewesen.

Das Bundesgericht erster Instanz in der Bundes­hauptstadt Washington, DC wies die Klage nach 28 USC §1915(e)(2)(B)(i) und (ii) ab. Danach ist eine Klage, die Prozesskosten­beihilfe beantragt und frivol oder arglistig ist oder jeder rechtlichen Grund­lage entbehrt, abzuweisen. Der Kläger habe versäumt, ein subjektives Recht oder eine rechtliche Grundlage darzulegen, was die Klage frivol erscheinen lässt.




Urteile aus New York City

 
.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute die nachfolgenden Entscheidungen:
  1. County of Nassau v. Hotels.com
  2. Jacobs v. New York Foundling Hospital
  3. ReAmerica, S.A. v. Wells Fargo Bank International
  4. Local 917 of the Int'l Bhd. of Teamsters v. NLRB
  5. Dean v. Blumenthal
  6. Broadcast Music, Inc. v. Weigel Broadcasting Co.
Das Gericht ist für die Einzelstaaten Connecticut, New York und Vermont zuständig und arbeitet parallel zu den dortigen einzelstaatlichen Gerichten, jedoch beschränkt auf Fragen des Bundesrechts oder Fälle mit der Beteiligung von Parteien aus unterschiedlichen Staaten nach dem Prinzip der Diversity Jurisdiction.



Montag, den 10. Aug. 2009

Urteile aus New York City

 
.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute die nachfolgenden Entscheidungen:
  1. Green Island Power Authority v. Federal Energy Regulatory Commission
  2. Henry v. Ricks
  3. United States v. Freeman
Das Gericht ist für die Einzelstaaten Connecticut, New York und Vermont zuständig und arbeitet parallel zu den dortigen einzelstaatlichen Gerichten, jedoch beschränkt auf Fragen des Bundesrechts oder Fälle mit der Beteiligung von Parteien aus unterschiedlichen Staaten nach dem Prinzip der Diversity Jurisdiction.


Sonntag, den 09. Aug. 2009

Obama als Hitler

 
.   Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer allgemeinen Krankenver­sicherungs­pflicht vereint die Opposition unter der Fachkraft Palin und der Giftschlange Gingrich, die schon Clinton zu Fall brachte. Wieso sich Extremisten gegen einen Versicherungsschutz wehren, ist unklar. Doch gewinnen sie an Einfluss. Ob ihre öffentlich­keitswirksamen Proteste ein Versicherungs­gesetz verhindern können, wird sich erst nach den Kongress­ferien zeigen.

Palins Behauptung, Euthanasie im Stile Hitlers werde die Folge der Obama-Gesetzgebung sein, ist ein heftiger Vorwurf. Im Gesetzes­entwurf steht davon nichts. Altgouverneurin Palin kritisiert vehement das Fantom-Konzept.

Plötzlich sind die Republikaner vereint. Sie formieren sich hinter einer gemeinen, gemeinsamen Unterstellung. Die verzeifelte Opposition gegen Obama wird zum Sommerhit. Der Hass ist geschürt. Das hat mit Fakten nichts zu tun. Dass nur am Sockel Obamas gewackelt werden soll, versteht man außerhalb Washingtons nicht. Wütende Demagogen haben das Zepter weggerissen. Originalton Palin:
    The America I know and love is not one in which my parents or my baby with Down Syndrome will have to stand in front of Obama's 'death panel' so his bureaucrats can decide, based on a subjective judgment of their 'level of productivity in society' whether they are worthy of health care. Jordan Fabian, Gingrich: Palin concerns about euthanasia warranted, The Hill, 9. August 2009.


Samstag, den 08. Aug. 2009

Nr. 111: Sotomayor, Latina

 
.   Am 8. August 2009 wurde Richterin Sotomayor als 111. Justice des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC eingeschworen. Als stolze Latina feiert sie die spanisch­sprachige Bevölkerung der USA; als ebensolche rief sie in der Vorstellung mancher englisch­sprachiger Amerikaner Besorgnis hervor. Im Supreme Court an der First Street, N.E. arbeiten neun Justices und ein Chief Justice.



Akten in der Cloud

 
.   In den Wolken des Internets sind Dokumente sanft aufgehoben. Wiegen im internationalen Verkehr der bessere Zugriff und die höhere Datensicherheit die rechtlichen Risiken auf?

Unternehmen, die den amerikanischen Vorschriften über Ausfuhrkontrollen unterliegen - und dazu zählen viele deutsche -, müssen zuerst sicherstellen, dass ihre Dokumente nicht über die Grenzen fliegen. Bei Google Docs und anderen Diensten landen Dateien naturgemäß in den über den Globus verstreuten Daten­zentren - ein erhebliches Risiko, wenn US-Regeln beispielsweise das Speichern oder Lagern von Akten über Verschlüs­selungs­techniken oder Raketen­bau­pläne in Karlsruhe gestatten, aber nicht in Khartoum.

Der US-Prozess bietet auch Anlass zur Besorgnis. Löst sich die Cloud auf, kann der Datenzugriff - bei einem Litigation Hold die erfor­derliche Daten­sicherung schon vor einem Prozess - gefährdet sein. Dass der Hund die Festplatte vergraben hat, lassen die Gerichte im Rahmen des elektro­nischen Ausforschungs­beweis­verfahrens, e-Discovery, schon lange nicht mehr als Entschuldigung gelten. Ebensowenig zählt das Versagen der Cloud - also bleibt zum Schutz vor strammen Prozess­sanktionen nur die zusätzliche, wolken­freie Datensicherung.


Freitag, den 07. Aug. 2009

Knapp an schwarzer Liste vorbei

 
.   Die Rekordstrafe gegen DHL-Unternehmen wegen Embargobruchs haben die beteiligten Ministerien durch einen Vergleich gewonnen. Das Schatzamt verkündet in der Abteilung Office of Foreign Assets Control das Ergebnis mit einer Pressemitteilung vom 6. August 2009.

Nach ihr haben die Töchter eines deutschen Konzerns dem Schatzamt und dem Wirtschaftsministerium keine Selbstanzeige erstattet, sondern wurden erwischt. Das wirkt sich in diesen Embargoverfahren, an denen zahlreiche Ministerien zusammenarbeiten, nachteilig aus.

Neben verbotenen Lieferungen soll es auch mit der Buchführung nicht richtig geklappt haben, was die Verletzungen der Embargen gegen Syrien, Sudan und Iran als schwere Fälle einstufbar macht. Zum Vorteil der Unternehmen mag gewirkt haben, dass die neuen verschäften OFAC-Regeln noch nicht auf die vorgeworfenen Sachverhalte anwendbar waren. Glück hatten die Unternehmen auch, weil die Ministerien sie nicht strafrechtlich verfolgten, sondern nur Civil Penalties von $9.444.744 festsetzten.



Von schwarzer Liste gestrichen

 
.   Schwarze Listen gibt es viele. Die wichtigste führt das Schatzamt in seiner OFAC-Abteilung. Ihr folgt die Embargoliste im Handelsministerium, das sie mit den Außen- und Verteidigungsministerien bearbeitet. Dann gibt es Lieferantenlisten, wie auch bei der Weltbank, auf der Siemens kürzlich landete. Manche Einträge sind zeitlich begrenzt, andere gelten lebenslänglich.

Das Schatzamt verkündet heute die Streichung einer Person von der Liste des Office of Foreign Asset Control mit einer knappen Erklärung im Federal Register, Bd. 74, Heft 151, S. 39734. OFAC hatte den Betroffenen in die Specially Designated Nationals and Blocked Persons, SDN List im Jahre 1995 aufgenommen.


Donnerstag, den 06. Aug. 2009

Ami wagt sich raus, klagt zuhaus

 
.   Ins Ausland gehen, um zu investieren, dann die Ausländer erst dort, dann zuhause verklagen - da spielt das US-Gericht nicht mit. In Sachen Interface Partners International Inc. v. Moshe Hananel, Az. 08-1983, gründete die Klägerin aus Delaware eine Tochter in Israel mit dem einzigen Zweck, dort zu investieren. Ihr dortiger Manager wurde verbal bei einem US-Besuch eingestellt, arbeitete jedoch in Israel.

Das Unternehmen entließ ihn im Jahr 2000 und verklagte ihn in Israel im Jahr 2002. Nach vier Jahren nahm es die Klage zurück und klagte erneut vor dem heimischen einzelstaatlichen US-Gericht. Dem Manager gelang die Verweisung an das als objektiver geltende US-Bundesgericht, dann die Verweisung des US-Prozesses an ein Gericht in Israel.

Das Bundesgericht stützte die Ausweisung des Verfahrens auf den Forum non conveniens-Grundsatz, der erst greifen kann, wenn es seine örtliche Zuständigkeit feststellt. Die Vermutung der richtigen Gerichtswahl wandte es nicht zugunsten der Klägerin an, weil sie von Verfahrenstricks motiviert sei. Das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks bestätigte das Ergebnis am 5. August 2009.


Mittwoch, den 05. Aug. 2009

Anwalt haftet am Sitz des Amts

 
.   Haftet der Anwalt in Virginia, obwohl er dort nicht tätig ist, nur weil sein Antrag nach einem internationalen Abkommen bei einem Amt in Virginia bearbeitet wird?

Diese Folgerung droht einer Kanzlei, die vom Mandanten vor dem Gericht in Virginia zur Haftung in Sachen Touchcom, Inc. v. Bereskin & Parr, herangezogen wird. Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied am 3. August 2009 zugunsten des Mandanten, nachdem das Bundesgericht in Virginia die Klage wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit abgewiesen hatte, weil es keinen Bezug zu Virginia feststellte.

Der Prozess wird nun im Instanzgericht fortgesetzt, wo auch die Frage des anwendbaren Rechts zu klären ist. Wenn es nach Conflicts of Laws-Regeln das Recht von Virginia sein sollte, würde hier ein für ausländische Patentanwälte bedenklicher Präzedenzfall gesetzt, der sich auch auf andere Dienstleister ausweiten könnte.

Beispielsweise könnten ausländische Rechtsanwälte, die Markenanträge beim US-Markenamt im IR-Verfahren einreichen, gezwungen werden, sich in Virginia gegen Haftungsansprüche zu verteidigen, weil das zuständige Amt dort sitzt. Wenn ihre Haftung nach dem Recht von Virginia beurteilt würde, wären sie einer einzelstaatlichen Rechtsordnung unterworfen, an die sie bei der Antragstellung oft nicht im Entferntesten gedacht haben.

Andere Anwälte könnten sich dem Zwang zur Verteidigung in Börsensachen in der Hauptstadt der USA ausgesetzt sehen, weil dort die SEC sitzt und der Mandant sie dort verklagt. Dasselbe ist bei einem Berufshaftungsanspruch wegen FDA-Angelegenheiten im benachbarten Maryland denkbar, weil die FDA dort die Akten bearbeitet.

Soweit Anwälte aus dem Ausland nach diesem Präzendenzfall vor einem Gericht in den USA wegen einer Berufshaftungsfrage verklagt werden, können sie nur hoffen, dass das US-Gericht den Fall nach dem Forum non conveniens-Grundsatz ins Ausland zurück gibt. Dieser Grundsatz erlaubte die bedingte Abweisung einer Klage zur Weiterverhandlung im Ausland. Vorausgesetzt ist ein viel engerer Bezug an Fakten oder Recht im Ausland.

Da ein deutsches Mandat durch die Rechtswahlbestimmung in einem Mandatsvertrag dem deutschem Recht unterworfen wird und das Mandat vermutlich einen engen Bezug nach Deutschland verweist und zudem die disziplinarische Aufsicht in Deutschland erfolgt, könnten deutsche, in den USA verklagte Rechtsanwälte oder vergleichbare Dienstleister auf die Anwendung dieser Doktrin auch bei Anwendung des Urteils aus Virginia hoffen.

Natürlich können sie bei entsprechenden Fakten auch im US-Prozess gewinnen. Doch gilt hier die American Rule: In der Regel keine Erstattung der Anwaltsgebühren im Falle des Obsiegens. Und die können teurer sein als der Streitwert.


Dienstag, den 04. Aug. 2009

Nazi-Enteignung vor US-Gericht

 
AB - Washington.   Das Bundesgericht entschied am 28. Juli 2009, dass die US-Gerichtsbarkeit für Klagen wegen Nazi-Enteignungen nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet ist, da der Foreign Sovereign Immunities Act die Beklagte schützt. Das Gericht stellte auch die Verjährung fest.

Der Kläger macht in Sachen Fred Westfield, et al. v. Federal Republic of Germany, 2009 US Dist. Lexis 65133, als Nachlassverwalter Ansprüche aus einer Verurteilung des Erblassers wegen einer Fremdwährungsverletzung aus dem Jahre 1939 des Landgerichts Düsseldorfs geltend. Zur Strafvollstreckung wurde die Kunst- und Teppichsammlung des Erblassers versteigert. Das Landgericht hob sein Urteil im Jahre 1952 auf, und erklärte es für nichtig.

Der District Court for the Middle District of Tennessee sieht hier zwei Punkte, welche die Klage prozessual - auch bei unterstelltem richtigen Vortrag des Klägers - unzulässig und unbegründet erscheinen lassen. Grundsätzlich sieht 28 USC §1602 ff. vor, dass jeder ausländische Staat immun gegen die US-Gerichtsbarkeit ist, wenn keine kodifizierte Ausnahme greift. Der Kläger berief sich auf eine Ausnahme, 28 USC §1605(a)(2), welche die Immunität eines Staates für gewerbliche Tätigkeiten, welche Auswirkungen auf die USA haben, aufhebt.

Der Kläger erachtet die Versteigerung der auch in die USA verbrachten Kunstbesitztümer als gewerblich. Darin sah das Gericht keine gewerbliche Tätigkeit, da hierdurch sonst eine Ausuferung dieses Tatbestandsmerkmals gegeben wäre, welche nicht mit den Grundsätzen und Präzedenzfällen des Völkerrechts in Einklang zu bringen seien.


Montag, den 03. Aug. 2009

FDA-Gebühren: Tabelle 2010

 
.   Vor wenigen Jahren war die Meldung von Unternehmen und Erzeugnissen bei der FDA eine Last, doch eine verständliche Pflicht. Heute ist sie wegen der neuen FDA-Meldegebüh­ren ein immer teureres Unterfangen. Mittelständische Hersteller erwägen vielfach, die Ausfuhr bestimmter medizinischer Geräte in die USA einzustellen. Aufwand und Kosten machen ihre Meldung zu beschwerlich, und vom Ertrag bleibt nach den Pflichtgebühren nicht mehr genug übrig, um die Exporte zu rechtfertigen. Die neue Gebührentabelle 2010 für die Meldung medizischer Geräte und Hersteller wurde am 3. August 2009 im Federal Register, Bd. 74, Heft 147, S. 38444, mit der Darstellung der amtlichen Berechnung verkündet.


Sonntag, den 02. Aug. 2009

EMail ändert Klage nicht

 
.   Mit einer Klageänderung fällt der fallengelassene Anspruch aus dem Prozess, auch wenn die Kläger in einer EMail dem Beklagten mitteilen, sie können die Auffassung der Beklagten, die Änderung bedeute einen Anspruchsverzicht, nicht teilen, entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 1. August 2009 im Fall Brian French et al. v. Wachovia Bank, Az. 08-2197.

Mit der Änderung wollten die Kläger die Suspendierung der Klage vermeiden, die sich aus einer an den weiteren Anspruch gebundenen Schiedsklausel ergab. Nach der Änderung hob das Gericht die Suspendierung nach dem Federal Arbitration Act auf und wurde darin vom Court of Appeals bestätigt.


Samstag, den 01. Aug. 2009

Ermittlung wegen iPhone-Drosselung

 
.   Noch vor wenigen Tagen bestritten Heise-Kommen­tatoren heftig, dass die AppStore-Drosselung von Apple wett­bewerbswidrig sein könne - schließlich halte Apple trotz 1,5 Milliarden Verkäufen keinen weltmarktbeherrschenden Gerätemarktanteil, auch wenn Apple 100% des App-Umsatzes durch eine Monopolstellung kontrolliere. Verfechtern der Entdrosselung des iPhone und den Befürwortern anderer AppStores wie Cydia und Icy wird fälschlich entgegen gehalten, die Alternativen böten illegale iPhone-Apps an.

Aus weithin unerwarteter Ecke kommt nun eine amtliche Ermittlung der AppStore-Drosselung durch Apple. Die FCC untersucht das Verhalten von Apple und AT&T bei der Blockade der Google-App Voice. Für Wettbewerbsverstöße sind primär das Justizministerium und die Verbraucherschutzbehörde FTC zuständig.

Der Vorstoß des Kommunikationsaufsichtsamts FCC erklärt sich aus dem Umstand, dass Google Voice der Zutritt zum AppStore verweigert sein soll, weil die App mit Funktionen des iPhone im AT&T-Netz konkurriere.

IntoMobile berichtet über die Ermittlungen und verlinkt auf die Appstore-Ermittlungsschreiben an Apple, AT&T und Google.



Gerichtsstandsklausel: Bund oder Staat?

 
.   Der Behandlungsvertrag enthält eine Gerichtsstandsklausel. Was das Krankenhaus dem Patienten vorlegt, setzt die Klausel vom restlichen Text durch Fettdruck und einen Rahmen ab. Sie bestimmt:
    In the event that by act or omission I consider that physical, emotional or economic damages have been caused to me, I expressly agree to submit to the Jurisdiction of the Court of First Instance of the Commonwealth of Puerto Rico, for any possible claim.
Der unglückliche Patient verklagt alle Beteiligten vor dem Bundesgericht und ignoriert das Gericht von Puerto Rico. Der United States District Court for the District of Puerto Rico weist deshalb die Klage ab. Der Patient legt in Boston beim Bundesberufungsgericht Berufung ein.

In Sachen Florentino Rivera et al. v. Centro Médico de Turabo et al., Az. 07-2657, entscheidet der United States Court of Appeals for the First Circuit gegen den Kläger und legt detailliert und leicht lesbar am 31. Juli 2009 dar, warum er an die von ihm unterzeichnete Klausel gebunden ist und die Klage nach Rule 12(b)(6) des Verfahrensrechts für US-Prozesse im Bundesgericht abzuweisen war.


Freitag, den 31. Juli 2009

Flash: Blitzlicht-VO vom Archiv

 
.   Die Öffentlichkeit wird mit einem Verordnungsentwurf gebeten, die geplante Blitzlichtverordnung zu kommentieren, die das Bundesarchiv als Änderung von 36 CFR Part 1280 nach 44 USC §2102 et seq. zum Schutz historischer Dokumente der National Archives and Records Administration vor Flash-Schaden veröffentlicht, Federal Register, Bd. 74, Heft 146, S. 38153, 31. Juli 2009.



Musik für $675K: Urteil folgt

 
.   Im Tenenbaum-Prozess haben die Geschworenen ihren Spruch gefällt. Dass Tenenbaum nach ihrer Auffassung $675.000 für 30 Lieder zahlen soll, stellt kein Urteil dar.

Im US-Prozess stehen den Parteien Anträge zu, die vom Gericht zu würdigen sind, bevor es ein Urteil erlassen kann. Wichtig ist dabei der Antrag auf Remittitur zur Reduzierung des Schadensersatzbetrages.

In diesem Fall wird Richterin Gertner wohl besonders auf die Verfassungs­unverein­barkeit der Summe achten. Auf einen Präze­denzfall kann sie nicht zurückgreifen, weil die Parallel­fälle noch nicht entschieden sind.


Donnerstag, den 30. Juli 2009

Nach drei Jahren: Stressfrei

 
.   Heute ist das Bar Exam vorüber. Damit liegen zwei Monate Vorbereitungsstress und drei Jahre Law School endgültig hinter tausenden frischgebackenen Juristen. Am Ende jeden Semesters gab es in jedem Fach eine Prüfung. Dann kam die intensive Vorbereitung zum Bar Exam, dessen Regeln am ersten Tag in allen Staaten gleich sind. Auf den Multistate-Abschnitt folgt der einzelstaatliche Teil, der in jedem Staat anders ist. Wer als Rechtsanwalt in New York zugelassen werden will, kann sich im Internet über die Voraussetzungen und das Verfahren schlau machen.



IPR - Conflicts of Laws

 
.   Die Anknüpfung eines Sachverhaltes an das richtige Recht im IPR / Conflicts of Laws erörterte das Bundesberufungsgericht des Haupstadtbezirks im Zusammenhang mit einem behaupteten Terroranschlag in Paris, für den Schadensersatz nach US-Recht beansprucht wird. Stephanie Petrew stellt die Urteilsbegründung vom 29. Juli 2009 in Embassy Law unter dem Titel FSIA and Conflicts of Laws vor.


Mittwoch, den 29. Juli 2009

Urteile im dritten US-Bundesbezirk

 
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der Vereinigten Staaten verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. Edward Biliski v. Red Clay Consolidated School District
  2. United States of America v. Ramirez
  3. Marion Brown, Jr. v. City of Philadelphia
  4. Isadore Kopstein v. Independence Blue Cross
  5. Retha Miller v. Kindercare Learning Center Inc.
  6. Carol Bangura v. City of Philadelphia
  7. David Serrano v. Louis Filino
  8. Uddin v. Attorney General
  9. Gene Romero v. Allstate Corp.
  10. Manasco v. Rogers
Der United States Court of Appeals for the Third Circuit mit Sitz in Philadelphia ist für den dritten Bezirk mit den Staaten Delaware, New Jersey, Pennsylvania und die Virgin Islands zuständig.



Korrektur des Adwords-Urteils

 
.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks erließ nach dem Urteil vom 28. Juli 2009 am 29. Juli 2009 eine korrigierte Errata Opinion in Sachen Rescuecom Corp. v. Google, Inc., Az. 06-4881.

Das Gericht hatte den Fall zur Weiterprüfung an das Untergericht zurückverwiesen, weil es selbst nicht feststellen kann, ob eine durch die Adwords-Gestaltung eintretende Verwechslung oder Verwechslungsgefahr schädlich, neutral oder gar nützlich ist.

Andererseits stellte es fest, dass die Gewerblichkeit der Nutzung von Marken bei Adwords besteht. Die weiteren Tatbestandsmerkmale, die zu einer Haftung nach dem Bundesmarkengesetz, Lanham Act, führen können, sind vom Instanzgericht zu untersuchen.

Die Urteilsbegründung ist auch in der neuen Fassung lesenswert, weil sie fallunabhängig in einem Anhang die Rechtsgeschichte des Bundesmarkenrechts der USA darstellt.



Vermutung: Dauerkunde kennt Vertrag

 
.   Darf bei einer Dauerversicherungsbeziehung der Kunde nach einer Prämiensteigerung behaupten, sie sei rechtswidrig, weil nicht im Vertrag vorgesehen?

Oder darf der Versicherer auf den Text der Police verweisen, die Änderungen der Vertragsbedingungen zulässt? Kann sich der Versicherer auch mit dem Argument verteidigen, der Kunde habe in der Vergangenheit die Erhöhungen widerspruchslos hingenommen, sodass er sein Recht verwirkt hat?

Diese Fragen untersucht das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks im Sammelklageprozess Fred Spagnola v. The Chubb Corporation et al., Az. 07-1296. Am 28. Juli 2009 ergeht die Entscheidung mit einer Begründung von 23 Seiten. Das Gericht hebt die Klageabweisung auf und lässt den Kläger das Verfahren im Instanzgericht weiter führen.

Anders als bei Rechnungen eines Kabelfernsehanbieters, der jahrelang monatlich 19% auf die Rechnung aufschlug - was der Kunde hätte bemerken müssen - kann dem Versicherungsnehmer bei kleinen Aufschlägen keine wissentliche Einwilligung unterstellt werden, Dillon v. U-A Columbia Cablevision of Westchester, Inc., 740 N.Y.S.2d 396, 397 (App. Div. 2002). Bei einem Rechts- oder Tatsachenirrtum greift auch keine Verwirkung nach dem voluntary Payment-Grundsatz. Die Wirkung dieses Grundsatzes muss das Untergericht erneut prüfen.

Jedenfalls, bestimmt das Gericht, darf sich der Kunde nicht darauf berufen, eine Klausel zur späteren Vertragsanpassung im Vertrag übersehen zu haben. Der Versicherer darf sich auf die Vermutung verlassen, dass der Kunde Verträge liest, die er unterschreibt, entscheidet der United States Court of Appeals for the Second Circuit in New York City.

Für den Versicherer ist bedeutsam, dass das Berufungsgericht die Abweisung des Anspruches auf Schadensersatz wegen betrügerischen Geschäftsgebarens bestätigte. Dieser behauptete Anspruch hätte sich im Rahmen einer Sammelklage kostspielig auf den Schadensersatz auswirken können. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass der Kläger vom Versicherer weniger Deckungsschutz als vertraglich versprochen erhalten oder einen sonstigen Schaden erlitten hatte.


Dienstag, den 28. Juli 2009

Marke als Schlüsselbegriff in Suchmaschine

 
LG - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks stellte in seiner Entscheidung Rescuecom Corp. v. Google Inc., Az. 06-4881, vom 28. Juli 2008, klar, ob der unauthorisierte Verkauf von Marken als Schlüsselbegriffe in einer Internetsuchmaschine und die Verknüpfung solcher Adwords mit Angeboten und Internetseiten anderer Unternehmen Markenrechte verletzen können.

Die beklagte Firma Google verkauft im Suchmaschinengeschäft Schlüsselbegriffe. Das heißt, die Werbung ihrer Kunden erscheint, wenn die Schlüsselbegriffe von einem Nutzer in die Suchmaschine eingegeben werden. Dies geschah auch mit der Marke Rescuecom, die als Schlüsselbegriff mit den Anzeigen von Wettbewerbern verknüpft wurde.

Der United States Court of Appeals for the Second Circuit in New York City hatte vor allem die Frage zu beantworten, ob Google damit die Marke Rescuecom kommerziell nutzte. Das Gericht bestätigte dies mit der Begründung, dass das Geschäft auf einer Verwertung der Marke beruhe.

Google biete die Marke an und verkaufe sie auch. Das Keyword Suggestion Tool, welches verwandte Suchbegriffe heraussucht und auf deren Grundlage auch zum Beispiel Marken als Suchbegriffe vorgeschlagen und angeboten werden, rege zum Kauf dieser Schlüsselbegriffe an.

Damit seien die Merkmale gewerblicher Nutzung erfüllt, der vom Untergericht herangezogene Präzedenzfall nicht entscheidungserheblich und das Urteil zur Neuentscheidung zurückzuverweisen. Das Urteil kann die weitere Entwicklung des Adwords-Rechts in den USA erheblich beeinflussen.



Verwechslung und ihre Gefahr

 
.   Ein Spiel, zwei Hersteller und zwei Marken: Wird die aus drei Worten bestehende Marke mit der prioritätsälteren Marke, die aus den Anfangsbuchstaben der Worte besteht, und auch ausgeschrieben das Würfelspiel beschreibt, verwechselt?

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks untersucht in Sachen George & Company, LLC v. Imagination Entertainment, Az. 08-1921, diese Frage. Die ausführliche Urteilsbegründung des Fourth Circuit der Vereinigten Staaten erörtert mustergültig die Merkmale der Verwechslung und der Verwechslungsgefahr im Zusammenhang mit den vier Arten der Unterschiedungskraft von Marken: (1) generic; (2) descriptive; (3) suggestive; or (4) arbitrary or fanciful, Pizzeria Uno Corp. v. Temple, 747 F.2d 1522, 1527 (4th Cir. 1984).

Die detaillierte Subsumtions­beschreibung des United States Court of Appeals for the Fourth Circuit in Richmond, Virginia vom 27. Juli 2009 bietet eine ausgezeichnete Vorlage für die Prüfung und Beantwortung von Office Actions im Rahmen von Eintragungsverfahren nach dem Bundesmarkengesetz, Lanham Act, im Bundesverzeichnis sowie bei Markenstreitigkeiten.

Bei seiner Spielentscheidung stellte das Gericht besonders auf die bewiesene Verwechslung im de minimis-Ausmaß ab, das im Zusammenspiel mit den anderen Prüfmerkmalen und Fakten eine Abweisung der Klage zulässig machte.


Montag, den 27. Juli 2009

Unbenutzten Domainnamen einklagen?

 
.   Der Kläger möchte den mit seiner Marke identischen Domainnamen einklagen, dessen Eintragung die Beklagte stets erneuert, ohne die Domain für Webwerbung zu nutzen. Die anwendbaren Grundsätze des Anticybersquatting Consumer Protection Act, 15 USC §1125(d), erklärte das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks am 23. Juli 2009 in Sachen Southern Grouts & Mortars v. 3M Company, Az. 08-15850, für den Sachverhalt, bei dem die Beklagte die Domain zunächst für eine eigene Marke reservierte.


Sonntag, den 26. Juli 2009

Produkthaftung: Anspruch ohne Schaden?

 
.   Vier Jahre lang nutzte eine Familie ein Kinderbett. Dann erfuhr sie, dass das Bett gefährlich ist und der Hersteller eine Nachrüstung anbietet, und verklagte ihn mit einer Sammelklage auf Schadensersatz.

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks erklärte am 22. Juli 2009 in Sachen John O'Neil et al. v. Simplicity, Inc., Az. 08-2278, dass keine Produkthaftung besteht, wenn kein Schaden eintritt. Die Klage schließt von der Sammelklägergruppe Käufer aus, bei denen sich ein Schaden manifestierte.

Die Begründung der Abweisung greift dabei auf den neuen Präzedenzfall Ashcroft v. Iqbal, 129 S. Ct. 1937, 1949-50 (2009), des Supreme Court der USA zur Klagespezifizität und die Grundsätze in Briehl v. General Motors Corp., 172 F.3d 623, 627 (8th Cir. 1999), über das Schadenserfordernis zurück. Zudem ist ein vertragsrechtlicher Anspruch nach dem Verkauf der kontrahierten Sache verfehlt, entscheidet der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit.


Samstag, den 25. Juli 2009

Staatsrecht bricht Bundesrecht

 
.   Bundesrecht bricht Landesrecht, lernt der Deutsche. In den Verein­igten Staaten steht der Einzelstaat dem Bürger näher als der Bund und steht nicht nur als quirlige Institution zwischen sich und dem Staat. Der Bund mit seinem Über-einen-Leisten-Schlagen gilt als suspekt, weil er die Nuancen im großen Lande ignoriere. Ohnehin waren die Staaten zuerst da, und der Bund wurde ihnen später aufgepfropft.

Wenn der Bund sich vereinheit­lichend an die Arbeit macht und ein landesweit geltendes Gesetz schreibt, wie das Insolvenzgesetz, darf sich der Staat dann ausklinken und eigene Regelungen, beispielsweise zum Schutz bestimmter Vermögens­gegenstände des Insolvenz­schuldners, gesetzlich treffen? Oder ist eine solche Regelung schlicht unver­einbar mit Artikel VI der Bundes­verfassung, der dem Bund eine Supremacy zuschreibt?

Im Rechtsstreit Martin Patrick Sheehan v. George M. Peveich et al., Az. 07-3340, lag dem Bundes­berufungs­gericht des vierten US-Bezirks genau diese Frage vor. Am 24. Juli 2009 erörterte er in seiner kurzen und leicht lesbaren Urteilsbegründung die Rechtslage in mehreren konsolidierten Insolvenzfällen in Bezug auf den bundesrechtlichen Bankrucpty Code und das einzelstaatliche Gesetz des Staates West Virginia, West Virginia Code §38-10-4.

Der Bund schrieb eigene Schuldnerschutzbestimmungen vor, 11 USC §522(b)(1). Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes erließ West Virginia seine eigenen, anders gestalteten Schuldnerschutzbestimmungen. In den vorliegenden Fällen greifen die Gläubiger diese Regeln als Verletzung der bundesrechtlichen Supremacy Clause und der verbundenen Doctrine of Preemptions und damit der Bundesverfassung an.

Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit erörtert in seiner Begründung die drei Möglichkeiten des Bundes, die Einzelstaaten der USA zu präkludieren. Es stellt fest, dass die 13 Bundesberufungsgerichtsbezirke der USA unterschiedliche Auffassungen über die Supremacy Clause vertreten.

Im Bundes­insolvenz­gesetz hatte der Kongress in Washington, DC als Bundesgesetz­geber einen der Wege zur einzel­staatlichen abweichenden Gesetz­gebung freigehalten, erklärt der vierte Circuit, dessen vergleichbare, schon 1985 erfolgte Feststellung dieses Umstands vom Kongress nicht abgeändert wurde, Hovis v. Wright, 751 F.2d 714, 716 (4th Cir. 1985).

Dies bestärkt das Gericht in seiner Erkenntnis. Daher bestätigt das Gericht in Richmond, Va., die untergerichtliche Anerkennung der einzel­staatlichen, vom Bundesrecht abweichenden Insolvenz­schuldner­schutz­entscheidungen. Das einzelstaatliche Recht bricht auch hier das Bundesrecht.


Freitag, den 24. Juli 2009

E-Ignoranz rächt sich

 
.   Die technische Ahnungslosigkeit von Anwälten und Richtern kann nicht nur verärgern, Vertragsverhandlungen und Prozesse behindern und vermeidbare Kosten auslösen, sondern auch die stolz Ignoranten selbst treffen. Als IT-Jurist brauche ich ja nicht zu wissen, wie CSS, DNS oder Apache funktioniert, hört man oft genug, als ob ein Verständnis der Rechtsfragen bei technischen Sachverhalten ausreiche.

Im Staat Washington rächte sich die Ignoranz bei einer Anwältin, die nach Auffassung des Gerichts das E-Discovery-Verfahren zur Sicherung und Auswertung von elektronischen Daten im Ausforschungsbeweisverfahren des US-Prozess nicht beherrschte. Ausnahmsweise besass sie einen Honorarerstattungsanspruch und machte den Stundensatz von $300 geltend. Das Gericht reduzierte ihn am 7. Juli 2009 wegen ihrer Ignoranz auf $200: Chen v. Dougherty, Az. C04-987.

Nicht nur aus anwaltlicher Sicht ein erfreuliches Ergebnis, sondern auch aus der des Mandanten, der sich über die prozessbehindernde Igoranz, die das Verfahren verteuert, aufregt. CyberControls, ein EDiscovery-Unter­stützungs­dienst­leister, bietet die Entscheidung zum Download an.


Donnerstag, den 23. Juli 2009

Klage gegen Ratingagenturen

 
.   Mit einer Auskunft des Verfassers stellt das Manager Magazin unter dem Titel Die Schlacht ist eröffnet am 23. Juli 2009 rechtliche und wirtschaftliche Facetten der Klage des kalifornischen Pensionsfonds für Staatspersonal gegen Ratingagenturen dar.

Die Aussichten in Sachen Calpers v. Moody's at al. sind ungewiss; der erste Verhandlungstermin am 9. Dezember 2009 findet im einzelstaatlichen Gericht in San Francisco statt, sofern es den drei beklagten Unternehmen sowie den 100 unbezeichneten Beklagten nicht gelingt, das Verfahren im Rahmen der US-Prozess-Usancen verweisen zu lassen oder zu beenden.


Mittwoch, den 22. Juli 2009

Urteile aus New York City

 
.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute die nachfolgenden Entscheidungen, darunter eine zur Frage, ob Computer Hacking auch nach den Bundesgesetzen zum Schutz des börsennotierten Handels verfolgt werden kann:
  1. Loftin v. Bande
  2. SEC v. Dorozkho
  3. Cameron Indusstries v. Mother's Work
Die letzte Entscheidung betrifft die Frage des urheberrechtlichen Schutzes von Stoffen. Das Gericht ist für die Einzelstaaten Connecticut, New York und Vermont zuständig und arbeitet parallel zu den dortigen einzelstaatlichen Gerichten, jedoch beschränkt auf Fragen des Bundesrechts oder Fälle mit der Beteiligung von Parteien aus unterschiedlichen Staaten nach dem Prinzip der Diversity Jurisdiction.


Dienstag, den 21. Juli 2009

Mit spitzem Digitalgriffel

 
.   Besteht nach einem Cease and Desist-Abmahnschreiben schon ein Zwist, der mit einer negativen Feststellungsklage gerichtlich geklärt werden darf? Der ausländische Kläger führte hier einen digitalen Schreiber vor, führte ihn jedoch nicht ein, weil der Beklagte ihn wegen einer möglichen Patenverletzung abmahnte.

Gegen den Feststellungsklageanspruch geht der Beklagte in Epos Technology Ltd. v. Pegasus Technologies Ltd., Az. 07-0416, mit dem Argument vor, eine Streitfrage liege nicht vor, weil der Kläger das Produkt nicht in die USA bringe. Diesen Spieß dreht das Bundesgericht in der amerikanischen Hauptstadt Washington, DC, am 20. Juli 2009 wieder um.

Das Feststellungsinteresse bestehe nach dem Declaratory Judgment Act wegen der Abmahnung. Auf das Risiko einer Verletzungsklage durch eine Einfuhr brauche sich der Kläger nicht einzulassen, erläurtert es in einer vorbildlichen Beschlussbegründung. Diese erging im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung des US-Prozesses.


Montag, den 20. Juli 2009

Urteile von Nord bis Süd

 
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA im westlichen Mittelwesten und der Prärie entschied heute diese Fälle, darunter in Donaldson v. Bourroughs Diesel die Frage, ob eine Schiedsklausel gegen einen Dritten durchgesetzt werden darf:
  1. United States v. Michael Alexander
  2. Donaldson Company, Inc. v. Burroughs Diesel, Inc.
  3. United States v. Trinica Jordan
  4. Rashard Zanders v. Lori Swanson, etc.
  5. United States v. Ricardo Martinez-Salinas
  6. United States v. Moises Gonzalez


Sonntag, den 19. Juli 2009

Verwirkung durch Collateral Estoppel

 
LG - Washington.   Clemens Kochinke und Michael J. Warning berichten in Judicial Estoppel schützt Police in der Zeitschrift für Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht, VersR, 2009, Auslandbeilage Heft 3, Juli 2007, S. 37 über das Urteil des neunten Bundesberufungsgerichts in der Sache United National Insurance Company v. Spectrum Worldwide, Inc. et al., Az. 07-55833, vom 2. Februar 2009.

Der klagende Versicherer hatte in einer Haftplichtversicherung gegen advertising Injury die Deckung durch eine Klausel in der Versicherungspolice auf Schäden beschränkt, die nach Abschluss der Police eingetreten sind und forderte deshalb die Rückerstattung der Versicherungssumme von der Beklagten. Das Gericht wies die Argumentation der Beklagten, die Klausel sei mehrdeutig und deshalb zu ihren Gunsten auszulegen, zurück. Es entschied, dass Mehrdeutigkeiten nicht durch Gerichte erzwungen werden sollen.

Die Beklagte berief sich außerdem auf einen späteren Zeitpunkt der Schadensverursachung als im vorangegangenen Markenverletzungsverfahren. Das Gericht wies dieses Vorbringen mit dem Hinweis auf das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ab und folgerte daraus die Verwirkung nach dem Grundsatz des judicial Estoppel.


Samstag, den 18. Juli 2009

Staatliche Immunität für Kanada

 
SB - Washington.   Das erstinstanzliche Bundesgericht für den District of Columbia hat am 15. Juli 2009 in dem Fall Cruise Connection Charter Management et al. v. Attorney General of Canada et al., Az. 08-2054, entschieden, daß amerikanischen Gerichten für die anhängige Schadensersatzklage aufgrund staatlicher Immunität Kanadas nach dem Foreign Sovereign Immunities Act die sachliche Zuständigkeit fehlt.

Kläger ist ein amerikanisches Unternehmen, das der kanadischen Polizei einen Vertragsbruch vorwirft und hierfür Schadensersatz begehrt. Die Parteien hatten einen Vertrag in Höhe von 54 Mio. CAD für die Bereitstellung von Schiffen für die Sicherheitsvorkehrungen während der Olympischen Winterspiele im Hafen Vancouvers geschloßen, welchen Kanada wegen Schwierigkeiten in der Vertragsausführung kündigte.

Fremde Staaten genießen in den USA grundsätzlich Immunität, die auch regelmäßig vermutet wird. Es bestehen jedoch einige Ausnahmen im FSIA, die einen US-Prozess gegen einen fremden Staat zulässig machen. Eine solche behaupteten die Kläger: Handelt ein fremder Staat wirtschaftlich und entfaltet dieses Handeln eine unmittelbare Wirkung in den USA, unterfällt der Staat ausnahmsweise der US-Gerichtsbarkeit, siehe §1605(a)(2) FSIA. So argumentierten die Kläger, daß die Kündigung des Vertrages durch Kanada einen Vertragsbruch konstatiere, der durch wirtschaftliches Handeln Kanadas einen unmittelbaren Effekt in den USA mit sich brachte.

Die Richter folgten der Auffassung der Kläger jedoch nicht. Sie waren davon überzeugt, daß der angebliche Vertragsbruch zwar in Kanada und in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Handelns Kanadas stattfand aber keine unmittelbaren Auswirkungen in den USA hatte. Ein rein finanzieller Schaden eines US-Unternehmens reicht hierfür nicht aus. Hätte das Geld nach dem Vertrag hingegen - explizit oder implizit - in den USA gezahlt werden müßen, würde dies jedoch einen solchen direkten Effekt in den USA haben. Das Gericht war jedoch nicht davon überzeugt, daß dies nach dem Vertrag der Parteien Vertragsbestandteil war. Der Vertragspreis sollte in kanadischen Dollar gezahlt werden, und es wurde kein Leistungsort im Vertrag bestimmt. In Ermangelung einer handelsüblichen Praxis stand somit nicht die USA als Leistungsort für das Geld nach dem Vertrag fest.

Auch der weitergehende Schaden, den der Kläger in weiteren $6 Mio. aus nunmehr entgangenen Geschäften mit Dritten geltend machte, genügten nach Auffassung der Richter nicht, einen direkten Effekt im Sinne von §1605(a)(2) FSIA zu etablieren. Dies seien nur indirekte Konsequenzen, die nach Auffassung des US Supreme Courts nicht unter die Ausnahme des FSIA fallen.

Die Kläger haben gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.



Südsee: Justiz setzt auf Twitter

 
.   Mit der Unterstützung des Gouverneurs setzt Oberrichter Miguel S. Demapan in der amerikanischen Südsee auf Twitter und Facebook. Straftäter könnten dem Radio nicht entrennen, und dasselbe gelte für Twitter und Facebook, erklärte der Chief Justice der Nördlichen Marianen im neunten US-Bundesberufungsgerichtsbezirk am 17. Juni 2009 im CNMI Supreme Court anlässlich der neunten Jahrestagung zu Themen von Bewährung und Nachbarschaftswarten. Internetbasierte Kommunikationsmethoden sollen in der Nachbehandlung von Straftätern Einsatz finden.


Freitag, den 17. Juli 2009

Mit Geld und Anspruchsverzicht entlassen

 
.   Die Entlassung von Personal ist auch in den Vereinigten Staaten nicht so einfach und billig wie der - längst nicht immer und überall geltende - Hire and Fire-Grundsatz verspricht.

Daher verbinden Arbeitgeber mit Entlassungen oft den Verzicht auf Ansprüche, unter anderem wegen Alters- oder sonstiger Diskriminierung, in einem Severance Agreement. Den Verzicht belohnen sie mit einer finanziellen Gegenleistung als vertragsbewirkendes Synallagma.

Der Verzicht ist allerdings knifflig und, falls unzureichend formuliert, mit einer Klage anfechtbar. Selbst eine clear and unambiguous gewählte Formulierung, deren Annahme knowing and voluntary war, bedeutet im US-Prozess nicht das letzte Wort, entscheiden manche Gerichte.

Das Bundesgleichbehandlungsamt EEOC erklärt mit seinem Leitfaden vom 15. Juli 2009 wesentliche Elemente der Verzichtsvereinbarung im Kündigungsfalle. Die Rechtsanwälte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den USA sollten ihn bei allen Personalkündigungen beachten, auch wenn das Arbeitsrecht der USA primär einzelstaatliches Recht, kein Bundesrecht ist.


Donnerstag, den 16. Juli 2009

Police im Zweitmarkt

 
LG - Washington   Ein unter Zwangsverwaltung stehender Fonds hatte in den Zweitmarkt für Versicherungspolicen investiert, also Erstinhabern Versicherungspolicen abgekauft und für Anleger gegen Einlagen, in diesem Fall gegen Übertragung von Grundbesitz, in die Vermögensverwaltung aufgenommen. Der klagende Anleger hatte dem Fonds angebotene Versicherungspolicen geprüft und nach einzelvertraglichen Verhandlungen in den Fonds investiert.

Nachdem der Fonds wegen finanzieller Schwierigkeiten unter Zwangsverwaltung gestellt wurde, behauptet der Anleger Eigentums- oder Pfandrechte an konkreten Policen, die ihm direkte Verwertungsmöglichkeiten böten.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks erörterte am 15.Juli.2009 in der Sache Quelling v. Trade Partners et al., Az.08-2328, ob die Due Diligence des Investors und die einzelvertraglichen Verhandlungen vor dem Erwerb des Anteils an einem Fonds Eigentums- oder Pfandrechte begründen.

Hierzu, führt das Gericht aus, müsste der Erwerber zunächst eine stärkere verfestige Rechtsposition im Verhältnis zu anderen Gläubigern nachweisen. Diese entstehe nicht durch eine Due Diligence und einzelvertragliche Verhandlungen, die im Ergebnis nicht zu stärkeren Eigentumsrechten als die anderer Anlegern führen.

Deswegen könne der Erwerber im Rahmen der Zwangsverwaltung auch keine vorrangigen Eigentums- oder Pfandrechte an einer bestimmten Police gegenüber der Fondsverwaltung geltend machen. Seine Rechte beschränken sich wie die anderer Anleger auf ein Scheibchen vom geschrumpften Kuchen.


Mittwoch, den 15. Juli 2009

DAJV-Jahrestagung 2009 in USA

 
AKL - Washington.   In diesem Jahr findet die Jahrestagung der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V. wie schon 2007 wieder in den USA statt. Vom 12. bis zum 15. August 2009 dient als Standort der Veranstaltung die University of California, Berkeley, School of Law.

Eingeladen sind neben allen DAJV-Mitgliedern auch die ehemaligen Studenten der Universität, die Mitglieder der German American Law Association, GALA, und sonstige Interessenten.

Bei der Jahreskonferenz der DAJV werden unter anderem die Themen öffentliches internationales Recht, internationale Rechtspolitik sowie IT-Recht behandelt. Die Broschüre der DAJV zeigt das gesamte Programm auf. Anmeldungen sind noch möglich.


Dienstag, den 14. Juli 2009

Rechtswahl und Markenrecht

 
LG - Washington.   Eine Rechtswahlklausel in einem aufgelöstem Lizenzvertrag erfasst nicht die Markenverletzungsansprüche gegen einen später hinzugetretenen Teilhaber des lizenznehmenden Unternehmens, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in der Entscheidung Gessler, et al. v. Sobieski Destylarnia, et al., Az. 07-2273.

Das Gericht erörterte die Frage, ob Ansprüche, die durch markenverletzende Handlungen neuer Teilhaber eines lizenznehmenden Unternehmens entstehen, Ansprüche sind, die aus dem Lizenzvertrag entstehen, arise out, oder aus ihm erwachsen, result from.

Der United States Court of Appeals for the Second Circuit gab dem Revisionsantrag am 13. Juli 2009 statt und verwies den Fall zur Neuentscheidung zurück. Die Ansicht des Instanzgerichts in New York, die Rechtswahlklausel sei einschlägig, teilte es nicht.

Die von Gessler vorgetragenen Ansprüche seien nicht ausdrücklich genannt und entsprängen, so wie es die Rechtswahlklausel fordert, auch nicht dem Lizenzvertrag, sondern dem einschlägigen Marken- und Wettbewerbsrecht.


Montag, den 13. Juli 2009

Das Schweigen des Handelsvertreters

 
.   Zum Schweigen verpflichtete eine Vertraulichkeitsvereinbarung einen Handelsvertreter, der die Hersteller wechselte. In Sachen State Industrial Products Corp. v. Beta Technology, Inc., Az. 08-60620, erörtert das Bundesberufungsgericht des fünften Bundesbezirks in New Orleans am 7. Juni 2009 die Risiken, die das zweite Unternehmen eingeht.

Auch wenn der Vertreter zurückwechselte, musste es den Prozess im Instanz- und Berufungsgericht überstehen, und der Fall wird unten noch einmal aufgerollt.

Also entstehen weitere erhebliche Verteidigungskosten, die nach der American Rule auch im Falle des Obsiegens in der Regel nicht erstattet werden. Die Anspruchsgrundlagen des Dramas beschreibt das Gericht so:
    State sought compensatory and punitive damages on claims of contempt of consent judgment and order, conspiracy to breach contract, tortious interference with business contracts, tortious interference with advantageous economic relations, misappropriation of confidential information, violations of the Mississippi Trade Secret Statute, and spoliation of evidence. Beta asserted counterclaims of tortious interference with business contracts and employment relationships.


Sonntag, den 12. Juli 2009

Adword-Klage in den USA

 
.   Adword-Klagen hinken in den USA in ihrer Entwicklung hinter Deutschland her, wo es eine wohlgeschmierte Abmahnmaschine gibt, die die USA wie die löbliche GoA-Fiktion samt Kostenerstattungs­anspruch nicht kennen. Doch allmählich spricht sich auch hier herum, dass Adwords Schaden anrichten. Kurz nach ihrem Börseneinstieg verklagt nun die Firma Rosetta Stone das Suchdienstunternehmen Google. Die Washington Post stellte am 11. Juli 2009 unter der Überschrift Rosetta Stone Sues Google Over Trademarks in Searches die Parteienkonstellation und Argumente dar. Der Prozess befindet sich vor dem als Rocket Docket bekannten Bundesgericht in Alexandria, Virginia, auf der anderen Seite des Potomac.



Ausgeliefert in die USA

 
.   Das Schicksal von zwei aus der Bundesrepublik Deutschland in die USA Ausgelieferten beschreibt die Yemen News Agency am 11. Juli 2009 unter der Überschrift Yemen asks after cleric and aide jailed in US. Die USA gewähren der konsularischen Betreuung Zugang zu den zu 45 und 75 Jahren Verurteilten, deren Strafurteil wegen der Verletzung von Rechtsstaatsgrundsätzen zur Neuverhandlung aufgehoben wurde, berichtet SABA.


Samstag, den 11. Juli 2009

Internetradio: Gebührenrecht

 
.   Um den letzten Cent - oder Bruchteile davon - feilschen Musikstudios, gewerbliche und gemein­nützige Internetradios und zwei konkur­rierende Gebühren­sammler in Sachen Intercollegiate Broadcast System, Inc. et al. v. Copyright Royalty Board, Az. 07-1123, bei der Auslegung des Digital Performance Right in Sound Recordings Act, Pub. L. No. 104-39 von 1995 und des Digital Millennium Copyright Act von 1998.

SoundExchange will Royalty Logic als Sammler ausbooten und gewinnt. Die Internetsender wollen eine niedrigere Grundgebühr und gewinnen die Zurück­verweisung zur Neubeurteilung.

Ansonsten bleibt es nach Anhörungen, die 13266 Seiten mit Wortproto­kollen füllten, in diesem komplexen Verfahren bei der Entscheidung des Copyright Office vom 1. Mai 2007, 72 FR 24084, entschied am 10. Juli 2009 das Bundesberufungs­gericht des Hauptstadtbezirks in seiner lesenswerten, 40 Seiten langen Entscheidungs­begründung.

Wahrscheinlich bleibt Michael Robertson auch nach diesem Urteil bei seiner Einschätzung, dass das Internetradio in den USA keine Zukunft hat, wie er in dieser Woche darlegte. Wirtschaftlich ist es angesichts der Gebührensätze am Ende, meint er.


Freitag, den 10. Juli 2009

Versicherer nach drei Jahren entlastet

 
.   Der Deckungsschutz erlischt, wenn der Versicherte den Schaden nicht rechtzeitig dem Versicherer meldet. Ist eine Frist von drei Jahren angemessen?

In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks am 9. Juli 2009 in Sachen Eastern Baby Stores, Inc. v. Central Mutual Insurance Company, Az. 08-3368, dass eine Schadensmeldung nach knapp drei Jahren nicht dem vertraglichen Anspruch von as soon as practicable … 'occurrence' … which may result in a claim entspricht.

Das gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer glaubte, der Schadensfall könnte ohne Mitwirkung des Versicherers geregelt werden.


Donnerstag, den 09. Juli 2009

Alle US-Urteile auf einem Blatt

 
.   Seit dem Sommer 2008 zeigt Decisions Today - U.S. Courts of Appeals täglich die obergerichtlichen Entscheidungen der US-Bundesgerichte, des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten und des Weltgerichtshofs auf einem Blatt. Die United States Courts of Appeals machen ihre Urteile und Beschlüsse unterschiedlich schnell verfügbar.

Manche zögern, die unpublished Opinions gemeinsam mit den published Opinions zu veröffentlichen, sodass nicht alle unveröffentlichten Entscheidungen bei Decisions Today aufgeführt werden. Diese sind ohnehin keine Präzedenzfälle.

Die Hauptstadt Washington ist überrepräsentiert. Dort entscheiden neben dem Supreme Court auch der landesweit zuständige United States Court of Appeals for the Federal Circuit und der als zweithöchstes Gericht der USA geltende United States Court of Appeals for the District of Columbia mit seinen zahlreichen Verfassungs- und Staatsrechtsverfahren.

Für die weiteren obergerichtlichen Entscheidungen amerikanischer Gerichte benötigte man über 50 weitere Blätter: Eins für jeden Staat der United States of America, und dann die Blätter für Unstaaten: den District of Columbia, Puerto Rico, Guam und auch die Nördlichen Marianen, die nach der spanischen und deutschen Rechtsordnung die japanische, dann die amerikanische erhielten.


Mittwoch, den 08. Juli 2009

Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. In Re Applied Materials Israel Ltd.
  2. Procter & Gamble Co. v. RNA Corp.
  3. Wingo v. U.S. Postal Service
  4. Hyde v. U.S.
  5. Joyce v. Dept. of Homeland Security
  6. Senyszyn v. Dept. of the Treasury
  7. In Re Northland Organic Foods Co.
  8. Fraser v. High Liner Foods (USA), Inc.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.



Satellitenmusik wird teurer

 
.   Welche Einnahmen erhalten Musiker und ihre Verlage für die Satelliten­radio­ausstrahlung von Werken? Der Streit um diese Gebühren zieht sich seit Jahren vor dem Copyright Office hin. Dieses legte einen Rahmen von 6 bis 8% der Sendereinnahmen fest. Er gilt für die Ausstrahlung.

Welcher Satz trifft vorübergehende Kopien, die Sender zur Vorbereitung der Ausstrahlung anfertigen? Das Amt betrachtet die Kopien als wertlos und bestimmte keinen Gebührensatz. Die Vertreter der Urheberrechtsinhaber zogen indigniert vor Gericht.

Das Bundesgericht der US-Haupstadt entschied am 7. Juli 2009 in SoundExchange, Inc. v. Librarian of Congress, Az. 08-1078, mit einer leicht lesbaren Begründung, dass das Copyright Office nach §112 Copyright Act den Wert der Kopien bestimmen muss und den Ausstrahlungs­satz nach §114 ermessensgerecht ermittelte. [Recht, Radio, Urheber, Copyright]


Dienstag, den 07. Juli 2009

US-Urteile in US-Hauptstadt

 
Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - der U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. 05-1064-1194958.pdf Catawba Cty NC v. EPA
  2. 07-1306-1194970.pdf Exxon Mobil Corp v. FERC
  3. 07-1528-1194980.pdf Guard Publishing Company v. NLRB
  4. 08-1078-1194999.pdf SoundExchange, Inc. v. Librarian of Congress
  5. 08-5370-1195025.pdf William Moore, Jr. v. Michael Hartman
  6. 08-1259-1195012.pdf Joseph Stillwell v. OTS
  7. 08-1296-1186603.pdf Novelty, Inc. v. DEA



Markenverletzer und seine Sippe

 
.   Die Marke der Musikgruppe The Drifters verletzte ein Impresario, der 1999 und 2001 im Zivilprozess verurteilt wurde, 240 F.3d 184 (3d Cir. 2001). Nach dem Unterlassungsurteil macht seine Verwandtschaft mit einer neuen Gesellschaft dasselbe.

Die Klägerin des ersten Prozesses ging daher gegen den damaligen Beklagten und seine Mitverschwörer vor und gewann wieder - wegen Missachtung des Gerichts. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA entschied am 2. Juli 2009 in Sachen Larry Marshak v. Faye Treadwell et al., Az. 08-1771, dass das Gericht einen Contempt of Court feststellen und aburteilen konnte.

Zudem durfte das Instanzgericht die markenverletzende Sippschaft zur Auskunftserteilung verpflichten, damit die Markeninhaberin die rechtswidrig erhaltenen Gewinne aus dem Verstoß gegen das Nachahmverbotsurteil abfordern kann.


Montag, den 06. Juli 2009

Lohn für Musik: Restverteilung

 
.   Musiker, die nicht dem AARC-Verband angeschlossen sind, können beim Copyright Office in Washington bis zum 5. August 2009 eine Ausschüttung von Lizenzeinnahmen beantragen.

Das Amt erklärt in seiner Verfahrensankündigung vom 6. Juli 2009, dass 98% der Einnahmen an die Alliance of Artists and Recording Companies gingen.

Der Verband rege an, den Rest nach einer Anhörung zu verteilen, doch keinen Anhörungstermin anzusetzen, schreibt es. Hingegen will das Amt die 2005 und 2006 DART Sound Recordings-Gelder an Musiker ausschütten. Federal Register, Heft 74, Nr. 127, S. 31985. Nur Künstler und Anwälte dürfen am Verfahren teilnehmen, 37 CFR 350.2.


Sonntag, den 05. Juli 2009

Notwendige Spionage in Unternehmen

 
.   Spionage - davon können schon die Referendare ein Lied singen. Spionage im Unternehmen ist keine Seltenheit. Meist ist sie gegen das Unternehmen gerichtet: Wirtschaftsspionage zum Aufholen des Wettbewerbers gab es wohl schon seit Kain und Abel.

Das Trade Secrets-Recht und Non Disclosure Agreements sollen bei Verhandlungen mit neuen und alten Vertragsparteien schon im Vorfeld Geheimnisse sichern. Das Vertrauen auf Anstand reicht nicht. Das US-Recht vermittelt mit NDAs weitergehenderen Schutz als das deutsche, weshalb sie Elementarteile jeder Verhandlungsplanung und der Referendarsausbildung sind.

Spionage von Personal und Aufsichtsräten? Der Begriff passt nicht richtig. Background Screening und die fortlaufende Beobachtung zur Verhinderung von Missbrauch werden vom Gesetzgeber oft erwartet. Geschieht unvorhergesehen Vorhersehbares und richtet Schaden bei Dritten, beim Personal oder in Unternehmen an, droht Haftung, zivilrechtlich und nach Compliance-Maßstäben.

Die Alternative zum Monitoring ist aus konkreten Vorfällen bekannt: Unternehmen richten sich beispielsweise mit Eigengeschäften des Personals zugrunde. Also werden Vorkehrungen getroffen, oft auch unter Einschaltung von spezialisierten Detekteien und Datenbearbeitern als objektiven Dritten.

Die Verträge für solche Maßnahmen sind streng. Sie sehen die Verschlüsselung von Daten, oft auch ihren höchstpersönlichen Transport zur Übergabe vor. Anonymisierung und Pseudonymisierung sind normal. Bei alten Daten aus der Vor-Internetzeit wird der Schutzaufwand nahezu extrem. Unternehmen, die alte Daten besitzen und rechtmäßig verwerten dürfen, stellen sie zu besonders hohen Preisen zur Verfügung - meist zur eingeschränkten Nutzung in Banken, bei Rechtsanwälte und von Ministerien.

Wer keinen Ex-Spion im Unternehmen oder als Sachverständigen im Prozess leiden kann, muss recherchieren oder recherchieren lassen. Ob jemand als Wirtschaftsspion eine Botschaft verlassen musste, ein Mitarbeiter Dritten Unternehmensgeheimnisse verkauft oder eine Abteilung bestimmte Geschäfte verschlüsselt über Skype statt die autorisierten Dienste abwickelt - alles nicht ungewöhnlich. Es steht aber nicht in der Zeitung, und die Aufdeckung erfordert besondere Anstrengungen.

Ausspähen, bespitzeln oder spionieren sind nicht immer gerechte Schlagworte für die notwendige, verantwortungsvolle und rechtmäßige Beschaffung und Nutzung von Informationen.


Samstag, den 04. Juli 2009

Treuhänderischer Ölfeldverkauf: Allgemeiner Teil

 
.   Erben streiten sich um die Wirksamkeit eines Ölfeldverkaufs an den Sohn einer Treuhänderin. Die Begründung erläutert wichtige Fragen wie Anfechtung, Nichtigkeit, Nullity, void ab initio, voidable, valid und die Rechtsfolgen einer anfechtbaren Treuhänderverfügung im Fall Ina Earline Fisher et al. v. Miocene Oil and Gas et al., Az. 08-50477.

Die Berufung zum Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der Vereinigten Staaten war durch den Fehler des Instanzgerichts ausgelöst worden, als es beim Antrag auf Nichtigkeitsfeststellung auch einen Schadensbeweis verlangte, den der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit am 2. Juli 2009 für überflüssig erklärt.


Freitag, den 03. Juli 2009

Kein Urteil über $1,9 Mio.

 
.   Selbst sonst verlässliche Quellen wie Heise sprechen von einem $1,9 Mio.-Urteil gegen eine Musikmutter in Minnesota. Sie liegen schief, solange es kein Urteil gibt. Kritiker springen auf den Zug, sprechen von Strafe, verdammen die Geschworenen oder machen sich in die Hose.

Der Geschworenenspruch steht vor dem Urteil. Er ist nicht das Urteil. Erklärungen über Berufungsabsichten sind verfrüht, wenn das Urteil aussteht. Nach dem Jury Verdict ist alles reine Spekulation.

Auf das Verdikt folgen Anträge der Parteien, die post-trial Motions. Anträge auf einen neuen Geschworenenprozess, auf Kappung oder auf Erhöhung des Geldbetrages, auf ein Urteil des Richters ohne Beachtung eines falschen Geschworenenspruchs und auf ein Urteil auf seiner Grundlage.

Dass Heise, N-TV und andere Quellen das Verdikt falsch darstellen, beruht wohl auf falschen amerikanischen Darstellungen. Auch in den USA konzentriert sich die Presse auf hohe Zahlen, und die liefern meist die Geschworenen. Auch die US-Presse wartet mit Kommentaren nicht bis zum Urteil. Nur die Electronic Frontier Foundation drückte sich vorsichtig aus.

Bei der Berufung gibt es ebenfalls deutsch-amerikanische Missverständnisse. Die Berufung im amerikanischen Prozess stellt keine Berufung im deutschen Prozesssinne dar, sondern eine Revision. Fakten werden nicht erneut eingeführt oder geprüft. Die Aufgabe eines Courts of Appeal besteht in die Aufdeckung von Rechtsfehlern.

Nachtrag: Am 6. Juli 2009 bestätigt cnet News in Jammie Thomas asks for new trial, dass die Beklagte den Antrag auf einen New Trial wie oben beschrieben als Post Trial Motion gestellt hat.



Fristen um Feiertage berechnen

 
.   Die Fristenkalkulation ist auch für Juristen in den USA ein Erlebnis. Gerade in dieser Woche wird es wieder interessant. Einer der hohen Feiertage fällt auf einen Samstag. Statt des Independence Day erhalten viele Arbeitnehmer deshalb den Freitag frei, Gerichte schließen und Busse fahren nicht.

Wie ist der freie Tag in der Fristenberechnung zu berücksichtigen? In den USA lautet die Antwort: Das kommt darauf an - auch hier gelangt eine deutsche Juristenweisheit zur Anwendung.

Es kommt darauf an, was im Einzelstaat gilt und bei Bundesverfahren kommt es auf die Regeln der Bundesgerichte an. Pi mal Daumen: In den meisten Fällen läuft ein auf den freien Freitag fallendes Fristende erst am Montag ab.

Aber sag das nicht den Anwälten, die gestern im GM-Insolvenztermin auftraten. Der Richter erwartet von ihnen EMails bis Samstagabend, also am heiligen Unabhängigkeitstag selbst. Er will ihre Schriftsätze und Entscheidungsentwürfe bis dahin sehen, um dann möglicherweise gleich über den Verkauf von GM an den Bund, Kanada und die Gewerkschaftstreuhand zu entscheiden. Für uns Anwälte ja nichts ungewöhnliches. Die Interessen der Mandanten gehen dem Freizeitvergnügen vor.


Donnerstag, den 02. Juli 2009

Eidliche Erklärung ignoriert

 
.   Ist das Urteil rügbar, wenn der Richter die Parteien anweist, ihre Schriftsätze und Beweise vorzutragen, um dann zu entscheiden, oder müssen die Parteien in jedem Fall die Gelegenheit erhalten, die Zeugen, deren eidliche Erklärungen ihm als Beweis vorliegen, im Kreuzverhör zu vernehmen?

In Sachen Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG v. UT Finance Corp., Az. 08-4176, erörtert das Bundesberufungsgericht am 2. Juli 2009 die Voraussetzungen.

Da das Instanzgericht hier die Affidavits der Zeugen ignorierte und ignorieren durfte, ist kein Rechtsfehler erkennbar, der die Aufhebung des Urteils begründen könnte. Die Cross Examination war verzichtbar.



Deutsche im US-Markenstreit

 
.   Um die Verwendung einer Marke in den USA streiten sich Deutsche vor dem amerikanischen Bundesgericht, das eine weitgreifende Unterlassungsverfügung als einstweilige Maßnahme erlässt. Neben der Unterlassung wird die Rücknahme an Kunden ausgelieferter Produkte verfügt. Dass das Bundesgericht zu weit ging, erklärt am 2. Juli 2009 das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco im Fall Marlyn Nutraceuticals, Inc. v. Mucos Pharma GmbH & Co., Az. 08-15101.


Mittwoch, den 01. Juli 2009

Dienstag, den 30. Juni 2009

Gehaltssenkung für Neuanwälte

 
.   Von $160.000 auf $100.000 plus $25.000 Bonus senkt eine Washingtoner Kanzlei die Anfangsgehälter junger Juristen und hofft, damit Vorreiterin eines Trends zu werden. Der Bonus ist als Beihilfe zum Abzahlen der Studiengebühren vorgesehen.

Nach der Anstellung sollen die Jungjuristen weiter ausgebildet werden und nicht sofort produzieren müssen. Mandanten sollen somit erspart bleiben, dass Anfänger im dritten Untergeschoss zu hohen Sätzen ahnungslos ihre Dokumente bearbeiten.

Diese Arbeit fällt nun Anwälten mit Erfahrung und höheren Sätzen zu. Ob damit unter dem Strich eine Kostensenkung für Mandanten bleibt, wird sich zeigen. Kritiker halten den Ansatz für eine Rezessionsreaktion.


Montag, den 29. Juni 2009


Hauptstadt gibt Software frei

 
.   250 Mannstunden steckte die Hauptstadtverwaltung in eine GPS-Telefonsoftware und stellt sie nun jedermann als Open Source-Software zur Nutzung und lokaler Adaption zur Verfügung. Zuerst stellte sie einige neue Buslinien in den Einsatz der Bürger, dann bemerkte sie, dass sich ihr GPS auch als Informationsquelle zur Echtzeit-Ortung der Busse eignet.

Mit einem Telefon in der Hand kann der Passagier den nächsten Bus finden. Die Software darf als Open Source-Programm überall auf lokale Verhältnisse umgesetzt werden, weil Washington sich keine einschränkenden Urheberrechte zurückbehalten hat. Sie funktioniert auf diversen Telefon-Betriebssystemen.



Biosimilaria nach sieben Jahren?

 
.   Der im Raum Washington starken Biotechnologie-Wirtschaft geht es nicht gut. Sie lebt zyklisch. Zum Überleben suchen viele Firmen Helfer, berichtet das Washington Business Journal.

In den USA hofft die Biotech-Unternehmen auf eine Gesetzgebung, die ihre Entwicklungen 12 bis 14 Jahren lang patentrechtlich schützt. Die Verbraucherschutzbehörde des Bundes, die Federal Trade Commission, stellt sich hingegen hinter den Entwurf mehrerer Abgeordneter, die fünf Jahre für angemessen halten.

Das Weiße Haus hat nun einen Kompromiss von sieben Jahren vorgeschlagen. Solange müssten Nachahmer mit ihren Similaria warten.


Samstag, den 27. Juni 2009

Den Beklagten im Prozess strangulieren

 
.   Music Locker - sind sie legal, weil kein Austausch von Musikstücken zwischen Benutzern möglich ist? Oder haben Musikvermarkter einen Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber eines Safes für Songs, weil der Kunde das einmal erworbene Lied aus dem Safe zum Abspielen in verschiedene Geräte stecken kann?

Dass solche Musikschränke legal sein sollten, zeigt die bisherige Rechtsprechung. Dass eine Klage gegen den Betreiber dennoch brutale Auswirkungen auslöst, zeigt der Bericht eines beklagten Unternehmers Legal Update on Personal Lockers vom 15. Juni 2009.

Der US-Prozess ist eine Frage des Geldes. Hat man genug davon, kann der Kläger den Beklagten prozessual strangulieren. Der Aufwand wird so eskaliert, dass für das Geschäft keine Zeit bleibt und die Nerven nicht mehr mithalten.

Der Unternehmer nennt keine Zahlen, doch der von ihm beschriebene Verteidigungsaufwand dürfte eine halbe Million Dollar überschritten haben. Dabei ist noch nicht einmal das Stadium der Schlüssigkeitsprüfung erreicht, und die Parteien befinden sich weiterhin im Beweisausforschungsverfahren.


Freitag, den 26. Juni 2009

Geklärt, aber es kommt darauf an

 
.   Welches Verjährungsrecht gilt: Bundesrecht oder einzelstaatliches Recht? Das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks klärt diese schwierige Frage, die es schon früher geklärt glaubte und von einem Inkassobüro anders als von der Schuldnerin interpretiert wird. Gelten also 180 Tage oder drei Jahre?

Im Fall TAG/ICIB Services, Inc. v. Sedeco Servicio de Descuentes en Compras et al., Az. 08-1654, zeigt die Begründung vom 26. Juni 2009 deutlich die Schwierigkeiten der Abgrenzung von Bundes- und einzelstaatlichem Recht, hier im Seerecht, auf.

Im Seerecht wird die Sache noch komplizierter als sonst, weil nicht nur die Verjährung, sondern auch die Verwirkung als Laches mit einer ihr eigenen Vermutung zu prüfen ist. Die 180-Tage-Regel nach dem Recht von Puerto Rico gilt, entscheidet das Gericht, und die Verwirkungsvermutung wirkt gegen die Inkassofirma, weil sie dazu im Instanzgericht keine Ausführungen vortrug.

Das grundsätzliche Ergebnis zur Rechtsfrage hängt davon ab, ob das Schiff, das die Forderungen auslöste, aus dem Ausland den Hafen anlief oder aus dem Ausland nach Besuch eines anderen Hafens in den USA den Zielhafen ansteuerte, wo die Forderung entstand. Im letzteren Fall greift Bundesrecht.



Verjährung nach Zustellungsproblem

 
AKL - Washington.   Die Verjährungfrist für Schadensersatzforderungen wegen unerlaubter Handlungen, Torts, endet in Puerto Rico nach einem Jahr. Das glaubten auch die Beklagten, als der Kläger mit seiner Suzuki-Maschine verunglückte, die Händler des Krades auf Schadensersatz verklagte und dann indirekt gegen den Hersteller vorging.

Nach Klagerücknahme wegen Verzögerung bei der Zustellung nach der Haager Übereinkunft verklagte er ein Jahr später den Hersteller. Die Klage wurde jedoch wegen mangelnder Klagezustellung abgewiesen. Auch bei seiner erneuten Klage, zwei Jahre später, kam es wegen Verjährung zur Klagabweisung.

In der Berufung entschied am 22. Juni 2009 das Bundesberufungsgericht für den ersten US-Bezirk in Orlando Rodriguez v. Suzuki Motors Corp., Az. 07-2662, auf eine Rückverweisung ans Instanzgericht.

Der United States Court of Appeals for the First Circuit hob die Abweisung wegen der abgelaufenen Verjährungsfrist auf. Die Frist sei auf Grund der Solidarität unter den Beklagten gehemmt worden. Gleiches gelte auch, wenn seit 2002 die Klagen identisch blieben, erklärte das Gericht mit einer 28-seitigen Urteilsbegründung.


Donnerstag, den 25. Juni 2009

Kein Schutz für Schadsoftware

 
.   Gründliche Würdigungen verdient das Urteil in Sachen Zango, Inc. v. Kaspersky Lab, Inc., Az. 07-35800, ebenso wie die Mindermeinung. Beide gewähren Anti-Malware-Programmen Immunität von der Haftung gegenüber Herstellern von Schadsoftware.

Immunität nach dem Communications Decency Act of 1996, 47 USC §230, für Hersteller von Abwehrsoftware lautet das Ergebnis. Das Erbringen der Leistung, die Unterdrückung von Schadprogrammen, mag zwar deren Hersteller schädigen, doch gegen einen Schadensersatzerspruch sind Antiviren- und Antimalwarehersteller immun.

Die Details der Begründung vom Bundesberufungsgericht des neunten Bundesbezirks in San Francisco vom 25. Juni 2009 werden noch länger Diskussionsstoff bieten.





Prozess torpedieren und zurück in die USA

 
.   Der Forum non conveniens-Grundsatz erlaubt die bedingte Abweisung einer Klage im US-Gericht zur weiteren Rechtsverfolgung im Ausland. Deutsche Parteien vor US-Gerichten können sich seit dem 23. Juni 2009 auf eine wichtige Entscheidung stützen, die sie vor der Rückkehr des Falles in die USA schützt.

FNC setzt voraus, dass ein ausländisches Gericht seine Gerichtsbarkeit effektiv ausübt. Ist Rechtsstaatlichkeit nicht gewährt oder nimmt das Gericht den Fall nicht an, kann der Kläger den Prozess erneut in den USA aufrollen.

In Sachen MBI Group, Inc et al. v. Credit Foncier du Cameroun et al., Az. 07-0637, weigerte sich das Bundesgericht im District of Columbia, den Fall zurückzunehmen. Es hatte den Klagabweisungsgrund der Immunität der Beklagten außer Acht gelassen, weil FNC zur Abweisung ausreichte.

Der Kläger begründete die beantragte Wiederaufnahme des US-Prozesses mit der Abweisung seiner Klage in Kamerun. Das Gericht rügt ihn jedoch: Erstens habe er die Gerichtskosten von $25 Mio. nicht gezahlt oder angefochten.

Zweitens habe er die Klageschrift mit Zustellungsnachweis nicht bei Gericht eingereicht. Außerdem rügt das US-Gericht die mangelnde Teilnahme des Klägers an Verhandlungsterminen in Kamerun.

US-Kläger, die einen Anspruch auf $500 Mio. in Deutschland nach einer FNC-Abweisung in den USA wegen der deutschen Gerichtskostenhürde nicht effektiv verfolgen, um sich dann wieder an das US-Gericht wenden zu können, müssen sich diese Entscheidung entgegenhalten lassen.

Den Prozess im Ausland sabotieren gilt nicht.


Mittwoch, den 24. Juni 2009

Vertrag mit internationaler Organisation

 
AKL - Washington. &emsp Als der Kläger dem Ruf der internationalen Organisation folgte, ihr schnell als Experte in einer Krise beizustehen - der Vertrag folge demnächst -, half er. Doch der Vertrag ließ auf sich warten. Seine Vergütung ebenfalls. So verklagte er seine Auftraggeberin auf Zahlung nach Vertragsrecht und aus ungerechtfertigter Bereicherung.

Internationale Organisationen genießen fast die selbe Immunität wie Botschaften und Konsulate. Als das Bundesgericht für den District of Columbia jedoch die ungerechtfertigte Bereicherung als Ausnahme vom International Organization Immunities Act ansah und den Antrag auf Klageabweisung abwies, ging die Beklagte in die Berufung.

Am 22. Juni 2009 entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks im Fall Jorge Vila v. Inter-American Investment Corp., Az. 08-7042, dass der District Court als Instanzgericht das Präzedenzfallrecht richtig angewandt hatte.

Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit erörtert die Immunitätsausnahme für unjust Enrichment-Ansprüche gegen internationale Organisationen nach dem International Organization Immunities Act auf 37 Seiten.


Dienstag, den 23. Juni 2009

Passwort-Pflicht verfassungsvereinbar

 
.   Webseiten von Kandidaten für Gewerkschafts­posten sind mit einem Passwort zu schützen, beschloss eine Gewerkschaft, damit Nichtmit­glieder keine Interna erführen.

Der klagende Kandidat sah durch die Vorschrift RSS-Feeds und Suchmaschinen behindert sowie Bundesgesetz und Bundesverfassung verletzt. Zudem sei der Passwort-Schutz leicht umgehbar.

Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks prüfte den Beschluss in Sachen Michael Quigley et al. v. Vincent Giblin et al., Az. 08-7056. Die Regel erfüllt den Schutzzweck des amerikanischen Bundes­gewerkschafts­schutz­gesetzes, Labor-Management Reporting and Disclosure Act, 29 USC §411(a)(2), entschied es.

Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit hielt sie auch nicht für einen Eingriff in das Verfassung­srecht der Redefreiheit, erklärt die 14-seitige Begründung vom 23. Juni 2009.



Haftet Bank für Controller?

 
AKL - Washington.   Haftet die Bank für die Insolvenz des Kreditnehmers, weil sie ihm einen wichtigen Kredit verweigert und einen Controller aufdrängt, der seine Arbeit vernachlässigt?

Am 12. Juni 2009 bestätigte das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks in Sachen Famm Steel Inc. v. Sovereign Bank, Az. 08-1955, die Abweisung der Schadensersatzklage. Justice Lynch vom United States Court of Appeals for the First Circuit stellte einen Beweismangel fest.

Der notwendige eindeutige Bezug zwischen der finanziellen Misere und der Handlung der Bank fehlte. Auch der Anspruch auf Schadensersatz nach der Instrumentality Theory wurde vom Gericht als nicht auf den Fall anwendbar empfunden, da sie eine Beherrschung des Kreditnehmers durch den Kreditgeber vorraussetzt. Dieser Grundsatz wurde bislang noch nie von einem US-Berufungsgericht oder dem United States Supreme Court angewandt.


Montag, den 22. Juni 2009

Schroeder v. Alte und Arme

 
.   Der Fall Schroeder v. USA, Az. 07-36073, betrifft die Frage, ob eine Immobilien­investorin öffentliche, hypothekengesicherte Darlehen für staatlich gefördete Mietwohnungen für Alte und Arme vorzeitig tilgen darf, um dann ungebunden über ihr Eigentum zu verfügen.

Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco entschied am 22. Juni 2009 gegen ein solches Recht. Der Bund hatte Investoren zunächt Kredite mit der Auflage gewährt, den subventionierten Wohnungsbau zu fördern, bis die Darlehen - auch vorzeitig - abgezahlt wurden.

Später knüpfte er an die vorzeitige Rückzahlung erschwerdende Bedingungen, die die Klägerin auflösen will. Die 14-seitige Begründung führt leicht lesbar in Fragen des Equity-Rechts, des Sachenrechts und des Rechts der vertraglichen Teilnahme des Staates am Wirtschaftsverkehr ein.




Rauchwasser ohne Impressum

 
.   Ein kennzeichenfreies Wässerchen vertrieb der Einzelhändler, und der schweizer Herstellerin edler Zigarren und kölnischen Wassers missfiel das. Sie gewann eine einstweilige Verfügung, und der Händler verlor in Sachen Zino Davidoff SA v. CVS Corp., Az. 07-2872, auch im Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks am 19. Juni 2009.

Der United States Court of Appeals for the Second Circuit in der Stadt New York begründet sein Urteil prozessual mit der Erfolgswahrscheinlichkeit von Davidoff im Hauptverfahren und materiell mit der Bedeutung des kennzeichnenden UPC-Etiketts als Vorkehrung gegen Nachahmungen und Graumarkthandel.

Als Qualitätsschutzmittel darf die Herstellerin nach dem Lanham Act auf dem Etikett bestehen; niemand dürfe es abkratzen. Die beklagte Einzelhandelskette führte zur Verteidigung vergeblich das unhaltbare Argument an, die Ware sei echt und im Graumarkt erworben.

Das Gericht wies auch ihren Vorstoß im Kampf um edle Ware für den kleinen Mann zurück, Markeninhaber hätten vergeblich gesetzlichen Schutz für UPC-Etiketten gesucht; ihr Misserfolg beweise, dass ihre Entfernung zulässig sei. [US-Recht,Markenrecht,Trademark,Graumarkt,Unterlassung,Lanham Act]


Sonntag, den 21. Juni 2009

Schleichwerbung: Gefahr im Blog

 
.   Schon vor zehn Jahren machte sich das US-Bundesverbraucherschutzamt FTC Gedanken um Werbung im Scroll, Spin, Pop und Blink-Umfeld des Internets. Nun will es den US-Verbraucher vor Schleichwerbung in Blogs schützen.

Auf 86 Seiten beschreibt es Guides Concerning the Use of Endorsements and Testimonials in Advertising, auf die sich am 21. Juni 2009 die Associated Press und in der Folge alle Medien stürzen: FTC plans to monitor blogs for claims, payments.

Das Guide-Dokument lädt die Öffentlichkeit ein, es bis zum 30. Januar 2009 zu kommentieren. Die Frist wurde verlängert. Die Hinweise der Öffentlichkeit sind einsehbar.

Die aktuelle Frage lautet, wie die Federal Trade Commission in Washington, DC die neuen Regeln durchsetzen wird. Wenn Opa im Blog seine neue Lederjacke schick findet, muss er dann neben sein Foto die Fundstelle der Rechtsvorschriften über amtliche Lederbezeichnungen setzen? Wohl nicht.

Der Blogger, dem das Reisebüro eine Kreuzfahrt mit dem Wunsch schenkt, doch bitte freundlich von ihr zu berichten, sollte hingegen das Geschenk nicht verheimlichen. Und wer sich 200 nette Worte mit $3.000 vergüten läßt, sollte auch den Gönner erwähnen, und nicht nur schleichwerbend.

Vorsichtshalber sei daher offen gelegt, dass der Verfasser seine Bücher zum amerikanischen Recht und Fachberichte in Zeitschriften oder im Internet nicht schlecht findet und für manches auch bezahlt wird, allerdings zu dürftig und vom German American Law Journal gar nicht.



Klage wegen Werbe-SMS

 
AKL - Washington.   Eine erhaltene SMS als Werbung für einen Roman führte die Klägerin zur Sammelklage wegen Verletzung des Telephone Consumer Protection Act gegen den Absender. Sie verlor im Bundesgericht für Nordkalifornien, weil der Verlag kein Automatic Telephone Dialing System eingesetzt habe, dass den TCPA verletzt.

In der Berufung hob am 18. Juni 2009 das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in Sachen Satterfield v. Simon & Schuster Inc., Az. 07-16356, die Abweisung auf. Die Frage, ob es sich bei dem Gerät wirklich um ein ATDS handelt, wurde vom Instanzgericht unzureichend untersucht.

Zudem gelte eine SMS als nur für das Telefon konzipierter Dienst als ein vom TCPA definierter Anruf, entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit und verwies den Fall zurück.


Samstag, den 20. Juni 2009

Unsinnige Urteilskritik

 
.   Mutter mit Kindern verurteilt - und gleicht setzt es Hiebe. Schwachsinnig sei das US-Recht, bös die Verfolger, Richter, Geschworenen. Dabei stand bei Twitter schon Minuten nach der Verkündung:
    USAnwalt http://star.us/W3C .. woman in download case / A federal jury ruled / $1.92 million, $80,000 per song: Merke: Das Urteil spricht der Richter
Das bedeutet: Niemand wurde verurteilt. Das Urteil spricht der Richter. Nachdem er fünf Alternativen zum Geschworenenspruch prüft. Auch in einer simplen Fluglektüre nachzulesen, bevor man sich aufregt.



Keine Widerklage nach Klagabweisung

 
.   Eine Luftfahrtgesellschaft verfolgte ihre US-Klage nicht, so dass das Gericht sie abwies. Der Beklagte hatte den Ärger und blieb auf seinen Kosten sitzen. Daher erhob er nach der Abweisung eine Widerklage als Crossclaim mit einem Kostenerstattungsantrag.

In einer leicht lesbaren Begründung weist das Gericht die Widerklage als moot ab. Damit ist der Fall PT (Persero) Merpati Nusantara Airlines v. Hume & Ass. PC et al., Az. 07-1701, am 19. Juni 2009 im Bundesgericht des Hauptstadtbezirks der USA erledigt.


Freitag, den 19. Juni 2009

Beweise aus den USA beschaffen

 
.   Das Beweisverfahren vor den Bundesgerichten der USA erlaubt nach 28 USC §1782, für einen Prozess im Ausland Beweise in den USA zu sammeln. Den Prozess in den USA charaktisieren meist andere Verfahrens- einschließlich Beweisregeln als Verfahren vor Gerichten im Ausland. Wie sehr ist das Beweisverfahren in den USA durch die ausländischen Regeln eingeschränkt?

In Sachen Marubeni America Corporation v. LBA Y.K., Az. 08-3282, stellte die amerikanische Zeugin auf die Grenzen des japanischen Beweisrechts ab. Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks entschied jedoch nach der lesenswerten Erörterung der Präzedenzfälle, dass das US-Gericht nicht daran gebunden ist.

Es darf gern auch etwas mehr sein. Natürlich muss das Gericht die amerikanischen Regeln beachten und Rücksicht auf die gesetzlichen Ziele nehmen. Es soll fremden Gerichten entgegen kommen, damit sich amerikanische Parteien notfalls auch vertrauensvoll an diese wenden können.

Auch für deutsche Parteien besitzt diese Begründung Bedeutung, weil das Gericht auf Civil Law-Rechtsordnungen im allgemeinen abstellt, nicht nur auf Japan.


Donnerstag, den 18. Juni 2009


Glück und Pech im US-Gericht

 
.   Pech und Glück hatte ein Hersteller mit einem Vertriebsvertrag, den er mit einem New Yorker Händler abschloss. Der Hersteller war nicht in New York tätig und schloss dort auch keine Geschäfte ab. Trotzdem hatte er das Unglück, vom Händler vor dem Bundesgericht in New York verklagt zu werden.

Zwar gewann er schon in der ersten Instanz, weil das Gericht seine örtliche Unzuständigkeit mangels personal Jurisdiction erklärte, doch die Pechsträhne verlängerte sich durch das vom Händler eingeleitete Berufungsverfahren. Kostete ihn die erste Instanz vielleicht schon $100.000 oder $200.000 in Verteidigungskosten, kamen die Kosten der Berufungsinstanz noch hinzu.

Am 17. Juni 2009 fand der Hersteller aus Oklahoma erneutes Glück. In Sachen DNT Entprises, Inc. v. Technical Systems, Az. 08-2210, stellte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks fest, dass die Abweisung korrekt war. Ein Besuch im Forumstaat, dessen Bezug zum Klagevortrag nicht nachgewiesen war, reicht nicht aus, um den forumsfremden Hersteller an das Forum zu binden.

Diese Grundsätze sind auch für Klagen gegen deutsche Unternehmen vor amerikanischen Gerichten verbindlich. Leider ermöglicht das Prozessrecht in den USA keine so schnelle und kostengünstige Zuständigkeitsfeststellung wie das deutsche Prozessrecht, und eine Kostenerstattung für die obsiegende Partei ist auch nicht die Regel. Doch ist die Verweisung des Klägers an das Gericht des Beklagten oft ein entscheidendes Ergebnis.


Mittwoch, den 17. Juni 2009


Neue Finanzgesetzgebung der USA

 
.   Wie der Partner Tommy the Cork vor über 70 Jahren machten sich die führenden Köpfe im Weißen Haus wieder einmal Gedanken über eine Finanzgesetzgebung auf Bundesebene. Die Vereinheitlichung des Rechts ist weithin ungewünscht. Einzelstaatliches Recht herrscht vor. Die Überlegungen des Weißen Hauses sind nun in ein 85 Seiten langes Positionspapier eingeflossen, das im Laufe dieses Jahres in ein Bundesgesetz umgegossen werden soll. Auf allen Kanälen reagiert bereits die Opposition, obwohl noch niemand außerhalb des Weißen Hauses Gelegenheit hatte, das Werk sorgfältig zu prüfen.


Dienstag, den 16. Juni 2009

Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. In Re Baggett
  2. Schooner Harbor Ventures, Inc. v. U.S.
  3. Value Vinyls, Inc. v. U.S.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Montag, den 15. Juni 2009

Sonntag, den 14. Juni 2009

Apple-Monopol und Twitpocalypse

 
.   Mobilgeräte und Twitter bilden ein wichtiges Kommunikationsmedium. Beim iPhone beweist sich Apple als Kontrollinstanz. Wie Microsoft das Internet über den Internet Explorer kontrollieren wollte, kontrolliert Apple über sein App Store-Programm das iPhone als Medium. Softwarehersteller, die Programme und Fehlerkorrekturen verbreiten wollen, benötigen Apples Placet.

Seit Samstag benötigen zahlreiche Twitterprogramme wie Twitterrific eine Korrektur, weil Twittermeldungen eine kritische Integer-Grenze erreichten. Die Hersteller der Programme bieten neue Software an. Bei Apple stehen sie im Genehmigungsverfahren Schlange, während ihnen die Kunden davon laufen, weil diese nicht twittern können. Apples Genehmigungsverfahren kann dauern. Die Kundschaft twittert Vergleiche mit dem Jahr-2000-Problem und spricht von der Twitpocalypse.

Gleichzeitig sabotiert Apple Wettbewerber, die alternative App Stores, beispielsweise Cydia, für das iPhone anbieten und die die Streuung der angepassten Software erledigen könnten.

Die Sympathie der Wettbewerbsaufsicht haben sich die Konkurrenten vielleicht verspielt, als sie den Begriff Jailbreak mit dem Alternativangebot verbanden. Das klingt wie eine Verletzung von Apple-Rechten, obwohl die Konkurrenz auch nach den Regeln des Digital Millenium Copyright Act legal erscheint.

Apple nutzt diesen falschen Eindruck und sabotiert die Wettbewerber durch Softwareänderungen des iPhone. Ähnlich verfuhr auch Microsoft mit DR-DOS, WordPerfect und Netscape.



Widerklage gegen König von Spanien

 
.   Die Krone klagt in den USA und wird Opfer einer Widerklage. In Sachen Reino de España v. American Bureau of Shipping, Az. 08-0579, entscheidet das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City am 12. Juni 2009.

Für den König ist entscheidend, ob seine Staatsimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act greift, nachdem er sich zuerst der US-Gerichtsbarkeit unterworfen hat.

Das Urteil greift auch weitere Fragen des internationalen Zivilrechts auf, insbesondere das immer wichtige Thema der provisorischen Verweisung an ein Gericht im Ausland, weil Zeugen im Ausland sitzen, die anwendbare Sprache eine ausländische ist oder ausländisches Recht gilt.

Dann kann nach dem Forum non conveniens-Grundsatz der Fall an ein ausländisches Gericht gehen, selbst wenn das US-Gericht auch zuständig sein sollte. Das US-Gericht suspendiert das Verfahren, bis es im Ausland abgeschlossen ist.

Wenn sich heraussstellt, dass die ausländische Rechtsordnung nicht rechtsstaatlich arbeitet, kann es den Fall wieder aufgreifen. Das ist in der Praxis jedoch die Ausnahme, weil das amerikanische Gericht schon bei der Verweisungsprüfung untersucht, ob die ausländische Rechtsordnung rechtsstaatlichen Grundsätzen treu bleibt. Die praktische Auswirkung der Verweisung vom Forum non conveniens ist daher dieselbe wie bei einer Abweisung.

In diesem Prozess entscheidet der United States Court of Appeals for the Second Circuit jedoch vorrangig, dass der von der Krone geltend gemachte Anspruch mit dem der Widerklage verbunden ist. Würde er eine ganz andere Angelegenheit betreffen, könnte der König zu recht auf Immunität vor US-Gerichten plädieren.

Hier ist der Anspruch der Widerklage kein Spiegelbild der Klage. Doch gehören die Sach- und Rechtsfragen zueinander, und da darf sich die Krone nicht dem US-Gericht entziehen, dessen Gerichtsbarkeit sie sich freiwillig unterwarf, als sie sie brauchte.


Samstag, den 13. Juni 2009

Urheber: Wann beginnt Verjährung?

 
.   Amerikanische Verjährungsregeln sind bei weitem nicht so klar wie die deutschen. Kein Wunder, 56 Rechtsordnungen können verwirren.

Etwas Klarheit schafft das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bundesbezirks für Verletzungen des Urheberrechts. Glücklicherweise gibt es kein konkurrierendes einzelstaatliches Urheberrecht. Daher gilt das Recht des Bundes für alle Fälle. Die Verjährungsfrist dauert drei Jahre; 17 USC §507(b).

In Sachen William A. Graham Co. v. Haughey, Az. 08-2007, untersuchte das Gericht den Beginn der Frist: Ab der Verletzung? Oder ab der Aufdeckung der Verletzung oder dem Zeitpunkt, da dem Verletzten zuzumuten war, sich über die Verletzung kundig zu machen?

Gilt also die Discovery Rule, oder die Injury Rule, beide aus dem Bundesrecht bekannt? Das Gericht stellte am 5. Juni 2009 auf den Zeitpunkt der tatsächlichen oder zumutbaren Entdeckung der Verletzung ab.


Freitag, den 12. Juni 2009

Staat verzichtet souverän nicht

 
.   Der Staat als Souverän haftet für nix. Oder doch? In den USA haftet der Bund, wenn er freiwillig auf seine Immunität verzichtet. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC hat die Rechtsprechung zur Amtshaftung als Ausnahme von der Staatssouveränität so entwickelt, dass der Staat ausdrücklich gesetzlich den Immunitätsverzicht erklärt haben muss; Lane v. Peña, 518 US 187, 192 (1996).

Das kann laut Supreme Court in Spezialgesetzen und Allgemeinklauseln erfolgen. Wie komplex das wird, illustriert die leicht nachvollziehbare, nur 14 Seiten lange Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks in Sachen Mario A. Gonzalez v. Department of Transportation, Az. 07-3309, vom 11. Juni 2009. [US-Recht,Amtshaftung,Staatshftung]


Donnerstag, den 11. Juni 2009

Gesetzliche Prüfung des Schiedsspruchs

 
.   Nachdem der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Fall Hall Street Associates, L.L.C. v. Mattel, Inc., 128 SCt 1396 (2009), die Prüfung von Schiedssprüchen nach Gewohnheitsrecht untersagte und damit das Prüfmerkmal des manifest disregard of the law as an independent, nonstatutory ground for setting aside an award abschaffte, wandte das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks am 10. Juni 2009 die Rechtsprechung des Supreme Court in einem Fall mit internationalem Bezug an.

Der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit in New Orleans untersuchte in Sachen Saipem America v. Wellington Unterwriting Agencies Ltd. et al. , Az. 08-20247, das Schiedsurteil aus den Niederlanden und beschränkte seine Prüfung der Rechtsfragen allein auf die gesetzlichen Aufhebungsgründe in 9 USC §10(a)(4). Da kein gesetzlicher Vacatur-Grund zutraf, bestätigte er den Schiedsspruch.


Mittwoch, den 10. Juni 2009

Chrysler-Beschluss im Internet

 
.   Auf der Webseite des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, befindet sich nun der Beschluss des Supreme Court vom 9. Juni 2009 zur Abweisung des Antrags eines Pensionsfonds, der die schnelle Übertragung von Vermögensbestandteilen von Chrysler auf Fiat im Konkurs aus Verfassungsgründen verhindern wollte: Indiana State Police Pension Trust v. Chrysler LLC, Az. 08A1096.

Die neun Richter erklären einstimmig, dass kein Recht auf eine Prüfung der angegriffenen untergerichtlichen Entscheidung besteht, sondern lediglich an das Ermessen des Gerichts appelliert werden kann. Um die Ermessensausübung zu rechtfertigen, muss der Antragsteller hohe Beweisanforderungen erfüllen.

Dies gelang dem Pensionsfonds nicht, sodass der Antrag abzuweisen ist, selbst wenn der Supreme Court nicht ausschließen kann, dass ein unwiederbringlicher Schaden droht. Diese Entscheidung ist ein typisches Beispiel für den Vorrang von prozessualer Gerechtigkeit vor materieller Gerechtigkeit, die das US-Recht charakterisiert.



Richter mit Spitzer verschworen

 
.   Ein geistesschwacher Richter, eine gefälschte Richterunterschrift und eine Verschwörung der gesamten Gerichtsbarkeit des Staates New York entdeckte ein Kläger, als er das abweisende Urteil nach seiner Klage gegen einen Nachbarn prüfte.

Auf höhere Gerechtigkeit hoffte er daher in der Bundesgerichtsbarkeit, die allerdings nicht zuständig war - wenn ihm nicht der Ansatz der Bürgerrechtsverletzung eingefallen wäre. Von den Richtern bis zum Sekretariat und Justizminister verklagte er daher alle Verschwörer. Erfolglos. Sogar die Kosten des Verfahrens wurden im ausnahmesweise aufgebrummt.

Kommt der Fall nun vor den Supreme Court der USA in Washington, DC? Am 8. Juni 2008 entschied nämlich auch das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in Sachen Bernard P. Gollopm v. Elliot Spitzer et al., Az. 07-0847, gegen das tragikomische Opfer.


Dienstag, den 09. Juni 2009

Chrysler-Insolvenz geht weiter

 
.   Der zwei Seiten lange Beschluss des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, zur Chrysler-Insolvenz vom 9. Juni 2009 liegt noch nicht auf der Webseite des Supreme Court vor. Das Gericht soll beschlossen haben, den Antrag der Pensionsfonds des Staates Indiana abzuweisen.

Dadurch verschleppt sich der Konkurs nicht, und der Bankruptcy Court in New York City darf den Verkauf von Chrysler-Vermögen an Fiat gestatten. Sein Verkaufssignal darf ebenfalls im weiteren Rechtsweg angefochten werden. Bis zur Rechtssicherheit kann es für alle Beteiligten noch ein langer Weg sein.



Irak und Immunität

 
.   Als Staatsträger von Terrorismus verlor der Irak seine Immunität in den Vereinigten Staaten und gewann sie erst wieder, als Präsident Bush und der Kongress der USA mit mehreren rechtlichen Manövern versuchten, die Terrorkennzeichnung aufzuheben.

Die Untergerichte im Hauptstadtbezirk ließen dennoch Klagen gegen den Irak wegen unter dem alten Regime erlittener Schäden zu. Am 8. Juni 2009 verkündete der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court of the United States in Washington, DC, in Sachen Republic of Iraq v. Jordan Beaty et al., Az. 07-1090 seine Revisionsentscheidung.

Die Begründung von Justice Scalia schlägt durch den gordischen Knoten der mehrfach geänderten gesetzlichen Grundlagen für die Terrorismusausnahmen zum Foreign Sovereign Immunities Act. Im Ergebnis stellt das Gericht fest, dass die Aufhebung der Terrorkennzeichnung wirksam war und den US-Gerichten die sachliche Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, für Schadensersatzklagen gegen den Irak entzieht.


Montag, den 08. Juni 2009

Strafschadensersatz gegen Norddeutsche

 
.   Im Fall Beverly Zakre v. Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Az. 07-2347, bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City am 8. Juni 2009 die Zumessung von $600.000 Strafschadensersatz mit einer kurzen Begründung.

Nach dem Geschworenenprozess hatte das Untergericht die punitive Damages reduziert, so dass auch die Klägerin in die Berufung ging. Beide Seiten verloren in der zweiten Instanz. Das Untergericht hatte die Verwerflichkeit, Reprehensibility, der Handlungen der Landesbank ordentlich gewürdigt.



Chrysler-Insolvenz angehalten

 
.   Am Nachmittag des 8. Juni 2009 verkündete Richterin Ginsburg einen kurzen Beschluss. Das Insolvenzverfahren Chrysler wird angehalten. Der Verkauf an Fiat kann nicht heute vollzogen werden.

Die knappe Erklärung aus dem höchsten Gericht der Vereinigten Staaten in Washington, DC, kann vielerlei bedeuten. Vielleicht gewinnen die Antragsteller, unter anderem Pensionfonds aus dem Staat Indiana, ein langwieriges Revisionsverfahren.

Wahrscheinlicher scheint, dass Justice Ginsburg mehr Zeit benötigt, um sich in den umfangreichen und komplexen Fall einzuarbeiten, der mit hohem Tempo die unteren Instanzen der Bundesgerichtsbarkeit durchlief. Nach ihrer gründlicheren Prüfung wird sie entscheiden, ob der Antrag abgewiesen oder allen neun Richtern vorgelegt wird.



Samstag, den 06. Juni 2009

Sotomayor und deutsche Parteien 2

 
.   Wer die Erfahrung der Kandidatin Sonia Sotomayor für das Amt des Justice am Supreme Court in Washington, DC einschätzen will, kann mittlerweile eine praktische Übersicht ihrer Urteile bei der Law Library der University of Michigan finden.

Das Verzeichnis unter dem Titel Sonia Sotomayor - 2d Circuit Opinions enthält auch Verfahren mit deutschen Parteien, so Senator Linie GmbH & Co. KG v. Sunway Line, Inc., 291 F.3d 145 (2d Cir. N.Y. 2002), und Phoenix Aktiengesellschaft v. Ecoplas, Inc., 391 F.3d 433 (2d Cir. N.Y. 2004) - zusätzlich zur hier bereits erörteten Entscheidung in Sachen Transatlantic Schiffahrtskontor GmbH v. Shanghai Foreign Trade Corporation, 293 F.3d 384 (2nd. Cir. 2000).


Freitag, den 05. Juni 2009

ICANN-Domainvergabe kartellwidrig?

 
.   Die klagende Koalition von Domainunternehmen hat schlüssig einen Kartellanspruch gegen Verisign geltend gemacht, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks am 5. Juni 2009 in Sachen Coalition for ICANN Transparency, Inc. v. Verisign, Inc., Az. 07-16151. Das Bundesgericht hatte die Klage wegen Unschlüssigkeit abgewiesen. Die Berufung prüfte den Klage über die Vergabe von Domains in den Bereichen .com und .net und bestimmte, dass der Prozess weitergeführt werden darf.



Deutsche Vogelgrippe: Einfuhrschranken

 
.   Den Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland und Polen nahm der Animal and Plant Health Inspection Service des US-Landwirtschaftsministeriums zum Anlass, die Einfuhrbedingungen für Geflügel und seine Erzeugnisse zu überprüfen. Im Bundesanzeiger verkündet er heute das Ergebnis; s. Federal Register, 5. Juni 2009, Bd. 74, Heft 107, S. 27006-27007. Nach dem Ausbruch des Typs H5N1 und seiner Behandlung entfallen mit Wirkung vom 22. Juni 2009 die Einfuhrschranken aus für Produkte aus Deutschland und Polen mit der Ausnahme von Sachsen.


Donnerstag, den 04. Juni 2009

Falsche Konzernbeklagte: Abweisung

 
.   Konzerne in Japan wie Deutschland sind oft mit anderen Gesellschaften in den USA aktiv als den deutschen oder japanischen. Manche amerikanischen Kläger glauben einfach, die ausländischen Unternehmen verklagen zu müssen - und greifen sich gelegentlich die falsche verbundene Gesellschaft heraus.

Der Verteidigungsaufwand kann dann enorm, doch letztlich lohnenswert sein. Die falsche Beklagte wird aus dem Verfahren entlassen, und für eine neue Klage gegen ein passendes Konzern­unternehmen kann es zu spät sein. Dabei greifen Verjährungs­fristen ebenso wie die Verwirkung oder Klägererklärungen, die ein Estoppel- oder venire contra factum proprium-Argument ermöglichen.

So geschah es auch am 2. Juni 2009 in Sachen Colleen Miller v. Toyota Motor Corporation et al., Az. 08-1613, vor dem United States District Court for the District of Columbia. Dort wird die Rechtsprechung der Staaten Ohio und Florida sowie des District of Columbia ausführlich in der Urteilsbegründung gewürdigt, die auch in Staaten wie New York zu vergleichbaren Ergebnissen führt.

Die falsche Beklagte darf dabei kein Alter Ego der potenziell richtigen Partei darstellen. Die entscheidenden Faktoren sind schon bei der gesellschaftsrechtlichen Konzern­strukturplanung zu beachten, doch auch beim Internetauftritt, der Zuweisung von Personal, der Trennung von Anteilsstrukturen und dem Auftreten in fremden Märkten.

Da in jedem US-Staat anderes Recht gilt, auch in Verfahren vor den Bundesgerichten, ist die Planung nicht einfach. Doch gibt es Merkmale, die in vielen Staaten bedeutsam sind, und in allen Verfahren gelten die einheitlichen Zuständigkeitsschranken der US-Bundesverfassung.


Mittwoch, den 03. Juni 2009

Autokonkurse und Franchiserecht

 
.   Mit Blick auf die Insolvenzen von Chrysler und GM prüfen Legislativen und Exekutiven von Bund und Einzelstaaten heute die Wirksamkeit der Kündigung von Werkshändlerverträgen. Einzelstaatliches Recht gewährt betroffenen Händlern nach Franchise-Gesetzen Schutz gegen unzulässige Schrumpfungsmaßnahmen der Hersteller. Im Namen der betroffenen Händler wendet sich daher beispielsweise der Justizminister, Attorney General, des Staates Maryland an das Insolvenzgericht, das die Chrysler-Insolvenz bearbeitet. Der Bund prüft heute im Senat die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Kündigungen.


Dienstag, den 02. Juni 2009

Sotomayor und deutsche Parteien

 
.   Wenn einer von neun Richtern ersetzt wird, fragt sich auch, wie die Kandidatin das internationale Recht sieht und deutsche Parteien behandelt. In Sachen Transatlantic Schiffahrtskontor GmbH v. Shanghai Foreign Trade Corporation, 293 F.3d 384 (2nd. Cir. 2000), beurteilte Sonia Sotomayor mit ihren beiden Kollegen am Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks zugunsten der deutsche Partei die Immunität der chinesischen Partei. Für die schriftliche Begründung zeichnete ihr Kollege Calabresi verantwortlich. In derselben Rolle wirkte sie am Fall zur Vollstreckung eines englischen Urteils, Kensington International Ltd. v. Republic of Congo, Az. 461 F.3d 238 (2nd. Cir. 2006), mit, der lediglich das Argument vorhandener Erfahrung mit Fragen internationalen Rechts stützt.

Im Fall Raymonde Abrams et al. v. Société Nationale des Chemins de Fer Français, 389 F.3d 61 (2nd Cir. 2004), zeigte das Panel in einer gemeinsamen Begründung, per curiam, dass Emotionen zum ungerechten Ergebnis führen können, doch Richter Gesetz, Präzedenzfälle und internationales Recht beachten müssen.

Emotion und Moral hätten im Fall des Zusammenwirkens der französischen Eisenbahn­gesellschaft mit Nazi-Schergen den Zugang zur amerikanischen Gerichtsbarkeit aufgedrängt, doch die rechtsstaatliche Orientierung der Richter verschloss diesen Weg.

Deutliche Rückschlüsse auf Sotomayor als zukünftige Justice am Supreme Court in Washington, DC ermöglichen diese drei Entscheidungen aus dem Umfeld des Foreign Sovereign Immunities Act kaum, zumal sie nicht alleinverantwortlich wirkte oder eine Führungsrolle angenommen werden kann. Die Begründungen entschärfen jedoch die Argumente der Obama-Kritiker, er schlage eine von Emotionen geleitete Kandidatin vor.


Montag, den 01. Juni 2009

Pass auch für Land- und Seereisen

 
.   Ab heute müssen Amerikaner bei der Rückkehr ins Land einen Pass vorweisen. Seit zwei Jahren gilt diese Vorschrift für Flüge. Heute wird sie auf Land- und Seereisen angewandt. Bisher reichten in vielen Fällen Führerscheine aus.



Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Depuy Spine, Inc. v. Medtronic Sofamor Danek, Inc.
  2. Purechoice, Inc. v. Honeywell International, Inc.
  3. Amgen, Inc. v. Ariad Pharmaceuticals, Inc.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.



Urteile im Supreme Court

 
Soeben verkündete der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, diese Entscheidungen:
  1. CSX Transp., Inc. v. Hensley
  2. Bobby v. Bies
Das Amtsjahr des Supreme Court neigt sich dem Ende zu, an dem die spannendsten Entscheidungen erwartet werden. Dieses Jahr gesellt sich die Spannung um die Nachfolgerin für den ausscheidenen Justice Souter, die Richterin Sotomayor vom Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks, hinzu.



GM-Insolvenz beantragt

 
.   Auf eigenen Antrag, also als voluntary bankruptcy, hat GM sich nun dem Gericht gestellt, um die Sackgasse zur Liquidation zu verlassen. Das Insolvenzverfahren verläuft vor dem Bankrupty Court im Southern District im Staat New York. Der Bankruptcy Court ist ein Bundesgericht. Ziel des Verfahrens ist die Reorganisation, die GM das Überleben ermöglichen soll. Das Verfahren soll beschleunigt verlaufen, nachdem unter Mitwirkung der Bundesregierung wichtige Hürden im Vorfeld genommen wurden. So hat das Unternehmen mit der Gewerikschaft den Tarifvertrag umgestaltet und mit zahlreichen Inhabern von Schuldverschreibungen eine Umschuldung angedacht. Dennoch werden konkursrechtlich zahlreiche Vertrags- und andere Schuldverhältnisse geprüft werden müssen, und Inhaber von Ansprüchen gegen GM müssen sie anmelden.

Das Gericht hat eine besondere GM-Insolvenz-Webseite für das Verfahren eingerichtet. Insgesamt besteht das Verfahren aus vier Teilverfahren mit getrennten Anträgen von GM und Saturn sowie von Händern. Dies ist der Hauptantrag von GM als PDF mit 24 Seiten.


Sonntag, den 31. Mai 2009

Finanzspritze vor Konkurs

 
.   Durfte eine deutsche Bank einem US-Unternehmen eine Finanzspritze vor dessen Konkurs verweigern? Oder stellt das eine Vertragsverletzung dar? Wurde dieser Sachverhalt bereits im Konkursverfahren so abschließend geklärt, sodass dessen Rechtskraft eine getrennte Klage eines US-Finanziers gegen die Bank verbietet?

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit Sitz in New York City entschied am 29. Mai 2009 mit einer kurzen, gut lesbaren Begründung in Sachen Deutsche Bank AG v. JPMorgan Chase Bank, Az. 07-4822, dass die Rechtskraft, res judicata, des Insolvenzverfahrens sich nicht auf das Drittparteienverhältnis erstreckt.

Zudem beurteilte es in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen von mehr als $127 Mio. aus einem Kreditvertrag die Zahlungsverweigerung als haftungsbegründenden Vertragsbruch. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit legte abschließend die Auslegung einer Kreditvertragsklausel zur proportionalen, ratable, Ausschüttung an Kreditgeber zuungunsten der deutschen Bank aus.


Samstag, den 30. Mai 2009

Immaterialgüter in der US-Insolvenz

 
.   Das Insolvenzrechtsbuch mit dem US-Kapitel des Verfassers ist zum IP-Recht immer noch nicht erschienen, doch sei kurz auf die Norm 11 USC §365 verwiesen. IP wie Marken, Urheberrechte, Patente und noch zu erfüllende Verträge genießen im amerikanischen Insolvenzrecht eine Sonderbehandlung.

Wer Software, Designs und vielerlei mehr beispielsweise an GM liefert, sollte flink Verträge, offene Rechnungen und weitere Belege zusammenstellen, um die Sonderrechte im Bankruptcy-Verfahren in den USA geltend machen zu können.

Bei den Insolvenzverfahren der Autohersteller wird mit besonders kurzen Fristen kalkuliert, die Zulieferer geistigen Eigentums mehr als Banken und Inhaber von Schuldverschreibungen gefährden, die sich schon lange auf die Konkurse vorbereitet haben.

Der Insolvenzantrag von GM soll am Montag, der in den USA kein Feiertag ist, eingereicht werden. Hier findet man die amtlichen Formulare für US-Insolvenzen.



Gedankenklau vor Gericht

 
.   Das Gericht spricht im Streit um Software, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte und behauptete Klageandrohungen die Abweisung aus und gewährt der kanadischen Beklagten ausnahmsweise sogar eine Kostenerstattung. Das Berufungsgericht findet allerdings keine Begründung vor.

Wie soll es beurteilen, ob die Abweisung zu Recht erfolgte, die die Kanadier mit der mangelnden Zuständigkeit des US-Gerichts, doch auch materiell begründen? Der Prozess schloss vor der Vorlage der Beweise und Behauptungen an die Geschworenen statt, also darf es in diesem Stadium keine unbeklärten Tatsachenfragen gegeben haben.

Das war offensichtlich nicht der Fall, entscheidet der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit an der Golfküste in Sachen Oceaneering International Inc. v. GRI Simulations Inc. et al., Az. 08-30860, und verweist am 29. Mai 2009 daher die Klage an das Instanzgericht zurück.


Freitag, den 29. Mai 2009

Tag des Internets

 
.   Der Präsident hält eine Rede über Internet-Straftäter, Internet-Kriege und Internet-Verteidigung. Dann spricht die Internetzuständige der Bundessicherheitsamts NSA Melissa Hathaway über das Internet. Schließlich wird die Notwendigkeit verkündet, einen Oberinternetler einzusetzen, der sich um alles kümmern soll. Viel Glück!

Derweil reden sich Presse und Fachpresse den Mund mit Bemerkungen über die Internet- und IP-Kenntnisse der neuen Richterkandidatin Sotomayor für den Supreme Court in Washington wund. Sie versteht mehr als ihre zukünftigen Kollegen davon, heißt es. Das wäre gut.

Sie steht auf der Seite der Vermarkter von IP-Rechten, lautet es. Das wäre gefährlich, da deren Monopole ohnehin zu weit ausgedehnt wurden - recht wahrscheinlich verfassungswidrig, aber sie zahlen ja kräftig in Wahltöpfe, und Politiker lieben Kino.

Um nicht solcher Spekulation zu verfallen, recherchiert die Assistentin auf eigene Faust die Urteilsbegründungen von Sotomayor. Alle Achtung! Sie will bald Jura studieren. Ihre Eignung stellt sie bereits unter Beweis.



Server zum Beweis vorlegen

 
.   Die Klägerin will im Beweisaus­forschungs­verfahren die Server der Beklagten einsehen, die sich sträubt, zumal einer abgeschmiert ist. Zudem sind die Kosten der e-Discovery enorm. Das Bundesgericht für den Hauptstadtbezirk schlichtet ihren Streit in der Discovery-Phase des Prozesses am 27. Mai 2009.

In Sachen Covad Communications Co. v. Revonet, Inc., Az. 06-1892, prüft es die rechtlichen und faktischen Voraussetzungen der forensischen Prüfung von Mailservern und PCs für Beweiszwecke. In der 22-seitigen, lehrreichen Begründung wendet es sich auch der Kostenfrage zu, die es mit offensichtlichem Realitätssinn in einen mehrstufigen Untersuchungsbeschluss einmünden lässt.

Die Klägerin darf erst auf's Ganze gehen - was einen drastischen Eingriff in den Geschäftsbetrieb der Beklagten bedeuten kann, - wenn die Sachver­ständigen­prüfung in der Anfangsphase nichts bringt, bestimmt der United States District Court for the District of Columbia.


Donnerstag, den 28. Mai 2009


Konzernweite Zeugenvernehmung

 
.   In New York City werden viele deutsche Unternehmen verklagt, daher ein Hinweis auf eine neue untergerichtliche Entscheidung. Der Eastern District übernimmt nicht die Enterprise-Rechtsprechung des Western District, einem der beiden Bundesgerichte im Staate New York, zur konzernweiten Zeugenbeschaffungspflicht. Statt dessen wurde die vernehmungswillige Klägerin auf den Weg der Zeugenvernehmung nach bi- oder multilateralen Übereinkommen verwiesen.

Beklagte Unternehmen sind nach dem Bundesprozessrecht, Federal Rules of Civil Procedure, verpflichtet, bestimmtes unternehmenszugehöriges Personal als Zeugen zur Vernehmung durch die Kläger verfügbar zu machen. Im Beweisausforschungsverfahren, in Deutschland oft pre-trial Discovery, genannt, obwohl es im Trial keine Discovery gibt - s. Kochinke, Der US-Prozess: Urteile im amerikanischen Zivilprozess, S. 7 -, ist dies die Regel. Sitzt der Beklagte in Deutschland, muss er sein deutsches Personal zur Deposition bereit stellen.

Im westlichen Bezirk wurde dieser Grundsatz auf unternehmensfremdes, doch konzernzugehöriges Personal ausgedehnt. Die Ablehnung dieser Erstreckung bedeutet, dass der vernehmungswillige Kläger das vereinfachte Verfahren nicht konzernweit anwenden kann und die Regeln der internationalen Zeugenvernehmung nach den geltenden Übereinkünften erlernen und anwenden muss, wenn ihm das nicht zu umständlich wird. Dies gilt im konkreten Fall für einen nach den Behauptungen der Klägerin unternehmensfremden Manager, der demselben Konzern wie das beklagte Unternehmen angehören und zum streitbefangenen Sachverhalt einen Bezug unterhalten soll.


Mittwoch, den 27. Mai 2009

Verletzt bei Motivationsschlag

 
.   Das Unternehmen wollte das Personal motivieren und lud einen Spezialisten ein. Teamgeist sollte durch das Zerschlagern von Brettern mit der nackten Hand steigen. Die Klägerin verletzte sich. Muss der Versicherer des Motivators haften?

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks erklärt am 22. Mai 2009 in Sachen Barbara Reese et al. v. Alea London Ltd., Az. 08-1535, dass der Haftungsauschluss der Versicherungspolice bei solchen Übungen greift.


Dienstag, den 26. Mai 2009

Montag, den 25. Mai 2009

Das Recht verkrüppelter Mobilgeräte

 
.   Glaubt man amerikanischer Apple-Werbung, kann das iPhone Griffel, Schreibblock, Plattenspieler, Fernseher, Kompass, Landkarte und auch den Rechner ersetzen. Schnell merkt der Kunde jedoch, dass Apple nicht nur den Zugang zu Büchern zensiert, sondern auch die normalen, vorhandenen PC-Funktionen versteckt.

Nützliche Programme, ein DOS-Fenster oder Terminal und Rettungswerkzeuge kann der Kunde mit Zusatzsoftware wie QuickPWN, Cydia und yellowsn0w einrichten. Jedoch nimmt Apple Änderungen vor, um solche Software von Konkurrenten zu sabotieren. Zudem greift Apple solche Software im Copyright Office rechtlich an - wie ein Autohersteller, der seinem Kunden Aufkleber oder Felgenwechsel verbieten will.

Die Electronic Frontier Foundation hatte das Amt darüber aufgeklärt, dass solche Software unter die Ausnahmen des DMCA fällt, der auf Geheiß der allmächtigen Film- und Musikverbände den technischen Fortschritt in einen rechtliche Zwinger befiehlt, um die Monopole der Musik- und Filmverwerter zu schützen. Ihre kurzlebigen Produkte werden für Zeiträume geschützt, die ein Menschenleben weit überschreiten, während die Technik auf einen Urstand zurückgeschraubt werden soll, wie auch der als innovativ gesehene Apple-Konzern mit seiner Gegendarstellung vor dem Urheberrechtsamt in Washington fordert.

Die amerikanische Verfassung schützt das Recht auf Lügen im politischen Prozess. Man wird sehen, was MPAA, RIAA und Apple dem Copyright Office und Gesetzgeber noch auftischen werden, um ihre Monopole zu schützen und den technischen Fortschritt, den sie scheinbar nicht verkraften, zulasten ihrer Kundschaft und der Konkurrenz zu blockieren.



Feiertag

 
.   Nach dem 1. Januar gibt es heute den zweiten Feiertag, den auch Kanzleien wahrnehmen. Der Memorial Day mit seinem patriotischen Pomp gilt als Startschuss für den Sommer.


Sonntag, den 24. Mai 2009

Schilderurwald USA

 
.   Kann der bei Rot die Straße überquerende Fußgänger dem Autofahrer zum Schadensersatz für seine Beule verpflichtet sein, oder gilt die japanische Regel, dass der Motorisierte immer haftet? In den USA kann je nach Staat ein anderes Verkehrsrecht greifen, und der aus Deutschland kommende Besucher findet das verwirrend. Genauso wie den Schilderurwald, der die Beschilderung in Deutschland wie eine Schilderschule wirken lässt.

Amerikanische Ampeln stehen meist auf der anderen Seite der Kreuzung - wer vor ihr stehenbleibt, wird umgefahren. Ob man bei Rot rechts abbiegen darf, wird bei der Ampel oder gegenüber erklärt - mit zahlreichen Zeitenregelungen, was man von Einbahnstraßen kennt. Da muss der Besucher der USA hoffen, dass seine Uhr auf die Zeitzone eingestellt ist, in der er sich gerade befindet.


Samstag, den 23. Mai 2009

Richter 33 ... 3 ... 1

 
.   Nach der Wahl von 33 Bundesrichtern, am 14. Mai 2009 in Berlin verkündet, ist der Kontrast zur amerikanischen Richterernnenung kaum verkennbar. Ein Richter am Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington ist einer von nur neun. Die Gelegenheit, einen Richter zu ernennen erhält nicht jeder Präsident. Die, die sie erhalten, wollen sie nutzen, um die Rechtsentwicklung in eine ihnen genehme Richtung zu beeinflussen.

Bei Präsident Obama verhält es sich auch so. Justice Souter tritt mit dem Ende dieses Amtsjahres vom Lebensamt am Supreme Court zurück. Der Nachfolgeprozess wird landesweit mit Spannung verfolgt. Nachdem vor einigen Tagen berichtet wurde, dass der Kandidatenkreis auf ein halbes Dutzend schrumpfte, heißt es heute, dass nur noch drei Kandidaten geprüft werden.

Mit Sicherheit soll die Riege aus Kandidatinnen bestehen. Außerdem soll Obama seine Wunschrichterin in der kommenden, kurzen Woche nach dem Memorial Day-Feiertag nennen wollen. Die Gegenpartei Obamas hat bereits einen harten Kampf angekündigt und will das Zustimmungsverfahren im Rechtsausschuss des Senates verschleppen.


Freitag, den 22. Mai 2009

Inselgericht und Festlandhersteller

 
.   Ein Kunde auf den US Virgin Islands bestellt beim Hersteller in Florida ein Boot, das auf die Inseln versandt wird und am Weihnachtstag sinkt. Darf das Inselgericht seine Gerichtsbarkeit für die Garantieklage ausüben?

Es lehnt sie ab, doch das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks prüft die Merkmale der general Jurisdiction und der specific Jurisdiction sowie die Rechtsstaatsgrundsätze der US-Bundesverfassung und bejahrt am 21. Mai 2009 in Sachen Richard Metcalfe et al. v. Renaissance Marine, Inc., Az. 08-1720, seine Zuständigkeit.

Die ausschlaggebenden Merkmale, die auch bei einem ausländischen Hersteller vor einem US-Gericht gälten, umfassen in der 35-seitigen Begründung: Korrespondenz des Herstellers mit dem Kunden, Werbung mit auf den Inseln vorhandenen Produkten, Bereitstellung zum Versand auf die Inseln, einige Boote bei Inselkunden und die zehnjährige Garantiepflicht in den Kundenverträgen. [US-Recht, Gerichtsbarkeit, Herstellerhaftung, Garantiehaftung, Vertragshaftung,US-Klage]



Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks der USA entschied heute diese Fälle:
  1. Corebrace, LLC. v. Star Seismic LLC
  2. Epistar Corp. v. International Trade Commission
  3. Paragon Solutions, LLC. v. Timex Corp.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom ebenfalls in der Hauptstadt gelegenen, jedoch nur für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.



Donnerstag, den 21. Mai 2009

Ehegatte je nach Staat

 
.   Ob ein Ehegatte im Sinne des Einwanderungsrechts der USA nach dem Versterben des anderen Gatten eine Daueraufenthaltsberechtigung in den USA erwerben kann, hängt zum Teil vom Wohnort ab. Die Bundesgerichtsbezirke der USA haben das Präzedenzfallrecht des Bundes unterschiedlich entwickelt. In manchen Regionen geht der Anspruch mit dem Tode des Gatten unter. Der erste Bundesberufungsgerichtsbezirk entschied sich am 20. Mai 2009 in Sachen Neang Chea Taing v. Jazanet Napolitano, Az. 08-1179, für die humanere Alternative und legt ausführlich das geltende Recht dar.


Mittwoch, den 20. Mai 2009

Unbezahlte Überstunden

 
.   Nicht jeder wird für Überstunden bezahlt. Merkwürdigerweise regelt der Bund diese Frage des Arbeitsrechts. Normalerweise sind die Einzelstaaten für diese Gesetzgebung zuständig.

Die Trennung zwischen Personal, dem Überstunden vergütet werden, und dem Rest, von denen sie auch ohne besondere Vergütung zu erwarten sind, richten sich nach einem Bundesgesetz und einem Präzedenzfall des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in der Bundeshauptstadt Washington, DC.

Am 19. Mai 2009 wandte das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks die Leitlinien des Supreme Court sowie den Fair Labor Standards Act, 29 USC §201 in Sachen Amy Baden-Winterwood et al. v. Life Time Fitness, Inc., Az. 07-4437, mit einer für Arbeitsrechtler lesenswerten Begründung an. [US-Recht, Arbeitsrecht, FLSA]



Dienstag, den 19. Mai 2009

US-Kontakte schaffen Zuständigkeit

 
.   Wieviele Kontakte zum USA-Gerichtsstaat braucht ein fremdes Unternehmen, um seiner Gerichtsbarkeit zu unterfallen? Erst mit minimum Contacts kann ein Long Arm Statute den Ausländer erhaschen.

Zahlreiche Kontakte - Telefonate, EMail, eine im Forumstaat vielgelesene Webseite, Produktverkäufe oder Kongressbesuche im Forumstaat - reichten dem Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 18. Mai 2009 nicht aus, um einen britischen Patentinhaber der US-Gerichtsbarkeit im Forumstaat Kalifornien zu unterwerfen. Die meisten Kontakte standen nicht mit der Sache in Verbindung.

Zwar gilt in Patentsachen ein besonderer Gerichtsstand nach 35 USC §293 in der Hauptstadt Washington, doch den hatte der kalifornische Kläger in Autogenomics, Inc. v. Oxford Gene Tech. Ltd., Az. 08-1217, ignoriert und er muss daher mit der Klagabweisung vom Gericht in Kalifornien leben.


Montag, den 18. Mai 2009

Sonntag, den 17. Mai 2009

Samstag, den 16. Mai 2009

Protest, Verleumdung und Redefreiheit

 
.   In Kalifornien greift bei Diffamierungsklagen ein Vorverfahren zur Prüfung eines etwaigen Eingriffs in Verfassungsrechte: Mindert der Verleumdungsvorwurf möglicherweise die Meinungsfreiheit? Wenn diese Hürde nach dem Anti-Slapp-Gesetz genommen ist, kann der Prozess weiter gehen.

Der Fall Jose Balzaga et al. v. Fox News Network, LLC, Az. D052743, illustriert das Verfahren ebenso wie den Anspruch von Arbeitern, die im Rahmen einer Protestaktion gegen die rechtswidrige Einwanderung im Fernsehen als Verbrecher dargestellt wurden.

Am 14. Mai 2009 bestätigte das vierte einzelstaatliche Berufungsgericht die Klageabweisung nach der Vorprüfung. Die Darstellung war nicht als diffamierend zu verstehen. Sie war unausgewogen; dagegen kann der Kläger in Ausübung seines eigenen Rechts auf Redefreiheit vorgehen, jedoch nicht mit einem Schadensersatzanspruch.


Freitag, den 15. Mai 2009

Produkthaftung bei doppelter Dosis

 
.   Haften Pharmahersteller und -vertriebsunternehmen für Gesundheitschäden, wenn der Patient auf ärztliche Empfehlung die doppelte Portion eines Abführmittels einnimmt und deshalb eine Darmnekrose erleidet?

Nach dem Recht von Maryland gelangte das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks am 15. Mai 2009 in Sachen John Quillin et al. v. C.B. Fleet Holding Co., Inc. et al., Az. 08-1814, nur bis zur Vorfrage der Verjährung. Das Instanzgericht hatte festgestellt, dass der Patient schon beim ersten ärztlichen Befund seines Schadens der Ursache hätte auf den Grund gehen, um dann binnen drei Jahren seine Ansprüche geltend zu machen.

Da er die Ursache nicht gleich erkannte kannte, war er verpflichtet, ihr nachzugehen. Sein Nichtstun entkräftet gegen seinen Einwand, die Verjährungsfrist könne erst ab Kenntnis beginnen, auch in der Berufung.


Donnerstag, den 14. Mai 2009

Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Harvest Inst. Freedman Federation v. U.S.
  2. Altana Pharma AG v. Teva Pharmaceuticals USA, Inc.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Mittwoch, den 13. Mai 2009

Dienstag, den 12. Mai 2009

Mordwaffen aus In- und Ausland

 
.   Glock und RSR haften nicht, ein chinesischer Waffenhersteller doch. Der Unterschied liegt im Protection of Lawful Commerce in Arms Act, 15 USC §7901-7903, den der Kongress im Jahre 2005 nach dem Entstehen des Falles Ileto et al. v. Glock at al., Az. 06-56872, zum Herstellerschutz erließ. Im Jahre 1999 entstanden durch einen Massenmord Schadensersatzansprüche nach dem einzelstaatlichen Recht Kaliforniens.

Das Instanzgericht gewährte den lizenzierten Herstellern und ihren Vertriebshändlern die bundesgesetzlich eingeräumte Immunität, die auch die Hersteller Glock und RSR begünstigte. Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco bestätigte den angewandten Grundsatz der federal Preemption und die fehlende Immunität des nicht in den USA lizenzierten chinesischen Herstellers am 11. Mai 2009.

Neben der Entstehungsgeschichte des Bundesgesetzes spricht die 69 Seiten lange Urteilsbegründung auch seine Rückwirkung an, die der Kongress ausdrücklich erklärte und mit einer begrenzten Immunitätswirkung begründete. Die Vereinigten Staaten hatten sich dem Verfahren als Intervenient angeschlossen, um die Verfassungsvereinbarkeit des Gesetzes zu verteidigen.


Montag, den 11. Mai 2009


Herstellerhaftung ohne Eignungsprüfung

 
.   Haftet der Hersteller in Thermacor Process LP v. BASF Corp., Az. 08-10227, wenn er dem Kunden die Eigenschaften einer Ware erklärt und anweist, sie gründlich auf die Eignung zum Einsatz mit Kundengerät zu prüfen, bevor das Produkt gewerblich genutzt wird?

Am 7. Mai 2009 entschied das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks, dass der Haftungsausschluss des Herstellers gegen die Behauptung einer fehlerhaften Zusicherung der Eignung des Produkts wirkt und nach dem Recht des Staates Texas keine Haftung wegen Täuschung greift, wenn der Kunde das Produkt ohne die empfohlene Eignungsprüfung verwendet.


Sonntag, den 10. Mai 2009

Verkehr zwischen Rechtsordnungen

 
.   Die fast 60 Gerichtssysteme der USA verkehren miteinander, wie der Fall Gina D'Este v. Bayer Corp. et al., Az. 07-56577, in San Francisco zeigt. Die Pharmaberaterin wünscht die Anwendung eines kalifornischen Überstundengesetzes vom beklagten Unternehmen im Rahmen einer Sammelklage.

Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks legt am 5. Mai 2009 dem staatlichen Obergericht von Kalifornien Rechtsfragen zum einzelstaatlichen Recht vor, die es selbst nicht beantwortet, weil es zur Entwicklung einzelstaatlichen Rechts unberufen ist und auf keine Auslegung des einzelstaatlichen Gerichts zurückgreifen kann.


Samstag, den 09. Mai 2009

Fiese Webseite vom Freund: ISP immun

 
.   Der ganzen Welt führt der Ex-Freund bei Yahoo die Klägerin nackt und lasziv vor. Sie verklagt Yahoo und verliert. Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco setzt sich ausführlich mit dem Communications Decency Act und der gesetzlichen Immunität für ISPs auseinander.

Anders als deutsche Gerichte kommt es nicht auf den Gedanken, das Forum haften zu lassen. Die Immunität greift, entscheidet es am 7. Mai 2009 in Cecilia L. Barnes v. Uahoo!, Inc., Az. 05-36189.

Soweit die Klage auch auf einem Versprechen des ISPs nach einer Anfrage der Klägerin beruht, die Einträge sofort zu entfernen, muss das Instanzgericht Vertragsverletzungsansprüche nach dem Grundsatz des promissory Estoppel prüfen.


Freitag, den 08. Mai 2009

Wechsel von US-Partei zu deutscher

 
.   Der Beklagtenwechsel in Carmen Morel et al. v. DaimlerChrysler AG, Az. 08-1195, war auch nach der Verjährung des Anspruches gegen den Hersteller eines bergab rollenden Autos zulässig, entschied das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston am 6. Mai 2009 mit einer ausführlichen Begründung.

Die Unterscheidung zwischen prozessualen und materiellen Wirkungen einer Verjährungsfrist stellt den Hauptteil der Urteilsbegründung dar, doch war dem Gericht auch wichtig festzuhalten, dass die Konzernwebseite unscharf zwischen dem zuerst beklagten US-Unternehmen und seinem später eingewechselten Zwilling in Deutschland unterschied und so Fehler der Klägerin erklärfte.

Eine deutliche Trennung deutscher und amerikanischer Gesellschaften auf Webseiten ist im Laufe der Zeit unter Prozessaspekten wichtiger geworden. Wenn Webmaster ein weltweites Image mit einer corporate Identity planen, muss der Jurist notfalls eingreifen und trennende Merkmale durchsetzen. Dies gilt gerade bei der Produkthaftung und der deliktischer Haftung in den USA, wo nicht unbedingt ein Gerichtsstand besteht, nur weil etwas im Internet zu sehen ist.


Donnerstag, den 07. Mai 2009


Mittwoch, den 06. Mai 2009

Staatsgeheimnis kein Hindernis

 
.   Staatsgeheimnisse stehen einer Klage von fünf Folteropfern gegen eine Boeing-Tochter noch nicht entgegen, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks am 28. April 2009. Die Beklagte hatte noch nicht auf die Klage erwidert, als die Vereinigten Staaten intervenierten und den Prozess wegen der Gefährdung von Staatsgeheimnissen anhalten wollten.

Die Kläger hatten behauptet, in Agypten und Marokko Foltern im Rahmen eines CIA-gesteuerten Auslieferungsverfahrens, des extraordinary Rendition-Programms, erlitten zu haben, nachdem sie aus verschiedenen Staaten dorthin geflogen und später in Guantanamo vernommen wurden. Das Gericht hielt in Sachen Binyam Mohamed et al. v. Jeppesen Dataplan, Inc., Az. 08-15693, den Einwand des State Secret Privilege für spekulativ und verfrüht.


Dienstag, den 05. Mai 2009

Klagen ins Ausland verwiesen

 
.   Soll der Richter bei der Abwägung von Faktoren zur Verweisung eines Falls mit Auslandsbezug den Finger auf die Schale legen, die die US-Gerichtsbarkeitsfaktoren hält? In Carlos Abad et al. v. Bayer Corp., Az. 08-1504, prüfte das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks die Ausübung des Ermessens durch die Instanzrichterin und hieß ihre neutrale Abwägung für angezeigt.

Die Sache geht wegen des Forum non conveniens-Grundsatzes nun nach Argentinien in die Heimat der Kläger, selbst wenn amerikanische Gerichte nicht gegen ausländische Kläger diskriminieren und zudem ein Freundschaftsvertrag Argentiniern die US-Gerichtshöfe öffnet.

Richter Posner vom United States Court of Appeals for the Seventh Circuit in Chicago analysierte am 1. Mai 2009 ausführlich die Faktoren des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall Gulf Oil Corp. v. Gilbert, 330 U.S. 501, 508-09 (1947), die es hier zwei verbundenen Verfahren zugrunde legt:
    … the relative ease of access to sources of proof; availability of compulsory process for attendance of unwilling, and the cost of obtaining attendance of willing, witnesses; possibility of view of premises, if view would be appropriate to the action; and all other practical problems that make trial of a case easy, expeditious and inexpensive. There may also be questions as to the enforceability of a judgment if one is obtained. The court will weigh relative advantages and obstacles to fair trial. It is often said that the plaintiff may not, by choice of an inconvenient forum, "vex," "harass," or "oppress" the defendant by inflicting upon him expense or trouble not necessary to his own right to pursue his remedy &hellig; administrative difficulties follow for courts when litigation is piled up in congested centers instead of being handled at its origin. Jury duty is a burden that ought not to be imposed upon the people of a community which has no relation to the litigation. In cases which touch the affairs of many persons, there is reason for holding the trial in their view and reach rather than in remote parts of the country where they can learn of it by report only. There is a local interest in having localized controversies decided at home. There is an appropriateness, too, in having the trial of a diversity case in a forum that is at home with the state law that must govern the case, rather than having a court in some other forum untangle problems in conflict of laws, and in law foreign to itself.


Montag, den 04. Mai 2009



Time is of the Essence und H1N1

 
.   Vertragsfristen sind im amerikanischen Recht selten so hart wie im deutschen. Nur die wesentliche Vertragsleistung, substantial Performance, wird erwartet. Manchmal reichen 95% inhaltlich und zeitlich. Wenn H1N1 die Erbringung der Leistung beeinträchtigt, kann eine substantial Performance immer noch eine ausreichende Vertragserfüllung bedeuten. Eine H1N1-begründete Verzögerung kann nach diesem Grundsatz entschuldbar sein.

Anders sieht es beim Vertrag bei einer Time is of the Essence-Klausel aus. Die meisten Verträge kennen sie nicht. Historisch stammt sie aus Immobilienverträgen. Wenn die Übertragung eines Grundstücks scheiterte, weil der Käufer zum Closing nicht genug Geld zusammenkratzen oder der Verkäufer kein rechtsmangelfreies Eigentum bereitstellen konnte, galt jetzt oder nie - also das Ende der Vertragsbeziehung mit den Rechtsfolgen einer Vertragsverletzung ohne Nachbesserungsoption.

Heute unterliegen bestimmte Vertragspflichten in vielerlei Verträgen einer Time is of the Essence-Klausel, beispielsweise oft in IP-Verträgen, die in ihrer Rechtsnatur mit Grundeigentumsverträgen verwandt sind. H1N1-Verzögerungen passen nicht dazu. Wer Vertragsbruchsfolgen vermeiden will, muss leisten, eine einvernehmliche Fristverlängerung mit der Gegenseite vereinbaren oder die Force Majeure-Klausel gründlich lesen.

Erfasst diese Klausel die Grippe als qualifizierte höhere Gewalt, einen Act of God? Das Muster in der Wikipedia spricht die Grippe beispielsweise nicht an, sodass eine Auslegung und Subsumtion erforderlich ist:
    A party is not liable for failure to perform the party's obligations if such failure is as a result of Acts of God (including fire, flood, earthquake, storm, hurricane or other natural disaster), war, invasion, act of foreign enemies, hostilities (regardless of whether war is declared), civil war, rebellion, revolution, insurrection, military or usurped power or confiscation, terrorist activities, nationalisation, government sanction, blockage, embargo, labor dispute, strike, lockout or interruption or failure of electricity [or telephone service]. No party is entitled to terminate this Agreement under Clause […] (Termination) in such circumstances.

    If a party asserts Force Majeure as an excuse for failure to perform the party's obligation, then the nonperforming party must prove that the party took reasonable steps to minimize delay or damages caused by foreseeable events, that the party substantially fulfilled all non-excused obligations, and that the other party was timely notified of the likelihood or actual occurrence of an event described in Clause […] (Force Majeure).Wikipedia, Force Majeure, 3. Mai 2009; Lizenz [Vertrag, Vertragsleistung, Vertragsfrist]


Sonntag, den 03. Mai 2009

Forum-Shopping bestraft

 
.   Amerikanischen Gerichten wird oft unterstellt, sie würden gern Verfahren an sich ziehen, und dem Forum Shopping seien Tür und Tor geöffnet. In Marty Walter Stanifer v. Alpheus Brannan et al., Az. 07-6019, zeigt das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks, wie trügerisch diese Annahme ist.

Der Kläger hatte bei einem ihm bequemen Bundesgericht die Klage erhoben. Die Beklagten beantragten erfolgreich die Abweisung wegen mangelnder persönlicher Zuständigkeit. Der Kläger verlor - auch seinen Antrag auf Verweisung an das zuständige Gericht im Interesse der Rechtspflege und Gerechtigkeit - und legte Berufung ein.

Das Berufungsgericht entschied am 27. April 2009, dass bei sorgloser Gerichtswahl das Interesse der Rechtpflege nicht darin besteht, den Kläger zu belohnen, selbst wenn ihm Nachteile - wie eine Anspruchsverjährung - nach der Abweisung drohen. Dies gilt zumindest, wenn der Kläger keine Anstrengungen unternimmt, seine Gerichtswahl rechtlich halbswegs haltbar zu verteidigen.[Forum Shopping]


Samstag, den 02. Mai 2009

Vertrag unter Portalnutzern

 
.   Der Vertrag zwischen den Besuchern von Craigslist und diesem Portal wirkt nicht als Vertrag zugunsten Dritter. Wenn sich Nutzer des Portals streiten, können sie im Verhältnis zueinander nicht auf die Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages pochen, entschied das Instanzgericht in Sachen Jackson v. American Plaza Corp., Az. 08-8980, am 28. April 2009.

Wichtig ist, dass das US-Gericht nicht die Wirksamkeit der online vereinbarten Nutzungsbedingungen in Frage stellte. Sie gelten zwischen Anbieter und Nutzer, doch nicht zwischen den Nutzern, von denen sich in diesem Fall einer als third-party Beneficiary ansah.

Unter dem Titel Online, Third-Party Beneficiary Claims Are Likely Losers wird das Urteil mit weiteren Nachweisen als Anregung für eine wettbewerbsrechtliche Argumentation betrachet, die auch den Computer Fraud and Abuse Act in 18 USC §1030, einbeziehen sollte. Im Rahmen der Vertragsgestaltung für Webseiten dürfte eine Drittbegünstigung trotz dieses Urteils - und unter Beachtung seiner Subsumtionsbegründung - formulierbar sein.



Freitag, den 01. Mai 2009

Auslandszustellung neu beurteilt

 
.   Ein instanzgerichtlicher Beschluss von Bedeutung: US-Kläger müssen sich an das Haager Zustellungsabkommen halten, gleich welchen Rat das US-Außenministerium erteilt. Der Fall betrifft die Zustellung an eine Partei in Mexiko. US-Kläger hatten sich an Anweisungen des Ministeriums gehalten und die Zustellung per Post vorgenommen. Mexiko verlangt hingegen wie Deutschland die Zustellung über eine Zentralbehörde.

Obwohl der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, der Supreme Court, vor Jahrzehnten erklärt hatte, dass die Zustellung nach der Übereinkunft fakultativ sein kann und die Zustellungsregeln des US-Prozess neben den Haager Bestimmungen anwendbar sind - was im Falle deutscher Beklagter in der Regel zu nicht anerkennungs- und vollstreckungsfähigen Urteilen führt und damit den amerikanischen Kläger kurz vor dem Ziel frustrieren kann - entschied Richter John Walter vom United States District Court for the Central District of California am 15. April 2009 in Sachen OGM, Inc. et al. v. Televisa, S.A. DE C.V. et al.,, Az. 08-5742, gegen den Kläger.

Er erklärte die postalische Zustellung unter Bezugnahme auf Volkswagenwerk Aktiengesellschaft v. Schlunk, 486 US 694, 705 (1988), Brockmeyer v. May, 383 F3d 798, 801 (9th Cir. 2004), und den Fachbeitrag von Charles B. Campbell, No Sirve: The Invalidity of Service of Process Abroad by Mail or Private Process Server on Parties in Mexico Under the Hague Service Convention, 19 Minn. J. Int'l L. (Winter 2010), sowie dem Restatement (Third) of Foreign Relations Law, § 471 cmt. e (1987), nichtig.

Das Ministerium hatte seinem Rat eine nichtoffizielle Übersetzung des mexikanischen Vorbehalts zugrunde gelegt.



Kanzleifieber

 
.   Fast weltweit ein Feiertag, doch in den USA wird gearbeitet. Der Labor Day kommt erst im September, der nächste Feiertag mit dem Memorial Day Ende Mai. Die Welt kann ihr H1N1-Fieber auskurieren, während es sich hier verbreiten lässt. Die Grippe hat Washington und auch das Weiße Haus erreicht. Mit der U-Bahn würde er nicht fahren, erklärt Vizepräsident Biden. In der Kanzlei wird dennoch fieberhaft gearbeitet. Von der Feier besonderer Errungenschaften wird sich am Abend wohl auch niemand abhalten lassen. Auf die Wangenküsse kann man wohl verzichten.


Donnerstag, den 30. April 2009

Richterwechsel im Supreme Court

 
.   Justice Souter vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika in der Hauptstadt Washington, DC tritt zurück und ermöglicht damit Präsident Obama, einen neuen liberalen Richter an den Supreme Court zu entsenden. Das Gericht setzt sich aus neun Richtern zusammen, die auf Lebenszeit bestellt werden.



Richterblog beschwert Anwalt

 
.   Das Leben von Anwälten würde durch die Pflicht, Blogs von Richtern zu lesen, wenn Richter Blogs schrieben, erschwert. Sie müssten sie auf Vorurteile prüfen und möglicherweise besondere Vorkehrungen treffen. So lautet die Quintessenz einer Fußnote in einer Disziplinar-Entscheidung aus Pennsylvania über die Zulässigkeit der Einschränkung von Blogs staatlichen, unabhängigen Entscheidungspersonals im Bildungssystem dieses Staates: Real Judges Shouldn't Have Blogs.



Kleingeldverwertungspatent

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle, darunter die Klage eines Erfinders einer Kleingeldverwertungsmethode gegen Finanzunternehmen:
  1. Walch v. Shinseki
  2. Hernandez v. Dept. of Defense
  3. Every Penny Counts, Inc. v. American Express, Co.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.



Sexualglas nicht patentierbar neu

 
.   Ein anderes Glas, insbesondere ein schlüpfriges Boronoxidglas, zur Herstellung eines in den Körper einführbaren Sexualgerätes statt des bisher verwandten Sodaglases zu verwenden, zeugt nicht von Neuheit und Erfindungsgeist, entschied das mit landesweiten Zuständigkeiten im Patentbereich ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 24. April 2009 mit einer wegweisenden, von Richter Posner aus Chicago verfassten Urteilsbegründung in Sachen Steven Ritchie et al. v. Vast Resources, Inc., Az. 08-1528, im Umfeld offensichtlicher Verbesserungen bereits bekannter Erfindungen.


Mittwoch, den 29. April 2009

Als Jurist in den USA studieren?

 
.   Vom 10. bis 12. Juli 2009 veranstaltet die Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V. in Bonn ihr 36. Info-Seminar USA-Masterstudium für Juristen und USA-Wahlstage & Praktikum in Bad Neuenahr. Eine Broschüre mit der Tagesordnung, Referentenverzeichnis und Anmeldebogen findet sich auf der DAJV-Webseite.

Dort werden auch die Bücher der DAJV zum USA-Praktikum und Master-Studium in den USA sowie der USA-Bewerbungsführer für Juristen angeboten, der gerade in der dritten, völlig neubarbeiteten Auflage neu erschienen ist. Die Bücher sind als Download-Version und als Taschenbuch erhältlich.



Dienstag, den 28. April 2009

Auch Beamter hat Verfassungsrechte

 
.   Darf ein Beamter keine Miss­stände melden, wenn er auf eine Beför­derung hofft? Die Rede- und Meinungs­freiheit schützt auch Beamten, entschied das Bundesberu­fungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco am 27. April 2009, als der Polizist auf seine Beförderungs­verweigerungs- und Diskriminie­rungsklage die Antwort erhielt, seine Meldungen über antisemitisches Kollegenverhalten, Trinken bei der Arbeit, Arbeiten für ein Privatunter­nehmen während der Dienstzeit und dergleichen seien dienstliche Berichte, die nicht dem Schutz des ersten Verfassungs­zusatzes unterfielen. In Richard Robinson v. Margaret York et al., Az. 07-56312, geht der Prozess daher weiter. [US-Recht, Meinungsfreiheit, Verfassung,Diskriminierung]





Montag, den 27. April 2009


Im Radio gelogen

 
.   Ein Jet-Sky-Händler verklagt einen Radiosender, weil dieser in einem Interview mit einer unzufriedenen Kundin Lügen des Händlers im Zusammenhang mit einem Rücknahmeversprechen erwähnte. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks erörtert in Sachen John Garnder et al. v. Tom Martino et al., Az. 06-35437, am 24. April 2009 die notwendigen Differenzierungen, nach denen die Erklärung als von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt zu beurteilen ist.

Jemanden des Lügens zu bezichtigen, ist nicht immer verleumderisch, und der Radiosprecher darf sich auf die Aussagen der Kundin verlassen, um einen eigenen Eindruck zu gewinnen und zu vermitteln. Der Verfassungsgrundsatz des First Amendment stellt auf die Gesamtumstände ab.

Die Feststellung eines widersprüchlichen Händlerverhaltens stellt dann keine Tatsachenbehauptung dar, die den Händler fälschlich einer Lüge bezichtigt und eine Schadensersatzpflicht auslöst.[US-Recht,Verleumdung, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit]


Sonntag, den 26. April 2009

Wikipedia weiterhin Beweismittel

 
.   Die Wikipedia bleibt weiterhin beweisgeeignet. Der Schreck vor dem Wikipedia-Urteil aus New Jersey vom 17. April 2009 ist unbegründet. Dort hatte sich ein Richter auf die Wikipedia-Erklärung des Bankwesens verlassen.

Ganz einfach nachvollziehbar entschied das Berufungsgericht in Sachen Palisades Collection, LLC v. Steven Graubard, Az. A-1338-07T3, daher, dass die verfahrenseffiziente Methode der Beweisverwertung durch Judicial Notice unzulässig war. Der Beschluss greift auf einzelstaatliches Recht des Staates New Jersey zurück und betrifft daher beispielsweise nicht bundesrechtliche Patentverfahren.

Solange die Gegenseite im US-Prozess die Gelegenheit erhält, im Kreuzverhör die Richtigkeit eines Wikipedia-Berichts in Frage zu stellen, darf auch weiterhin das Wikipedia-Material als Beweismittel angeboten werden. [US-Recht,Beweisrecht, Evidence, Judicial Notice, Wikipedia]



Plagiatschutzdienst archiviert legal

 
.   Ein Plagiatschutzdienst bewertet Hausarbeiten und speichert sie, um nachfolgende Hausarbeiten mit ihnen abzugleichen. Schüler und Studenten werden zur Verwendung dieses Dienstes gezwungen. Sie verklagen den Dienst wegen seiner Nutzung ihrer Werke.

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks entschied am 16. April 2009 in Sachen A.V. et al. v. iParadigms, LLC, Az. 08-1424, gegen sie. Die Verwendung der gespeicherten Arbeiten gehe nicht über die Fair Use-Grenzen des Urheberrechts der Vereinigten Staaten hinaus.

Zudem sei ihre Nutzung transformative und beeinträchtige nicht den Marktwert von Hausarbeiten. Schließlich seien die Kläger trotz ihrer Minderjährigkeit und des Zwangsabonnements an die Nutzungsbedingungen des Dienstes gebunden, die die Archivierung vorsehen. [US-Recht, Urheberrecht,Archivierung, Plagiatschutz, Hausarbeit]


Samstag, den 25. April 2009

Webcast im Kopiererprozess

 
.   Musikvertriebler verklagen zahlreiche Musikkunden, die sie als Kopierer nach §501 Copyright Act verdächtigen. Der Prozess ist öffentlich. Die Beklagten beantragen erfolgreich die Zulassung eines Webcast-Senders zur Ausstrahlung des Prozesses, Capitol Records, 593 F. Supp. 2d at 324-25. Die Vertriebsfirmen legen Berufung ein.

In Sachen In re Sony BMG Music Entertainment et al., Az. 09-1090, entschied das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks in Boston am 16. April 2009 für die Handelsfirmen.

Das Gericht verweist als Rechtsgrundlage nicht auf das Bundesprozessrecht, sondern die im Gerichtsbezirk anwendbare local Rule 83.3, die der Richterin ein Ermessen einräumt, das sie über Gebühr dehnte, um so den Grundsatz des Aufnahme- und Ausstrahlungsverbots zu verletzen.

Webcasting ist zudem wie das Fernsehen zu behandeln, folgert das Gericht in einem Sockdolager des poetischen Richters Selya. Grundsätzlich sollten Gerichte für neue Techniken aufgeschlossen sein, doch bleibe geltendes Recht anwendbar.


Freitag, den 24. April 2009

Vorsicht, Drahtbetrug!

 
.   Drahtbetrug, Verschwörung und Bestechung. Solcher Straftaten wurden der Vizegouverneur und der Ex-Wirtschaftsminister der ehemaligen deutschen Südseekolonie der Marianen am Marianengraben bezichtigt. Nachdem sie schuldig befunden wurden, folgt die Strafzumessung am 28. Juli 2009.

Verschwörung und Drahtbetrug sind typische Straftaten, die der US-Bund verfolgen kann. Er darf nicht in die Kompetenz der Einzelstaaten eingreifen und Herkömmliches verfolgen. Seine Straftatbestände klingen daher oft merkwürdig. Manchmal ist es auch leichter, jemanden wegen der Telefonbenutzung zur Verabredung einer Straftat zu überführen als der zugrundeliegenden Straftat.

Die Marianen mit der Hauptstadt Saipan gehören schon lange zu den USA. Sie bilden keinen Staat. Für Recht und Ordnung sorgt Chief Judge Alex R. Munson im U.S. District Court for the Northern Marianas Islands. Das zuständige Berufungsgericht liegt in San Francisco.



Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Stephens v. Dept. of Army
  2. Ritchie v. Vast Resources, Inc.
  3. Boyer v. U.S.
  4. Air Turbine Tech., Inc. v. Atlas Copco AB
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Donnerstag, den 23. April 2009

Nebenklage unbefriedigend

 
.   Ein neues Gesetz, das Opfern das Recht auf Nebenklage einräumt, mag zu unbefriedigenden Ergebnissen führen, da Staatsanwälten, Opfern und Gerichten noch Erfahrungen mit seinem Umgang fehlen. Doch bedeuten unbefriedigende Ergebnisse und Mangel an Perfektion nicht, dass Urteile und Beschlüsse aufgehoben werden oder ein Obergericht einem Untergericht auf dem Wege des seltenen Mandamus Anweisungen erteilen kann, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks in Sachen In re: Antrobus, Az. 09-4024, am 22. April 2009, mit einer detaillierten Begründung, die die Verfahrensfragen im Umfeld des neuen Crime Victims' Rights Act, 18 USC §3771, erklärt.


Mittwoch, den 22. April 2009

Dienstag, den 21. April 2009

Montag, den 20. April 2009

Kalbsterben nach Etikettenschwindel

 
.   Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht führt beim Fehlen der Etiketten zur vertragsrechtlichen Gewährleistungshaftung, entschied das Instanzgericht, als Klägerkälber nach dem Verzehr nichtetikettierter Milchstoffe von der Beklagten eingingen.

Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks hebt diese Beurteilung in Bill Millenkamp et al. v. Davisco Foods International, Inc. et al.,, Az. 07-35299, am 14. April 2009 auf. Der Fehler kann zur Haftung nach dem Recht der unerlaubten Handlung, Torts, führen. Im Vertragsrecht gilt dies nach dem Recht von Idaho erst bei Zusicherung einer Eigenschaft.

Überhaupt wurden im Prozess Vertragsrecht und Deliktsrecht nicht sauber getrennt, zeigt die ausführliche und lesenswerte Begründung. Auch die fehlerhafte Vermischung von Verschuldensgrundsätzen aus dem Vertragsrecht und den Torts erläutert sie. Im Vertragsrecht spielt das Mitverschulden des Bauern, der das Futter falsch lagerte, keine Rolle, während es bei einer deliktischen Haftung erheblich wäre, bestätigt es. [US-Recht, Mitverschulden, Haftung, Zusicherung]



Urteile im vierten US-Bezirk

 



Urteile aus den Appalachen

 
.   Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks auch gegen eine deutsche Beklagte:
  1. SunCoke Energy Inc. v. MAN Ferrostaal Aktiengesellschaft
  2. U.S. Bank National Association v. U.S. Environmental Protection
  3. Sha'rewa Bonner v. David Perry
Das Urteil gegen die deutsche Beklagte behandelt den notwendigen Nexus zwischen Partei und Forum für die Feststellung der gerichtlichen Zuständigkeit bei der Vereinbarung einer allgemeinen Gerichtsstandsklausel neben einer nach Paris verweisenden Schiedsklausel sowie die Zuständigkeit für billigkeitsrechtliche Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums, hier dem Geschäftsgeheimnisschutz für Trade Secrets, der vierten Säule des amerikanischen IP-Rechts.


Sonntag, den 19. April 2009

Doppelte Staatsimmunität

 
.   Die Klage auf Schadensersatz nach einem Angriff auf Gaza gegen den ehemaligen Chef des Sicherheitsdienstes Israels wies das Instanzgericht aus Immunitätsgründen oder hilfsweise wegen der Grundsätze zur politischen, somit injustiziablen Frage ab.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City bestätigte am 16. April 2009 in Sachen Ra'ed Ibrahim Mohamad Matar et al. v. Avraham Dichter, Az. 07-2579, die Abweisung. Seine Begründung erörtert den Foreign Sovereign Immunities Act.

Dichter würde dem Immunitätsschutz nach dem FSIA unterfallen; selbst wenn er unanwendbar wäre, griffe die Immunität nach Common Law-Grundsätzen bei den Ansprüchen nach dem Alien Tort Statute und dem Torture Victim Protection Act, entschied es.



Kartell der DVD-Kopierforscher

 
.   Wenn Unternehmen gemeinsam forschen oder einen Standard, beispielsweise das Bluetooth-System, entwickeln, wollen sie ein rechtmäßiges Kartell bilden und nicht das Kartellrecht verletzen. Die Gruppenforschung erfolgt in der Regel nach den Bedingungen eines Vertrages, dem sich andere anschließen können.

Die Bedingungen für die Mitglieder sind oft unterschiedlich; manchen wird Einfluss eingeräumt, anderen lediglich Nutzungsrechte. Kartellrechtliche Bedenken werden durch sorgfältige Vereinbarungen ausgeräumt.

Zudem wird das Forschungsprojekt beim Kartellamt des Bundes in Washington, DC angemeldet. Ihm werden auch die Mitglieder mitgeteilt. Im Bundesanzeiger vom 20. April 2009 verkündet die Antitrust Division eine Mitgliederveränderung der DVD Copy Control Association nach dem National Cooperative Research and Production Act of 1993, Federal Register, Bd. 74, Heft 74, S. 17985.


Samstag, den 18. April 2009

Staat v. Kanzlei: Steuertricks bleiben geheim

 
.   Der Staat ist nicht verpflichtet, einer Kanzlei fragwürdige Steuertricks offenzulegen, die das Risiko einer Umgehung der Steuergesetze steigern, entschied in Mayer Brown LLP et al. v. Internal Revenue Service, Az. 08-5143, das Bundesberufungsgericht des US-Hauptstadtbezirks am 17. April 2009.

Dem Rechtsstreit liegt die Beurteilung von zeitweise rechtmäßigen, steuermindernden LILO-Lease-Back-Geschäften zugrunde. Diese führte zu einer Forderung der Kanzlei auf Offenlegung von Akten des Bundessteueramts im Washingtoner Schatzamt nach dem Freedom of Information Act und die in den Akten enthaltenen Vergleichsquoten des Amts bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern.

Selbst wenn LILO-Konstrukte im Jahre 2004 illegal wurden und damit die Offenlegung der Methoden nicht zum Rechtsbruch einlädt, besteht die Gefahr, dass Kanzleien sich bei der Beratung von Mandanten in rechtliche Grauzonen begeben, die ein Umgehungsrisiko in sich bergen, argumentiert das Gericht. Der Staat sei nicht verpflichtet, durch Offenlegung seiner Akten dieses Risiko zu fördern, zumal auch Steuerhinterziehungsverfahren durch die Offenlegung amtlicher Praktiken und Strategien beeinträchtigt würden. [US-Recht, Steuerrecht, FOIA]


Freitag, den 17. April 2009



Rechtskraft statt Vormundschaft

 
.   Prozessvormundschaft wollte das Gericht gegen eine Vielfachklägerin anordnen, doch gewann sie letzte Woche im Bundesberufungsgericht, weil das Gericht einen Verfahrensschritt vergessen hatte.

Eine weitere Klage weist das Instanzgericht in Washington nun mit einer am 16. April 2009 verkündeten Entscheidung aus Gründen der Rechtskraft und der Prozessökonomie mit leicht nachvollziehbarer Erläuterung ab.

In diesem Verfahren hatte sich die Klägerin vollständig auf den Sachverhalts- und Rechtsvortrag in zwei anderen Verfahren bezogen und damit dasselbe wie dort geltend gemacht. Das war dem Gericht in Sachen Elena Sturdza v. United Arab Emirates et al., Az. 09-0699, doch etwas zuviel.


Donnerstag, den 16. April 2009


Deckung endet mit Kündigung

 
.   Wenn die Kündigung einer Versicherungspolice wirksam wird, endet der Deckungsschutz. Im elften Berufungsbezirk der USA war dies dem Kläger unklar, der von seiner gewerblichen KFZ-Versicherung auch nach fünf Küdigungsschreiben und dem Ablauf der Deckung Deckungsschutz für einen Unfall mit dem vorher versicherten Lastwagen erwartete.

Das Bundesberufungsgericht erklärte ihm jedoch am 15. April 2009 in Sachen Bobby Waters v. Mel Miller et al., Az. 09-14072, dass die Deckung nicht deswegen weiterbestehe, weil der Versicherer dem Staat noch nicht das Vertragsende gemeldet hat. [US-Recht, Versicherungspolice, Vertragsende]


Mittwoch, den 15. April 2009

Vertragsbruch kein Unfallschaden

 
.   Eine Vertrags­verletzung stellt im Sinne eines allgemeinen Unternehmens­versicherungs­deckungs­schutzes kein Schadens­ereignis, Occurrence, dar, bestätigte das Bundes­berufungs­gericht des dritten US-Bezirks in Philadelphia am 14. April 2009. In Sachen Nation­wide Mutual Insurance Company v. CPB International Inc. et al., Az. 04-4772, stritten sich die Vertragsparteien um Warenlieferungen, den die zugesich­erten Eigenschaften fehlten. Dies deckt die Commercial General Liability-Police nicht, erklärte das Gericht mit einer lesens­werten Begründung.


Dienstag, den 14. April 2009

Montag, den 13. April 2009

Strategie kein Trade Secret

 
.   Die vierte Säule des amerikanischen IP-Rechts bildet das Trade Secret zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Es beruht auf einzelstaatlichem Recht und schützt in den USA viel mehr als sein Pendant im deutschen Recht.

In Sachen CQ Inc. v. TXU Mining Company LP, Az. 07-11134, stellt das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks am 9. April 2009 fest, dass Strategien, so nützlich sie sein mögen und soviel Erfahrung in ihre Entwicklung eingeflossen sein mag, kein Trade Secret darstellen.



Sonntag, den 12. April 2009

Online-Verlust der Garantie

 
.   Ein Online-Auktionshändler verkaufte Originalware nach Entfernung des Seriennummeretiketts im Zusammenspiel mit Werkshändlern. Ohne die Etiketten sind die Waren nicht werksgarantiefähig. Die Online-Kunden sahen das nicht so und beklagten sich bitterlich beim Hersteller.

Dieser antwortet dem Online-Händler mit einer Unterlassungsklage nach dem Bundesmarkenrecht der USA, Lanham Act, und gewinnt eine einstweilige Verfügung. Am 9. April 2009 bestätigt sie das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks in Sachen Beltronics USA, Inc. v. Midwest Inventory Distribution, LLC et al., Az. 07-3340.

Zwar wirkt der Markenschutz nicht über den ersten Verkauf hinaus, doch gilt der First Sale-Grundsatz nicht bei einer Veränderung durch auf den reinen Handel beschränkte Zwischenhändler. Der Verlust der Garantie durch den Etikettenschwindel stellt eine nichtphysische Veränderung dar, die den durch das Markenrecht geschützten Goodwill des Herstellers beeinträchtigt. [US-Recht, Markenrecht, Lanham Act, Online Auction, Etikettenschwindel]


Samstag, den 11. April 2009

Nachgemachter Kunstfrosch verboten

 
.   Der Baumfrosch aus Puerto Rico wird zum Plüschtier und erwirbt den Schutz des Urheberrechts als visual Work. Ein Nachahmer wird verklagt. Der Schöpfer erwirbt eine einstweilige Verfügung gegen den Imitator nach dem Copyright Act.

Das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks erklärt poetisch am 6. April 2009 in Sachen Coquico, Inc. v. Ángel Edgardo Rodríguez-Miranda et al., Az. 07-2786, aus welchen Gründen sie aufrecht zu erhalten ist: Dem Merger-Grundsatz, bei dem Kreativität mit Realität verschmilzt, und dem Scénes á Faire-Grundsatz über die Unverzichtbarkeit von Elementen des Werks. [US-Recht, Copyright, Urheberrecht, Injunction]


Freitag, den 10. April 2009

Teilerfolg für Premier Lazarenko

 
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied heute:
  1. USA V. LAZARENKO
  2. ANDRZEJEWSKI V. FAA
Das Gericht ist in den westlichen USA für die Staaten Alaska, Arizona, Kalifornien, Hawaii, Idaho, und Oregon, Washington sowie die Marianen und Guam zuständig. Das Lazarenko-Urteil stellt einen Teilerfolg des diskreditierten Premiers der Ukraine in seinem amerikanischen Strafverfahren dar.



Vormund im Prozess

 
.   Eine Architektin verklagt andere Architekten und eine Botschaft wegen urheberrechtlicher und diskriminierender Ansprüche.

Im Prozess mischt sie sich mit eigenen Schriftsätzen in das Verfahren trotz anwaltlicher Vertretung ein und verhält sich rundum irrational, bis sich allen anderen Beteiligten die Frage stellt, ob sie dem Schutz der Vormundschaft unterstellt werden sollte.

Die dramatische Entwicklung und die rechtlichen Schutzvorkehrungen für die Klägerin erörtert das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 10. April 2009 in Sachen Elena Sturdza v. United Arab Emirates, et al., Az. 00-7279.



Urteile von Nord bis Süd

 




Aktienverlust unschlüssig

 
.   Die erste bedeutende Hürde im US-Prozess ist die Schlüssigkeitsprüfung nach Rule 12(b)(6) der Federal Rules of Civil Procedure oder vergleichbaren Regeln im einzelstaatlichen Recht.

In Sachen Billy Lormand v. US Unwired et al., Az. 07-3-1-6, zeigt das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks am 9. April 2009 den anwendbaren Prüfungsmaßstab in dieser Phase des US-Prozesses anhand der Behauptung schadensersatzfähiger Erklärungen einer börsennotierten Gesellschaft.

Die Aktionäre sehen sich nach SEC-Regeln getäuscht und durch einen Kursverlust geschädigt. Das Unternehmen glaubt sich durch Safe Harbor-Bestimmungen geschützt und bestreitet die Kausalität. Das Gericht sieht die Handlungen als schlüssig dargelegt an und stimmt in der Frage der Kausalität dem Unternehmen zu, sodass nur ein Teil des Prozesses fortgesetzt wird.


Donnerstag, den 09. April 2009

Kehrseite der Anonymität

 
.   Das Verfassungsgut der Anonymität als Schutz vor der Tyrannei birgt Gefahren, auf die die Washington Post heute aufmerksam macht, doch auch dem Staat Vorteile bringt: Die Überwachung von Terrorgruppen, die amerikanische Server und ISPs verwenden, wird den US-Behörden erleichtert.

Der reißerische Titel der Post, Extremist Web Sites Are Using American Hosts, kann jedoch zu Forderungen nach Kontrollen des Internetverkehrs führen, was der eher verfassungsguts­verfechtenden Linie der führenden Zeitung in der US-Hauptstadt zuwider liefe.



Verwendung der Marke in den USA

 
.   Die bundesrechtlich eingetragene Marke muss im Verkehr benutzt werden. Bedeutet das auf irgend eine Weise im Handelsverkehr? Örtlich ist die Lage klar: Die Verwendung der US-Marke muss über die Grenzen eines Einzelstaats oder die internationalen Grenzen der USA hinausgehen.

Die Frage, ob eine jedwede Verwendung im Verkehr ausreicht oder die Benutzung bestimmte Anknüpfungsmerkmale erfüllen muss, erörtert das Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks in der US-Hauptstadt Washington, DC am 30. März 2009 in Sachen Aycock Engineering, Inc. v. Airflite, Inc., Az. 08-1154. Dem Inhaber wurde die Eintragung wegen Nichtbenutzung gestrichen, weil er sie nicht im Verkehr mit denen in der Dienstleistungsbeschreibung bezeichneten Teilnehmern am Handelsverkehr benutzte.

Er verwandte das Service Mark lediglich im Vekehr mit einer am erbrachten Dienst beteiligten Gruppe. Diese Verwendung stellte im Gesamtkonzept der eingetragenen Dienstleistungen nur eine vorbereitende Nutzung dar, die keine Eintragung stützen kann. [US-Recht, Trademark, Lanham Act, Verwendung, Verkehr]



Mittwoch, den 08. April 2009

Keine Klasse gegen Funkfirma

 
.   Verkäufer von T-Mobile-Telefonabonnements stellen keine Klasse dar, die gemeinsam durch einen Kläger vertreten das Funkunternehmen verklagen dürfen, entschied das Bundesberufungsgericht des elften US-Bundesbezirks am 7. März 2009.

In Sachen Henry Vega v. T-Mobile USA, Inc., Az. 07-13864, behauptet der Kläger, die Gesellschaft habe ihre Kommissionsklauseln für Mobilverträge verletzt und sich bei im Voraus bezahlten Abonnements ungerechtfertigt an ihren Verkäufern bereichert, indem sie Kommissionen stornierte, wenn Kunden den Dienst bezahlten, jedoch 90 Tage nicht nutzten.

Das Untergericht hatte die Klasse anerkannt. Das Berufungsgericht hält die Klage für unklar und die Erfordernisse für eine Sammelklage nicht gegeben, wie es ausführlich begründet.



Dienstag, den 07. April 2009

Hawaii und Eingeborenenrechte

 
AK - Washington.   Eine Entscheidung des amerikanischen obersten Bundesgerichtshofs rührte an der heiklen Frage der Rechte eingeborener Völker. Den Kern in Hawaii et al. v. Office of Hawaiian Affairs et al., Az.07-1372, bildet eine Resolution des amerikanischen Kongresses aus dem Jahre 1993, in der sich die Vereinigten Staaten für ihre Rolle beim Sturz der Hawaiianischen Monarchie 1893 entschuldigten.

Der Kongress hatte Hawaii 1959 durch Verabschiedung des Admission Act zum Bundestaat gemacht. Das zuvor annektierte öffentliche Land in Hawaii, auf das Hawaiianische Ureinwohner bis heute Ansprüche anmelden, ging in einen öffentlichen Fonds über, den der neue Bundesstaat verwaltete.

Die Klägerin, das Office of Hawaiian Affairs, verwaltet den Fonds und etwaige Gewinne aus dem Verkauf von öffentlichem Land und wehrte sich gegen den angestrebten Verkauf einer Parzelle aus dem Fonds durch die Hawaiian Affordable Housing Agency.

Diese lehnte es ab, eine Ausschlussklausel in den Kaufvertrag aufzunehmen, die bestätigen sollte, dass etwaige Ansprüche Hawaiianischer Ureinwohner auf das besagte Land durch den Verkauf nicht berührt werden. Als Begründung für diese Ausschlussklausel führte die Klägerin die Resolution des Kongresses an, in welcher die Landrechte der Ureinwohner anerkannt worden seien.

Das Hawaiianische Oberstgericht stoppte in einer Entscheidung den Verkauf des Landes, da auch er den Wortlaut einiger Passagen der Resolution als Anerkennung möglicher Landrechte ansah. Der Supreme Court des Bundes in Washington, DC stimmte dieser Auslegung der Resolution jedoch nicht zu.

Er verwies auf den Wortlaut anderer durch den Kongress verabschiedeten Resolutionen, die tatsächlich durchsetzbare Rechtsansprüche geschaffen hätten. Zudem hielt das Gericht die Rechtsansicht des Hawaiianischen Supreme Court für schwer verfassungsvereinbar, da dem Kongress nicht das Recht zustehe, zuvor durch Hoheitsakt auf einen Bundesstaat übertragenes Land später wieder zu entziehen.



Mit Gruppentarif zur Wahlstation

 
.   Endlich nach einer Bewerbung und Zusage die richtige Antwort: Zeitraum in der Betreffzeile, die Erfordernisse der Ausbildungsleitung für die Zusage des Anwalts, einschließlich Inhalt, Form und Übermittlungsmodus. Der Bewerber hat sich kundig gemacht, und das lässt hoffen.

Das Gegenstück ist die Bewerbung einer Praktikantin: Ganz klar ist das Bewerbungsschreiben nicht, doch liegen zwei Lebensläufe an. Also nehmen wir an, zwei wollen zum Gruppentarif zur Ausbildung im Ausland.

Haben zwei Bewerber für den gleichen Zeitraum gute Aussichten? Die Weitergabe des institutional Memory, der gesammelten Einstiegserfahrungen, ist für Ausbilder, Referendare und Praktikanten praktisch. Deshalb ist eine Staffelung des Ausbildungsbeginns wünschenswert und ein Gruppenantritt unwahrscheinlich.


Montag, den 06. April 2009


Zivilprozessrecht der USA

 
.   Der US-Prozess in der Serie Die Kleine Fluglektüre behandelt auf 14 Seiten die wesentlichen Verfahrensschritte im amerikanischen Zivilprozess. Als Ergänzung der PDF- und Flash-Darstellung erscheint neu eine Anlage mit den Prozessbestimmungen aus den Federal Rules of Civil Procedure. Sie ist 30 Seiten lang, enthält die im Hauptwerk zitierten Bestimmungen des amerikanischen Zivilprozessrechts des Bundes und ist als PDF abrufbar. [US-Recht,Zivilprozessrecht]


Sonntag, den 05. April 2009

Stellungnahmen zum Pharmahandel

 
.   Ein- und Ausfuhr von Pharmazeutika im Internet unterliegen seit dem 15. Oktober 2009 dem Ryan Haight Online Pharmacy Consumer Protection Act in seiner Änderung des Controlled Substances Act und des Controlled Substances Import and Export Act.

Am 6. April 2009 fordert die Drug Enforcement Administration im Bundesjustizministerium der USA in Washington nun die Öffentlichkeit auf, Stellung zu ihrem Verordnungsentwurf zur Durchsetzung des Gesetzes zu nehmen. Die Frist läuft bis zum 5. Juni 2009.

Am 13. April 2009 tritt der Entwurf als vorläufige Verordnung bereits in Kraft, siehe Implementation of the Ryan Haight Online Pharmacy Consumer Protection Act of 2008 Final Rule, Federal Register, Bd. 74, Heft 64, S. 15595-15625. [US-Recht, Pharmahandel,Internethandel, Onlinehandel,Pharmagesetz]


Samstag, den 04. April 2009

Deutscher Narkotika-Handel

 
.   Deutschland gehört zu den Ausfuhr- und Einfuhrstaaten, die das US-Außenministerium in Washington am 6. April 2009 als vollständig mit den USA kooperierendes Land im Handel mit Narkotika-Vorprodukten bescheinigt, Federal Register, Bd. 74, Heft 64, S. 15574-15575. Die anderen Staaten sind Indien, Belgien, Singapur, China, Taiwan, Argentina, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Südkorea, Indonesien und Thailand. Die Bescheinigung richtet sich nach der UN-Übereinkunft Convention Against Illicit Traffic in Narcotic Drugs and Psychotropic Substances und betrifft die Produkte Pseudoephedrin und Ephedrin.


Freitag, den 03. April 2009

Gewinnspiel durch Version 2 verletzt

 
.   Ein Spielpro­grammierer trägt dem baldigen Lizenznehmer die Produkt­weiter­entwicklung an; dann kommt der Vertrag nicht zustande. Der gescheiterte Lizenznehmer vertreibt die Version 2 und entgegnet auf die Urheber­rechtsklage, das Spiel sei ein illegales Gewinnspiel. Schadensersatz sei daher nicht geschuldet.

Das Bundesberufungs­gericht des neunten US-Bezirks in San Francisco untersucht die urheberrecht­lichen Fragen ausführlich in Sachen Dream Games of Arizona, Inc. et al. v. PC Onsite et al., Az. 07-15847, und gelangt am 2. April 2009 zum Ergebnis, dass der Schadensersatz von den Geschworenen zu Recht zugesprochen wurde und das Instanzgericht ihnen die Beweise rechtmäßig zur Subsumtion vortragen ließ:
The Copyright Act of 1976 provides that the copyright owner may elect, at any time before final judgment is rendered, to recover, instead of actual damages and profits, an award of statutory damages for all infringements involved in the action … 17 U.S.C. § 504(c)(1). Nothing in the Copyright Act suggests that plaintiff's statutory right to elect the type of damages it seeks is forfeited upon presentation of evidence of illegality. Thus, we hold that an award of either type of damages available under the Copyright Act--actual or statutory--is not precluded by evidence of illegal operation of the copyrighted work, at least where the illegality did not injure the infringer.
[US-Recht,Software,Urheberrecht,Schadensersatz]





Inkasso USA: Lange Haft

 
.   Dem Inkasso ziehen die USA zahlreiche Grenzen. Schon die Ankündigung einer Strafanzeige kann folgenschwer wirken. Gegen einen deutschen Gläubiger bestätigte am 31. März 2009 das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks eine lange Gefängnisstrafe.

Der mitverurteilte deutsche Rechtsanwalt wird in der spannenden Darstellung nur als Mittäter, nicht als Berufungspartei erwähnt. Dass sich das Inkasso bei Aufenthalten Deutscher in Florida abspielte, verwundert aus amerikanischer Sicht nicht.

Gerade Florida zieht nicht nur Familienurlauber an. Die Gestalten in Sachen United States of America v. Andreas Bornscheuer, Az. 06-14607, werden vom United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit düster ausgemalt. Allein das Reisen zum rechtsfehlerhaften Inkassoversuch ist nach dem Travel Act, 18 USC §1952(a)(3), strafbar, erklärt er. [US-Recht,Inkasso, Forderungseintreibung,Strafanzeige]


Donnerstag, den 02. April 2009


Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Black v. Ce Soir Lingerie Co., Inc.
  2. In Re Byerly
  3. Crater Corp. v. Lucent Technologies, Inc.
  4. Vores v. Merit Systems Protection Board
  5. Morrissey v. Dept. of the Treasury
  6. Goodloe v. U.S. Postal Service
  7. Tate v. Merit Systems Protection Board
  8. Benn v. Merit Systems Protection Board
  9. Esposo v. Office of Personnel Management
  10. Briggs v. Merit Systems Protection Board
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.




Mittwoch, den 01. April 2009

Nomenklatur USA-D

 
.   Der Deutsche-Amerikanische Ausschuss Vertragssprache, DAAV/GACCT, empfiehlt als viertes Arbeitsergebnis eine einheitliche Nomenklatur von Kalenderdaten. Zur Vermeidung von Rechtsstreiten wird auf EDV-Bezeichungen der Art 01.01.09, 01-01-09 und 01/01/2009 verzichtet.

Die neue Schreibweise lautet 1. Januar 2009 oder January 1, 2009. Die humansprachliche korrekte Bezeichnung 1. 1. 2009 birgt wie die programmatikalisch akkurate Form 01/01/2009 im transatlantischen Verkehr die prozessauslösende Verwechslungsgefahr zwischen Monat und Tag.

Der Ausschuss beschloss einstimmig, sich über die Bedenken der Anwaltschaft wie der Geeks hinwegzusetzen. Freunde des 1.4. unterstützen den Beschluss, weil sie die transatlantische Verwechselbarkeit von 4.1.2009 und 1.4.2009 und die damit einhergehende Peinlichkeiten bei April- (oder Januar-)scherzen vermeidet. Der Kompromiss römischer Monatszahlen, 1. IV. 2009, ging im Protest der Binärrechner unter.

Der DAAV sieht sich als deutsch-amerikanisches Pendant zum Redaktionsstab Rechtssprache, der zum 1. April 2008 im berliner Bundesministerium der Justiz seine Arbeit aufnimmt. In der Vergangenheit wehrte er erfolgreich die Einführung von Datumsbezeichnungen als Binär- und Hexadezimaldaten wie 11011010110001001 oder 1B589 ab.




Spitzenstellung: Disclaimer

 
.   Soweit die Verfasser des German American Law Journal - US-Recht auf Deutsch Rechtsanwälte und Attorneys at Law sind und Examina im In- und Ausland bestanden haben, legen sie im Sinne des Urteils des LG Regensburg in Sachen 2HK O 2062/08 vom 14. Januar 2009 Wert auf die Feststellung, dass sie Begriffe wie MCL oder LLM weder als Behauptung noch als Feststellung einer Spitzenstellung verwenden. Diese Erklärung steht unter dem Vorbehalt, dass sie weiterhin das Recht beanspruchen, auf über das Freischwimmerzeugnis hinausragende Errungenschaften hinzuweisen.


Dienstag, den 31. März 2009



Rechtskraft, Bier und Steuern

 
.   Biersteuern in Puerto Rico sind ungerecht, weil produktionsabhängig progressiv, klagte der sich als von der Insel vertrieben ansehende Brauer aus den Rocky Mountains. Er darf seine Verfassungsklage nicht verfolgen, behauptete der Minister; der Brauer sei von der Rechtskraft anderer Verfahren erfasst, die vertrags- und vereinsverbundene Unternehmen gegen das Steuergesetz anstrengten.

Das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks, in den Puerto Rico fällt, untersucht in Sache Coors Brewing Co. v. Juan Carlos Mendez-Torres, Az. 07-2682, die Grundsätze von Privity und Comity und gelangt am 20. März 2009 zur Erkenntnis, dass dem Brauer der Rechtsweg nicht verwehrt ist. [US-Recht,Rechtskraft,Biersteuer,Comity,Privity ]


Montag, den 30. März 2009


Urteile im Südosten

 
Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. Freemanville Water System, Inc. v. Poarch Band: 08-10602 PDF
  2. USA v. Endotec, Inc.: 08-13693 PDF



Europa soll nicht in USA klagen

 
.   Ein von Deutschen gecharterter Jet knallt in Italien mit einem skandinavischen zusammen. 69 Europäer schließen sich einer Klage in den USA gegen den US-Hersteller an. Ihre Klage wird suspendiert: Sie sollen nach dem Forum non conveniens-Grundsatz in Europa klagen.

Am 28. März 2009 bestätigt das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks in Sachen Jack King et al. v. Cessna Aircraft Co., Az. 08-11033, mit einer ausführlichen Erörterung die Anwendung dieses diffizilen Prinzips und straft die Vermutung Lügen, US-Gerichte würden um jeden Preis Fälle an sich ziehen, die mit en USA nichts zu tun haben. [US-Recht,Prozess, Zustaendigkeit ]


Sonntag, den 29. März 2009

EMail begründet keine Gerichtsbarkeit

 
.   Das US-Unternehmen verklagt das indische in den USA wegen verbotener Abwerbung. Die Unternehmen korrespondierten per EMail. Sie trafen sich ein Mal in Indien und nie in den USA.

Diese Umstände erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Unterwerfung des indischen Unternehmens unter die amerikanische Gerichtsbarkeit, entschied das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks in Sachen Consulting Engineers Corp. v. Geometric Ltd. et al., Az. 07-1453, am 23. März 2009.

Vertraglich hatten die Parteien eine Rechtswahl mit dem Recht von Virginia getroffen, doch keinen Gerichtsstand vereinbart. Die indische Partei hatte den Vertrag in Indien unterzeichnet. Das reicht nicht für die Ausübung der US-Gerichtsbarkeit:
To establish "general jurisdiction" over a foreign corporation, the plaintiff must show that the corporation's activities in the state are "continuous and systematic," which is a more demanding standard than is necessary for establishing "specific jurisdiction." ALS Scan, Inc. v. Digital Serv. Consultants, Inc., 293 F.3d 707, 712 (4th Cir. 2002). AaO, Fn. 3.[US-Recht, Gerichtsbarkeit, Zustaendigkeit, Jurisdiction]


Samstag, den 28. März 2009

Tag des Passes

 
.   Hurra, Passport Day! Der Bürger wird heute auf die Bedeutung des Passes aufmerksam gemacht. Seit Amerikaner bei der Rückkehr in ihr Land einen Pass zeigen müssen, ist das Interesse an Pässen gestiegen. Das Bundespassamt - eine Stelle im US-Außenministerium in Washington, DC, hat wegen der Wirtschaftskrise weniger Andrang und nutzt die Zeit zu einem Passport Day.

Mit Werbung wird der Bürger animiert, sein Passamt kennenzulernen, das heute ausnahmeweise geöffnet wird. An den meisten Orten gibt es kein Passamt, sondern nur eine Antragsannahmestelle, das Passport Acceptance Office, meist das Postamt.



Fabrik diffamiert, Präsident immun

 
AK - Washington.   Entscheidungen des Präsidenten in seiner Rolle als Oberbefehlshaber der Streitkräfte unterliegen nicht der gerichtlichen Uüberprüfung, bestätigte das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 27. März 2009.

Die Kläger in El-Shifa Pharmaceutical Industries Company et. al. v. United States of America, Az: 07-5174, hatten wegen Zerstörung einer Medikamentenfabrik im Sudan im Jahre 1998 in Folge der Bombenanschläge auf US-Botschaften in Kenia und Tansania geklagt. Sie behaupteten unter anderem defamatorische Stellungnahmen seitens der amerikanischen Regierung, die den Angriff auf die Fabrik mit der dortigen Herstellung chemischer Kampfstoffe, finanziert von AL Qaeda, rechtfertigten.

Weder dieser noch andere nach dem Federal Torts Claims Act und customary international Law vorgebrachten Ansprüche seien jedoch justiziabel, entschied der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit mit Hinweis auf ihre untrennbare Verbindung mit der originär exekutiven Entscheidung, den Militärschlag durchzuführen.


Freitag, den 27. März 2009


Gute Mutter und Managerin

 
.   Ist die Klage der Nichtbeförderten wegen Mütterdiskriminierung als unbeweisbar abzuweisen, oder muss das Gericht als Diskriminierungsbeleg berücksichtigen, dass bei ihrer Beförderungsprüfung die Entscheidungsträger der Mutter und unbezweifelt hochqualififizierten Managerin erklärten, sie hätte bereits genug zu tun, und sie selbst würden von vier Kindern und einer neuen Aufgabe überwältigt sein?

In dem Summary Judgment-Stadium des US-Prozesses sind die Tatsachen zugunsten des Antragsgegners heranzuziehen; daher war die Behauptung bei der Prüfung einer Klagabweisung bedeutsam, und das Verfahren geht weiter, entschied das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks am 26. März 2009 in Sachen Laurie Chadwick v. Wellpoint, Inc., Az. 08-1685. [US-Recht,Ungleichbehandlung, Diskriminierung,Beweis, Urteil]


Donnerstag, den 26. März 2009

Schadensersatz geht Verfügung vor

 
.   In Sachen Hans G. Heitmann et al. v. City of Chicago, Illinois, Az. 08-1555, prüft das Gericht, ob eine Anordnung im Wege einer Injunction zulässig ist. Reicht eine Rechtsfolge nach dem Common Law,, kommt diese billigkeitsrechtliche Folge nicht in Frage. Eine Geldzahlung als Damages hebelt die Injunction deshalb aus.

Die Parteien stritten um die Bedeutung einer Regelung, die einen Freizeitausgleich, Comp-Time, für Überstunden, Overtime, verspricht. Die Arbeitgeberin verbot den Freitzeitausgleich aus betriebsbedingten Gründen oft. Das Untergericht fand den Zustand unhaltbar und schrieb konkrete Regelungen vor.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks stellte jedoch am 25. März 2009 fest, dass ein Schadensausgleich in Geld als Common Law-Lösung Vorrang vor einem Equity-Ansatz genießt. Daher weist es den Fall unter Berücksichtigung des Fair Labor Standards Act, 29 USC §217, an das Ausgangsgericht zurück. [US-Recht, Arbeitsrecht, Equity, Common Law]


Mittwoch, den 25. März 2009


Dokumente selbst erstellt

 
.   Verträge, Testamente, Gründungsurkunden, Steueranträge und vielerlei mehr lässt sich formularmäßig und ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts erstellen. Legalzoom wirbt damit auch zu den teuersten Fernsehzeiten.

Auch Anwälte können sich glücklich schätzen. Sie wissen aus Erfahrung, dass Mandanten, die sich an Muster oder Rechtssoftware gewagt haben, gute Fragen stellen und aufgrund der Vorbereitung bessere Mandanten sein können.

Und dann gibt es natürlich die Fälle, in denen die Verwendung von Mustern zu teuren Problemen führt, die erst recht zum Termin beim Anwalts zwingen. Kritik an Selbstversuchen sollte daher nicht aus der Anwaltschaft kommen. [US-Recht,Mustervertrag]


Dienstag, den 24. März 2009

Sportler haftet für Leibwächter

 
.   Der Ballspieler haftet, weil sein Leibwächter einen Gast zusammenschlug, als er ihm im Nachtlokal Platz verschafft. Der Spieler geht gegen dieses Urteil vor, denn das Gericht hatte seine Sorgfaltspflicht nicht durch einen Sachverständigen beweisen lassen.

Beim Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung durch Polizei und Hotel verlangen die Gerichte Gutachtereinschätzungen - sollte das nicht auch hier für den Berufssportler gelten?

In Sachen Marlin Godfrey v. Allen Iverson, Az. 07-7151, lässt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks den einfachen Beweis ausreichen: Der Sportler stand dabei, sah die Handlungen seines Leibwächters und griff nicht ein. Das können die Geschworenen der Jury auch ohne Gutachter subsumieren, erklärt es am 24. März 2009.



Montag, den 23. März 2009

20 Jahre danach: Schwarze Liste

 
.   1985 verschärften die USA ihre Exportkontrollregelungen für drastisch. Computerhard- und Software waren zentrale Themen. Stößt man überraschend auf den eigenen 20 Jahre alten Bericht USA verschaffen sich über die Schwarze Liste Respekt, Computerwoche 20/1989, fallen nur wenige Unterschiede zu heute auf.

Das Internet hat die Wissenskontrolle erschwert und neue einschränkende Interpretationen produziert. Damalige Hochleistungsrechner sind jetzt nicht mehr der Rede wert. Bei der Verschlüsselungskontrolle hat sich Einiges getan; sie kann selbst die Freigabe neuer Betriebssystemversionen verzögern.

Die Genehmigungsverfahren für den internationalen Verkehr mit Dokumenten im Satellitengeschäft, beispielsweise die Vorlage in Schiedsverfahren und Prozessen im Ausland, bilden für Anwälte ein unglaublich einträgliches Geschäft. Doch sonst: Nichts grundlegend Neues im Westen. [US-Recht, Ausfuhrkontrollrecht, Wiederausfuhren]


Sonntag, den 22. März 2009

Schutz für Lehrmaterial

 
.   Genießen Schulungskurse für das Unternehmensmanagement Urheberschutz? Oder gelten sie als schutzunfähige Beschreibungen von Verfahren und Systemen? Die Klägerin verdient gutes Geld mit ihnen. Die Beklagten arbeiteten dort, schrieben die Aufbaukurse, verließen die Firma, gründeten ihr eigenes Unternehmen und schrieben das selbe noch einmal, kopierten jedoch wenig.

Die Klägerin verlor im Untergericht, weil dieses nach der Feststellung des Bundesberufungsgerichts des ersten US-Bezirks in Boston Originalität und Neuheit verwechselt hatte. Neuheit verlangt das Patentrecht; das Urheberrecht erfordert Originalität. Das Original kam von der Klägerin, stellte es in Sachen Situation Management Systems, Inc. v. ASP Consulting, LLC, Az. 08-1543, am 20. März 2009 fest.

Doch fällt das Schulungsmaterial unter die Ausnahme für Beschreibungen von Verfahren und Systemen? Die Berufungsbegründung setzt sich detailliert mit allen Merkmalen der Schutzfähigkeit nach dem Copyright Act auseinander.

Das Gericht folgert, dass selbst die Struktur und Organisation der Beschreibung von Verfahren und Systemen den Schutz des Urheberrechts genießt und schon deswegen die Abweisung der Klage fehlerhaft war. Anbieter von Lehrmaterial im Markt der USA, die sich dem Verfahren als Amici Curiae angeschlossen hatten, sind erleichtert. [US-Recht,Urheberrecht, Lernmaterial]


Samstag, den 21. März 2009

Schlagaustausch in Fairfax

 
KSt - Washington   Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Schülern der Fairfax Highschool endete für den einen von ihnen vor Gericht. Er hatte seinem Mitschüler mit einem Faustschlag ins Gesicht die Nase gebrochen. Dieser Fall lockte die Referendare in der US-Wahlstation weg vom internationalen Wirtschaftsrecht und führte ihnen fast mustergültig die alltäglichen Probleme einer amerikanischen Kleinstadt und deren Juristen vor Augen.

Der Richter des Juvenile and Domestic Relations District Court of Fairfax County entschied am 18. März 2009 zur Erleichterung des 15-jährigen Angeklagten auf "not guilty". Er bezeichnete den Schlag als "lucky and good placed punch" und gestand dem Jugendlichen ein Recht auf Notwehr zu.

Denn der andere Schüler hatte ihn provoziert und einen Fußtritt angedeutet. Ob die darauf folgende Reaktion des Angeklagten verhältnismäßig und geboten war, sei dahin gestellt. Wie schrieb schon der Dichter: Kindermund kann grausam sein, Kinderpower sehr verletzend ….



Deutsches Recht amerikanisch ausgelegt

 
.   Deutsches Recht gilt für argentinische Staatsanleihen, die vor dem US-Gericht eingeklagt werden. Bei der Frage, ob der fremde Staat umfassend auf seine Immunität verzichtete, muss das Gericht klären, ob ein erklärter Verzicht für Klagen oder Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren gilt.

Dabei greift es auf amerikanisches Recht zurück, denn die Parteien hatten keine Silbe über deutsches Recht verloren. In Sachen Capital Ventures International v. Republic of Argentina, Az. 07-1551, verkündete es seine ausführliche Errata Opinion zu diesen Fragen im Umfeld des Foreign Sovereign Immunities Act am 19. März 2009. [US-Recht,Immunitaet, FSIA, immunitaetsverzicht]


Freitag, den 20. März 2009

Urteile aus New York

 
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. United States v. Madoff
  2. United States v. Hines (Hunter)
  3. Smith v. New Venture Gear
  4. Walker v. Miller
  5. Ziegler v. Adams
  6. In re: Grand Jury Proceeding Relating to John Doe
  7. Todtman, Nachamie, Spizz & Johns v. Ashraf
  8. Jock v. Ransom
  9. Vincent Basciano v. Jerry Martinez
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit in der Stadt New York ist für die Staaten Connecticut, New York und Vermont zuständig.



Jugendschutz verboten

 
.   Der Gesetzgeber schrieb Jugendschutz ins Gesetz und fügte später eine Sonderregel fürs Internet hinzu. Das Bundesgericht erklärte sie für mit dem ersten Verfassungs­zusatz zur Bundesverfassung, First Amendment, unvereinbar, weil sie zu weitgehend, overbroad, in das Recht der Meinungs­freiheit eingriff.

Das Bundesberufungs­gericht des sechsten Bezirks hält in Sachen American Booksellers Foundation for Free Expression, et al. v. Ted Strickland et al., Az. 07-4375, eine im Prozess vom verklagten Staat geäußerte Auffassung, die Vorschrift würde nicht auf IM und Internetkorrespondenz angewandt und lasse das Gesetz somit verfassungs­vereinbar erscheinen, für unberufen und unverbindlich.

Es legt diese Frage jedoch am 19. März 2009 dem Obersten Gerichtshof des Staates Ohio im Rahmen des Certification-Verfahrens zur Beurteilung vor, da das Bundesgericht keine ungeklärte Frage einzelstaatlichen Rechts in Anmaßung eigener Kompetenz entscheiden darf. [US-Recht, Jugendschutz, Internet, Meinungsfreiheit, Verfassung, IM]


Donnerstag, den 19. März 2009


Privatpost im Betrieb: Liebe macht blind

 
.   Nachdem sich eine Freiberuflerin und ein Unternehmer nicht auf eine Liebschaft einigten und später ein Vertragsverhältnis auflösten, griff der Unternehmer ins private EMailkonto der ehemaligen Hilfe. Doppelt blind gab er ihre EMailpost als Beweismaterial dem das Unternehmen gegen eine Klage vertretenden Anwalt, die die Ex-Kollegin wegen eines belästigenden Arbeitsklimas erhoben hatte.

Sie wehrte sich mit einer weiteren Klage nach dem Stored Communications Act, 18 USC §2707(a), gegen den rechtswidrigen EMailzugriff. Sie gewann $25.000 als Schadensersatz und $25.000 als Strafschadensersatz. Das mittlerweile konkursreife Unternehmen legte Berufung ein.

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks erklärt ausführlich die Grundlagen der Schadensersatzregelungen in Sachen Bonnie Van Alstyne v. Electronic Scriptorium Ltd. et al., Az. 07-1892. Insbesondere stellt es am 18. März 2009 fest, dass Schadensersatz einen Schaden voraussetzt, - den das Instanzgericht nun ermitteln muss, - und Strafschadensersatz nicht. [US-Recht, Privatemail, Mailzugriff, Schadensersatz]


Mittwoch, den 18. März 2009

Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Henkel Corp. v. The Proctor & Gamble Co.
  2. Larson Manufacturing Co. of South Dakota, Inc. v. Aluminart Products, Ltd.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.



Domain und Marke

 
GW - Washington.   Im Rechtsstreit Internet Specialties West, Inc. v. Milon-DiGiorgio Enterprises, Inc. et al., Az. 07-55087, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks am 17. März 2009, dass die im Ausgangsverfahren gegen die Beklagte ergangene Unterlassungsverfügung zu recht erlassen wurde. Die Parteien sind Dienstleister und bieten ähnliche Verbindungsleistungen an.

Die Klägerin meldete die Domain IS-West.com im Mai 1996, MDE die Domain ISPWest.com im Juli 1998 an. Als die Klägerin Ende 1998 Kenntnis von der Webseite ISPWest.com erlangte, bot MDE noch keine Leistungen an, die denen der Klägerin ähnlich gewesen wären. Dies geschah erst ab 2002. 2005 erhob sie Klage wegen der unrechtmäßigen Benutzung der Domain ISPWest.com auf Grund einer Markenverletzung nach dem Lanham Act, 15 USC §1125(a)(1).

Das Instanzgericht bestätigte die behauptete Verletzung. Die Einwendung der fahrlässigen Verzögerung, Defense of Laches, der Geltendmachung der Markenverletzung griff nicht durch. Das Gericht gewährte die beantragte Unterlassensverfügung. Das Berufungsgericht bestätigt diese Entscheidung.

Es verneint MDEs Einwand, die Geschworenen der Jury seien nicht ordnungsgemäß instruiert worden. Es bestätigte, dass Laches nicht greift. Überdies gehe die Reichweite der Unterlassungsverfügung über den zulässigen Rahmen nicht hinaus.


Dienstag, den 17. März 2009

US-Urteile für Indianer u.a.

 
Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - der U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. 07-1532-1170444.pdf Gorman, Michael v. NTSB
  2. 07-5339-1170462.pdf Frederick Douglas, Jr. v. Shaun Donovan
  3. 07-5399-1170478.pdf Cheyenne Arapaho Tribes of Oklahoma v. USA et al.
Der Indianerfall betrifft die wichtige Frage, wie ein Antrag auf das Ausforschungsbeweisverfahren zur Ermittlung der Zuständigkeit, jurisdictional Discovery, zu stellen ist.



E-Steuer behindert

 
.   Der Bund, die Staaten, die Kreise und die Städte erhalten nun die Steuererklärungen und -zahlungen für 2008. Elektronische Einreichungen haben sie am liebsten; sie sind in Sekunden zu bearbeiten. Papier mögen sie nicht, dafür benötigen sie Minuten.

Sie schneiden sich jedoch ins eigene Fleisch, weil sie die E-Tax Returns nur gegen eine heftige Gebühr annehmen. Papier darf der Steuerzahler noch mit der Post versenden, ohne weitere Kosten.

Wenn die Steuerhoheiten sparen wollen, können sie die Gebühr streichen oder dem Steuerzahler einen Bonus geben. Wenn sie noch mehr sparen wollten, könnten sie auch den Banküberweisungsverkehr in den USA einführen. Was seit 300 Jahren in Europa funktioniert, sollte auch in den USA machbar sein.

Die Bearbeitung von Schecks stellt nämlich auch für alle Beteiligten einen Kostenposten dar. Ach - die Macht der Gewohnheit wird so etwas Revolutionäres verhindern.[US-Recht, Steuerrecht ]


Montag, den 16. März 2009

Recht von morgen im Stillen Ozean

 
.   Kolonialamtmann Georg Fritz verteidigte die Eigentumsrechte der eingeborenen Chamorros und Karoliner in Saipan - ganz zum Leidwesen mancher Siedler aus dem Kaiserreich.

Heute gilt US-Recht in den Marianen, und Landklagen gehen direkt an den örtlichen Supreme Court, wie ein Beispielsfall belegt, über den die dortige Zeitung Saipan Tribune morgen berichtet, der hier jedoch wegen der internationalen Datumsgrenze heute abrufbar ist. [US-Recht, Pazifik,Landklage,Kolonie]



Vertrag mit Bonus beklagt

 
.   Als die Deutsche Bank als Nutznießerin der AIG-Hilfszahlungen des Bundes und die Zahlung der Boni an AIG-Personal bekannt werden, geht ein Aufschrei durch das Land. Die ausländischen Unternehmen werden vom amerikanischen Steuerzahler ausgehalten! Die Boni gehen an Leute, die das Land in den Ruin getrieben haben!

Die Bonuszahlungen erregen das größte Ärgernis und werden von Präsident Obama und dem Kongress aufgegriffen. Vertrag oder nicht, solche Zahlungen an Bankrotteure sind moralisch unvertretbar, heißt es.

Verträge sind zum Brechen da, verkündet ein Juraprofessor im Radio. Anders als in Deutschland gibt es noch keine konkreten Vorstellungen von rechtlichen Ansätzen. [US-Recht, Vertragsrecht, Bonus]




Faktoren der Erstattung

 
.   Im Streit zwischen Modellen und der Wilhelmina-Agentur trifft das in New York City sitzende Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks heute eine kurz begründete Entscheidung zur Frage der Erstattung von Anwaltshonoraren für die obsiegenden Kläger. Die lesenswerte Begründung in Carolyn Fears et al. v. Wilhelmina Model Agency, Inc., Az. 07-3119, vom 16. März 2009 spricht prozessuale Erfordernisse an, die das Instanzgericht nicht beachtete.


Sonntag, den 15. März 2009

Ausländer: US-Gericht unzuständig

 
.   Die örtliche Zuständigkeit als personal Jurisdiction in Maryland festzustellen, dürfte bei einem Kläger aus Bulgarien und einer Beklagten aus Liberia mit Hauptverwaltung in Florida schwer gewesen sein.

Jedenfalls fiel dem Gericht, als es die Klage als materiell unschlüssig abwies, nicht auf, dass ihm die sachliche Zuständigkeit fehlte. Diesen Fehler entdeckt erst das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks in Sachen Rosen Slavchev v. Royal Caribbean Cruises, Ltd., Az. 07-2036, am 11. März 2009.

Wenn ein Streitfall wie hier einer Frage des Bundesrechts ermangelt, kann sich die Subject Matter Jurisdiction nur aus der Diversity ergeben. Diversity muss vollständig sein, bestimmt das Gericht, d.h. beide Parteien dürfen nicht aus demselben Staat stammen, und die Beklagte stammt wie der Kläger aus dem Ausland, auch wenn die Beklagte noch einen zuständigkeits­relevanten US-Sitz innehat.

Die Urteilsbegründung empfiehlt sich auch Deutschen, die in den USA ihre Nachbarn, Kollegen, Ärzte, Lieferanten oder Stadtverwaltung verklagen wollen. Sie ergänzt recht nützlich die beliebte Lektüre der rechtlichen Fachberichte in Bild- und gelben Blättern, die zur Verzweiflung amerikanischer Anwälte so manchen Deutschen zu Klagebegehren in den USA animieren.

Die wichtigste Ausnahme betrifft Streitfälle zwischen Deutschen über einen Domainnamen der Genus .com, .org. und .net, für die eine amerikanische in rem-Zuständigkeit besteht und die Herkunft der Parteien belanglos ist. [US-Recht,US-Gericht,US-Zuständigkeit]


Samstag, den 14. März 2009

Klagen gegen API-Nutzer, Investoren

 
.   Die Lust an Neuem kann Programmierern und Investoren vergehen, wenn sie die neue Klagewut der US-Musikverleger beobachten. Mit einem API werden Dienste erweitert oder verbunden. Dienstanbieter stellen Andockstellen an eigene Dienste als Kode zur Verfügung, die je nach Lizenz jeder oder Bestimmte einsetzen dürfen - beispielsweise eine Staatsanzeige für Google-Karten. Der API-Verwender schafft die Karten nicht selbst und haftet nicht für ihre Verwendung.

Wenn es um Musik geht, will die Musikindustrie auch den API-Verwender haften lassen, obwohl er lediglich Verknüpfungen erstellt und nach dem Digital Millennium Copyright Act nicht haften kann. Zudem verklagen die Musikvereine Investoren. Damit die Klagen richtig unter die Haut gehen, wird die normalerweise haftungsbefreite Geschäftsführung auf eine persönliche Haftung mitverklagt.

Der innovative Unternehmer Michael Robertson hat dies schon am eigenen Leib gespürt und veröffentlichte einen neuen Einblick in solches Gebaren. Noch immer verstehen zu wenige Juristen in der Legislative, Judikative und Privatpraxis elementare Strukturen von Programmen und Internet, um dem Missbrauch wirksam Paroli zu bieten.

Daher kann die Musikindustrie solche Unverschämtheiten wagen und nimmt auch die Gefahr von Sanktionen für den Missbrauch des Rechtswesens hin. Schließlich kann sie davon ausgehen, dass nicht jeder kleine API-Anwender, Investor oder Geschäftsführer ein paar hunderttausend Dollar zur Verteidigung hinblättern kann.[US-Recht, Internetrecht, DMCA, Computerrecht, IT-Recht]


Freitag, den 13. März 2009

Keine Feindkämpfer mehr

 
.   Der Verzicht auf den Begriff Enemy Combatant symbolisiert die Rückkehr der Obama-Regierung zu Grundsätzen internationalen Rechts. Der von Bush neu definierte Begriff diente als Grundstein einer menschenrechtsverachtenden Kriegs- und Rechtspolitik und verdeutlichte die Unfähigkeit, Terror in vorhandene rechtliche Strukturen einzuordnen, sodass Bush sui generis-Lösungen in seiner Zuständigkeit als verfassungsrechtlich oberster Feldherr der USA suchte.



US-Urteile im Internet

 
.   Die amerikanischen Obergerichte des Bundes bieten bei der Verkündung von Entscheidungen im Internet ein uneinheitliches Bild. Manche gehen über Entscheidungen hinaus und veröffentlichen auch Anhörungstermine als Ton- oder Textprotokoll.

Einige Circuit Courts verkünden alle Entscheidungen auf einer Seite oder in einem Feed, während andere zwischen published und unpublished Opinions unterscheiden. Auch letztere werden veröffentlicht; sie binden allerdings nicht als Präzedenzfall.

Bei der Aufmachung im Internet glänzt der achte Bundesberufungsbezirk in den Präriestaaten: Übersichtich, prunklos, pünktlich, schnell, vollständig - und dazu mit einer Zusammenfassung. Der vierte Bezirk war lange ebenfalls klar und vollständig, hinkt neuerdings jedoch zeitlich hinter anderen her. Der fünfte Bezirk hält auch bei Hurrikanen durch, meldet sich in diesen Monaten jedoch erst am Nachmittag oder Abend, obwohl er schon einmal zügiger war.

Der neunte Bezirk im technophilen Kalifornien besaß lange eine rundum miese Seite, die kürzlich aufgemöbelt wurde, doch graphisch überladen und damit langsam wirkt. Der zweite Bezirk mit Sitz in New York City bietet die umständlichste Benutzeroberfläche mit einem scheinbar antiquierten Datenbank- und Webserversystem.

Der sechste Bezirk mit Sitz in Cincinnati ist normalerweise der erste am Morgen. Am schnellsten liefert der Oberste Bundesgerichtshof in Washington, DC seine Urteile ab, nämlich sofort nach der Verkündung. Der schnellste Zugriff auf das Urteil gelingt beim HTML-basierten First Circuit in Boston, während die anderen Gerichte an PDF glauben.

Nachtrag: Am Pi-Tag, dem 14. März 2009, ist der zweite Circuit unerreichbar. Vielleicht wird die Webseite neu eingerichtet? [US-Recht, US-Urteil, Gericht, Berufungsgericht, Internet, Feed]


Donnerstag, den 12. März 2009

Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. In Re Natures Remedies, Ltd.
  2. Rose Acre Farms, Inc. v. U.S.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Mittwoch, den 11. März 2009

Urteile aus Chicago

 
.   Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks mit den Staaten Indiana, Illinois und Wisconsin entschied heute die nachfolgenden Fälle, darunter eine wichtige Entscheidung zur Rechtsstaatlichkeit der Kontrolle von Finanzbewegungen als Anti-Terrormaßnahme des Office of Foreign Assets Controls, die auch Rechtsanwälte bei der Beauftragung durch zahlreiche Mandanten beachten müssen:
  1. Menard, Incorporated v. CIR
  2. USA v. DeMarco Irby
  3. USA v. Williams, Larry
  4. Allen, Howard v. Buss, Ed
  5. Clancy, Ryan v. Foreign Assets TREA
  6. USA v. Hodge, Pun I.
  7. USA v. Lee, Kenneth


Dienstag, den 10. März 2009

IP bedroht, EV verneint

 
.   Die vierte Säule des amerikanischen IP-Rechts bildet das Geschäftsgeheimnis, Trade Secret, das den Kern des Urteils in Sachen Faiveley Transport Malmo AB v. Wabtec Corp., Az. 08-5126, bildet und im US-Recht weit umfassenderen Schutz als im deutschen Recht genießt.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks vom 9. März 2009 betrifft die Weiterverwendung einer Bremsentechnik für die New Yorker U-Bahn durch einen Lizenznehmer nach der Beendigung des Vertrages zur Einräumung des Verwertungsrechts.

Das Gericht weist den Antrag auf ein Injunction-Nutzungs- und Weitergabeverbot zurück, nachdem es alle Merkmale des Trade Secret und der Injunction durchprüft. Dabei vermisst es das zwingende Gefahrenmerkmal irreparable Harm. Ohne drohenden unersetzlichen Schaden gibt es keine einstweilige Verfügung. Ein möglicher Geldausgleich kommt diesem Schaden nicht gleich. [US-Recht,Trade Secret, Injunction, Harm]




Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Wolfchild v. U.S.
  2. MPT, Inc. v. U.S. Marathon Labels, Inc.
  3. Digital Impact, Inc. v. Bigfoot Interactive, Inc.
  4. Kinslow v. Dept. of the Treasury
  5. Wright v. U.S. Postal Service
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Montag, den 09. März 2009

Auch Staaten tragen Kosten selbst

 
.   Die American Rule spricht der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington am 9. März 2009 in Sachen Kansas v. Colorado, Az. 105 Orig., 556 US ___ (2009), an. Nach ihr ist die Kostenerstattung die Ausnahme.

Gilt anderes, wenn sich Staaten streiten? In einem der seltenen Fälle, die nach dem Verfassungsgebot der original Jurisdiction erst- und letztinstanzlich im Supreme Court behandelt werden, entschied das Gericht, das die vom Kongress geschaffene Ausnahme für die Erstattung bestimmter Kosten in den Untergerichten auch hier gelte.

Keine obsiegende Partei dürfe mit der vollständigen Kostenerstattung rechnen. Soweit der Kongress Ausnahmen von der American Rule ins Gesetz schreibt, dürfen sie die Gerichte nicht zugunsten der Sieger ausdehnen.



Zeitumstellung und -unterschied

 
.   Heute kam die Bestätigung: Nach der gestrigen Zeitumstellung liegt der Unterschied zwischen Washington und Wien oder Berlin, Berlin und Berlin, Maryland oder Bern und New Berne in der Tat bei fünf Stunden. 18 Uhr MEZ entspricht nun 13 Uhr EDT.




Ist die Schweiz pleite?

 
.   Die Linke weiß nicht, was die Rechte tut: Die USA verlangen von der Schweiz Steuerhinter­ziehernamen unter Verletzung des Bankgeheimnisses. Der helvetische Unmut führt zum Vorschlag, die USA-Vertretung in Kuba aus der schweizer Botschaft zu vertreiben.

Im Gegenzug, schreibt die Washington Post am 7. März 2009 in No Good Deed, könnten die USA die $54 Milliarden streichen, die sie der Schweiz für die Rettung von UBS versprachen. Die notwendigen Dollar hätten der Schweiz gefehlt - sie konnte nur Franken dagegensetzen, - und den Vertrauensverlust in die Schweiz wollten die USA nicht riskieren.

Die Steuerabteilung im US-Schatzamt - neuerdings bekannt als Schwatzamt und von einem Steuersünder geleitet - weiß wohl nicht, was seine Geldwirt­schaftsabteilung plant. Die Idee der Post, das Geld als Druckmittel zu verwenden, hat sie scheinbar nicht mit einer Lektüre der US-Doppelbesteuerungsabkommen verbunden. [US-Recht, Steuerrecht,Steuerhinterziehung,Bankgeheimnis]


Sonntag, den 08. März 2009

Im Ausland verleumdet

 
.   Eine Diffamierungs- und Schmerzensgeldklage vor dem US-Gericht gegen Nokia geht aus wie das Hornberger Schießen. Nokia Schweden unterliegt nicht der US-Gerichtsbarkeit: Sie tat nichts im Forumstaat. Daher fehlt die specific jurisdiction. Gegen Nokia USA war die Rechtsgrundlage für eine absichtliche Zufügung emotionaler Schäden unhaltbar.

Die restlichen Ansprüche, auch gegen die finnische Mutter gerichtet, verwarfen die Zivilgeschworenen der Jury. In Sachen Alexander Jourjine v. Nokia Corp. et al., Az. 07-2678, bestätigte das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks am 6. März 2009 mit einer knappen einleuchtenden Begründung das Ergebnis. [US-Recht, Verleumdung, Gerichtsbarkeit, Jurisdiction]


Samstag, den 07. März 2009

Bart, Sicherheit und Religion

 
.   Darf der Feuerwehrmann keinen Bart tragen, weil er Gefahren birgt, selbst wenn seine Religion einen Bart vorschreibt? Rasiert muss er sein, schrieb der District of Columbia vor. Er hatte die Sicherheit von Feuermasken geprüft.

Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks beleuchtet am 6. März 2009 die Untersuchung der Arbeitgeberin unter dem Gesichtspunkt der Religionsausübung, den die Feuerwehrleute in Sachen Calvert L. Potter et al. v. District of Columbia, Az. 07-7164, geltend machen.

Das Gericht wägt den Religious Freedom Restoration Act, 42 USC §2000bb, gegen die Bedenken der Hauptstadt ab und gelangt zum Ergebnis, dass ihre Sicherheitsermittlungen nicht eindeutig die Bartgefahr belegen. Der Bart bleibt dran.


Freitag, den 06. März 2009

Franchisenehmerschutz beendet

 
GW - Washington.   Im Spannungsfeld von Marken- und Franchiserecht entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 4. März 2009, dass Volvo einen Franchise-Vertrag mit dem Vertragshändler FMS zu Recht kündigte, nachdem der Hersteller die Produktion des von Samsung übernommenen Baggermodells so stark verändert hatte, dass sie als Einstellung der Produktion gilt.

Nach dem Franchise-Recht von Maine kann die Beendigung eines Franchise-Vertrages nur aus wichtigem Grund erfolgen. Er kann im Auslaufenlassen der Produktion der Franchise-Ware bestehen. Nach Übernahme des Baggermodells von Samsung und der bestehenden Franchise-Verträge hatte Volvo mit einem Prozess der Volvoisierung zur Angleichung der Produktion an Volvos Modelle begonnen. Volvo hatte auch nicht Samsungs Marke oder Handelsname übernommen. Da die Änderungen erheblich waren, nahm das Gericht in Sachen FMS, Inc. v. Volvo Construction Equipment North America, Inc., Az. 07-1896, an, dass es sich nicht um eine Fortsetzung der Produktion der bisherigen Ware handelt.

Sinn und Zweck der Regelungen des Franchise-Rechts von Maine liegt darin, den Franchisenehmer, der Zeit und Geld in den Aufbau einer Marke in seinem Vertragsgebiet investiert, nicht dadurch zu benachteiligen, dass der Franchisegeber den Vertrag plötzlich beendet, wenn der Ruf der Marke etabliert ist und er so ohne eigene Anstrengungen und damit in ungerechtfertigter Weise die Früchte der Investition ernten kann. Da Volvo jedoch ein neues Produkt entwickelte, musste das Gericht dieser Gefahr nicht entgegenwirken.


Donnerstag, den 05. März 2009

Marktlage wie 1982

 
.   Angestellten US-Rechtsanwälten geht es schlecht. Dort werden 70 entlassen, um die Ecke 180. Das macht auch die nervös, die jeden Tag mehr als genug Arbeit auf ihrem Schreibtisch vorfinden.

Neben Entlassungen hört man von den Kanzleien und ihren Beratern wenig über die in anderen Märkten üblichen Lösungen, beispielsweise Lay-Offs, Buy Outs oder Salary Cuts. Gehälter werden nicht angerührt.

Das erscheint unsinnig, denn anfangs werden mit enormem Aufwand die besten Law School-Absolventen umworben und angeheuert. Man sollte sie nicht entlassen, wenn weniger Arbeit anliegt. Gehaltskürzungen oder eine auf fünf Tage reduzierte Arbeitswoche könnten für beide Seiten bessere Lösungen bedeuten.

Der Nachteil der Entlassung wirkt sich zum Vorteil anderer Law Firms aus: Man kann erfahrene Leute engagieren, ohne sie abzuwerben. Ein Nachteil der Krise für die Mandanten ist nicht so offensichtlich. Manche Kanzleien entlassen billige Paralegals und geben die Arbeit den Associates. Das kostet die Mandanten das Drei- bis Fünffache, und Honorarkontrolle wird noch wichtiger. [US-Rechtanwalt, Anwaltsmarkt]


Mittwoch, den 04. März 2009

Urteil im Supreme Court

 
.   Heute verkündete der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, nur eine Entscheidung:
    Wyeth v. Levine
Die Entscheidung betrifft die Frage, ob Bundesrecht einzelstaatliches Recht bricht. Selbst wenn Bundesrecht Pharmaherstellern vorschreibt, wie Pharmawarnungen zu formulieren sind, darf nach dieser Entscheidung das einzelstaatliche Gericht im Rahmen einer Produkthaftungsklage die Behauptung prüfen, die Warnungen seien nach einzelstaatlichem Recht unzureichend.

Wie sich dieses Urteil auf Nichtpharmahersteller auswirkt, wird noch abzuklären sein, doch erscheint das Urteil auf den ersten Blick geeignet, Hersteller und Verbraucher zu verwirren und die Uneinheitlichkeit des amerikanischen Marktes zu festigen.



OBX falsch vermarktet

 
GW - Washington.   Mit Urteil vom 27. Februar 2009 entschied das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks in Sachen OBX-Stock Inc. v. Bicast Inc., Az. 06-1769, dass die Bezeichnung OBX, welche der Kläger als Abkürzung für die Inselkette der Outer Banks erfunden hatte, keine Markenfähigkeit besitzt.

Denn eine geographische Herkunftsbezeichnung oder eine gattungsmäßige Bezeichnung erlangen diese nur, wenn ihr eine weitere Bedeutung, secondary Meaning, in dem Sinne zukommt, dass vom Verbraucher das Zeichen mit einem bestimmten Produkt oder mit einer bestimmten Bezugsquelle verbunden wird. Dies liege nicht vor, weil OBX als reines Synonym fuer die Outer Banks verwendet würde.

Der United States Court of Appeals bestätigte deshalb die Entscheidung des Instanzgerichts, dass die Eintragung von OBX durch das US-Markenamt zu Unrecht erfolgt sei. Dennoch sei nicht zu beanstanden, dass das Gericht als Rechtsfolge nicht die Löschung angeordnet habe, weil die Beklagte durch das ergangene Urteil ausreichend geschützt sei.

Denn die Registereintragung könne so nicht unanfechtbar werden. Der OBX-Erfinder hatte sein immens erfolgreiches Zeichen also falsch vermarktet: Nicht als Produktanknüpfungsmerkmal, sondern als Ortsbezeichnung in Nachahmung europäischer Landeskennzeichen für Fahrzeuge.


Dienstag, den 03. März 2009

Richter kostet $3 Mio.

 
.   Wie im Roman The Appeal finanzierte ein Unternehmen die Wahl eines Richters zum einzelstaatlichen Oberstgericht mit $3 Mio., bevor das Gericht seine Berufung zu beurteilen hatte. Hätte der Richter, der zugunsten des Unternehmens entschied, seine Stimme als befangen zurückhalten müssen?

Am 3. März 2009 verhandelte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten den Fall. Im Verhandlungstermin wandten sich die Richter Roberts und Scalia gegen die Einführung einer Regelung nach der bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgarantie, Due Process.

Da Richter in 39 Staaten gewählt werden, stellen sich dieselben ethischen Fragen wie im Fall Hugh M. Caperton, et al. v. A.T. Massey Coal Company, Inc., et al., Az. 08-22, nicht selten. Der Supreme Court fragte sich, ob ein bundesrechtliches Eingreifen verzichtbar ist, wenn die Staaten selbst Befangenheitsregeln oder Wahlfinanzierungsregeln einführen. Mit einer baldigen Entscheidung wird nicht gerechnet. [US-Recht,Caperton,Benjamin, Richterwahl ]




Verleumdung durch Feuerhinweis

 
.   Eine Verleumdungsklage auf Schadensersatz setzt in Kalifornien ein Rücknahmebegehren voraus. Dieses muss gesetzlichen Erfordernissen entsprechen - es ist keine Common Law-Frage.

An der Forderung scheiterte die klagende Stadionbetreiberin in Sachen Anschutz Entertainment Group, Inc. et al. v. Frank W. Snepp III et al., Az. B206789, vor dem zweiten einzelstaatlichen Berufungsgericht in Kalifornien.

Die ausführliche Urteilsbegründung vom 25. Februar 2009 erklärt die Sonderregelung in §48a des dortigen Civil Code im Zusammenhang mit einer Fernsehausstrahlung über den Feuerschutz im Stadion der Klägerin. [US-Recht, Verleumdung]


Montag, den 02. März 2009


Sonntag, den 01. März 2009

Rechtsfragen zum Krieg

 
GW - Washington.   Am 27. Februar 2009 trug Alexander Ritzmann, Forschungsbeauftragter der European Foundation for Democracy und ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Civil Liberties and the War on Terror: What Europeans Expect from the New U.S. Administration bei der Friedrich Naumann Foundation in Washington D.C. vor.

Ritzmann erklärte, die Beziehung zwischen Europa und Barack Obama sei zwar eine echte Liebesbeziehung, derzeit lasse sich aber noch nicht absehen, inwieweit diese Beziehung Härteproben ausgesetzt sein wird. Denn man dürfe nicht vergessen, dass Obama - was schon in seiner Rede als Präsidentschaftskandidat in Berlin im Juli 2008 deutlich wurde - konkrete Forderungen an Europa stellt. Immerhin habe Obama aber bereits innerhalb des ersten Monats seiner Amtszeit wichtige Änderungen in Bezug auf Guantanamo und Festnahme- und Untersuchungsrechte getroffen.

Dennoch könnte die derzeitige Euphorie für Obama schnell schwinden. Die spannende Frage, die in den nächsten Monaten - und vielleicht Jahren - zu klären sein wird, ist: Wieviel Bush steckt in Obama oder ist er doch eher ein echter Clinton …?


Samstag, den 28. Febr. 2009

Vertragsende: Stecker raus

 
.   Den Stecker ziehen, wenn man vom Vertrag die Nase voll hat: Das kann in die Hose gehen. Jedenfalls wenn auf dem Server Kundenkreditkarten des Auftraggebers treuhänderisch verwaltet werden, ihm der Server gehört und der Auftraggeber Datenverluste melden muss.

Da tröstet es nicht, dass der Auftraggeber nicht an seine Mega-Datensätze gelangt und der Umsatz auf Null sinkt. Und auch nicht, dass der Auftraggeber prüfen muss, ob der Secret Service, das FBI, die Verwaltungen der 50 Staaten sowie alle betroffenen Personen, deren Daten verwaltet werden, benachrichtigt wird.

Die Kostenlawine wird auf den Verursacher umgelegt. Die staatlichen Stellen werden ihn unter die Lupe nehmen. Dass der Aufftraggeber Anwaltskosten für die Bearbeitung der Sache nach über 50 Rechtsordnungen vorstrecken muss, sollte auch nicht schadenfroh machen, denn die werden beim Verursacher zurückgeholt.

Der kann sich nur überlegen, ob er die verschlüsselten Daten nicht zurückgibt, bevor die Disclosure-Lawine losrollt. Lektion für den Herrn der Daten: Selbst wenn die treuhänderische Verwaltung zulässig ist und der Knecht zuverlässig erscheint, muss man damit rechnen, dass er irgendwann durchdreht und den Stecker zieht.


Freitag, den 27. Febr. 2009

Quellen deutschen Rechts auf Englisch

 
.   Gelegentlich ist eine Liste englischer Quellen zum deutschen Recht nützlich. Die Law School der University of Minnesota hat eine kleine Einführung geschaffen: Researching the Law of Germany. Die Übersicht kann auch nützlich werden, wenn ein deutscher Anwalt Amerikanern Grundzüge des deutschen Rechts erklären oder in verständlichem Englisch eine eigene Darstellung verfassen will.


Donnerstag, den 26. Febr. 2009

Wahlrecht für Hauptstadt

 
.   Trotz heftigen Widerstands hat der Senat soeben ein Bundeswahlrecht beschlossen, das Bürgern der US-Hauptstadt Washington gewährt werden soll. Die Gegner kündigen bereits eine Verfassungsbeschwerde an, weil der District of Columbia kein Staat ist.

Die Hauptstadt dürfte einen Kandidaten in das Repräsentantenhaus entsenden, wenn dieses zustimmt. Dort wird ein positives Ergebnis erwartet.

Dass Bürger der USA ihr Bundeswahlrecht zurücklassen müssen, wenn sie in die Hauptstadt ziehen, ist ein Unding. Die Gegner argumentieren, dass es sich mit anderen Nichtstaaten, wie Guam, Puerto Rico, den amerikanischen Jungferninseln oder den Marianen, genauso verhält.



Als Jurist in die USA - der Leitfaden

 
.   Das liest man gern:
…ganz herzlichen Glückwunsch zur Neuauflage des Bewerbungsführers! Es ist ein wirklich spektakuläres Werk geworden - rundum fundiert, mit durch die zahlreichen und unterschiedlichen Autoren sehr ausgeglichenen Sichtweisen und bei alledem auch noch fesselnd zu lesen. Ich bin sicher, das wird für viele eine wertvolle Hilfe sein.
Den USA-Bewerbungsführer für Juristen stellt die Webseite der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung nun mit den Daten der nagelneuen dritten Auflage vor. Nur die Grobgliederung ist noch auf altem Stand. Daher stellen wir hier die Verfasser vor, die einen Leser zu der obigen Lobeshymne inspirierten:
Jan Bauer
J. Mathias von Bernuth
Markus P. Bolsinger
Sonja K. Burkard
Christian Cascante
Todd Fox
Johannes K. Gabel
Martin Gusy
Gabriele Haist-Fuqua
Tobias Holzmüller
Clemens Kochinke
Faris Natour
Ingrid Naumann
Markus Pallek
Sina Renner
Frank Schaefer
Axel Spies
Nadja Vietz
Thomas Wegerich
Marc Wellhausen
Siegfried Wiessner
Stephan Wilske
Der Glückwunsch gilt allen, die an diesem Leitfaden beteiligt waren. Das Verfasserverzeichnis verzichtet hier - amerikanischen Usancen entsprechend - auf die Nennung von Berufsbezeichnungen, Master- und Doktorgraden und auch der Professores, sonst sähen die Autoren auf der amerikanischen Seite ungebildet aus. Der Leser kann sich selbst überzeugen, dass ihr Kreis aus höchst erfahrenen Juristen besteht, die mit dem Recht und der juristischen Praxis auf beiden Seiten des Atlantiks sehr vertraut sind. [German law, Jurist, Lawyer, Attorney, Bewerbung, Leitfaden, Guide]


Mittwoch, den 25. Febr. 2009



Asset Sale und Bürgschaft

 
.   Ging im Rahmen eines Unternehmenskonkurses die Bürgschaft zugunsten der Bank in Sachen Saudi American Bank v. Shaw Group Inc., Az. 05-2717, unter? Oder kann die Bank als Drittbegünstigte des Asset Sale die Guaranty retten?

Die unterschiedlichen Auffassungen des Instanzgerichts und des Bundesberufungsgerichts des dritten US-Bezirks zur rechtlichen Abwicklung der Guaranty im Umfeld eines komplexen arabischen Großbauprojekts und der nachfolgenden Bankruptcy mit der Entschuldung im Asset Purchase durch Dritterwerber erörtert der United States Court of Appeals am 24. Februar 2009 ausführlich und lesenswert. [US-Recht, Asset Purchase, Guaranty, Buergschaft, Insolvenz]


Dienstag, den 24. Febr. 2009

Nachahmung des Bauplans

 
.   Architekten verklagten zwei Bauunternehmen und ihre Geschäftsführer wegen verletzter Urheber- und Markenrechte nach US-Bundesrecht und nach einzelstaatlichem Wettbewerbsrecht auf Schadensersatz. Die Baufirmen und Architekten hatten Modulhäuser erörtert. Zeichnungen oder Pläne wurden angeschaut. Später erhielt ein anderes Architektur­büro den Auftrag.

Die Kläger behaupteten, dass Häuser nach ihren Plänen errichtet wurden, obwohl sie nicht aus den erörterten Modulen bestanden. Sie verloren. In der nächsten Instanz entschied das Bundes­berufungsgericht des zehnten US-Bezirks am 17. Februar 2009 in Sachen La Resolana Architects, PA v. Reno, Inc. et al., Az. 06-2232, ebenfalls für die Beklagten.

Die ausführliche Urteilsbegründung erörtert Merkmale der Verletzung des Urheberrechts auf Baupläne, entscheidet den Rechtsstreit jedoch nach prozessualen Erwägungen: Hat das Instanzgericht die Beweise zulässig gewürdigt, und muss das Berufungsgericht die Entscheidungs­findung respektieren?

Hier hatten die Architekten den Zugang ihrer Pläne bei den Bauherren unzureichend nachgewiesen, sodass Ansprüche entfielen. Soweit bei unglaublicher Ähnlichkeit der Pläne und der Häuser auf den Nachweis des Zugangs verzichtet werden darf, ist die instanzgerichtliche Feststellung, die Ähnlichkeit sei nicht striking, vom Court of Appeals zu respektieren. [US-Recht, Architekt, Bauplan, Urheberrecht, Schadensersatz]



Urteile im Südosten

 
Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. Miccosukee Tribe of Indians v. So. Fla. Water Mgmt: 07-12012 PDF
  2. Demarick Hunter v. USA: 07-13701 PDF




Montag, den 23. Febr. 2009

Einsturz und Revision

 
.   Eine Einsturzhaftung erfordert nicht unbedingt den Einsturz eines versicherten Anwesens, und die Nichtzulassung zur Revision bedeutet keine Bestätigung des angefochtenen Urteils, erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks am 19. Februar 2009.

Bei der Auslegung einer unklaren Klausel einer Versicherungspolice gilt der Auslegungsgrundsatz, dass die Unkarheit gegen den Versicherer auszulegen ist, bestätigt es in Sachen Irma Dalton et al. v. Harleysville Worcester Mutual Insurance Cp. et al., Az. 07-3545.

Dieser Grundsatz gilt nicht nur im einzelstaatlichen Recht von New York, das hier Anwendung fand, sondern auch in anderen Staaten der USA. Policen anderer Versicherer verwenden eine klarere Vertragssprache, stellte das Gericht fest. [US-Recht, Prozessrecht, Versicherungsrecht ]




Urteile im Südosten

 
Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidung auf seiner Webseite:
  1. Amnesty International, USA v. Louis Battle: 07-12442 PDF


Sonntag, den 22. Febr. 2009

Formularkunst

 
.   Der Staat sammelt Unternehmensdaten; der Ausländer will nicht alles offenlegen. Dritte wüssten gern, was sich bei der Konkurrenz tut, und die Statistiken dienen allerlei Planern bei Gesetzgebern und Verwaltungen des Bundes und der Einzelstaaten.

In diesem Spannungsfeld arbeitet das Bureau of Economic Analysis, das gerade seinen Entwurf für die nächste Datenerhebung ausländischer Unternehmensinvestitionen in den USA der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorlegte.

Im Federal Register, Band 74, Heft 34, S. 8002-8004 erklärt es am 23. Februar 2009, dass es bestimmte Felder und Fragen im Formular im Formular BE-15 für die kommende Erhebung nach dem International Investment and Trade in Services Survey Act, 22 USC §3101, streicht oder beibehält. Jetzt liegt es an Anwälten, wie jedes Jahr für ihre Mandanten das Beste aus der Erhebung zu machen, vgl. Kochinke / Metzenthin, Datenerfassung ausländischer Investitionen in den USA und Meldepflichten für ausländische Anleger, RIW 1986, 31.[US-Recht,BEA,Datenerhebung]


Samstag, den 21. Febr. 2009

Doppelte Strafbarkeit

 
GW - Washington.   In der neuesten Ausgabe des International Enforcement Law Reporter bespricht Axel Knabe eine aktuelle Entscheidung des EuGH zum Verbot der Doppelbestrafung, ne bis in idem, unter Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Der Autor stellt die lückenhafte Regelung des Grundsatzes für Fälle mit internationalem Bezug unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Rechts dar.


Freitag, den 20. Febr. 2009

Studenten in Sicherheit

 
.   16 Seiten Bericht, 1 Seite Ergebnisse: Keine Straftaten bekannt. Das erklärt die University of California für ihr Campus in Washington, DC im Jahresbericht, den amerikanische Universitäten nach dem Bundesgesetz Jeanne Clery Disclosure of Campus Security Policy and Campus Crime Statistics Act of 1998 veröffentlichen. Für ein derart sicheres Unversitätsgelände, das aus einem Gebäude zwischen Think Tanks und Law Firms in der Hauptstadt der USA besteht, war das Gesetz wohl nicht konzipiert.



Donnerstag, den 19. Febr. 2009

Unsinnige Einrede bringt Rechtskraft

 
.   Einreden, die den eingeklagten Anspruch anerkennen und dann in Quatsch ausarten, können zu einem rechtskräftigen Urteil führen. In Sachen Shaheda Rizvi v. Richard P. McClure, Az. 08-2011, folgte einem so entstandenen Urteil im einzelstaatlichen Gericht in Massachusetts eine Klage gegen den obsiegenden Rechtsanwalt im Bundesgericht des District of Columbia sowie eine schnelle Abweisung am 17. Februar 2009.

Das Bundesgericht stellte im Rahmen der ersten Prüfung fest, dass die ausführlich erörterten Merkmale der Rechtskraft, res judicata, greifen. Die Rechtskraft verhindert die sachliche Zuständigkeit des Gerichts nach Rule 12(1) der Bundeszivilprozessordnung der USA. [US-Recht, Prozessrecht, Rechtskraft]



Urteile von der Golfküste

 


Mittwoch, den 18. Febr. 2009

Aktuelle Begriffe in den USA

 
.   Wer Under Water und Shovel Ready nicht versteht, kann der aktuellen Gesetzgebung und Verwaltungsrechtsdiskussion nicht folgen. Under Water führte unter Bush zur Foreclosure, der Zwangsvollstreckung von hypthekenbelastetem Grundeigentum, dessen Wert unter den der Hypotheken sank.

Unter Obama sollen diese Fälle möglichst zur Refinanzierung und Vermeidung der Foreclosure führen. Shovel Ready sind Bauprojekte mit abgeschlossenen Plan- und Genehmigungsverfahren, die zum Startschuss nur noch auf die Finanzierung warten.

Solche Projekte sollen mit dem gestern von Obama in Kraft gesetzten Rettungspaket gefördert werden. Beispiele für Shovel Ready sind Infrastrukturbauten und das Holzgerüst, das gegenwärtig statt einer Betonstrebe die Washingtoner U-Bahn stützt.



USA Bewerbungsführer für Juristen

 
AK - Washington.   Die nunmehr dritte Auflage des USA Bewerbungsführers für Juristen der Deutsch Amerikanischen Juristenvereinigung wird nun ausgeliefert, erfährt man in Washington heute. Clemens Kochinke in Washington und Stephan Wilske in Stuttgart zeichnen für die völlig überarbeitete Auflage verantwortlich.

Noch mehr Autoren als in der Vorauflage. die gegenwärtig weiterhin auf der Webseite der DAJV beschrieben ist, beleuchten die Möglichkeiten deutscher Juristen, in den USA beruflich Fuß zu fassen. Dabei lassen sie auch ihre persönlichen Erlebnisse einfließen und vermitteln dem Leser dadurch eine realistisches Bild der Chancen und Hindernisse auf dem amerikanischen Berufsmarkt für Juristen.

Auch die Stolpersteine und Notwendigkeiten außerhalb der reinen Stellensuche, wie beispielsweise der Visumprozess, werden dargestellt.

Aus Sicht des Referendars in der Auslandsstation in den USA ist anzumerken, daß sich eine Lektüre dieses Werkes selbst für den Einstieg im deutschen Markt lohnen kann, da internationale Großkanzleien amerikanische Bewerbungsstandards gerne auch in Deutschland anwenden und andere Kanzleien ebenfalls manche amerikanische Gepflogenheiten sinnvoll finden.



Police: Nicht ohne Detektei

 
.   Bestimmt die Police, dass eine Detektei im versicherten Gebäude als Mieter residiert, darf der Versicherer den Deckungsschutz nach dem ersatzlosen Wegzug der Detektive verweigern, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 13. Februar 2009 in Sachen Paragon Builders of CT, Inc. v. Seneca Ins. Co., Az. 07-2431.

Ein Verzicht auf die Klausel in der Police folge nicht aus dem Verhalten des Gebäude­versicherungs­unternehmens, wenn es die unerfüllte Bedingung erst im Prozess als Einrede geltend macht. Das Gericht berücksichtigt bei seiner Subsumtion den vermuteten Eindruck, den ein verständiger Geschworener vom Sachverhalt erhalten hätte, wenn der Prozess weitergeführt worden wäre.



Urteile von der Golfküste

 


Dienstag, den 17. Febr. 2009


Der weltbeste Anwalt

 
.   Nach Wegweisern zum guten Anwalt und zum besten Patentanwalt erklärt BlawgIT nun den Weg zum Best Lawyer in the World. Auf dieser Strecke hänge der Erfolg von Empfehlungen ab: Denen anderer Anwälte und denen glücklicher Mandanten. Letztere haben das meiste Gewicht.

Auf die Kanzlei solle der Mandant nicht setzen, sondern auf den Anwalt, der den Fall bearbeitet, heißt es am 10. Februar 2009. Was einen Mandanten glücklich macht, ließe sich nicht verallgemeinern. Daher sollte der Mandant auch lesen, was der Anwalt so schreibt, und prüfen, ob er die Materie der Mandantenbelange versteht, empfiehlt der auf US-Anwälte ausgerichtete Wegweiser.


Montag, den 16. Febr. 2009

Am Feiertag Recht selbst gemacht

 
.   Selbst Großkanzleien schließen an diesem Feiertag. Doch wer im internationalen Recht berät, gibt den Referendaren den Präsidents Day frei, während die Attorneys wie an anderen zweitklassigen Feiertagen arbeiten, die Ausländer nicht kennen und auch viele amerikanische Mandanten ignorieren.

Wer vor verschlossenen Türen steht, findet Alternativangebote im Internet, gleich ob es um Recht oder Gesundheit geht. Wie WebMD für die Gesundsheitsversorgung bekannt ist, möchte sich Legalzoom, für rechtliche Nöte anbieten. Ab $69 gibt es dort Rat für die Klage im Small Claims Court, und für $149 erhält der Laie Formulare zur Gründung einer Limited Liability Company. Ob die Gründung einer LLC oder der klassischen Corporation sinnvoller wäre, kann er ja bei Wikipedia recherchieren.


Sonntag, den 15. Febr. 2009

Millionen an der Hand

 
.   Die Weltwirtschaftskrise lasse sich lösen, wenn jeder US-Steuerzahler eine Million Dollar erhielte. Eine andere Rechnung mit Millionen macht ein Klägeranwalt auf. Für jedes Jahr des Prozesses könne man die Anwaltskosten gerade noch an einer Hand abzählen, lautet die Prognose. Ob sein Mandant das schon weiß? Oder wird damit ein Vergleich eingeleitet?


Samstag, den 14. Febr. 2009

IP-Recht umfassend betrachtet

 
.   Macht sich der Patentverletzer einer Markenrechtsverletzung schuldig, wenn er sein Produkt als Innovation anpreist?

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks steigt tief in das amerikanische Patentrecht, Markenrecht und Urheberrecht ein und entdeckt neben dem Patentverstoß keine weitere Verletzung der angrenzenden Rechtsbereiche sowie des Wettbewerbsrechts nach dem Lanham Act des Bundes.

In Sachen Baden Sports v. Molten USA, Az. 08-1216, greift es am 13. Februar 2009 dazu auf die Dastar-Rechtsprechung des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington sowie die Rechtsprechung des neunten Bundesberufungsgerichts in San Francisco zurück, in dessen Bezirk das Ausgangsurteil erging.


Freitag, den 13. Febr. 2009

Trotz Internet-Nexus unzuständig

 
.   Über amerikanische Gerichte wird behauptet, dass sie mit Gewalt Fälle mit ausländischen Beklagten an sich reißen. Aus US-Sicht gilt der Vorwurf für manche deutsche Gerichte gleichermaßen, insbesondere wenn das Internet zur Zuständigkeitsbegründung herangezogen wird.

Ganz deutlich distanziert sich von solchen Übergriffen aus Gründen der Rechtsstaat­lichkeits­schranken der Verfassung das Bundesberu­fungsgericht des elften US-Bezirks in Sachen Richard Oldfield v. Pueblo De Bahia Lora, S.A, Az. 07-11958. Ein Unternehmen aus Costa Rica unterhielt in den USA eine Webseite zur Buchung von Urlauben in Costa Rica, die der Kläger nutzte, bevor er in Costa Rica zu Schaden kam.

Das Gericht erläutert in seiner Begründung ausführlich die Rechtsgrund­lagen für die persönliche und sachliche Zustän­digkeit von US-Gerichten nach dem einzel­staatlichen Long Arm Statute sowie die Schranken der Due Process Clause der Bundes­verfassung.

Die Webseite in New Jersey hat mit dem Forumstaat Florida einen unzureichenden Nexus. Die Gesamtheit der Aktivitäten des ausländischen Unternehmens in den USA, zu denen auch Werbeveranstaltungen, Zeitschriften­werbung und andere Handlungen zählen, führen nicht zu einer solch aktiven gewerblichen Betätigung in den USA, dass sich die Beklagte verfassungsrechtlich gewahr sein musste, der Gerichtsbarkeit in Florida zu unterfallen, entschied der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit in Atlanta, Georgia, am 12. Februar 2009. [US-Recht,Zustaendigkeit, Gerichtsbarkeit, Due Process ]



Verkorkste Christen billigen Gesetz

 
.   Wenn die Putzfrau den falschen Sender einstellt, erfährt man aus dem Radio der Fundamentalisten, dass das Abgeordnetenhaus in Washington gerade eine Sünde begangen hat. Nur eine verkorkste Christenheit könne den Rettungsentwurf der USA gutheißen. Noch sei die Zeit nicht gekommen, Tee in den Hafen zu werfen. Die Zeit der moralischen Rebellion gegen die Verschuldung der Nachfahren - verschuldet durch Lobbyisten, die den Entwurf noch bearbeiteten, bevor der Senat über ihn abstimme, - sei nach Mathäus 24 jedoch schon da.

Obama wird dem Teufel gleichgestellt. Mathäus wird wohl nichts einzuwenden haben, wenn man an dieser Stelle abzuschaltet.




Donnerstag, den 12. Febr. 2009

1 : 1 im Wirtschaftsrecht

 
.   Der Wirtschaftsminister spielt in den USA keine so bedeutende Rolle wie in Deutschland. Daher regt sich niemand auf, dass der zweite Kandidat für das Amt soeben abgewunken hat: Der erste war Demokrat, der zweite Republikaner. Bei Judd Gregg aus New Hampshire heißt es, er vertrete andere Auffassungen als Präsident Obama.

Dessen Vorbild musste sich nicht um einen Commerce Secretary für das Ministerium sorgen, denn es existierte noch nicht. Washington sah unter Präsident Lincoln, dessen 200. Geburtstag das Land heute würdigt, noch ganz anders aus.

Die Ministerien an der Constitution Avenue und der Independence Avenue wurden zum überwiegenden Teil erst unter Präsident F.D. Roosevelt errichtet, nachdem der Senior Partner des Washingtoner Beobachters die Ausweitung der Commerce Clause der Bundesverfassung umsetzte und im Supreme Court erfolgreich verteidigte.

Dann erst erhielt der Bund umfassende Kompetenzen, die ihm beispielsweise erlauben, die Rassendiskriminierung in landesweiten Hotelketten zu verbieten. Die außenhandelsrechtlichen Verfahren wie Antidumping und Ausgleichzoll oder die Exportkontrollen kann der Bund wohl ohne die historische Kompetenzausdehnung vornehmen, doch schon bei der Erfassung ausländischer Investitionen in den USA für statistische Zwecke naht sich die Verfassungssprache einer Grauzone, wo der Bund Rechte der Einzelstaaten berührt. [US-Recht,Wirtschaftsrecht, Commerce Clause, Constitution, Supreme Court ]






Urteile im Südosten

 
Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute nur eine neue Entscheidung auf seiner Webseite:
  1. Richard Oldfield v. Pueblo De Bahia Lora, S.A.: 07-11958 PDF


Mittwoch, den 11. Febr. 2009



Dienstag, den 10. Febr. 2009

Rettungsgesetze transantlantisch

 
KSt-Washington  Während Präsident Obama im Weißen Haus darauf wartet, dass der Kongress ihm ein Gesetz zur Rettung der amerikanischen Wirtschaft zur Unterschrift vorlegt, wird nebenan im Willard Hotel an der Pennsylvania Avenue heftig über den Weg aus der Wirtschaftskrise debattiert.

Allerdings geht es hier um die andere Seite des Atlantiks. Bei einer interessanten Diskussion mit Teilnehmern aus Kongress, Ministerien und Wirtschaft, auf Einladung der Friedrich Naumann Foundation am 6. Januar 2009, betonte der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP/DVP in Baden-Württemberg, Michael Theurer, wie wichtig das Milliarden-Rettungspaket der deutschen Bundesregierung für die deutsche Wirtschaft sei.

Die Ausgaben sollen vor allem in Investitionen in Bildung, Straßen und Schienen fließen und dem wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland dienen. Gleichzeitig sollen die Verbraucher und Unternehmer durch Steuererleichterungen entlastet werden. Fast ein Spiegelbild gesetzgeberischer Entwicklungen.




Montag, den 09. Febr. 2009

Obama: Gesetz muss her

 
.   Nichtstun, selbst wenn es wirtschafts­philosophisch begründbar sei, reicht nicht. Die Weltwirtschaftskrise braucht das Rettungsgesetz, das dem Kongress vorliegt, erklärte Präsident Obama heute abend in einer etwas professoralen Pressekonferenz, mit der er die Nation eine Stunde unterhielt. Die Bush-Verordnung, die der Öffentlichkeit die Anwesenheit beim Einflug toter Soldaten verbietet, werde unter Transparenzgesichtspunkten überprüft.





Sonntag, den 08. Febr. 2009

Fischerfänger fängt Fischers Fritze

 
.   Frische Fische finden fälschlich freche Fischer. Zu groß, zu klein - das darf der Fisch nicht sein.

Die frechen Fischer landen vor Gericht, die falschen Fische werden zum Gericht, berichtet die Washington Post am 7. Februar 2009.

Das illegale Geschäft mit verbotenem Fischfang verfolgen staatliche Späher und entdecken, wie auch auf lokaler Ebene und nicht nur auf den großen Meeren erst den Fischen, dann den Fischern der Garaus gemacht wird.


Samstag, den 07. Febr. 2009

Deutscher zu Tode ignoriert

 
.   Kein Wunder, dass weniger Deutsche in die USA kommen. Ein dummer Witz bei der Passkontrolle, eine Schutzbehauptung gegenüber einem Beamten - schon kann der Auswanderer oder Besucher in die Strafhaft, dann die Abschiebehaft gelangen, und dort bis zum Tode ignoriert werden, wenn er krank wird. Es wird nicht besser, denn die Abschiebehaft soll verstärkt in den Privatsektor ausgelagert werden.

Für den gelten die an den Staat gerichteten Verfassungsgebote nicht. Und der Staat unterliegt keinem Artikel zum Schutz der Menschenwürde. In fünf Jahren Jahr starben daher 83 Ausländer in Abschiebehaft, darunter 2008 ein Deutscher unter besonders dramatischen Umständen, hat die Washington Post ermittelt. [US-Recht, Abschiebehaft, Schutzbehauptung]


Freitag, den 06. Febr. 2009

Deutschland, Mexiko ≠ USA

 
.   Klar, der US-Anwalt muss als erster ran. Streit mit Kunden, Nachbarn, Lieferanten in Deutschland? Ein Fall fürs US-Gericht! Bauchlandung in Mexiko, Fall von der Veranda in Bermuda? Immer vor's amerikanische Gericht.

Woher solche Rechtsauffassungen stammen, wird dem US-Anwalt nicht verständlich. Vielleicht haben die bebilderten Zeitungen und güldenen Blätter nicht vom Forum non conveniens-Grundsatz gehört und beraten ihre Leser einfach unvorsichtig.




Gerichtsverwirrt

 
.   Wann ist das Bundesgericht, wann das einzelstaatliche zuständig? Auch Amerikaner wissen es kaum. Die sich von Iren, Italienern, Katholiken und Briten verfolgt betrachtende Klägerin verglich den Führerscheinentzug mit der Verfolgung des brillianten Mathematikers Ramanujan, als dessen Nachfolgerin sie sich ansah, und rief das Bundesgericht an.

Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA lässt Nachsicht walten, als es am 5. Februar 2009 rücksichtsvoll und leicht verständlich erklärt, dass das Bundesgericht in Sachen Italian Origin Cop fron Nanty Glo et al. v. Chandan S. Vora, Az. 08-2877, einen Irrrechtsweg darstellt.[US-Recht, Gerichtswesen]



Donnerstag, den 05. Febr. 2009


Rule 12(b)(6): Abweisung

 
.   Am Anfang steht die Schlüssigkeitsprüfung nach Rule 12(b)(6) der Federal Rules of Civil Procedure. Das weiß jeder Law Student spätestens im zweiten Semester. In der Praxis des US-Prozesses kann bis zu dieser Prüfung - ebenso wie zur Zuständigkeitsprüfung - viel teurer Aufwand erfolgt und viel Zeit vergangen sein.

Ein Beispiel für diesen Aufwand zeigt die veröffentlichte, leicht lesbare Begründung der als unveröffentlicht geltenden Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des vierten Bezirks in John Herman v. William Lackey et al., Az. 07-2178, vom 4. Februar 2009.

Herman klagte aufgrund zahlreicher Anspruchsgrundlagen und vergaß selbst die zu Strafschadenersatz führenden unerlaubten Handlungen nicht: tortious interference with contract, tortious interference with prospective economic advantage, and intentional infliction of emotional distress, aaO 3, die er mit einem Vertragsanspruch verband, was sich eigentlich beißt - und keine legte er schlüssig dar. [US-Recht, Federal Rules, Abweisung, Schluessigkeit]


Mittwoch, den 04. Febr. 2009


Auskunft verweigert, Klage verloren

 
.   Das Discovery-Verfahren im US-Prozess erfordert erheblichen Aufwand. Jede Partei darf nahezu alles von der Gegenseite einsehen, und sich auch an Dritte wenden. Wer sich nicht an die komplexen Regeln hält, unterliegt Sanktionen.

So verlor der Intervenient seine Ansprüche und damit den Prozess in United States of America v. $72,100.00 in United States Currency, Az. 08-4085, wie das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 3. Februar 2009 bestätige.

Die USA fanden Geld in einem Banksafe und verklagten den Betrag in rem. Ahmad Shayesteh beanspruchte die Summe und erklärte ihre Herkunft, war jedoch nicht bereit, Steuererklärungen und andere Details in der Discovery offenzulegen. Das Geld geht an den Bund. [US-Recht, Discovery, US-Prozess, Beweisverfahren, in rem, Sanktion]




Dienstag, den 03. Febr. 2009



Kammer hilft Jurastudenten

 
.   Richter sind wie Könige, und doch finden sie sich bei der Washingtoner Rechtsanwaltskammer, der District of Columbia Bar, in einem Topf mit Jurastudenten. Bei Abhängigkeiten und Geisteskrankheiten hilft ihnen wie Rechtsanwälten das D.C. Bar Lawyer Assistance Program, auf das die Kammer wegen des Stresses der Feiertage und der Wirtschaftskrise hinweist. Law Students, die sich drei Jahre lang mit je $50.000 Studiengebühren belasten und über $100.000 Schulden aus den College-Jahren haben, macht die Krise nervös. Auch die mit guten Stellenangeboten in der Tasche sind besorgt, dass die Stellen beim Abschluss im Mai gestrichen sein könnten.


Montag, den 02. Febr. 2009

Urteile im Südosten

 
Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. John Rando v. Government Employees Insur. Co.: 08-13247 PDF
  2. USA v. David W. Svete: 05-13809 PDF
  3. Richard Jason Belanger v. The Salvation Army: 08-10330 PDF



Patentrecht bundesweit geklärt

 
.   Selbst wer mit Patentrecht nichts am Hut hat, kann die Sammlung der Patentansprüche in Süd-Chemie, Inc. v. Multisorb Technologies, Inc., Az. 08-1247, verstehen. Die Claims für Frachttrockenhalter beim Stand der Technik, prior Art, erörtert das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 30. Januar 2009 mit verschiedenen Rechtsfolgen nachvollziehbar. Für das Süd-Chemie-Patent erweist sich als unschädlich, dass einzelne Merkmale auch von einem Dritten erfunden waren. [US-Recht, Patentrecht, Patent Claims, Prior Art]




Sonntag, den 01. Febr. 2009

Gerichtsstands-Pakt unterzeichnet

 
.   Nahezu unbeachtet traten die USA einer wichtigen IPR-Vereinbarung bei. Am 19. Januar 2009 unterzeichneten sie das Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichts­standsver­einbarungen, für dessen Unterzeichnung in Europa sich Rolf Wagner in Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, Jg. 73, Heft 1, Januar 2009, S. 100-149, stark macht.

Kurz vor dem Ablauf seiner Amtszeit unterzeichnete das Abkommen der von Präsident Bush eingesetzte Chefjurist im US-Außen­ministerium John Bellinger. Mit dem Beitritt im September 2007 ist Mexiko die erste Vertragspartei der Choice of Court Convention.

Die Übereinkunft kann das rechtliche Umfeld für vertragliche Gerichtsstands­klauseln stark verändern. Den USA wird die Anwendung der Forum Non Conveniens-Doktrin verboten, was für nichtamerikanische Parteien einen Schuss in den Fuß bedeuten kann. Daher ist bei der Vertragsgestaltung mit Bezug auf die USA in Zukunft auch dieses Überein­kommen zu beachten. [US-Recht, Vertragsgestaltung, Gerichtsstandsklausel,Haager Übereinkommen,Choice Courts]



Nigerienversuche im US-Gericht

 
.   Pharmaversuche eines US-Herstellers in Nigerien lösten eine Schadensersatzklage in den USA aus. Das New Yorker Bundesgericht wies sie aus zwei Gründen ab: Erstens sei das Alien Torts Statute, 28 USC §1350, zur Begründung der sachlichen Zuständigkeit unanwendbar. Zweitens sollten sich die Kläger zuerst an ein Gericht in Nigerien wenden; daher wurde das US-Verfahren nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz suspendiert.

Am 30. Januar 2009 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks zugunsten der Kläger in Sachen Rabi Abdullahi v. Pfizer, Inc., Az. 05-4863. Das Verfahren wird im Instanzgericht fortgeführt.

Das Verbot im internationales Gewohnheitsrecht von Experimenten an Menschen ohne ihre Zustimmung wurde vom Untergericht im Sinne des ATS falsch verstanden, erklärt die Begründung unter Berufung auf die Nürnberger Prozesse. Zwischenzeitliche Änderungen in Nigerien führten zu einer Kommentierung des FNC-Grundsatzes. Das Gericht erörtert zudem das IPR des Staates Connecticut. [US-Recht, Forum Conveniens, FNC, Alien Torts, ATS, Nigerien]


Samstag, den 31. Jan. 2009

Steuerstreit beigelegt

 
.   Ein Vergleich legt den internationalen Steuerstreit über die Besteuerung von Botschafts­grundbesitz durch die Stadt New York bei, nachdem der Fall auch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC beschäftigt hatte: Permanent Mission of India to the United Nations at al. v. City of New York, Az. 06-134. Darf die Stadt trotz der Steuerfreiheit nach Völkerrecht und dem Foreign Sovereign Immunities Act, einem Bundesgesetz der USA, Steuern bei nichtdiplomatischer Nutzung der Gebäude ausländischer Staaten erheben? Der Supreme Court schloss diese Property Taxes im Fall Indiens, der Mongolei und der Philippinen nicht aus. Jetzt lenkten die Philippinen, auch in Erwartung von Unterstützungs­zahlungen des US-Außenministeriums, ein.


Freitag, den 30. Jan. 2009

USA Bewerbungsführer für Juristen

 
KSt - Washington.   In der JZ, 2/2009 S. 41, wird das baldige Erscheinen der völlig überarbeiteten Neuauflage des USA-Bewerbungsführers für Juristen von Clemens Kochinke und Stephan Wilske angekündigt. Am kommenden Montag soll das Werk aus den Druckmachinen rollen. Das Buch richtet sich an deutsche Juristen, insbesondere solche mit amerikanischem Master-Abschluss, die eine berufliche Erfahrung in den USA anstreben. Auch die Referendare, die während der Bearbeitung der Neuauflage bei Rechtsanwalt Kochinke in Washington tätig waren, wurden in den Entstehungsprozess des Buches miteinbezogen, lasen Korrektur und gaben kritische Kommentare zu den einzelnen Kapiteln des jetzt 240 Seiten umfassenden Werkes ab. Eine Besprechung der Neuauflage folgt, sobald das Werk erschienen ist.




Urteile im Südosten

 
.   Im Geschäft mit Lebensversicherungen besitzt für den Erwerber einer Police ihre Werthaltigkeit die größte Bedeutung. Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt am 30. Januar 2009 diese Entscheidung auf seiner Webseite:
    American General Life v. Schoenthal Family LLC: 08-10749 PDF
Das Gericht bestätigt die Rechtmäßigkeit einer Vertragsaufhebung nach dem Todesfall des Versicherten wegen seiner Lügen zur Zeit des Vertragsschlusses. Normalerweise verlässt sich der Life Settlement-Erwerber darauf, dass die Police nach der zweijährigen Incontestibility Period werthaltig ist und bei Zahlung der Versicherungsbeiträge werthaltig bleibt. Der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit in Atlanta erlaubt es dem Versicherer, einen Strich durch diese Rechnung zu ziehen.



US-Urteile von heute

 
Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - der U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. Az. 07-1206: Northeast Beverage Corp. v. National Labor Relations Board
  2. Az. 07-5343: Consumers" Checkbook, Center for the Study of Services v. United States Department of Health and Human Services et al.
Die erste Entscheidung betrifft das Arbeitsrecht, die zweite den Freedom of Information Act im Zusammenhang mit der Offenlegung von ministeriellen Akten.


Donnerstag, den 29. Jan. 2009


Biochemisches Computerrecht

 
.   Der Schritt vom Mainframe zum PC veränderte das Computerrecht. Massenware verlangte Verträge und Lizenzen für die Massen. Eine Weile schien es, jeder Anwalt mit einem PC würde auch Computerrechtsanwalt.

Dann kam das Internet für die Massen, und jeder Ebay-Käufer und Impressumspflichtige wurde zum IT-Rechtsspezialisten, selbst wenn er den rechtlichen Wert oder Unwert einer IP-Anschrift oder die Funktion und Arten von Links nicht verstehen konnte.

Wird sich diese Entwicklung mit dem Schritt zum biochemischen Computer wiederholen? Die Grundzüge zum notwendigen technischen Verständnis, das im IT-Recht oft unerlässlich ist, finden sich höchst interessant, wenn auch nicht als Nachtlektüre empfohlen, in Computer, der Zeitschrift der Computer Society des Institute of Electrical and Electronics Engineers unter dem Titel Computing with Proteins, Jan. 2009, S. 47. Das Computerrecht bleibt interessant. [US-Recht,Computerrecht]



Privatsphäre der Polizistin

 
.   Der Polizeichef las schockiert Texte der Polizistin auf dem dienstlichen Kommunikations­gerät. Sie verklagt die Stadt wegen des Eingriffs in ihre Privatsphäre und gewinnt. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks bestätigt das Ergebnis.

Als die Geräte an die Polizisten verteilt wurden, entwickelte sich ein System, in dem die Polizisten für eine überdurch­schnittliche Benutzung wegen der Vermutung bezahlten, sie sei privat, nicht dienstlich verursacht. Die Geräte und darauf gespeicherte Texte sah das Amt zur Prüfung nicht ein.

Das begründet, schreibt das Gericht in Sachen Jerelyn Quon et al. v. Arch Wireless, Inc. et al., Az. 07-55282, am 27. Januar 2009, die berechtigte Erwartung der Polizisten auf den Schutz ihrer Privatsphäre: Der Chef darf nicht plötzlich die Texte lesen und wegen sexueller und sonstiger Inhalte Schlüsse ziehen. [US-Recht,Privatsphäre,Datenschutz]



Zeitung verlinkt Zeitungs-RSS-Feed

 
.   Gilt auch für RSS-Feeds, dass Verknüpfungen von Webseiten legal sind? Wegen Links zu Feeds verklagte eine englische Zeitungskette eine amerikanische und pochte auf das Urheberrecht ihres Inhaltes. Nachdem das US-Gericht in Sachen GateHouse Media Massachusetts I, Inc. v. The New York Times Co., Az. 1:08-cv-12114-WGY. den Erlass einer einstweiligen Verfügung am 22. Dezember 2008 abgelehnt hatte, verglichen sich die Parteien nun. Der Vorvergleichsvertrag wurde am 25. Januar 2009 veröffentlicht; der Vertrag soll am 30. Januar 2009 abgeschlossen werden. Die US-Zeitung wird danach die Verknüpfung der RSS-Feeds unterlassen. [US-Recht,Internetrecht, Feed-Recht, Links, Verknuepfung]



Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute nur diesen Fall:
    The People of Bikini. v. U. S.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten insbesondere im IP-Recht ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Mittwoch, den 28. Jan. 2009


Deutsche verkaufen Trophy Building

 
.   Das teuerste Gebäude in Washington haben Deutsche an Iren verkauft, und der Trend bleibt für Immobilienrechtsspezialisten in der US-Hauptstadt positiv. Washington hat sich zum internationalen Top-Ziel ausländischer Immibilienynvestoren entwickelt, berichtet das Washington Business Journal am 27. Januar 2009.

Vielleicht liegt das weltweite Interesse an Obama, vielleicht am Umstand, dass in Washington nur eine Rechtsordnung für Real Estate gilt. In den Staaten um den District of Columbia wechseln die Bestimmungen und Immobiliensteuern von Kreis zu Kreis. Für Immobilienfonds kann die Kosten- und Rechtssicherheit ausschlaggebend sein.

Die Mischung der zahlungskräftigen Mieter - Gesetzgeber, Regierung, Gerichte, solide Kanzleien mit 70.000 Anwälten, Lobbyisten und alle, die der Regierung etwas zu verkaufen haben - dürfte sie am meisten interessieren. [US-Recht, Immobilienrecht, Immobilienfonds, Real Estate]


Dienstag, den 27. Jan. 2009

Klage gegen Spielgeld

 
.   Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, verkündete heute diese Entscheidung:
    USA v. $6,976,934.65
Spiele im Internet: Daraus resultiert ein Anspruch des Bundes gegen Gelder auf einem Konto. Dieses soll einem Amerikaner in der Karibik zurechenbar sein. Die Einziehung des Sümmchens verfolgt der Staat, nachdem er strafrechtlich gegen den flüchtigen Casinoinhaber wenig unternehmen kann. Das Gericht gibt der ersten Instanz keine Carte Blanche und eröffnet die nächste Runde.



Urteile im 3. Bezirk der USA

 
Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute:
  1. Az.: 07-4406, Prudential Insurance Co. v. Hovis: PDF-Datei
  2. Az.: 07-3402, Petroleos Mexicanos v. M/T King A (Ex-Tbilisi): PDF-Datei
Der zweite Fall betrifft die Gerichtsbarkeit nicht über die Person, sondern die Sache als in rem Jurisdiction.



Gerichtskosten in New York

 
.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mag die lahmste Webseite besitzen, und doch hat es seine ab dem 1. Januar 2009 geltende Gebührenordnung schon veröffentlicht. Die Anwaltszulassung kostet nun $190, die Einlegung der Berufung $455. Interessanterweise ist der Antrag auf das Mandamus billig: Dem Richter am Instanzgericht etwas vorschreiben zu lassen, kostet bei dem United States Court of Appeals in New York City nur $450. Die Aussicht auf Erfolg ist auch geringer, was den Sonderpreis verständlich macht. Vielleicht kann sich das Gericht angesichts der neuen Gebühren nun auch einen RSS-Feed leisten. [US-Recht,Bundesberufungsgericht,Gerichtskosten ]



Telefonate: US-Gerichtsbarkeit?

 
KSt - Washington.   Genügen Telefonate zur Unterwerfung unter die US-Gerichtsbarkeit? Am 26. Januar 2009 entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in Sachen Capital Promotions, LLC v. Don King, Az. 08-2484, dass bei einem deliktischen Anspruch wegen eines Eingriffs in Vertragsbeziehungen Dritter der Telefonkontakt allein noch nicht ausreicht, um die örtliche Zuständigkeit des Beklagten aus einem fremden Staat zu begründen.
… Boxing promoter Don King tortiously interfered with Capitals exclusive contractual relationship with boxer Tyeson Fields. King moved to dismiss for lack of personal jurisdiction. Conceding that King is a Florida resident without assets, agents, property, or physical presence in Iowa, Capital argued that personal jurisdiction is proper because King made phone calls to Capitals officials in Iowa, and because Capital, an Iowa corporation, bore the brunt of the harm caused by Kings tortious conduct…
Das Berufungsgericht hingegen teilte die Auffassung Kings. Der für eine örtliche Zuständigkeit nach der Due Process Clause der Bundesverfassung notwendige Minimalkontakt zwischen ihm und der Klägerin ist nicht gegeben, auch wenn der Schaden im Forumsstaat Iowa entstand und wenn King von Florida nach Iowa telefonierte, um die Vertragsumgehung dort herbeizuführen. Die Bundesverfassung schützt Beklagte, selbst wenn das einzelstaatliche Long Arm Statute eine Zuständigkeit bejaht.


Montag, den 26. Jan. 2009

Kanzleischicksale in Rezession

 
.   Nicht nur Betrug oder Gier von Partnern, sondern auch die Rezession bringen US-Kanzleien zu Fall, erklärt das Wall Street Journal am 26. Januar 2009, S. A1. Nach der Besorgnis um ihre Schicksale zu Beginn des vergangenen Jahres, das mehrere Implosionen verzeichnete, folgt nun der Verlust von Mandaten und Honoraren in den teuersten Kanzleien, deren höhere Gemeinkosten und Gewinnerwartungen die Stundensätze für viele Mandanten unerschwinglich machen.

Viele Unternehmen erkennen Klagen einfach an, andere wandern zu kleineren Kanzleien ab, die sich nicht auf die allergrößten Merger spezialisieren und dafür über Nacht 200 Angestellte zur Dokumentensichtung bereitstellen müssen, die in ruhigen Zeiten den Ertrag senken und die Gemeinkosten und damit die Rechnung für die Mandanten versalzen.




US-Banken: Aufsicht? Nein, danke!

 
.   US-Banken schufen die Weltwirtschaftskrise. Jetzt verabschieden sie sich von der Bundesbankenaufsicht. Ihnen schmeckt die Idee, das Finanzsystem durch verschärfte Aufsicht zu stabilisieren, nicht.

Banken können Bundesbanken oder einzelstaatliche Banken sein, je nachdem, wer ihnen die Bankgenehmigung erteilt. Entsprechend sind die Aufsichtsbefugnisse geregelt. Der Bund kann sich kaum in einzelstaatliches Recht einmischen. Die Washington Post erörtert den bedenklichen Trend der Bundesbanken, ihre Bundeslizenzen gegen einzelstaatliche einzutauschen, mit Zahlen. [US-Recht, Bankrecht]



Sonntag, den 25. Jan. 2009

Wohin mit den Guantanamo-Häftlingen?

 
KSt - Washington.   Die Verlegung von Häftlingen aus Guantanamo unter Mitwirkung Deutschlands und anderer Länder stellte das brisanteste Thema beim Vortrag vom CDU-MdB Dr. Karl Lamers beim Delegierten der Deutschen Wirtschaft in Washington, DC auf Einladung der German American Lawyers Association am 22. Januar 2009 dar.

Anlässlich der Wahl des neuen US Präsidenten Obama sagte Lamers, der auch Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der NATO ist, zu Beginn, er wünsche sich eine Stärkung der transatlantischen Beziehungen, bei der Amerika und Europa ihre gemeinsame Stärke nutzen, den Frieden in der Welt zu sichern.

Die Schließung des Guantanamo-Lagers und die anschließende Aufnahme von Häftlingen betrifft Deutschland genauso wie den Rest von Europa. Lamers betonte die Notwendigkeit, in der EU hierzu eine gemeinsame Position zu finden. Deutschland lehnt die Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen nicht kategorisch ab, allerdings wird es aus juristischer Sicht nicht leicht werden. Aus Lamers' Sicht wird eines der größten Probleme sein, dass in Deutschland, anders als in den Vereinigten Staaten, für viele Häftlinge keine geeignete Rechtsgrundlage besteht, sie weiterhin festzuhalten.



Recht zum Putzen im Schiedsgericht?

 
.   Unbewanderte Einwanderer schließen komplexe Franchise-Putzverträge mit Schiedsklauseln und der Sonderregel, dass auch die Anfechtung dieser Klausel vors Schiedsgericht gehört. Sie klagen als Sammelkläger vor dem ordentlichen Gericht.

Der Franchisegeber bringt die Sonderklausel bis vor das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks, das die behauptete Sittenwidrigkeit der Schiedsklausel ausführlich erörtert. Dazu zieht es den Federal Arbitration Act und die Rechtsprechung des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC heran.

Am 23. Januar 2009 entscheidet das Gericht in Neuengland in Sachen Pius Awuah et al. v. Coverall North America, Inc., Az. 08-1920, dass auch in diesem Fall die Vorfrage vom Schiedsgericht zu klären ist - es sei denn, das Schiedsverfahren wäre ein illusorischer Behelf.

Ob der Schiedsprozess illusorisch ist, kann sich aus einem Vergleich der Kosten mit den Ansprüchen erweisen, den das Instanzgericht durchführen muss. Der Erfahrungssatz, dass ein Franchise-Schiedsverfahren mit einem Schiedsrichter $100.000 bis $150.000 und mit drei Schiedsrichtern $300.000 bis $400.000 kosten, wie die Kläger nachweisen, während ihre Ansprüche von rund $5.000 bis $46.000 ausmachen, reicht dem Gericht zur Beurteilung nicht.

Andere Faktoren, insbesondere die Schiedsgebühren der American Arbitration Association in Einfachverfahren, sind ebenfalls zu berücksichtigen, erklärt der United States Court of Appeals for the First Circuit in Boston. [US-Recht, Schiedsklausel, Schiedsgericht, Sittenwidrigkeit]


Samstag, den 24. Jan. 2009

Wucher: 400% - Legal: 36%

 
.   In den Einzelstaaten sind die Gesetzgeber wie zu Beginn jeden Jahres für die neue Legislaturperiode zusammengetroffen, um sich einige Monate lang Gedanken über ihre Staaten zu machen. Ein typischer Zuständigkeitsbereich ist das Vertragsrecht.

Wie in den vergangenen Jahren denken sie wieder über den Wucher nach. Sind 400% Zinsen legal, oder sollte der Gesetzgeber den Schnitt bei 36% ziehen? Wenn ja, sollen Ausnahmen gelten? Jeder Staat behandelt Payday Loans anders.

Sie sind der öffentliche Stein des Anstoßes und bewahren die Bank- und Kreditkartenindustrien, die auch Zinsen von 25% und mehr verlangen, vor Wuchervorwürfen. Jede Nacht sieht der Amerikaner Reklame für ein schnelles Darlehn: Bring die Autopapiere, und hol Dir Geld. Was einmal als Loan Shark-Geschäft der Mafia galt, findet heute in aller Öffentlichkeit statt.

Im Staat Virginia betrifft die Debatte die Frage, ob die 36%-Regel nicht auch für Darlehen gelten sollte, die innerhalb von 25 Tagen zurückbezahlt werden. Das Aufsichtsamt hatte elf Unternehmen mit solchen Angeboten erlaubt, einen open end-Zinssatz festzulegen. Die beiden Häuser in Richmond prüfen nun die Rechtslage, um vielleicht daran zu schrauben.


Freitag, den 23. Jan. 2009


Fremdes Recht in The Reader

 
.   Die unsichtbare Rolle der Staatsanwaltschaft störte die Zuschauer bei der Erörterung mit Bernhard Schlink von The Reader wider Erwarten nicht. Der Film wurde am 22. Januar 2009 in seiner Anwesenheit in dem amerikanischen Kino uraufgeführt, dem AFI in Silver Spring, Maryland und zwar nach einer Einführung von Botschafter Dr. Scharioth. Verfasser Schlink von Der Vorleser beantworte zahlreiche Fragen des Publikums bemerkenswert knapp und präzise bis kurz vor Mitternacht. Der fremde Prozess war wohl nicht das Eigenartigste am gelungenen Film.




US-Urteile in Washington

 
Das Bundesberufungsgericht am Bundesregierungssitz in Washington, DC, - der United States Court of Appeals for the D.C. Circuit, wegen seiner landesweiten Bedeutung oft als zweithöchstes Gericht der USA verstanden, - verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. 07-3021-1160520.pdf USA v. Keleta, Kesetbrhan
  2. 07-1130-1160521.pdf Blumenthal, Richard v. FERC
  3. 07-5281-1160528.pdf Orion Reserve Ltd. v. Kempthorne, Dirk
  4. 08-5056-1160537.pdf USPS v. American Postal Workers Union
  5. 08-5138-1160544.pdf Malladi Drugs & Pharmaceutical v. Karen Tandy
  6. 07-1300-1160553.pdf JJ Cassone Bakery v. NLRB
  7. 07-1461-1160559.pdf Tesoro Refining and Marketing v. FERC





Donnerstag, den 22. Jan. 2009

Mittwoch, den 21. Jan. 2009

Geithners Steuersoftware

 
.   Der designierte Schatzminister Tim Geithner entschuldigte sich heute beim Senat für sein Steuervergehen mit dem Hinweis, die Steuersoftware TurboTax falsch bedient zu haben. Als Technikschreiber für Washingtoner Zeitungen hatte dieser Beobachter schon in den neunziger Jahren die Hersteller dieser und anderer Steuersoftware auf die Probleme der Programme mit der Bearbeitung internationaler Einkünfte und insbesondere derer von Einkünften von internationalen Organisation hingewiesen.

Die Fehler wurden lange Jahre nicht behoben. Auch die Bundessteuerformulare sind nicht unverfänglich. Selbst wer die Anweisungen beachtet, kann Einkünfte von internationalen Organisationen leicht falsch einstufen. Dabei handelt es sich nicht um die Einkommensteuer selbst, sondern um Nebensteuern - mit der Folge, dass die Steuerhinterziehung dem Zahler gar nicht bewusst wird. In dieser Beziehung verdient Geithner Verständnis.

Unverständlich bleibt, dass Geithner seine Steuererklärungen nicht korrigierte, als er für nachfolgende Jahre von der Hinterziehung erfuhr. Zudem sind die internationalen Organisationen - und gerade der Währungsfond, bei dem Geithner beschäftigt war und offensichtlich einen guten Ruf erwarb,- bekannt dafür, diese Steuern ernst zu nehmen und dem Personal mit Rat und Kontrolle zur Seite zu stehen. Dieser zweite Fehler ist bedenklich.

Hier soll jemand als Finanz- und Steueraufsichtsleiter bestätigt werden, der wohl hoffte, dass seine Fehler verborgen bleiben, genauso wie der Wirtschaftszweig handelt, den er beaufsichtigen soll. Dann wäre Geithner der Bock, der zum Gärtner wird.



Urteile im Supreme Court

 
.   Nachdem sich gestern sein Vorsitzender bei der Einschwörung von Barack Obama versprach, erlässt der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington am 21. Januar 2009 diese Entscheidungen:
  1. Spears v. United States
  2. Fitzgerald v. Barnstable School Comm.
  3. Pearson v. Callahan
  4. Locke v. Karass
  5. Waddington v. Sarausad
Im ersten Interview als Präsident der USA nahm Obama gestern die Schuld am Versprecher auf sich. Offensichtlich ist ihm daran gelegen, die Beziehung zur nahezu königlichen dritten Gewalt zu pflegen.


Dienstag, den 20. Jan. 2009

Recht auf Obama-Webseite

 
.   Während der Eid verhaspelt wird, wird die Webseite des Weißen Hauses auf Präsident Obama umgeschaltet. Die Ethikseite enthält ein umfassendes Transparenzpaket, das sowohl gesetzgeberische als auch exekutive Aufgaben enthält. Herausforderungen für Juristen finden sich bei vielen Themen der neuen Präsenz.

Das Interregnum des uneingeschworenen Präsidenten dauerte fünf Minuten. Die Verwalter der Webseite taten so, als ob der 20. Verfassungszusatz allein bestimmt, wer Präsident ist, und orientierten sich nicht am Eiderfordernis.



Verfassungskrise in 20 Minuten

 
.   Die Einschwörung von Barack Obama verzögert sich schon. In wenigen Minuten droht eine Verfassungskrise in Washington. Obama muss nach Art. II eingeschworen werden. Nach dem XX. Verfassungszusatz geht die Macht auf ihn um 12 Uhr über.

Der Vorgang auf der Westseite des Kapitols verzögert sich. Wird Amerika um 12 Uhr zwei Präsidenten haben? Oder gar keinen? Oder einen nicht eingeschworenen?

Eine definitive Antwort gibt es nicht. Mehrere Auffassungen liegen miteinander im Streit.



Einschwörung beginnt

 
.   Die Legislative, Exekutive und Judikative treffen sich gerade auf der Westseite des Kapitols zur Einschwörung vor Millionen, die in Eiseskälte seit gestern Nacht auf das Ereignis warten. Nach der Bundesverfassung der Vereinigten Staaten von Amerika ist das Spektakel nicht erforderlich.

Vor allem muss Obama Barack den Eid nicht vor dem von ihm abgelehnten Vorsitzenden des Supreme Court ablegen. Nach Art.II(2) der Verfassung und historischer Praxis könnte er ihn auch vor seiner Schwiegermutter leisten, die wohl gerade noch nicht im Weißen Haus beim Umzug hilft:
I do solemnly swear (or affirm) that I will faithfully execute the Office of President of the United States, and will to the best of my Ability, preserve, protect and defend the Constitution of the United States.



Cheney packt

 
.   Warum verletzt sich Dick Cheney beim Kistenpacken? Vertraut er seinem Personal keine Geheimunterlagen an? Will er noch etwas verschwinden lassen? An der Einschwörungsfeier für Barack Obama nimmt er im Rollstuhl teil.

Dabei hatte er gestern so einen guten Tag, als das Bundesgericht der Hauptstadt trotz des Feiertages eine Entscheidung zu seinen Gunsten in Sachen Citizens for Responsibility and Ethics in Washington et al. v. Richard B. Cheney et al., Az. 08-1548, verkündete.





Montag, den 19. Jan. 2009

Mit Kissen in Kanzlei

 
.   In der noch menschenleeren Hauptstadt fallen die Menschen mit Kissen auf. Keine Obdachenlosen. Scheinbar Kanzleipersonal.

Hotels sind im Umkreis von 100 Meilen ausgebucht. Die Innenstadt wird abgeriegelt. Bald wird MLK gefeiert, morgen gibt's die Parade.

Wer morgen in die Kanzlei will - zum Arbeiten oder Zuschauen, wenn der neue Präsident vorbeizieht,- macht sich am besten heute auf den Weg und übernachtet auf dem Sofa.




King, Obama: Gerichte schließen

 
.   Wie der Supreme Court schließen in Washington, DC, die beiden United States Courts of Appeals und die Gerichte des District of Columbia, der Superior Court und der Court of Appeals, sowie die Sondergerichte der Hauptstadt. Am Montag wird Martin Luther King gefeiert. Am Dienstag ist die Kernstadt wegen der Einschwörung und Parade für Barack Obama abgesperrt. Die Kanzleien im Zentrum sind physisch unerreichbar, auch wenn ihre Anwälte die Kommunikation mit dem Rest der Welt aufrecht erhalten.


Sonntag, den 18. Jan. 2009

Durch Geheimnis bereichert

 
.   Die ungerechtfertigte Bereicherung findet sich in obergerichtlichen Entscheidungen selten. Geschäftsgeheimnisse hingegen schaffen es häufig in die zweite Instanz. Beide Themen vereinen sich mit Erfindungsfragen im Fall Massachusetts Eye and Ear Infirmary v. QLT Phototherapeutics, Inc., Az. 07-2615, den das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 12. Januar 2009 aburteilte. Die Erfindung betrifft ein Pharmaprodukt, die Bereicherung den Vorteil aus der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen und der Streit die Bemessung der Bereicherung, deren unjust Enrichment-Merkmale der United States Court of Appeals ausführlich darlegt. [US-Recht, Bereicherung, unjust enrichment, trade secret]


Samstag, den 17. Jan. 2009

Abschied. Ankunft mit Lilly

 
.   Heute morgen verabschiedete sich Präsident Bush von seinem samstäglichen Radiopublikum. Vor wenigen Minuten traf mit dem Zug sein Nachfolger Barack Obama in Washington ein. Seine Reise in historischer Manier begleitete Lilly Ledbetter. Sie steht für die von Bush perpetuierte Ungleichbehandlung in der Vergütung von Frauen.

Ledbetter hatte auf eine Gleichbezahlung geklagt, doch die Klagefrist schon verpasst, als sie von der Ungleichbehandlung noch nicht wusste, und der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC stellte auf die verstrichene Frist ab. Bush drohte dem Kongress, eine Gesetzeskorrektur mit seinem Veto zu belegen. Die Korrektur im Lilly Ledbetter Fair Pay Act soll eins der ersten Gesetzesvorhaben sein, das Barack Obama in Kraft setzen will.



Ton vom Westküstenprozess

 
.   Das hohe Gericht beim Silikontal hatte lange den miesesten Internetauftritt. Vor wenigen Tagen rüstete es nach und zeigt nun nicht nur übersichtlich seine Entscheidungen, sondern auch ein RSS-Angebot sowie Tondateien von den Verhandlungsterminen.

All das haben andere Bundesberufungsgerichte der USA bereits vorgemacht, doch hat der Ninth Circuit in San Francisco nun zumindest gleichgezogen. Bei der Entscheidungsdarstellung bleibt der Eighth Circuit unschlagbar, der jedem Urteil in seiner Internetsammlung eine Zusammenfassung beifügt. [US-Recht,Gericht, Urteile]


Freitag, den 16. Jan. 2009

Unzucht im Bild: Haftung

 
.   Haftet ein Hotel, wenn sich Schülerinnen in nassen Hemden schütteln, weil es Musik beisteuert und Aufnahmen anregenden Inhalts zur Werbung verwendet? Haftet der Fotograf, der sich hinzugesellt, Aufnahmen anfertigt und ins Internet setzt? Eine Minderjährige entdeckte sich und verklagt die Beteiligten auf Schadensersatz.

Die ausführliche Urteilsbegründung vom 15. Januar 2009 beschreibt den Verfahrensstand nach der zweiten Prozessphase. Die Schlüssigkeitsprüfung hatte die Schülerin überstanden. Der Beweiswürdigung des Richters konnte sie nicht stand halten.

Deshalb wurde die Klage nicht den Geschworenen der Jury zur Subsumtion vorgelegt, sondern nach ausgiebiger Prüfung mit Summary Judgment abgewiesen. Für ihre gewagten Strandferienbilder erhält die mittlerweile junge Dame nichts.

In Julie Amanda Tilton v. Playboy Entertainment Group et al., Az. 07-15447, bestätigt das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks die Abweisungen im Spannungsfeld der Bundesgesetze über Minderjährigenschutz und Unzucht im Sinne von 17 USC §2251(a). [US-Recht, Spring-Break Haftung]


Donnerstag, den 15. Jan. 2009

Kopierer klemmen in Texas

 
KSt - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks prüfte in seiner Entscheidung in Sachen Rafael Fernandez v. Ikon Office Solutions, Inc., Az. 08-50762, ob dem Kläger aufgrund einer Vertragsverletzung gegen die Beklagte ein Anspruch auf dreifachen Schadensersatz zusteht oder ob sich das Recht des Klägers auf einen Anspruch aus Vertragsrecht beschränkt.

Das erstinstanzliche Bundesgericht in Texas hatte die Klage auf Schadensersatz wegen unzuverlässiger Kopiergeräte, für deren Wartung die Beklagte unter Vertrag stand, mit der Begründung abgewiesen, dass sich der Kläger wegen der Vertragsverletzung nicht auf ein Sondergesetz, hier auf den Texas Deceptive Trade Practices - Consumer Protection Act, als das texanische UWG berufen kann, sondern seine Klage auf die Verletzung von Vertragsrecht stützen muss, da dieses als allgemeines Recht dem Sondergesetz vorgeht.

Die Berufung stimmte ihm am 13. Januar 2009 zu. Für einen auf Erfolgshonorarbasis arbeitenden Klägeranwalt wäre die Aussicht auf dreifachen Schadensersatz wirtschaftlich interessanter. Beim Vertragsanspruch gibt es nur den einfachen Schadensersatz, und Strafschadensersatz wie beim Torts-Anspruch gibt es im Vertragsverhältnis auch nicht.



Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Patton v. National Aeronautics and Space Administration
  2. Boston Scientific Scimed, Inc. v. Cordis, Corp.
  3. Berry v. Merit Systems Protection Board
  4. Cartledge v. Office of Personnel Management
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, schräg gegenüber vom Weißen Haus in Washington, DC, ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.



Tax Agent auf Spur der Schamanen

 
.   Am 15. Januar 2009 sind die Estimated Tax Forms für Bund und Staat fällig - am 16. Januar kann Ihr Tax Agent Sie unter Druck setzen. Besuchen Sie die Amtseinführung Obamas? Denken Sie daran, dass die Agenten des Internal Revenue Service an der Paradestrecke in Washington ihre Büros haben.

Angesichts der Steuerprobleme des designierten Schatzministers der USA drängt sich dieses Drohszenario auf. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden aus dieser Warte US-Steuerprogramme kritisiert - und das sind alle, - die dem US-Personal von internationalen Organisationen die vollständige Entrichtung der Steuern vereiteln, solange sie nicht die Normalfunktionen abstellen und sich als freiberufliche Schamanen ausgeben.

Dass der designierte Schatzminister sich nicht falsch deklarieren wollte - man denke an die Penalty of Perjury-Erklärung auf jedem US-Formular, die sehr wirksam die US-Gefängnisse füllen hilft, - ist verständlich. Wenn Timothy F. Geithner vom Kongress akzeptiert werden sollte, kann er als Chef der Steueragenten endlich ein gescheites Steuerformular entwickeln lassen.



Mittwoch, den 14. Jan. 2009

Strafrecht im Supreme Court

 
.   Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC ist in dieser Woche sehr produktiv und hat angesichts der Einschwörung von Barack Obama und dem Martin-Luther-King-Feiertag für die nächste Woche ein Päuschen angekündigt.

Heute verkündete der Supreme Court zwei Entscheidungen. Die erste betrifft Tateinheit, Tatmehrheit und ihre Beurteilung nach einzelstaatlichem Strafrecht im Lichte der Schranken der Bundesverfassung der USA. Der zweite Fall soll nach ersten Analysen das Recht der verbotenen Frucht, ein wichtiges Element des amerikanischen Beweisverwertungsrechts, über den Haufen werfen:
    1. Oregon v. Ice
    2. Herring v. United States



Immunität bei Vertragsanbahnung?

 
AK - Washington.   Das Berufungsgericht für den District of Columbia entschied am 13. Januar 2009 in Salah N. Osseiran v. International Finance Corporation, Az. 07-7122, gegen die von der Beklagten behauptete Immunität und ließ die Klage zur weiteren Verhandlung zu. Der Kläger hatte mit der beklagten internationalen Finanzinstitution mit 178 Mitgliedsstaaten über den Verkauf von Anteilen an einem Investitionsprojekt verhandelt. Die Anteile wurden jedoch an einen höheren Bieter verkauft, was zu der sich unter anderem auf Vertragsversprechen stützenden Klage Anlass gab.

Die Beklagte verteidigte sich mit dem Einwand der Immunität, die ihr aufgrund des International Organization Immunities Act verliehen sei. Das Bundesgesetz verleiht designierten Organisationen die gleiche Immunität gegen Klagen wie ausländischen Staaten, soweit darauf nicht in der jeweiligen Charter der Organisation verzichtet wird.

In seiner Entscheidung folgte das Gericht der von ihm in früheren Fällen entwickelten Mendaro-Atkinson-Doktrin, wonach die Reichweite des in der Charter festgelegten Immunitätsverzichtes sich im Zweifel an der Frage orientiert, ob der Verzicht einen die Ziele der Organisation fördernden Nutzen erkennen lässt.

Das sei bei vertraglichen Rechtsbeziehungen wie hier allgemein der Fall, da eine Klagen verhinderende Immunität künftige Vertragspartner zum Schaden der Organisation von Geschäftsbeziehungen abhalten würde. Das Gericht lehnte das Argument der Beklagten ab, der Immunitätsverzicht müsse scheitern, weil der Kläger essentielle Voraussetzungen seines Anspruchs nicht dargelegt habe.

Rechtsbeziehungen wie die vom KLäger behaupteten förderten grundsätzlich den Organisationszweck und seien daher vom Immunitätsverzicht erfasst. Ob die behauptete vertragliche Beziehung tatsächlich bestand, müsse bei der Prüfung der gerichtlichen Zuständigkeit noch nicht geklärt werden.


Dienstag, den 13. Jan. 2009

Fehlende Belehrung

 
.   An die fehlende Rechtsmittelbelehrung gewöhnt man sich in den USA, an die fehlende Belehrung in einer amtlichen Mitteilung nicht:
Conn. Ave is closed from Porter St. to Cathedral Ave NW. East bound Conn.Ave is open east bound to Cathedral Ave. West bound Conn.Ave is closed. Metro reports the Cleveland Park station is closed for pick up and discharge of passengers. … You received this alert because you are subscribed to Alert DC. To update your account & preferences, go to alert.ema.dc.gov/reregister.php
Warum nicht einfach mitteilen, dass die Region um die U-Bahnstation wegen eines auffälligen Gegenstandes gesperrt ist? Immerhin, heute erschien die Warnung pünktlich, nicht wie gestern erst vier Stunden nach den Sperrungen.



Subrogation auf Jungferninseln

 
.   Das Urteil in American International Insurance Co. of Puerto Rico v. Lampe GmbH et al., Az. 07-4052, vom 12. Januar 2009 dient als Musterbeispiel für verworrene Rechtsordnungen und Gerichtsbarkeiten. Ein Versicherer trachtet über die Subrogation nach einer Mithaftung von Herstellern.

Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks in Philadelphia überprüft eine Entscheidung des Bundesgerichts in den U.S. Virgin Islands und setzt sich mit der Entwicklung eines eigenständigen Rechts der Inseln unter der Ägide des dortigen Supreme Court auseinander, welcher wiederum Ansätze des Bundesrechts, des Common Law sowie der nichtgesetzlichen Ausformulierungen von Juristenvereinen in den Restatements of the Law berücksichtigt. [US-Recht, Gerichtsbarkeit, Rechtsordnung, Common Law, Restatements]





Montag, den 12. Jan. 2009

Urheber in Haft

 
.   Wer in der Haft ein urheberrechtsfähiges Werk mit Geräten der Haftanstalt erstellt, das der Staat kopiert und weithin verwendet, besitzt gegen ihn keinen einklagbaren Verletzungsanspruch nach dem Copyright Act, entschied das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Sachen Robert James Walton v. United States, Az. 08-5057.

Der bestrafte Kalendermacher war in diesem Fall einem Anstaltsdienst zugewiesen, in dem er zum Stundenlohn von etwa $0,23 bis $1,15 an Anstaltsrechnern werkelte und sein Werk schuf.

Sein Anspruch stand nach 28 USC §1498(b) unter dem Vorbehalt der Einschränkungen für Staatsbedienstete sowie dem Nichtverzicht des Staates auf seine Immunität, erkannte der United States Court of Appeals for the Federal Circuit am 8. Januar 2009. [US-Recht, Urheberrecht, Copyright Act, Immunitaet]



Urteile im Südosten

 
Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. Werner Enterprises Inc., v. ACE Seguros SA: 07-15488 PDF
  2. Stephen G. Levine v. World Financial Network: 08-10416 PDF



Urteile aus der Prärie

 



Sonntag, den 11. Jan. 2009

Inder im US-Versäumnis

 
.   Ein indischer Verein wurde in den USA verklagt und ließ ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen, weil er nicht an die Zuständigkeit des US-Gerichts glaubte und wegen Währungskontrollen keinen US-Anwalt beauftragen konnte. Später gelang ihm seine Aufhebung wegen mangelnder personal Jurisdiction.

Als das Gericht das Versäunisurteil aufgrund einer neuen Zuständigkeitsfeststellung wieder einsetzte, ging der Verein indischer Finanzanalysten in die Berufung. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Virginia entschied am 9. Januar 2009 in Sachen CFA Institute v. Institute of Chartered Financial Analysts of India, Az. 07-1970, zugunsten des klagenden Finanzanalystenvereins aus Virginia.

Die Inder hatten von den Amerikanern eine Lizenz für Finanzanalysen erhalten, Virginia besucht, dann ihr System in Nordamerika vereinbarungswidrig angeboten. Auf die Klage hatten die Inder mit Schreiben an das Gericht reagiert, einem typischen Fehler ausländischer Beklagter, was das Gericht als Rügeverzicht ansah.

Das neue Urteil begründet detailliert die Umstände, die eine Feststellung der Zuständigkeit aufgrund der Kontakte der Inder mit dem Forumstaat nach Rule 4(k)(2) Federal Rules of Civil Procedure ermöglichten. Zwar hatten die Inder wenig mit Virginia zu tun, aber sie lösten durch ihre Kontaktaufname nach Virginia eine Kette von Verknüpfungen aus, die sie zuständigkeitsrechtlich hinreichend mit dem Forumstaat verbanden. Sie erlaubt die Ausübung amerikanischer Gerichtsbarkeit über die ausländische Partei. [US-Recht, Prozessrecht, Zustaendigkeit, personal jurisdiction, Versaeumnisurteil]



Deutsches Asyl, US-Antragsteller

 
JW - Washington.   Axel Knabe erörtert in American Soldier Applies for Asylum in Germany eine aktuelle Asylrechtsfrage. Er beschäftigt sich mit dem Asylbegehren des US-Soldaten Andre Sheperd, International Enforcement Law Reporter, Band 25, Ausgabe 2, Februar 2009, S. 82.

Sheperd kehrte 2007 nach einem Einsatz im Irakkrieg zu seinem Stützpunkt Kattelbach in Deutschland zurück. Dort desertierte er im Juni 2007 und tauchte in Deutschland unter. Am 26. November 2008 stellte er einen Asylantrag bei den deutschen Behörden.

Knabe beleuchtet die rechtlichen Grundlagen für den nicht alltäglichen Asylantrag eines amerikanischen Soldaten in Deutschland nach deutschen Asylrecht und weist auch auf politische Aspekte hin. Angesichts der Aktualiät und dem Zusammenspiel sowohl juristischer als auch politischer Aspekte ist die Analyse amerikanischen und deutschen Juristen empfohlen.


Samstag, den 10. Jan. 2009

Klage gegen Klage

 
.   Wenn ein Land zwei Rechtssysteme hat, die nicht aufeinander abgestimmt sind, kann der Kläger doppelt klagen. Verliert er in einem Gerichtswesen, versucht er es im anderen erneut. Vor dieser Situation stehen die USA mit über 50 Rechtsordnungen.

Einen Riegel schiebt hier die Rechtskraft vor. Der reicht jedoch nicht. Deshalb gibt es im Bundesrecht auch den Anti-Injunction Act, 28 USC §2283. Wird eine zweite Klage vor dem einzelstaatlichen Gericht erhoben, kann der Sieger des ersten Prozesses im Bundesgericht eine Verfügung gegen das erneute Verfahren beantragen.

Durchexerziert wird dieses Geplänkel in Sachen Blanchard 1986 Ltd. et al. v. Park Plantation LLC et al., Az. 07-30833. Dort erörert das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in einer lehrreichen Begrüdung am 8. Januar 2009 das Problem und seine Lösung beim Sachverhalt eines Mineralienbohrvertrages. [US-Recht, ]



Freitag, den 09. Jan. 2009


Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Zipwall v. Fastcap
  2. Apollo v. Peake
  3. Tokyo Keiso Company v. SMC
  4. Davis v. Dept. of the Treasury
  5. Evans v. MSPB
  6. Lazaro v. MSPB
  7. Bruce v. Dept. of Veterans Affairs
  8. Dooley v. Dept. of Veterans Affairs
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.



Ende des Vertragshändlervertrags

 
AK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA entschied am 7. Januar 2009 in Edwin L. Edwards et. al. v. KIA Motors of America, Inc., Az. 06-14306, über die Anwendbarkeit einer zwischen den Parteien vereinbarten Haftungsfreistellung. Das Release Agreement entließ den Autohersteller aus allen seitens des Vertragshändlers gegen ihn bestehenden Ansprüchen zum Zeitpunkt der Vereinbarung.

Im Gegenzug gab KIA sein Einverständnis zum Verkauf des Autohauses durch den Vertragshändler, welches im ursprünglichen Franchisevertrag als Voraussetzung für einen Verkauf zwischen den Parteien festgelegt worden war.

In seiner Klage suchte der Vertragshändler Schadensersatz wegen Verletzung des Alabama Motor Vehicle Franchise Act und aus Ansprüchen nach Common Law. Die Ansprüche aus Common Law waren dabei unter anderem auf den Vorwurf des Betruges sowie die Nichtigkeit der Haftungsfreistellung wegen des wirtschaftlichen Ungleichgewichts der Parteien bei dessen Vereinbarung gestützt.

Da es sich bei dem Franchise Act um einzelstaatliches Recht von Alabama handelt, reichte das Gericht eine Vorlagefrage beim Alabama State Supreme Court über die Reichweite des Gesetzes ein. Dieser entschied, dass §8, 20-4 des Gesetzes zwar grundsätzlich Haftungsfreistellungen für Verhalten, dass einen Verstoß im Sinne des Franchise Act darstellt, aussschließt. Dies gelte aber nicht für einen Verzicht auf gegenwärtige und nicht in der Zukunft liegende Rechtsansprüche.

Dememtsprechend entschied das Berufungsgericht für die Gültigkeit der Haftungsfreistellung. Auch die Common Law-Ansprüche wies es ab, da sie nicht von den Ausnahmen erfasst seien, die in der gültigen Freistellungsregelung von den Parteien vereinbart worden seien.


Donnerstag, den 08. Jan. 2009

Wahlmänner bestätigen Obama

 
.   Der neue Präsident der USA heißt Barack Obama, beschlossen die Wahlmänner, Electors, am 15. Dezember 2008. Ihre Entscheidung bestätigte am am 8. Januar 2009 der Kongress in einer feierlichen Amtshandlung auf Geheiß der Bundesverfassung. Um 13.35 Uhr stand das Ergebnis fest:
At the conclusion of counting the Electoral ballots, the Vice President reported to the Joint Session that the votes would be recorded as follows: For the Office of President of the United States, Barack Obama--365; John McCain--173; and for the Office of Vice President of the United States, Joseph Biden--365; Sarah Palin--173. Office of the Clerk, U.S. House of Representatives, Current House Floor Proceedings, Legislative Day of January 8, 2009, 111th Congress - First Session.
[US-Recht, Verfassung]



Betrug beim Tender Offer

 
.   Ein Hedge Fund hoffte auf eine Unterbewertung einer Gesellschaft, in die er investierte. Er entdeckte die Unterbewertung wieder, als die Minderheitsaktionäre billig ausgekauft werden sollten. Er meldete die auch ihm schadende Aktienbewertung der Börsenaufsicht, beteiligte sich dann am Aktienverkauf und klagte anschließend wegen Aktienbetrugs nach dem Securities and Exchange Act.

Die vorherige Meldung vereitelt eine Vertrauenshaftungsanspruch, entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Stark Trading et al. v. Falconbrigde Ltd., Az. 08-1327, denn die Meldung nahm der Täuschung das Vertrauenspotenzial.

Statt eines saftigen Schadensersatzes erhält der Kläger am 5. Januar 2009 diese Belehrung von Richter Posner, der die Abweisung nach der Schlüssigkeitsprüfung durch das Untergericht bestätigt:
This suit was dismissed by the district court in January 2008, more than two years after it had been filed. Just imagine how long it would have taken to dispose of the case by summary judgment after the usual pretrial discovery in a big commercial case. Defendants are not to be subjected to the costs of pretrial discovery in a case in which those costs, and the costs of the other pretrial maneuvering common in a big case, are likely to be great, unless the complaint makes some sense. If after 85 pages of huffing and puffing in the complaint, and another 83 pages of appellate briefs, sophisticated investors cannot make their case seem plausible, the litigation must end then and there. AaO 12.
[US-Recht, Tender Offer, SEC Act, Aktienbetrug]



Mittwoch, den 07. Jan. 2009


Einzelstaatliche Immunität

 
JW - Washington.   In Sachen Debra Hayberger v. Lawrence County Adult Probation and Parole et. al., Az. 07-3733, setzte sich das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 31. Dezember 2008 mit der Immunität der einzelnen Staaten der USA und ihren Untergliederungen vor dem Bundesgericht auseinander.

Die Klägerin arbeitete 16 Jahre als Bewährungshelferin im Lawrence County Adult Probation and Parole Department. Nachdem sie im Juli 2004 ihrer Arbeit aufgrund einer Zuckerkrankheit nicht nachkam, wurde sie im Oktober 2004 entlassen. Sie verklagte vor dem Untergericht das LCAPPD, den Kreis, ihren direkten Vorgesetzten, William Mancino, und rügte die Verletzung mehrerer Bundesgesetze, des Family and Medical Leave Act of 1993, Americans with Disabilities Act und den Rehabilitation Act.

Das Bundesberufungsgericht bestätigte die Entscheidung des Untergerichts. Die Klagen hinsichtlich des ADA und FMLA waren erfolglos, da die Klagegegner sich erfolgreich auf ihre Immunität beriefen. Nach dem elften Zusatzartikel der Verfasssung der USA sind deren Einzelstaaten nicht vor dem Bundesgericht von einem Bürger eines anderen Bundesstaates anklagbar.

Schwieriger gestaltete sich die Entscheidung hinsichtlich des gegen Diskriminierung gerichteten Rehabilitation Act. Abschnitt 504 des Gesetzes bestimmt, dass sofern ein Staat Bundesgelder durch Programme und Aktivitäten erhält, er sein Recht auf Immunität hinsichtlich des Rehabilitation Acts verwirkt. Im vorliegenden Fall nahm das Gericht eine Verwirkung an.

Eine Unterorgansisation des LCAPPD, die Domestic Relations Section erhielt Bundesgelder im Rahmen des Social Security Acts. Grundsätzlich verwirkt nur die Institution ihre Immunität, die die Mittel erhält und rechtlich selbstständig ist. Nach dem anzuwendenen Recht bestand vorliegend aber einer derart enge Verbindung zwischen DRS und LCAPPD, dass eine rechtliche Selbständigkeit auszuschließen war.




Dienstag, den 06. Jan. 2009

Datenschutz für Soldaten?

 
.   Die Armeen der Nationalgarde werden gemeinhin den Einzelstaaten der USA zugerechnet, doch stellen sie Zwitter dar. Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadtbezirks erklärt ihre Bundeszugehörigkeit am 6. Januar 2009 in Sachen In re: Sealed Case, Az. 07-5251. Wie beim regulären Militär gilt daher auch der Datenschutz des Bundes nach dem Privacy Act für ihre Angehörigen, bestimmt es. [US-Recht, Datenschutz, Privacy Act]



Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Vehicle IP v. General Motors
  2. Panavise Products v. National Products
  3. Daniels v. MSPB
  4. Elliott v. FDIC
  5. Stephanatos v. United States
  6. Dippin' Dots, Inc. v. Mosey
  7. Alvarez v. Dept. of the Treasury
  8. Chisolm v. U.S.
  9. Jaramillo v. Dept. of the Air Force
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.




Vertragsbruch im US-Beschaffungswesen

 
AK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, United States Court for the Federal Circuit, entschied am 31. Dezember 2008 in Conner Bros. Construction Company, Inc. v. Peter Geren, über Reichweite und Anwendbarkeit der sovereign Acts Doctrine.

Die Klägerin, eine Baufirma, hatte einen Vertrag mit dem Army Corps of Engineers über die Errichtung eines neuen Hauptquartiers auf dem Ranger Stützpunkt in Fort Benning, Georgia abgeschlossen. Aufgrund erhöhter Sicherheitsmaßnahmen nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurde ihren Mitarbeitern der Zutritt zum Gelände für mehrere Wochen untersagt, was die Arbeiten verzögerte. Sie forderte Schadensersatz wegen der Verzögerungen.

Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte damit zugleich eine Entscheidung des Armed Services Board of Contract Appeals in der selben Sache. Die auf den Fall anzuwendende sovereign Acts Doctrine verhindere eine Verurteilung wegen Schadensersatzes.

Eine Haftung wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten aus einem privaten Vertrag kommt für die Vereinigten Staaten danach nicht in Betracht, wenn sie Folge eines allgemeinen Hoheitsaktes der Exekutive oder Legislative ist. Entscheidend ist, dass die hoheitliche Maßnahme nicht darauf ausgerichtet ist, dem einzelnen Vertrag seine Geltung zu nehmen, letzteres vielmehr nur zufällige Folge einer allgemein ausgerichteten legislativen oder exekutiven Entscheidung ist.

In solchen Fällen dürften Kläger, die mit den Vereinigten Staaten einen Vertrag hätten, nicht besser gestellt werden als solche, die mit einer Privatperson den Vertrag geschlossen haben. Denn ein zwischen zwei Privaten abgeschlossener Vertrag würde ebensowenig Schadensersatzansprüche aufgrund einer hoheitlichen Maßnahmen zuzurechnenden Nichterfüllung auslösen. [US-Recht, Beschaffungswesen, Vertragsbruch]


Montag, den 05. Jan. 2009

Schaden US-Embargos den USA?

 
.   US-Exportkontrollen kosten Unternehmen in den USA und im Ausland Millionen, wenn nicht gar Milliarden. Ohne die kostspielige Mitwirkung von Spezialisten im Ausfuhrkontroll- und Finanzembargorecht der USA sind viele internationale Transaktionen kaum denkbar.

Selbst wenn die Umsätze von Rechtsanwälten mit dieser Spezialisierung zur Gesamtwirtschaft beitragen - und bei Genehmigungs- und Untersuchungsverfahren ansehnliche Honorare von ausländischen Unternehmen in die USA bringen -, bleibt ein volkswirtschaftlicher Verlust, ganz abgesehen von verhinderten Ausfuhren aus den USA und Wiederausfuhren aus dem Ausland.

Aus diesem Blickwinkel ist die Verkündung des Exportkontrollamts im US-Wirtschaftsministerium vom 5. Januar 2009 bedeutsam. Das Amt will diese Auswirkungen untersuchen und lädt Interessierte ein, ihm bis zum 19. Februar 2009 entsprechende Daten einzureichen:
Request for Public Comments on the Effects of Export Controls on Decisions To Use or Not Use U.S.-Origin Parts and Components in Commercial Products and the Effects of Such Decisions, Bureau of Industry and Security, Federal Register, 5. Jan. 2009, Bd. 74, Heft 2, S. 263.
[US-Recht, Exportkontrollen, US-Genehmigung]




Sonntag, den 04. Jan. 2009

Zustellung ungerügt: Verzicht

 
.   Eine komplexe Klage mit komplexen Fakten- und Rechtsfragen landet per Post in Europa. Der Beklagte schreibt dem Gericht ohne anwaltlichen Beistand, dass es wohl nicht zuständig sei.

Dies weist die Klage sua sponte nach Rule 12(b)(5) FRCP des US-Bundesprozessrechts wegen Zustellungsfehlern ab. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks erkennt auf einen Fehler des Untergerichts. Ein Zustellungsfehler müsse konkret gerügt werden:

Sonst verliert der Beklagte die Einrede, entscheidet es am 29. Dezember 2008 in Sachen Hemispherix Biopharma, Inc. v. Johannesburg Consolidated Investments et al., Az. 05-14380. [US-Recht, Zustellung, Ruege, Einrede, Verzicht]



Von Amicus Curiae bis Virus

 
.   Das Prozessrecht des Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks soll geändert werden. Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit wünscht nach 28 USC §2071(b) Anmerkungen zu seinen Vorschlägen bis zum 16. Januar 2009.

Für verfahrens­unbeteiligte Verfasser von in Grundsatz­fragen die Gerichte beratenden Amicus Curiae-Schriftsätzen gibt es neu eingeführte Fristen. Diese Schriftsätze gestatten Interessierten, ein Gericht sachverständig über die Auswirkungen von Entscheidungen zu unterrichten, die über den vorliegenden Fall hinausgehen.

Weitere wichtige Änderungen betreffen die Begründung von Anträgen auf eine Gesamtsenats­beratung für Fälle, in denen die Präzendenz­wirkung bindender Entscheidungen überdacht werden soll.

Manchen Leser rührt die Bitte, auf eingereichten Disketten das Textverarbeitungs- und Virenschutzprogramm zu bezeichnen. [US-Recht, Prozessrecht, Amicus Curiae]


Samstag, den 03. Jan. 2009

Merkmale des Unterlassungsanspruchs

 
.   Selbst wenn das patentverletzende Produkt sicherer als das patentgeschützte ist, kann sein Vertrieb im Rahmen einer Verbotsverfügung untersagt werden, entschied das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks am 20. Dezember 2008 in Sachen Acumed LLC v. Stryker Corporation et al., Az. 08-1124. Die Berufungsbegründung erörtert die Ermessensaus­übung des Instanzgerichts, die Merkmale des irreparablen Schadens und die weiteren Anforderungen an die permanent Injunction. [US-Recht, Unterlassungsanspruch, permanent injunction]


Freitag, den 02. Jan. 2009

Deutsche Vogelgrippe

 
.   Der Stand der Vogelgrippe in Deutschland und Polen bildet zum Jahresbeginn das Thema einer Verkündung im ersten Heft des neuen Jahresbandes des amerikanischen Bundesanzeigers:
Availability of Evaluations of the Highly Pathogenic Avian Influenza Subtype H5N1 Status of Germany and Poland, 69-70 [E8-31210], 74 Federal Register 1. Jan. 2, 2009. Herausgeber ist der Animal and Plant Health Inspection Service.

Das Link zum Text funktioniert noch nicht. Neujahrsmüdigkeit des Servers? Der spärliche Berufsverkehr in der Hauptstadt Washington deutet darauf hin, dass sich am 2. Januar 2009 kaum jemand um Vogelgrippe oder andere lästige Dinge, wie Arbeit, kümmern mag.


Donnerstag, den 01. Jan. 2009

Schreckensrecht der USA

 
.   Beim Neujahrsflug über den Atlantik verschärft das Lesen der Rückblicke und Prognosen die erheblichen Unterschiede zwischen dem Land des herzhaften Begrüßungskusses und -knutschens, das Deutschland allmählich wurde, und dem Land erweiterter Urlaubsansprüche und Unternehmenssozialisierungen, das unamerikanischer wird als viele erwarten.

D: Zuverlässig funktionierend, geprägt vom Gefühl der Rechtssicherheit verleihenden Rechtsordnung mit überschaubarer und kompetenter Bürokratie, die sich jedoch heftigen Angriffen ausgesetzt sieht.

USA: Mit 55 Rechtsordnungen komplexer unübersichtlicher und daher gern vom Bürger ignorierter Apparat, der vom Ausland als unbürokratisch verkannt und idolisiert wird.

Deutschland verkauft sich schlechter, ist selbstkritischer - vielleicht als Konsequenz gesteigerter Selbstsicherheit, die eine einheitliche und allgemein vermittelte Rechtsordnung verleiht. Interessanterweise wirkt das US-Recht, das es bei über 55 Gesetzgebern eigentlich gar nicht geben kann, anziehender auf Deutsche als das deutsche Recht auf Amerikaner.

Wie wird die Entwicklung im Jahre 2009 aussehen? Spannende Ereignisse stehen an, die das deutsch-amerikanische Rechtsumfeld beeinflussen werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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