Eidliche Versicherung zur Dateizuordnung
Kein Recht für alle Staaten
Staat als Mandant
EMail prüfen
Spieß umgekehrt
Strafzettel digital signiert
Seine Bedenken richteten sich weniger gegen die Erstellung der Strafzettel per Computer. Vielmehr besorgte ihn die Tatsache, dass der Computer ein Formular verwendet und im ersten Schritt die elektronische Signatur des ihn bedienenden Beamten eingibt - vor der Eingabe des Sachverhalts und Vorwurfs der Rechtsverletzung. Damit schafft der Computer einen signierten Blankoeintrag, der praktisch gegen jedermann verwandt werden kann.
Im Fall People v. Rose et al., Az 05-03527, regte er am 9. Dezember 2005 an, dass die Signatur an Eides statt erst nach vollständiger Eingabe des Sachverhalts und Rechtsverstosses sowie entsprechenden Fehlerkorrekturoptionen aktiviert werden kann, damit der Strafzettel rechtlich wirksam wird.
Verletzter Gebietsschutz
Nach dem hier angewandten Recht von Kansas muss zudem das Merkmal der bösen Absicht, Malice, erfüllt sein.
Stille Nacht, FTC wacht
Vergleich bindet Parteien
Münzen mitgestalten
Advise the Secretary of the Treasury on any theme or design proposals relating to circulating coinage, bullion coinage, Congressional Gold Medals, and national and other medals.
Advise the Secretary of the Treasury with regard to the events, persons, or places to be commemorated by the issuance of commemorative coins in each of the five calendar years succeeding the year in which a commemorative coin designation is made.
Make recommendations with respect to the mintage level for any commemorative coin recommended.
Am 24. Januar 2006 findet eine Versammlung am Verwaltungssitz der Münze statt, anlässlich derer Bürger ihre Ideen und Wünsche vortragen dürfen.
Frei nach 20 Jahren
Dysfunktionales Ministerium
Ab ins Nest, doch keine Ruhe
Eiszeit
MR. McCLELLAN: Well, I don't know the reason why the judge resigned from the FISA Court. The FISA Court is an important one. We use FISA in a number of instances. It's one important tool.
Ungewerbliche Namensverwendung
Kein intelligenter Plan
Students will be made aware of gaps/problems in Darwin's theory and of other theories of evolution including, but not limited to, intelligent design. Note: Origins of Life is not taught.
Bush wie Nixon?
Kontrastprogramm
Bush rechtfertigt Krieg
Angesichts der fehlenden Erklärung empfiehlt sich dieses mahnende Wort:
The best way to blog and still preserve some privacy is to do it anonymously. Quelle: EFF, How to Blog Safely (About Work or Anything Else), 31. Mai 2005.
Auf Kanal 56 läuft in Washington Tatort, die einzige Alternative zum Präsidenten, der die andere Sender in Beschlag genommen hat.
Harmonie im Urheberrecht
Musik im Radio, nicht Internet
Kundenknebelung durch Schiedsklausel
Abweisung des $10 Mrd.-Urteils
Schiedsgericht beurteilt Schiedsklausel
Vorrecht des Präsidenten
Q Scott, the President told Brit Hume that he thought that Tom DeLay is not guilty, even though the prosecution is obviously ongoing. What does the President feel about Scooter Libby? Does he feel that Mr. Libby --
MR. McCLELLAN: A couple of things. First of all, the President was asked a question and he responded to that question in the interview yesterday, and made very clear what his views were. We don't typically tend to get into discussing legal matters of that nature, but in this instance, the President chose to respond to it. Our policy regarding the Fitzgerald investigation and ongoing legal proceeding is well-known and it remains unchanged. And so I'm just not going to have anything further to say. But we've had a policy in place for a long time regarding the Fitzgerald investigation.
Q Why would that not apply to the same type of prosecution involving Congressman DeLay?
MR. McCLELLAN: I just told you we had a policy in place regarding this investigation, and you've heard me say before that we're not going to talk about it further while it's ongoing.
Q Well, if it's prejudging the Fitzgerald investigation, isn't it prejudging the Texas investigation with regard to Congressman DeLay?
MR. McCLELLAN: Again, I think I've answered your question.
Q Are you saying the policy doesn't apply?
Q Can I follow up on that? Is the President at all concerned that his opinion on this being expressed publicly could influence a potential jury pool, could influence public opinion on this in an improper way?
MR. McCLELLAN: I think that in this instance he was just responding to a question that was asked about Congressman DeLay, about Leader DeLay, and in terms of the issue that Peter brings up, I think that we've had a policy in place, going back to 2003, and that's a White House policy.
Q But that policy has been based in part, in the leak investigation and other things, on the idea that it is simply wrong for a President to prejudge a criminal matter, particularly when it's under indictment or trial stage. Why would he --
MR. McCLELLAN: And that's one -- this is an ongoing investigation regarding possible administration officials. So I think there are some differences here.
Q There are lots of times when you don't comment on any sort of legal --
MR. McCLELLAN: There are also legal matters that we have commented on, as well. And certainly there are legal matters when it goes to Saddam Hussein.
Q So the President is inconsistent?
MR. McCLELLAN: No, David, we put a policy in place regarding this investigation --
Q But it's hypocritical. You have a policy for some investigations and not others, when it's a political ally who you need to get work done?
MR. McCLELLAN: Call it presidential prerogative; he responded to that question.
Menschenhandel wirkt relativ
Schlechter Tipp
accidental bodily injury sustained (1) directly and independently of disease or bodily infirmity, or any other causes; and (2) while this Policy is in force.
Im Unfallbericht gab die Klägerin auf die Frage What object or substance directly injured the employee? an: The repetition of entering data via the keyboard. Sie ergänzte später: The trauma associated with my symptoms was typing. Das Gericht entschied:
We agree with the superior court that under California case law, a disability that is the culmination of repetitive stresses caused by the insured's normal, everyday activities is not the result of an "accidental bodily injury" and therefore does not fall within the coverage of the policy.
Ein anderes Ergebnis als die Einstufung als allgemeines Tastatur- und Mausbenutzerrisiko würde den Versicherungsschutz für Berufsunfälle wohl unerschwinglich werden lassen.
Stahldumping wird untersucht
Benutzerzugang legal
Anwalt keine Bank im Datenschutz
Vacatur abgelehnt
[T]he arbitrators were guilty of misconduct in refusing to postpone the hearing, upon sufficient cause shown, or in refusing to hear evidence pertinent and material to the controversy; or of any other misbehavior by which the rights of any party have been prejudiced.
Verweisung und Staatenimmunität
Parteien aus mehreren Staaten
Schwarzer Tag für BlackBerry
Nr. 1000 lebt
Certiorari für eBay
The petition for a writ of certiorari is granted. In addition to the Question presented by the petition, the parties are directed to brief and argue the following Question: "Whether this Court should reconsider its precedents, including Continental Paper Bag Co. v. Eastern Paper Bag Co., 210 U.S. 405 (1908), on when it is appropriate to grant an injunction against a patent infringer."
Bestochener Abgeordneter
In addition to the foregoing provisions to which I agree, I swear under penalty of perjury that the facts in the "factual basis" paragraph above are true. Vergleich, aaO S.33.
Datenschutz in Gefahr
Marke in der Insolvenz
Wettbewerbswidrige Werbung
Any person who, ... in connection with any ... services, ... uses in commerce any ... false or misleading representation of fact, which ... in commercial advertising or promotion, misrepresents the nature, characteristics, [or] qualities ... [of] another person's ... services ... shall be liable ... by any person who believes ... to be damaged by such act.
Von der Idee ins Geschäft
Strafvergleich mit Lobbyist
Warum keine Jury?
Die deutschen und englischen Wikipedias erklären die Jury, z.B.: de.wikipedia.org/wiki/JuryEin Vorteil des Nichtjuryverfahrens ist, dass alle Beweise in das Verfahren eingebracht werden können, weil die Gefahr der Irreführung von Laien nicht besteht. Bei einem Juryverfahren müssen die Beweise auf die kompliziertesten (und teuersten) Weisen gefiltert werden, damit die nicht geschulte Jury nicht versehentlich unzulässige Beweise verwertet.
Deshalb kommt das deutsche Recht mit wenigen gesetzlichen Beweisvorschriften aus. Hingegen macht das amerikanische Beweisrecht ein Sechstel des landesweiten Teils der Anwaltszulassungsprüfung aus, was seine Bedeutung illustriert. Soweit man davon ausgehen kann, dass der zur Befähigung zum Richteramt geschulte Jurist auch tatsächlich bei der Beweiswürdigung die Spreu vom Weizen trennt, ermöglicht das deutsche Recht einen viel umfassenderen Sachverhalts- und Beweisvortrag als das amerikanische und damit eine hoffentlich auch gerechtere Entscheidung.
Vorsicht bei der Zustellung
Als vielfach in diesem Rechtskreis veröffentlichter und angesehener Autor weiss Hanno Merkt, wovon er spricht. Die - auch hier im German American Law Journal oft und deutlich dokumentierte - professionelle Vermarktung von Sammelklagen greift Merkt auf, um deutsche Gerichte zur Vorsicht bei der Zustellung amerikanischer Klagen an deutsche Parteien zu ermahnen.
Hersteller muss Gerät sicherer konstruieren
Sony-Rootkit-Klage in Texas
Kampf dem Terror - und der Freiheit?
Abhören erneut verboten
Kaufvertrag für Raumstation
Im Internet erörtert: Vogelfrei
The press has no duty to go behind statements made at official proceedings and determine their accuracy before releasing them. ...
The reports also fall within, and are protected by, the neutral reporting privilege, because the reports are disinterested accounts of newsworthy information about matters of public concern. ...
As a matter of law, a report that a person will or has taken an action which that person has a legal right to take is not capable of defamatory meaning. ...
Inaccuracy by itself does not make a statement defamatory.
Hoffentlich nicht versichert ...
Gerichtsstand: Bund oder Staat?
Both Contractor and Company hereby submit to the jurisdiction of the Courts of the State of Colorado and agree that the Courts of the State of Colorado/Arbitrator shall be the exclusive forum for the resolution of any disputes related to or arising out of this Term Agreement.
An Martha denken
The President and I cannot prevent certain politicians from losing their memory, or their backbone--but we're not going to sit by and let them rewrite history.
Ali Khan und die Kidnapper
Rechnungslegung vorgeschrieben
Mangel der Zuständigkeit
Neuer RVG-Rechner
Katholische und protestantische Justiz
Auswirkungen des BVerfG-Beschlusses
Vielfach besteuert
Offen am Feiertag
Aussteigen - Professor werden
Freizeit und Dienst im Betrieb
Kappung des Schadensersatzes
Neues zum Funkrecht
Frankreichreisen noch zulässig
Kontrolle von Wiederausfuhren
Roberts: Hauptstadt rechtelos
Spam-Techniker angeklagt
Dreimal versichert, einmal Schutz
Regardless of the number of insured persons, injured persons, claims, claimants or policies involved, our total liability under Business Liability Protection coverage for damages resulting from one loss will not exceed the limit of liability for Coverage X shown on the declarations page. All bodily injury, personal injury and property damage resulting from one accident or from continuous or repeated exposure to the same general conditions is considered the result of one loss.One loss im Sinne dieser Non-cumulation-Klausel ist eine kontinuierliche Schadenszufügung aufgrund der selben allgemeinen Umstände, die vorliegen, wenn eine Person fortlaufend derselben Asbestbelastung ausgesetzt ist, bestimmte das Gericht.
Kein Phisher, nur schlecht gemacht
Richter zum mobilen Abhören
Nichtpartei an Schiedsklausel gebunden
Kunstfehlerklage und Tod
Zuständigkeit im Bundesbereich
Ermessen bei Richterunfall
Keine Haftung für Links
Dumm wie Martha
Unter Geeks: Abhören
Vier Jahre, nur ne Minute
Decent Man neuer Fed-Chef
Wer ist drittbeguenstigt?
Schiedsklausel für Drittbegünstigten
Richter für Politiker
Was geschieht mit Stellungnahmen?
Ausnahmeverfahren bei Autosicherheits-VO
Rothäute gegen Rothäute
Verleumdung durch Beurteilung
Schlecht durchdachtes Prozessrecht
Untersuchungsdaten vertraulich
Internet-Steuer bereichert Anwalt
Wer's nur glaubt
Das Recht, anonym zu beleidigen
[...]anonymous pamphleteering is not a pernicious, fraudulent practice, but an honorable tradition of advocacy and dissent. ... The right to remain anonymous may be abused when it shields fraudulent conduct. But political speech by its nature will sometimes have unpalatable consequences, and, in general, our society accords greater weight to the value of free speech than to the dangers of misuse. McIntyre v. Ohio Elections Comm'n, 514 US 334 (1995).
Doppelanstellung und Diskriminierung
Da die Klägerin behauptete, die Personalzahlen beider Unternehmen seien zu addieren, erörtert das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks im Fall Jennifer Arculeo v. On-Site Sales & Marketing, LLC, Sanford Pankin, Az. 04-3807-cv, ob dies zulässig ist.
Angriff auf Gütesiegel
FTC: Klage wegen Spyware
Verordnung muss Entwurf entsprechen
Vertrag oder Verordnung?
Eine Art Spion
Umgehung in Planung
Kritik an Miers
Das SCotUS-Blog und das Law, My Life-Blog setzen sich dezidiert mit den kritischen Ansätzen auseinander. Mein Partner Wayne Rusch, dessen Kommilitonin Miers war, erinnert sich jedoch an eine sehr intelligente Frau.
Weg zum Offenen Format
Festnahme und Konsul
Viel Erfolg
Was ist es?
Schiedsklausel überlebt
Für die Pressefreiheit
Montagsautos: Sondergesetz
Kaloriearm
Verstoß gegen Wahlgesetz
Schiedsverfahren bei deliktischen Ansprüchen
Farbverfügung
Fehlerhafte Juryanweisung
Das Berufungsgericht verwies auf die Regelung der Rule 51(c)(1) der Bundes-Zivilprozessordnung, Federal Rules of Civil Procedure, wonach Einspruch wegen fehlerhafter Anweisung der Zivilgeschworenen nur unter den dort genannten formellen Voraussetzungen erhoben werden kann.
Die Geltendmachung eines Einspruchs in einer Besprechung im Richterzimmer wie im vorliegenden Fall genügt diesen formellen Anforderungen nicht. Ein Einspruch gegen eine fehlerhafte Anweisung der Geschworenen kann nur in der Verhandlung erfolgen. Ein späterer Antrag auf Neuverhandlung unterliegt ansonsten der Präklusion.
Der vorliegende Fall verdeutlich in besonderer Weise den Sinn und Zweck der 2003 erst durch die Regelung des 51(c)(1) ergänzten Verfahrensbestimmung.
Datenschutz im Gesundheitswesen
Ungleiche Google Cache?
Trade Secrets sind gesetzlich und vertraglich geschützt und setzen bei der Einräumung eines Nutzungsrechts einen Vertrag zumindest im Format eines Non-Disclosure Agreement oder eines Confidentiality Agreement voraus. Anscheinend lassen sie sich nun auch durch eine proprietäre Google-Cache-Funktion schützen, jedenfalls wenn der Eigentümer des Trade Secret Google heißt.
Wirksame Schiedssprüche
McGrann klagte vor dem einzelstaatlichen Amtsgericht von Minnesota, um den Schiedsspruch durchzusetzen, der dem Kläger eine stattliche Summe an Schadensersatz zusprach. Der Beklagte beantragte erfolgreich eine Verweisung zum erstinstanzlichen Bezirksgericht und bestritt unter anderem die Höhe des Schadensersatzes.
Das erstinstanzliche Bezirksgericht bestätigte den Betrag, der vom Schiedsgericht beschlossen wurde, und wies die Behauptungen der First Albany Corporation als unbegründet zurück.
Das Bundesberufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und berief sich zur Begründung auf den Präzedenzfall Claude M. Schoch v. InfoUSA, Inc.; American Business Information Marketing, Inc., Az. 03-1296, in dem das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks zwei Voraussetzungen entwickelte, anhand derer ein Gericht den Schiedsspruch bezüglich Schadensersatz prüfen muss.
Es wird von dem angerufenen Gericht geprüft, ob das Schiedsgericht bei der Beschlussfassung über seine vertraglich festgesetzte Kompetenz hinausgeht und ob der vom Schiedsgericht festgesetzte Betrag completely irrational, vollständig unrealistisch, ist. Eine rechtliche Prüfung wird von den Gerichten jedoch nicht vorgenommen.
Internet-Kundin schlägt zurück
Tieren auf der Spur
Firma plündern: 25 Jahre
Stundenlang warten
Graumarkt für Kugellager
Recht verwirrend
Betreten auf eigene Gefahr
Frage: VO-Lobby
Antwort
Das liegt vielleicht daran, dass im Verordnungswesen unter dem Radar der Öffentlichkeit gearbeitet wird - da liegt nicht das große Geld, und es gibt so viele Verfahren, dass die Presse ihm weniger Aufmerksamkeit schenkt.
Eben aus diesem Grunde muss die gesamte Verordnungsgebung jedoch öffentlich sein (Administrative Procedure Act).
Ich bezeichne das als Fach-Lobbying: Man bringt sein fachspezifisches Wissen ein - Geld/Kontakte/Politik spielen keine/kaum eine Rolle. Fachwissen und formgerechte Darstellung geben den Ausschlag. Man muss die administrativen Abläufe verstehen, in die eine VO eingebettet wird, sowie das VO-Gebungsverfahren in den Ministerien selbst.
Ich rate immer, an die Geltendmachung von General- oder Gruppeninteressen zu denken und zudem an die der Partikularinteressen. Beispiel: Die ersten über einen Verband oder eine spezielle Ad-Hoc-Interessensgemeinschaft, die zweiten selbst einreichen. In der Regel werden beide Arten der Stellungnahme von Anwälten verfasst. Teilnahme an der Gruppenkommentierung schließt die Geltendmachung von Partikularinteressen nicht aus, solange sie nicht widersprüchlich sind.
Jedes Mitglied der Öffentlichkeit kann teilnehmen. Mandantenverfahren darf ich nicht erwähnen, daher gebe ich Ihnen andere Beispiele: Unseren Referendaren mit Motorad- und Reifenexpertise hatte ich übungshalber aufgetragen, eine geplante Motorradreifen-VO zu kommentieren. Anschliessend fanden sie sich in der Begründung der fertigen VO im Federal Register zitiert. Nach dem Erlass des Bundes-Spam-Verbotsgesetzes bereitete ich aus eigenem Interesse eine Stellungnahme zur Antispam-VO der FTC vor, die sich auf ein Fragment der Spamregeln bezog, die Definition des Absenders, zu der ich Fachwissen beisteuern konnte.
Da jedermann am VO-Gebungsprozess beteiligt sein darf, muss man darauf achten, in der Masse nicht unterzugehen. Viele kommentieren ungeschult, aus Ärger oder von anderen angestachelt, oft genug ohne Sachverstand oder zumindest formgerechten Auftritt. Man muss sehen, dass man selbst Weizen liefert, und nicht mit der Spreu untergeht. Wenn Sie sich die Stellungnahmen anschauen, finden Sie manchmal 5000 Postkarten mit gleichem Text und 10 Stellungnahmen auf Kanzlei- oder Mandantenbriefkopf. Wie der VO-Geber die Stellungnahmen wichtet, können Sie sich denken.
Neben den schriftlichen Stellungnahmen kann man mündlich kommentieren. Ein Beispiel ist eine Erklärung bei der Anhörung im Schatzamt zur Definition der Einreise in die USA für Zwecke der Besteuerung Nichtansässiger. Dazu hatte ich eine Kollektive gebildet: Eine Gruppe interessierter ABA-Mitglieder; für den Ausschuss gab ich die Stellungnahme ab und verteidigte sie in der Anhörung.
Die Bedeutung der Teilnahme am VO-Gebungswesen kann man kaum überschätzen: Was die eine Lobby im Kongress an Gesetzen produziert, wird von der anderen Lobby im VO-Gebungswesen bei den Ministerien ins Gegenteil verdreht, abgeschwächt oder praktikabel gemacht.
Wettbewerbsverbot wirksam
Grenzen der Vereinigung
Padilla-Urteil
Verkürzte Verjährung per Vertrag
Halbmast für Rehnquist
Sachstandsbericht kein Vertrag
Steuer auf geistiges Eigentum
Hintergrund der Berufung war die Frage, ob ein von dem Steuerzahler abgeschlossener Vertrag als Verkauf geistigen Eigentums und damit als Kapitalgeschäft oder als schlichter Lizenzvertrag zu werten sei. Das Bundesfinanzgericht hatte diesen wie einen Lizenzvertrag ausgelegt und die Lizenzgebühr als regelmäßiges Einkommen unter dem Bundessteuergesetz, Internal Revenue Code, für versteuerbar erklärt.
Nach erneuter Auslegung des Vertrags unter Einbeziehung des Parteiwillens und der im Vertrag getroffenen Wortwahl stellte das Berufungsgericht keine Zweideutigkeit des Vertrags, auf die sich der Steuerzahler berief, fest. Verwende er im Vertrag das Wort Lizenzgebühr, License Fee, könne er sich später nicht auf einen Verkauf anstatt einer Lizensierung berufen. Diese Auffassung bestätigt der Präzedenzfall Redler Conveyor Co. v. Commissioner, 303 F.2d 567, 569 (1962).
Ebenfalls erklärte es den Steuertatbestand des IRC §1235 für unanwendbar, der auf Einkünfte aus dem Verkauf von Patenten direkt und auf Einkünfte aus Verkauf von anderem geistigen Eigentum analog Anwendung findet. Der Tatbestand greife nur, wenn alle wesentlichen Patentrechte oder Rechte an Geschäftsgeheimnissen oder Marken, die für die Nutzung erforderlich sind, übertragen werden. Ansonsten seien Zahlungen als Lizenzgebühr und damit als regelmäßiges Einkommen zu qualifizieren.
Kopie verboten: $150.000
Andererseits erlaubt das Fair Use-Prinzip jedermann, sich mit Blogeinträgen auseinander zu setzen und dazu notwendige Ausschnitte zu übernehmen. Allerdings setzt dies mehr als Copy & Paste voraus, beispielsweise eigenes Nachdenken und Schreiben, wozu selbst mancher juristische Blogger zu faul ist.
Lexmark darf Patronen vorenthalten
Streitig war das Prebate Program der Beklagten. Dieses sah für den Käufer einer Druckerpatrone, die im Rahmen dieses Programmes von Lexmark angeboten wurde, eine Rückgabepflicht der verbrauchten Patrone an den Verkäufer vor. Als Gegenleistung wurden diese Druckerpatronen günstiger angeboten und verkauft.
Der Kläger, eine Firma, welche auf das Wiederaufbereiten verbrauchter Druckerpatronen spezialisiert ist, war der Auffassung, dass genuine Issues of material Fact, vgl. Delta Sav. Bank v. United States, Az. 02-5123, also Tatsachenstreitigkeiten, bestehen. Das Untergericht entschied jedoch, dass lediglich Rechtsfragen streitig sind, die es ohne eine Jury entscheiden dürfe. Eine Verhandlung, die zur Beweiswürdigung führe, ist somit nicht notwendig. Der Kläger versuchte diese Entscheidung in zweiter Instanz anzugreifen.
Er warf der Beklagten vor, gegen §17500 und §17200 des California Business and Professions Code verstoßen zu haben, in dem sie angeblich unaufrichtige und irreführende Werbung praktizierten. Das Gericht wies diese Vorwürfe als unbegründet zurück.
Ein Verstoß gegen das Patentrecht läge nicht vor, da das Prebate Program noch in den Schutzbereich des Lexmark-Patents falle. Auch der Vorwurf des Klägers, dass die Beklagte keine wirksamen Verträge mit den Käufern geschlossen hätte, wurde vom Berufungsgericht zurückgewiesen. Die Beschreibung des Programms auf den Produkten sei ausreichend, um als Bedingung Vertragsgegenstand zu werden. Auch der günstigere Kaufpreis sei als Gegenleistung der Beklagten ausreichend gewesen; und ein Kauf der Prebate-Druckerpatronen durch den Käufer sei eine konkludente Annahme, so erklärte das Bundesberufungsgericht.
Zusammenfassend hat das Bundesberufungsgericht die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts bestätigt, und somit Lexmark gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, die Vertragspflichten gerichtlich durchzusetzen, bzw. seine Kunden wegen Vertragsbruch zu verklagen.
Frauen anbrüllen: Haftung
Beweis des Sachverständigen
Staatsimmunität und geistiges Eigentum
Erneut Zuwachs für BCR
Nur Meinung, kein Squatting
Zuvor hatte er eine Domain unter Verwendung des markengeschützten Namens des Beklagten als Second-Level-Domain angemeldet. Seine Webseite enthält ein Diskussionforum, das auch die öffentlichen Meinungsäußerungen des Beklagten zum Thema nahm, die dieser auf seiner ähnlich lautenden Webseite zur Homosexualität äußerte.
Da er mit der Domainwahl keine gewerblichen Ziele - weder durch Ausnutzung des Bekanntheitsgrads der Marke des Beklagten zwecks Warenabsatzes noch durch Verkauf der Domain an den Meistbietenden im Sinne des Cybersquatting - verfolgte, sondern sich lediglich im Bereich des geschützten Gebrauchs einer Marke für Kritik, Anmerkungen und Parodien und folglich innerhalb der Meinungsfreiheit bewegte, war eine Markenrechtverletzung zu verneinen.
Dritteinwirkung auf Vertrag
So entschied das Berufungsgericht des fünften Bezirks am 23. August 2005 im Fall Cooper Tire & Rubber v. John Booth Farese et al., Az. 04-60774, in dem es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen unlauteren Einwirkens Dritter auf die Geschäfts-und Vertragsbeziehungen anderer, tortious Interference with Contract and Business Relations, ging. Der Beklagte hatte eine eidesstaatliche Erklärung einer ehemaligen Arbeitnehmerin der Klägerin inhalts verleumderischer und rufschädigender Aussagen einem Mitbeklagten zwecks Verwendung in einem unabhängigen Prozess gegen die Klägerin zu kommen lassen.
Tag der Arbeit
Als Mitglied der Supreme Court Bar muss man dem mutigen Rehnquist, der noch vor wenigen Jahren auf dem Fahrrad durch die Stadt gondelte und sich in den vergangenen Jahren vorgenommen haben soll, die Bush-Regierung zu überleben, Dank und Respekt zollen. Man kann ihm vorwerfen, die Entscheidungen des Gerichts nach rechts gerückt zu haben, doch hat er sich nicht in die Ecke der Fundamentalisten und Extremisten drängen lassen, die nun über seine Nachfolge entscheiden und den Gerichtshof auf lange Zeit beeinflussen werden.
Subrogation und Bereicherung
Klagen mit Arbeit verbunden
Datenschutz im Konkurs
2) Die Daten enthalten tatsächliche oder wahrscheinliche Unwahrheiten oder wurden in das Verfahren für ungebührliche Zwecke eingebracht.
Kausalität nicht vor den Richter
Nie mehr in die USA
Rechtloser Zustand II
Rechtloser Zustand
Schmerzensgeld für Halter
Humanitärer Bundeswehr-Einsatz?
Rechnerzugriff, Telefonat: Auswirkung auf Zuständigkeit
Schadensersatz: unterdrücktes Merkmal
Vereinbarung der Schiedsklausel
Diese Grundsätze folgen aus Entscheidungen des obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, beispielsweise: First Options of Chicago, Inc. v. Kaplan, 514 US 938 (1995); Moses H. Cone Memorial Hosp. v. Mercury Constr. Corp., 460 US 24 (1983); Perry v. Thomas, 482 US 483 (1987).
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks nahm auf sie in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2005 im Fall Karren Y. Hill v. PeopleSoft USA, Inc., Az. 04-2187, Bezug. Es hob aufgrund dessen die Entscheidung des Untergerichts auf und wies es an, erneut die Verweisung an das Schiedsgericht zu entscheiden.
Das Untergericht hatte irriger Weise eine zwischen den Parteien vereinbarte Schiedsklausel für unwirksam erklärt, da nach seiner Ansicht die für die Wirksamkeit nach dem Recht von Maryland erforderliche vertragliche Gegenleistung, Consideration, nicht vorlag.
Kein Theater Für die Jury
Der Kläger warf den Beklagten eine Reihe von zivilrechtlichen Delikten vor, unter anderem tätliche Beleidigung, Assault, Körperverletzung, Battery und Freiheitsberaubung, false Imprisonment. Diese Verletzungen soll er nach seiner Einweisung in eine geschlossene Sonderschule erlitten haben, in die er nach einer jugendstraflichen Verurteilung wegen terroristischen Drohungen, terroristic Threatening, und strafbarem Unfug, criminal mischief, auf Wunsch seiner Eltern geschickt wurde. Das Bezirksgericht entschied zu Gunsten des Klägers, und schloss sich somit dem Spruch, Verdict, der Geschworenen an.
Die Entscheidung wurde in der Berufung wegen fehlerhafter Anweisung der Zivilgeschworenen, Jury, teilweise aufgehoben. Der Anwalt des Klägers habe im erstinstanzlichen Prozess bei der Zeugenbefragung irrelevante Fragen gestellt, die die Jury beeinflusst haben könnten. Das Gericht hatte zwar den zahlreichen Einsprüchen der Beklagten stattgegeben, jedoch unterliess es, die Jury ausdrücklich darauf hinzuweisen, das Gesagte zu vergessen. Dieser Verfahrensfehler sei so bedeutsam gewesen, dass er eine teilweise Aufhebung des Urteils des Bezirksgericht rechtfertigt.
Ein passendes Gericht
Champerty lebt noch
Verfahren nicht ausgesetzt, Klage abgewiesen
Implantat: gesteigerte Haftung
Domaindaten, Phishing, Spam
Wenn man glaubt, die Offenlegung der Daten von Internet-Teilnehmern führe zu mehr Sicherheit, täuscht man sich selbst bei der Registrierung von Domain Namen. Die US-Regierung glaubt, der Zwang zur Offenlegung von Domain-Registrierungsdaten verhindere den Missbrauch. ...
Die WDRP Compliance, die Offenlegungspflicht für Domainregistrierungsdaten sind ebenso schwachsinnig wie die Impressumspflicht. Jeder kann sich die offengelegten Daten und die Identität des Offenlegungspflichtigen aneignen. Der so wunderbar geschützte Verbraucher wird in die Irre geführt, selbst Strafverfolger werden zur Zeitverschwendung gezwungen, und außer den Phishern sind wir alle die Dummen.
Details im Schwesterblatt Die Blogelei.
Auf Produkthaftung anwendbares Recht
Die Klägerin warf den Beklagten einen Entwicklungsfehler bei Sicherheitsgurten vor, da sie aufgrund ihrer Funktionsuntüchtigkeit bei einem Autounfall eine Rückenmarkverletzung mit Querschnittslähmung erlitten hatte.
Zur Beurteilung des Vorliegens eines Entwicklungsfehlers und als Subsumtionsgrundlage erteilte das Untergericht eine fehlerhafte Anweisung an die Geschworenen, die mit dem Produkthaftungsrecht des Staates Florida nicht vereinbar war. Die Jury sollte ihre Beurteilung unter Vornahme einer objektiven Risiko-Nutzen-Abwägung vornehmen.
Nach dem Produkthaftungsrecht von Florida reicht es in weniger komplexen Fällen, in denen die Funktionsweise eines Produkts für Laien nachvollziehbar und die damit verbundene Erwartungshaltung der Verbraucher eindeutig ist, jedoch aus, die Beurteilung des Vorliegens eines Entwicklungsfehlers aufgrund der Abweichung von der allgemeinen Erwartung vorzunehmen. Die allgemeine Erwartungshaltung eines Verbrauchers stellt in diesen Fällen nach dem Produkthaftungsrecht von Florida eine selbstständige, ausreichende Bewertungsgrundlage dar.
Zur Bestätigung dieser Auslegung des Produkthaftungsrechts des Staates Florida verweist das Bundesberufungsgericht auf eine Entscheidung des einzelstaatlichen Berufungsgerichts in einem ähnlich gelagerten Fall, Force v. Ford Motor Co. 879 So. 2d 103 (Fla.Dist.Ct.App. 2004). Die Jury, durch die fehlerhafte Anweisung auf die Beurteilungsgrundlage unter Verweis auf die Rechtslage nach dem Restatement (Third) of Torts, §2 Product Liability, irregeführt, konnte keine adäquate Subsumtion durchführen. Der Fall ist daher neu aufzuwickeln.
Für Hersteller unterstreicht dieses Urteil das Risiko, sich nur an einer landesweit anerkannten Rechtsquelle wie den Restatements zu orientieren. Neben dem Common Law und den Gesetzen, die teilweise auch Modellgesetze wie den Uniform Commercial Code mit einzelstaatlichen Unterschieden umsetzen, spielen die Restatements eine bedeutende Rolle, die angesichts der vorliegenden Entscheidung jedoch nicht überbewertet werden darf. Mit Blick auf die Rechtssicherheit bietet der amerikanische Markt daher nicht die Homogenität, die sich in der Europäischen Union anbahnt und in vielen Wirtschaftsbereichen durchsetzt.
Vorrang des Schiedsverfahrens
Stellungnahme: Absenden?
Copyright Office
...
Implementating Regulations, Artists' Rights and Theft Prevention Act of 2005, Title I of the Family Entertainment and Copyright Act; Reply Comment
Dear Sir or Madam:
The undersigned would experience serious difficulties as a result of the proposal to limit prefiling to users of Internet Explorer.
Internet Explorer remains unavailable for many computers, including those in my practice of law which uses the Unix, Linux, OSX and GEOS operating systems and standards-compliant browsers.
Sincerely yours,
Absenden?
Redskins-Marken rufschädigend?
Im Jahre 1992 hatten sieben Ureinwohner die Löschung von sechs Marken des American-Football-Teams Washington Redskins beantragt. Sie beriefen sich auf mehrere Verletzungen des Lanham Acts, welcher das amerikanische Bundesmarkenrecht regelt. Unter anderem würden die eingetragenen Marken die nordamerikanischen Ureinwohner herabwürdigen.
Im Markenamt gab das Trademark Trial and Appeal Board dem Antrag im Jahre 1999 statt, worauf die Eigentümer des Footballteams Klage beim erstinstanzlichen Bundesgericht im District of Columbia einreichten. Der Klage wurde stattgegeben.
Daraufhin legten die Indianer Berufung ein. Diese hatte Erfolg. Das Bundesberufungsgericht verwies die Rechtssache zur erneuten Entscheidung an das erstinstanzliche Bundesgericht zurück.
In einer ausführlichen Darstellung legt Miriam Abou Afasch die Entscheidung, deren Hintergründe und die Begründung für die Entscheidung dar.
Zurechnung der Zuständigkeitsmerkmale
Pflicht zur Schadensminderung
Hessenkunst im US-Interesse
Nichtiger Vertrag: Risiko für neue Vertragspartei
Der Fall mit seiner ausführlichen Begründung verdeutlicht das Risiko, das einer Vertragsanbahnung mit einer Partei folgt, die bereits eine Vertragsbeziehung mit einem Wettbewerber eingegangen war.
Vioxx $253 Mio.
Glück im Spiel
Verletzung der Anonymität
Begnadigung einer Hingerichteten
Zuständigkeit durch Webwerbung
Schiedsspruch gegen Staat
Das Urteil vom Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks, United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit vom 17. Juni 2005, in Sachen TMR Energy Limited v. State Property Fund of Ukraine, Az. 03-7191, untersucht einen solchen Sachverhalt.
Das Berufungsgericht wies die Zuständigkeits-Argumente des Fonds zurück, die sich aus dem Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren der zypriotischen Klägerin für einen schwedischen Schiedsspruch ableiten. Es lehnte ebenfalls die Behauptung ab, der Schiedskörper habe bei der Beurteilung der Haftung die Grenzen des Schiedsvertrages überschritten und gegen den Ordre Public verstoßen.
Abzapfen von EMail am Server
Hilfe, Ausforschung!
- Discovery: Das Beweisverfahren, auf gut Deutsch das Ausforschungsbeweisverfahren, mit dem u.a. über unbeteiligte Dritte Beweise für Klagebehauptungen gesucht werden. Dieses Verfahren geht der Hauptverhandlung voraus und findet nicht vor dem Gericht statt, sondern zwischen den Parteien.
- Depositions: Die Zeugenvernehmung im Rahmen der Discovery.
- Interrogatories: Eine Anordnung an Zeugen, Unterlagen vorzulegen und schriftliche Fragen zu beantworten.
- Transcript: Das Wortprotokoll der Vernehmung. Zeugenvernehmungen erfolgen im Beisein eines Wortprotokollführers. Das Wortprotokoll wird zu den Verfahrensakten genommen.
- Subpoena: Die Anordnung an Zeugen, der Aufforderung zu Depositions und Interrogatories zu nachzukommen.
- Subpoena Duces Tecum: Eine Anordnung an Zeugen, zur Vernehmung Unterlagen mitzubringen und offenzulegen.
- Protective Order: Eine Verfügung des Gerichts auf Antrag der Zeugen oder Dritter zum Schutz der Unterlagen und protokollierten Aussagen, die im Rahmen der Discovery ins Verfahren eingebracht werden. Normalerweise wird alles den Parteien mitgeteilt und vieles öffentlich zugängig. Durch eine Protective Order werden Teile der Aussagen und Unterlagen geschützt. Der Schutz erfasst meist das Verbot der Veröffentlichung. Praktisch bedeutet es oft, dass nur die beteiligten Anwälte die Aussagen und Unterlagen lesen/wahrnehmen dürfen.
Darf ich denn mit dem Zeugen vor der Vernehmung sprechen, damit er nicht unsere Geschäftsgeheimnisse verrät? Pi-Mal-Daumen-Antwort: Zeugenbeeinflussung ist unzulässig und kann sogar strafbar sein. Die Zeugenladung stellt jedoch kein Mundverbot dar.
Also insgesamt eine ABM für Anwälte, obwohl ich mit dem Verfahren nichts zu tun habe? Leider. Zumal hier in den USA über 50 Rechtsordnungen unterschiedliche Regelungen enthalten. Also alles dort oben unter dem Vorbehalt, dass das anwendbare Recht erst noch ermittelt und ausgewertet werden muss.
Markenrecht extraterritorial?
Verkauf des Urheberrechts
DAJV Jahreskonferenz
Wahl: Unterlagen
Wer seit weniger als 25 Jahren nicht mehr dauerhaft in Deutschland lebt, darf wählen - wer nicht einmal 25 ist, aber vielleicht jahrelang in Deutschland gelebt hat, - nur nicht am Stück, - darf nicht.
Unterschriften bei Post sammeln
Längere Sommerzeit
Es schreibt unter anderem eine Verlängerung der Sommerzeit um insgesamt zwei Monate zum Zwecke der Energieeinsparung vor. Diese Regelung ergänzt den Uniform Time Act of 1966 in 15 USC §260a. Ihm zufolge ist den Einzelstaaten die Beachtung der allgemeinen Regelungen zur
DSL: Wettbewerb am Ende
Telekomkonzerne, die selbst in ihren Netzen DSL anbieten, werden daher nun wie Kabelbetreiber behandelt, die Informationsdienste anbieten. Diese waren schon bisher nicht verpflichtet, den Providern Zugang zu ihren Netzen zu gewähren. Die FCC hat jedoch eine Übergangsfrist von einem Jahr bestimmt: So lange müssen die Telefongesellschaften ihre Netze noch für ISPs offen halten.
Der FCC-Beschluss war aufgrund eines hier bereits angesprochenen Urteils des Obersten Bundesgerichtshofs erforderlich, jedoch wird er kritisiert, vgl. The Wall Street Journal vom 8. August 2005: As Web Provider's Clout Grows, Fears Over Access Take Focus. Es wird unter anderem befürchtet, dass der DSL-Wettbewerb eingeschränkt, wenn nicht sogar monopolisiert werden wird. Das könnte wiederum in einem Konflikt mit der Federal Trade Commission,der Verbraucherschutzbehörde, enden.
Bin Laden in Washington geladen
Strafrechtliche Verfolgung
FCPA gegen Bestechung
Ratifizierung von CAFTA
Besorgnis ruft daher das im Abkommen enthaltene Kapitel über intellektuelle Eigentumsrechte hervor. Hiernach wird insbesondere eine Einschränkung der Herstellung und des Vertriebs generischer Medikamente, sowie der Ausschlachtung und Patentierung des zentralamerikanischen Artenreichtums durch nordamerikanische Pharmakonzerne befürchtet. Positiv auf die Ratifizierung dürften nach mancher Auffassung US-Softwarehersteller reagieren, da das CAFTA gemäß des umstrittenen Digital Millenium Copyright Act ein Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen enthält sowie die zeitliche Verlängerung des Urheberrechtsschutzes und die Zulassung von Softwarepatenten verlangt.
Eid und Lüge im Kongress
Leckerei läßt Gericht kalt
Gnadenfrist für Bonusregel
Ernennung verfassungsgemäß
Führerschein u.a.
Amtliche Dokumente werden den ausstellenden Behörden zugesandt. ... Wir bitten Sie, den Gegenstand mit diesem Schreiben weiterzuleiten. ... Service Center Briefermittlung
With the compliments of the American Embassy Berlin, Consular Affairs Section
Strafe für Referendum
Verleumdung im Beschwerdeverfahren
Die Klägerin hatte sich um eine interne Stelle beworben. Obwohl ihr Vorgesetzter ihr angedeutet hatte, er werde sich besonders für sie einsetzen, wurde ihre Bewerbung von der Auswahlkommission abgelehnt. Danach verschlechterte sich aus Sicht der Klägerin plötzlich das Arbeitsklima, und ihr wurden gewisse Privilegien entzogen. Im erfolglosen interne Beschwerdeverfahren wandte sich ihr Vorgesetzter gegen sie und brachte Argumente vor, die ihre Ungeeignetheit für die besagte Stelle belegen sollten. Da diese nicht zutreffend gewesen seien, sah sich die Klägerin in ihren Rechten verletzt.
Das Gericht wies die Auffassung der Beklagten zurück, es habe sich bei der Anhörung in der Beschwerde um ein quasigerichtliches Verfahren gehandelt. Dafür seien nicht alle Kriterien, die das Recht des Staates Pennsylvania verlangt, erfüllt worden. Insbesondere müsse bei einem solchen Verfahren sicher sein, dass eine Regierungsstelle daran beteiligt ist, weil dadurch die Einhaltung gewisser prozessualer Mindeststandards gewährleistet sei.
In den übrigen Punkten wurde die Revision der Klägerin jedoch zurückgewiesen. So sah das Gericht keine Anhaltspunkte für einen Fehler bei der Zulassung des verkürzten Verfahrens oder für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung oder beruflichen Diskriminierung.
Hemmung der Verjährung
Lieber nicht heimkehren
Ehrlich gesagt
Schmiergeld für Musik
Was der Sheriff so glaubt
Werke für Eigenbedarf anpassen
Sicherheit durch Hinterlegung
Skandal um Skandal
Eine Journalistin vertraute auf das Recht, eine vertrauliche Quelle geheim behalten zu dürfen - das darf sie nach Bundesrecht nicht, weil es nun doch kein solches Bundesrecht gibt, - und landete im Gefängnis, obwohl sie ihren Bericht zur Plame-Affäre nicht einmal verfasste oder veröffentlichte.
Nett. Danke.
Noch netter, wenn man auch eine ältere Rezension von Andreas Gerhardinger, Kochinke und Nebel: Schaden am Computer durch verlorene oder veränderte Computerdaten in der US-amerikanischen Rechtsprechung zum Bericht Sind Computerdaten körperliche Sachen? aus VersRAI 2004 Heft 1, 8-10, entdeckt.
Selbst wenn ein Satz wie ein Verriss aussieht - Eine eigene Argumentation für oder gegen die eine oder andere Ansicht findet jedoch nicht statt -, scheinen die hier aufgegriffenen Themen doch auf Interesse zu stoßen. Feedback für die Themenwahl um drei Ecken - immerhin.
GALJ-Autor Jens Nebel ist nun als Rechtsanwalt in Essen, in derselben Kanzlei wie GALJ-Verfasser Alexander Connolly, tätig.
Politische Diskriminierung
Angriff auf Versäumnisurteil
GALJ, Findlaw und Phisher
Lebensabend mit 45?
Vielleicht liegt es an rechtlichen Vorgaben. Anspruch ab 55, 60, 65 auf den finanziell geordneten Lebensabend ersetzt den Antrieb auf Neues. Klar, auch in den USA kann man sich früh vom Arbeitsleben absetzen, aber jeder hat das Recht, solange zu arbeiten, bis am Schreibtisch oder Werkstock das verlängerte Nickerchen folgt.
Besucht man Deutschland, erhält man den Eindruck, diese Einstellung sei eher krankhaft als nachahmenswert. Wahrscheinlich hat man dort kaum noch Gelegenheit, vom Kollegen im Alter von 70 oder 80 Jahren zu lernen. Das Gefühl, vor der Pension noch ein paar Jahre notgedrungen und entmotiviert abreißen zu müssen, schleicht sich nicht ein.
Anerkenntnis der Sammelklage
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks bestätigte die Entscheidung des Untergerichts, dass mit der Annahme des Anerkenntnisangebotes durch die benannten Kläger nicht die gesamte Klage erledigt sei. Während bei anderen Klagetypen das Anerkenntnis eine bevorzugte Erledigungsart bilde, solle die Sammelklage nach Rule 23(b)(e) FRCP sicherstellen, dass in einem effizienten Verfahren auch kleine Ansprüche, die ansonsten nicht wirtschaftlich zu verfolgen wären, geltend gemacht werden können.
Diesen Rechtsgedanken müsse das Gericht nach dem Präzedenzfall Anchem Prods., Inc. v. Windsor, 521 US 591, 617 (1997), des Obersten Bundesgerichtshofes der Vereinigten Staaten in Washington, DC, beachten, sodass die Erledigung hinsichtlich der benannten Kläger nicht automatisch auch die restlichen Kläger erfasse. Zum hier materiellrechtlich anwendbaren Inkassomissbrauchsgesetz Fair Debt Collections Practice Act, FDCPA, siehe auch Kochinke / Czechleba, Inkasso als Falle für Rechtsanwälte, 13 German American Law Journal (15. September 2004).
Empörend!
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks wies mit einer ausführlichen Erörterung der Anspruchsmerkmale sowie der sachlichen Zuständigkeit die Klage im Fall Gail M. Norton v. David J. Mcosker, Executor of the Estate of Russell J. Hoyt, Az. 03-2281, am 19. Mai 2005 ab.
Die Auflösung der illiziten Lebensbeziehung stelle ein normales Ende des Verhältnisses dar und gelte ohne weitere Merkmale nicht als empörendes Verhalten, welches als Tatbestandsmerkmal für einen Schadensersatzanspruch erforderlich ist. Ehegleiche Versorgungsansprüche gebe es nicht.
Werbung und Redefreiheit
Das Gericht stellte zur Begrenzung von Höhe und Fläche fest, dass die Verordnung im Rahmen der Zeit, Ort und Art-Verfassungsdoktrin bleibt und nicht den Inhalt der Rede regelt oder steuert. Zudem läßt sie hinreichend Raum für alternative Wege, das Rederecht auszuüben. Die Stadt hat verfassungsgerecht mit dem geringstmöglichen Eingriff ihr Ziel realisiert, die Verschandelung des Stadtbildes zu verhindern, und hätte verfassungsrechtlich weiter gehen dürfen. Die Standortbeschränkungsfrage verwies das Gericht an die Unterinstanz zurück, das sie im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs prüfen muss.
Knebelvertrag mit Sammelklage-Verzicht
Kein Anspruch auf Tempolimit
Die Rechtsstaatsgarantie der Bundesverfassung sehe eine Begrenzung der Handlungsmacht des Staates vor, nicht eine Garantie für einen Mindestmaß an Sicherheit. Dies gelte hier, weil die Gemeinde weder die Gefahr geschaffen noch die Bürger auf das Gewissen schockierende Weise ignoriert hat.
Ehevertrag mit Kostenklausel
Schiedsklausel darf Anspruch nicht abwürgen
Any dispute or claim arising out of relating to Employee's employment or any provision of this Agreement ... shall be submitted to arbitration pursuant to the commercial arbitration rules of the American Arbitration Association. This Agreement shall be governed by the United States Arbitration Act. ... The parties agree that punitive damages may not be awarded in an arbitration proceeding required by this Agreement.
Da der Oberste Bundesgerichthof in seiner Auslegung des Federal Arbitration Act gebietet, im Zweifel Schiedsklauseln aufrechtzuerhalten, und auch Rassendiskriminierungsklagen mit Strafschadensersatzanspruch als schiedsfähig ansieht, beurteilte das Gericht nicht gesamte Schiedsklausel als nichtig, sondern lediglich den abtrennbaren Verzicht auf einen gesetzlichen Anspruch.
Gefahr offen und erkennbar
Umwelthaftung und anwendbares Recht
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied am 24. Juni 2005 in dieser das Umweltrecht betreffenden Haftungssache unter anderem die Auslegung des Begriffs arranger liability. Dieses Haftungsmerkmal wird im Recht von Alaska, AS § 46.03.822(a)(4), und im Bundesumweltgesetz, dem Comprehensive Environmental Response, Compensation, and Liability Act, CERCLA, 42 U.S.C.§§9601-9675, geregelt.
Popup kein Markenverstoß
Kostüm zerlegt
Montag unabhängig
Gnadenfrist
Vorurteil gegen Kunden
Was nach dem geänderten Urheberrecht für Filmnutzer zulässig sein soll, soll auf dem Weg über das Markenrecht wieder verboten werden. Der dort geschilderte Konflikt betrifft die gesetzlich zugelassene Veränderung von Werken. Verbraucherschützer Ed Foster weist in seinem GripeLog laufend auf Fälle hin, in denen Kunden, vor allem im Software-Bereich, wie Piraten behandelt werden.
Friedensvertrag mit Drittwirkung
Das Gericht entschied, dass nach dem Ausschöpfen politischer Verhandlungsmöglichkeiten mit dem Friedensvertrag der Rechtsweg verschlossen wurde und lediglich politische Fragen offen blieben, für die die Gerichte unzuständig sind.
Kausalität im Kartell
Fax Spam: halbherziges Verbot
Der Entwurf S. 714, Junk Fax Prevention Act of 2005, der nun dem Präsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet wird, enthält bedeutsame Lücken. Beispielsweise wird als Zustimmung zum Erhalt von Werbefaxen die Veröffentlichung einer Telefaxnummer auf einer Seite im Internet bezeichnet, siehe neuer 47 USC §227(b)(1)(C)(ii)(II).
Solche Bestimmungen können sich mit einem Trend zur Veröffentlichungspflicht für Kontaktdaten im Internet beißen, der jedoch primär im Rest der Welt zu entdecken ist. In den USA ist der Internet-Teilnehmer hingegen - auch durch solche Bestimmungen - gehalten, seine Kontaktdaten gerade nicht im Internet preiszugeben.
Immunität und Verzicht
Stahl, Dumping, Strafzoll
Es erachtete die verfahrensverbundenen Anträge anderer deutscher Stahlhersteller im selben Überprüfungsverfahren als abtrennbar. Somit konnte es die Erhebung von Strafzöllen für die Ausfuhren der SEW-Firmen nach § 777(i) Tariff Act of 1930 bestätigen, die es im vorangegangenen Verfahren festgesetzt hatte.
Vom Bett ins Blog
Unbeteiligt, doch mit Teilnahme am rechtlichen und doppelmoralischen Schicksal der Beklagten prüft Julie Hilden die Rechtsgrundlagen eines aktuellen Washingtoner Falles: Are Accounts of Consensual Sex a Violation of Privacy Rights?
Häusle, P2P, 10 Gebote, Internet: Ende mit Schrecken
- McCreary County v. American Civil Liberties Union of Ky., Az. 03-1693: Konfuses Verbot des Aufstellens religionspreisender Statuen in öffentlichen Gebäuden. Verwirrung im ganzen Land. Was meint das Gericht eigentlich?
- Castle Rock v. Gonzales, Az. 04-278: Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf polizeiliches Einschreiten zur Vollstreckung gerichtlicher Abschreckungs-Verfügungen gegen nachstellende Personen.
- National Cable & Telecommunications Assn. v. Brand X Internet Services, Az. 04-277: Kabelinternetanbieter brauchen ihre Netze Wettbewerbern nicht zu öffnen, anders als Telefonanbieter. Da die Telefondienste eine Befreiung von dieser Pflicht erwarten, wird mit dem Untergang der kleinen Internetanbieter, einem Duopol von Kabel- und Telefonriesen und einem Preisanstieg für Broadband-Kunden gerechnet, was mit weniger Innovation durch Dritte einhergehen dürfte.
Sein Pensum für diese Gerichtsperiode hat das Gericht damit geschafft und gleichzeitig bestätigt, dass ein Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende vorzuziehen ist. Jeder Amerikaner wird heute überrascht sein, zumindest von einigen Ergebnissen, und die Fundamentalisten der USA dürften in ihrer Verbitterung über das Gerichtswesen bestärkt worden sein. Das dürfte den Ruf nach fundamentalistischen Richter noch lauter erschallen lassen. Da erfreut die Nachricht, dass der Vorsitzende Richter William Rehnquist nicht abdankte. Er gilt zwar als erzkonservativ, aber verbohrt ist er nicht, und das erz-Prädikat passt heute auch nicht mehr.
Botschaft: Organ der Rechtspflege
Bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Tätigkeitsbereich eines Notars werde die Konsularabteilung vorrangig in Form der Beurkundung sowie der rechtlichen Beratung hinsichtlich der möglichen Beantragung von Erbscheinen aktiv. Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts, IPR, spielen dabei eine bedeutende Rolle.
Im strafrechtlichen Rahmen ist neben der Rechtshilfe die Betreuung deutscher Staatsangehöriger, die in Amerika zu Tode verurteilt sind, und anderer Strafgefangener bedeutsam. Die Fragen der Referendare erörterte Konsul Moosburner im weiteren Verlauf des Kolloquiums und erklärte zudem die Anforderungen an Bewerber für den diplomatischen Dienst.
Marken verwechselbar
Enteignung vereinfacht
Verjährt laufende Zahlpflicht?
Der Trust ergibt sich gesetzlich aus dem Perishable Agricultural Commodities Act of 1930, 7 USC §§499a-499s, und schützt Landwirte bei Warenlieferungen statt des hier unüblichen Eigentumsvorbehalts.
Das Gericht entschied, dass sich die Zahlungsverpflichtung nach dem allgemeinen Verjährungsrecht beurteilt und die Verletzung nicht fortlaufender Natur ist, die das Verjährungsdatum hinausschiebt, selbst wenn sich die Verletzung der Treuhänderpflicht anders bemisst.
Versicherer im fremden Staat
Malik und EFF: Blog und Recht
Mandatsdaten im Internet
Der werbende Internet-Fragebogen wandte sich an potenzielle Mandanten und andere Personen, die in einer Beziehung zu Mandanten oder Produktgeschädigten standen. Er wurde von den Klägern nach dem Ausfüllen per EMail an die Kanzlei gesandt, und zwar nach einem Hinweis mit bestätigender Schaltfläche, dass der Versand keine Mandatierung darstellt. Die Kanzlei legte aus Haftungsgründen besonderen Wert auf die Nichterteilung eines Mandats. Das Gericht berücksichtigte neben der Kanzleiabsicht auch die Auffassung der Kläger. Diese könnten trotz der Hinweise glauben, sie dürften mit dem Formular eine Mandatsbeziehung anbahnen und bereits im Vorfeld auf eine vertrauliche Behandlung hoffen, da die Kanzlei ja für Mandate diese Werbung mache.
Das Berufungsgericht griff zu dem drastischen Mandamus, weil es eine neue Situation zu beurteilen hat: Mandantenwerbung im Internet verbunden mit der vertraulichen Mandantenauskünften und einem über eine Schaltfläche erklärten Rechtsverzicht. Die Mandanten sahen die Werbung und das Formular als Weg zum Anschluss an das Sammelklageverfahren an.
Soweit die Auffassungen der Kanzlei und der Mandanten auseinanderfallen, dürfen die Mandanten nicht schlechter gestellt werden, als wenn sie sie mit der Kanzlei persönlich in Verbindung getreten wären und Auskünfte erteilt hätten. Zudem war auch keine Rede von einem ausdrücklichen Verzicht auf die anwaltliche Schweigepflicht. Es gibt auch keine klage Aussage der Kanzlei, eine Mandantierung unter allen Umständen abzulehnen. Nach anwendbarem Fallrecht durften die Mandanten daher von der Vertraulichkeit ausgehen, so wie sie auch dem Mandanten gewährt würde, der nicht über das Internet mit dem Anwalt verkehrt.
Auf dem Gabelstapler
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks stellt im Fall Nanette Sanders, James A. Sanders, Jr. v. Lull International, Inc., Rental Service Corporation, Inc. et al., Az. 04-12151, am 9. Juni 2005 jedoch fest, dass Tatsachenfragen im Rahmen der Produkhaftung zu klären sind, die in die Zuständigkeit der Geschworenen fallen.
Die Urteilsbegründung erläutert anschaulich die Voraussetzungen für eine Haftung des Herstellers und Vermieters für ein vom Kunden verändertes Gerät sowie eine Haftpflicht auslösende Fehler in Design, Warnhinweisen und Herstellung.
Überraschung: Abweisung!
So entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 8. Juni 2005 in Sachen Donald Bennett et al. v. City of Eastpointe, Az. 03-2204. Die Parteien müssen vor der Entscheidung über die Erwägungen des Gerichts unterrichtet werden. Sie sollen die Gelegenheit erhalten, vor einer beabsichtigten Abweisung etwa fehlende Stellungnahmen nachzureichen.
Der Fall betrifft Rassentrennungsfragen im Zusammenhang mit dem Radfahren schwarzer Kinder in einer weißen Wohngegend, und die Entscheidungsbegründung geht daher auch auf die verfassungs- und zivilrechtlichen Fragen der diskriminierenden Ausübung der Staatsgewalt ein, wenn eine Minderheit zielgerichtet von der Polizei unter Vorwänden behindert wird.
Abmahnung!
In der Nacht haben Sie es geschafft, ein Paypal-Faksimile einzurichten. Soll ich in Großbuchstaben "Betrug / Fraud" einblenden? In jedem Fall wird der Secret Service unterrichtet; der freut sich.
Ihre Seite geht nun nicht, und Ihre phishende Spam-Einladung können Sie wieder stornieren. Bei Ihrem achten Test haben Sie ja wohl gemerkt, dass Sie hier beim Falschen gelandet sind. Also lassen Sie's und genießen das Wochenende mit anderem Zeitvertreib!
Mit höchster Verachtung!
Nicht ungleich behandelt
So faszinierte Washington ein Fall gegen einen deutschen Arbeitgeber, in dem das Gericht ermittelte, dass das Personal Pech mit einem unglaublichen schlechten Boss hatte, der jedoch alle Angestellten gleich schlecht und niemanden im Sinne des Gesetzes diskriminierend behandelte.
Dann gibt es die Situation, dass sich der Entlassene das eigene Grab schaufelt. Im Fall Doris M. Ineichen v. Ameritech, Az. 04-3094, bestätigte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 10. Juni 2005 eine Kündigung, nachdem es feststellte, dass die Klägerin lediglich aufgrund des ihr nachgewiesenen Missbrauchs von Daten eines Kollegen im Rahmen einer Bonitätsprüfung entlassen wurde.
Dass sie in den Kollegen verliebt, er schwarz, sie weiß, und anderes Personal nicht wegen einer Affäre entlassen worden war, spielte bei der Arbeitgeberentscheidung keine Rolle und kann daher keine Diskriminierungsklage begründen.
Produkthaftung und Klagabweisung
Der Fall betrifft einen Hubschrauberabsturz, der nach Klägeransicht durch fehlerhaft entwickelte oder hergestellte Navigationsinstrumente herbeigeführt wurde. Das Untergericht hatte den Designfehler als Haftungsgrund mit einer schnellen Klagabweisung erledigt, doch den Herstellungsfehler der July zur Beurteilung vorgelegt. Das Berufungsgericht erläutert ausführlich die Merkmale der Klagabweisung in verschiedenen Verfahrensstadien vor und nach der Vorlage an die Jury sowie die Voraussetzungen der Produkthaftung.
Nix ohne SSN
Schutzlos ausgeliefert
Wie das General Accounting Office ermittelte, hält das Heimatlandssicherheitsministerium nicht mit der technischen Entwicklung Schritt. Das ist das Ministerium, das der Öffentlichkeit mit farbfrohen Warnungen vor Angriffen auf den Wecker geht.
Vertrauen verloren
Rehnquist hingegen scheint alles daran zu setzen, die gegenwärtige Bush-Regierung zu überleben, obwohl er schwer erkrankt ist und mehrere Monate nur eingeschränkt seiner Arbeit nachkommen konnte. Er vermittelt den Eindruck, die Wahl seines Nachfolgers nicht von der radikalen Senatsmehrheit beeinflussen lassen zu wollen.
Spam mobil
Commercial electronic mail message means the term as defined in the CAN-SPAM Act, 15 U.S.C 7702 and as further defined under 16 CFR 316.3. The term is defined as "an electronic message for which the primary purpose is commercial advertisement or promotion of a commercial product or service (including content on an Internet Web site operated for a commercial purpose)." The term "commercial electronic mail message" does not include a transactional or relationship message.
Honorar bezahlt - schuldenfrei
Mehrere Millionen Dollar hatten sich als unerwarteter Schuldenberg mit der erfolgreichen anwaltlichen Verteidigung des Ehepaares gegen Behauptungen, es hätte gegen Gesetz und Ethik in geschäftlichen und privaten Angelegenheiten verstoßen, angehäuft.
Sicherheitskontrolle am Flughafen
In seiner Entscheidungsbegründung in Sachen United States of America v. Sergio Ramon-Marquez, Az. 04-30243, entschied das Gericht am 7. Juni 2005, dass auch eine routinemäßige Nachkontrolle nicht gegen den vierten Verfassungszusatz verstößt. Auch die Tatsache, dass der waffenvorbeugende Zweck der Sicherheitskontrolle hier verfehlt wurde, weil statt Sprengstoffs Drogen gefunden wurden, lässt die Nachkontrolle nicht verfassungswidrig werden.
Senat bedauert Lynchings
Heute, am 13. Juni 2005, raffte er sich zu einer förmlichen Entschuldigung auf der Grundlage des Entwurfs S.Res. 39 der Südstaatensenatorin Mary L. Landrieu aus Louisiana auf.
Vor 3451 Jahren
Versicherungspolice mit Schiedsklausel
Sowohl die ablehnende Mehrheitsbegründung als auch die zustimmende Mindermeinung führen auf der Grundlage des Präzedenzfalles des Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Sachen Mitsubishi Motors Corp. v. Soler Chrysler-Plymouth, Inc., 473 US 614 (1985), überzeugende Argumente an, wie die konkrete Konstellation beider Verträge nach dem Mandat des Supreme Court in Washington, im Zweifel auf die Schiedsgerichtsbarkeit zu entscheiden, und dem
Fachbuch, Fachprogramm, Lizenzen
Die Entscheidung ist trotz der absurden Argumente der Kläger lesenswert, da sie wichtige Fragen des amerikanischen Urheber- und Vertragsrechts im Verhältnis Verfasser - Verlag - Programmierer erörtert. Auch die Frage der rechtlichen Auswirkungen eines Asset Purchase im Rahmen eines Spartenverkaufs auf Verfasser und Softwarehersteller wird klar beschrieben.
RSS-Diebe auch in USA
Technisch scheinen die Europäer weiter zu sein. Im Marketing der Klautechnik sind die Amerikaner aggressiver, wobei sie nicht davor zurückscheuen, den Einsatz der RSS-Technik durch Blogger als Freigabe ihres Materials zu bezeichnen und damit das Recht auf den Kopf zu stellen.
Dr. h.c. Jackson bleibt unschuldig
Das Strafverfahren vor dem Superior Court of California im Kreise Santa Barbara erregt die Aufmerksamkeit der Medien. Eine kurze Beratungszeit der Jury bedeutet oft einen Freispruch, während eine lange Beratung eher auf einen Schuldspruch oder Mistrial deutet.
Biblisches Vorbild
Der Coup gelang Apple. Aber hat das Unternehmen vielleicht den Rechtsweg missbraucht, fragt Foster.
Vorberichte: Apple Blogger-Provider verurteilt; Schutz für Webberichte ; Blogger als Amicus Curiae.
Schutz ungleich behandelter Ausländer
Der angestellte, ins Ausland entsandte Kläger war nach seinen Hinweisen auf buchhalterische Unregelmäßkeiten des Arbeitgebers entlassen worden. Er war auch wegen seines Akzentes bekrittelt worden. Das Gericht entschied, dass ein Anspruch auf Entschädigung wegen einer Vergeltungskündigung nach dem
In Bild und Ton vergriffen
Ausstrahlung des US-Rechts
Im Ergebnis bejahte das Gericht die Frage, allerdings in einer Entscheidung, die sich aus unterschiedlichen Voten mit vielfältigen Begründungen bildet, im Fall Spector v. Norwegian Cruise Line Ltd., Az. 03-1388.
Eine schwierige Frage ist die extraterritoriale Anwendbarkeit des US-Rechts. Das Gericht wand sich aus der grundsätzlichen Anerkennung des
Zwei Präzedenzfälle des Obergerichts stehen der extraterritorialen Wirkung ebenfalls entgegen. Andere Erwägungen, insbesondere das Recht des Gesetzgebers zum Erlass von Schutzgesetzen für die Sicherheit der eigenen Bürger, und der Präzedenzfall Cunard S.S. Co. v. Mellon, 262 US 100 (1923), ermöglichten dem Supreme Court jedoch den Schritt zur Anwendbarkeit des ADA auf Schiffe unter fremder Flagge.
Das Urteil wird im internationalen Zusammenhang weiter auszuwerten sein, und zukünftige Entscheidungen werden zeigen, ob das Gericht hier eine Grundlage für die extraterritoriale Anwendbarkeit auch anderer Gesetze gelegt hat.
Zu arbeitsrechtlichen Aspekten des Gesetzes und einer Einführung, siehe Claudius Taubert, Aktuelle Probleme zur Auslegung des Americans with Disabilities Act.
Man macht sich lustig
Kein medizinisches Marijuana
Eine umfassende Erörterung findet sich bereits im SCotUS-Blog.
Paradox der Todesstrafe
Zur selben Zeit erregten jedoch die zahlreichen Hinrichtungen von durch die Besatzungsmächte verurteilten Nazi-Verbrechern die Öffentlichkeit, die nicht nur an Vernichtungsmaßnahmen beteiligte Angeklagte erfassten. Unter Verweis auf die Stadtgeschichte von Landsberg am Lech erklärt Lance, dass die Empörung über Exzesse mit der Wiederbelebung der sozialistischen Opposition zur Todesstrafe zusammenfiel.
Die Ächtung der Todesstrafe bezog sich nach Lances Auffassung auf politische und Kriegsdelikte, während heute der Glaube vorherrsche, die Todestrafe sei seinerzeit als grundsätzlicher Schritt zum Schutze der Menschenwürde aus dem Strafrecht verbannt worden. Die allgemeine Ablehnung der Todesstrafe für nichtpolitische Delikte habe sich erst allmählich nach den sechziger Jahren entwickelt. Bis dahin unterschieden sich die deutschen und amerikanischen Einstellungen kaum voneinander.
Zeitlich fällt dieser Meinungsumschwung mit den ersten drastischen Medienberichterstattungen über das dritte Reich zusammen, die bis dahin im Besatzungsland verboten waren. Bis in die späten siebziger Jahre erklärten Lehrer selbst im Geschichtsunterricht, dass sie auf Anweisung der Besatzungsmächte über diese Phase nicht unterrichten durften. So konnten sich - auch aufgrund der plötzlich allgemein verfügbaren, erschreckenden Darstellungen über das verheerende Dritte Reich - in einer neuen Generation neue Einstellungen zur Todesstrafe, aber auch zu Krieg und Machtmissbrauch entwickeln, die heute überwiegen und zum allgemeinen Kulturgut Deutschlands zählen und von der Einstellung vieler in den USA abweichen. Auf diese Hintergründe geht Lance nicht ein.
Klagezustellung macht krank
Datenschutz im Nahverkehr
Personalien
Hier hatte das Datenbanksystem nicht richtig funktioniert, sodass die Abfrage länger als üblich dauerte. Der festgehaltene Bürger glaubte darin eine Verletzung des vierten Verfassungszusatzes in der Auslegung des Obersten Bundesgerichtshofes der Vereinigten Staaten im Präzedenzfall Terry v. Ohio, 392 US 1 (1968) zu sehen:
No right is held more sacred, or more carefully guarded, by the common law, than the right of every individual to the possession and control of his own person, free from all restraint or interference of others, unless by clear and unquestionable authority of law. A.a.O. S.9.
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... Attorney At Law, Divorce, Custody, Visitation, ..., family lawyer, family attorney, family lawyers, family law firm, divorce, dissolution, custody, alimony, family, law, advisor, visitation, attorney, lawyer, legal, divorces, separation, court, custody, child, alimony, paternity, property divisions, grandparents rights, domestic abuse, adoption, settlement, uncontested, contested, no fault, post-judgment, visitation, clients rights, lawyer, law office, ..., advice, legal practice, family law, marriage, relationship, statutes, equitable distribution, domestic violence, adoptions, clients responsibilities, law office, ... county, free initial consultation, legal advice, litigation, divorce proceedings, family action, court rules, attorneys fee, retainer agreement, legal staff, attorney access, family law firm, divorce cost, retainer fee, rates, lawyer consultation, child custodyZum Vergleich die englische Zurückhaltung:
residential conveyancing, commercial, property, law, matrimonial, wills, probate, ..., lawyer, solicitor, private, legal, solicitors, lawyers, firm, mortgages, landlord, tenant, UK, england, French, family work, child, family, international, NottinNottin to get excited about - die Suchmaschinen interessieren diese Listen schon lange nicht mehr. Verwunderlich ist lediglich, dass man sich der Kritik der Kollegen durch solch antiquierte Gestaltungen aussetzt. Wer an solche Listen glaubt, kann doch recht einfach die Listen vor dem Normalbenutzer mit Standardbrowsern verstecken und nur den Suchmaschinenrobotern eröffnen.
Werbung für Sammelklagen
Zwar entsteht der Eindruck, das Sammelklagensystem weise irreguläre Werbe- und Vergütungspraktiken und rechtstaatsfeindliche Nötigungs- oder gar Erpressungselemente auf, doch haben sich die im allgemeinen mit Gutscheinen abgespeisten Kläger noch nicht zu einer Klägergruppe zusammen geschlossen, um gegen den offensichtlichen Mißbrauch vorzugehen.
Spam frustriert, Opt-Out auch
Den bereits eingereichten Stellungnahmen ist ein erheblicher Frust anzumerken. Einige Schreiber wenden sich gegen die Bezeichnung CAN-SPAM als grundlegenden Fehler. Andere drücken Furcht aus, weil sie als Empfänger anscheinend Personen mit ungewöhnlichem Geschmack bekannt sind. Eine rechte Auseinandersetzung zeigt sich bei dem Vorschlag, die Opt-Out-Aktivierungsfrist von 10 auf 3 Tage zu stutzen. Tante Emma-Läden, aber auch ein Walmart-Supermarkt in Kalifornien, sortieren EMailanschriften in Handarbeit und halten drei Tage für zu knapp, während technisch versierte Empfänger dem Amt bestätigen, dass ein gut organisierter EMailer das Opt-Out binnen Sekunden aktivieren kann.
Deep Throat enthüllt
John D. O'Connor berichtete in Vanity Fair zuerst von der Enthüllung Felts, dessen Identität seit den frühen siebziger Jahren unentdeckt blieb. Nixon trat von seinem Amt zurück, und zahlreiche Mitglieder seiner Präsidentschaft wurden wegen ihrer Straftaten verurteilt.
Paraphe bei Schiedsklausel
Makler- und Vertragsaussagen
Das Gericht erklärte zur unterinstanzlich anders beantworteten Frage der Pflicht des Kunden, den Vertragswortlaut zu lesen oder sich erklären zu lassen, dass diese Pflicht nicht bestehe. Rüge der Versicherte die Abweichung des Vertragswortlauts von der Maklerauskunft, sei die Frage, ob sich der Kunde auf die Erklärungen des Maklers verlassen durfte, eine Tatsachenfrage, die den Zivilgeschworenen, der Jury, nicht dem Richter zur Beurteilung vorzulegen sei.
Vorbericht: Analphabet und Schiedsklausel.
Schiedsklausel per EMail
Selbst wenn der Angestellte die EMail-Nachricht zur Kenntnis genommen und die Anlagen geöffnet hätte, fand nach Festellung des Gerichts keine wirksame Benachrichtigung statt: Die EMail war beim Verweis auf verzichtsauslösende Anlagen waren nicht deutlich genug. Die Deutlichkeit der Erklärungen ist nur eins von mehreren Merkmalen und kein unerlässliches, sagte das Gericht am 23. Mai 2005, jedoch würde sich die Deutlichkeit des Hinweises auf einen Verzicht wichtiger Rechte positiv für die Beklagte auswirken.
Hier erschienen die Grußworte des Vorstandsvorsitzenden wie eine freundliche Mitteilung über eine glücklichere Fortführung der Arbeitsverhältnisse, ohne den einseitig erzwungenen drastischen Rechtsverzicht anzusprechen. Die Unterschlagung eines kritischen Faktors wirkte sich nach Auffassung des EMail-freundlichen Gerichts auf die Wirksamkeit der Vertragsänderung aus, sodass die Schiedsklausel unwirksam blieb und auf den vorliegenden Streit zwischen den Parteien unanwendbar war.
Vorberichte: Urteil erster Instanz, Zustellung per EMail, Schiedsklausel, Arbitration
Memorial Day ist Feiertag
Falsches LLM für Bar Exam?
Dieb als Rechtsanwalt
Berichte vom German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch erscheinen dort rechtswidrig im Volltext. Und CrimLaw bedankt sich erfreut und ahnungslos für das Link aus dem fernen Europa.
Der ungeschickte Dieb gibt sich nicht einmal die Mühe, mit seinem Blogprogramm inkompatible Steuerbefehle zu verbergen. Neben GALJ-Berichten finden sich diverse Plagiate aus anderen gBlawgs. Was den Diebstahl der amerikanischen Texte betrifft, macht sich der Blogger - wenn man ihn so nennen kann - wohl strafbar. Seine Nutzung geht weit über Fair Use hinaus.
Nachtrag 1: CrimLaw nimmt die Blumen zurück: Lack of Class - Stealing a Post
Nachtrag 2: Die Seite ist unaufrufbar geworden. Mit anderer Technik spiegelt dafür anwaltundgut.de die Einträge vom German American Law Journal :: American Edition wieder.
Strafschadensersatz gegen Anwalt
Das Gericht bestätigte die in der Unterinstanz zugesprochenen Vorschusserstattungsansprüche sowie einen Strafschadensersatz, Punitive Damages, von nur $10.000 gegen den Anwalt dem Grunde nach.
Die grundsätzliche Problematik des Falles ist typisch für die anwaltliche Unternehmensvertretung, bei der die Geschäftsführung gelegentlich vergisst, wer der Auftraggeber ist, dem der Anwalt verpflichtet ist, und Leistungen für die Mitglieder der Geschäftsführung auf Kosten der Gesellschaft erwartet, die im Widerspruch zu den Interessen der Gesellschaft stehen.
Bei Staaten und Botschaften liegen die anwaltlichen Pflichten ähnlich, was gerade dann zu emotionalen Konflikten führt, wenn sich ein als Mandant gerierender Botschafter aufgrund eines Bürgerkrieges und der Schließung der Botschaft in einer Zwangslage befindet, die persönlichen anwaltlichen Beistand erfordert. Das Gericht orientierte sich in seiner Beurteilung primär an der Treuhänderstellung der Beteiligten, ohne die besondere Konfliktslage eines Bürgerkrieges und der sich daraus ergebenden emotionalen Konsequenzen als Rechtfertigung für die anwaltliche Leichtfertigkeit zu betrachten.
Da der Anwalt hier die Verwirrung seiner Mandantschaft nutzte, um in die eigene Tasche zu wirtschaften, wirkt das Urteil insgesamt mild. Zur Neufestsetzung der Angemessenheit des Strafschadensersatzes und Zinsbemessung wird der Fall an das erstinstanzliche Bundesgericht zurückverwiesen.
Doppelter Feiertag USA - D
Ende des Imitats
Vorsichtiger CPA
Schreibt der Ghostwriter über den Steuerfreibetrag von $500.000 beim Hausverkauf, dessen beschränkte Wirkung heute oft vergessen wird, weil man frührer den gesamten Gewinn per Roll-Over steuerneutral ins neue Heim übertragen konnte, fügt Cochrane in einem Beiblatt den Hinweis hinzu, dass der Freibetrag für Ledige lediglich $250.000 beträgt und für das im Newsletter steuerlich empfohlene Second Home am nahen Strand gar nicht gilt. Kein Wunder, dass Mandanten ihn immer wieder preisen.
Eckdaten, Vorvertrag, Vertrag
Nachträgliches Urheberrecht
Die Kläger, eine Musikbibliothek, welche klassische Orchestermusik vertreibt, und ein gewerbliches Filmarchiv, hatten behauptet, dass sie aufgrund der Ratifizierung des URAA bestimmte Werke nicht mehr frei vertreiben dürften und dass das Verbot gegen die Bundesverfassung verstieße. Der Zweck des Urheberrechtsschutzes bestehe darin, einen Ansporn für die Künstler zu schaffen, neue Werke zu kreieren. Dieses Ziel werde unterlaufen, wenn Werke durch Gesetze des Kongresses nachträglichen Schutz erhielten, obwohl sie zuvor in den Vereinigten Staaten bereits frei vertrieben werden durften. Allein die Tatsache, dass der Kongress auch zukünftig vergleichbare Gesetze erlassen könne, schaffe eine verfassungswidrige Rechtsunsicherheit.
Wie das Untergericht sah auch das Bundesberufungsgericht in der Verfassungsbestimmung zum Urheberrecht kein grundsätzliches Verbot für den Gesetzgeber, nachträglich Regelungen zu erlassen, die Werke aus dem freien in den geschützten Bereich übertragen. Es verwies darauf, dass bereits der Copyright Act von 1790 das Urheberrecht für verschiedene Bücher nachträglich garantierte, obwohl diese nicht durch das Common Law geschützt waren, also zuvor zum Public Domain Bereich gehörten.
Roboter schließt Vertrag
Cairos Roboter besuchten die Webseiten von Crossmedia, welche Vertragsbedingungen für Besucher aufwiesen und die Verwendung der Webseiteninformationen einschränkten. Crossmedia mahnte Cairos wegen der vertragswidrigen Verwendung ab. Das erstinstanzliche Gericht entschied, dass die Vertragsbedingungen bereits vor der Abmahnung, die an das Cairo-Management und damit an natürliche Personen gerichtet war, wirksam wurden, da schon ihre Kenntnisnahme durch die Roboter der Firma zuzurechnen war.
Filibuster Kompromiss
Der Kompromiss sieht vor, dass die demokratischen Senatoren die Abstimmung über die Ernennung bestimmter Richter nicht blockieren werden. Im Gegenzug verzichten die republikanischen Senatoren auf die Änderung der Filibuster-Regeln. Den Demokraten wird vorgeworfen, das Ernennungsrecht faktisch dem Präsidenten zu entziehen. Vergleichbare Vorwürfe trafen in der Amtszeit Präsident Clintons auf die Republikaner zu, die den von ihm bestimmten Richtern Advice and Consent versagten.
Strafschadensersatz und Abwehr
In der Frage der europäischen Abwehr des Strafschadensersatzes erörtert die Punitive-Damages-Expertin Juliana Mörsdorf-Schulte von der Universität Mannheim auf der ersten Seite vom Recht der Internationalen Wirtschaft, Heft 4/2005 unter dem Titel Abwehr von Strafschadenersatz durch die Rom-II-Verordnung? neue Möglichkeiten für Beklagte in Europa, insbesondere eine pragmatische Alternative zu der Totgeburt einer europäischen Ordre Public-Abwehr in Art. 24 der Rom-II-Verordnung, die den erfolglosen Gedanken des Art.40 Abs.3 Nrn. 1, 2 EGBGB weiterspinnt.
Antidiskriminierung
Die Klägerin, eine 54-jährige Jamaikanerin, behauptete sie sei auf Grund ihrer Herkunft und ihres Alters und damit unter Verletzung des Titels VII des Civil Right Act of 1964, 42 USC §2000e, und des Age Discrimination in Employment Act, 29 USC §623, unrechtmäßig für dreißig Tage von ihrem Dienst suspendiert und später vollends gekündigt worden. Während das erstinstanzliche Gericht zuungunsten der Klägerin hinsichtlich des Vorwurfs der Altersdiskriminierung und der unrechtmäßigen Kündigung entschied, sprachen ihr die Geschworenen einen Schadensersatz in Höhe von $15,000 wegen einer auf ihrer Herkunft beruhenden Suspendierung zu. Neben der Klägerin legte auch die Beklagte Berufung ein, mit der Begründung, die Beweislage habe den Vorwurf der Diskriminierung nicht untermauern können.
Das Bundesberufungsgericht stellte klar, dass es die vorgelegten Beweise nicht von neuem zu würdigen, sondern lediglich zu prüfen habe, ob die Geschworenen unter der gegebenen Beweislage annehmen durften, dass Waite wegen ihrer jamaikanischen Herkunft suspendiert wurde. Und dies sei hier der Fall gewesen.
Verfassung und Weinhandel
In den konkreten Fällen wirkten sich die Schranken lediglich als Diskriminung von Herstellern aus anderen Einzelstaaten aus. Eine sonstige Rechtfertigung, beispielsweise der beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor Alkoholmissbrauch oder die Sicherstellung anfallender Steuerzahlungen, fehlte ihnen. Als rein diskriminierende Maßnahmen musste der Supreme Court sie für verfassungswidrig erklären.
Die Entscheidung wirkt sich insbesondere auf den Handel kleinerer Winzer im Internet aus. Zahlreiche Links befinden sich beim SCotUSblog.
Trotz und Hass-Einrede
Da Virginia, wo Lammers praktiziert, das englische Common Law übernommen hat und archaisch anwendet, könnte seine Wiederentdeckung eine Revolution auslösen.
Aus Trotz und Hass verklagt: Klagabweisung! Aus Trotz und Hass angeklagt: Freispruch! Daniel Klermans Studie Settlement and the Decline of Private Prosecution in Thirteenth-Century England aus dem Jahr 2000 belegt einen Rückgang der Litigiousness im 13. Jahrhundert.
Verletzung eines Vertrags durch Dritte
Geklagt hatten zwei Mitarbeiter von Haim Saban, denen dieser vertraglich ein Prozent an seinen Anteilen an dem Unternehmen Fox Family zugesichert hatte. Als Saban zusammen mit dem anderen Anteilseigner Fox die Unternehmensanteile verkaufte, setzte Fox durch, dass zugleich seine defizitäre Sportlizenz übertragen werde, wodurch sich der Verkaufspreis verringerte.
Die Mitarbeiter verklagten daraufhin Fox mit der Begründung, dass dieser als Dritter in ihren Vertrag mit Saban eingriffen und ihren Anteil an dem Verkaufserlös verringert habe.
Das Berufungsgericht stellte fest, dass ein Dritter für Eingriffe in einen fremden Vertrag verantwortlich gemacht werden könne. Die gesetzliche Regelungen sollen die Vertragsparteien gegen Eingriffe von Dritten schützen. Deshalb lassen sie sich nicht auf die Handlungen von Vertragsparteien selbst anwenden. Eine Partei, die in einer gewissen Nähe zu den Vertragsparteien stehe und weder Dritter noch Vertragspartei sei, kann jedoch für einen ungerechtfertigten Eingriff in einen Vertrag verantwortlich gemacht werden.
Gehalt hinterlegt
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied nach der Intervention der Manager, dass die Anordnung zu Recht erfolgte. Es erklärte die Vorschrift des Sarbanes-Oxley-Gesetzes am 22. März 2005 für verfassungsvereinbar. Die ausführlichen Urteilsbegründungen der Richtermehrheit und -minderheit wägen wegweisend die Entscheidungsmerkmale dieses Präzedenzfalles ab.
Zedierte Schiedsklausel
Das Besondere an diesem Fall ist, dass die beteiligten Parteien neben den zedierten Vertragsbeziehungen in unabhängig davon eingegangenen Vertragsbeziehungen standen. Das Gericht hatte daher auch die Frage zu beurteilen, ob die Streitfragen aus der zweiten Vertragsgruppe, die keine Schiedsklausel enthielten, im Schiedswege oder vor dem ordentlichen Gericht auszutragen sind. Das Gericht hielt die Vertragsbeziehungen für trennbar und die Schiedsklausel daher lediglich für die zedierten Verträge verbindlich.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass im Zweifel der Schiedsbarkeit der Vorzug gegeben werden, wie die anderen hier erörterten Präzedenzfälle zum Schiedsrecht verdeutlichen.
GALA im Kongress
Dank der guten Vermittlung der dortigen Interns Armin Huhn und Ingo Schiermeyer begann das Kolloquium mit dem Besuch einer Ausschusssitzung, nämlich der Anhörung des Committee on International Relations zum Thema Kosovo: Current and Future Status, bei der Fragen der völkerrechtlichen Anerkennung des Kosovo untersucht wurden. Ihm folgte eine Führung durch das Repräsentantenhaus mit dem Besuch der Parlamentsdebatte im Plenarsaal.
Spannend war neben der Nähe zum politischen Geschehen auch die Besichtigung der Old Supreme Court Chamber, der National Statuary Hall, der unterirdischen Verbindungswege und eine Fahrt mit dem Bahnservice des Parlaments, der seit dem 11. September 2001 der Öffentlichkeit verschlossen ist.
Das Ende der SSN
Nachdem diese Verwendung schon vor Jahren von Abgeordneten gegeißelt wurde und heute der unvorstellbare laxe Umgang mit Kundendaten einschließlich der SSN offensichtlich wird, widmen sich nun auch einflußreiche Politiker diesem Thema mit dem Ziel gesetzgeberischer Korrekturen. Eine Übersicht enthält Declan McCullaghs Bericht Kiss your old SSN goodbye.
Automatisierter Aktienhandel
Die Beklagte sollte für die Klägerin eine Software für den automatisierten Aktienhandel entwickeln. Mit Kenntnis der Klägerin tat sie dies auch für zwei weitere Kunden. Die Parteien hatte zwar keinen schriftlichen Vertrag geschlossen, die Klägerin hatte jedoch unstrittig mit der Beklagten Verhandlungen über die Einrichtung eines solchen Softwaresystems geführt. Daraufhin begann die Beklagte mit der Softwareentwicklung. Mangels konkreter Festlegungen kam es zum Streit über den Termin der Fertigstellung und über die Funktionalität der Software. Nun verwies die Klägerin die Beklagte des Hauses und verweigerte die Zahlung für die nach ihrer Auffassung unvollständige Software. Sie behauptete, die Beklagte hätte sie arglistig über die Fertigstellung ihres Produktes getäuscht, woraufhin sie bereits auf Investorensuche gegangen sei und eine kostenintensive Werbekampagne eingeleitet habe.
Die Geschworenen wiesen die Anträge der Klägerin zurück und gewährten der Beklagten aufgrund ihrer Widerklage nach dem quantum meruit-Grundsatz einen Anspruch auf Vergütung ihrer Programmierleistung. Das Bundesberufungsgericht bestätigte dieses Verdict. Das Gericht wies alle Anträge der Klägerin zurück, auch diejenigen, die darauf abzielten, den Entwicklungsstand der Software bei den Konkurrenten, für die die Beklagte ebenfalls tätig war, durch das Untergericht feststellen zu lassen. Es stellte klar, dass das Untergericht nicht, wie von der Klägerin behauptet, sein Ermessen missbraucht hatte, indem es zahlreiche Beweisanträge der Klägerin zurückwies. Nach Auffassung des Gerichts waren diese irrelevant und hätten die Geschworenen vom Hauptproblem abgelenkt.
Secret Service: Internet global schützen
Sein Amt sei 1865 zum Schutz der Währung gegründet worden; heute steht der Schutz von Daten in seiner Bedeutung dem der Währung gleich und zählt im Bereich des Finanzwesens zum Haupteinsatzbereich des Geheimdienstes. Operation Firewall sei ein gutes Beispiel für die in Zukunft verstärkt notwendige Zusammenarbeit zwischen Staat und Unternehmen sowie allen Staaten weltweit, die eine informationssicherheitskultur entwickeln müssten.
Sprecher verschiedener Ministerien und Unternehmen erörterten die Maßnahmen gegen den Informationsmissbrauch durch die organisierte Kriminalität. Beide Seiten erkannten, dass sie enger zusammenarbeiten müssen. Die Frage aus der Wirtschaft, ob Unternehmen mit dem Recht auf Selbsthilfe oder Gegenschläge zur Abwehr von Datendieben rechnen dürfen, konnte die Vertreterin des Bundesjustizministerium allerdings nicht beantworten.
Aus dem Kreis der Zuhörer meldete sich Kommissar Swindle von der Verbraucherschutzbehörde FTC mit dem Hinweis, dass die Problematik seit 4, wenn nicht gar 8 Jahren bekannt sei. Unternehmen behandelten Kundendaten immer noch nicht so, wie es der Secret Service sehe: Information ist Geld. Sie sammelten Daten und bewahrten sie dann in unverschlossenen Lagerhäusern auf, ganz anders als sie Geld und Güter behandeln. Wesentlich für einen Fortschritt im Kampf gegen die Internet-Kriminalität sei es, das Problem nicht als Identitätsdiebstahl zu behandeln, sondern als Einbruch in Datensammlungen. Deshalb sei die kalifornische Regelung des SB 1386 so bedeutsam, die Unternehmen im Fall eines Dateneingriffes zur Offenlegung verpflichtet.
Interessant für den Zuhörer ist auch, dass diese Gefahren bereits in den achtziger Jahren detailliert analysiert und in Veröffentlichungen der Regierung mit Warnhinweisen und der Bitte um rechtliche und technische Vorkehrungen versehen wurden, s. z.B. Wack, Carnahan, Computer Viruses and Related Threats: A Management Guide, NIST 1989; Computer Security, Virus Highlights Need for Improved Internet Management, GAO 1989; McEwen, Dedicated Computer Crime Units, National Institute of Justice, DoJ 1989; s. auch Bequai, Technocrimes: The Computerization of Crime and Terrorism, 1987. Vor der gewerblichen Öffnung des Internets vor zehn Jahren stießen sie als Unkenrufe auf taube Ohren; nach 1995 nahm zudem die Gold Rush-Mentalität überhand. Heute scheinen sie den ansonsten sehr beeindruckenden Vortragenden unbekannt, und das Rad wird neu erfunden.
Handel mit Diamanten
Die Verordnung, 15 CFR Teil 30, erlassen vom Bureau of the Census, der zum Wirtschaftsministerium gehört, erfasst den Ausfuhrzertifikatsabschnitt der Bestimmungen zum Handel mit Rohdiamanten, die ansonsten vom Office of Foreign Assets Control im Schatzamt mit den Rough Diamonds Control Regulations, 31 CFR Teil 592, geregelt sind. Die Rechtsgrundlage der Verordnungen sind die Executive Order 13312 vom 29. Juli 2003 sowie der Clean Diamond Trade Act, PL 108-19. Das Gesetz setzt für die USA das internationale Zertifizierungssystem, Kimberley Process Certification Scheme, um, außerhalb dessen Ein- und Ausfuhren von Rohdiamanten verboten sind.
Zeuge in Gefahr
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks bestätigte im Fall Iris Rivera v. State of Rhode Island et al., Az. 04-1568, am 22. März 2005, dass eine solche Haftung aufgrund des Rechtsstaatsgrundsatz, der Due Process Clause der Bundesverfassung, nur greifen kann, wenn der Staat die Gefahr verursacht hat oder zur Verursachung beigetragen hat. Selbst wenn der Staat zur Gefahrenlage beigetragen hat, haftet er nur, wenn der unterlassene Schutz nicht auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Zudem wird eine schockierende Gewissenlosigkeit gefordert. Dies ist nicht gegeben, wenn der Staat dem Zeugen Schutz verspricht und sein Versprechen nicht einlöst.
Das Gericht fügte dem Gedanken der Gewissenlosigkeit hinzu, dass der seltene bundesrechtliche Haftungstatbestand dem Staat einen Anreiz bieten soll, Zeugen zu schützen. Da der Staat jedoch ohnehin ein Interesse daran hat, dass Zeugen aussagen, um die Anklage zum Erfolg zu bringen, besteht nur in den seltensten Fällen ein Bedürfnis, durch eine Haftungsregelung einen besonderen Anreiz zu schaffen, den gefährdeten Zeugen zu schützen. Die aus der Bundesverfassung abgeleitete Haftung sind extremen Fällen vorzubehalten, in denen dem Staat eigene böswillige Handlungen zum Nachteil von Zeugen vorzuwerfen sind. Die Klage wegen des bundesrechtlichen Anspruches wurde abgewiesen; die Klage nach einzelstaatlichem Haftungsrecht darf weiterverfolgt werden.
Olé, exklusiv
Die Zivilgeschworenen kamen zum Ergebnis, dass kein Vertrag zustande gekommen war und aus ihm keine Ansprüche geltend gemacht werden konnten, selbst wenn die Parteien laufende Lieferbeziehungen aufgrund regelmäßiger Bestellungen unterhielten.
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks erklärte, dass die Tatsachenwertung der Jury die Gerichte bindet. Es prüfte daher selbst lediglich nach dem anwendbaren einzelstaatlichen Recht, ob die Merkmale eines Vertrages und seines Zustandekommens - welches es ausführlich erörtert - vorliegen und der Jury richtig zur Entscheidung vorgelegt wurden. Da sich kein Fehler findet, bestätigt es am 12. Mai 2005 das Urteil des Untergerichts, welches auf dem Verdikt der Geschworenen aufbaut.
Gottvertrauen am Amt
Staat als Bürger
Diese Zuständigkeitsregel gilt für Bürger, nicht für Staaten, gegen die eine Klage gerichtet ist, bestätigte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks am 11. Mai 2005 in Sachen Maryland Stadium Authority; University System of Maryland v. Ellerbe Becket Incorporated, Az. 04-1743.
Die Entscheidung ist bedeutsam für Unternehmen, die im Rahmen des Beschaffungswesens an Staaten einschließlich Kreisen und Kommunen liefern, und wie diese Entscheidung aufzeigt, an weitgehend selbständige Rechtskörperschaften wie Universitäten und Sportstadien. Im vorliegenden Fall beurteilte das Gericht anhand einer eingehenden Untersuchung der Selbständigkeitsmerkmale dieser Körperschaften, da sie wie ein Alter Ego des Staates auftreten.
Schikane ist die halbe Miete
Immer wieder erstaunt beim ersten Schritt, mit welcher Aggressivität die Litigators diese hehren Ziele verfolgen. Der Sinn der Verfahrensregeln scheint oft auf den Kopf gestellt: Der Gegner soll möglichst schnell kaputt gemacht werden. Pressearbeit hilft, Unternehmen in die Knie zu zwingen, indem ihr Ruf angegriffen wird. Jeder auch nur entfernt Beteiligte wird höchstpersönlich in das Verfahren eingebunden, damit er samt Familie möglichst auf Wochen, Monate und Jahre den Schlaf verliert, gleich ob wirklich materiell am behaupteten Vorwurf etwas dran ist.
Bei rachsüchtigen Privatpersonen stellt sich die Wirkung oft noch schneller als bei Unternehmen ein: Der emotionale und finanzielle Ruin angesichts der Verfahrentricks und -kosten treibt zur Aufgabe von unbestreitbaren Rechtspositionen. Rechtsfrieden statt Gerechtigkeit.
Gerechtigkeit kann ohnehin kein realistisches Ziel darstellen. In der Revisionspraxis, und erst recht mit einer Amicus Curiae-Beteiligung, kann man auf die gerechte Anwendung des Rechts hinarbeiten. In der ersten Instanz sind da meist Hopfen und Malz verloren. Die Kriegerklasse der Anwaltschaft, die dort wirkt und in den Kanzleien War Rooms unterhält, bezeichnet ihren Verfahrenabschnitt nicht zu Unrecht als Krieg. Krieg führen - für die einen ein Ehrenbegriff, für die anderen ein Zeichen des Versagens.
Auslegung mit Wörterbuch
Hier wie sonst auch häufig war Cause nicht mit Definitionen versehen. Die Parteien stritten über die Frage, ob ein Beweisangebot von Erklärungen im Rahmen der Vertragsverhandlung zur Auslegung des Begriffes zulässig ist. Das Untergericht griff jedoch einfach auf ein Wörterbuch zurück, welches bei Cause von einem Grund spricht. Da die kündigende Partei einen Grund geltend machte, wirkte nach seiner Vorstellung die Kündigung.
Fließband bei Wal-Mart
Teilung des Honorars
Straftat im Rechnernetz
Der Täter hatte behauptet, dass ein Eingriff in ein Kommunikationssystem keinen Eingriff in Rechner darstellt und daher nicht vom Gesetz geahndet wird. Das Gericht bestätigte jedoch, dass das Gesetz jeden Prozessor schützt, auch solche, die bei seinem Erlass im Jahre 1984 unbekannt waren. Das erfasst Rechner in Telekommunikationsanlagen und lässt lediglich die Geräte außen vor, die der Kongress ausdrücklich ausgenommen hatte, beispielsweise elektrische Schreibmaschinen.
Obwohl die Tat lediglich auf eine im Einzelstaat aktive Anlage einwirkte, stellte das Gericht fest, dass die Bundesregelung greift und von der Bundesverfassung gedeckt ist. Die Anlage ist Bestandteil eines landesweiten Kommunikationsnetzes. Kongress ist ermächtigt, dieses vor einem rein lokalen Angriff ebenso zu schützen wie vor einem landesweiten.
Du habest den Körper
Anspruchs- und Klageverzicht
Zettel und Verfassung
Fünf Staaten, welches Recht?
Michigan lässt den Eigentümer ebenfalls haften. Hingegen beurteilt das Recht von Pennsylvanien den Eigentümer lediglich nach Common Law: Es setzt ein Anstellungsverhältnis voraus und stellt den Eigentümer ansonsten von der vicarious Liability für die Fahrlässigkeit des Fahrers frei. Das Gericht unterschied seine Entscheidung im Fall Budget Rent-A-Car System, Inc. v. Nicole Chappell, Joseph Powell, III, Az. 04-1931, vom 5. Mai 2005 von einem Präzedenzfall, in dem das oberste einzelstaatliche Gericht New York sein Recht für unanwendbar erachtete, wenn das Fahrzeug anders als hier nie in New York gefahren wurde: Fried v. Seippel, 599 NE2d 651 (1992).
Schlechte Manieren
Auch gelegentliche anzügliche Bemerkungen führen nicht unbedingt zur Haftung nach Title VII. Das Klima in einem Gefängnis kann so rauh sein, dass gewisse Manieren eine Versetzung oder Herunterstufung zulassen, während vergleichbare Manieren eines anderen Arbeitnehmers nicht als Vergeltungsmaßnahme wegen einer ihm zur Last gelegten Diskriminierung oder als Klimavergiftung zu beurteilen sein müssen. Das Gericht begründet seine Abwägungen wegweisend.
Versicherungen als Investition
Die Sonderfrage, ob im viatischen Zweitmarkt auch die Bundesgesetze zum Schutz von Investoren zugunsten der Geldgeber greifen, prüfte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks im Fall Securities & Exchange Commission v. Mutual Benefits Corp., Joel Steinger et al., Az. 04-14850, am 6. Mai 2005. Wie das Untergericht in Jahre 2004, Sec. Exch. Comm'n v. Mutal Benefits Corp., 323 F. Supp.2d 1337 (S.D. Fla. 2004), gelangte es zur Feststellung, dass die Einlagen der Geldgeber in die erworbenen viatischen Lebensversicherungsverträge als Investment Contracts im Sinne der Securities Acts von 1933 und 1934 einzustufen sind. Im Ergebnis wird damit eine Aufsichtszuständigkeit des Bundesbörsenaufsichtsamtes SEC für den viatischen Zweitmarkt bestätigt.
Kopierschutz rechtswidrig
Die Entscheidung im Fall American Library Association, et al. v. Federal Communications Commission and United States of America, Az. 04-1037, nimmt dem von den Mediengruppen gewünschten technikfeindlichen Eingriff die Spitze. Der Filmverein Motion Picture Assocation of America und andere waren dem Fall als Nebeninvenienten beigetreten. Das Amt hatte dem Kongress mitgeteilt, dass es im Communications Act of 1934, 47 USC §§151 ff. (2000), keine Ermächtigungsgrundlage für eine Kopierschutzregel feststellen konnte, später jedoch eine solche Verordnung erlassen.
Die Digital Broadcast Content Protection-Regelung, 188 FCCR 23.550 (2003), 47 CFR Abschnitte 73, 76, wird gemeinhin Broadcast Flag genannt und sollte am 1. Juli 2005 in Kraft treten.
Loser, Liar: Legal
Während Reid neulich den Vize-Präsidenten ungestraft, doch heftig von der republikanischen Partei moniert, als Lügner darstellte, und der Begriff Loser rechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden ist, traf Reid im letzteren Fall das ungeschriebene Gesetz, nach welchem der US-Präsident verbal nicht angegriffen werden darf, wenn er sich im Ausland befindet. Just zum Zeitpunkt seiner Bemerkung landete Bushs Flugzeug im Baltikum, was auch nach Washingtoner Auffassung kein US-Territorium ist.
Jugendschutz und Pressefreiheit
Diese Rechtsprechung hat das Bundesberufungsgericht des dritten Bundesbezirks in Sachen James L. Bowley v. City of Uniontown Police Department et al., Az. 04-2352, am 26. April 2005 bestätigt. Es hatte dabei über die Klage eines Minderjährigen zu entscheiden, der von einer Zeitung als Verdächtiger in einem Vergewaltigungsfall namentlich benannt worden war.
Der Kläger stützte sich auf den Umstand, dass seine Daten von der Polizei entgegen der Jugendschutzbestimmungen von Pennsylvania an die Zeitung weitergegeben worden waren.
Das Gericht stellte fest, dass eine Veröffentlichung wahrer Tatsachen erlaubt ist, wenn die Informationen rechtmäßig erlangt worden sind und Gegenstände des öffentlichen Interesses darstellen. Die Polizei habe mit der Weitergabe der Daten zwar rechtswidrig gehandelt. Der Empfang der Informationen verstoße jedoch nicht gegen das Jugendschutzgesetz. Deshalb habe die Zeitung die Informationen rechtmäßig erhalten. Dass Informationen über ein Verbrechen gegen Minderjährige im öffentlichen Interesse stehen, ist nach Auffassung des Gerichts selbstverständlich.
Durchsuchung und Dringlichkeit
Die erste Frau
Haftung für eingebaute Anlage
Im Fall Jason Durham v. Herbert Olbrich GmbH & Co., Az. 03-6157, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 19. April 2005, dass die Ausnahme nicht für eine Anlage gilt, die entfernt und in ein anderes Werk verlegt werden kann, während das Gebäude für andere Zwecke nutzbar bleibt.
Da die Beurteilung der im Jahre 1987 erfolgten Integration von Produktionsanlage und Gebäude nach einzelstaatlichem Recht erfolgt, prüfte das Gericht, wie das Obergericht des Einzelstaates das Gesetz, hier 12 Oklahoma Statutes §109, auslegen würde. Aufgrund seiner Folgerung muss der deutsche Hersteller für den im Jahre 2001 eingetretenen Schaden aufgrund allgemeinen Produkthaftungsrechts einstehen, wenn die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
Die Entscheidungsbegründung könnte Anlagenbauer dazu verleiten, die Anlagen auch mit Wänden und Decken zu verbinden, sie nicht lediglich im Boden zu verankeren, und vielleicht sogar besondere Fundamente und tragende Säulen zu konzipieren oder das Gebäude für andere Nutzungsarten unbrauchbar machen, um so die Rolle des Herstellers in die eines Architekten oder Bauunternehmers verlagern, um auf Umwegen den Schutz des Haftungsausschlussgesetzes zu erzielen, doch greift dann das Can of Worms-Prinzip.
Schiedsrecht verwirkt
Die Parteien hatten sich vertraglich auf Schlichtungs- und Schiedsverfahren geeinigt. Später klagten sie in zwei Staaten vor ordentlichen Gerichten und forderten auch förmlich zum Schiedsverfahren auf, obwohl kein Schlichtungsverfahren statt gefunden hatte. Im Rahmen der Gerichtsverfahren verwirkten sie den Schiedsanspruch, weil sie sich vollständig dem ordentlichen Verfahren unterworfen und die jeweilige Gegenseite durch prozessuale Maßnahmen zu erheblichen Kosten und anderem Aufwand verpflichtet und präjudiziert hatten.
Dieser Aufwand, der auch das Beweisausforschungsverfahren, Discovery, einschloss, würde durch ein Schiedsverfahren dupliziert, was das Schiedsgesetz zu vermeiden sucht, vgl. Kelly v. Golden, 352 F.3d 344 (8th Cir. 2003); Uwaydah v. Van Wert County Hospital, 246 F. Supp. 2d 808 (N.D. Ohio 2002).
Impfgericht und Produkthaftung
Das anonyme Blog
Zweite Anhörung: Patentrecht
Anders als bei dem ersten Termin zeigte sich größere Unstimmigkeit unter den Beteiligten. Der Hauptbestandteil der Bill, die Wende von der first to invent- zur first to file-Regel, stand schon in der Vorwche fest. Heute ging es um Einzelheiten.
Besonders weit gingen die Meinungen in der Frage auseinander, ob der Entwurf die Zahl der Patentstreite eindämme. Die in Kapitel 32 des Entwurfs enthaltene Verkürzung der Einspruchsfrist gegen eine Patenterteilung auf neun Monate könnte die Zahl der Klagen verringern. Andererseits würde die in Kapitel 6 enthaltene Reduzierung der triple Damages und eine rein behördeninterne Entscheidung über Einwendungen gegen eine Patenterteilung nach Kapitel 32 die Klagezahl stark ansteigen lassen. Derzeit werden 97 Prozent aller Klagen aus Gründen der Rechtsunsicherheit und der hohen Prozesskosten außergerichtlich beigelegt.
Zum Schluss machte einer der geladenen Sachverständigen auf einen interessanten Effekt aufmerksam: §271(f) der Bill soll Kleinunternehmen vor einer Patentverletzung besonders schützen. Der Wortlaut dieser Vorschrift erfasst jedoch nur physische Elemente, so dass der Schutz keine Software erfasst. Dieser Umstand schien bislang keinem Abgeordneten aufgefallen zu sein.
Distanz zum Ausland
Diese Linie verfolgt er ebenfalls in der Entscheidung Pasquantino v. United States, Az. 03-725, am 26. April 2005. Dort geht es um die Frage der strafrechtlichen Verurteilung nach US-Recht wegen eines Verstoßes, dem ein Steuervergehen zulasten einer ausländischen Steuerbehörde zugrunde liegt. US-Gerichte dürfen ausländische Steuervergehen nach der Revenue Rule-Doktrin nicht verfolgen.
Beschränkung von Punitive Damages
Das Gericht der ersten Instanz verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von $50.000 Schadensersatz und $5.000.000 Strafschadensersatz. In seiner Entscheidung vom 19. April 2005 gab das Berufungsgericht dem Urteil teilweise statt. Es stellte fest, dass bei einer Berufung die Beweiswürdigung stets im Lichte der Entscheidung der Geschworenen zu erfolgen habe. Nur wenn ein unauflösbarer Widerspruch zwischen der Beweislage und der Beweisdeutung durch die Jury vorliege, sei ein Berufungsgrund gegeben.
Bezüglich der Punitive Damages hob das Berufungsgericht die Entscheidung dagegen auf und wies den Fall an die Vorinstanz zurück. Gemäß der Entscheidung des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten im Falle State Farm Mutual Automobile Insurance Co. v. Campbell et al., Az. 01-1289, aus dem Jahr 2003 sei die Verhängung einer Strafschadensersatzsumme, die mehr als das Neunfache des eingetretenen Schadens betrage, nur in seltenen Fällen gerechtfertigt. Eine Ausnahme liege etwa vor, wenn der materielle Schaden nur sehr gering sei. Dies sei bei der eingetretenen Schadenshöhe von $50.000 nicht der Fall. Zudem sei eine generelle Beschränkung der Strafschadenshöhe für Ansprüche aus dem Antidiskriminierungsgesetz auf $300.000 gerechtfertigt.
Urteil im Ausland
Der konkrete Fall, Small v. U.S., Az. 03-750, betrifft eine japanische Verurteilung wegen eines Waffengesetzverstoßes und ihre Auswirkung auf eine spätere Straftat in den USA. Die japanische Strafsache darf nun nicht strafverschärfend im US-Verfahren wirken.
Dem Gericht wird vorgeworfen, in seiner Entscheidungsfindung ausländische Trends zu berücksichtigen. Das Small-Urteil dürfte auch den Verteidigern des Supreme Court helfen.
Blogger als Amicus Curiae
Gesetz wirkt nicht zurück
In der Entscheidung Romia Pritchett v. Office Depot, Inc., Az. 05-0501, vom 11. April 2005 begründete das Bundesberufungsgericht des Zehnten Bezirks seine Feststellung, dass das Gesetz nicht auf die nach altem Recht an die Bundesgerichte zu verweisenden Fälle anwendbar ist.
Domain wie Marke: Kein Problem
Durchsuchung bei Ausfuhr
Der Zoll hatte vor einem Abflug von Film- und Musikklubs widerrechtlich erworbene Waren eines Fluggastes untersucht und beschlagnahmt, nachdem der Zoll das Fehlen von Ausfuhrerklärungen für die Waren im Wert von $69.560 feststellte. Im Strafprozess beantragte der Angeklagte, das Durchsuchungsergebnis wegen des Verstoßes gegen den Vierten Verfassungszusatz nicht als Beweis zuzulassen. Das Gericht bestimmte jedoch, dass auch bei der Ausfuhr die Ausnahme Anwendung findet. Das Durchsuchungsergebnis stellte daher ein zulässiges Beweismittel dar.
Datenschutz im Gesundheitswesen
Doppelte Steuern
Zustimmung der Eltern im Internet
Das ältere, weiterhin gültige COPA-Gesetz beschrieb Michael Kamps in Die Children's Online Privacy Protection Rule im German American Law Journal am 22. Juni 1999. Siehe auch Kochinke u. Geiger, Trends im US-Computer- und Internetrecht, Kommunikation & Recht, 2000, 594 ff.
Wende im Patentrecht
Konsulat als Dienstleister
Neben den klassischen konsularischen Visums-, Rechtshilfe-, Beurkundungs- und Beglaubigungsaufgaben sowie den rechtspolitischen Themen und der Betreuung deutscher Rechtspolitiker bei USA-Verhandlungen zählt die Bürgerbetreuung zu den wichtigsten Themen dieser verhältnismäßig kleinen Abteilung an dieser Botschaft, die zu den größten in der Welt gehört.
Im Bereich der Bürgerbetreuung ist oft die rasche und richtige Auskunft am dringendsten. Die RK-Abteilung ist daher eng in das Web-Informationsangebot der Botschaft und des Auswärtigen Amtes eingebunden und aktualisiert ständig die unter germany-info.org angebotenen Daten, zu denen auch Merkblätter und Formulare zählen.
In den letzten Jahren hat die RK zusätzliche Arbeitsbereiche übernommen. So ist sie für bestimmte Fragen bei der Zwangsarbeiter- und Versichertenentschädigung zuständig. Amicus Curiae-Schriftsätze zur Wahrung bestimmter Grundsätze deutschen Rechts in amerikanischen Gerichtsverfahren spielen eine noch bedeutendere Rolle als früher. Der Schutz deutscher Bürger in Strafverfahren bleibt eine vordringliche Aufgabe, die gerade im Bereich der Todesstrafe zu weiteren Absicherungen des deutschen Rechtsverständnisses geführt hat und weiterhin Schritte zur Wahrung bilateral vereinbarter Rechtspositionen erfordert. Beispielsweise versucht die Abteilung sicherzustellen, dass die im Rahmen der Rechtshilfe an die Vereiningten Staaten gelieferten Beweismittel so beschränkt wie vereinbart gegen deutsche Bürger in Strafverfahren verwendet werden. Wird die jeweilige Vereinbarung verletzt, rügt die Botschaft, auch vor Gericht, den Verstoß.
EV gegen und mit Spammern
Anerkennung ägyptischen Schiedsspruchs
Das Gericht bestimmte, dass das Untergericht im Anerkennungsverfahren nicht lediglich die Feststellung des Schiedsgerichts hinnehmen durfte, die Tochter sei eine Briefkastenfirma der Mutter und daher wirke die Schiedsklausel auch für die Mutter. Vielmehr müsse das Gericht ermitteln, in welcher Weise sich die Mutter der Schiedsklausel unterworfen habe. Dies sei auf vielerlei Wegen möglich, so aufgrund einer Durchgriffshaftung, einer Vertreterstellung oder auch eine Zession.
NOPEC v. OPEC
Gesetzgeber haften nicht
Knapp 12 Stunden
Wessen Einkommen nicht der Quellensteuer unterfällt, darf heute noch weitere Formulare einreichen und die nötigen Schecks beilegen: Die Estimated Tax für das erste Quartal wird heute ebenfalls fällig, jedenfalls beim Bund und manchen Staaten.
Schuldenfalle schnappt zu
Heute ging der Gesetzesentwurf Bankruptcy Abuse Prevention and Consumer Protection Act of 2005 als S. 256 durch Haus und Senat und wird nun dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt, der sich allerdings gerade auf dem Weg zum ersten Baseballspiel in Washington seit 24 Jahren befinden soll.
Das Gesetz soll den Missbrauch eindämmen und die Schuldner nicht mehr vollständig entlasten, sondern eine Ratenzahlung zum Schuldenabbau vorschreiben. S. 256 liegt in der letzten Fassung noch nicht auf den Webseiten von Senat oder House, sollte bald auf der Seite der Library of Congress erscheinen und mit der Sucheingabe S.256 auffindbar werden.
Strafverfolgung wegen Lobby
Heute veröffentlicht Findlaw eine Strafanklage vom 25. März 2005 gegen einen Lobbyisten, der im Zusammenhang mit irakischen Ölgeschäften gegen das wohl älteste Gesetz, den Foreign Agents Registration Act, verstoßen haben soll.
FARA schützt amerikanische Gesetzgeber, aber auch die Öffentlichkeit, vor einer unangemeldeten Beeinflussung durch Ausländer. Siehe auch Herrmann, Lobbying in den USA, im neuen Lobby Blog. Was ein Ausländer jemanden in den USA gegen eine Vergütung sagen läßt, gilt schnell als Propaganda, und diese ist anzumelden; über sie ist der Strafabteilung des Bundesjustizministeriums Bericht zu erstatten.
Es geht ums Prinzip
Im Sammelklageverfahren Christine A. Cummings et al. v. Kathleen Connell et al., Az. 03-17095, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 29. März 2005 die Frage, ob die prinzipwährende Entschädigung von $1 an alle 37.000 Mitglieder der Klasse oder lediglich die sieben benannten Klassenmitglieder auszuzahlen ist.
Die Beklagte wandte sich, schon wegen des Verwaltungsaufwandes, gegen die Zahlung an alle. Das Gericht stellte fest, dass es der Natur der Sammelklage widerspräche, wenn die benannten Klassenmitglieder bevorzugt behandelt würden. Alle Mitglieder seien gleich zu entschädigen; das gelte auch, wenn der symbolische Schadensersatz lediglich die Verletzung des Prinzips ausgleiche.
Die ausnahmsweise nach dem anwendbaren Gesetz zu erstattenden Anwaltshonorare prüfte das Gericht ebenfalls. Gefordert waren knapp $200.000; das Gericht wies die Honorarfrage zur Neubemessung mit nützlichen Leitlinien an das Untergericht zurück.
Schiedsklausel unter Beschuss
Die Ausgangsfrage beantwortete das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 21. März 2005 in Sachen Connie A. Nagrampa v. MailCoups Inc.; The American Arbitration Association, Az. 03-15955: Das Schiedsgericht ist zuständig. Dabei berücksichtigte es die Unterschiede zwischen materieller und prozeduraler Unconscionability nach dem Präzedenzfall Marybeth Armendariz et al. v. Foundation Health Psychcare Services, Inc., 6 P3d 669, 690 (Cal. 2000). Für Letztere hatte die Klägerin keinen Nachweis erbracht.
Anspruch bei Polizeihundebiss
Das Gericht verwarf auf Antrag der Beklagten gemäß Rule 50 der amerikanischen Bundeszivilprozessordnung die Klage und gewährte dem Kläger nur einen Doller als nominellen Schadensersatz. Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bundesbezirks hat diese Entscheidung am 30. März 2005 bestätigt, Nestor Chavez v. City of Albuquerque et al., Az. 03-2195.
Zunächst bejahte das Gericht den Einwand des Appellanten, dass die Verwerfung einer Klage nur bei besonders schwerem Vorverhalten des Klägers möglich ist. Es führte dann jedoch aus, dass dieser Tatbestand durch den Meineid des Klägers während des Prozesses zu Lasten der Beklagten erfüllt worden sei. Die Rechtsauffassung des Klägers, dass dieses Vorverhalten durch seine spätere Verurteilung aufgrund des Meineides bereits gesühnt worden sei und auch der Beklagten Genugtuung verschafft habe, gehe fehl.
Deliktische Einmischung
In dem Urteil vom 30. März 2005 im Rechtsstreit Branimir Catipovic v. Peoples Community Health Clinic, Inc. et al., Az. 04-1263, befasste sich das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks mit dieser Frage.
Ein Arzt hatte gegen seine Entlassung geklagt. Er warf seinem früheren Arbeitgeber vor, dieser hätte sich durch ein drittes Unternehmen unzulässig beeinflussen lassen und ihn daher gekündigt. Der Kläger hatte über einen längeren Zeitraum hinweg für einen bedeutenden Teil der Arbeitnehmer des dritten Unternehmens Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt. Dies stellte sich als bedeutender Kostenfaktor heraus, woraus der Kläger das angebliche Interesse des Dritten ableitete.
Eine deliktische Beeinflussung des Arbeitgebers sah das Gericht aber nicht als gegeben an. Auch wies es die Behauptung des Klägers zurück, dieser wäre vom Untergericht nicht vollständig gehört worden, weil es dem Antrag der Beklagten statt gab, den Fall nicht den Geschworenen vorzulegen, sondern als eine reine Rechtsfrage zu behandeln, die vom Richter beurteilt wird.
Datenschutz und DNA-Forschung
Geschichte vom Pferd
Binnen Minuten antworteten verschiedene Teilnehmer, dass die USA kein einheitliches Vertragsrecht besitzen, die Gewährleistung im wesentlichen einzelstaatlich geregelt ist und grundsätzlich zu klären ist, welches Recht anwendbar werden soll. Das i-Tüpfelchen setzte der pferde- und pferdevertragsvernarrte sowie USA-rechtsbewanderte Rechtsanwalt Harald Vogler aus dem fränkischen Schwabach der Diskussion auf, indem er praktische Links zum Pferdekaufrecht der USA beisteuerte, darunter eine Darstellung und ein Buch.
Ergänzend gab es zum Mailing-Listen-Austausch noch weiterführenden Direktmailaustausch mit schnellen Forschungsergebnissen wie zum Washingtoner Tierkaufgesetz, zum Grundsatz Buyer Beware, zum Vertragsmuster, zum Thema Pferd und Recht aus US-Sicht, zum Fallrecht und zur Versteigerung - letztere von meiner Research Assistentin Sally Laing auf die Schnelle beigesteuert. Bei kniffligen Fragen Listen fragen kann also ein lohnendes Prinzip sein, auch im internationalen Verkehr.
Alte Platte: Neuer Schutz
Diese Entscheidung im Fall Capitol Records, Inc. v. Naxos of America, Inc., Az. USCOA,2 No. 30, beruht auf einer Vorlage an das New Yorker Gericht durch das dort belegene Bundesberufungsgericht.
Die Entscheidung wirkt sich auch auf Werke aus, die außerhalb des hier relevanten Ursprungslandes England ihren Schutz verloren und nicht unter den Schutz des Bundesurheberrechtes für nach dem 15. Februar 1972 geschaffene Werke fallen. Die Recording Industry of America hatte dem Gericht mit einem Amicus Curiae-Schriftsatz seine Auffassung vorgetragen.
Jury, Schlichtung, Ablehnung
Ultra Vires Schiedsverfahren
UNO-Leugner angegriffen
Kappung von Punitive Damages
Zuständigkeit bestätigt
Daher bestätigte im Rechtsstreit Northern Laminate Sales, Inc. v. Lawrence E. Davis, Az. 04-1522, am 1. April 2005 das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks das Geschworenenurteil des Bundesgerichts in New Hampshire. Die Klägerin hatte behauptet, als Mitarbeiter und Organ eines Geschäftspartners hätte der Beklagte sie deliktisch zur Verlängerung eines Kredits veranlasst, obwohl er Kenntnis von massiven Finanzengpässen seines Unternehmens besaß und diese verschwieg. Zudem täuschte er arglistig wider besseren Wissens vor, sein Unternehmen werde den Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Diese Vorgänge fanden im Bundesstaat New York am Sitz der Firma statt, die den Beklagten beschäftigte.
Die Kägerin machte den Beklagte persönlich haftbar. Die Geschworenen folgten dem Klageantrag und sprachen der Klägerin einen Schadenersatzanspruch zu. Das Bundesberufungsgericht bestätigte dieses Urteil und stellte klar, dass das Bezirksgericht seine Zuständigkeit korrekt bestimmt und nicht die Bundesverfassung verletzt hatte, wie der Beklagte es behauptete.
Akzeptable Computernutzungspolitik
Zum einen geht es dabei um die Sicherheit des Computernetzwerkes. Zum anderen darum, wie verhindert werden kann, dass Mitarbeiter durch die Nutzung der Computer-Infrastrukur Rechte Dritter verletzen, sei es im Bereich des Urheberrechts oder des Datenschutzes.
Grundsätzlich werden zwei Wege bestritten. Einige Unternehmen verbieten generell jegliche nicht dienstliche Computernutzung und verpflichten ihre Mitarbeiter, alle anwendbaren Gesetze zu befolgen, die Rechte Dritter verletzen könnten. Andere stellen dem Mitarbeiter nur ein auf seine Nutzergruppe zugeschnittenes Minimum an Diensten zur Verfügung, die er für seine Tätigkeit benötigt.
Die beste Lösung liegt sicher in der Mitte. Zu starre Festlegungen werden oft kritisiert, da sich eine Übertretung der Regeln nie ganz verhindern lässt. Selbst eine Kündigung des betreffenden Mitarbeiters befreit das Unternehmen nicht von einer eventuellen Haftung. Zum anderen verfügen einige Mitarbeiter unter Umständen gar nicht über die notwendigen Rechtskenntnisse, um den Sachverhalt richtig einschätzen zu können. Da ist es oft effektiver, die Nutzung harmloser Dienste, wie private Emails, in begrenztem Umfang zuzulassen und spezielle Festlegungen zu treffen, welche Daten von Mitarbeitern verschickt werden dürfen und welche nicht.
Transparenz der Lobby
Der laxe Trend beruht teilweise auf der minimalen Personalbesetzung im Kongress: Nur knapp 50 Stellen sind für die Verwaltung, Durchsetzung und Verfolgung im Hinblick auf dieses Gesetz zuständig. Die Bundeswahlkommission, die vergleichbare Aufgaben in Bezug auf eine Meldepflicht behandelt, besitzt hingegen einen Haushalt von $52 Millionen und kann sich unzähliche Experten leisten.
Katalog als geschütztes Werk
Das Gericht fand, dass die unkreative Zuordnung von Teilenummern zu Teilen im Katalog ebenso wenig einen urheberrechtlichen Schutz erlaubte wie das Kopieren von Bildern, die der Teilevertrieb aus Herstellerbroschüren ohne originelle Weitergestaltung übernommen hatte. Dass der Katalog später beim Konkurrenten landete und intern für eine nummerngleiche Teileverwaltung und die Erstellung eines intern benutzten, sehr ähnlichen Katalogs verwandt wurde, ändert diese Einschätzung nicht.
Die Klägerin hatte auch alternative Anspruchsgrundlagen geltend gemacht, die das Gericht ebenfalls ausführlich erörtert. Damit wird diese Entscheidungsbegründung für vergleichbare Fälle sehr wertvoll. Eine leicht andere Tatsachenlage kann schnell zu einem anderen Ergebnis führen - wenn nicht im Urheberrecht, dann bei den wettbewerbs-, treuebruchs-, unterschlagungs- oder geschäftsbeziehungsbeeinträchtigungsrechtlichen Ansprüchen.
Senat zur Abtreibung
Es sei kontraproduktiv, Organisationen Finanzhilfen zu verweigern, die Familienplanung förderten, erklärte die gemäßigte republikanische Senatorin Olympia Snowe in der Debatte: Auf diese Weise werde die Zahl der Abtreibungen erhöht statt gesenkt.
Fundstelle weg
Fall in der Dusche
Außerdem erörtert das Gericht anschaulich die Frage des Umschwingens einer Anspruchsgrundlage vom Deliktsrecht auf das Vertragsrecht, wenn der Kläger so die fristgerechte Klagezustellung binnen der längeren Frist für den Vertragsanspruch sichern will.
Lobby von Washington bis Berlin
Emeritierte Mitfasser des German American Law Journal und andere in der Prä-Blog-Zeit hier ausgebildete Kollegen sind als Anwälte nun in Berlin, unter anderem in Kanzleien, die soeben im Aprilheft von politik&kommunikation in Beiträgen wie Angriff der Kanzleien als Lobbyshops bezeichnet sind. Einer berichtet als Blogger aus der deutschen Hauptstadt, ein anderer setzte sogar nach weiterer Erfahrung als Referent im Bundestag das spezifisch gesetzgeberische Lobby-Blog in die Welt.
Was sie vom Washingtoner Lobbying mitnahmen ist die konkrete Vorstellung davon, wie man als Jurist relevante Fakten und Recht-Schreib-Kenntnisse in die legislativen und regulatorischen Prozesse einbringt, um den von Mandanten angestrebten Claim abzustecken, nicht wie man hinter verschlossenen Türen mit der Keule oder Spenden den einen oder anderen Abgeordneten zu einem bestimmten Ergebnis veranlasst. Insbesondere lernen sie in Washington die Bedeutung der Transparenz und Ethik, die zum Lobbying gehören muss, ebenso wie die Mechanik, die dem Fachmann im Verordnungssetzungsweg erlaubt, dem Gesetz Nachdruck zu verleihen oder seine Wirkung abzuschwächen.
Natürlich bleibt ihnen auch in Erinnerung, dass einer der Gründer der sie ausbildenden Kanzlei, Tommy the Cork, als Washingtons Vater des Lobbying gilt - mit allen Konsequenzen: Im Trunkenheitsgefühl pseudo-gesetzgeberischer Macht ging er so weit, dass schließlich Vorkehrungen getroffen wurden, die viele von ihm vor Jahrzehnten eingeführte Techniken heute als illegal werten. Ganz abgesehen von den ihm zur Last gelegten, allerdings stets bestrittenen Lobbyversuchen im Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, die sich heute niemand mehr erlauben darf! Zum Glück gerät in Berlin niemand in Versuchung, vom Bundestag oder -rat auf einen Plausch mit den Richtern zum BGH hinüber zu schlendern.
MP3 von CD: Legal
3 Minuten mit dem FBI
Damit sollten auch WLANs mit 128-bit-WEP-Verschlüsselung als offene Netze zum allgemeinem Internetzugang und ihre Nutzung als strafrechtlich unbeachtlich gelten.
Nicht ohne Sozialversicherungsnummer
Dabei ist eine Sozialversicherungsnummer alles andere als einfach zu erhalten. Wird sie für jeden Amerikaner schon bei seiner Geburt angelegt, verspricht ihre Beschaffung für einen Gaststudenten komische und manchmal auch nervenaufreibende Begegnungen mit der amerikanischen Bürokratie. Welche ungeahnten Probleme sich dabei auftun und wie man sie bewältigen kann, wird in dem Bericht anschaulich und humorvoll beschrieben.
Software: Portieren rechtmäßig?
Das Gericht bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dass der Beklagten im verkürzten Verfahren die Einrede des 17 USC 117(a) zusteht. Danach stellen Decompilierung, Änderung und Weiterentwicklung von Computerprogrammen nach amerikanischem Recht dann keine Urheberechtsverletzung dar, wenn die Änderung durch den Eigentümer der Softwarekopie durchgeführt wird, die Anpassung als ein essentieller Schritt zur Nutzung des Computerprogramms in Verbindung mit einer Maschine anzusehen ist und wenn die angepasste Software in der gleichen Art und Weise benutzt wird wie vor der Anpassung.
Die Entscheidung zeigt, dass die unbestimmten Rechtsbegriffe essentiell, in Verbindung mit einer Maschine, Nutzung in gleicher Art und Weise im US-Urheberrecht weit ausgelegt werden, denn die Monopole der geistigen Eigentumsrechte stellen Ausnahmen dar. Damit wird im konkreten Fall sogar eine Portierung eines DOS- auf ein Windowsprogamm als essentiell und folglich zulässig angesehen.
Blawg als Risiko
Supreme Court irrelevant?
Kein Kriegsgrund: Bericht an Weißes Haus
Neuer Druck am Arbeitplatz
Bisher wurde angenommen, dass die Haftung nach dem Age Discrimination in Employment Act von 1967 weniger scharf als die für andere Diskriminierungsarten geltenden Bestimmungen im Title VII des Civil Rights Act of 1964 ist. Am 30. März 2005 bestimmte der Gerichtshof, dass auch in der Altersdiskriminierung für die unbeabsichtigte, aus neutralen Motiven erfolgte Diskriminierung zu haften ist, wenn die Auswirkungen auf die geschützte Arbeitnehmer ungüstiger ausfallen als auf die restlichen Arbeitnehmer. Betroffen sind von dieser Entscheidung etwa die Hälfte der US-Beschäftigten.
Verwechslung ausgeschlossen: Schiedsklausel wirkt
Die besonderen Umstände des Falles, der mehrere Schiffs- und Frachtcharter sowie Frachtpapiere für eine Schiffsladung zwischen algerischen, schweizer und amerikanischen Unternehmen betrifft, schließen eine Verwechslungsgefahr der an die Schiedsklausel gebundenen Parteien aus. Dieser externe Umstand wiederum darf vom Gericht bei der Feststellung der Bindungswirkung einer Schiedsklausel neben den schriftlichen Vereinbarungen berücksichtigt werden.
Grokster Analyse
Die Anwälte beider Seiten beteiligten sich anschließend an einer Fallbesprechung in der George Washington University in Washington. Nach Auffassung der meisten Teilnehmer beabsichtigen die Richter nicht, die im Jahre 1984 getroffene Sony Betamax-Entscheidung neu aufzurollen. Dies hätten sie deutlich gemacht, als sie erklärten, dass heute niemand daran denke, den Hersteller des mp3-Spielers iPod wegen Urheberrechtsverletzung zu verklagen.
In dem Sony Betamax-Urteil hatte der Supreme Court bestimmt, dass ein Anbieter eines Speichermediums, damals der Videokassette, nicht für das Fertigen von Kopien durch Dritte verantwortlich ist, selbst wenn er zuvor diese Möglichkeit beworben hatte.
Die Diskussionsteilnehmer meinten, der Supreme Court würde diese Entscheidung auch deshalb nicht infragestellen, weil die Thematik sehr heikel und eine Entscheidung nur mit knapper Stimmenmehrheit zustande gekommen war. Die Richter hatten als Rechtfertigungsgrund für eine mögliche Verletzung des Urheberrechts eine Norm aus dem Patentrecht herbeigezogen, was vielfach als Verletzung der Gewaltenteilung angesehen wurde.
Deshalb zeigten sich die Anwälte beider Seiten überzeugt, dass es in den nun folgenden Beratungen nur um die Frage der Übertragbarkeit der damaligen Entscheidung auf die heutige Situation gehe. Die Vertreter der Film- und Musikindustrie machten ihren Standpunkt deutlich, dass die P2P-Technik schon an sich rechtswidrig sei und nur dem illegalen Unterlaufen des Kopierschutzes diene; die Anwälte der Beklagten verwiesen auf deren zahlreichen legalen Anwendungen.
Die Kläger sind darauf angewiesen, dass die sogenannten Tauschbörsen nicht als neutral angesehen werden. Denn selbst wenn sie darstellen könnten, dass die Anbieter der P2P-Programme auch einen illegalen Datenaustausch gebilligt und dafür geworben haben, würde der Rechtfertigungsgrund gemäß des Sony Betamax-Präzedenzfalles greifen, dass die Programme auch zu legalen Zwecken genutzt werden.
Die Klägerseite kann somit nur dann gewinnen, wenn das Gericht den Schluss zieht, dass Tauschbörsen generell einem rechtswidrigem Zweck dienen, ohne der naheliegenden Frage nach der Absicht der Anbieter nachzugehen. Die andere Möglichkeit wäre, dass der Supreme Court seine Entscheidung aus dem Jahre 1984 aufhebt. Dies dürfte den Richtern bereits deshalb schwerfallen, da vier von ihnen das Urteil von 1984 mitverfasst haben.
Weiter wurde in der Diskussion die Vermutung geäußert, der Supreme Court werde den Fall zurückweisen.
Aktive Anstiftung zur Musikstreuung?
Die Medienfirmen argumentierten hingegen, dass die Anstiftung nicht der richtige Maßstab sei: Es komme allein auf das Geschäftsmodell an, und dieses sei hier auf Urheberrechtsverletzungen ausgelegt. Daraus solle die Haftung der Programmanbieter resultieren. Der kleine Erfinder habe nichts zu befürchten, solange er sein Werk nicht in ein rechtsverletzendes Geschäftsmodell einbringe.
Der heutige Termin wird augenblicklich in zahlreichen Veranstaltungen in Washington erörtert.
Schlange im Morgengrauen
Heute gibt es gleich zwei: In der Sache Metro-Goldwyn-Mayers Studios Inc., et al. v. Grokster Ltd., and Streamcast Networks, Inc., Az. 04-480, geht es um die Frage, ob das Urheberrecht an Musiktiteln und Filmen durch die Peer to Peer-Technik verletzt wird; der Fall der National Cable & Telecommunications Association v. Brand X Internet Services, Az. 04-277, befasst sich mit der Regulierung des Internetzugangs.
Um sechs Uhr morgens stehe ich in einer langen Schlange, die sich bereits in der Nacht vor den Toren des obersten Gerichts gebildet hatte: Keine Chance! Dafür finde ich bei der Ankunft in der Kanzlei die Legal Times: Auf Seite 1 steht alles zu den Fällen.
Die Moral: Zum nächsten Termin werde ich bereits am Abend zuvor mit einem Schlafsack und viel Kaffee gehen.
Keine Prozeßstandschaft ohne Urheberrecht
Nachname als Marke?
Der deutsche Kläger hatte seinem Eintragungsantrag den Besitz einer deutschen Marke zugrundegelegt. Dies reichte jedoch nicht für die Genehmigung des Antrags aus. Der Antrag wurde abgelehnt, da die beantragten Marken Rath und Dr. Rath blosse Nachnamen darstellten. Diese Ablehnung wurde mit §2(e)(4) des Lanham Act, 15 U.S.C. § 1052(e)(4) begründet, der solche Marken als nicht eintragungsfähig bezeichnet.
Selbst die Berufung vor dem Gericht für Markenangelegenheiten als auch diejenige vor dem Bundesberufungsgericht blieben erfolglos. Das Vorbringen des Klägers, dass die Lanham Act-Regelung im Widerspruch zu den Verpflichtungen der Vereinigten Staaten im Rahmen der Pariser Konvention stehe, wurde zurückgewiesen. Section 44 des Lanham Act, der die Pariser Konvention umsetzt, verlange nicht. dass eine Eintragung eines blossen Nachnamens durchzuführen ist.
Befangenheit bei Beweiswürdigung
Die Richter hatten sich bei der Rechtsfindung insbesondere mit der wichtigen Frage beschäftigt, innerhalb welcher Grenzen einer Partei ein Anspruch auf eine Neuauflage des Verfahrens zustehe. Die beklagte Stadt Cincinnati hatte diese gefordert, da nach ihrer Ansicht die Jury einseitig die Beweislage zugunsten des Klägers gewertet hatte.
Das Gericht machte deutlich, dass die rechtswidrige Verwehrung des Anspruchs auf Neuauflage eines Prozesses generell einen Berufungsgrund darstellen kann. Ein Anspruch auf eine Neuauflage bestehe allerdings nur bei der Feststellung der Befangenheit der Richter oder der Jury.
Diese könne anhand der Beweiswürdigung nur dann festgestellt werden, wenn sie klar entgegen der Beweislage ausgefallen sei. Die Partei, die sich auf die Berufung beziehe, müsse diese auch nachgewiesen.
Solange die Jury jedenfalls einen Beweis gewürdigt und sich nachvollziehbar und unter Berücksichtigung aller Umstände für eine Seite entscheide, könne ihr keine Befangenheit unterstellt werden.
Patent in Video-Konsole
Das Urteil bestätigt das Verdikt der Zivilgeschworenen und den Beschluss des Gerichts vom 10. Januar 2005, nachdem das Gericht die Stellungnahmen der Parteien zu diesen Vorgängen gehört hatte. Zudem erlässt das Gericht nun ein Unterlassungsverbot gegen die Sony-Parteien.
Blog: Recht der Schreiber
Gnade vor Recht
Sachdienliche Hinweise
Konkret werden Vorschläge zum Geld der USA erwünscht: Welche Gestaltung; welche besonderen Ereignisse sind zu berücksichtigen; wieviele Münzen sollten geschlagen werden? Die amtliche Bekanntmachung findet sich im heutigen Bundesanzeiger, dem Federal Register, Band 70, Heft 56, S. 15160-15161.
Die nächste Sitzung des Münzbürgerbeirats nach 31 USC §5135(b)(8)(C) findet am 24. Mai 2005 in Washington statt.
Vertrag ist Vertrag
Nach dem Indian Self-Determination and Education Assistance Act sind Regierung und die Indianerstämme authorisiert, öffentlich-rechtliche Verträge zu schließen, in denen sich die Stämme verpflichten, bundesfinazierte Dienstleistungen anzubieten, die eine Regierungsbehörde normalerweise zu erbringen hat. Einen solchen Vertrag schlossen Klägerin und Beklagte.
Da der Kongress regelmäßig über die bereitzustellenden Finanzmittel zu entscheiden hat, vertrat die Beklagte die Auffassung, dass sie durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag keine bindende Zahlungsverpflichtung eingegangen wäre.
Das Gericht stellt jedoch klar, dass in den in Rede stehenden Verträgen der Begriff Vertrag vergleichbar dem in normalen Beschaffungsverträgen verwendet wurden. Da über eine bindende Wirkung bei letzteren unter allen Prozessbeteiligten Einigkeit bestand und die Beklagte keine zusätzlichen Argumente geltend machen konnte, die eine andere Beurteilung des konreten Falles rechtfertigen, gab das Gericht der Klage der Indianerstämme statt.
Die Entscheidung ist richtungsweisend, weil vorinstanzliche Gerichte in den zwei gleichgelagerten Fällen gegensätzlich geurteilt hatten und zu erwarten ist, dass sie auch auf Fälle außerhalb des Gesundheitswesens Einfluss haben kann.
Noch ein kleiner Schritt für GPL
Die Klägerin entwickelte Software in Verbindung mit einem Standard der beklagten KFZ-Standardisierungsgruppe. Die Klägerin unterstellte die Software der GPL, während die Beklagte behauptete, Alleininhaberin der Urheberrechte zu sein. Im Rahmen eines Vergleiches erkannte die Beklagte nun die Wirksamkeit der GPL an und verpflichtete sich zur Zahlung eines Schadensersatzbetrages von $75,000.
Brian Connolly von der selbst in einen vergleichbaren Fall verstrickten Firma Furthermore, Inc. mit ihrem neuen Medienmodell - a new model for a news publication - hält den am 20. März 2005 bei Groklaw unter der Überschrift A GPL Win in Michigan--DrewTech v. SAE erörterten Fall für eine bedeutsame Entwicklung im amerikanischen Recht.
Wie ein Kommentator in der Zusammenstellung zum GPL-Thema bei Furthermore bemerkt, wird die Wirksamkeit der GPL jedoch nicht durch zwischen Privaten abgeschlossene Vergleiche bestätigt. Weiterhin wartet Amerika auf ein bindendes Urteil oder einen Akt des Gesetzgebers. Für Softwareentwickler und -kunden dürfte jedoch die Abkehr von der vermurksten GPL und die Hinwendung zu neueren, vollständigeren Lizenzmodellen oder klareren Modellen wie Apache oder BSD sinnvoll bleiben.
Sorgfalt nicht einklagbar?
Der Krankenpfleger Williams, gegen den in einem Strafverfahren wegen des Todes mehrerer Patienten ermittelt wurde, hatte behauptet, dass die gerichtlich vernommenen Sachverständigen bei ihrer Prüfung nicht sorgfältig vorgegangen wären. Das Untergericht wies die Klage ab, da nach dem einzelstaatlichen Recht von Missouri Sachverständige keiner Sorgfaltspflicht unterliegen.
Wie das Bundesberufungsgericht bestätigte, findet sich hierfür auch nach der Rechtsprechung des Präzedenzfalls Murphy v. A. A. Mathews, 841 S.W.2d 671 (Mo. banc 1992), keine Ausnahme. Dort war die Klage nur aus dem Grund erfolgreich, dass der Sachverständige gegen Entgelt der Partei vertraglich seine Dienste angeboten hatte. Nur dann kann die Beachtung der Sorgfaltspflicht im Wege der Durchbrechung der Immunität der Zeugen eingeklagt werden.
Eine Ausweitung dieser Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall, dass sich die gegnerische Partei auf Verletzung der Sorgfalt ohne jegliche vertragliche Grundlage beruft, wurde abgelehnt. Die Immunität der Zeugen ist in einer derartigen Konstellation zu wahren.
Videospiel ohne Urheberschutz
Die Klägerin behauptete, das Spiel der Beklagten verletze ihre Urheberrechte an den einzelnen Bildern der Bildschirmanzeige und der auf der Steuerungskonsole angezeigten Gebrauchsanweisung. Zudem verletze die Darstellung der Steuerungskonsole ihr Produktdesign.
Das Berufungsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Die Bilder der Bildschirmanzeige sind zwar grundsätzlich urheberrechtlich schutzfähig, im vorliegenden Fall kann sich die Beklagte allerdings auf den Grundsatz des Scenes a Faire berufen. Dieser nimmt solche Charaktere, Begleitumstände oder Einstellungen vom Urheberschutz aus, die aus praktischen Gründen unverzichtbar oder zumindest standardmäßig zur Behandlung eines bestimmten Themas notwendig sind. Schließlich sind die Ausführungen der Klägerin in ihrer Gebrauchsanweisung zur Beschreibung eines Golf-Videospieles unerlässlich und daher vom Urheberschutz nicht umfasst. Auch die Verletzung des Designs lehnte das Gericht unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit ab.
Die Herstellerin von Golden Tee scheiterte daher mit der Durchsetzung ihrer Rechte und steht in Zukunft im direkten Wettbewerb mit dem Konkurrenzprodukt. Für den Verbraucher ist dies eine positive Entwicklung, weil sie zur technischen Verbesserung der Spiele führen sollte.
Welteinfluss und fremder Einfluss
Unter ihnen befinden sich die Sachen Jose Ernesto Medellin v. Doug Dretke, Director, Texas Department of Criminal Justice, Correctional Institutions Division, Az. 04-5928, zur Frage der Notifizierung von Konsuln nach dem Wiener Konsularabkommen bei Festnahmen von Ausländern und Metro-Goldwyn-Mayer Studios Inc., et al. v. Grokster, Ltd., et al., Az. 04-480, zur Frage der Mitstörerhaftung bei Verwendung der P2P-Technik.
Andere nennen Verweise auf fremde Quellen eine Verfremdung amerikanischen Rechts. Oberrichter Scalia und Breyer vertreten die kontrastierenden Ansichten im Obergericht, Breyer auf Seiten der Verfechter der Ansicht, dass die Berücksichtigung internationalen Rechts verfassungsvereinbar ist.
Ihm wird hingegen nach dem Motto American Courts, American Standards die Überschreitung der Verfassungsgrenzen vorgeworfen.
Heute legte der texanische Senator John Conryn einen Entwurf, S.Res. 92, vor, mit dem der Senat beschliessen soll, dass amerikanische Gerichtsentscheidungen nicht mehr vom Ausland beeinflusst werden sollen. Tom Feeney im House of Representatives hatte im vergangenen Jahr erfolglos H.Res. 568 mit demselben Gebot eingebracht.
Juristische Kolloquien
Der Kolloquiums-Gründer, Rechtsanwalt Clemens Kochinke, begrüßte den gegenwärtigen GALA-Vorstand Peter J. Esser und führte in aktuelle deutsch-amerikanische Rechtsfragen ein, darunter die Kündigung der USA des Zusatzprotokolls zur Wiener Übereinkunft in Konsularsachen und der Stand des vor dem Supreme Court anhängigen Grokster-Falls. Diese wurden von den Teilnehmern unter rechtlichen, rechtspolitischen und wirtschaftspolitischen Aspekten im an US-Law-Schools üblichen sokratischen Lehr-Stil weiter untersucht wurden.
Bei der Erörterung organisatorischer Fragen wurde deutlich, dass das von den Referendaren der Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP veranstaltet Treffen grossen Anklang fand und eine Wiederbelebung der nahezu 20-jährigen Tradition gewünscht.
Gebühr bei Sammelklage
Kein Geld für verstrahlte Arbeiter
Geklagt hatten vier Arbeiter einer Urananreicherungsfabrik in Kentucky, die ohne ihr Wissen starken Dosen radioaktiver Strahlung ausgesetzt waren. Keiner der Arbeiter war bislang erkrankt. Die Kläger führten an, dass die aufgenommenen radioaktiven Substanzen bereits das Erbgut geschädigt hätten und in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Erkrankung an Krebs führen würden.
Das Berufungsgericht musste sich bei seiner Entscheidung auf das einzelstaatliche Einzelfallrecht von Kentucky und damit auf bereits ergangene Entscheidungen des dortigen obersten Gerichtshofs stützen und abwägen, wie dieser im konkreten Fall urteilen würde. Dabei konnte er sich auf ein bereits ergangenes Urteil beziehen, nach dem für eine Geltendmachung von Ansprüchen zumindest ansatzweise eine konkrete Schädigung feststellbar sein müsse.
Nach der Auffassung des Gerichts werden die Kläger durch die erfolgte Abweisung der Klage jedoch nicht benachteiligt: Da in Kentucky nur einmal in derselben Sache Klage erhoben werden könne, würde bei einer Stattgabe der jetzigen Klage der Rechtsweg im Falle einer späteren Erkrankung und damit die Möglichkeit einer dann höheren Schadensersatzzahlung abgeschnitten werden.
High Tech im Gerichtssaal
Eingeladen hatte der Richterrat der District of Columbia Bar Association, der Anwaltskammer der Hauptstadt. Im Rahmen einer Vorstellung eines Projektes der William & Mary Law School in Williamsburg offenbarte eine simulierte Gerichtsverhandlung, dass der virtuelle Gerichtssaal bald schon Realität sein kann.
Videokonferenzen und Multimediapräsentationen ermöglichen es, dass einige der Prozessbeteiligten abwesend sein können. Während des Prozesses verfolgen die Beteiligten über einen Monitor das Verfahren.
So können Beweismittel schneller und auf andere Weise als bisher dargeboten werden. Prozessmaterialien lassen sich effektiver auswerten, da bestimmte Beweismittel, wie auf Video aufgezeichnete Aussagen, Tatobjekte oder Schriftstücke den Geschworenen bei Bedarf mehrfach präsentiert werden können.
Mit dieser Methode lassen sich mehr Daten als bisher übermitteln. Nach Verfahrensrecht müssen Richter und Geschworene bei einer mündlichen Verhandlung einen persönlichen Eindruck gewinnen. Dieser entsteht bei den Beteiligten durch die neue Art der Darbietung der Prozessmaterialien zeitgleich. Erfahrungen mit der neuen Technologie belegen, dass Prozessbeteiligte multimedial dargebotene Fakten intensiver als in herkömmlicher Weise präsentierte aufnehmen.
Die Technik hat ihren Preis. Die Kosten der Erstausstattung eines Gerichtssaales werden auf $250.000 geschätzt.
Staatsvertrag mit Indianern
Das Gericht erklärte in dem Berufungsverfahren weiter, dass eine Haftung der ebenfalls verklagten Stadt Tacoma aus dem Staatsvertrag nicht bestehe, da eine Haftung Dritter im Staatsvertrag nicht vorgesehen und die Stadt selbst nicht Vertragspartner gewesen sei.
Der Indianerstamm hatte geklagt, nachdem bei dem Bau eines Staudamms durch die Stadt Tacoma Teile seines Territoriums überflutet worden waren. Er stützte die Klage auf einen Staatsvertrag aus dem Jahre 1855, in dem ihm die Nutzungsrechte an dem Gebiet garantiert worden waren.
Begrifflich wird im amerikanischen Rechtssystem bei Verträgen zwischen Treaty und Contract unterschieden.
Besuch im Kerker
Beta-Software Lizenz
In jedem Fall steht der Softwareentwickler, als Schöpfer im urheberrechtlichen Sinne, vor der Frage, wie er seine Rechte durch eine Lizenzvereinbarung absichern kann.
Da zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Recht. Deutsche Lizenzgeber sind bestrebt, bei der Softwareüberlassung synallagmatische Verträge zu vermeiden, die dadurch zustandekommen, dass der Nutzer als Gegenleistung für die kostenlose Softwareüberlassung eine Verpflichtung eingeht, über die Testergebnisse zu berichten. Dadurch würde der Lizenzvertrag einem Kaufvertrag ähneln, was einen ungünstigeren Haftungsmaßstab auslösen kann.
Genau umgekehrt verhält es sich bei amerikanischen Lizenzgebern. Nach amerikanischem Recht ist die Gegenseitigkeit der Leistungen im Sinne der consideration gerade Voraussetzung dafür, dass der Vertrag mit seinem Haftungsausschluß überhaupt zustande kommt.
Vorlagen für Vertragsformulare sind auch im Internet erhältlich. Kostenpflichtige Musterformulare sowie allgemeine Hinweise und viele Formularbeispiele finden sich dort. Der Verwender derartiger Vorlagen muß jedoch mit dem rechtlichen Hintergrund vertraut sein, sonst erhöht er möglicherweise sein Haftungsrisiko und erreicht damit genau den gegenteiligen Effekt.
EBay muss Merc Patent beachten
Mit der 30-seitigen Verfügung wurde eBay die weitere Verletzung von Patenten von MercExchange für Internet-Handelssysteme untersagt. Das Gericht betonte, dass die natürliche wirtschaftliche Folge der Verschlechterung der Verhandlungsposition eBays über eine Nutzungslizenz hinzunehmen sei.
Der Fall wurde zunächst vor dem Rocket Docket in Virginia verhandelt. Die Berufungsinstanz in Washington hat für einen wohl nachhaltigen Donnerschlag gesorgt.
Faire Anwaltsgebühren
Das Berufungsgericht diskutierte auch, ob das Untergericht die Pflicht hat, eine Vergleichsvereinbarung, bestimmte Anwaltsgebühren zu zahlen, auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Nach seiner Auffassung obliegt es dem Untergericht, zu bestimmen, ob die ausgehandelte Gebühr fair ist. Anwälte müssen deshalb Gebühren auf eine Höhe begrenzen, die den Wert ihrer Arbeit widerspiegelt. Eine streitwertabhängige Gebührenordnung wird jedoch nicht die Folge dieser Entscheidung sein, weil eine Gebührenordnung in den Vereinigten Staaten als Kartellverstoß gilt, vgl. Conte, Attorney Fee Awards, Bd. 1, 2. Aufl., 1998, S. 411 ff.
Gleichheitsgebot in Deutschland und USA
Nach der US-Rechtslage ist jegliche Diskriminierung - wegen Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung und Alter - durch eine Unzahl verschachtelter Gesetze verboten.
Allein bei der zuständigen Regierungsbehörde EEOC gehen inzwischen pro Jahr über 81.000 Beschwerden gegen Job-Diskriminierung ein. Nicht mal die besten Absichten können einen Arbeitgeber heute davor bewahren, vor Gericht gezerrt zu werden, beklagt Walter Olson vom Manhattan Institute for Policy Research den wirren Gesetzeswust.
Diskriminierungsklagen sind nach Worten Olsons der am schnellsten wachsende Zweig des US-Justizsystems - ein unverzichtbarer Zweig, der aus der Bürgerrechtsbewegung gewachsen ist, aus dem sich aber längst eine riesige, ehrgeizige Klage-Industrie aus Anwälten, Lobbyisten und Bürokraten ernähre.
Siehe hierzu auch Claudius Taubert, Americans with Disabilities Act.
Bank haftet für Kundenvirus?
Anhand des scheinbar nicht erfundenen Falles Joe Lopez v. Bank of American prüft sie die Rechtslage und gelangt zum Ergebnis, dass die Bank wohl nicht haften dürfte, wenn ihre eigenen Rechnersysteme nicht infiziert waren, sondern lediglich die des Kunden, und zwar ohne Einwirkung der Bank. Der im Kunden-Rechner vom Secret Service festgestellte coreflood-Virus soll den Kontoverlust ausgelöst haben.
Digitale Signatur wertlos
Die elektronische Signatur hat sich in den Vereinigten Staaten nicht durchgesetzt, sodass das System noch kein Vertrauen gewonnen hat, das jetzt zerstört werden könnte. Vielmehr gelten Systeme, die als Signatur die Eingabe eines einfachen Zeichens /Vorname Nachname/ erlauben, als hinreichend zuverlässig, obwohl sie beispielsweise beim Markenamt des Bundes jedermann erlauben, einen Antrag zu verändern, siehe auch Vorbericht Unterschrift im Markenantrag.
Heutige Ehe diskriminiert
Investitions- und Schiedsrecht
Diese Ausprägung trifft beispielsweise die Erörterung der immer relevanter werdenden ICSID-Schiedsstelle in Washington sowie die der ebenfalls, auch aus amerikanischer Sicht an Bedeutung zunehmenden Investitionsschutzabkommen, bei denen amerikanische Unternehmen noch vor 25 Jahren neidisch auf den den deutschen Unternehmen gewährten Schutz schielten.
Anruf beim Konsul
Siehe Vorbericht: Kochinke, Verstoß gegen Wiener Konvention vom 31. März 2004.
Verjährung bei Produkthaftung
In der Berufung legte das Bundesberufungsgericht diese von den zuständigen einzelstaatlichen Gerichten des Staates Nebraska bisher ungeklärte Rechtsfrage dem Obersten Gerichtshof von Nebraska zur Klärung vor, welches sich des Problems annahm und zum entgegengesetzten Ergebnis gelangte.
Das Bundesberufungsgericht übernahm dieses Ergebnis und wies daher die Klage wegen der eingetretenen Verjährung nach dem Gesetz über die Produkthaftung ab.
Apple Blogger-Provider verurteilt
Mafia infiltriert Polizei
Scheinfreie Künstlerbetreuung
Index 2004
Einige Berichte über amerikanisches Recht wurden in einer Hyperlink-Ursprache namens X-Text verfasst und zirkulierten auf 5,25-Zoll-großen Weichscheiben, bevor sie mit dem Web-Vorläufer gopher das Licht des weltweiten Netzes erblickten. Viel Material verschwand zwischenzeitlich auf natürlichem Wege im Hades der Bitte und Byte.
Eine gedruckte Fassung des German American Law Journal gab es auch. Zunächst wurde sie im GEOS-System erstellt und gedruckt, später nach der Übergabe an das Capital Area Chapter der German American Law Association einige Jahre lang im professionell gedruckten Format von Hein Publishers.
Drogenhandel über Internetapotheken
In einigen Ländern, etwa den USA, gebe es bereits einen steigenden Missbrauch durch Kinder und Jugendliche, die über den Computer der Eltern bestellten, warnt der Internationale Suchtstoffkontrollrat, INCB, der Vereinten Nationen in seinem Jahresbericht 2004, der jetzt im Internet veröffentlicht wurde. Der INCB bemüht sich derzeit intensiv mit Interpol, Weltzollorganisation, Weltgesundheitsorganisation und Weltpostverein den Handel zu unterbinden.
Ausgleichszahlungen erzwingbar
Rechtsnatur des Uranvertrages
Computerrecht: Mai-Programm
Die berühmte Washingtoner Kirschblüte dürfte dann gerade ausklingen, doch ist der Frühling in Washington immer eine Reise wert.
Deutsche Computerrechtler, die den Blüten nichts abgewinnen können, dürfen gern beim Verfasser auf einen Kaffee und einen Blick auf 14-Zoll-10MB-Festplatten vorbeischauen.
Spyware-Beweis
Die Entscheidungsbegründung analysiert das einzelstaatliche Verbot im Security of Communications Act, Ch. 934 Florida Statutes, sowie das bundesrechtliche im
Iran Embargo
Im Bereich der Wiederausfuhren werden eigenständige Geschäfte ausländischer Töchter gesondert behandelt und können legal sein, selbst wenn die US-Mutter das Embargo beachten muss. Bei Irangeschäften wirkt neben den üblichen Ausfuhrkontrollämtern auch das Office of Foreign Asset Control im Schatzamt mit.
Halliburton wird nun öffentlich vorgeworfen, auf die Entscheidungen ausländischer Töchter Einfluss genommen zu haben. Ein Halliburton-Angehöriger am Persischen Golf soll Presseanfragen nach Houston verwiesen haben - ein starkes Indiz für unselbständiges und damit rechtswidriges Handeln der Tochter.
Spion: Gehalt nicht einklagbar
Der Kläger machte gegenüber der amerikanischen Regierung und dem CIA geltend, dass das CIA es unterlassen habe, die versprochene finanzielle Unterstützung im Gegenzug für die Spionagedienste während des Kalten Krieges zu leisten.
Der Oberste Gerichtshof wies die Klage ab, da auf den vorliegenden Fall die Totten-Rechtsprechung (Totten v. United States, 92 U.S. 105) Anwendung finde. Zufolge dieser Rechtsprechung kann die Regierung nicht verklagt werden, soweit sich die Klage auf Spionagevereinbarungen bezieht. Denn bei diesen handele es sich um geheime Verträge, mit deren Natur es unvereinbar sei, dass ein ehemaliger Spion hieraus Forderungen geltend mache.
Anspielungen bestraft
Beweisregeln beim Zugunfall
Browser Patenturteil
Schutz der Anonymität
Kein Anschluss
Im Fall Covad Communications Company et al. v. Bell Atlantic Corporation et al., Az. 02-7057, entschied das Bundesberufungsgericht des Bezirks der Hauptstadt am 1. März 2005, dass die Weigerung der Verbindungsherstellung von DSL-Anschlüssen nicht nur eine Verletzung des Telekom-Gesetzes von 1996, 47 USC §§151 ff., darstellt, sondern auch als Monopolisierung einen Kartellverstoß nach dem Sherman Act bedeutet.
Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington hatte im Fall Verizon Communications Inc. v. Curtis V. Trinko, LLP, 540 US 398 (3004) bei einer vergleichbaren faktischen Konstellation keine Monopolisierung festgestellt. Jedoch ermittelte das Bundesberufungsgericht in diesem Fall nach 15 USC §2 Sherman Act Unterschiede, die den kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch der Klägerin am Leben erhalten, insbesondere das rechtswidrige Ausschlagen des Verbindungsangebotes, welche der neue Wettbewerber der Monopolistin unterbreitet hatte. Der Fall kehrt deshalb an das Untergericht zur weiteren Verhandlung zurück.
Unwirksamer mündlicher Vertrag
Abschöpfung von Gewinn
Im Ergebnis steigt damit das Risiko einer Gewinnabschöpfung bei unbeabsichtigter Markenverletzung nach §43(a). Gleichzeitig steigt damit der Wert einer vollständigen Markenrecherche vor der Benutzung oder Beantragung einer Marke oder anderen Ursprungskennzeichnung, die sich nicht allein auf das Bundesmarkenverzeichnis beschränken darf, sondern zumindest auch die einzelstaatlichen Verzeichnisse und die nichteingetragenen Common-Law-Marken einschließen muß, vgl. Kirkpatrick/Holley, Don't Monkey Around, Intell. Property and Cyber Law Ass'n (1999).
Slip Opinion: Todesstrafe
Verwerflich: $150.000
Keine besondere Schwierigkeit stellt hier die Frage dar, ob bei einem Vertragsschaden Strafschadensersatz zulässig ist. Dem Kläger stand nämlich nach einzelstaatlichem Recht neben dem Vertragsanspruch ein deliktischer Anspruch zu, der sich gegen den böswillig deckungsunwilligen Versicherer richtet und neben dem Ersatz von Anwaltsgebühren den Strafschadensersatz gestattet.
Kartellverstoß oder Vertretung
Im Fall D. L. Day et al. v. John T. Taylor et al., Az. 04-10031, entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks am 22. Februar 2005, dass kein Kartellverstoss vorliegen konnte.
Zwar sind die Agenturen rechtlich vom Mietunternehmen unabhängige Unternehmen, doch stellt der Agenturvertrag kein kartellwidriges Täuschungsmanöver als Sham Agency dar. Die Vertretungsverträge beinhalten ein echtes Vertretungsverhältnis. Daher darf das Mietunternehmen über seine Vertreter einheitliche Preise bestimmen. Die Klage wurde abgewiesen.
Klassisches Web Design
Gutachten in Sammelklage
Die Berufungsbegründung erörtert mustergültig die Voraussetzung für den Sachverständigenbeweis und die Rechtsfolgen der Abweisung eines kritischen Beweisangebots, nämlich die Klagabweisung und die Nichtzulassung der Sammelgruppe als klagende Vertreterin der noch unbeteiligten weiteren Geschädigten.
Justizministerium und Presse
Die Abweisung des Antrages begründete es damit, dass das Ministerium keinen Beweis erbracht hatte, that the sought records are necessary, relevant, material and unavailable from other sources, has the potential to significantly affect the reporting of news based upon information provided by confidential sources.
Tod auf nicht ganz hoher See
Der Kläger blieb deshalb mit seinen Ansprüchen auf das Bundesrecht beschränkt. Das Gericht entschuldigte das Ergebnis mit folgendem Zitat:
[T]here is nothing inherently absurd with the notion of an American court applying American law to an action filed by an American plaintiff against an American defendant, particularly when the law in question was expressly designed to cover wrongful deaths occurring outside the territorial boundaries of the United States. Howard v. Crystal Cruises, Inc. , 41 F3d, 527, 530 (9th Cir. 1994).
Lotteriegewinn versteuert
Im Jahr der ersten Zahlung war der Kläger Diplomat. Anschließend war er ein voll der US-Steuer unterfallender Daueraufenthaltsberechtigter. Ihm liegt daran, den Ratenzahlungsplan als Gesamtertrag im ersten Jahr steuerrechtlich behandelt zu sehen. Mit der Auslegung des Begriffs vom constructive Receipt nach 26 CFR §1.446-1(c)(1)(I) befanden die Gerichte, aaO S.5, dass er den Gesamtgewinn nicht in das erste Jahr verlagern durfte, sondern dass jede einzelne Auszahlung gesondert zu betrachten ist, was zur Versteuerung nach US-Steuerrecht in allen Jahren führt, in denen der Kläger der US-Steuerpflicht unterliegt, vgl. United States v. Maginnis, 356 F.3d 1179 (9th Cir. 2004).
Lizenzmissbrauch
Mittlerweile hat diese Entwicklung weitere Kreise einbezogen, und die Electronic Frontier Foundation hat dieser Tage einen User's Guide to EULAs vorgestellt, der zum Teil auf das Werk Ed Fosters zurückgreift.
Seit dem Shrinkwrap-Fall ProCD, Inc. v. Zeidenberg, der Click-Wrap-Lizenzen erlaubte, und insbesondere dem DMCA, der das Digital Rights Management bundesweit legalisierte, hat der Missbrauch zugenommen, siehe auch Kochinke/Günther, Shrinkwrap-Lizenzen und Datenbankschutz in den USA, Computer & Recht 3/1997, S. 129-137; Formation and Validity of On-Line Contracts, Instituut voor Informatierecht, Amsterdam 1998. Selbst Hersteller, die gern mit fairen Lizenzbedingungen im Wettbewerb glänzen würden und ihre Kunden nicht wie Kriminelle bevormunden und überwachen wollen, können sich kaum noch dem Sog der Versuchung einseitig ausgestalteter Lizenzverträge zu entziehen. Die UCITA-Bewegung hat sich zwar in Luft aufgelöst, doch ihr Gestank verpestet weiterhin die Beziehungen zwischen aggressiven Lizenzgebern und rechtstreuen Kunden.
Warnhinweise waren korrekt
Der Kläger hatte behauptet, die Warnhinweise seien für ihn unzureichend gewesen. Nach Auffassung des Gerichts sind in diesem Fall jedoch objektive Maßstäbe anzulegen. Danach entsprachen die Hinweise sowohl dem Recht des Bundesstaates Illinois, als auch den Anforderungen des Bundesamtes für Gesundheitsschutz.
Das Argument des Klägers, bei der aus seiner Sicht gefährlichen stofflichen Zusammensetzung der Nasentropfen handele es sich außerdem um einen Designfehler des Produktes, wurde bereits aus formalen Gründen zurückgeweisen.
Online Shopping und Long Arm Statute
Steuereinstieg D-USA
Ist es für mich in Zukunft sinnvoller, in den USA oder in Deutschland Steuern zu bezahlen? Was ist jeweils zu beachten? Wer könnte mir da am besten Auskunft geben?
Merkwürdigerweise bekomme ich trotz verschiedener Nachfragen dazu keine rechte Auskunft, obwohl ich ja sicher nicht der Einzige bin, für den diese Situation gilt: Ich werde fast durchgehend in den USA leben, und mein Arbeitgeber hat seinen Sitz in Deutschland.
... Aus amerikanischer Sicht ist die Sache recht einfach. Jeder, der hier tätig ist, ist zur Abgabe der Steuererklärungen zumindest des Bundes sowie des Einzelstaates, in dem er wohnt, verpflichtet.
Die Besteuerung von Nichtbürgern und Nichtdaueransässigen ist dabei teilweise von der Art des Visums abhängig. Bei Deutschen ist auch eins der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA anwendbar. Den ersten Informationseinstieg für die US-Steuerpflicht des Nichtansässigen finden Sie in den Erläuterungen zum Bundessteuerformular 1040 NR, das im Internet beim Treasury Department / Internal Revenue Service liegt.
... Die US-Besteuerung des Bundes und des Einzelstaates wird nun vom Doppelbesteuerungsabkommen überlagert, und damit kommt die Anrechnung der im einen Land entrichteten Steuern im anderen Land ins Spiel. ... Der normale Fall wäre eine Steuererklärungspflicht in beiden Ländern unter Anrechnung der in einem Staat entrichteten Steuern im anderen Staat. Also kurz: doppelter Erklärungsaufwand bei einfacher Steuerzahlung.
Ich meine, dass diese Frage einmal grundsätzlich für alle Entsandten Ihres Arbeitgebers geklärt werden sollte, und zwar am besten durch einen hiesigen Steuerberater, der sich mit dem deutschen DBA auskennt. Da nicht nur Sie von dieser Frage betroffen sind, sollten die Prüfungskosten vom Arbeitgeber getragen werden. Es liegt auch im seinem Interesse, dass seine Entsandten hier nicht steuerrechtlich auffallen. ...
Ergänzend sollte ein Gutachten auf deutscher Seite erstellt werden. Anschließend sind beide Gutachten miteinander abzugleichen, weil nämlich die Bestimmungen der beiden DBA-Länder gelegentlich einander widersprechen; das betrifft auch die Auslegung des DBA selbst. ...
Hoffentlich hilft Ihnen dies ein wenig weiter.
Steuern ansteuern
Jeder Steuerzahler sollte mittlerweile alle notwendigen Belege von Zahlern erhalten haben, außer den Partnership-K1s, die vielfach erst Anfang April versandt werden, nachdem die Income Tax-Erklärungen von Corporations und Partnerships eingereicht worden sind.
Also, Bürger und Daueraufenthaltsberechtigte, auch im Ausland, und Besucher mit längerem Aufenthalt in den USA - rein ins Vergnügen! Die Formulare liegen bei den öffentlichen Büchereien, den Postämtern und im Internet bereit.
Kongress unterschätzt
zum Wochenende
aus Washington, USA
Ampel: Rot, Blitz: Tot
Wissenschaftler berichten nun von Ampeltoten aufgrund der Kameras. Die Legislative des Hauptstadt-Bezirks hat gerade vier neue Kameras genehmigt. Die Killerstatistik war nicht bekannt, als diese Entscheidung getroffen wurde. Heute wurde in Virginia das Gesetzgebungsverfahren erst einmal auf Eis gelegt, auch aus Datenschutzbesorgnis.
WIPO Marken problematisch
Zwar stimmt es, dass viele ausländische WIPO-Markenerstreckungen gerade in der klassengerechten Waren- oder Dienstleistungbeschreibung auf Ablehnung durch das US-Patent- und Markenamt führen. Das bedeutet jedoch nicht, dass solche Anträge aufgegeben werden müssen oder ein Verzicht auf wichtige Merkmale der Beschreibung notwendig wird, wenn nicht gerade ein Konflikt besteht. Vielmehr lassen sich auch diese Anträge durch entsprechende Nachformulierungen retten - genauso wie bei jeder originär nach rein amerikanischem Markenrecht eingereichte Marke.
Sammelklagen vor Bundesgericht
Schon wieder so ein Feiertag
Markenkonflikt der Witwe
Recht finden
Information Negligently Supplied for the Guidance of Others.
(1) One who, in the course of his business, profession or employment, or in any other transaction in which he has a pecuniary interest, supplies false information for the guidance of others in their business transactions, is subject to liability for pecuniary loss caused to them by their justifiable reliance upon the information, if he fails to exercise reasonable care or competence in obtaining or communicating the information.
Restatement (Second) of Torts §552 (1977).
Cookies bleiben legal
Dies betrifft vor allem Werbecookies, mit denen das Besucherverhalten überwacht und gesteuert wird. Stearns hält Cookies nicht für Software. Andererseits stellt sie die wohl älteste versteckte Form der Besucherüberwachung sowie Verhaltenskontrolle und -beeinflussung dar.
Doch selbst diese erhebliche Gefahr, der noch durch eine bessere Gesetzesformulierung vorgebeugt werden kann, sollte nicht die Gefahr der Manipulation durch traditionelle Cookies unterbewerten. Die Manipulation der Besucherströme und des Besucherverhaltens erscheint nicht nur identitäts- und datenschutzrechtlich bedenklich, sondern auch unter anderen Gesichtspunkten wie dem Wettbewerbs- und Kartellrecht und dem Recht der unerlaubten Handlung.
Rechtskraft der Abweisung
Beethoven nicht aktiv legitimiert
Recht der Spiele
GameDeveloper ist die Bibel für dieses Geschäft. Obwohl es primär auf der technischen Seite angesiedelt ist, ist es wie beispielsweise Dr. Dobb's Journal im allgemeinen Computer- und Internet-Recht auch Juristen zu empfehlen, die mit der Materie vertraut bleiben wollen. Die Game Developers Conference wirbt gegenwärtig für ihre Jahrestagung, bei der vom 7. bis zum 11. März 2005 in San Francisco, Kalifornien, auch wieder unter den Stichworten Business and Legal Track die Rechtsentwicklungen in diesem Bereich unter die Lupe genommen werden, darunter: Venture Capital, New Business Models in Global Mobile Games, Developer Deals: The Devil in the Details.
Journalisten müssen offen legen
Das Urteil In re: Grand Jury Subpoena, Az. 04-3138 ff., folgt der gestrigen Entscheidung in Baltimore, die ein Verbot des Gouverneurs Ehrlich für seinen Stab bestätigte, der angesehenen Tageszeitung Baltimore Sun aus seinem Staat keine Interviews mehr zu erteilen. Die Sun hat die Einlegung der Berufung angekündigt.
Beide Entscheidungen senken die Schranken des Ersten Verfassungszusatzes. Er schützt unter anderem die Redefreiheit.
Schutz für Webberichte
Obwohl auch der anonyme und pseudonyme Auftritt im Internet eine Rolle in diesen Fällen spielt, ergibt sich daraus in den USA keine sonderliche rechtliche Frage, weil der derartige Auftritt in der Öffentlichkeit und der damit verbundene Schutz von Person und Identität schon seit der Zeit vor der Gründung der USA höchsten Schutz genießt.
Beweis verpasst, Klage abgewiesen
Nach AGB kaputt verfrachtet
Da der Eigentümer bei vorherigen Frachtaufträgen stets das Angebot zurückgewiesen hatte, den Wert von $0,60 aufzustocken, eine regelmäßige Geschäftsbeziehung zwischen den Firmen bestand, die AGBs und Frachttarife dem Eigentümer bekannt waren, und die Präzedenzfälle gestatten, die Usancen bei der Ermittlung der Anwendbarkeit der Regelungen zum Frachtbrief nach §7-309(2) Mass. Gen. Laws ch. 106 des einzelstaatlichen Rechts sowie des Uniform Commercial Code-Mustergesetzes in §7-309 zu berücksichtigen, war die bestehende umfassende Kenntnis des Eigentümers bei Auftragserteilung und Frachtübergabe für die Beschränkung der Haftung maßgeblich, vgl. Calvin Klein v. Trylon Trucking Corp., 892 F.2d 191, 194 (2d Cir. 1989).
Wirkung einer Haftungsfreistellung
Die Schlüssigkeitsprüfung war unter der Annahme erfolgt, dass das Beweisangebot, nämlich eine Haftungsfreistellungserklärung, greifen würde.
Der Sohn des Klägers war bei einem Schwimmtraining ertrunken, während sich die Rettungsschwimmer kurzzeitig vom Schwimmbecken entfernt hatten. Der Verstorbene hatte eine Erklärung unterzeichnet, die den Betreiber von jeglicher Haftung freistellte.
Das Recht des Bundesstaates Georgia erlaubt einen vertraglichen Haftungsausschluss für die Fälle einer leichten Fahrlässigkeit, so auch entschieden in Colonial Props. Realty Ldt. v. Lowder Constr., 567 S.E.2d 389, 394 (Ga. App. 2002). Obwohl der Kläger sich darauf berief, das es sich hier um einen Fall grober Fahrlässigkeit gehandelt habe, sah das Gericht dies nicht als erwiesen an.
Die Entscheidung könnte, wenn auch vom Arbeitsrecht überlagert, für Unternehmen bedeutsam sein, die von ihren Angestellten, etwa bei Betriebsausflügen, routinemäßig eine Haftungsfreistellungserklärung verlangen.
Napster II: Investorenhaftung
Am 3. Februar hat daher das unterste Bundesgericht in Kalifornien, wohin die Klage gegen Bertelsmann und Hummer Winblad verlegt wurde, nach der Schlüssigkeitsprüfung auf Antrag Hummer Winblads entschieden, das Verfahren fortzuführen, siehe auch UMG v. Bertelsmann: Napster's Investors May Still Be On The Hook, The Challenge of P2P - IS296A-2, 13. Februar 2005, und Fragen zur Widerklage gegen die Musikverlage aufgrund Kartellverhaltens erörtert.
Urteil, Spruch, Vergleich
Kundenliste und Rechtswegsmissbrauch
Die Agentur hatte einige Versicherungsmakler eingestellt, die ihre eigenen Kundenlisten mitbrachten. Nachdem ihnen gekündigt wurde, behauptete die Agentur, sie hätten rechtswidrig Kunden von der Agentur gestohlen. Beide Seiten gingen gegeneinander mit Anträgen auf einstweiligen Unterlassungverfügungen vor. Die Agentur verlor, die Makler gewannen, und die Agentur ging in Berufung.
Die Entscheidung des zweiten Berufungsgerichts des Staates Kalifornien im Fall Millennium Corporate Solutions v. Terri Peckingpaugh et al., Az. B171217, ist aufschlussreich in Bezug auf die materielle Frage der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen nach Trade Secret-Recht und die prozedurale Frage der Sanktionen für die missbräuchliche Einlegung eines Rechtsmittels bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit.
Schiedspräklusion zugunsten des Anwalts
Einer der beklagten Anwälte hatte sich als World Class Lawyer in einer World Class Law Firm bezeichnet. Bei der Gründung einer Gesellschaft beantwortete er Fragen Manions mit dem Hinweis, er sei der Anwalt, verstünde alles und Manion solle ihm nur vertrauen, wenn er ihm sage, dass seine Teilhaberstellung wunschgemäß gesichert sei. Außerdem sei seine leitende Stellung für die nächsten 20 Jahre garantiert. Als Manion entmachtet und entlassen wurde, gewann die Gesellschaft das von Manion gegen sie angestrengte Schiedsverfahren auf Anfechtung seiner Entlassung. Manion erfuhr zu spät, dass der Anwalt entgegen seiner Erwartung nicht seine Interessen vertrat, sondern die der Gesellschaft.
Nach der Schiedsentscheidung gegen Manion beantragten die Anwälte, die gegen sie geltend gemachten Ansprüche aufgrund des Grundsatzes vom collateral Estoppel, einer Rechtskrafterstreckungsart, abzuweisen, und das Untergericht gab dem Antrag statt. Das Bundesberufungsgericht bestätigte nun die Entscheidung unter dem Gesichtspunkt desselben Grundsatzes, allerdings mit der Bezeichnung Issue Preclusion des Präzedenzfalles Liberty Mutual Insurance Company v. FAG Bearings Company, 335 F.3d 752, 758 (8th Cir. 2003). Es erklärte, dass der ergangene Schiedsspruch nach Wellons, Inc. v. T.E. Ibberson Co., 869 F.2d 1166, 1168-69 (8th Cir. 1989), eine Rechtskrafterstreckung auf das ordentliche Verfahren entwickelt.
In seiner Begründung untersuchte das Gericht die verschiedenen materiellen Ansprüche und erwähnte dabei, dass ein Mandatsverhältnis nicht nur durch Vertrag, sondern durch eine deliktische Beziehung der Parteien zustande kommt, aaO S. 8. Während das Präzedenzfallrecht bei der Gesellschaftsgründung die Mandatsbeziehung auf Gesellschaft und Anwalt beschränkt, stellte das Gericht hier auch ein Mandat zwischen Anwalt und Manion fest, der sich auf Rechtsauskünfte des Anwalts über seine eigene Rechte verlassen hatte und verlassen durfte, weil das einzelstaatliche Standesrecht dem Anwalt eine besondere Aufklärungspflicht über die Vertretungsverhältnisse auferlegt. Da Manion im Schiedsverfahren jedoch keinen materiellen Anspruch beweisen konnte, hatte das Schiedsgericht zu Recht gegen ihn entschieden, und die Wirkung dieser Entscheidung erstreckt sich präkludierend auch auf das ordentliche Verfahren.
Produkthaftung im Indianergericht
Produkthaftung im Gericht
Das Gericht prüft die miteinander verbundenen Anspruchsgrundlagen der Produkthaftung, der Fahrlässigkeit bei Design, Herstellung und Produktprüfung sowie die Verletzung einer Vertragshauptpflicht. Im Ergebnis stellt es fest, dass die klägerseits vorgelegten Sachverständigengutachten nicht den aus den Anspruchsgrundlagen folgenden Beweislastregeln entsprechen und ungeeignet waren, die erforderliche Kausalität nachzuweisen.
Verbotsliste: Mobilspam
Außerhalb der Mobil- und Pagerbereiche ist das Bundesverbraucherschutzamt FTC für die Umsetzung des CAN-SPAM-Gesetzes zuständig. Theoretisch dürfte die FCC auch für Spam an herkömmliche Telefonanlagen zuständig sein, bei denen sich jedoch überraschend das Angebot von Text-, EMail-, und sonstigen werbemissbrauchsfähigen Einrichtungen nicht durchgesetzt hat.
Zustimmung der Eltern
Am 14. Februar 2005 läuft die Frist zur Kommentierung einer von der FTC entworfenen Bestimmung ab, die die Zustimmungsmethodik festlegt. Die FTC hat sich entschlossen, die als Sliding Scale bezeichnete Methode auf Dauer einzuführen, die seit 2002 zunächst als vorläufige Maßnahme in Kraft gesetzt wurde.
Das Amt ermittelte, dass seither keine verbesserten Methoden entwickelt wurden und sich die mit der elektronischen Signatur entwickelten Identifikationswege nicht durchsetzten. Die verschiedenen Optionen für Internetanbieter sind in der Ankündigung der neuen Bestimmung verzeichnet. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit können online eingereicht werden.
Download oder Klauen?
SCO beweislos gegen IBM
Woche der Verbraucher
Ideen aus dem Weißen Haus
Tournee versichert
Konferenz zum internationalen Recht
Forenbetreiber verantwortlich für Beiträge?
Im Jahre 2001 hatten die Kläger bereits wegen beleidigenden, belästigenden und rufschädigenden Äußerungen geklagt, die anonym gepostet worden waren. Eine Haftung des Website Betreibers nach dem Communications Decency Act von 1996, 47 USC §230 konnte schon die untere Instanz nicht feststellen. Schließlich hatten die Kläger versucht, die IP-Adressen der anonymen Forenteilnehmer herauszubekommen, sind jedoch auch mit diesem Antrag abgewiesen worden.
Der Forumbetreiber Stephen Moldow richtete die Seite Eye on Emerson im Jahr 1999 eingerichtet. Auf dieser veröffentlichte er Entscheidungen des Stadtrats und von Ausschüssen. Seine Seite enthält zudem Abstimmungsformulare sowie ein Diskussionsforum, in dem die Bürger über das Geschehen in ihrer Stadt diskutieren können. In einem dieser Foren wurde einem der Kläger beispielsweise unterstellt, dass er sich als Voyeur betätigen würde, psychisch labil sei und sich in psychiatrische Behandlung begeben möge.
CIA zu Aktenfreigabe verpflichtet
Nach dem Freedom of Information Act, 5 USC §552 durften die Kläger diese Informationen von der Regierung verlangen, obwohl das Amt zunächst geltend machte, dass die Ausnahme für aktuelle Verfahren greift.
Referrer Spam v. AdWords
Seine Identität möchte "Sam" geschützt wissen - wohl wegen der Tracht Prügel, die ihm mancher gern vergönnen würde.
eSicher 80+/443-
Und zwar einfachstes Internet, Port 80, kein SLL, unter den Medien ein unsichtbares GIF von geocities. Ist das wirklich ein Amt, eins mit Sicherheitssachverstand? Oder ein Phisher, der so amtiert?
Besteuerung des Honorars
Die von der Quota Litis abhängigen Rechtsanwälte argumentierten erfolglos, dass nur eine einfache Besteuerung anfallen dürfe, weil sie mit den Klägern eine Art Partnership unterhielten. Das Gericht meinte hingegen, dass das Mandatsverhältnis das klassische Auftragsverhältnis darstelle und der Anwalt lediglich der Vertreter seines Geschäftsherrn sei.
Die Entscheidung in Sachen Commissioner of Internal Revenue Service v. Banks et al., Az. 03-892, 03-907, vom 24. Januar 2005 wird derzeit von allen Seiten beleuchtet, und Tony Mauro, The Supreme Court's Taxing Decision, Legal Times, S. 10, Jan. 31, 2005, betont, dass das Gericht nur einen Teil des Quota-Litis-Geschäfts beurteilte.
Die Entscheidung betrifft die Bundeseinkommensteuer. Wie sie sich auf die Einkommensbesteuerung der Einzelstaaten auswirkt, wird man sehen. Die Staaten können den Begriff des Einkommens anders als der Bund definieren, obwohl sie viele Bemessungsgrundlagen vom Bund übernehmen. Möglicherweise werden aufgrund von Nachforderungen für die vergangenen drei Jahre einige Löcher in den Bundes- und den einzelstaatlichen Kassen gefüllt.
Abwerbung und Entwendung von Know How
Den Ansprüchen aus verbotener Abwerbung im Sinne eines Corporate Raiding, aus Entwendung von Know How durch Verletzung von Trade Secrets und aus Anstiftung zum Vertragsbruch fehlte es neben anderen Merkmalen vor allem am nachgewiesenen ersetzbaren Schaden. Der Anspruch auf den Unternehmenskaufpreis musste fehlschlagen, weil er keinem bei der Klägerin eingetretenen Schaden entsprach, sondern allenfalls einer ungerechtfertigten Bereicherung glich, für die jedoch andere Merkmale fehlten.
Im Hinblick auf das behauptete Corporate Raiding stellte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 26. Januar 2005 fest, dass das anwendbare einzelstaatliche Recht von Minnesota keinen deliktischen Anspruch dieser Art kennt, sondern das Mobilitätsrecht der Arbeitnehmer höher wertet als den Schutz von Unternehmen gegen das Abwerben ganzer Abteilungen.
Common Law des Bundes
Drei Schiedsrichter, zwei Verträge, ein Paar
Strafschadensersatz bei Vertrag und Tort
Weiterführend zum Thema auch Juliana Mörsdorf-Schulte, Funktion und Dogmatik US-amerikanischer punitive damages, S. 256 ff., Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Studien z. ausl. u. int. Privatr., Band 67, Mohr Siebeck 1999; und Kochinke, Damage Control in Contracts and Torts, Vertragsstrafe und Punitive Damages im Jahre 2004, im gerade in Washington eingetroffenen DAJV-Newsletter 4/2004, S. 158 ff., Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V., Bonn; zur bösgläubigen Deckungsverweigerung durch die Versicherung auch Kochinke, Vergleich und Deckungswunder hier im GALJ.
ISP darf kündigen, EMail einfrieren
Bundesrecht bricht Recht der Einzelstaaten
Diesen Grundsatz befehdet der Richter am Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, Justice Antonin Scalia, aber noch ist er in der Mindermeinung, vgl. Beneficial National Bank v. Anderson, 539 US 1, 8 (2003). Er glaubt, der Grundsatz entziehe den primär zur Rechtsetzung befugten Einzelstaaten ihre Gesetzgebungskompetenz in bundesverfassungswidriger Weise.
Grokster-Fall am 29. März 2005
Die Musikindustrie war zunächst im Jahre 2001 gegen die Hersteller der Morpheus, Grokster und KaZaA Software vorgegangen, in der Absicht einen rechtlichen Präzedenzfall, der die Haftung der Hersteller von Software für Musiktauschbörsen für Rechtverletzungen ihrer Nutzer feststellen sollte. Allerdings war die Musikindustrie in der ersten Instanz vor dem District Court wie auch im Berufungsverfahren vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks unterlegen. Eine vollständige Zusammenstellung aller bisherigen Verfahrensdokumente findet sich auf der Website der EFF, Electronic Frontier Foundation. Weitere Ausführungen finden sich auch hier im German American Law Journal.
Die unterinstanzlichen Gerichte haben ihre Rechtsauffassung jeweils auf das Sony Betamax-Urteil des U.S. Supreme Court aus dem Jahre 1984 gestützt. Der Supreme Court hatte in dieser Entscheidung festgestellt, dass Sony nicht haftbar für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern des Betamax Videorekorders ist.
Die mündliche Verhandlung wird daher mit Spannung erwartet. Es bleibt offen, ob der Supreme Court sein Sony Urteil aus dem Jahre 1984 überstimmen wird. Die endgültige Entscheidung wird für Juli 2005 erwartet.
Neue Sun CDDI Open Source-Lizenz
Verweisungsverbot
Bekanntlich gibt es in den USA diese beiden Schichten der Gerichtsbarkeit, die parallel und mit konkurrierender Kompetenz dieselben Fälle behandeln dürfen. Die Bundesgerichte wählen häufig die auswärtigen Parteien - in der Hoffnung, der von einzelstaatlichen Gerichten befürchteten Xenophobie auszuweichen. Wenn der passende Streitwert erreicht ist und die Parteien unterschiedlichen Staaten eingehören, kann die auswärtige Partei einen Rechtsstreit vom einzelstaatlichen Gericht an das Bundesgericht verweisen lassen.
Im Fall iNet Directories, LLC v. Developershed, Inc. et al., Az. 04-2385, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 18. Januar 2005 gegen die berümte Programmiererstube, dass ein Verzicht auf dieses Recht mit folgender Vertragsklausel wirksam ist:
The Parties hereby irrevocably waive any and all objections which any Party may now or hereafter have to the [...] laying of venue of any such suit, action or proceeding brought in any such federal or state court in the State of Missouri. A.a.O. S. 2.
Einkaufstüten gegen Entgelt
Die Kommission stösst mit ihrem Vorhaben auf den Widerstand von Lebensmittelhändlern und Tütenherstellern. Nach deren Auffassung wurde eine Abfallreduzierung bereits dadurch erreicht, dass die Tüten inzwischen mehrfach benutzt werden. Weitere Gegner erklären den Plan als unfaire und regressive Steuer zulasten des Einkäufers.
Es bleibt abzuwarten, wie der Bürgermeister und der Stadtrat am 25. Januar 2005 über das Vorhaben befinden werden.
Stelle frei
Vacatur aufgehoben
When one bargains for arbitration, he bargains for the process as well as the results. If Ocean had wanted to have the rigors of a federal court proceeding, it could have had them. Instead, it compelled arbitration and now, dissatisfied with the result, seeks a different outcome. A.a.O. S. 18.Das durfte das Untergericht nicht zulassen, und daher wurde sein Vacatur-Urteil am 2. November 2004 aufgehoben.
Schiedsspruch beweisfähig
Ehe unter Frauen
Es entschied am 20. Januar 2005 auf der Grundlage der Verfassung des Staates, dass diese vom Gesetzgeber keine Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe oder die Schaffung eines vergleichbaren Rechtsinstitutes fordert.
Zudem darf der Gesetzgeber verfassungsgerecht mit Indiana Code §31-11-1-1 die Ehe auf heterogene Paare beschränken, da eine Ungleichbehandlung in der Tatsache der unerwarteten Befruchtung begründet ist, die eine besondere Fürsorge des Staates für die Nachkommenschaft heterogener Paare rechtfertigt, während homosexuelle Paare die Befruchtung und Fürsorge planen können.
Keine Aussetzung für Schiedsverfahren
Verfassungswidrige Aufkleber
Dieser Aufkleber verstößt sowohl gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten, Establishment Clause of the Frist Amendment, sowie gegen die des Bundesstaates Georgia. Der Verstoß ist darin zu sehen, dass der Aufkleber eine unzulässige bestätigende Aussage vermittelt. Nach Ansicht des Gerichts habe sich die Schule unsachgemäß mit Fragen der Religion auseinandergesetzt, indem sie hierzu ausdrücklich Stellung bezogen hat.
P2P-Nutzer nach Bundesrecht verurteilt
Dem 50 Jahre alten William T. aus Johnston City, New York und dem 47 Jahre alten Micheal C. aus San Antonio, Texas wird vorgeworfen, zwischen August 2002 und August 2004, jeweils einen Direct Connect hub mit dem Namen MovieRoom und Achenon's Alley verwaltet und betrieben zu haben. Dort sollen Computerspiele, Musikstücke, Filme und Computerprogramme zum download bereit gestellt worden sein. Während der staatlichen Ermittlungsarbeit hatten die Beamten von beiden Hubs urheberrechtlich geschützte Materialien im Wert von ca. $ 25.000 heruntergeladen.
Das Urteil des Bundesbezirksgerichts für den Bezirk Columbia wird für den 29. April 2005 um 14.30 Uhr erwartet. Die Angeklagten müssen mit einer Höchststrafe von bis zu 5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu $250.000 rechnen.
Für die Zukunft stellt sich die Frage, ob mit weiteren Verhaftungen und Schuldbekenntnissen zu rechnen ist. Wenig Aussage hat die Verurteilung der Angeklagten allerdings hinsichtlich der materiellen Rechtslage. Mit Spannung bleibt die Entwicklung im Bereich P2P abzuwarten.
Held des Tages
Gericht zuständig für Versicherung
Die Berufungsklägerin mit Sitz in Wisconsin wurde im Ausgangsverfahren von einem Vertragspartner einer ihrer Versicherungsnehmer in Arkansas auf Schadensersatz verklagt. Sie machte im Berufungsverfahren geltend, nicht von einer dritten Partei in Arkansas verklagt werden zu können. Dafür fehle es schon daran, dass sie weder Geschäfte in Arkansas tätige noch dort eine Zweigniederlassung besitze.
Das Gericht befand es jedoch für ausreichend und verfassungsgemäß, dass der Versicherer in seiner Police einen auch fremde Staaten umfassenden Deckungsschutz vorsieht. Daher lassen sich diese Verträge besser und lukrativer verkaufen. Dann muss aber hingenommen werden, dass auch seitens Dritter außerhalb des Staates Wisconsin Klagen eingereicht werden können. Dies könne der Versicherer steuern, indem er Klagen in Drittstaaten vertraglich ausschließe und entsprechende Umsatzverluste in Kauf nehme. Zudem sei ein Verfahren in einem fremden Staat für Versicherer, die eine weitumfassende Deckung anbieten, nicht nur allgemein vorhersehbar, sondern dieses Risiko stelle zudem eine ausdrückliche Eigenart der konkreten Police dar.
Computerrecht: 25 Jahre
FARA Lobby-Verstoß
Interessanterweise setzt Findlaw diesen Fall in Bezug zu Oil and Gas Law - wahrscheinlich stochert man dort genauso wie der Durchschnittsbürger im Dunkeln.
Zweiteiliges Schiedsverfahren
Hauptstadt geschlossen
Unberirrbare und ihren Mandanten besonders verpflichtete Rechtsanwälte werden je nach Verkehrsmahnungen der lokalen Radiosender am Montag, Mittwoch und Donnerstag ihre Entscheidung treffen, ob sie in der Kanzlei oder daheim arbeiten. Wer den Kontakt in die USA sucht, wählt vorsicherhalber die EMail und nicht das Telefax als Kommunikationsmittel. Angesichts der schlechten Mobilnetzabdeckung der Hauptstadt und insbesondere der Vororte, wo die meisten Rechtsanwälte wohnen, empfiehlt sich auch nicht immer das Mobiltelefon zur alternativen Kontaktaufnahme.
Urheberrecht
Carolin Schosser, Julia Gehrke, Winnetou's Return at the Intersection of Copyright and Trademark Law, 13 German American Law Journal, http://www.amRecht.com/winnetousreturn.shtml (August 12, 2004).
Carolin Schosser, Julia Gehrke, Dastar Corp. v. Twentieth Century Corp., Verfallenes Urheberrecht v. Markenschutz im Supreme Court, 12 German American Law Journal, http://www.amRecht.com/schossergehrke.shtml (August 21, 2003).
Der erste Bericht ist insbesondere bei der rechtlichen Beurteilung von Rechten an Altwerken nützlich, während die weiteren Berichte die heute umstrittenen Schnittstellen von Marken- und Urheberrecht aufzeigen.
Wiederaufnahme nach Endurteil
Streitwert gering
Diese klagte im einzelstaatlichen Gericht, und die Beklagte ließ den Fall an das erstinstanzliche Bundesgericht verweisen. Das Bundesgericht wies den Fall ab, weil der Mindeststreitwert für seine Zuständigkeit von $75.000 unerreicht blieb, wie es von Amts wegen feststellte.
Die Parteien versuchten nun, das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks davon zu überzeugen, dass der Streitwert erreicht werden kann, wenn man nicht nur den Wert der betroffenen Fläche von 6x12 Fuß berücksichtigt, sondern die Behinderung des Zugangs zum gesamten Acker, der einen Wert von fast $7 Mio. besitzen dürfte.
Vorvertrag verbindlich
Lamle hatte ein Spiel patentiert, und Mattel hatte sich für eine Lizenz interessiert. In den Vertragsverhandlungen wurde vereinbart, dass Mattel die Lizenzrechte erhalten sollte. Ein schriftlicher Lizenzvertrag sollte noch erstellt werden. Bevor er zustande kam, gab Mattel das Projekt auf. Das Gericht stellte fest, dass schon die mündiche Vereinbarung ausreichen kann, vertragliche Verbindlichkeiten zwischen den Beteiligten herbeizuführen, die auch verletzt werden können. Das Untergericht muss nun die weiteren Tatsachenfragen ermitteln, auf die die Erkenntnisse des Berufungsurteils anzuwenden sind.
Das Urteil stellt eine nützliche Einführung in die Rechtsfragen mündlich abgeschlossener Verträge und der Risiken dar, die aus Verhandlungen resultieren. Ob ein Vertrag vorliegt, folgt aus den Umständen der Verhandlungen und den von den Beteiligten manifestierten Absichten. In diesem Fall hatten die Parteien ihren Wunsch, einen verbindlichen mündlichen Vertrag zu schließen oder zu vermeiden, so uneindeutig ausgedrückt, dass ihre Absichten im weiteren Verfahren erst durch Auslegung der Umstände ermittelt werden müssen.
Geschlechtsverkehr erlaubt
Im Fall Muguet S. Martin v. Kristopher Joseph Ziherl, Az. 040804, entschied das oberste Gericht des Staates am 14. Januar 2005, dass Martin eine Klage gegen Ziherl wegen deliktischer Geschlechtskrankheitsübertragung durch Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten weiterverfolgen darf. Im Fall Zysk v. Zysk, 239 Va 32, 404 SE2d 721 (1990), war entschieden worden, dass Teilnehmer an einer gesetzeswidrigen Handlung sich nicht gegenseitig aus deliktischer Haftung verklagen dürfen. Virginias Code §18.2-344 bedroht derartigen Verkehr mit Strafe.
Das Gericht stellte fest, dass die Strafdrohung im Lichte der Entscheidung Lawrence v. Texas, 539 U.S. 558 (2003), des Obersten Bundesgerichtshofes der Vereinigten Staaten in Washington verfassungsmäßig unhaltbar ist:
We find no principled way to conclude that the specific act of intercourse is not an element of a personal relationship between two unmarried persons or that the Virginia statute criminalizing intercourse between unmarried persons does not improperly abridge a personal relationship that is within the liberty interest of persons to choose.Damit die neuen Freiheiten in Virginia nicht ausarten, betonte das Gericht:
It is important to note that this case does not involve minors, non-consensual activity, prostitution, or public activity. The Lawrence court indicated that state regulation of that type of activity might support a different result. Our holding, like that of the Supreme Court in Lawrence, addresses only private, consensual conduct between adults and the respective statutes' impact on such conduct. Our holding does not affect the Commonwealth's police power regarding regulation of public fornication, prostitution, or other such crimes.
Kleiner Folterer verurteilt
Lexmark gegen wiederbefüllte Tonerpatronen
Lexmark International verkauft Tonerpatronen mit integriertem Mikrochip, der die Inbetriebnahme einer wiederbefüllten Patrone unterbindet. Der Mikrochip enthält zwei Programme, ein Toner Loader (TL) und ein Printer Engine (PL) Programm, die die Kommunikation der Patrone mit dem jeweiligen Drucker kontrollieren.
Static Control Components, Inc. hatte das TL Programm kopiert, um einen eigenen SMARTEK Chip herzustellen, und an Firmen verkauft, die wiederbefüllte Tonerpatronen für Lexmark-Drucker anbieten.
Das Gericht hat nun die erstinstanzliche Entscheidung verworfen, dass das TL Programm urheberrechtlich schutzfähig sei. Lexmarks Experten konnten das Gericht nicht überzeugen, dass das TL Programm vom Schutzumfang des Copyright Act erfasst sei. Das Gericht stellte klar, dass bloße Ideen und Methoden der Inbetriebnahme nicht geschützt sind.
Überdies machte es deutlich, dass der SCC-Chip die Umgehungsvorschriften des DMCA nicht verletze. Judge Sutton legte in seiner Entscheidungsbegründung dar, dass der Authentifizierungsvorgang von Lexmark nicht Zugang zu dem TL Programm kontrolliere, weil der Zugang auch durch andere Mittel herbeigeführt werden kann.
Das Gericht erteilte Firmen wie Lexmark durch diese Entscheidung eine deutliche Absage, den DMCA in Zukunft nicht zur Erzeugung von Monopolen für hergestellte Güter zu missbrauchen.
Geschworene entscheiden Markenfrage
Das Gericht stellte in der Entscheidung Everest Capital Limited v. Everest Funds Management, LLC et al., Az. 04-1282, vom 4. Januar 2004 fest, dass die Verwechslungsgefahr bei Markenrechtsverletzungen nach dem Lanham Act eine Tatsachenfrage darstellt, die den Zivilgeschworenen vorzulegen ist. Es muß deshalb ihren Verdikt akzeptieren. In anderen Bezirken wird die Verwechslungsgefahr als vom Gericht nachprüfbare Rechtsfrage gesehen, so im Fall Plus Prods. v. Plus Discount Foods, Inc, 722 F.2d 999, 1004-05 (2d Cir. 1983).
Hier waren die Tatbestandsmerkmale des 15 USC §1125(a)(1)(A) mit den sechs Kriterien rechtmäßig verwandt worden: Bedeutung und Ähnlichkeit der Marken, Grad des Wettbewerbs zwischen den Produkten, Absicht der Markenverwendung, konkrete Fälle von Verwechslung, Art der Produkte, Kosten und Bedingungen für den Erwerb.
Denselben Respekt vor den Zivilgeschworenen erwies das Gericht der Beurteilung der Frage überühmte Marke nach 15 USC §1125(c)(1), dem Federal Trademark Act von 1995. Damit unterlag die Klägerin auch mit ihrer Behauptung, ihre Marke sei verwässert worden.
Gesundheit
Erste Aktion gegen Porno-Spam
Minister für Sicherheit
IBMs Patentfreigabe
Geldwäsche und Verschwörung
Die im Verfahren
RIAA erfolglos
Die Entscheidung stellt für den technisch und wirtschaftlich bedeutsamen P2P-Sektor einen wichtigen Schritt zur Rechtssicherheit dar.
Zuhälter als Kompliment
Hausordnung
Nach der Kompetenzverteilung werden einige Ausschüsse die Verantwortung für die Gesetzgebung im Internet-Bereich teilen. Die Hauptzuständigkeit für Internet-Sicherheitsfragen und R&D, Forschung und Entwicklung, verbleibt beim House Science-Ausschuss, dessen Vorsitz weiterhin Sherwood Boehlert innehält.
Ein im IT-Bereich wichtiger Ausschuss ist der Unterausschuss für Technology, Information Policy, Intergovernmental Relations and the Census des Ausschusses für Government Reform.
Kein Makeup: Kündigungsgrund
Die Klägerin hatte bereits 21 Jahre für die Beklagte als Barkeeperin gearbeitet, bevor sie lediglich wegen der Nichtbefolgung der neuen Regelung, Schminke am Arbeitplatz tragen zu müssen, entlassen wurde.
Zufolge des Gerichts stellen geschlechtsspezifische Anforderungen an das Erscheinen am Arbeitsplatz keine Diskriminierung hinsichtlich des Geschlechts dar. Eine diskriminierende Anforderung kann nur dann angenommen werden, wenn diese auf unveränderbaren Eigenschaften beruht.
Der vorliegende Fall hatte bereits vor der Entscheidung des Berufungsgerichts für Aufregung gesorgt und viele Arbeitgeber dazu veranlasst, ihre eigenen Anforderungen an das Erscheinen am Arbeitsplatz zu überdenken.
Neue Redevorschriften für das Repräsentantenhaus
Inzwischen wird diese Regelung als antiquiert empfunden. Sie findet sich in Jeffersons Handbuch über Kongressvorschriften wieder. Einer der Gründe der nun abgeschafften Regelung lag darin, dass die politischen Debatten zu persönlich wurden.
Verboten bleibt weiterhin, dass seitens des Repräsentantenhauses persönliche Angriffe gegen den Senat vorgenommen werden.
Grünes Licht: Laser gegen Flugzeug
Green Card und Waffen
Sklavenbefreiung: Feiertag
Kongress im Dienst
In diesem Monat treten auch die einzelstaatlichen Parlamentäre den Dienst in den fünfzig Staaten, im hiesigen District of Columbia am Sitz der Hauptstadt und in den anderen Rechtsgebieten der USA an, der meist drei oder vier Monate dauert.
Generäle gegen Folter
Diese neue Entwicklung versetzt die politische Mitte wieder einmal in die ungewöhnliche Lage, der rechteren Seite dankbar zu sein, dass sie der extremen Rechten Paroli bietet. Dasselbe galt schon im Falle des Bundesgerichtshofsvorsitzenden William Rehnquist, der sich gegen radikale Vorstellungen des neuen Kongresses wendet, siehe unten Jahresschlussbericht.
Meis zum Geschmacksmuster im internationalen Recht
Dabei berücksichtigt er die im Jahre 2004 erfolgten Änderungen des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen, GeschmMG, und vermittelt so einen Überblick über die zur Zeit geltende Rechtslage in Deutschland und der Europäischen Union. Die englischsprachige Darstellung eignet sich auch für den Europäer, der den amerikanischen Anwalt mit dieser Form des geistigen Eigentums vertraut machen muss, zumal die USA einschlägigen Übereinkünften nicht beigetreten sind.
Steuerbefreiung für IT-Firmen
Als qualifizierte Unternehmen gelten Firmen mit mindestens zwei Beschäftigten mit Haupt- oder Nebensitz in Washington, DC, die im Internet-, Informations-, Kommunikations-, Software-, Hardware-, Technologie- oder Elektronik- und verwandten Bereichen tätig sind.
Die Steuererklärungspflicht besteht unter zwei Voraussetzungen. Zunächst muss sich das Vermögen im District of Columbia befinden oder der dortigen Steuerpflicht unterliegen. Zudem müssen die Sachen gewerblich oder geschäftlich genutzt werden oder diesem Gebrauch zur Verfügung stehen. Unerheblich ist, ob durch sie ein Gewinn erzielt wird.
Ähnliche Steuern und Erklärungspflichten bestehen in anderen Staaten der USA, doch sind die Regelungen für die IT-Industrie in der Hauptstadt, deren öffentlicher Sektor den größten IT-Kunden der Welt darstellt, unschlagbar.
Frist: 30 31 32
Regulierung von VoIP
Ohne Führerschein
Jahresschlussbericht
Deckung für Fax-Spam?
Wettbewerb und Petitionsrecht
Die Beklagte hatte mit der Stadt Louisville einen Kabelversorgungsvertrag abgeschlossen, der durch ein örtliches Dekret dokumentiert wurde. Als die Klägerin ebenfalls einen solchen Vertrag einging, klagte die Beklagte aufgrund einer Vertragsklausel, nach welcher sie die Gleichwertigkeit des Konkurrenzvertrages gerichtlich überprüfen und gegebenenfalls den zweiten Vertrag aushebeln lassen darf. Nach Abschluss dieses für sie erfolglosen Verfahrens verklagte Knology die Insight-Gruppe auf Schadensersatz nach Wettbewerbsrecht.
Das Berufungsgericht erstreckte die Haftungsisolierung, die die Noerr-Pennington-Doktrin dem gutgläubigen Wettbewerber für die Ausübung des Petitionsrechts im Verhältnis zum Gesetzgeber einräumt, auf die Klage, die sich aus dem Vertrag mit dem Gesetzgeber herleitet.
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.