• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 31. Dez. 2008

Dienstag, den 30. Dez. 2008

Dienstag, den 30. Dez. 2008

Rückblick 1 1 2 5 3  

.   Ein Buchkapitel verfasst, ein Buch erstellt, zwei Praktikantinnen und fünf Referendare ausgebildet, drei Assistentinnen mit Law School-Ambition zum Auswerten von Urteilen und Berichten in Embassy Law und dem German American Law Journal hingeführt: Das Resümé 2008 außerhalb der anwaltlichen Routine. [US-Recht, Rechtsanwalt ]


Montag, den 29. Dez. 2008

Montag, den 29. Dez. 2008

Montag, den 29. Dez. 2008

Verhütung für $50.000  

.   Mit einem Budget von $50.000 arbeitet die Bandenkriminalitäts­zentrale in Süd-Maryland bei Washington. Die Schmalspurfinanzierung bedeutet, dass die Detektive aus drei Sheriff-Bezirken sich mit der Gratismiete eines kleinen Raums bei einem Stromversorger bescheiden. Die Crips, Sur-13, Dope Boyz und Cut Boyz mögen besser ausgestattet sein, doch gelingt es den Cops, kreisübergreifend Polizeidienste über ihre Bewegungen zu unterrichten, um Verbrechen zu verhüten.


Sonntag, den 28. Dez. 2008

Anwaltskosten nach ERISA  

JW - Washington.   In Sachen Perri Lemon; James C. Plummer v. Liberty Life Assurance Company of Boston, Az. 07-20891, setzte sich das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 22. Dezember 2008 mit der ausnahmsweisen Erstattung der Anwaltskosten nach dem Employee Retirement Income Security Act of 1974 auseinander.

Zuvor verurteilte das Untergericht Perri und Plummer, die Anwaltskosten der beklagten Versicherung zu tragen, da sie eine völlig unbegründete Klage auf Auszahlung einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung eingereicht hatten.

Das Berufungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass in derartigen Fällen eine Erstattung der Anwaltskosten nach §502(g)(1) ERISA möglich ist. Nur der obsiegenden Partei ist die Erstattung vorbehalten. Gleichzeitig weist es darauf hin, dass die Ausnahme eine umfassende Begründung und Angabe der gesetzlichen Grundlage erfordert. Da das Untergericht die gesetzlichen Vorschriften nicht in das Urteil aufnahm, handelte es ermessensfehlerhaft.


Samstag, den 27. Dez. 2008

Windows: Kanzleihaftung  

.   Windows kann man in Kanzleien wohl nur noch auslaufen lassen. Die Risiken seiner Benutzung will Microsoft erst in der zweiten Hälfte 2009 lindern. Da alles länger dauert als Microsoft ankündigt, wird es wohl auch bei Morro später. Jeder Tag bis dahin steigert das Haftungsrisiko.

Linux und Unix bewähren sich in der Kanzlei seit Jahren, gleich ob als Mac, Ubuntu oder PuppyLinux, was nicht einmal das Löschen von Windows voraussetzt und auf derselben Platte laufen kann, getarnt. Wer nicht ans Internet will, kann ja Windows weiterverwenden. Manche Spiele laufen damit einfach besser.


Freitag, den 26. Dez. 2008

Unfall in Einfahrt  

.   Ein Verkehrsunfall schafft es bis zum Oberstgericht im Staate Delaware - oh Wunder! Verkehrsrecht interessiert in den USA doch kaum. Eine Gladiatior-Fahrerin wendet in einer Einfahrt, stößt auf die fahrlässig ausfahrende Beklagte, verletzt ihre Tochter und verliert am 10. November 2008 ihre Schadenersatzklage in Sachen Megan Berns v. Debra Doan, Az. 234, 2007, weil sie als Trespasser ohne Not einen Hausfriedensbruch beging, was nicht überrascht:
See also Lynch v. Boston & M.R.R., 116 N.E. 248, 249-51 (Mass. 1917) (holding that a woman pushing a baby carriage had no right to go extra viam to get home to dinner where the public way had been blocked by a train for fifteen minutes.) AaO Fn. 12.
. [Trespass, US-Recht ]


Donnerstag, den 25. Dez. 2008

Donnerstag, den 25. Dez. 2008

Feiertag in US-Kanzlei  

.   Auch in den USA genießen die Referendare heute einen freien Tag. Morgen sind sie wieder in der Kanzlei. Warum ein religiöser Feiertag überhaupt in den USA als arbeitsfreier Tag gilt, ist nicht ganz klar. Andererseits kann ohnehin jeder öffentliche Feiertag im Arbeitsverhältnis ignoriert werden oder auch zwischen den Beteiligten eines Arbeitsvertrages vereinbart werden, dass an anderen Tagen gefeiert wird. Wenn die öffentlichen Rechtskörperschaften einen Tag für arbeitsfrei erklären, trifft das ihre Beschäftigten, nicht den Privatsektor. Der schließt sich an manchen Feiertagen Bund, Staat, Kreis oder Stadt an, an anderen nicht. Kanzleien orientieren sich wenig am öffentlichen Sektor, sondern an der Bedürfnissen der Mandanten. Selbst der Staat erwartet, dass die ihm dienenden Kanzleien ihm nach Bedarf - unabhängig von Regeln für Beamten - zur Verfügung stehen. Genau so werden auch höherrangige US-Beamten eingespannt, gerade in der Zeit eines Amtswechsels.


Donnerstag, den 25. Dez. 2008

Schmerzensgeld für Datenbruch  

.   Die Aufhebung der Staatenimmunität ist eng auszulegen, doch einem Bankier gelang es am 10. November 2008, nach neun Jahren auch $100.000 Schmerzensgeld, nicht nur eine Auslagenerstattung als Schadensersatz für die rechtswidrige Offenlegung privater Daten nach dem bundesrechtlichen Privacy Act von einer staatlichen Stelle einzuklagen, da beide Schadensarten nach der Auffassung des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks der USA in Sachen Gary G. Jacobs v. National Drug Intelligence Center, Az. 07-40776, von derselben Immunitätsschranke erfasst waren, die in ihrer Begrenzung auf actual Damages auch Schmerzensgeld umfassen kann.


Donnerstag, den 25. Dez. 2008

Mittwoch, den 24. Dez. 2008

Mittwoch, den 24. Dez. 2008

Dienstag, den 23. Dez. 2008

Was ist der Litigation Hold?  

.   Parteien müssen im US-Prozess der Gegenseite ihre Akten zur Einsicht, ihr Personal zur Vernehmung und ihr Wissen zur Katalogisierung überlassen. Wer Beweise verschwinden oder verändern lässt, erlebt harsche Sanktionen, die bis zur Abweisung einer Klage oder Einrede reichen.

Auch die Vernichtung von Akten im Rahmen der normalen Datenverwaltung kann Sanktionen auslösen. Das gilt für Daten auf Papier gleichermaßen wie für Daten auf elektronischen Medien und oft selbst auf flüchtigsten RAM-Speichern. Das Gegenstück ist die gebotene weitreichende Datensicherung für Prozesszwecke.

Ein Litigation Hold bedeutet im Rahmen der Prozessregeln des Ausforschungsbeweisverfahrens, das im Deutschen oft Pretrial Discovery genannt wird und in den USA Discovery heißt, im Kern nur eine Pflicht zur Datensicherung für Prozesszwecke. Bei elektronischen Medien spricht man von der E-Discovery mit besonderen rechtlichen und faktischen Sicherungsvorkehrungen.

Die vermutete Kenntnis von einer Prozessanbahnung reicht, um diese Pflicht entstehen zu lassen. Ein Litigation Hold Letter an Parteien, Zeugen oder Sachverständige verschärft die Pflicht insofern, als das Schreiben die Kenntnis über die Vermutung hinaus erweitert.

Wer nach seinem Erhalt noch routinemäßige Veränderungen an Festplatten oder Akten zulässt, verliert damit jede Aussicht auf eine Rechtfertigung nach den sogenannten Safe Harbor-Bestimmungen in Rule 37 der Federal Rules of Civil Procedure im US-Bundesprozessrecht.

Die wichtigste Erkenntnis beim Litigation Hold lautet, dass man bei einem vermuteten Prozessrisiko nicht auf einen Litigation Hold Letter wartet, sondern gleich einen Litigation Hold ausführt, um sich nicht der Gefahr von Sanktionen auszusetzen. [US-Recht, Litigation Hold, Pretrial Discovery,Prozessrecht,Civil Procedure,E-Discovery ]


Dienstag, den 23. Dez. 2008

Dienstag, den 23. Dez. 2008

Dienstag, den 23. Dez. 2008

Dienstag, den 23. Dez. 2008

Fax als Letter of Credit  

JW - Washington.   Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks vom 11. Dezember 2008 in Sachen LaBarge Pipe & Steel Co. v. First Bank; Allen J. David, Az. 07-30441, setzt sich mit der Frage auseinander, ob ein Fax einen Letter of Credit darstellen kann.

LaBarge lieferte Rohre an die Firma PVF. Als Sicherheit verlangte LaBarge von PVF den Abschluss eines Letter of Credits mit First Bank zu ihren Gunsten. Kurz nach Lieferung und vor Begleichung der Rechnungen meldete PVF Insolvenz an. LaBarge wollte sodann die Bank als Garanten nach dem Letter of Credits in Anspruch nehmen, konnte aber das Original nicht vorlegen. Sie legte ein Fax vor, welches First Bank ihr übermittelte.

Das Urteil setzt sich grundlegend mit dem Institut des Letter of Credits, dem Uniform Commercial Code und dem Uniform Customs and Practices for Documentary Credits auseinander. Das Gericht entschied, dass sowohl nach dem UCC als auch nach dem Recht des Bundesstaates Louisana ein Letter of Credit zwar elektronisch der Bank übermittelt werden kann, dies aber nicht von der Pflicht entbindet das Original vorzulegen. Ein Fax kann somit nicht als Letter of Credit eingestuft werden.

Im vorliegenden Fall entschied das Gericht dennoch zu Gunsten von LaBarge. Artikel 16 des UCP 400 legt Banken strenge Vorgehensweisen bei Inanspruchnahme eines Letter of Credits auf, sofern Probleme hinsichtlich der Garantie auftreten. Da First Bank ihrer unverzüglichen Hinweispflicht nicht nachkam, griff die Präklusionsvorschrift des Artikel 16 UCP ein. First Bank war es somit verwehrt, sich auf die Nichtvorlage des Originals zu berufen.


Montag, den 22. Dez. 2008

Montag, den 22. Dez. 2008

Montag, den 22. Dez. 2008

Affiges AV Rating  

.   Die Reklame für Plaketten, mit denen der AV-eingestufte Attorney Mandanten seinen Wert beweisen soll, ernüchtert. AV bedeutet, dass der Anwalt höchsten Ansprüchen genügt. Warum dann noch eine Plakette an die Wand nageln?

Verletzt eine solche werbeträchtige Herausstellung nicht gerade die ethischen Anforderungen, die der Anwalt zu beherrschen bewiesen hat? Vielleicht sollte er auf seiner Hononarrechnung mit einem Aufkleber in Goldprägung anpreisen, dass er xy Jahre zugelassen ist. Eine Marktlücke für den AV-Prüfer. [US-Anwalt, Standesrecht, Anwaltsethik]


Sonntag, den 21. Dez. 2008

Mit Religion gegen Landebahn  

.   Kann das Recht auf Religions­ausübung einen Flugha­fenbau verhindern, wenn ein Friefhof verlegt werden muss? In Sachen St. John's United Church of Christ et al. v. Federal Aviation Administration et al., Az. 07-1362, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadt­bezirks in Washington, DC, am 19. Dezember 2008, dass dieses Argument zu weit hergeholt ist. Die elfseitige Berufungs­begründung ist Verfassungs- und Verwaltungs­rechtlern empfohlen. [US-Recht, Verfassungsrecht, Constitution, Religion, Verwaltungsrecht]


Samstag, den 20. Dez. 2008

Washingtoner Anwaltschaft  

.   Der Krankenwagen rast den Washingtoner White Hurst Freeway entlang nach Georgetown. Im dichten Verkehr folgt ihm niemand dicht auf. Bei 70.000 Anwälten in Washington passt das Bild nicht zum Klischee. Ein verunglückter Deal, ein massiver Bailout oder ein politischer Skandal wirkt hier attraktiver als ein Krankenwagen. Die Anwaltschaft in Washington schart sich nicht um Fleischwunden. [US-Recht, Anwaltschaft ]


Freitag, den 19. Dez. 2008

Schuldner bestreitet Inkassokosten  

JW - Washington.   In Sachen Martin Seeger, et al. v. AFNI, Az. 07-4083, befasste sich das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA am 8. Dezember 2008 mit der Eintreibung von offenen Handyrechnungen durch ein Inkassounternehmen im Bundesstaat Wisconsin. Ein Telefonanbieter verkaufte offene Forderungen gegen Kunden an das Inkassounternehmen AFNI.

AFNI kontaktierte die säumigen Kunden und verlangte neben dem offenen Betrag für Telefondienstleistungen eine Inkassogebühr. Das Gericht entschied, dass AFNI sich auf keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage stützen kann. Für Inkassokosten muss der Schuldner nicht allein wegen seiner Zahlungssäumnis haften.

Diese Säumnis als Vertragsbruch begründet Ansprüche der Vertragsparteien untereinander. Der Vertragsbruch stellt nur unter strengen Voraussetzungen auch die Rechtsgrundlage für Inkassokosten eines Dritten dar.

Die Bestimmung in Handyverträgen, dass der Schuldner bei Zahlungsverzug alle Kosten des Anbieters zur Eintreibung trägt, begründet kein direktes und selbstständiges Forderungsrecht des Inkassounternehmens nach dem Forderungsverkauf.

Das Gericht entschied daher, dass AFNI mit Erhebung der Inkassogebühr den Fair Debt Collections Practice Act als Bundesgesetz verletzte. AFNIs Hinweis auf Bona Fide blieb fruchtlos. Auch ihr Hinweis, sich über die Gesetzeslage bei der American Creditor Association informiert zu haben, half nicht.


Freitag, den 19. Dez. 2008

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. In Re: Janis W. Stewart: 08-16753 PDF
  2. Adventure Outdoors, Inc. v. Michael Bloomberg: 07-15951 PDF
  3. Adventure Outdoors, Inc. v. Michael Bloomberg: 07-14966 PDF
  4. USA v. Raymond J. Horsfall: 08-10739 PDF


Freitag, den 19. Dez. 2008

Freitag, den 19. Dez. 2008

Freitag, den 19. Dez. 2008

Donnerstag, den 18. Dez. 2008

Madoff Task Force im Trend  

.   Madoff made off mit dem Geld der Anleger. Wieviele Tage hat es gedauert, bis Kanzleien ihre Madoff Task Force bekannt geben? Es ist soweit - die Task Force News fliegen werbend durch den Äther.

Ohne Task Force kann man Kanzleien nicht mehr ernst nehmen. Wenn sie keine Task Force bilden können, verstehen sie wohl nichts vom Recht. Den Anwälten hängt der Begriff schon zum Halse raus. Mancher Webmaster, der eine Fachgruppe in der Kanzlei als Task Force bezeichnet, muss sich bereits Streichungen gefallen lassen.

Doch die Kanzleimarketingleute haben noch keine Alternative entdeckt. In diesem Sinne, Ihre Task Force US-Recht. [US-Recht, Task Force]


Donnerstag, den 18. Dez. 2008

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. George Porter, Jr. v. Attorney General: 07-12976 PDF
  2. Mark Howard McClain v. Warden Hilton Hall: 07-13487 PDF
  3. Adolfo Galvez v. Henry Bruce: 08-10531 PDF


Donnerstag, den 18. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Salmon Spawning & Recovery Alliance v. U.S. Customs and Border Protection
  2. Cardiac Pacemakers, Inc. v. St. Jude Medical, Inc.
  3. Davis v. Dept. of Homeland Security
  4. Florida Citrus Mutual v. U.S.
  5. Rentrop v. The Spectranetics Corp.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.



Donnerstag, den 18. Dez. 2008

Berufung und Begründung  

JW - Washington.   In Sachen JGR v. Thomasville Furniture Industries, Az. 07-3261, befasste sich das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 11. Dezember 2008 mit den Erfordernissen der Begründung im Berufungsverfahren. Zu Beginn des seit 1996 andauernden Verfahrens verneinte das Untergericht einen Schadensersatz des Beklagten für Vermögeneinbußen.

Nach einer ersten Berufung sprach das Untergericht der Beklagten sodann $1,500,000 zu. Die erste Berufungsbegründung der Beklagten war begrenzt und in dieser rügte sie nicht ausdrücklich die Nichtgewährung von Vermögenseinbußen. Als die Klägerin daraufhin das Berufungsgericht anrief, entschied es, dass eine Berufung grundsätzlich auf die Punkte in der Berufungsbegründung beschränkt ist. So hob das Gericht den hohen Geldzuspruch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Untergericht zurück.


Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Zukunft der NATO  

JW - Washington.   Dr. Karsten Voigt, Koordinator der Bundesregierung für deutsch-nordamerikanische Zusammenarbeit, sprach am 15. Dezember 2008 bei der Friedrich Naumann Foundation im Washingtoner Willard Hotel auch aus rechtlichem Blickwinkel über die Zukunft der NATO. Dr. Voigt betonte die Notwendigkeit einer stabilen Kooperation in der NATO von Deutschland und den USA auch vor dem Hintergrund der momentanen Finanzkrise.

Angesichts der aktuellen Diskussion um die Aufnahme Georgiens und der Ukraine in die NATO sowie des Krieges in Georgien war das Verhältnis der USA und Deutschland zu Russland Hauptgegenstand der Ausführungen. Der Redner begründete die Differenzen der USA und Deutschland in dieser Frage mit unterschiedlichen Auffassungen von Art. 5 NATO-Vertrag und mit der grundsätzlich verschiedenen Sichtweise auf Russland.

Er versuchte die Bedenken der Amerikaner zu entschärfen und zeigte eine historische Kontinuität Deutschlands in Bezug auf die Förderung Russlands auf. Russland ist Deutschlands wichtigster Osteuropa-Partner und die Bedeutung als Handelspartner und Energielieferant enorm. Voigt hält die Befürchtungen der USA für ängstlicher als geboten. Er hofft auf eine stabile und notwendige Kooperation - auch durch die Neuwahlen - zwischen USA und Deutschland, denn nur durch diese kann die Stabilität der NATO für die Zukunft gewährleistet werden.


Mittwoch, den 17. Dez. 2008

© 1913-2043 Renoir-Guino  

.   Wie lange währt der Urheberschutz für im Ausland geschaffene Skulpturen in den USA? Die Antwort hängt vom Leben der Schaffenden ebenso wie von der ©-Kennzeichnung und der Veröffentlichung der Werke ab.

In Sachen Societe Civile Succession Richard Guino v. Jean-Emmanuel Renoir, Az. 07-15582, legt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 9. Dezember 2008 die Grundsätze des US-Urheberrechts bei französischen Skulpturen des Künstlers Renoir und seines Assistenten Guino dar.

Im Ergebnis kann ein unveröffentlichtes Werk nach neuem US-Recht und der Urheberrechtsrechtsprechung nicht endlos, sondern nur 70 Jahre länger als das Lebensende des letzten überlebenden Werkschaffenden geschützt werden. [US-Recht, Copyright, Skulptur, Renoir]


Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
  1. 082188.P - Palisades Collections LLC v. AT&T Mobility LLC
  2. 074812.U - US v. Powell
  3. 074703.U - US v. Espinosa
  4. 081648.U - Lin v. Mukasey
  5. 084134.U - US v. Burrell
  6. 084388.U - US v. Taste
  7. 084459.U - US v. Hughes
  8. 084537.U - US v. Miller
  9. 086976.U - Jarvis v. US
  10. 087269.U - Updike v. Johnson
  11. 087603.U - US v. Carringer
  12. 088146.U - Demos v. US


Dienstag, den 16. Dez. 2008

Tech-Urteile des Bundes  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Respironics, Inc. v. Invacare, Corp.
  2. Avocent Huntsville Corp. v. Aten International Co., Ltd.
  3. Koyo Seiko, Co. v. U.S.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Dienstag, den 16. Dez. 2008

Dienstag, den 16. Dez. 2008

Dienstag, den 16. Dez. 2008

Montag, den 15. Dez. 2008

Montag, den 15. Dez. 2008

Montag, den 15. Dez. 2008

Montag, den 15. Dez. 2008

USA: Einfuhr, Handel, Anlage  

.   Die schweizer Botschaft in Washington macht eine PDF-Übersicht über US-Einfuhrregeln verfügbar, die auch allgemeine Grundsätze des rechtlichen Umfelds in den USA anstreift. Die Datei wird vom Business Network Switzerland vertrieben.

Sie ist zwar fast zwei Jahre alt, doch berücksichtigt sie die drastischen Änderungen nach dem 11. September 2001. Eine Handels- und Investitionsdarstellung im PDF-Format bietet der Representative of German Industry and Trade an. [US-Recht, Einfuhr, Aussenhandel, Investition]


Sonntag, den 14. Dez. 2008

Nehmen Sie mein Haus, Koll. Obama  

.   Der berühmteste Jurist der USA, Barack Obama, darf nicht ins Gästehaus des Weißen Hauses einziehen. Nehmen Sie mein Haus, Herr Kollege! Die Schulen ihrer Töchter liegen auf dem Weg zur Arbeit. Dann verpassen sie ihren Schulbeginn nach den Ferien nicht.

Das Blair House mit 119 Zimmern hat Präsident Bush leider schon für seine Freunde gebucht. Die Washington Post wundert sich auch, dass für die Obamas kein Platz sein soll.


Samstag, den 13. Dez. 2008

Keine langen Gesichter  

.   Jeden Tag lesen die Associates von Gruppenentlassungen in Kanzleien. Und jetzt verschieben die Partner das wichtigste Partners Meeting des Jahres! Vor Weihnachten wird in Amerika gern entlassen, am liebsten am Heiligen Abend.

Den Partnern sind keine langen Gesichter anzusehen. Gemütlich macht es sich auch keiner. Transaktionen, Untersuchungen im Kongress und durch Ministerien florieren. Prozesse werden noch gewonnen. Die Mandanten sind zufrieden. Bei realistischen Honoraren diktieren sie keine Abstriche wie viele Unternehmen bei Phantasiestundensätzen.

Die Associates sind voll beschäftigt. Das sollte ihnen eigentlich genug sagen. [US-Recht, Kanzlei, Law Firm, Attorney, Partner, Associate, Partners Meeting]


Samstag, den 13. Dez. 2008

Samstag, den 13. Dez. 2008

Freitag, den 12. Dez. 2008

Zerhackte Gesetze im IPR  

.   Wie wirkt das EU-Mahnverfahren in den USA? Kann ein EU-Titel auch hier vollstreckt werden? Vermutlich nicht, jedenfalls nicht so bald. Staatsvertragliche und gewohnheitsrechtliche Grundlagen für die Anerkennung und Vollstreckung fehlen. Für Comity fehlt die Gegenseitigkeit.

Ein Umweg über die Rechtsantike könnte vielleicht hilfreich sein, wenn die formularmäßige Eintreibung auf dem Gerichtsweg als Analog zu den Writs alten englischen Rechts betrachtet werden. Selbst dann stellen sich IPR-Rechtsfragen, die die Anerkennung in den Staaten der USA scheitern lassen.

Entspricht die Darlegung von Tatsachenbehauptungen und rechtlichen Anspruchsbegründungen im kodierten Formular dem Due Process of the Law-Massstab? Wird dem Beklagten fair der Klagevorwurf offen gelegt, wenn ihm eine verschlüsselte Forderung auf eine Payment Order zugestellt wird?

Die von der Bundesjustizministerin Deutschlands heute angepriesene Vereinfachung wirft zahlreiche Fragen auf, die der Zivilsachen-Atlas der Europäischen Kommission mit teilweise leeren Seiten beantwortet. Der Berichterstatter hegt Zweifel, trotz der schon in 1971 erfolgreichen Erfahrung mit dem Zerhacken von Gesetzen zur EDV-Bearbeitung, damals im Landratsamt und Baurecht, gefolgt vom Automatisieren deutscher Normen und Formulare für englische Frachtfirmen in einer Londoner Kanzlei. Allein die Vielzahl der Arten zivilrechtlicher Ansprüche mag erklären, dass ihre Automatisierung im internationalen Rahmen über dreißig Jahre länger dauert.

Für die USA stellt das europäische Mahnverfahren - oder schon jedes vereinfachte Verfahren - ein Vorbild dar, das sicherlich ignoriert wird. In den 55 Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika wird keine Vereinheitlichung angestrebt. Jeder Einzelstaat hat seine eigene Armee, seine eigene Gerichtsbarkeit und sein eigenes Verfahren. Daran wird nicht gerüttelt, gleich wie teuer und hinderlich das kommt.


Freitag, den 12. Dez. 2008

Handelsvertreter mit Vertrag  

.   Vertragsmanagement war nicht die Stärke des Handelsvertreters und seines Herstellers. Hätten Sie doch in Heussen, Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, das USA-Kapitel gelesen! Sie trennten sich, und der Vertreter klagte seine unbezahlten Kommissionen aus vermittelten Kundengeschäften ein.

Die Urteilsbegründung im Fall AA Sales & Associates, Inc. v. Coni-Seal-Inc., Az. 07-2694, stellt ein herrliches Beispiel für vermeidbare, teure Konflikte dar. Der Vertreter besitzt nach dem Handelsvertretergesetz von Illinois, Illinois Sales Representatives Act, sowie nach seinem Vertrag einen Kommissionsanspruch.

Da die Erweiterung des Produktangebotes im Laufe der jahrzehntelangen Zusammenarbeit nicht vertragsschriftlich dokumentiert wurde und mündliche Vereinbarungen nicht ausgeschlossen wurden, müssen die Parteien durch das komplette Ausforschungsbeweisverfahren, um schließlich im letzten Prozessabschnitt eine Jury als Laien die Subsumtion vornehmen zu lassen, entscheidet das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks im gut nachvollziehbaren Urteil vom 9. Dezember 2008. [US-Recht, Handelsvertreter, Sales Representative, Sales Commission]


Freitag, den 12. Dez. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, an und nahe der malerischen mittleren Atlantikküste umfasst, erließ heute diese Entscheidungen:
  1. 071851.P - Cozzarelli v. Inspire Pharmaceuticals
  2. 072107.P - Nader v. Blair
  3. 074750.P - US v. White
  4. 082186.P - Johnson v. Advance America
  5. 082187.P - Dennison v. Carolina Payday Loans
  6. 075060.U - US v. Greene
  7. 081682.U - Karagiannopoulos v. City of Lowell
  8. 081788.U - In Re: Payne
  9. 084249.U - US v. Davis
  10. 087169.U - US v. Morgan


Freitag, den 12. Dez. 2008

Freitag, den 12. Dez. 2008

Freitag, den 12. Dez. 2008

Sklaverei, Stiftung, Zinsen  

.   Staat und Wirtschaft wollten Rechtsfrieden. Kläger wollten Wiedergutmachung. Zehn Milliarden wurden verspätet gezahlt, also werden die Berlin Accords vom 17. Juli 2000 zwischen Deutschland, den USA und sechs weiteren Souveränen, einer internationalen Organisation und zahlreichen Unternehmen in einer neuen Sammelklage unter die Lupe genommen.

Gewähren die Vereinbarungen den natürlichen Personen Ansprüche auf die Durchsetzung der Zinsvereinbarung gegen die Beklagten, einem Kreis deutscher Unternehmen? Das Instanzgericht wies die Klage ab, weil die Stiftungsverträge wie Staatsverträge zu prüfen sind und kein private Cause of Action einräumen.

Das Bundesberufungsgericht sieht die Zinsregelung im Joint Statement als staatsvertragsgleiche Regelung an. Die uneinheitliche Verwendung der Begriffe shall und will führt nicht zu einer Auftrennung von Bestimmungen: Rechteeinräumungen für die Beteiligten und solchen für andere Begünstige.

Die beklagten Unternehmen werden sich fragen, ob die Vereinbarungen hätten gründlicher formuliert werden können, um den neuen Klägern den Anlass zur Störung des angestrebten Rechtsfriedens zu nehmen. Doch in dieser Sache, Elly Gross et al. v. The German Foundation Industrial Initiative et al., Az. 07-3726, gewinnen sie am 10. Dezember 2008.

Auch in Zukunft werden Sammelklägeranwälte Willige finden, die trotz aller Sorgfalt in Verhandlungen und Formulierungen den Rechtsfrieden erneut angreifen lassen, bis das nächste Gericht nach enormem Aufwand entscheidet, dass sich Staaten zusammenfanden, um all-embracing and enduring legal peace zu garantieren.


Freitag, den 12. Dez. 2008

Freitag, den 12. Dez. 2008

Urteile im Wilden Westen  

Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks im ehemaligen Wilden Westen der USA verkündete heute:
  1. United States v. Ford
  2. Vigil, Jr. v. Jones
  3. United States v. Riggs
  4. United States v. White
  5. United States of America v. Cheek
  6. Ellis v. Jones
  7. Cohen v. Winkelman
Der United States Court of Appeals for the Tenth Circuit ist örtlich für die Einzelstaaten Oklahoma, Kansas, Neumexiko, Colorado, Wyoming, Utah und die in Idaho und Montana liegenden Gegenden des Yellowstone Nationalparks zuständig.


Donnerstag, den 11. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Ilor, LLC v. Google, Inc.
  2. McQueen v. Peake
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Urteile im 3. Bezirk der USA  

Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute:
Az.: 07-3726, Elly Gross et al. v. The German Foundation Industrial Initiative et al.: PDF-Datei


Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Super-VG Wort der USA  

.   Wenn Googles Digitalisierungsvergleich mit Autoren und Verlegern gerichtlich genehmigt wird, werden die USA eine zentrale Anlaufstelle für die Rechtevergabe an Büchern erhalten. Die Interessensvertretungen der Verfasser und Verleger, Authors Guild und Associate of American Publishers, werden den Aufsichtsrat des neuen Book Rights Registry zu gleichen Teilen besetzen.

Das Register ermöglicht Google den Vertrieb kopierter Bücher und die Ausschütung von Einnahmen. Die Zukunft des Registers malt Eriq Gardner in A Digital Power is Born in Book Publishing, IP Law and Business, Dez. 2008, 14. Es kann Lizenzen an andere Unternehmen mit Digitalisierungsambitionen verleihen. Verfasser können sich formularmäßig vertreten lassen.

Langfristig kann es sich in die Bedingungen von Verlagsverträgen einmischen, die gegenwärtig zwischen Verlagen und Verfassern verhandelt werden. Schließlich ermächtigt der Vergleich das Register zur Schlichtung. Damit würde seine Rolle bedeutend weiter gehen als die von ASCAP und BMI im Musikgeschäft. [US-Recht, Urheberrecht, Verlagsvertrag, Lizenzen]


Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Dienstag, den 09. Dez. 2008

Dienstag, den 09. Dez. 2008

Dienstag, den 09. Dez. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
  1. 051329.P - Massis v. Mukasey
  2. 057138.U - US v. Kissi
  3. 072051.U - Ray v. Amelia County Sheriff"s Office
  4. 074019.U - US v. Sims
  5. 081452.U - Ndeh v. Mukasey
  6. 081724.U - A.T.T. v. US
  7. 084018.U - US v. Rodriguez
  8. 084823.U - US v. Myers
  9. 086513.U - US v. Holmes
  10. 086691.U - US v. Brewer


Dienstag, den 09. Dez. 2008

Dienstag, den 09. Dez. 2008

Dienstag, den 09. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Kursar v. Dept. of Homeland Security
  2. Netcraft Corp. v. Ebay, Inc.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Dienstag, den 09. Dez. 2008

Montag, den 08. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Dean v. Consumer Product Safety Commission
  2. Takeda Chemical Industries Ltd. v. Mylan Laboratories Inc.
  3. Crawley v. Office of Personnel Management
  4. Mays v. Merit Systems Protection Board
  5. Crook v. Merit Systems Protection Board
  6. Pal v. Dept. of Commerce
  7. Martin v. Office of Personnel Management
  8. Climax Molybdenum Co. v. Molychem, LLC
  9. Milkovits v. Merit Systems Protection Board
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Montag, den 08. Dez. 2008

Montag, den 08. Dez. 2008

Montag, den 08. Dez. 2008

Phishers Steuerformular  

.   Das Formular des US-Finanzamts sieht bestechend echt aus. Und wie falsch es doch sein muss! Die US-Behörden sammeln Steuerzahlendaten nicht über französche Webseiten. Und soweit sie Daten benötigen sollten, gehörigen einige des betrügerischen Formulars nicht zu von der IRS geforderten.

Betrugsindizien sind das Ausrufezeichen, der Bindestrich bei ip-address sowie die Formulierung der Wahrheitsmahnungen, die an ein fremdes Englisch erinnern und für deutsches Englisch typisch sind. Damit rechnet der Empfänger der Phisheremail schon, wenn er sie nicht als HTML und mit allen Headers gelesen hat. [US-Recht, Phishing, Steuerbetrug]


Sonntag, den 07. Dez. 2008

Samstag, den 06. Dez. 2008

USA zuständig, Fall verwiesen  

.   Eine Lust auf Prozesse, die mit den USA nichts zu tun haben, wird US-Gerichten oft unterstellt. Dabei senden sie regelmäßig solche Verfahren ins Ausland. Nach dem Forum non conveniens-Grundsatz dürfen sie trotz eigener Zuständigkeit Klagen abweisen, die eher vor ein Gericht im Ausland gehören - beispielsweise weil alle Parteien oder Zeugen oder Beweismittel dort liegen, EMails und Urkunden in einer Fremdspreche verfasst sind oder ausländisches Recht Anwendung findet.

Bei einer Klage wegen eines ausländischen Flugunfalls sandte ein Bundesgericht einen Fall ins Ausland, obwohl sogar zwei wichtige Mitbeklagte und Zeugen, die Piloten, im US-Gerichtsbezirk ansässig waren. Sie verpflichteten sich allerdings, zur Vernehmung über diplomatische Kanäle und zu Video- und Wortprotokollvernehmungen verfügbar zu sein.

Da die prozessuale Gerechtigkeit im US-Prozess oft wichtiger wirkt als die materielle, kann bis zum Beschluss über die Verweisung ins Ausland allerdings erheblicher und teurer anwaltlicher Aufwand anfallen. Dazu zählt auch das Ausforschungsbeweisverfahren, das als jurisdictional Discovery auf die Zuständigkeitsfrage beschränkt werden kann. [US-Recht, Verweisung, Abweisung, Forum Conveniens]


Freitag, den 05. Dez. 2008

Französin gewinnt Million  

.   Finger weg von Ausländern: Erst $313.000, dann noch $1 Mio. - die Geschworenen waren der Französin geneigt. Was die Jury der Übersetzerin zusprach, bröckelte bald wieder ab. Das Gericht kappte den Schadensersatz noch in der ersten Instanz auf knapp $700.000. Dann gingen sie und ihr ehemaliger amerikanischer Arbeitgeber in die Berufung.

Ist ein Schmerzensgeld für eine wegen einer Beförderung verfehlten Daueraufenthaltsberechtigung, Green Card, berechtigt? Schuldet der Arbeitgeber es, nachdem er den Antrag förderte? Das Bundesgerufungsgericht des zehnten US-Bezirks entschied am 3. Dezember 2008 weitgehend zu ihren Gunsten. In Sachen Isabelle DerKevorkian v. Lionbridge Technologies Inc. et al., Az. 07-1125, verdarb es US-Arbeitgebern den Geschmack an der Einstellung von Ausländern.

Insbesondere wird sich kein Unternehmen in Kenntnis dieses Urteils bemühen, einen Green Card-Erwerb für Ausländer aktiv zu unterstützen. Wird das Ziel aus einwanderungsrechtlichen Gründen verfehlt, kann der Arbeitgeber dem Ausländer Schadensersatz mit Schmerzensgeld schulden. Wer Ausländer beschäftigt, muss das 33-seitige Urteil lesen. Wer sie befördern und ihre Eingliederung fördern will, erst recht. [US-Recht, Green Card, Schadensersatz, Schmerzensgeld]


Freitag, den 05. Dez. 2008

Freitag, den 05. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Davis v. Dept. of Defense
  2. Kessler v. Office of Personnel Management
  3. Hainline v. Vanity Fair Inc.
  4. Bonk v. Merit Systems Protetion Board
  5. Johnson v. Office of Personnel Management
  6. The Procter and Gamble Co. v. Kraft Foods Global, Inc.
  7. Bivings v. Merit Systems Protetion Board
  8. Sumitomo Mitsubishi Silicon Corp. v. MEMC Electronic Materials Inc.
  9. Wallace v. U.S. Postal Service
  10. Frazier v. U.S.A.
  11. Tehrani v. Polar Electro
  12. Upshaw v. Dept. of Homeland Security
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Freitag, den 05. Dez. 2008

Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Financiers als Störer  

.   Die Finanzierung von Terroristen ist die Angriffsfläche des Patriot Act und älterer amerikanischer Bundesgesetze. Machen sich Financiers auch zivilrechtlich als indirekte Störer haftbar, wenn sie einer Gruppe wie Hamas Gelder überweisen?

In Sachen Stanley Boim v. Holy Land Foundation for Relief and Development et al., Az. 05-1815, legen die Richter des siebten Bundesberufungsgericht der USA am 3. Dezember 2008 auf 87 Seiten die Grundsätze des Rechts der unerlaubten Handlung, Torts, in Verbindung mit Straftatbeständen dar, die zu einer Haftung der Financiers führen.

Eine ausgeprägte Mindermeinung entwickelt hingegen die These, dass die Mehrheit den Kausalitätsgrundsatz abschafft. Eine secondary Liability gemäß 18 USC §2333(a) kann nach ihrer Auffassung nicht ohne eine Kausalverbindung zwischen Geldgeschäft und Terrortat vorliegen. Beide Begründungen sind lesenswert, von hochangesehenen Richtern verfasst und können den Laien schnell verwirren. [US-Recht, unerlaubte Handlung, Tort, Kausalitaet, but for]


Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Finanzberater als Vertreter  

.   Bankiers wie die Deutsche Bank und WPs wie Deloitte verklagte ein Finanzberater im Namen seiner institutionellen Anleger wegen des Konkurses eines Unternehmens, dessen Aktien er seinen Kunden empfohlen hatte und das die Beklagtenschar in Börsenfragen unterstützt haben sollte.

Ihm fehlt die Aktivlegitimation, entschied am 3. Dezember 2008 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in Sachen W.R. Huff Asset Management Co. LLC v. Deloitte & Touche LLP, Az. 06-1664. Ohne Aktieneigentum macht er keinen eigenen Anspruch geltend, und als Vertreter ist er nicht qualifiziert. Sein Attorney-in-fact-Bezug zu den Anlegern reicht nicht. [US-Recht, Verteter, Aktivlegitimation]


Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Firetrace USA LLC. v. Jesclard
  2. Hawkins v. Merit Systems Protection Board
  3. Day v. Peake
  4. Estrada v. Merit Systems Protection Board
  5. Russell v. Merit Systems Protection Board
  6. Barraquias v. Peake
  7. RFR Ind., Inc. v. Rex-Hide Ind. Inc.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Mittal Steel Point Lisas Ltd. v. U.S.
  2. Lee v. Office of Personnel Management
  3. Unitronics (1989) (R”G) Ltd. v. Gharb
  4. Parbs v. U.S. Postal Service
  5. Barber v. Peake
  6. Brown v. Peake
  7. Yantai Timken Co., Ltd. v. U.S.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Law und Equity verbunden  

.   Equity und Law führen in den USA weiterhin getrennte Leben, obwohl ihre Gerichte im allgemeinen verschmolzen sind. Ein Prozess kann Ansprüche nach Equity und nach Common Law behandeln, wobei der Richter die ersten beurteilt und die Geschworenen der Jury die zweiten subsumiert.

Durch neuere Rechtsprechung zur Rechtskrafterstreckung, res judicata, können Kläger heute auch zur Verbindung beider Anspruchsarten gezwungen werden. In Sachen Neil J. Giannone v. York Tape & Label, Inc., Az. 07-2673, war der Kläger zunächst mit einer Feststellungsklage und einem Untersagungsantrag erfolgreich, als er ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot rügte.

Als er diesem Erfolg im Equity-Bereich einen krönenden Abschluss mit einer zweiten Klage - auf Schadensersatz nach Common Law-Grundsätzen - aufsetzen wollte, verlor er vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks wegen der Rechtskrafterstreckung. Derselbe Sachverhalt war bereits behandelt worden und den Schadensersatzanspruch hätte er damals geltend gemacht werden müssen, entschied es am 2. Dezember 2008.

Zum entgegengesetzten Ergebnis gelangte hingegen das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 10. November 2008 in Sachen Andrew Robinson International, Inc. et al. v. Hartford Fire Insurance Company, Az. 08-1255, demn. in Auslandsbeilage VersicherungsRecht. Dort folgte einer erfolgreichen Feststellungsklage gegen einen Versicherer eine Schadensersatzklage nach einem einzelstaatlichem Verbraucherschutzgesetz gegen rechtswidrige Deckungsschutzverweigerung.[US-Recht, Equity, Common Law, Wettbewerbsverbot, Non-Competition]


Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Normen und Patente  

.   Wer eine Industrienorm mitentwickelt, muss seine verbundenen Patente nach den Bestimmungen des Mitwirkungsvertrages offenlegen, bestätigte am 2. Dezember 2008 das Bundesberufungsgericht des Bundes, das landesweite Sonderzuständigkeiten unter anderem im Patentrecht der USA besitzt, in Sachen Qualcomm Corporation v. Broadcom Corporation, Az. 07-1545. Wird das Patent verschwiegen, darf das Gericht es für undurchsetzbar erklären. [US-Recht, Industrienorm, Patent]


Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Recht des Parkplatzkaufs  

.   Parkplätze sind rar in Washington. Wird der Erwerb von 15 x 7 Fuß Asphalt so aufwendig wie ein Hauskauf, wenn sich Eigentum statt Besitz anbietet? Ein Handschlag reicht in den USA sicher nicht.

Wer für den Platz am Dupont Circle beim Golden Triangle Business District die $65.000 fremdfinanziert, wird um zahlreiche Dokumente nicht herumkommen. Im einfachsten Fall ist der Kaufvertrag zu unterzeichnen, dann binnen zehn Tagen das Certificate of Resale mit langen Anhängen zu prüfen, um vom Vertrag Abstand nehmen zu können, wenn das Eigentum mit unerwarteten Verpflichtungen verbunden ist.

Besteht eine Wohneigentumsgemeinschaft mit einem Haus, dem der Platz zugehört? Ist ein Monatsbeitrag als Condo Fee auf den Platz zahlbar, der dem Haus, doch nicht dem Parkplatz zugute kommt? Stimmt der Haushaltsplan der WEG-Verwaltung? Ist der Platz im Plat der Stadt oder nur in der Phantasie des Verk&aum;ufers ausgewiesen? Wie darf der Platz genutzt werden? Zum Vermieten? Mit einem Wohnwagen oder Motorrad? Wirkt sich ein Bebauungsplan, Zoning, auf den Parkplatz aus?

Behält der Vertrag Bestand, folgt die rechtliche Trennung des Platzes vom Haus, wenn er zu einer Wohnung gehört: separately deeded soll er sein. Der Käufer will Eigentum, nicht versehentlich nur ein Nutzungsrecht erwerben. Der Settlement Agent kümmert sich treuhänderisch um die Abwicklung, der eigene Anwalt prüft und berät. Wirken dem Erwerb entgegenstehende Rechte, die die Title Search aufdeckt?

Die Deed-Übertragungsurkunde wird vom Verkäfer ausgestellt und nach vollständiger Abwicklung vom Settlement Agent eingetragen. Eingetragen ist wohl zuviel versprochen - sie wird recorded, da das Amt kein Grundbuch im deutschen Sinne führt. Auch ein Notar im deutschen Sinne wirkt nicht mit. Beglaubigungen erfolgen beim Notary Public. Er ist kein Jurist, sondern hat eine Prüfung bestanden, auf die er sich notfalls beim Schlangestehen im Amt vorbereitet. Nur beim Wechselprotest übt er Befugnisse wie ein deutscher Notar aus, doch spielt das beim Parkplatzkauf meist keine Rolle.

Gezahlt wird erst nach Vorlage und Prüfung des Settlement Sheet, einer Aufstellung von Kosten und Leistungen. Neben dem Preis gilt der wichtigste Posten - wie beim Hauserwerb - der Title Insurance Policy.. Diese Rechtstitelversicherungspolice versichert gegen unbekannte Rechte Dritter: von enteigneten Indianern bis zu Witwen, die vielleicht im 18. Jahrhundert Rechte erwarben, sie nicht eintrugen und über Nachfahren Ansprüche geltend machen können. [US-Recht, Real Estate, Grundbuch, Title Insurance]


Dienstag, den 02. Dez. 2008

Notare abwimmeln  

.   Will der District of Columbia seine Notare verwirren, die ihre Amtzeit verlängern möchten? Die Regeln für Neueinsteiger ins Zwei-Dollar-Pro-Akt-Geschäft klingen verständlicher als diese Bestimmung für alte Hasen:2406 Reappointments
2406.1 When applying for reappointment, a notary public show is entitled under a commission and this chapter to charge fees shall submit a summary of his or her notary business for the three (3) months preceding the date of application for reappointment. 1 DC Code ch. 12 Notaries Public


Dienstag, den 02. Dez. 2008

Nix angelsächsisches Recht  

.   Netter, doch irreführender Ansatz: Angelsächsisches Recht. Nichts Einheitliches beispielsweise beim Wohnungssondereigentum. wo schon die Begriffe regional voneinander abweichen und die rechtlichen Ansätze unvergleichbar wirken:
Condominium is the legal term used in the United States and in most provinces of Canada. In Australia and the Canadian province of British Columbia it is referred to as strata title. … In England and Wales the equivalent is commonhold, a form of ownership introduced in 2004 and still uncommon in most places.
Sagt Wikipedia. Und das ist nur eine von vielen Uneinheitlichkeiten. Sollte eigentlich nicht unklarer sein als der Unterschied zwischen deutschem und österreichischem Besitz. Aber viele USA-Besucher übersehen die über 55 Rechtsordnungen in den USA und meinen, hier gälte angelsächsisches Recht. [US-Recht, Condominium, Wohnungssondereigentum]


Dienstag, den 02. Dez. 2008

Gedichte, Stalking, Steuern  

.   Ein Stalking-Vorwurf führt zur Hausdurchsuchung, diese zur Aufdeckung eines Online-Ladens, zum unversteuerten Einkommen von $1,25 Mio. und zur Gefängnisstrafe von 46 Monaten. Die unerwünschten Gedichte brachten eine getrennte Verurteilung. In Sachen United States of America v. Neil Stierhoff, Az. 08-1183, malt das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks am 1. Dezember 2008 die Vorgänge aus und bestätigt, dass die Suche nicht nur Gedichten galt und die Polizei steuerlich erhebliche Erkenntnisse an das Bundessteueramt Internal Revenue Service zur eigenen Strafverfolgung weiterreichen durfte.


Montag, den 01. Dez. 2008

Montag, den 01. Dez. 2008

Montag, den 01. Dez. 2008

Vatikan und Immunität  

AK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht für den sechsten US-Bezirk entschied am 24. November 2008 in James O'Bryan et. al. v. Holy See, Az. 07-507, über eine Sammelklage gegen den Vatikan. Die Kläger behaupteten eine Haftung des Heiligen Stuhls für eine Reihe sexueller Übergriffe amerikanischer Priester an minderjährigen Kirchenmitgliedern in den Vereinigten Staaten. Das Bezirksgericht von Kentucky hatte die Ansprüche der Kläger nur zum Teil abgewiesen.

Das Berufungsgericht setzte sich mit einer Reihe von dem Sachverhalt zu Grunde liegenden Souveränitätsfragen auseinander und kam letzlich zum gleichen Ergebnis. Es stellte sich gegen die Behauptung der Kläger, der Heilige Stuhl sei sowohl souveräner Staat im Sinne des Foreign Sovereign Immunities Act als auch nichtstaatlicher Akteur und jedenfalls als letzterer für seine Handlungen als acta iure gestiones auch außerhalb des FSIA haftbar.

Die Richter entschieden zudem gegen die Anwendbarkeit der Commercial Activity Exception in 28 USC §1605 (a)(2), da der Schwerpunkt der Klägeansprüche nicht aus kommerziellen Tätigkeiten des Heiligen Stuhls folge. Die Tortious Act Exception in 28 USC §1605(a)(5) sei hingegen auf das behauptete Fehlverhalten der Beklagten anwendbar, da es sowohl die Verletzung gewohnheitsrechtlicher internationaler Menschenrechtsstandards als auch fahrlässiges Handeln und die Verletzung eingegangener Treue-und Fürsorgepflichten darstelle.

Diese Rechtsverletzungen resultierten insbesondere aus einem vom Vatikan schon 1962 erlassenen Edikt, das amerikanischen Bischöfen untersagte, sexuelle Übergriffe von Priestern an Minderjährigen den zivilen oder Strafverfolgungsbehörden in den USA zu melden.

Der Fall bietet einen grundlegenden Einblick in die derzeitige Handhabung und Auslegung des Begriffes der Staatensouveränität in den USA. Er behandelt einige der schwierigsten und kontrovers diskutierten Fragen an der Schnittstelle zwischen geltendem Recht und den dahinter stehenden politischen Erwägungen, die in der Gesetzgebung zum Foreign Sovereign Immunities Act und der dabei verfolgten Theorie der restriktiven Souveränität zum Ausdruck kommt.


Montag, den 01. Dez. 2008

Montag, den 01. Dez. 2008

Montag, den 01. Dez. 2008

Instanzgericht: Supreme Court  

.   Ein Fall der Original Jurisdiction: Als Instanzgericht wirkt der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Sachen Kansas v. Colorado, Az. 106. Am 1. Dezember 2008 gilt der historische Verhandlungstermin dem Streit zwischen Staaten um Wasser im Westen der USA.

Neben Staaten dürfen nach Artikel III (2) der Bundesverfassung der USA auch Botschafter und Konsuln den Supreme Court in Washington erstinstanzlich anrufen. Im Jahre 2003 sprach das Gericht Virginia im fast 400 Jahre schwelenden Streit das Recht zu, den Potomac in Maryland anzuzapfen. [US-Recht, Supreme Court, Instanzgericht]


Sonntag, den 30. Nov. 2008

Abschiebung und Kostenerstattung  

.   Ein Ausländer bleibt zur Abschiebung 14 Monate in Haft, weil der Behörde Papiere fehlen, um ihn in seine Heimat zurückzusenden. Dann kommt er wegen Erschwernissen in der Heimat frei, und er verklagt den Staat auf Kostenerstattung. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA erörtert am 28. November 2008 in Sachen Sadou Al;ious Bah v. Mark Cangemi et al., Az. 08-1705, die Grenzen der Abschiebungshaft und ihre Verlängerung bei ungeklärten Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich auf die Kostenerstattung des Klägers im Obsiegensfalle auswirken. [US-Recht, Kostenerstattung, abschiebung, Habeas Corpus]


Samstag, den 29. Nov. 2008

Steuererstattung mit Warnung  

.   Der Internal Revenue Service ist das Finanzamt des US-Bundes. Er bietet eine Erstattung von $990.55 und meldet sich mit dieser Floskel ab:
Reference Link <http://revenueservice.carpettediem.fr/>
Note: For security reasons, we will record your ip-address, the date and time. Deliberate wrong inputs are criminally pursued and indicated.
Regards Internal Revenue Service.
© Copyright 2007, Internal Revenue Service U.S.A. All rights reserved.
Vorher bittet er um Eintragung der persönlichen Daten auf einer französischen Webseite. Dass Erklärungen dem Bürger mit Strafandrohung abverlangt werden, ist man gewohnt: Under Penalty of Perjury heißt es immer. Dass der IRS ein Urheberrecht beansprucht und Daten in Frankreich sammelt, eher nicht.[IRS, US-Recht]


Samstag, den 29. Nov. 2008

Mordskredit aus den USA  

.   Nicht nur Arme lassen sich auf faule Kreditarrangements ein:
Nach den Feststellungen des Landgerichts überzeugte der Finanzberater als Repräsentant einer in den USA ansässigen Gesellschaft den ehemaligen Vereinspräsidenten des in Geldschwierigkeiten befindlichen Fußballvereins im März 2005 davon, einen Vorschuss in Höhe von 300.000 Euro auf ein vom Rechtsanwalt eingerichtetes Treuhandkonto zu zahlen. Der Finanzberater gab vor, dass dieser Betrag zur Deckung der Kosten für einen zu vermittelnden Millionenkredit dienen sollte. Tatsächlich war die Gesellschaft zur Vermittlung eines solchen Finanzgeschäfts nicht imstande. Die vom Rechtsanwalt entgegen der Treuhandabrede dem Finanzberater zur Verfügung gestellten Beträge gingen in dubiosen Investitionen verloren; mehr als ein Drittel des Vorschusses verwendete der Finanzberater zudem zu eigenen Zwecken. Pressemitteilung 218/2008, Bundesgerichtshof i.S. 5 StR 96/58, 27. Nov. 2008.
Auch Wohlhabende lassen sich auf solche Versprechungen ein. Zahlen Sie $500.000 an die Manhattan B.a.n.k. für einen Kredit von $5.000.000. Das lockt auch Gewiefte an. Vor allem, wenn die Kreditbedingungen vorsehen, dass die Anzahlung durch eine geschickte Investition der B.a.n.k. sowohl Zins als auch Tilgung deckt.

Der Kreditnehmer erwartet einen Gewinn von $4,5 Mio. Wer will da nicht mit von der Partei sein? Aber auch im Land der unbegrenzten Möglichkeiten stoßen Spekulanten an Grenzen. Das merkt mancher erst, wenn das FBI anklopft und ihn dezent für naiv erklärt.

Nicht jeder will das glauben. Die B.a.n.k. hat doch eine notarielle Urkunde mit Goldprägesiegel vorgelegt. Für $25 Amtsgebühr hätte sich der Kreditnehmer selbst zum Notary Public bestellen lassen können. Das Wertvollste an der Urkunde ist wohl das Prägesiegel, das bestimmt mehr als 25¢ gekostet hat, s. Herrmann, Die Inäquivalenz des amerikanischen Notars, German American Law Journal, 6. Januar 2002.


Freitag, den 28. Nov. 2008

Anwaltsfloskeln auf Englisch  

.   Auf die Frage nach typischen Anwaltsfloskeln auf Englisch antworten Mitglieder der Anwalts­mailliste deutscher Rechtsanwälte mit wertvollen Empfehlungen:
1. Leo: Begriffe, teilweise mit Beispielen
2. LectLaw: Formulare
3. Knauf: Taschenguide Rechtsbegriffe
4. Linguatec: Übersetzungs­automat
5. LingoPad: Begriffe online und offline
Bei Fragen nach der Übersetzung von Vertretungsanzeige, Zahlungsaufforderung, Androhung gerichtlicher Schritte oder Fristsetzungen stellt sich aus amerikanischer Sicht auch die Frage des Zwecks. Soll eine Übersetzung eines Schriftstückes ins Ausland gesandt werden, ohne einen Erklärungs­willen?

Oder geht es um die Anzeige der anwaltlichen Vertretung im Ausland, um die Zahlungs­aufforderung einer Schuld, die aus dem Ausland zahlbar ist, oder um Ereignisse, die Rechtsfolgen über die Grenzen entfalten sollen?

Bei der Androhung gerichtlicher Schritte hilft dem Anwalt kein Verweis auf die Unzulänglichkeiten eines Formulars oder einer Übersetzungshilfe, wenn er im Ausland wegen Nötigung, Missbrauch der Gerichts­barkeit oder Verstoßes gegen Verbraucher­schutz­bestimmungen oder Rechts­beratungsgesetze angeklagt wird. Er kann nur hoffen, dass gegen ihn im Ausland kein Verfahren angestrengt wird oder dass ein fremdes Urteil gegen ihn in Deutschland nicht anerkannt und vollstreckt werden kann.

Die Fallen für Rechtsanwälte im ausländischen Recht, wie beispielsweise die amerikanischen Inkassoregeln, kann man nicht ignorieren, wenn man Texte für das Ausland verfasst. Nicht umsonst warnt LectLaw bei Mustervorlagen:
Otherwise there is no guarantee … Use it at your own risk! … [I]f you use the Library's material for whatever purpose and, due to our completely negligent and idiotic error, you are embarrassed, imprisoned, bankrupted, flunked, deported, divorced, molested, castigated, outcast, crucified, sickened, beaten, drowned, excommunicated, ridiculed or elected to high public office - don't bitch to us about it.
Dasselbe gilt auch für elektronische Übersetzungs­hilfen. Stand nicht schon - Vorsicht, Eigenlob - in Vertragsverhandlungen in den USA in Heussen, Vertrags­verhandlung und Vertrags­management, Verlag Dr. Otto Schmidt, 3. Aufl. 2007, dass selbst richtig übersetzte Begriffe in der fremden Rechtsordnung eine ganz andere Bedeutung haben können?

Selbstüber­setzer sollten auch gelegentlich bei Transblawg stöbern. Referendaren und Praktikanten, die sich im Fachenglisch üben wollen, wird von zweisprachigen Wörterbüchern jeder Technik abgeraten. Insbesondere die elektronischen Hilfen verführen zu unsinnigen Texten, die den Leser zum Lachen oder in Rage bringen.

Zum Lernen sollen sie Begriffe und dazuge­hörige Konzepte in American Jurisprudence, Nichols Cyclopedia oder dem German American Law Journal kennen lernen. Die Ausnahme von dieser Regel sind Fachwörterbücher wie Black's Law Dictionary, die auch amerikanische Anwälte und Gerichte verwenden. [Zahlungsaufforderung, Anwaltsfloskeln, Fristsetzung, Inkasso, Vertragsverhandlung,Mustervorlagen, Formular, US-Recht]


Freitag, den 28. Nov. 2008

Freitag, den 28. Nov. 2008

Freitag, den 28. Nov. 2008

Mitwirkung im Prozess  

.   Auch am Brückentag nach Thanksgiving arbeitet das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama und zeigt am 28. November 2008 diese Entscheidung auf seiner Webseite:
OFS Fitel, LLC v. Epstein, Becker and Green, P.C.: 07-10200 PDF
Das Urteil betrifft die Frage, ob das Gericht eine Klage abweisen darf, wenn die Klägerin den Aufforderungen der Beklagten zur Vorlage von Beweismitteln im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery - in Deutschland oft pre-trial Discovery genannt -, nicht entspricht.


Donnerstag, den 27. Nov. 2008

Verteidiger hasst Bund  

.   FBI, Bundesstaatsanwälte und Anklagen nach Bundesrecht: Sie sind den Verfechtern einzelstaatlicher Souveränität in den USA ein Dorn im Auge. Ausländer können sich die Bedeutung dieser Souveränität und die Spannungen im Bund kaum vorstellen.

Den Verteidiger in Sachen United States of America v. Margaret Blixt, Az. 07-30198, brachte die Bundesstrafverfolgung seiner Mandantin auf die Palme. Warum verzichtet der Bund nicht auf sein Ahndungsrecht und gewährt dem Staat Montana den Vortritt? Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks fasst seine Aufassungen so zusammen:
For there to be false statements for the purpose of engaging in mail fraud, Blixt's statements "had to have influenced somebody to part with money."
The judge was appointed by the President and affirmed by the Senate.
The jury was brought from the community "to form[ ] a buffer, the barrier between the awesome power of the government and the people."
The community "can solve our own problems. We don't need the federal government to intercede in local matters."
"This is serious, serious business. This is the United States government. This is the same government that is at war in Iraq."
These are "state offenses" that "should have been charged at the state level because the government cannot prove these elements …"
This case "should have been in state court." AaO 5.
In der Sache geht es um Unterschriftenfälschungen auf Schecks zulasten von Versicherungen. Diese Fälschung kann keinen Identitätsdiebstahl darstellen, denn Kringel und Linien verkörpern nicht die Identität einer Person, argumentiert der Verteidiger:
Blixt's counsel argued that a forged signature is not a means of identification but rather "a series of swirls and lines. It doesn't say anything. And that's what a forged signature is. It's not the use of a name." AaO. 5.
Eine Verletzung von Bundesrecht könne nicht somit vorliegen.

Im Umkehrschluss würde sein Argument bedeuten, dass eine Anklage nach einzelstaatlichem Betrugs- oder Unterschlagungsrecht denkbar, doch wegen des Double Jeopardy-Verbots nicht mehr zulässig wäre: Ne bis in idem.

Mit seinen Hassreden auf den Bund wollte der Verteidiger die Geschworenen der Jury gegen den Bund einnehmen. Sein Ziel: Jury Nullification, ein Urteil, das die Rechtslage ignoriert, indem die Jury dem Bund den Strafanspruch abspricht.

Die Hoffnung auf die Jury bleibt in den Vereinigten Staaten unerschütterlich, selbst wenn Besucher der USA sie als Symbol für ein verkorkstes Rechtssystem kritisieren. Manchmal wird die Hoffnung absurd überstrapaziert. Wie in diesem Fall lassen die Gerichte jedoch nicht so mit sich umspringen.[Federalism, Nullification, US-Recht ]


Donnerstag, den 27. Nov. 2008

Ein Tag wie Weihnachten  

.   Thanksgiving ist ein bedeutenderes Familienfest als Weihnachten. Kanzleien sind daher landesweit geschlossen. Die Thanksgiving-Woche kam nicht immer einer europäischen Weihnachtswoche gleich. In diesem Jahr versuchen nur noch die Händler, aus ihrem Superfreitag das Beste zu machen. Weite Bereich der öffentlichen Verwaltung und der freien Wirtschaft haben sich abgemeldet. Anwälte erreicht man, wenn überhaupt, nur nach Vereinbarung über ihre Direct Dial- oder Cellular-Verbindungen oder die gute alte EMail. Nicht alle hängen rund um die Uhr vor den Truthahntöpfen und Football-Glotzen. [US-Kanzlei, US-Anwalt]


Donnerstag, den 27. Nov. 2008

FCPA und Sarbanes-Oxley  

.   Bestechungsbehauptungen und Verletzungen des Foreign Corrupt Practices Act ruinieren nicht nur den Ruf betroffener Personen. Sie können auch den Unternehmenswert beinträchtigen und die beabsichtigte Verschmelzung von Unternehmen vereiteln. Aktionärsklagen wegen Meldungen von FCPA-Untersuchungen können die Folge sein, die den Aktienwert weiter schmälern.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied am 27. November 2008 einen solchen Fall, der die Abweisung der Aktion&arsklage im Rahmen der Übernahme von InVision Technologies durch General Electric bestätigt: Glazier Capital Management, LP et al. v. Sergio Magistri et al., Az. 06-16899.

Dieser FCPA-Fall bestätigt die Auffassung, dass schon beim geringsten Verdacht auf Korruptionsvorgänge - und gleichermaßen bei Zeichen von Exportkontrollverletzungen - eine gründliche Untersuchung angezeigt ist, die möglicherweise in eine Selbstanzeige, voluntary Disclosure, einmündet.

Die Entscheidung über die Meldung der Vergänge bei der Finanzaufsicht und in der nach dem Sarbanes-Oxley Act erforderlichen Bestätigung sollte getrennt und unabhängig davon erfolgen und nicht von den Abwägungen über die Behandlng der Korruptions- oder Exportkontrollvorwürfe beeinflusst werden, obwohl sich beide Prüfungsgremien der Auswirkungen auf das andere Prüfungs- und Meldeverfahren bewusst sein müssen.


Donnerstag, den 27. Nov. 2008

Mittwoch, den 26. Nov. 2008

Die Bestrafung der Indianer  

.   Im Sioux-Reservat spielen Blauer Vogel, Gesprenkelter Hirsch und Rusty Richards die Hauptrollen des Drogendramas der amerikanischen Strafverfolgung, über die das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie heute sein Urteil fällte:
United States v. Colin Spotted Elk, Az. 07-1937
Das Thema passt nicht ganz zum Truthahn, der jetzt dem Weißen Mann zum Opfer fällt und morgen auch Kanzleien geschlossen halten wird.


Mittwoch, den 26. Nov. 2008

Mittwoch, den 26. Nov. 2008

Mittwoch, den 26. Nov. 2008

Auslieferungsverfahren mit den USA  

JW - Washington.   Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks vom 29. April 2008 in Sachen Man-Seok Choe v. Torres, Az. 06-56634, bespricht Bruce Zagaris in den soeben erschienenen International Legal Materials, Band 47, Heft 4, 2008, der American Society of International Law ab Seite 578.

Urteil und Besprechung befassen sich mit dem Auslieferungsvertrag zwischen USA und Korea vom 9. Juni 1998. Da er grundlegend die Überlegungen zu Auslieferungen fremder Staatsangehöriger, Verjährung, Beweisbarkeit, doppelter Strafbarkeit und Habeas Corpus erörtert, ist Zagaris' Besprechung auch bei deutsch-amerikanischen Auslieferungsverfahren eine empfehlenswerte Lektüre. [Auslieferung, US-Recht ]


Mittwoch, den 26. Nov. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
  1. 075117.U - US v. Ellis
  2. 076098.U - US v. Cervantes-Hernandez
  3. 084008.U - US v. Duncan
  4. 084412.U - US v. Alvarez-Hernandez
  5. 084542.U - US v. Wilkes
  6. 086518.U - Sanders v. Sumter City Police Department
  7. 086709.U - Bonner v. Rivera
  8. 086710.U - US v. Queen
  9. 086966.U - US v. Council
  10. 086973.U - Lloyd v. Miller
  11. 086982.U - US v. Knox
  12. 086991.U - US v. Tyler
  13. 086998.U - Lilly v. Burtt
  14. 087054.U - Boyd v. O"Brien
  15. 087090.U - Stevens v. Vaughn
  16. 087095.U - Vines v. Watson


Mittwoch, den 26. Nov. 2008

Dienstag, den 25. Nov. 2008

Recht auf Nicht-Ermordet-Werden  

.   Genießt der Bürger ein Recht, nicht ermordet zu werden? Der Gefangene durfte Parkplätze reinigen und ermordete bei dieser Gelegenheit mehrere Leute. Steht ihren Nachkommen ein Anspruch gegen den Kreis zu, in dessen Obhut sich der Mörder befand, weil der Sheriff ihn nach einer Beschwerde nicht wieder einsperrte?

Der Staat kann sich nicht um alles kümmern, also gibt es keinen Schadensersatz, entscheidet mit einer gut verständlichen Begründung Richter Posner vom Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA am 24. November 2008 in Sachen Christine Sandage et al. v. Board of Commissioners of Vanderburgh County et al., Az. 08-1540.[US-Recht, Schadensersatz, Mord, Sheriff ]


Dienstag, den 25. Nov. 2008

Dienstag, den 25. Nov. 2008

Urteil aus makabrer Welt  

.   Im makabren Umfeld des Handels mit Lebensversicherungen, dem Life Settlement-Geschäft, findet sich das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont, als es über die schiedsrechtliche Frage der Vernehmung Dritter auf Veranlassung eines Schiedstribunals zu entscheiden hat. Dieses Gericht stellt im Gegensatz zu anderen fest, dass eine solche Vernehmung unzulässig ist und verkündet sein heutiges Urteil am 25. November 2008 auf seiner Webseite:
Life Receivables Trust v. Syndicate 102 at Lloyd's of London, Az. 07-1197
Sonderlich makaber ist das Geschäft eigentlich nicht. Der Handel mit Lebensversicherungspolicen nimmt schon lange einen bedeutenden Platz im internationalen Investitionsgeschäft ein. Auch die hier erfasste Versicherung von Policen und Policenerwartungen über Lloyds-Syndikate stellt ein gefestigtes, wenn auch nicht immer erfolgreiches Investitionsmodell dar.


Dienstag, den 25. Nov. 2008

Dienstag, den 25. Nov. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
  1. 062050.P - Zuh v. Mukasey
  2. 064977.U - US v. Bryant
  3. 074735.U - US v. Welsh
  4. 074780.U - US v. Persing
  5. 081499.U - Sanders v. North Carolina State
  6. 081519.U - Brown v. Gonzales
  7. 081726.U - Hall v. North Carolina
  8. 081730.U - Neves v. Commissioner of Internal Revenue
  9. 081756.U - Murphy v. Circuit Court of Cabell County
  10. 081770.U - Phelps v. Commissioner of Internal Revenue
  11. 081924.U - Washington v. Burns
  12. 081925.U - Penland v. County of Spartanburg
  13. 082045.U - Kelley v. Saleeby
  14. 082051.U - Kelley v. St. Bartholomew"s Episcopal Church
  15. 084075.U - US v. Loving
  16. 084102.U - US v. Kebreau
  17. 084235.U - US v. Barba
  18. 084304.U - US v. Umberger
  19. 084348.U - US v. Benjamin


Montag, den 24. Nov. 2008

Euro-Zustände in den USA  

.   Amerikanische Sitten verfallen. Diese Woche wird es besonders deutlich. Auch Kanzleien sind vom Thanksgiving-Fieber befallen. Vor gar nicht allzu langer Zeit wurde am Freitag nach dem hohen Familienfeiertag überall gearbeitet, und kaum jemand nahm sich den Brückentag frei.

Dann kamen die billigen Flugpreise, die die Familien auf die Schnelle zusammenführten, dann die hohen Flugpreise, deretwegen die Reise schon ein paar Tage länger dauern sollte und schließlich die Flughafenkrise. Man kann ja nicht am Tag davor oder danach, oder am Wochenende davor oder danach fliegen - die Flughäfen sind überfüllt.

Und die Koffer gehen verloren! Das ganze Land ist folglich in dieser Woche unterwegs, und amerikanische Rechtsanwaltskanzleien - von anderen Institutionen ganz zu schweigen - weisen Lücken wie sonst im ganzen Jahr nicht auf.

Das Beschimpfen oder genüssliche Belächeln europäischer Urlaubsmanieren verliert an Witz und Berechtigung.


Montag, den 24. Nov. 2008

Montag, den 24. Nov. 2008

Montag, den 24. Nov. 2008

Montag, den 24. Nov. 2008

Vatikan-Urteil im 6. US-Bezirk  

.   Mit einem Urteil im Verfahren gegen den Vatikan eröffnet heute das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks den Reigen der Urteilsverkündungen in den USA in dieser Woche. Die Frage der Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act im Prozess gegen den Holy See beschäftigt meist das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, doch versuchen Kläger gern ihr Glück in anderen Bezirken, wo die FSIA-Rechtsprechung weniger intensiv entwickelt wird:
  1. Smith v. Jefferson Cnty
  2. USA v. Presley
  3. O'Bryan v. Holy See
  4. O'Bryan v. Holy See
  5. USA v. Robinson
  6. Molina-Crespo v. US Merit System
  7. Stuart Brinley v. LPP Mortgage, Ltd


      There are no new NFP Opinions at this time.
Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.


Montag, den 24. Nov. 2008

Montag, den 24. Nov. 2008

Grenzen des Kündigungsrechts  

.   Hire and Fire oder Employment at Will erklärte das Oberst­gericht von Indiana als das Recht der Arbeits­vertrags­parteien, ihren Vertrag mit einem good reason, bad reason, or no reason at all beenden zu dürfen; Meyers v. Meyers, 861 N.E.2d 704, 706 (Ind. 2007).

Ausgehend von diesem Grundsatz entschied das Bundes­berufungs­gericht des siebten Bezirks der USA in Sachen Donald A. Bregin v. v. Liquidebt Systems, inc. et al., Az. 08-1390, die Ausnahmen zur Regel, wenn der gekündigte Arbeitnehmer behauptet, die Kündigung sei als Vergeltung für sein Aufdecken unrechtmäßiger Buchhaltungs­vorgänge unwirksam oder er sei als Whistleblower geschützt.

Obwohl das Urteil vom 19. November 2008 von einem Bundes­gericht stammt, darf es nicht als für die gesamten USA geltend missver­standen werden. Nicht alle Staaten erlauben at Will-Vertragsver­hältnisse und verzichten auf Kündigungs­gründe.

Andere sehen einen gesetz­lichen Schutz für die Aufdeckung mit Miss­ständen vor. So mancher Manager eines deutschen US-Tochterunternehmens musste seinen Hut nehmen, weil er einfach von Hire and Fire ausging und vermeidbaren Schaden auslöste. [Arbeitsrecht, At Will, Whistleblower, US-Recht, Vertragsrecht]


Sonntag, den 23. Nov. 2008

Verzicht erfasst Klage  

.   Im Autowerk verletzt sich ein Arbeiter und verklagt den Hersteller. Dann nimmt er ein mit der Gewerkschaft ausgehandeltes Angebot zur gutbezahlten Massenentlassung an. Dieses enthält einen umfassenden Verzicht auf Ansprüche gegen den Arbeitgeber.

Wie der Waiver auf den bereits anhängigen Prozess mit Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, Torts, wirkt, erörtert das Bundesberufungsgericht des sechsten Bundesbezirks nach dem Vertragsrecht des Staates Ohio in Sachen Chavtz Seals v. General Motors Corporation, Az. 07-4415 am 17. November 2008. [Vertragrecht, Torts, Verzicht, Waiver, US-Recht ]


Sonntag, den 23. Nov. 2008

RAF und Zeugenvorbereitung  

.   Stefan Aust wurde gefragt, ob die im The Baader Meinhof Complex dargestellte deutsche Polizei rechtsstaatlich handelte. Von Ausrutschern abgesehen, erfuhr das amerikanische Publikum am 21. November 2008 nach der US-Erstaufführung im besten Kino der USA, dem AFI in Silver Spring, träfe das zu.

Doch verblieb angesichts der fehlerhaften Ermessensausübung der Polizei gerade am Anfang des Films, der nun zur Oscar-Wertung in den USA eintrifft, der Eindruck, dass der Film die Brutalität der Polizei höher schraubte als sie war und an die der US-Polizei zur Vietnam-Kriegszeit erinnerte, was seinerzeit gerade nicht zutraf.

Wenn der Film als Zeitzeugnis realistisch sein sollte, wie Aust dem Publikum erklärte, wäre eine Zeugenvorbereitung auf das amerikanische Forum wie im US-Prozess üblich begrüßenswert. Fachbegriffe wie Detention, Transcript und Due Process sollten ihm auf der Zunge liegen und dem US-Publikum nicht verwirrend auf Deutsch vorgelegt werden.

Sonst findet der Jurist bei der ansonsten gelungenen Premiere die Bestätigung der Erkenntnis, dass unvorbereitete deutsche Zeugen in Amerika einen fatal falschen Eindruck hinterlassen. Glücklicherweise nahmen die Zuschauer angesichts des mangelnden Vokabulars Abstand von Fragen, die sich zur Rechtsstaatlichkeit aus amerikanischer und rechtsvergleichender Laiensicht aufdrängten.

Da der Film nun in Oscar-Nähe gerät, werden solche Fragen jedoch drängender und nicht auf die Weinrunde nach dem Gedankenaustausch verschoben. Der Zeuge muss das Rechtsverständnis des amerikanischen Fragenstellers verstehen, um die deutsche Rechtsordnung, die neben der RAF auf der Anklagebank des Films sitzt, gerecht vermitteln zu können. Anderenfalls glaubt der hiesige Zuschauer, der Terror der RAF sei abgeschlossen, der beobachtete Terror des Staates dauere an - und amerikanische Vorurteile gegen die deutsche Rechtsordnung werden vertieft.


Samstag, den 22. Nov. 2008

Urteil aus den Rockies  

Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA verkündete am 21. November 2008:
United States v. Dormer
Die letzten Entscheidungen aller US-Gerichte auf der OLG-Ebene finden sich bei Decisions Today, jedoch unter Ausschluss der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit. Ihre Gerichte werden in den USA nicht als U.S. Courts bezeichnet, sondern als State Courts. Zumeist besitzen die staatlichen Gerichte und die des Bundes gleichrangig eine konkurrierende Zuständigkeit, was sich vielen Amerikanern und erst recht nicht Ausländern leicht erschließt. Die Unterschiede sind aber nicht nur von kosmetischer oder strategischer Bedeutung im amerikanischen Prozess.


Samstag, den 22. Nov. 2008

Samstag, den 22. Nov. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ am 21. November 2008 diese Urteile:
  1. 084291.P - US v. Goforth
  2. 074536.U - US v. Bullard
  3. 077542.U - Jackson v. Padula
  4. 081158.U - Smith v. USPS
  5. 081810.U - In Re: Jarvis
  6. 087229.U - US v. Golson
  7. 087246.U - US v. Fuller
  8. 087249.U - US v. Loxley
  9. 087278.U - US v. Murray
  10. 087295.U - US v. Maddox
  11. 087390.U - Cross v. Johnson
  12. 087596.U - Brooks v. N.N. Va. Police Dept
  13. 087639.U - Gibbs v. Rushton
  14. 087662.U - King v. Smith
  15. 087699.U - US v. Wilkes
  16. 087705.U - Benjamin v. State of South Carolina
  17. 087746.U - US v. Pipkins
  18. 087942.U - McNeill v. Atlantic Diagnostic of Durham
  19. 088024.U - Jones v. Buncombe County Sheriff"s Office


Freitag, den 21. Nov. 2008

Papier aus China, Deutschland  

JW - Washington.   Im Bundesanzeiger, Federal Register, finden sich neben allen Verordnungsentwürfen, die der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bekannt gemacht werden, auch so manche Verwaltungsentscheidung. Ein Beispiel ist der Fall Certain Thermal Paper from China and Germany der International Trade Commission, Federal Register, 20. November 2008, Band 73, Heft 225, Seiten 70367-70368. Nach einer Anhörung am 2. Oktober 2008 legt die ITC nun ihre außenwirtschaftsrechtlichen Ergebnisse dem Wirtschaftsminister zur weiteren Beurteilung vor.


Freitag, den 21. Nov. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Lacks Industries, Inc v. McKechnie Vehicle Components USA, Inc.
  2. Malone v. Peake
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Freitag, den 21. Nov. 2008

Freitag, den 21. Nov. 2008

Freitag, den 21. Nov. 2008

Freitag, den 21. Nov. 2008

Justizminister kippt um  

.   Während einer Rede vor der konservativen Federalist Society in Washington brach der Justizminister der USA zusammen und wurde ins Krankenhaus der George Washington University gebracht. Augenzeugen berichten, dass mindestens eine weitere Person aus dem Raum getragen wurde. Attorney General Michael Mukasey soll sich zu Beginn seines Vortrages in guter Verfassung befunden haben. Im Internet wird auf einen Schlaganfall spekuliert. [Michael Mukasey, Justizminister, Attorney General, US-Recht ]


Freitag, den 21. Nov. 2008

Bucht leert sich  

.   Entlassungen aus Guantanamo häufen sich. Wären alle Zellen leer, wenn Bush Länder fände, die die Gefangenen aufzunehmen bereit sind? Unglücklicherweise müssen einige Gefangene länger auf die Freiheit warten, weil niemand Bush ein Geschenk vor dem Ablauf seiner Amtszeit bereiten will.

Nun wurden fünf Bosnien-Algerier ohne Afghanistan-Verbindung vom Gericht freigesetzt. Das erstinstanzliche Bundesgericht in Washington, DC informiert mit einer eigenen Guantanamo-Bay-Webseite über diese Fälle und entschied am 20. November 2008 in Sachen Lakhar Boumediene et al. v. George W. Bush et al., Az. 04-1166.

Den Beklagten gibt das Gericht auf, die notwendigen diplomatischen Schritte zur Freilassung in die Wege zu leiten.


Donnerstag, den 20. Nov. 2008

Donnerstag, den 20. Nov. 2008

Scheinhersteller: Produkthaftung  

.   Ein Kind verbrennt. Die Eltern verklagen den Feuerzeughändler. Er sucht die Freistellung beim Lieferanten vom Produkthaftungsanspruch, und dieser wendet sich an den Importeur, der das Produkt aus China bezieht.

Das Oberstgericht vom Texas untersucht die sich daraus ableitenden Rechtsfragen in SSP Partners and Metro Novelties, Inc. v. Gladstrong Investments (USA) Corporation, Az. 05-0721. Am 14. November lehnt es eine behauptete Kettenhaftung für Produkthaftungsansprüche ab.

Eine Haftungsgrundlage für die Parteien zwischen Hersteller und Endverkäufer setzt ein Verschulden voraus, eine Produkthaftung der beiden anderen Parteien nicht. Eine Besonderheit des Falles besteht in der Konstellation von verbundenen Parteien:

Eine Auftragsherstellerin im Ausland mit Auftraggeber im Ausland, dessen Tochter in den USA sich gelegentlich als Hersteller bezeichnet. Das US-Unternehmen konnte nach der Berufungsauffassung als Scheinhersteller haften. Das Oberstgericht spricht detailliert diese Fragen nach dem Gesetzes- und Common-Law-Recht von Texas mit den unterschiedlichen Rechtsfolgen an. [Produkthaftung, Scheinhersteller, Regress, Haftungsfreistellung, Indemnity, US-Recht ]


Donnerstag, den 20. Nov. 2008

Höchstbetrag = Garantiebetrag?  

LF - Washington.  Das Verhältnis von Rahmenverträgen zu Einzelaufträgen beschäftigt auch das US-Recht. Über die Auslegung eines Rahmenvertrags zwischen Dienstleistern im IT-Geschäft entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der Vereinigten Staaten in der Sache Business Systems Engineering, Inc. v. International Business Machines Corp., Az. 08-1081.

Wenn in einem Rahmenvertrag bestimmte Leistungen nur unter Abruf vereinbart werden, kann die Höchstsumme der vereinbarten Entlohnung nicht als Garantiebetrag verstanden werden. Vielmehr erfolgt die Entlohnung für die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen nach Maßgabe der Einzelaufträge.

Das Gericht entschied daher am 10. November 2008, dass die Klägerin keine Zahlung für Leistungen verlangen kann, die entweder nicht abgefragt wurden, oder von ihr nicht erbracht werden konnten.


Donnerstag, den 20. Nov. 2008

Fast-Marke wie Marke geschützt?  

JW - Washington.   Die Markeninhaberin des Films Gone in 60 Seconds von 1974 mit dem weltbekannten Ford Fastback Mustang namens Eleanor vermarktet Eleanor auf vielfältige Weise und erteilte für Spielzeugautos Lizenzen. 1995 übertrug sie einer anderen Filmfirma die Remake-Rechte des Films. Diese entwickelte für ihren Film eine zweite Eleanor, welche stark an die ursprüngliche Eleanor erinnerte. Mit der Klage rügte die Lizenzgeberin die Verletzung ihrer Marken- und Urheberrechte.

In Sachen Halicke Films, LLC, et al. v. Sanderson Sales and Marketing, et al., Az. 06-55806, verwies das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 12. November 2008 die Entscheidung des Untergerichts zur erneuten Verhandlung zurück. Dem Urteil liegt ein komplexer IP-Sachverhalt zugrunde, den das Gericht unter vielerlei Gesichtspunkten untersucht.

Die Begründung erörtert Grundsätze des Markenrechts und der Vertragsauslegung. Sie bestätigt, dass eine Markenverletzung schon vor der Inhaberschaft an einer Marke möglich ist. Der Lanham Act erlaubt die Rüge der Markenverletzung auch ohne Inhaberstellung, wenn ein erkennbares Interesse an der potentiell verletzten Marke besteht.


Mittwoch, den 19. Nov. 2008

Mittwoch, den 19. Nov. 2008

Mittwoch, den 19. Nov. 2008

Mittwoch, den 19. Nov. 2008

Kennen wir den Justizminister?  

.   Ein neuer Justizminister wird angekündigt. Dieses Mal stammt er aus Washington. 70.000 Anwälte in der Hauptstadt fragen sich, wer ihn am besten kennt. Jede Kanzlei hätte gern den direkten Draht. Bestimmt die Hälfte wird behaupten, ihn zu den Bekannten zu zählen.

Eric Holder ist in Washington kein Unbekannter, war auf Veranstaltungen seit Jahrzehnten ansprechbar und hat lange als Richter und Staatsanwalt gewirkt, bevor er unter Bill Clinton im Justizministerium den zweithöchsten Posten annahm. Die Zustimmung des Senats zu seiner Ernennung ist noch unsicher.

Er, der gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität vorging, verlor ausgerechnet bei einem Wirtschaftskriminellen den Verstand und widersprach in der Hektik des Amtsendes von Clinton nicht der Begnadigung von Marc Rich.

Anders als bei einigen Vorgängern, die beispielsweise George Bush hörig waren, wäre seine Ernennung zum Attorney General ein Gewinn. Bei Holder ist damit zu rechnen, dass er die politische Unabhängigkeit des Justice Department wiederherstellen kann, auch wenn er ein enger Vertrauter von Senator Obama ist. [Justizminister, Justice Department, Attorney General, US-Recht ]


Dienstag, den 18. Nov. 2008

Dienstag, den 18. Nov. 2008

OWiG-Verfahren gestrafft  

.   Dass eine Stadt das Widerspruchsverfahren für Strafzettel ändert, ist nicht in jeder Rechtsordnung vorstellbar. Die USA haben über 50 Rechtsordnungen auf Staatsebene. Auch Kreise und Städte können ihre Rechte weitgehend nach Belieben gestalten.

So wundert es hier niemanden, dass Arlington auf der anderen Seite des Potomac beschließt, den bei der Polizei einzulegenden Widerspruch gegen Strafzettel wegen Falschparkens plötzlich vom persönlichen Erscheinen abhängig zu machen und die Entscheidung ans Gericht zu verweisen.

Die Erschwernis soll den Bürger von Widersprüchen abhalten und Einnahmen steigern. Das polizeiliche Verwaltungspersonal ist bereits aus der Strafzettelbearbeitung des Parking Notice Review Office zur Strafzettelausgabe versetzt worden. Das Verwaltungsverfahren wird als Policy bezeichnet, die der Polizeichef nach Gutdünken ändern darf. Der Administrative Procedure Act gilt nur im Bundesrecht.[Verwaltungsverfahrensrecht, US-Recht,Strafzettel, Widerspruch ]


Dienstag, den 18. Nov. 2008

Kleiderordnung gelockert  

.   Auch die Interns - Referendare und Praktikanten - begünstigt die gelockerte Kleiderordung an Schneetagen. Niemand muss im Anzug durch Schneedünen oder Matsch zur Kanzlei wandern. Von Interns erwartet niemand, dass sie mit Gamaschen, Kleppermantel und Gummischuhen ausgerüstet nach Washington reisen.

An solchen Tagen gilt die Kleiderordnung für Feiertage: Jeans oder Kordhose reichen, und die vorsichtshalber mitgebrachte Krawatte kann wahrscheinlich - anders als die Ärmelschoner - in der Tasche bleiben. [US-Recht, USA-Kanzlei]


Montag, den 17. Nov. 2008

Einschwörung: Drei Gewalten  


Inaugural Ticket 1985
 Inaugural Ticket
.   Zur Einschwörung eines Präsidenten treffen die drei Gewalten aufeinander. Im Kongressgebäude wird bald Senator Obama der Amtseid vom Obersten Richter des Obersten Bundes­gerichts der Vereinigten Staaten abgenommen. Exekutive, Legislative und Judikative versammeln sich.

Der Bürger bemüht sich auch um die Teilnahme. Das ist schwer. Eintritts­karten sind für den Zutritt zu Tribünen beim Kapitol, Weißen Haus und der Pracht­straße zwischen beiden Gebäuden erfor­derlich.

Die Karten sind dünn gesät. Fahrten nach Washington werden als Gruppen­fahrten mit Bussen angeboten. Viele Amerikaner fliegen und fahren auf eigene Faust zur Amtsein­führung in die Hauptstadt der USA.

Ob alle an der Inauguration so teilnehmen können, dass sie auch den neuen Präsi­denten sehen können, steht in den Sternen. Die Senatoren und Represen­tatives als Hüter der Eintritts­karten sind vom Ansturm auf die Inauguration über­wältigt.

Astro­nomische Preise von $20.000 werden für die Tickets genannt, obwohl noch gar keine ausgegeben wurden. Nur Hotelpreise sind bereits bekannt. Sie beginnen bei $700 pro Tag mit einem Minimum von drei Über­nachtungen. Für Washingtoner schon Routine.

Die Verteilung der Aufgaben zur Vorbereitung der neuen Regierung und den tausenden zu besetzenden Ämtern in Ministerien und Obersten Bundesbehörden ist spannender. [US-Recht, Amtseinfuehrung, Einschwoerung, Gewaltenteilung]


Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
  1. 065172.U - US v. Taft
  2. 075029.U - US v. Sherman
  3. 077223A.U - US v. Terrell
  4. 081079.U - Rogers v. HUD
  5. 081155.U - Abayneh v. Mukasey
  6. 084306.U - US v. Brunson
  7. 084465.U - US v. Fuller
  8. 086410.U - US v. Smith
  9. 086812.U - US v. Morrison
  10. 086846.U - US v. Jupiter
  11. 086876.U - Rhyne v. Warden
  12. 087049.U - US v. Law
  13. 087067.U - US v. Hicks
  14. 087074.U - US v. Banks
  15. 087083.U - US v. Hayes
  16. 087191.U - US v. Ramirez
  17. 087495.U - US v. Perry
  18. 087598.U - Lorenz v. Davis
  19. 087692.U - US v. Hamilton


Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Rot ist Rot  

.   Bei grün wird gebremst, bei rot Gas gegeben. Für Verkehrsrechtler muss Washington eine Qual sein. Zum Glück gibt es solche Juristen in der Hauptstadt der USA nicht.

Wo die Verkehrsregeln alle paar Meilen anders lauten, und Einheitliches nahezu unbekannt ist, kann sich auch kein Verkehrsrechtsverständnis bilden. Über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht würde man hier nur lachen. An jeder Staats-, Kreis- und Dorfgrenze gibt es andere Vorstellungen vom Recht und den Fahrgepflogenheiten. Da wundert es auch nicht, wenn man an der roten Ampel steht und öfter von hinten angefahren wird.

Wird der Unfall vom Beamten des Uniformed Secret Service aufgenommen, erhält die Schuldige auch keinen Strafzettel. Da jede Partei die eigenen Kosten der Rechtsverfolgung trägt, ist auch verständlich, dass kaum jemand beim Unfall einen Rechtsanwalt konsultiert. Der US-Anwalt wiederum kann mit dem Hinweis auf diesen Umstand der Verkehrsunfallabwicklung aus dem Wege gehen. [Verkehrsrecht, Strafzettel, US-Recht, US-Anwalt, Fachanwalt]


Sonntag, den 16. Nov. 2008

Schiedsrichter ignoriert Recht  

.   Die Missachtung geltenden Rechts berechtigt zur Aufhebung eines Schiedsspruchs. in Coffee Beanery Ltd. et al. v. WW, LLC et al., Az. 07-1830, entdeckt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bundesbezirks der USA am 14. November 2008 einen manifest Disregard of the Law in der Feststellung des Schiedsgericht, dass die Verheimlichung einer Vorstrafe das Franchise-Gesetz von Maryland nicht verletzt, obwohl diese Verheimlichung eine Verletzung darstellt. Es ordnet deshalb das Vacatur an.


Samstag, den 15. Nov. 2008

Kamelreiter verlieren vor Gericht  

.   Sind amerikanische Gerichte für Ansprüche gegen fremde Regierungs­mitglieder zuständig, denen die Entführung von Kindern zur Ausbildung als Kamelreiter vorgeworfen wird?

Nein, entschied das erst­instanzliche Bundes­gericht in Miami in einem Urteil vom 20. Juli 2007 in Sachen Mother Doe I et al. v. Sheikh Mohammed Bin Rashid al Maktoum et al., Az. 06-22253. Das Urteil legt die Einreden, einschließlich der Staaten­immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act, der Beklagten übersichtlich dar.

Das Gericht brauchte sich jedoch bei der Klagabweisung nur auf die mangelnde persön­liche Zustän­digkeit zu stützen. Die Beklagten rügten auch das anonyme Auftreten der Kläger als Mother Doe I und Father Doe I. [US-Recht, Zustaendigkeit, Immunitaet, FSIA ]


Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied am 14. November 2008 diese Fälle:
  1. Rockwell v. Peake
  2. Christopher v. Dept. of the Army
  3. Shultz v. Peake
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Freitag, den 14. Nov. 2008

Finanzkrise und Sozialdemokratie  

LF - Washington.  Die sozialdemokratische Perspektive auf die Entwicklung der Finanzkrise und mögliche Lösungsansätze zur Entlastung der am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen wurden am Veterans Day auf Einladung der Friedrich Ebert Foundation in Washington, DC erörtert.

Unter dem Titel The Financial Disaster Socio-Economic Shock Waves on Both Sides of the Atlantic diskutierten am 11. November 2008 die Redner Poul Nyrup Rasmussen, früherer Premierminister Dänemarks und Präsident der Sozialdemokratischen Partei Europas, SPE, sowie Thea M. Lee, stellvertretende Direktorin der America's Union Movement, AFL-CIO, über den Begriff der Sozialdemokratie im europäischen Verständnis, sowie die Auswirkungen der Krise auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene in Europa und in den USA, die eine stetig zunehmende Belastung für Arbeitnehmer, Hauseigentümer und Kreditnehmer darstellt.

Unter Moderation von Almut Wieland-Karimi, Vorsitzende der Stiftung in den USA und Kanada, kamen auch Strategieempfehlungen für den Weltfinanzgipfel in Washington, D.C. am kommenden Wochenende zur Sprache. Cooperation, doing things simultaneously and no overhast lautet der Rat Rasmussens und Lee bringt wohl den Wunsch vieler Bürger auf den Punkt, wenn sie das langfristige Ziel als Get more Bang for the Buck formuliert.


Freitag, den 14. Nov. 2008

Rechtsgrundlagen des QR Code  


qrcode
QR: http://anwalt.us
.   Wo finden sich die Standarddokumente für den QR-Kode? Wohl in Asien, woher der Kode stammt. Bei der Denso Corporation, die das System 1994 freigab?

Die schweizer Webseite für die Generierung des Kodes und Anbieterin eines QR-Lesers für mobile Geräte verschweigt die Rechtsgrundlagen. Wer garantiert die Konfliktfreiheit der Generatoren? Wer bewahrt den Nutzer vor Patent-, sonstigen IP- oder kartellrechtlichen Ansprüchen, die das rechtliche Umfeld beispielsweise beim Bluetooth-Standard gründlich regelt?

Die Association for Automatic Identification and Mobility soll den Denso-Standard als AIM ITS/97/001 International Symbology Specification Standard akzeptiert haben, doch sind auf ihrer Webseite kaum Standard-Dokumente zu finden. Rechtssicherheit scheint dieser Matrix-Standard nicht gerade unter die Nase zu reiben. Aus IT-rechtlicher Sicht bleibt ein ungutes Gefühl. [US-Recht, QR Code, Standardisierungsrecht]


Freitag, den 14. Nov. 2008

Zulassung bricht nach Jahrzehnten  

.   Referendare und Praktikanten schlagen eine Feier vor, als der Ausbilder sich an das Jubiliäumsjahrzehnt der deutschen anwaltlichen Zulassung erinnert. Noch während des nächsten Jurastudiums am King's College beantragt folgte die Einschwörung zur Zulassung vor dem Landgerichtspräsidenten in der zweiten Jahreshälfte.

Erstaunlicherweise findet sich die gerahmte, in Amerika extrem schlicht wirkende Urkunde beim ersten Griff in ein verstecktes Fach - und fällt prompt auseinander. Ist die hohe Luftfeuchtigkeit Washingtoner Sommer schuld? Oder die trockenen Winter? Immerhin bleibt lesbar, dass das Jubiläum um Monate verpasst ist und kein Grund zum Feiern besteht.


Donnerstag, den 13. Nov. 2008

Versicherer doppelt gebeutelt  

.   Zwei Mal vom Apfel beißen gilt in den USA als sprichwörtlich unlauter. Gegen einen Versicherer ging ein Kläger zwei Mal gerichtlich aus dem gleichen Lebenssachverhalt vor - und landete dennoch beide Male im Klägerparadies.

Am 10. November 2008 entschied das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks gegen die beklagte Versicherung, die die Deckung eines Staubschadens im ersten Verfahren bestritten hatte. Mit dem Antrag auf ein Feststellungsurteil gewann der Kläger im ersten Prozess.

Die Versicherung zahlte für den Schaden, doch acht Monate später verklagte sie der Kläger erneut, dieses Mal wegen einer behaupteten verbraucherunfreundlichen oder gar böswilligen Haftungsverweigerung im ersten Verfahren. Das angerufene Bundesgericht der ersten Instanz wies die Klage ab, weil es eine Rechtskrafterstreckung des ersten Prozesses auf den zweiten bejahte.

In Sachen Andrew Robinson International, Inc. et al. v. Hartford Fire Insurance Company, Az. 08-1255, nahm der United States Court of Appeals for the First Circuit in Boston die Tamisage im Rahmen einer Safari durch Gesetz, Rechtsprechung und die Empfehlungen der von sachverständigen Juristen herausgegebenen Restatements zur Ermittlung anwendbarer Grundsätze der Rechtskraftwirkung vor.

Seine Ausführungen sind von grundlegender Bedeutung auch für andere Sachverhalte und Ansprüche, insbesondere wenn eine Klage im einzelstaatlichen Gericht, die zweite im Bundesgericht beurteilt wird und die Ansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Normen herrühren. Dabei ist nicht nur seine Argumentationsführung, die in anderen Bundesberufungsbezirken nicht verbindlich ist, nützlich, sondern vor allem auch die umfangreiche Zusammenstellung von Quellen.

Das Ergebnis seiner Prüfungen resultiert in der Rückverweisung des Verfahrens an das Ausgangsgericht. Dort wird festzustellen sein, ob der geltend gemachte Anspruch besteht. Die Haftungsverweigerung muss nicht unbedingt haftungsauslösend wirken und zum gesetzlich erlaubten dreifachen Schadensersatz führen.

Die Entscheidungsbegründung ist faszinierend, die Materie bedeutsam, das Urteil überzeugend, doch die Ausformulierung nicht laiengeeignet. Auch der amerikanische Leser kommt bei Essentialien wie preclusion, res judicata und Restatement of the Law, doch erst recht der Tamisage ins Stolpern und verliert sich auf der Safari bei allen Assevarations des eloquenten Richters Selya im dichten Normendschungel. [US-Recht, Versicherung, Haftungsverweigerung, Rechtskraft]


Mittwoch, den 12. Nov. 2008

Stabsentzug für Bundesrichter  

.   Was können die Kollegen einem straffälligen Richter schon antun, der auf Lebenszeit bestellt ist? Einfallsreich ist das Gremium im Fall In re: Complaint of Judicial Misconduct against United States District Judge G. Thomas Porteous, Jr. under the Judicial Conduct and Disablity Act of 1980, Az. 07-05-351-0085.

Das Collegium im fünften Bundesberufungsgericht stellt der Öffentlichkeit am 10. September 2008 alle Untersuchungsberichte zur Verfügung und verhängt Sanktionen, die dem Bundesrichter das Leben schwer machen. Ihm werden keine Fälle zugeteilt, und er verliert das Recht auf einen Stab.

Für alles weitere ist der Kongress im Rahmen eines Impeachment-Amtsenthebungsverfahrens zuständig. Meineide und Betrug sollten für das Verfahren ausreichen.


Mittwoch, den 12. Nov. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Rancher v. Peake
  2. The Mathworks, Inc. v. Comsol Ab.
  3. Hooker v. U.S.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Mittwoch, den 12. Nov. 2008

Navy siegt im Pazifik  

.   Wale und andere Tiere im Pazifik leiden unter Sonarübungen der United States Navy. Eine einstweilige Verfügung zur Eindämmung der Übungen sollte die Tiere schützen.

Vor dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten gewinnt am 12. November 2008 die Marine im Fall Winter v. Natural Resources Defense Council, Inc., Az. 07-1239. Das Gericht stellt fest, dass das Untergericht das Recht der Injunctions falsch verstanden hat, als es auf die möglichen Schäden abstellte, während nur die wahrscheinlichen Schäden maßgeblich sind.

Selbst wenn das Untergericht den richtigen Maßstab angesetzt hätte, wäre die einstweilige Unterlassungsverfügung rechtsfehlerhaft, wie der Supreme Court in der Hauptstadt Washington auf 52 Seiten ausführt.


Mittwoch, den 12. Nov. 2008

Dienstag, den 11. Nov. 2008

Dienstag, den 11. Nov. 2008

Spreu und Weizen am 11.11.  

.   Am 11. November trennt sich die Spreu vom Weizen. Auf dem Weg zum Weißen Haus bemerkt man die ersten Veränderungen an der Zweispurigkeit der Straßen: Heute ist Bundesfeiertag. Wer ist in der Kanzlei? Alle Associates mit Partnerambition? Referendare und Praktikantin sind vollzählig zur Ausbildung erschienen. Sie wissen, Mandantenanliegen nehmen auf Feiertage keine Rücksicht, und das amerikanische Recht erschließt sich nicht nur in der Routine des Alltags, sondern gerade auch in den Ausnahmezuständen. Gerichte und Behörden sind geschlossen. Die jungen Juristen erleben den Veterans Day.


Dienstag, den 11. Nov. 2008

Dienstag, den 11. Nov. 2008

Montag, den 10. Nov. 2008

Montag, den 10. Nov. 2008

Montag, den 10. Nov. 2008

Produkthaftung der Bank  

.   Haftet die Bank, die einen Maschinenkauf finanziert und später das Eigentum an einen Erwerber überträgt, gegenüber dem an der Maschine verletzten Arbeiter des Erwerbers aus Produkthaftung? Product Liability kann jeden an Herstellung und Vertrieb Beteiligten erfassen.

Nach dem in Sachen Guillermo Arriaga v. CitiCapital Commercial Corp., Az. F052419, maßgeblichen Recht Kaliforniens greift dieser Grundsatz aus der verschuldungsunabhängigen strict Liability. Doch erfasst er nicht die Finanzwelt, entschied das fünfte Berufungsgericht des Staates am 3. November 2008. [US-Recht, Produkthaftung, Product Liability ]


Montag, den 10. Nov. 2008

Indossament im 21. Jahrhundert  

JW - Washington.   Im Lehrgang bei lauwarmen 18 Grad und Sonnenschein demonstrierte der Ausbilder in Washington D.C. den Referendaren das Indossament. Es ist ein auf der Rückseite angebrachter Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier. Der Rücken der Praktikantin musste zur Ausführung des Indorsements auf einem Scheck herhalten.

Ganz im Gegensatz zu Deutschland ist es in Amerika üblich mit Schecks, versehen mit Indossaments, auch große Beträge im Geschäftsverkehr zu begleichen. Jeder Amerikaner ist mit dem Indossament vertraut, da er auch sein Gehalt per Scheck erhält und zur Bank bringt, wo er ihn indossiert.

Durch den handschriftlichen Übertragungsvermerk gehen Rechte und Eigentum aus dem Papier von dem Übertragenden - Indossant - auf den neuen Inhaber - Indossator - über. Diese Rechte erhält grundsätzlich derjenige, der sich durch das Indossament ausweisen kann.

Für die Praxis ist dies vor allem bei Wechseln von großer Bedeutung, da der Indossant grundsätzlich und verschuldensunabhängig haftet. Damit ist der Indossant immer möglicher Rückgriffsschuldner. Vor dieser weiten Haftung und der Gefahr, auf dem Weg zur Bank den Scheck zu verlieren, war der Hinweis des Ausbilders, dass die Schecks meist nach den Bankzeiten in speziell gesicherten LKWs durch das Land transportiert werden, gut nachvollziehbar.

Auch die Einführung des Schecks 2000 ist aus der Prespektive des Giralverkehrs nicht so beeindruckend wie der US-Kongress ihn ansieht. Mit dem Scheck 2000 können Banken und Federal Reserve mit eingescannten Schecks arbeiten. Einfache Überweisungen für jedermann gibt es immer noch nicht. Weiterhin werden Schecks hin- und hergereicht.


Sonntag, den 09. Nov. 2008

Videospiel und Redefreiheit  

.   Verletzt Grand Theft Auto durch die Entstellung realer Orte, Läden und Marken das Markenrecht echter Inhaber, die an den fiktiven Orten im Spiel erscheinen, das Geographie und Charakter der darge­stellten Gegenden verzerrt darstellt? Beein­trächtigt der Pig Pen in GTA den echten Play Pen-Club?

Das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks bestätigt die haftungs­frei­stellende Wirkung des ersten Verfassungs­zusatzes im Verhältnis zum bundesrechtlichen Markenschutz nach dem Lanham Act sowie zu einzel­staat­lichen Marken­ansprüchen.

Am 5. November 2008 entscheidet es in ESS Entertain­ment 2000, Inc. v. Rock Star Videos, Inc. et al., Az. 06-56237, zunächst, dass die Einrede des nominative Fair Use hier unanwendbar ist, weil Pig Pen nicht zur Kommentierung von Play Pen verwandt wurde. Hingegen wirkt der Redefrei­heitsschutz der Bundes­verfassung, First Amendment, als Einrede gegen die behauptete Marken­verwechs­lungsgefahr. [Markenrecht,Trademark, Redefreiheit, Videospiel, GTA]


Sonntag, den 09. Nov. 2008

Studienaufenthalte in Kuba  

JW - Washington.   In Sachen Emergency Coalition to Defend Educational Travel, et al. v. United States Department of the Treasury, et al., Az. 07-5317, bestätigte das Bundesberufungsgericht in Washington, DC am 4. November 2008 die seit 2004 verschärften Voraussetzungen für akademische Studienreisen nach Kuba.

Nach dem Trading with the Enemy Act dürfen Amerikaner akademische Studienreisen nach Kuba nur dann unternehmen, wenn sie eine Genehmigung des dem Finanzministerium, United States Department of the Treasury, untergliedertem Office of Foreign Assets Control, besitzen. Im Jahre 2003 rief Präsident Bush einen Ausschuss ein, der feststellte, dass einige Universitäten das gegen Kuba verhängte Embargo umgehen, indem sie die erteilten Studiengenehmigungen für Tourismusaufenthalte zweckentfremden.

Der Untersuchungsbericht animierte das Schatzamt zu strengeren Voraussetzungen für die Genehmigungen. Ein Studienaufenthalt muss nun zumindest ein akademisches Semester von nicht weniger als zehn Wochen umfassen, teilnehmen kann nur ein eingeschriebener Student und ein Vollzeit beschäftigter, authorisierter Lehrkörper muss an der Studienfahrt teilnehmen.

In seiner Entscheidung bestätigte das Bundesberufungsgericht diese strengen Genehmigungsvoraussetzungen. Die Zuständigkeit des Gerichtes lag vor, da ein Hochschulprofessor aktivlegitimiert war und damit die Zuständigkeit insgesamt begründete. Der Professor wollte im Jahr 2005 einen akademischen Austausch veranstalten und rügte, dass die Bestimmungen seine akademische Freiheit beeinträchtigen. In der Sache war die Klage nicht erfolgreich. Das Gericht entschied, dass die Bestimmungen verhältnismäßig sind und nicht die verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf akademische Freiheit und Freizügigkeit verletzen.

Der OFSA-Experte Wayne Rusch bestätigt das Urteil und führt ergänzend aus, dass Präsident Bush die Komission kurz vor dem Wahlkampf 2004 ins Leben rief und daher der Verdacht nahe liegt, dass er dies tat, um Wähler unter den Kuba-Amerikanern in Florida zu gewinnen. Man dürfe nun mit dem Ende mancher Restriktionen rechnen.


Sonntag, den 09. Nov. 2008

Samstag, den 08. Nov. 2008

Richter rotieren  

.   In allen Instanzen der Bundesgerichtsbarkeit der USA - und ähnlich auch in der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit der über 50 Rechtsordungen in den Vereinigten Staaten - sind die Richter für alles zuständig. Eine Spezialisierung in Zivil-, Straf-, Arbeits-, Steuer- oder Sozialgerichtsbarkeit gibt es nicht.

Das in Washington beim Weißen Haus liegende Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, United States Court of Appeals for the Federal Circuit mit seinen Sonderzuständigkeiten im Patent- und Außenhandelsrecht ist eine der wenigen Ausnahmen und zugleich nicht auf einen geographischen Bezirk beschränkt.

Um Richtern der erstinstanzlichen Bundesgerichte und anderer Bundesberufungsgerichte einen Einblick in die Tätigkeit des Sondergerichts zu gewähren sowie dessen Richter zu entlasten und den Erfahrungsaustausch für alle Seiten fruchtbar zu gestalten, unterhält des Gericht ein Besuchsprogramm. Visiting Judges anderer Gerichte werden in die Arbeit des Sondergerichts einbezogen. Eine Übersicht verrät weitere Einzelheiten.


Samstag, den 08. Nov. 2008

Jordanien vermeidet Immunitätsfrage  

AK - Washington.   In Ahmad Chalabi, et al. v. Hashemite Kingdom of Jordan, et al., Az. 07-7141, konnte Jordanien eine abschließende Beurteilung der Immunitätsfrage nach dem Foreign Sovereign Immunities Act vermeiden. Ein jordanischer Geschäftsmann hatte gegen das Königreich geklagt und verlangte Schadensersatz für die staatliche Übernahme seiner Bank im Jahre 1989. Die Übernahme hatte den Konkurs der Bank und ihres amerikanischen Ablegers bewirkt. Chalabi behauptete die Zuständigkeit des Gerichts, da es sich bei Jordaniens Handlungen um acta iure gestiones im Sinne der Commercial Activity Exception des FSIA handele.

Das Untergericht hatte die Klage ohne Entscheidung über die Immunitätsfrage als verjährt abgewiesen. Es folgte damit dem obersten Bundesgericht, das den Gerichten in einer jüngeren Entscheidung Spielraum gewährte, auf welche von verschiedenen Zulässigkeitsfragen sie ihre Abweisungsentscheidung stützen. Eine endgültige Entscheidung der Immunitätsfrage hätte weitere Beweiserforschung benötigt, weshalb das Gericht eine Abweisung als verjährt prozessökonomisch sinnvoller fand. Das Berufungsgericht stimmte dem zu, obgleich es die Verjährungsfrage als Zulässigkeitsproblem mit materiellrechtlichen Einschlägen ansah.

Der Fall verdeutlicht, dass amerikanische Gerichte Klagen gegen ausländische Hoheitsträger auch dann abweisen können, wenn die Frage der Immunität und damit der gerichtlichen Zuständigkeit letztlich ungeklärt bleibt.


Samstag, den 08. Nov. 2008

Freitag, den 07. Nov. 2008

Freitag, den 07. Nov. 2008

Tolle Idee für Marken und Sex  

.   Endlich begreift das Markenamt, dass handschriftliche Unterschriften besser sind als diese elektronische Signatur: /buck rocks/. Damit kann ja jeder zeichnen. Also konnte auch jeder in Verfahren eingreifen und elektronisch Erklärungen für nichtsahnende Antragsteller abgeben.

Anynomität ist in den USA ein hohes Verfassungsgut, doch manchmal empfehlen sich noch Methoden, mit denen der Staat die Identität des Erklärenden bestätigen kann. Auf diese Idee sind auch Ermittler in Neuengland gekommen.

Prostituierte müssen dort nun ihre Internetangebote mit einer Telefonnummer versehen. Der Staat erhofft sich so, diese Kriminellen ermitteln zu können. Von der Kundschaft, die solche Dienste sucht, wird die Kreditkarte verlangt, die der Polizei gleichermaßen helfen soll.

Das erinnert sehr an die Identifikationspflicht für Internetanbieter in Deutschland und anderen europäischen Staaten. Klar, die Kriminellen werden alles tun, um sich den Strafverfolgern erkennbar zu machen.

Hintergrund der Regelung in Neuengland ist, dass der verkaufte Verkehr schwer nachweisbar sein kann. Viel einfacher ist es, Prostituierte und Kunden wegen Verletzung der Telefon- und Kreditkartenbestimmungen hinter Gitter zu bringen. So kam ja auch Martha Stewart ins Gefägnis: Nicht wegen der illegalen Börsenmanipulation, sondern wegen ihrer lügnerischen Schutzbehauptungen gegenüber Strafverfolgern, die unter hoher Strafe stehen.


Donnerstag, den 06. Nov. 2008

Donnerstag, den 06. Nov. 2008

Verurteilter Kläger  

LF - Washington.   Wie ein Kläger in Amerika es schaffen kann, am Ende der Verurteilte zu sein, zeigt die Entscheidung Jorge Negrete v. National Railroad Passenger Corporation, Az. 07-3287, des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks. Der Fall ist auch ein schönes Beispiel für die Eidespflicht im US-Prozess und den Folgen der Falschaussage.

Das Bundesberufungsgericht leitete seine Entscheidung direkt an die Staatsanwaltschaft, nachdem der Kläger sich im Prozess des Meineids schuldig gemacht hatte. Er ließ keine Möglichkeit aus, Beweise zu fälschen oder zu unterdrücken, zu lügen und sich über Fristen hinwegzusetzen.

Laut der Entscheidung vom 27. Oktober 2008 behauptet der Kläger, nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig zu sein und verbot dem früheren Arbeitgeber seine Krankenakten einzusehen. Zweifel an seiner Arbeitsunfähigkeit kamen spätestens auf, als er Umbaumaßnahmen an seinen Apartmenthäusern selbst vornahm.

Da half es am Ende auch nicht mehr, dass der Anwalt seinen Mandanten als lediglich schlechten und ungebildeten Lügner bezeichnete. Der United States Court of Appeals zeigte sich wenig beeindruckt - man braucht keinen Hochschulabschluss um zu begreifen, dass das Lügen unter Eid Konsequenzen hat.


Donnerstag, den 06. Nov. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
  1. 074685.P - US v. Hardy
  2. 071506.U - Hovis v. General Dynamics Corporation
  3. 074326.U - US v. Graham
  4. 074944.U - US v. Person
  5. 075151.U - US v. Riggins
  6. 081297.U - Christian v. US
  7. 084146.U - US v. Powell
  8. 086070.U - Asemani v. The Government of Islamic Republic
  9. 086394.U - Williams v. Johnson
  10. 086431.U - Asemani v. Mukasey


Donnerstag, den 06. Nov. 2008

Donnerstag, den 06. Nov. 2008

Donnerstag, den 06. Nov. 2008

Mittwoch, den 05. Nov. 2008

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. Hamed Mohammed v. U.S. Attorney General: 07-11605 PDF
  2. Raymond Houston v. Gay N. Williams: 08-10288 PDF
  3. Kenny A. v. Sonny Perdue: 06-15514ORD PDF


Mittwoch, den 05. Nov. 2008

Mittwoch, den 05. Nov. 2008

Gesetz zur Gleichbehandlung  

AK - Washington.   Die Gewährung gleichen Zugangs behinderter Menschen zum amerikanischen Arbeitsmarkt wird durch ein im Januar 2009 in Kraft tretendes Gesetz deutlich gestärkt. Der neue Americans with Disabilities Act Amendments Act ergänzt den schon 1990 vom amerikanischen Kongress verabschiedeten Americans with Disabilities Act. Erklärtes Ziel des Gesetzes war ein umfassender Schutz behinderter Personen vor Diskriminierung bei Einstellungsverfahren. Arbeitgeber müssen bei der Einstellung von Personal der Möglichkeit der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze ausreichend Rechung tragen.

Der oberste Bundesgerichtshof in Washington verwässerte in den letzen 18 Jahren die Reichweite des Gesetzes durch mehrere Urteile erheblich. Der Supreme Court legte den Terminus Behinderung sehr eng aus, was viele Arbeitnehmer mit erheblichen Einschränkungen gar nicht erst erfasste. Die entscheidende Frage bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund des ADA war daher, ob die Einschränkung des Arbeitnehmers überhaupt vom Gesetz erfasst wurde.

Der neue ADAAA tritt dieser Rechtsprechung entgegen und verlangt ein weites Verständnis des Begriffes Behinderung. Damit verlagert sich der Schwerpunkt bei Klagen aus dem Gesetz auf die Frage, ob der Arbeitgeber die Voraussetzungen für eine Einstellung auch der behinderten Bewerber im Auswahlverfahren geschaffen bzw. sie angemessen in Betracht gezogen hat. Im Zweifelsfalle muss der Arbeitgeber das ausreichend dokumentieren können. Klagen sind damit zukünftig für den Arbeitgeber mit einem größeren Risiko verbunden.

Die Änderungen durch den ADAAA werden insbesondere dort deutlich spürbar sein, wo das grundsätzlich vorrangige einzelstaatliche Arbeitsrecht einen geringeren Schutz gewährt. In Staaten wie Kalifornien hingegen, dessen einzelstaatliches Recht schon zuvor weiter reichte als der ADA, sind die Auwirkungen für Arbeitgeber wahrscheinlich weniger gravierend. Insgesamt erwarten Arbeitgeber jedoch einen Anstieg von Klagen nach Inkrafttretetn des ADAAA. Sie sollten daher stets dokumentieren, dass sie den gesetzlichen Vorgaben im Einstellungsverfahren ausreichend Rechung tragen.


Mittwoch, den 05. Nov. 2008

Obamas Harvard nicht mehr versteckt  

.   Die Wahllokale in den USA schließen. Nun sprechen die Nachrichtensender der USA die Law School-Ausbildung von Barack Obama an. Sein Professor Charles Ogletree bezeichnet ihn und seine Frau als sehr gute Jurastudenten. Sie wussten, dass sie $100.000 in der ersten Anstellung verdienen konnten und verzichteten absichtlich darauf, um sich statt dessen juristischen Karrieren zu widmen, in denen sie dem kleinen Mann beistehen konnten.


Dienstag, den 04. Nov. 2008

Verhandlungen scheitern wegen Wahlen  

.   Ein kritischer Tag für Vertragsverhandlungen mit Amerikanern. Wer heute an einem Tisch mit ihnen sitzt, oder auch nur anruft, kann die Verhandlungen leicht zum Scheitern bringen. Deutsche Witze oder lustige Anmerkungen zur Wahl in den USA kommen hier nicht gut an.

Die meisten Amerikaner würden aus einem nicht jedem erklärlichen Anstands- oder Höflichkeitsgefühl verschweigen, wie unpassend sie solche Bemerkungen finden. Nur wenige sind mit der politischen Offenheit vertraut, die man in europäischen Wohnzimmern, Kneipen oder Büros erwartet.

Hier gilt hingegen, dass man über Religion und Politik nicht spricht. Das wird erst recht vom Ausländer erwartet. Mischt er sich belustigend oder gar abfällig ein oder zeigt er sich zu engagiert, kann sein Verhalten selbst zum Scheitern angebahnter Beziehungen führen.


Dienstag, den 04. Nov. 2008

Dienstag, den 04. Nov. 2008

Dienstag, den 04. Nov. 2008

Dienstag, den 04. Nov. 2008

Schlangen und Ergebnisse  

.   Seit sechs Uhr bilden sich lange Schlangen vor den Wahllokalen. Kurz nach sieben Uhr werden in den USA bereits erste Auszählungsergebnisse verkündet. Meldungen von Problemen mit elektronischen Wahlgeräten und Papierwahlurnen treffen ein.

Anwälte stehen Wahlleitern und Parteibeobachtern zur Seite, um rechtliche Eilmaßnahmen zu ergreifen. Verwirrungen über zulässige und verbotene T-Shirts und Anstecknadeln oder Verkleidungen in und bei Wahllokalen erweisen sich als minimal.


Dienstag, den 04. Nov. 2008

Wahllokale schließen normal  

.   Wenn morgen die Wahlmänner für die Präsidentschaftswahl erkoren werden, kommt es in Virginia auf jede Stimme an. Meist stimmt der Staat republikanisch. Dieses Mal kann es anders werden. Werden alle ins Wahllokal gelangen? Oder wegen des Andrangs heimgeschickt?

Da die Wahlbeteiligung überdurchschnittlich hoch ausfallen soll, prüfte das erstinstanzliche Bundesgericht in Virginia einen Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten und lehnte ihn heute ab. Wer jedoch um 19 Uhr in der Schlange steht, wird wählen dürfen, entschied Richter Williams.

Schon jetzt stehen sich die Wähler in Virginia seit Tagen die Beine in den Bauch, manche zehn Stunden lang, um ins Wahllokal zu gelangen. In Virginia besteht die Möglichkeit, bereits vor dem 4. November abzustimmen. In Maryland steht diese Option als Referendum zur Debatte und ist gegenwärtig unzulässig.

Wie bei den meisten wichtigen Dingen in den USA hängt alles davon ab, was der einzelne Staat bestimmt. Das Bundesrecht regelt selbst so wichtige Dinge wie die Wahlbedingungen nicht und zieht mit der Bundesverfassung nur einige Grenzen zu Fairness und Chancengleichheit.

Deshalb kann auch der Kandidat die Präsidentschaftswahl verlieren, der die meisten Stimmen erhält, denn ausschlaggebend ist die Zahl der Wahlmänner, nicht die Stimme des Volkes.


Dienstag, den 04. Nov. 2008

Statt Präsidentenwahlen Richterwahlen  

.   Auch Richter stehen morgen zur Wahl. In der Hauptstadt Washington sind alle Richter Bundesrichter, ungewählt und eingesetzt, nach Artikel I der Bundesverfassung auch die auf einzelstaatlicher Ebene im Superior Court und Court of Appeals wirkenden.

Im Nachbarstaat Maryland hingegen, wie in vielen Staaten der USA, hängt der Richter von der Gunst der Bürger ab. Wer spendet ihm wohl etwas für die Wahlkampagne, wenn sich Mitstreiter melden? Auch - oder erst recht - der Anwalt, der zuletzt bei ihm unterlag?

Auf der anderen Seite des Potomac stehen die Wähler Virginias schon seit Tagen in kilometerlangen Schlangen, um an der Frühwahl teilzunehmen. In Maryland entschied das Oberstgericht, dass das Early Voting verfassungsunvereinbar ist. Umso länger werden die Schlangen am Dienstag. Die Unterschiede zwischen den Staaten sind selbst auf kleinstem Raum erheblich.

Das größte Interesse widmen die Wähler dem Präsidenten - doch ausgerechnet diesen erwählen sie nicht. Sie wählen die Electors, Wahlmänner, die den Präsidenten ernennen. Direkt erwählen sie Senatoren, Bundesabgeordnete, Einzelstaatsparlamente, Ausschussbesetzungen, Kreis- und Stadträte, und eben die Richter. [Wahlrecht, US-Recht, Richterwahl]


Dienstag, den 04. Nov. 2008

Montag, den 03. Nov. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
  1. 0717.P - Moseley v. Branker
  2. 071442.P - Lightner v. City of Wilmington
  3. 0720.U - Cole v. Branker
  4. 071063.U - Gorski v. ITT Long Term Disability Plan
  5. 071877.U - State of NC v. Tiari El & Associates
  6. 074535.U - US v. Townsend
  7. 074964.U - US v. Richardson
  8. 075002.U - US v. Williams
  9. 075041.U - US v. Williams
  10. 075149.U - US v. Harvell
  11. 077381.U - US v. Gore
  12. 081112.U - Teta v. Mukasey
  13. 081268.U - Wilder v. Davis
  14. 081555.U - Wright v. Cates
  15. 084141.U - US v. Shelton
  16. 084212.U - US v. Ruiz
  17. 084313.U - US v. Peguese
  18. 086391.U - McDaniel v. Willett
  19. 086938.U - Primus v. Padula


Montag, den 03. Nov. 2008

Montag, den 03. Nov. 2008

Montag, den 03. Nov. 2008

Zeit im Lot  

.   Nach der gestrigen Umstellung von der Sommerzeit in den USA ist die Zeit auch transatlantisch wieder im Lot. Mandanten und Anwälte können sich wieder mit dem gewohnten sechsstündigen Zeitunterschied erreichen: Berlin 15 Uhr = Washington 9 Uhr.


Sonntag, den 02. Nov. 2008

Torts: Initiative ergreifen  

.   Torts: Das Recht der unerlaubten Handlungen. Ein Sechstel des Prüfungsstoffs im USA-weiten Teil der Anwaltsprüfung. Wie in kaum einem anderen Fach wird dem Jurastudenten vermittelt, dass man bei Torts nicht das Recht lernt, sondern lernt, das Recht weiterzuentwickeln.

Haftung eines Wirtschaftszweigs statt Haftung eines Herstellers, Strafschadensersatz, Sammelklagen und brutale Strategien bei der Produkthaftung sind die Folgen. Den Lebensweg eines Tort-Strategen, Fred Baron, zeichnen Nachrufe im Wall Street Journal und der Washington Post nach.

Anwälte seiner Couleur sind wegen der ausgelösten Verzerrungen nicht nur im internationalen Wirtschaftsrecht umstritten, sondern auch in den USA selbst. Letztlich setzen sie jedoch die Philosophie um, die sie im ersten Semester an der Law School gelernt haben - und die die Verteidigung gleichermaßen zum strategischen Denken animiert.


Sonntag, den 02. Nov. 2008

Sonntag, den 02. Nov. 2008

Kleine Firma, große Welt  

.   Nur ein paar Kunden in Deutschland, doch plötzlich im US-Gericht verklagt. Wie kann das einer kleinen Firma passieren? Oft ist es viel zu einfach.

Jemand will klagen, verwechselt Namen, zahlt die geringen Gerichtskosten, reicht Klage ein, übersetzt die Klageschrift und stellt sie - zu höheren Kosten - über das Haager Zustellungsübereinkommen von 1965 in Deutschland zu. Die Zuständigkeit des US-Gerichts ist manchmal leicht behauptet.

Sie zu entkräften, kann mehr kosten als das Stammkapital mancher Firma. 26 Jahre dauerte die Mühe eines Staates, die von einem US-Unternehmen behauptete Zuständigkeit eines Gerichts in Washington anzufechten.

Zum Glück dauert es nicht immer so lange. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten erweiterte im Jahr 2007 zudem das Ermessen der Bundesgerichte, Klagen, die mit den USA nichts zu tun haben, ins Ausland zu verweisen: Sinochem International Co., Ltd. v. Malaysia International Shipping Corp., 549 US 422 (2007).

Ignorieren kann man die Klage jedenfalls nicht. Das Verfahren ist anhängig, und ein US-Urteil kann nach der sauberen Zustellung in Deutschland zur Anerkennung und Vollstreckung gelangen. Die gefährlichste, doch nicht ungewöhnliche Reaktion ist ein schnelles Schreiben ans Gericht:

Wir haben damit nichts zu tun. Jeder amerikanische Anwalt im internationalen Geschäft kennt die fatale Wirkung. Eine Einlassung, die möglicherweise als Verzicht auf die Unzuständigkeitseinrede gilt. [Zustellung,US-Klage,US-Gericht,US-Recht ]


Sonntag, den 02. Nov. 2008

Samstag, den 01. Nov. 2008

Freitag, den 31. Okt. 2008

Freitag, den 31. Okt. 2008

Freitag, den 31. Okt. 2008

Syrien verliert Immunität  

AK - Washington.   In Francis Gates, et al. v. Syrian Arab Republic, et al., Az. 06-1500, entschied das Untergericht für den District of Columbia am 26. September 2008, dass Syrien als staatlicher Terrorhelfer für die Ermordung zweier Amerikaner durch Al Qaeda im Irak mitverantwortlich ist. Die Angehörigen der beiden Opfer hatten Syrien verklagt und die Zuständigkeit des Gerichts wegen der Immunitätsausnahmen im Foreign Sovereign Immunities Act behauptet. Das Gericht sprach Schadensersatz und Strafschadensersatz zu.

Es entschied den Fall aufgrund einer neuen Bestimmung des FSIA, die weitreichender ist als das bisher geltende Flatow Amendment. Dieses eröffnete keine Klagen gegen den ausländischen Staat selbst, sondern nur gegen seine Regierungsvertreter in ihrer offiziellen Funktion. Nach dem neuem 28 USC §1605a kann ein Kläger direkt gegen den terrorunterstützenden Staat vorgehen.

Zugleich regelt es verschiedene einklagbare Schadensersatzarten. Der Bundesgesetzgeber schaffte damit Uneinheitlichkeiten bei Klagen gegen ausländische Regierungsvertreter nach dem Recht der Einzelstaaten ab. Die Klagen nach einzelstaatlichem Recht waren notwendig, weil dieses Gericht in der US-Hauptstadt entschieden hatte, dass Klagen nach Common Law nur entscheidungsfähig waren, wenn eine ausdrückliche Rechtsvorschrift bestand.

Darauf aufbauend entschied das Gericht, dass der neue 28 USC §1605a im FSIA nun die einzig anwendbare Rechtsvorschrift für derartige Klagen ist, und wies die nach einzelstaatlichem Recht behaupteten Ansprüche ab. Es sprach zugleich Schadensersatz nach dem FSIA zu.

Die neue Bestimmung nimmt nun dem Unterstützerstaat selbst die Staatsimmunität, und nicht nur seinen Regierungsvertretern. Zudem gibt sie den Gerichten die Befugnis, Strafschadensersatz zuzusprechen, was der FSIA ansonsten bei Klagen gegen Staaten untersagt.


Freitag, den 31. Okt. 2008

Kloppen bis zum Urteil  

.   Die Parteien werden angewiesen, sich zu verkloppen. Der Überlebende erhält Recht. In Sachen Louis E. Thyroff v. Nationwide Mutual Insurance Company et al., Az. 07-41, erinnerte das Oberstgericht im Staat New York an die Entwicklung des Rechts der Unterschlagung. Hier erinnert der rechtshistorische Eintrag den Ausbilder an einen im Einführungslehrgang für Referendare und Praktikanten notwendigen Beleg.

Sonst glauben sie ihm womöglich nicht. Wer das amerikanische Recht verstehen will, muss sich gelegentlich das uralte englische anschauen. Das moderne englische Recht hat mit dem heutigen US-Recht meist weniger gemein als das US-Recht mit dem alten englischen. Hoffentlich hat das Gericht die englische Tradition richtig überliefert. [Common Law, US-Recht]


Freitag, den 31. Okt. 2008

Bank legt U-Bahn still  

.   Die Finanzkrise stoppt die U-Bahn. In Washington beantragt diese eine einstweilige Verfügung gegen eine belgische Bank, deren Finanzierung der U-Bahn über AIG gesichert war. Da AIG darnieder liegt, verlangt die Bank ihr Geld.

Anderen öffentlichen Einrichtungen in den USA geht es vergleichbar, der Badeanstalt wie dem Klärwerk. Die steuerbegünstigte Lease-Back-Finanzierung der Anstalten ist dem Schatzamt in Washington ein Dorn im Auge. Das mag ein Grund für seine mangelnde Bereitschaft sein, mit Geldern aus dem TARP-Rettungstopf auszuhelfen.

Heute gewährte Richterin Collyer vom erstinstanzlichen Bundesgericht den Antrag auf eine Injunction gegen die KBC Gruppe und setzte einen Verhandlungstermin auf den 12. November 2008 an. Noch fährt die Metro.[Injunction, US-Recht]


Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Urteile für den Bund  

Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute diese Fälle:
  1. Depuy Mitek, Inc. v. Arthrex, Inc.
  2. In Re Alonso
  3. Callahan v. Peake
  4. In Re Bilski
Das Gericht am Weißen Haus besitzt sachliche Sonderzuständigkeiten, beispielsweise im Patent- und Außenhandelsrecht, und ist bei der örtlichen Zuständigkeit auf keinen Bezirk beschränkt.


Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Verhandlungen mit Hummer  

.   Wer zu Vertragsver­handlungen nach Bermuda reist, kommt um das Hummeressen kaum herum. Mit einem schlechten Gewissen lässt sich die Hummerver­weigerung jedoch rechtfertigen.

Der im Bundesanzeiger veröffent­lichte Entwurf Amendments to the Spiny Lobster Fishery Management Plans for the Caribbean and Gulf of Mexico and South Atlantic schürt das schlechte Gewissen - und zwar auch für die Karibik, den Golf und den Südatlantik.

Der Verordnungsentwurf vom 29. August 2008 wird wie immer nach dem Admini­strative Procedure Act dem amerika­nischen Volk zur Stellung­nahme vorgelegt, die bis zum 15. Dezember 2008 bei der National Oceanic and Atmospheric Administration einzureichen ist.

Vielleicht meldet sich gewissens­beruhigend eine Stimme aus dem Volk, die Island als neutrale Alternative für Vertrags­verhandlungen zwischen den USA und Deutschland anregt. Noch haben sich keine Mandanten für diesen Plan erwärmt. [Vertrag, Contract, US-Recht, Verordnung]


Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Klägerfreundliche Foren  

JW - Washington.   Zum sechsten Mal gab die American Tort Reform Foundation im Dezember 2007 ihren Judicial Hellholes Report heraus. Mit möglichen Strategien zur Vermeidung der als Hellholes bezeichneten kläger­freundlichen Foren in den USA beschäftigt sich der im September 2008 im Journal of the Dispute Resolution Section of the International Bar Association erschienene Bericht The So-Called Judicial Hellholes in US Jurisdicion and Possible Means to Avoid Them von Stephan Wilske und Todd Fox.

Die ATRF nennt Orte in den USA, welche gemeinhin als kläger­freundlich bekannt sind. Dort werden den Klägern in Zivilverfahren hohe Summen zugesprochen. Die Orte kennzeichnen sich durch viele Verfahren vor ihren Gerichten, die keinen Bezug zum Forum aufweisen. Zu den gefährlichen Regionen gehören beispiels­weise Südflorida, die Golfküste und einige Kreise in Illinois und Nevada.

Die Verfasser zeigen im Bericht insbesondere ausländischen Unternehmen auf, wie sie die Hellholes umgehen können. Sie diskutieren vertragliche Aspekte wie Schieds- und Gerichtsstandsvereinbarungen und den Ausschluss von Geschworenen­verfahren. Der Beitrag erstreckt sich auch auf prozessuale Aspekte wie Zuständig­keitsfragen, die Verweisung zum Bundesgericht sowie die Abweisung der Klage nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz. [US-Recht, Schadensersatz, Gerichte, Jury]


Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Google-Vergleich mit Autoren  

.   Der Google-Vergleich mit der Vereinigung der Autoren im Streit über die digitale Verwertung von Büchern ist nun veröffentlicht. Der Entwurf des Verteilungsvorhabens für die Vergleichszahlung liegt als PDF vor.

Für die behauptete bisherige Verletzung von Verfasser- und Verlags­rechten zahlt Google als Settlement in Sachen The Authors Guild, Inc., et al. v. Google Inc., Az. 05 CV 8136 (SDNY), $125 Millionen, die über die Webseite des Verfahrenstreuhänders verteilt werden. Der Vergleich regelt auch die zukünftige Nutzung digitalisierter Bücher und wird daher von Universitäten befürwortet. [Urheberrecht, US-Recht]


Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Dienstag, den 28. Okt. 2008

Urteile vom Pazifik  

.   Wenn 400.000 Dokumente im Beweisverfahren, Discovery, der Gegenseite gesandt werden und eins sich dann als vom Anwaltsgeheimnis geschützt erweist, kann der Offenleger es zurück verlangen? Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco prüfte diese Frage in der zweiten der heute verkündeten Entscheidungen:
  1. UNITED BROTHERHOOD V. NLRB
  2. TRUCKSTOP.NET, LLC V. SPRINT COMM.
  3. USA V. SNELLENBERGER
Im neunten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Kalifornien, Oregon, Washington, Nevada und Arizona.


Dienstag, den 28. Okt. 2008

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. Ted Anthony Prevatte v. James French: 07-14536
  2. Kenneth R. Christ, Jr. v. Beneficial Corporation: PDF
  3. Richard L. Toomey v. Wachovia Insurance Services: PDF
  4. Gary Pelphrey v. Cobb County, Georgia: PDF


Dienstag, den 28. Okt. 2008

Dienstag, den 28. Okt. 2008

Freundschaft kein Dienst  

.   Wer einem Bekannten beim Bau einer Hütte hilft, erlangt in New York mit einer Verletzung keinen Gefährdungs­haftungsanspruch auf Schadensersatz, entschied das Oberstgericht dieses Staates nach dortigem Recht.

Strict Liability gilt nach §240(1) Labor Law von New York nur im Arbeits­verhältnis, verkündete das Gericht in Sachen Eric Stringer v. Barbara Musacchia et al., Az. 158, am 21. Oktober 2008. [Haftung USA, Schadensersatz, Gefaehrdungshaftung, New York, US-Recht ]


Montag, den 27. Okt. 2008

Lügen, Missbrauch und Strafen  

.   Wieder ein Fall, in dem nicht die Straftat, sondern die Schutzbehauptung zur Verurteilung führt. Wie Martha Stewart und der Anwalt des Vizepräsidenten Cheney wird Senator Stevens der Lüge überführt und muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Im Alter von 84 Jahren wird ihm wohl nicht das Maximum von fünf Jahren für jeden der sieben Schuldsprüche zuerteilt. Stevens behauptete, gar nicht zu wissen, dass ihm sein Landsitz als Geschenk ausgebaut und eingerichtet wurde.

Er habe $160.000 für Arbeiten bezahlt und nahm an, dass er für alles bezahlt habe. Ted Stevens' Senatskarriere muss damit nicht enden, denn verurteilte Verbrecher dürfen das Volk vertreten; sie dürfen nur nicht wählen.

Bis zur Strafzumessung können einige Monate vergehen. Der Senatsgehilfe McHaney erfuhr beispielsweise seine Gefängnisstrafe erst am 24. Oktober 2008, nachdem er sich im Februar der Kinderpornographie schuldig bekannt hatte.


Montag, den 27. Okt. 2008

Montag, den 27. Okt. 2008

Sonntag, den 26. Okt. 2008

Sammeln oder Abliefern?  

.   In den USA sind Begriff und Konzept eines Impressums unbekannt. Die Hinterlegungspflicht gibt es jedoch wie in Deutschland. Interessant ist, wie unterschiedlich Nationalbibliotheken und Gesetzgeber bei der Hinterlegung vorgehen.

Beide Gesetzgeber machen sich Gedanken. Berlin ändert das Gesetz, schiebt eine Verordnung nach und verpflichtet den Bürger zur Mitwirkung. Ganz untypisch verzichtet der Kongress hingegen auf unnötige Ad-Hoc-Eingriffe zu Lasten der Bürger. Bei der Einführung eines Deposit Requirement für ausländische Fachzeitschriften hatte er schlechte Erfahrungen gemacht.

Bei Internetmaterialien lässt er die Library of Congress als Hinterlegungsstelle des Bundes daher Eigeninitiative entwickeln. Durch Gesetz, Verordnung und Richtlinien gestützt, sammelt sie selbst.

Dabei gibt sie sich sogar die Mühe, die nicht durch Impressumspflicht ausgewiesenen Betreiber aufzuspüren und anzuschreiben, um sie auf die Sammlung und Speicherung aufmerksam zu machen. Die notwendige Technik sollte auch für die DNB kein Buch mit sieben Siegeln sein. Das mangelnde Verständnis liegt wohl bei ihrem Gesetzgeber, der im Internetrecht immer wie ein verstörtes Wildschwein reagiert. [Internetrecht, Hinterlegungspflicht, Deposit Requirement, Nationalbibliothek, Library Congress]


Samstag, den 25. Okt. 2008

Verordnung zur Nationalisierung  

.   Im Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2008 wird die Öffent­lichkeit aufgerufen, einen Verordnungs­entwurf zur Kreditkrise zu kommentieren. Nach dem Aktienerwerb an Fannie Mae und Freddie Mac vom 7. September 2008 durch das Schatzamt des Bundes sind nun die Verordnungen zur Umsetzung der Teilnatio­nalisierung der amerikanischen Hypotheken­institute erforderlich.

Vergleichbares wird bei der Teilnatio­nalisierung im Bankwesen notwendig werden. Die Öffent­lichkeit ist nach dem Administrative Procedure Act an der Verordnungs­gebung beteiligt. Die aktuelle Maßnahme betrifft Regeln zum Mindestkapital.

Stellungnahmen zum gemeinsamen Entwurf von Office of Thrift Supervision, Office of the Comptroller of the Currency, Federal Reserve System und Federal Deposit Insurance Corporation zu 12 CFR Parts 3, 208, 225, 325 und 567, veröffentlicht in 73 Federal Register 208, 63656-63662 (Oct. 27, 2008), sind bis zum 26. November 2009 einzureichen. [Nationalisierung, US-Recht ]


Samstag, den 25. Okt. 2008

Leistungsklage in Texas  

JW - Washington.   Leistungsklagen sind in den USA die Ausnahme. Das Oberste Gericht von Texas prüfte am 20. Oktober 2008 in Sachen Digiuseppe v. Lawler, Az. 04-0641, einen Anspruch auf Specific Performance beim Streit um einen Grundstückskauf.

Nachdem es zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Zahlung und des Bebauungsplans kam, klagte der Verkäufer auf Feststellung, dass der Vertrag nicht zustande kam und auf Schadensersatz für Vertragsbruch. Widerklagend machte der Käufer den Erfüllungsanspruch geltend.

Das Gericht erörterte ausführlich die texanische Rechtsprechung zur Specific Performance und bestätigte, dass prinzipiell nur dann auf Vertragserfüllung geklagt werden kann, wenn der Kläger sich selbst vor Klageerhebung redlich und richtig verhalten hat. Neben dem Erfordernis der eigenen Vertragstreue besteht die Pflicht, vor Klageerhebung auf Vertragsdurchführung hinzuwirken und die Leistung dem Gegner anzubieten.

Eine Ausnahme dieses vor Klageerhebung gebotenen Verhaltens greift nach dem texanischen Equity-Recht nur dann ein, wenn der andere Vertragsteil die Handlung ablehnt, sie also aussichtslos und nutzlos wäre. Dann ist der die Leistung Begehrende damit entschuldigt, dass er die vorausgesetzten Handlungen vorgenommen hätte, wenn die Gegenseite nicht bereits einen Vertragsbruch ausgelöst hätte.


Samstag, den 25. Okt. 2008

Vertragsauslegung im Versicherungsrecht  

LF - Washington.   Eine willkommene Klärung über die Auslegung des Wortlauts in Versicherungspolicen brachte das Urteil des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks in der Sache Northrop Grumman Corporation v. Factory Mutual Insurance Company, Az. 07-56760. Die Auswirkungen dieser Klarstellung ist auf den Kern gebracht in dem Beitrag Auslegung von Versicherungspolicen der Autoren Clemens Kochinke und Michael Warning in der aktuellen Beilage Ausland der Zeitschrift für Versicherungsrecht nachlesbar.

In den USA werden Policen in der Regel gegen den Versicherer ausgelegt. Dies geht jedoch nicht so weit, dass bei verbundenen Policen im Falle von Schweigen einer der Policen Rückschlüsse aus der zweiten Police gezogen werden können. Ein unterschiedlicher Wortlaut bei verbundenen Policen ist somit kein Anlass für Vertragsauslegung, sondern der Ausdruck des Willens des Versicherers.

Anlass für diese feststellenden Worte des Bundesberufungsgerichts am 14. August 2008 gab es nach den verheerenden Auswirkungen des Hurrikans Katrina im Jahre 2005 auf die Schiffswerften der Klägerin. Diese machte Ansprüche aus ihrer verbundenen Police geltend, wobei nur eine der beiden Versicherungen Schäden durch Hochwasser abdeckte.


Freitag, den 24. Okt. 2008

Freitag, den 24. Okt. 2008

Freitag, den 24. Okt. 2008

Freitag, den 24. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Keule für Referendare  

.   Die Einführung ins Common Law begann wieder mit der Keule unter der Dorflinde. Wer von den Streithähnen überlebte, gewann strafrechtlich, und der zivilrechtliche Anspruch wurde gleich mit erledigt.

Dann kam die Entwicklung deliktischer Ansprüche und die Vereinheitlichung des Rechts durch die reitenden Richter, die den Peers im Dorfe beibrachten, wie man einen Prozess führt und sich mit dem Stare Decisis-Grundsatz dem Recht der Vorgänger und der Nachbarorte annähert. Auch den Sprung zum Equity-Recht konnten die Referendare nachvollziehen.

Dass nach 600 Jahren Common Law in Amerika plötzlich wieder in jedem Staat anderes Recht entstand und Bürger aus einem Staat erst durch eine neue Verfassung Zuflucht vor Ungerechtigkeit im Nachbarstaat fanden, schien ein schwerer zu verdauender Sprung zu sein. Die Praktikantin rettete den Lehrgang mit dem Hinweis auf die Diversity Jurisdiction. [Einfuehrung Equity, Common Law, Stare Decisis, Diversity Jurisdiction]



Klage aus USA wegverwiesen  

LF - Washington.   Eine Amerikanerin erleidet einen Autounfall in Südafrika mit einem dort gemieteten Leihwagen und klagt auf Schadensersatz in den USA. Unter welchen Bedingungen eine Klage in den USA nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz an ein ausländisches Gericht verwiesen wird, erklärt musterhaft das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in der Entscheidung Estate of Dorothy Thomson v. Toyota Motor Corporation Worldwide, Az. 07-3813, verkündet am 9. Oktober 2008.

Auch wenn eine Jurisdiction, Zuständigkeit, bejaht werden kann, dürfen Klagen in den USA dennoch an ausländische Gerichte verwiesen werden, wenn bestimmte Faktoren gegeben sind, die eine Verweisung rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn der Sachverhalt nicht nur im Ausland geschehen ist, sondern auch von der ausländischen Polizei aufgenommen wurde und alle Zeugen im Ausland leben. Im betreffenden Land muss die Klagemöglichkeit sichergestellt sein.

Hier empfindet die Klägerin wegen ihrer laufenden ärztlichen Behandlung einen Prozess in Südafrika als unzumutbar. Daher klagt sie in den USA. Das Gericht weist die Klage unter Hinweis auf den generell gegebenen Zugang zu einem südafrikanischen Gericht und das größere Interesse Südafrikas an dem Rechtsstreit ab. [Non Conveniens, Klageverweisung ]


Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Hose in Berufung  

.   Die rotblaue Hose des Verwaltungsrichters Pearson beschäftigt nun das Oberste Gericht der Bundeshauptstadt. Der mittlerweile entlassene Richter hatte die Reinigungsfamilie Chung, die ihren Betrieb seit dem Urteil gegen Pearson aufgegeben hat, verklagt.

In der mündlichen Verhandlung behauptete Pearson, das Verbraucherschutzgesetz der Hauptstadt fordere die Auslegung des Werbespruches Satisfaction Guaranteed dergestalt, dass jede Unzufriedenheit des Kunden mit dem Ergebnis einen Schadensersatzanspruch bedeute.

Auf Nachfrage des District of Columbia Court of Appeals konnte er jedoch keine Präzedenzfälle nennen, die seinen Anspruch auf $54 Mio. stützen. Die Chungs boten Pearson die Hose zur Abholung an, nachdem sie ihm zunächst die falsche Hose vorgelegt hatten. Der Fall machte in der ersten Instanz Schlagzeilen.


Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Guter Vorsatz des Ausbilders  

.   Wer den langen Weg nach Washington unternimmt, um hier das amerikanische Recht zu erleben, darf etwas vom Ausbilder erwarten. Der gute Vorsatz für den Lehrgang morgen lautet: Common Law und Equity. Das eine kann man nicht ohne das andere verstehen. Wie bei ihren Vorgängern werden der reitende Richter und der königliche Kanzler zur Sprache kommen und hoffentlich nicht so schnell wieder vergessen werden. [Common Law, Equity, Lehrgang ]


Mittwoch, den 22. Okt. 2008

Mittwoch, den 22. Okt. 2008

Mittwoch, den 22. Okt. 2008

Mittwoch, den 22. Okt. 2008

Schriftform umgangen  

JW - Washington.   In Sachen Classic Cheesecake Company, Inc. v. JP Morgan Chase Bank, N.A., Az. 07-3910, befasste sich das Bundesberufungsgericht des 17. Bezirks der USA am 17. Oktober 2008 mit dem Statute of Frauds des Bundesstaates Indiana, Promissory Estoppel und Torts.

Es entschied in Übereinstimmung mit der ständigen einzelstaatlichen Rechtsprechung, dass mündliche Vereinbarungen einen bindenden Vertrag darstellen, wenn die Ablehnung der Durchsetzung der Vereinbarung einen unberechtigten und hohen Schaden sowie wirtschaftliche Einbußen nach sich zieht. Dafür muss aber ein Vertrauenstatbestand über einen längeren Zeitraum geschaffen werden - eine Zeitspanne von nur 3,5 Wochen vermag das Vertrauen wohl nicht begründen.

Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung des Statute of Frauds nicht mit der Einrede des Promissory Estoppel umgangen werden kann. Das Schriftformerfodernis, welches in den in jedem Einzelstaat unterschiedlichen Statutes of Frauds geregelt ist, bleibt zwingend und kann nicht umgangen werden. Ferner ist eine Haftung aus unerlaubter Handlung grundsätzlich bei einem Anspruch aus Vertragsrecht ausgeschlossen.


Mittwoch, den 22. Okt. 2008

Mittwoch, den 22. Okt. 2008

Dienstag, den 21. Okt. 2008

Dienstag, den 21. Okt. 2008

Betrugsabsicht erkannt  

.   In SEC v. Justin Ficken, Az. 07-2532, wird der selten in US-Urteilen sichtbare subjektive Tatbestand ausführlich erörtert. Objektiv, subjektiv - hier werden die Tatbestandsmerkmale kaum strikt getrennt.

Welche Jury könnte sie schon auseinander halten? Das zugrunde liegende Delikt ist ein Betrug im von der Securities and Exchange Commission regulierten Kapitalmarktverkehr, an dem der Beklagte zur Gewinnmaximierung mit vorgetäuschten Identitäten teilnahm.

Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks bestätigte am 20. Oktober 2008, dass Ficken mit Kollegen 170 Identitäten als Fondshandelsteilnehmer für fünf echte Kunden benutzte. Der Beklagte hatte den Täuschungsvorsatz erfolglos bestritten.


Montag, den 20. Okt. 2008

Wahlen zur Präsidentschaft  

.   Sie haben begonnen. Das Wahlrecht gestattet die Stimmenabgabe ab heute. Während die Senatoren McCain und Obama noch die Zukunft der USA ausmalen und mit Generälen und Installateuren Statistikschlachten fechten, sind in 31 Staaten die Briefwahl­wahllokale geöffnet. Der Zustrom ist beachtlich. In Washington, DC konnten sich Wähler noch bis zur vergangenen Woche in Wählerverzeichnisse eintragen.


Montag, den 20. Okt. 2008

Landesrecht in der Ferne  

LF - Washington.   Zahlreiche Fragen deutscher und amerikanischer Gäste zur elektronischen Überwachung der Bürger im Freistaat, den Kruzifixen im Klassenzimmer, zum Rauchverbot im Bierzelt und dem Wandel der Laptop-und-Lederhosn-Generation im Generellen waren am 13. Oktober 2008 Themen in Washington. Landespolitik aus der Ferne kann schöner nicht sein.

Die Friedrich Naumann Foundation hatte zum Vortrag ins Willard Hotel eingeladen: A Political Earthquake? The Political Situation in Germany After the Bavarian State Elections. Anlass des Ereignisses mit Robert von Rimscha, Sprecher der Freien Demokratischen Partei, FDP, waren die schlechten Wahlergebnisse für die CSU bei den letzten bayerischen Landtagswahlen, die der Redner nach seiner Vorstellung durch Claus Gramckow einleitend erklärte.

Der Ausblick auf die möglichen Veränderungen durch die neuen politischen Verhältnisse folgten. Auch bei den möglichen Gründen für das Wahldebakel der sonst so erfolgsverwöhnten CSU wurde von Rimscha konkret und nannte Beispiele wie die ermüdenden Diskussionen über den Bau der Transrapidlinie, Steuererhöhungen und die Einführung des Rauchverbots in Gaststätten.


Montag, den 20. Okt. 2008

Montag, den 20. Okt. 2008

Sonntag, den 19. Okt. 2008

Schadensersatz zuckelt in erster Instanz  

.   Was die Geschworenen als Schadensersatz zusprechen, ist nie das letzte Wort. Von $1.294.620,91 auf $55.809,60 bewegte er sich noch in der ersten Instanz im Fall Floyd M. Minks v. Polaris Industries, Inc., Az. 07-1490.

Auch der ausnahmsweise zugesprochenen Kostenerstattung ging es so am 17. Oktober 2008 vor dem Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, welches eine Sonderzuständigkeit für Patent- und andere Bundesangelegenheiten besitzt. Die von ihm als Remittitur bestätigen Korrekturen sind jedoch vor jedem Gericht der USA zu erwarten. Die Jury subsumiert und legt ein Verdikt vor.

Wenn das Gericht Fehler entdeckt, darf es noch in der ersten Instanz den Juryspruch ändern, bevor er zum Urteil reift. In diesem Fall entschied die Berufung auch, dass der Richter dem Kläger nach der Schadensersatz­kappung ein Verfahren vor einer neuen Jury, new Trial, hätte anbieten müssen. [Jury, Geschworene, Additur, Remittur, Schadensersatz ]


Samstag, den 18. Okt. 2008

Samstag, den 18. Okt. 2008

Samstag, den 18. Okt. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in den Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, erließ gestern diese Entscheidungen:
  1. 064950.U - US v. Quintero
  2. 084114.U - US v. Valentine
  3. 086488.U - Hall v. Rushton
  4. 086682.U - Payne v. Director, VA Dept of Corrections
  5. 086734.U - US v. Nadroski
  6. 086744.U - Hairston v. Haynes
  7. 086756.U - US v. Freeman
  8. 086789.U - US v. Fobbs
  9. 086796.U - US v. Hepburn
  10. 086858.U - US v. Quaco
  11. 086923.U - Moore v. Padula
  12. 086943.U - US v. Jamison
  13. 086953.U - US v. Smith
  14. 086963.U - Craig v. Kelly
  15. 086989.U - US v. Keating
  16. 087002.U - US v. Jones
  17. 087004.U - Cole v. Sowers
  18. 087008.U - US v. Stevens


Freitag, den 17. Okt. 2008

Freitag, den 17. Okt. 2008

Wahlrecht im Supreme Court  

.   Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington verkündete heute seine zweite Entscheidung dieser Amtsperiode:
  1. Brunner v. Ohio Republican Party
  2. Moore v. United States
In Brunner behandelte er Einschränkungen, die den Abgleich von Wählerverzeichnissen mit Führerscheinverzeichnissen forderten. Da ein Meldeamt in den USA unbekannt ist, werden diese Verzeichnisse als Indiz für die Ansässigkeit von Wählern herangezogen.


Freitag, den 17. Okt. 2008

Freitag, den 17. Okt. 2008

Freitag, den 17. Okt. 2008

WLan und WiFi: Feine Unterschiede  

.   Der deutsche Polizist fahndet nachts nach WLan-Nutzern im öffentlichen Raum. Der amerikanische WiFi-Verantwortliche sitzt derweil an Plänen, ein Frequenzspektrum landesweit zum Gratiszugang freizugeben, wenn im Februar 2009 die analoge Fernsehausstrahlung abgeschafft wird.

Bis dahin stellt der interessierte Nutzer Dritten freiwillig einen WiFi-Zugang zur Verfügung, damit er gleichermaßen anderenorts einen Netzzugang erwarten darf.

Der Verordnungsplan der FCC passt zur Politik, die Technikentwicklung positiv sieht. Der nächste Nobelpreis für Drahtlosverkehr geht wohl kaum nach Deutschland, wenn dort die Nutzung der Technik unnötig unterbunden und damit der Erfinderdrang im Keim erstickt wird.


Donnerstag, den 16. Okt. 2008

Donnerstag, den 16. Okt. 2008

Donnerstag, den 16. Okt. 2008

Donnerstag, den 16. Okt. 2008

Urteile aus den Rockies  

Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA verkündete am 15. Oktober 2008:
  1. 06-5199 Sanders v. Southwestern Bell
  2. 07-8072 Kellogg v. Energy Safety Services Inc.


Mittwoch, den 15. Okt. 2008

US-Wahlen erschwert  

.   Als wenn die US-Wahlen nicht kompliziert genug wären, kommen neue Erschwernisse hinzu. Jeder Staat darf eigene Regeln erfinden. Virginia hat gerade Accessoires mit Wahlslogans am Wahltag verboten: Sie dürfen nicht in Wahllokalen getragen werden. Manche rechnen auch T-Shirts dazu.

Werden Wähler gezwungen, im Unterhemd ihre Stimme abzugeben? Vor zahlreichen Gerichten laufen Verfahren zur Feststellung der Verfassungsvereinbarkeit lokaler Wahlbestimmungen. Die ACLU hat eine Klage gegen das Gesetz von Virginia angekündigt.

Um dem Schutz von Wahlplakaten im Vorgarten zu gewährleisten und ihrem Diebstahl vorzubeugen, installieren viele Bürger Lichter und Kameras.


Mittwoch, den 15. Okt. 2008

Richter dürfen selbst denken  

.   Eine denkenswerte Entscheidung kommt aus dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington in Sachen James Eric Moore v. United States, Az. 07-10689. Sie erging als vom anwaltlich unvertretenen Straftäter selbst initiierte und zudem als erste der neuen Amtsperiode.

Ein Richter glaubte, bei der Strafzumessung kein Ermessen ausüben zu dürfen. Das stehe dem Gesetzgeber zu, der allein ein unfaires Strafmaß abschaffen könne. Der Supreme Court hatte jedoch ein Ermessen entdeckt, das das Bundesberufungsgericht jedoch nicht bestätigt hatte.

Mit seiner kurz, doch leicht nachvollziehbar begründeten Entscheidung wies das Gericht am 14. Oktober 2008 den Court of Appeals, den Fall dem Unterrichter am United States District Court zum erneuten Nachdenken vorzulegen.


Mittwoch, den 15. Okt. 2008

Mittwoch, den 15. Okt. 2008

Mittwoch, den 15. Okt. 2008

Mittwoch, den 15. Okt. 2008

Mittwoch, den 15. Okt. 2008

Schaden des Kabelbruchs  

.   Wie bemisst sich der Schadensersatz, wenn ein Glasfaserkabel durchtrennt wird und sein Eigentümer den Verkehr im eigenen Netz umleitet? Ist der verlorene Nutzwert zu erstatten?

In Sachen MCI Worldcom Network Serv. v. Mastec, Inc., Az. 03-13022, entschied das Bundes­berufungs­gericht des elften Bezirks der USA diese Rechtsfrage nach Rücksprache mit dem staatlichen Oberstgericht, dem die certified Question einzel­staatlichen Rechts vorlegt wurde.

Nach diesem Umweg bestimmte das Gericht des Bundes mit einer lesenswerten Begründung am 8. Oktober 2008, dass ein Mietwert nicht zur Schadens­bemessung herangezogen werden kann, weil die Umleitung nicht mit Mietkosten verbunden war.


Dienstag, den 14. Okt. 2008

Dienstag, den 14. Okt. 2008

Dienstag, den 14. Okt. 2008

Montag, den 13. Okt. 2008

Montag, den 13. Okt. 2008

Haftungsfreistellung: Smile Now, Cry Later  

.   Die in Vertragsverhandlungen oft aufkommende Frage der Freiheit von Schutzrechten Dritter und der damit verbundenen, nicht immer übersichtlich formulierten Haftungsfreistellung findet in Pacific Sunwear of California, Inc. v. Oleas Enterprises, Inc., Az. D051391, ein konkretes Beispiel.

Der Kleiderladen verlangt von der Lieferantin Ersatz für seine Kosten der Verteidigung gegen Third Party Infringement-Ansprüche aufgrund behaupteter Markenrechtsverletzungen. Gesetzlich gewährleistet der Laden, dass seine Waren free of the rightful claim of any third person by way of infringement or the like sind.

Das Obergericht des Staates Kalifornien erörtert am 9. Oktober 2008 ausführlich den Haftungsrückgriff bei Rechtsmängeln, die der Warranty zuwiderlaufen, im Zusammenhang mit Hot Sauce Monkey-Hemden und einer Marke von Smile Now Cry Later Inc. nach §2-312 des Uniform Commercial Code.


Montag, den 13. Okt. 2008

Kanzlei am Kolumbus-Feiertag  

.   Kanzleien arbeiten auch an Bundes­feiertagen. Der Columbus Day beweist die Regel. Ausnahmen wie Neujahr, der 4. Juli und Thanksgiving bestätigen sie.

Allerdings erwarten die Kanzleien nicht, dass das nichtjuristische Personal vollständig erscheint. Auch Clerks, Associates und Partners genießen gewisse Freiheiten.

Deshalb müssen Referendare und Praktikanten die Alternativen prüfen, die Washington bietet, beispielsweise die große Tour durch das Capitol, die Senatsgebäude und die des Repräsentanten­hauses. Auch die Legislative ist ausbildungsrelevant.


Sonntag, den 12. Okt. 2008

Keine faulen Tricks: Zuständigkeit  

LF - Washington.  Nicht auf das Glatteis führen ließ sich Richter Posner, Circuit Judge des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks der USA in der Sache Susan Gustafson v. Kathryn ZumBrunnen, Az. 07-3019, am 1. Oktober 2008.

Nach den Grundsätzen der Diversity Jurisdiction werden im amerikanischen Bundesprozessrecht Streitigkeiten, deren Parteien nicht aus dem gleichen Bundesstaat kommen, gern vor das als objektiver und effizienter geltende Bundesgericht gebracht.

Im vorliegenden Fall versuchte die klagende Partei, das Verfahren vor dem einzelstaatlichen Gericht zu vermeiden und beim Bundesgericht anhängig zu machen, indem als Klägerin eine einem anderen Bundesstaat angehörende Person eingesetzt wurde. Richter Posner verstand wenig Spaß bei solchen Tricks und verwies die Sache an das einzelstaatliche Gericht.

In der Sache geht es um einen Nachlass mit einer Abwicklerin, die nicht aus einem fremden Staat stammte und die Staatsfremde zur Geltendmachung eines Anspruchs des Nachlasses gegen Dritte vorschob.


Samstag, den 11. Okt. 2008

EMail an Gesetzgeber  

.   Vier Senatoren treten in den Ruhestand. Nur einer unterrichtet seine Wähler über seine EMailvorlieben: Senator Wayne Allard regt an, nicht ihm, sondern seinem Nachfolger zu schreiben, da er keinen Einfluss auf die Gesetzgebung mehr ausüben kann.

Das klingt logisch, wenn man davon absieht, dass er noch für drei Monate bezahlt wird und sein Nachfolger noch nicht gewählt ist. Eigentlich ist die Post ja auch an sein Amt gerichtet, sodass sie automatisch an seinen Nachfolger gehen sollte. Vielleicht ist der Senat technisch darauf nicht eingerichtet.


Samstag, den 11. Okt. 2008

Dem Gericht dazwischenfunken  

.   In Re Volkswagen of America, Inc., Az. 08-M880no, schlug der Blitzstrahl des Zeus beim Untergericht nicht ein. Der von VW beantragte Mandamus-Schlag ins Gesicht blieb dem District Court erspart.

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks erklärt in seiner Begründung die Merkmale dieses extrem seltenen Prozessmittels zur Korrektur außerordentlicher Ungerechtigkeit nach klarem Ermessensmissbrauch oder unzulässiger Anmaßung richterlicher Gewalt. Selbst ein revisibler Fehler kann mit dem Schritt des Mandamus nicht unbedingt angegriffen werden.

VW hatte sich mit einer negativen Feststellungsklage in Michigan gegen eine bereits anhängige Klage in Texas gewehrt und wandte sich mit dem Antrag auf Mandamus gegen die Abweisung der declaratory Judgment Action an den United States Court of Appeals for the Federal Circuit, weil dieser für Patente zuständig ist, um die es bei den Klagen geht. [Mandamus, negative Feststellungsklage, declaratory Judgment]


Freitag, den 10. Okt. 2008

Freitag, den 10. Okt. 2008

Freitag, den 10. Okt. 2008

Freitag, den 10. Okt. 2008

Rechtliches Gehör im Supreme Court  

.   Die Tondateien der Termine im Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago sind oft die halbe Stunde wert, die man einsetzen muss, um seine Überlegungen nachzuvollziehen. Beim Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, dem Supreme Court in Washington, kann man die Tonaufzeichnungen noch nicht über das Internet anhören.

Er stellt jedoch die schriftlichen Aufzeichnungen in der Form von Wortprotokollen, Transcripts, zur Verfügung. Noch interessanter wären die Aufzeichnungen der neun Richter, doch sind diese ihren Memoiren vorbehalten, wenn nicht ein Law Clerk etwas ausplaudert.


Freitag, den 10. Okt. 2008

Nicht witzig, Frau Justizministerin  

.   Die Verfassungswidrigkeit der Impressumspflicht ist wohl immer noch nicht abschließend bestätigt, wenn man die lachhafte Begründung der Bundesjustizministerin im neuen, doch unverbindlichen Impressumsleitfaden liest. Warum soll sich der Deutsche den Kriminellen amtspflichtig ausliefern?

Ist dasselbe Ministerium nicht für Stalker, Phisher, Terroristen und sonstige Kriminelle zuständig, die Anbieterkennzeichnungen abgrasen? Glaubt es wirklich, dass dem betrügerischen Internetanbieter der Verbraucherschutz am Herzen liegt?

Selbst wenn dem Ministerium der Meinungsfreiheitsgedanke schnuppe wäre, - in den USA bewährt er sich seit über 200 Jahren als hohes Verfassungsgut, um den Tyrannen jede Chance zu nehmen, - gibt es gute Datenschutzgründe im deutschen Recht, denen die unnütze Offenlegung kritischer Internetnutzerdaten zuwider läuft.

Das gilt erst insbesondere seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 in 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07. Warum setzt sich die Ministerin damit nicht auseinander?

Sind informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit zu heiße Eisen? Steht der unmündige Verbraucher über allem? Wird die Verfassungswidrigkeit aus Populismus versteckt?

In anderen Ländern wird vor der Angabe persönlicher Daten im Internet gewarnt, in Deutschland werden Bürger dazu gezwungen. Wieviele impressumsgläubige Deutsche müssen noch belogen, betrogen oder auch ermordet werden, bis der TMG-Irrsinn revidiert wird? [Impressum, Internet identification, Internet crime, chilled Speech, Verfassung, informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz]


Freitag, den 10. Okt. 2008

Donnerstag, den 09. Okt. 2008

Donnerstag, den 09. Okt. 2008

Donnerstag, den 09. Okt. 2008

Donnerstag, den 09. Okt. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
  1. 062120.U - Price v. First Star Mortgage
  2. 072046.U - Wadley v. Equifax Information Services
  3. 077571.U - Goods v. Hairston
  4. 081169.U - Guo v. Mukasey
  5. 084185.U - US v. Nava-Vega
  6. 086356.U - Fleming v. Johnson
  7. 086567.U - Lurz v. Galley
  8. 086569.U - Lurz v. Galley
  9. 086573.U - Lurz v. Galley
  10. 086830.U - US v. Niblock
  11. 087262.U - US v. Maxwell


Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Urteile für den Bund  

Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute diese Fälle:
  1. 1st Tech. LLC. v. Rational Enterprises LTDA.
  2. Benjamin v. Dept. of Agriculture
  3. Riyaz v. Peake
  4. Hartford Fire Insurance Co. v. U.S.
  5. Innocent v. Merit Systems Protection Board
  6. Footland v. Merit Systems Protection Board
  7. Cabral v. U.S.
  8. Salas v. Dept. of Homeland Security
  9. Taylor v. U.S.
  10. Siler v. U.S.


Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidung auf seiner Webseite:
    MCI Worldcom Network Services v. Mastec, Inc.: PDF


Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Jurist ohne Noten  

.   Ruinieren Unis wie Harvard und Stanford ihren Ruf, wenn sie die Benotung von Juristen abschaffen?

Sollen Kanzleien ihre angestellten Anwälte allein nach menschlichen Merkmalen auswählen oder sich nur vom Ruf der juristischen Fakultät beeindrucken lassen?

Die Erörterung von Harvard Law Drops Letter Grades zeigt zahlreiche Argumente des Für und Wider auf.


Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Zweite Debatte McCain - Obama  

.   In der zweiten Debatte der Präsidentschaftskandidaten boten weder Senator McCain noch Senator Obama konkrete Anregungen für Gesetzesänderungen an.

Sie waren sich heute Abend einig, dass viel im Argen liegt und das Bundesrecht ausgemistet werden muss, um Effizienzen zu schaffen. Der immense Internal Revenue Code wurde von beiden angegriffen.

Obama verteidigte seinen Vorschlag einer Bundesgesetzgebung für die Gesundheitsvorsorge mit dem Hinweis auf die Banken, die sich mangels einer Bundesregelung in einem ihnen freundlichen Staat ansiedelten und von dort aus nach einzelstaatlichem Recht Unfug trieben, beispielsweise beim Kreditkartensystem.


Dienstag, den 07. Okt. 2008

Dienstag, den 07. Okt. 2008

Dienstag, den 07. Okt. 2008

Dienstag, den 07. Okt. 2008

Dienstag, den 07. Okt. 2008

Dienstag, den 07. Okt. 2008

Dienstag, den 07. Okt. 2008

Messe für den Supreme Court  

.   Der Oberste Bundesgerichtshof beginnt jede Amtsperiode mit der Messe in der St. Mathew's Cathedral um die Ecke von der Kanzlei. Am 5. Oktober 2008 nahmen vier der fünf katholischen und einer der jüdischen Richter an der Red Mass teil. Auch die restlichen vier Richter werden heute bei der Aufnahme der Geschäfte des Supreme Court für das 2008 Term anwesend sein.

Einer der für Montag terminierten Fälle betrifft die Frage der Anwendbarkeit des Bundesschiedsgesetzes auf Ansprüche aus dem einzelstaatlichen Recht, Vaden v. Discover Bank, Az. 08-773, der von der ehemaligen Assistentin Sally Laing im Scotus Blog dargestellt wird. [Red Mass, Supreme Court, Vaden Discover, Sally Laing]


Montag, den 06. Okt. 2008

Montag, den 06. Okt. 2008

Montag, den 06. Okt. 2008

Montag, den 06. Okt. 2008

Montag, den 06. Okt. 2008

Montag, den 06. Okt. 2008

Blawg Review 180 eröffnet  

.   Das Blawg Review 180 unter dem Zeichen der deutsch-amerikanischen Rechtsbeziehungen steht nun im Internet. Nach der Einführung beginnt der serious Business mit dem Verweis auf das German American Law Journal - US Recht auf Deutsch, dicht gefolgt vom unverzichtbaren Transblawg.

Über eine Rezension von Blawgs hinausgehend enthält die Ausgabe Nr. 180 zahlreiche Informationen über Deutschland für amerikanische Juristen sowie Verknüpfungen zu Organisationen und Gruppen von Bedeutung im deutsch-amerikanischen Kontext, die noch nicht jedem auf der Zunge liegen.


Montag, den 06. Okt. 2008

Brandstifter vergisst Frist  

.   Der Bauunternehmer geht auf's Land und kauft sich einen Reithof, den er gut versichert. Er wohnt nicht da und verschweigt diesen Umstand dem Versicherer, der damit ein höheres Risiko als beabsichtigt versichert. Bald brennt sein alter Pferdestall ab, und ihm wird Brandstiftung unterstellt.

Auf die Feststellungsklage des Versicherers hin bestimmt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks, dass ein Deckungsschutz in Sachen One Beacon Insurance Company v. Gerard John Chiusolo et al., Az. 07-5855, schon deswegen nicht besteht, weil der Versicherte den Schaden nicht innerhalb der vertraglichen 60-Tagesfrist meldete.

Das Gericht erklärt in seiner leicht verständlichen Begründung vom 2. Oktober 2008 auch die anderen Faktoren, die eine Deckung ausschließen, sowie Merkmale der Feststellungsklage nach dem Declaratory Judgment Act in 28 USC §2201. [Feststellungsklage, Declaratory Judgment]



Sonntag, den 05. Okt. 2008

Sonntag, den 05. Okt. 2008

Samstag, den 04. Okt. 2008

Samstag, den 04. Okt. 2008

Freitag, den 03. Okt. 2008

Freitag, den 03. Okt. 2008

Freitag, den 03. Okt. 2008

Strafanklage gefährdet  

.   Der Bestechungsprozess gegen den Senator aus Alaska stand am 2. Oktober 2008 vor einer dramatischen Wende. Muss die Anklage nachträglich aufgehoben werden, oder geht das Verfahren gegen Senator Stevens weiter, obwohl die Staatsanwaltschaft entlastende Beweise zu spät offenlegte? Richter Sullivan ermahnte das Justizministerium. Dann setzte er das Verfahren fort.


Donnerstag, den 02. Okt. 2008

Donnerstag, den 02. Okt. 2008

Donnerstag, den 02. Okt. 2008

Donnerstag, den 02. Okt. 2008

Donnerstag, den 02. Okt. 2008

Senat rettet Weltwirtschaft  

.   Der Wall Street soll aus der Patsche geholfen werden, aber das Gesetz von heute Abend rettet auch den Mittelstand und den auf seine Kreditkarte angewiesenen Bürger. Im Haus ging das Gesetz in den Flammen der Dämagogie unter, wo zahlreiche Abgeordnete um ihre Wiederwahl kämpfen.

Der Wahlzyklus im Senat ist auf Kontinuität ausgerichtet, sodass kühlere Köpfe glauben, dem Volk das Gesetz verkaufen zu können. Das Abstimmungsergebnis lautete 74:25. Seit einigen Tagen suggeriert die Presse, dass die Kreditkrise dem kleinen Mann schadet und kein Bailout der Bonzen geplant ist.

Für den Praktiker stellt sich die Frage, ob den Senatoren der Gesetzesentwurf bekannt war, als sie abstimmten. Im Laufe des Tages soll er nämlich mehrfach nachgebessert worden sein und etwa das Siebenfache ein Vielfaches des Umfangs vom Montag angenommen haben. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Gesetz panisch verabschiedet wird und niemand genau weiß, was darin steht. Der Text ist noch nicht veröffentlicht.
Nachtrag: Eine Fassung der Bailout Bill des Senats steht hier.


Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Eigeninitiative statt Kreditkrise  

.   Wenn GM heute erkennt, dass die Kreditkrise Unternehmen zum Erwirtschaften von Gewinnen zwingt, ist schon viel gewonnen. Unternehmen arbeiten ja nicht nur, um Boni für CEOs zu verdienen. Solange die Finanzwirtschaft brach liegt, muss ein auf Kredite angewiesenes Unternehmen kreativ werden.

Das gilt auch für kleine Unternehmen und US-Töchter deutscher Firmen. Die Zuführung von Eigenkapital ist ein bewährtes Mittel. Zwei wesentliche Wege bieten sich an, die weder kompliziert noch langwierig sind:
1. Kapitaleinlage (a): Ganz einfach, wenn genug Aktien der Corporation als Treasury Shares authorisiert sind. Angebot, Annahme, Zahlung, Ausstellung des Aktienzertifikats, fertig.
2. Kapitaleinlage (b): Wenn nicht genug Aktien als Treasury Stock verfügbar sind, dauert die Prozedur einen Tag länger: Gesellschafterbeschluss zur Genehmigung neuer Aktien, Einreichen des Beschlusses beim Handelsregister, dann weiter wie bei 1(a).
3. Gesellschafterdarlehen: Geld ins Firmenkonto einzahlen, nachdem ein Darlehensvertrag als einfache Promissory Note oder als komplizierteres Loan Agreement unterzeichnet ist, fertig. Kompliziert dabei: Steuerliche Bewertung, da ein Gesellschafterdarlehen oft versehentlich als Kapitaleinlage gelten kann.
Anwälte, deren Wall Street-Mandanten pleite sind, können sich ein leichtes Zubrot verdienen: Eine Bauchladenkanzlei, vom Tante Emma-Laden zum Autohändler ziehen, vor Ort diese einfachen Transaktionen erklären und sauber dokumentieren. Der Markt ist da.


Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Dienstag, den 30. Sept. 2008

Dienstag, den 30. Sept. 2008

Erinnerungen an New Deal  

.   Beim Emergency Economic Stabilization Act versagte das Haus, doch dem New Deal von Präsident Roosevelt widmete er am 29. September 2008 einstimmig einen Beschluss. Der verstorbene Kanzleigründer hätte seine Freude daran gehabt, da er intensiv am Entwurf und der Verteidigung der New Deal-Gesetze mitarbeitete.

Wahrscheinlich würde er sich jetzt die Hände reiben. Während der Kongress wegen Rosh Hoshanah ruht, könnte er nach dem Usus alter Zeiten mit Freunden bei Pianomusik, Gesang und Alkohol komplexe Gesetze schreiben, sie in den Villen Georgetowns und Cleveland Parks einflußreichen Abgeordneten und Ministern zur Abstimmung vorlegen und dann nächtens Pläne schmieden, wie man tragfähige Mehrheiten im Kongress schafft.

Roosevelt, Corcoran, Cohen, Rowe - solche Teams gibt es heute nicht mehr. Die Kreuzung an der Connecticut Avenue und K Street ist zwar vollgepackt mit Lobbyisten, doch treten sie sich gegenseitig auf die Füße. Die Drahtzieher des zwanzigsten Jahrhunderts hatten nicht nur kaum Konkurrenz, sie arbeiteten auch mit Methoden, die damals höchstens skandalträchtig waren, doch heute illegal sind.


Montag, den 29. Sept. 2008

Schutz für US-Kreditgeber  

.   Ein hängender Absatz, hanging Paragraph, schafft Verwirrung im amerikanischen Insolvenzrecht, doch DaimlerChrysler Financial Services America LLC bringt Klarheit.

Wollte der Bundesgesetzgeber mit dem unbezifferten Absatz dem Kreditgeber oder dem Pleitegänger helfen? Kann Letzterer in den USA sein nicht abbezahltes Auto einfach dem Kreditgeber geben und sich damit seiner Darlehnsschuld entledigen?

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta entschied am 29. September 2008 in Sachen Rollifee Franklin Barrett, Jr. et al. v. DaimlerChrysler Financial Services America LLC, Az. 07-1496, dass der hängende Absatz in §1325(a)(9) des Bankruptcy Abuse Prevention and Consumer Protection Act of 2005 Nachforderungen nach einzelstaatlichem Vertragsrecht nicht ausschließen sollte und Kreditgeber nach ihm die Forderungserfüllung nach einem Privatkonkurs beanspruchen dürfen, wenn der Kunde die Ware zurückgibt.


Montag, den 29. Sept. 2008

Montag, den 29. Sept. 2008

Montag, den 29. Sept. 2008

Sonntag, den 28. Sept. 2008

Auslandswirkung des US-Rettungsplans  

.   Auch das Ausland spürt Auswirkungen des Rettungsplans für das US-Finanzwesen. Neben der FBI-Kooperation im Strafrecht, die §127 Emergency Economic Stabilization Act of 2008 vorsieht, muss der Schatzminister der USA bei Zentralbanken und Finanzministern im Ausland auf abgestimmte Regelungen hinwirken:
§112. COORDINATION WITH FOREIGN AUTHORITIES AND CENTRAL BANKS.
The Secretary shall coordinate, as appropriate, with foreign financial authorities and central banks to work toward the establishment of similar programs by such authorities and central banks. To the extent that such foreign financial authorities or banks hold troubled assets as a result of extending financing to financial institutions that have failed or defaulted on such financing, such troubled assets qualify for purchase under section 101.


Vermutlich wird auch die Änderung in §122 Wirkungen im Ausland entfalten. Sie erlaubt die Verschuldung der öffentlichen Hand - nur des US-Bundes - bis zu $11,315,000,000,000.


Sonntag, den 28. Sept. 2008

Der Emergency Economic Stabilization Act of 2008  

.   Wegen der Feiertage ab Montagabend muss der Emergency Economic Stabilization Act of 2008 als Wall Street-Rettungspaket für den Finanzsektor der USA morgen noch vor Sonnenuntergang durchgepeitscht werden. Der Entwurf vom 28. September 2008 zirkuliert im Repräsentantenhaus und sieht folgende Regelungen vor:
§1. Short title and table of contents.
§2. Purposes.
§3. Definitions.
TITLE I-TROUBLED ASSETS RELIEF PROGRAM
§101. Purchases of troubled assets.
§102. Insurance of troubled assets.
§103. Considerations.
§104. Financial Stability Oversight Board.
§105. Reports.
§106. Rights; management; sale of troubled assets; revenues and sale proceeds.
§107. Contracting procedures.
§108. Conflicts of interest.
§109. Foreclosure mitigation efforts.
§110. Assistance to homeowners and localities.
§111. Executive compensation and corporate governance.
§112. Coordination with foreign authorities and central banks.
§113. Minimization of long-term costs and maximization of benefits for taxpayers.
§114. Market transparency.
§115. Graduated authorization to purchase.
§116. Oversight and audits.
§117. Study and report on margin authority.
§118. Funding.
§119. Judicial review and related matters.
§120. Termination of authority.
§121. Special Inspector General For The Troubled Asset Relief Program.
§122. Increase in statutory limit on the public debt.
§123. Credit reform.
§124. HOPE for Homeowners amendments.
§125. Congressional Oversight Panel.
§126. FDIC enforcement enhancement.
§127. Cooperation with the FBI.
§128. Acceleration of effective date.
§129. Disclosures on exercise of loan authority.
§130. Technical corrections.
§131. Exchange Stabilization Fund reimbursement.
§132. Suspension of mark-to-market accounting.
§133. Study on mark-to-market accounting.
§134. Recoupment.
§135. Preservation of authority.
TITLE II-BUDGET-RELATED PROVISIONS
§201. Information for congressional support agencies.
§202. Reports by the Office of Management and Budget and the Congressional Budget Office.
§203. Analysis in President's Budget.
TITLE III-TAX PROVISIONS
§301. Gain or loss from sale or exchange of certain preferred stock.
§302. Extension of exclusion of income from discharge of qualified principal residence indebtedness.
So soll Wall Street aus der Patsche geholfen werden. Kosten: $700 Milliarden. Gestern wurden Detroit, wo marktfremde Autos gebaut werden, separat $25 Milliarden versprochen.


Sonntag, den 28. Sept. 2008

Bailout-Gesetz weg, da  

.   Das Bailout-Gesetz vom Donnerstag verschwand wieder, weil man sich doch nicht so einig war, wie die Gesetzgeber es zunächst ankündigten. Geschieht heute dasselbe? Die Struktur des Rettungsplans für die Finanzindustrie erschien heute Nachmittag.

Um vier Uhr stellte der Radiosender WTOP einen Gesetzesentwurf ins Internet. Dann verschwand er wieder, weil er unausgegoren war. Die Experten bei Politico und The Hill hielten sich ganz zurück.

Nachtrag: Wieder da:
Nun erscheint der Emergency Economic Stabilization Act of 2008 als Discussion Draft ohne Entwurfsnummer mit 106 Seiten, die in der Hauptstadt jetzt studiert werden. Die Politiker haben bis zum Football-Spiel der Washington Redskins mit den verhassten Dallas Cowboys gewartet.


Sonntag, den 28. Sept. 2008

Parties in Washington: Bailout  

.   Während das spanischsprachige Washington sein jährliches Fest zwei Kilometer nördlich des Weißen Hauses als Fiesta D.C. feiert und die Chinesen auf der H Street, NW das Chinese Cultural Festival mit einer Parade begehen, raufen sich die Parteien zur Bailout-Rettung des Finanzwesens der USA zusammen - passend zum verregneten Wochenende in der Hauptstadt der USA.

Der Entwurf liegt mit Verspätung vor, entspricht jedoch nicht einem Gesetzesentwurf, sondern einem Parteiprogramm.

Sprecher der republikanischen und demokratischen Parteien berichteten heute morgen in den Politikprogrammen der Fernsehsender, der Entwurf würde um 12 Uhr veröffentlicht, doch war er weder im Senat noch im Weißen Haus auf der jeweiligen Webseite zu sehen. Einige Risiken sollen nur versichert, nicht vom Steuerzahler übernommen werden.

Damit soll die Versozialisierung des Kapitalismus verhindert werden, hieß es. Amtliche Sprachregelungen betonten zunächst die Rettung der Kreditindustrie und Spekulanten. Heute liegt der sprachliche Schwerpunkt auf Maßnahmen für den Bürger.

Der etwas dünne Bailout-Rettungsplan ist nun unter dem Titel Draft Proposal on Financial Rescue Legislation bei der Washington Post veröffentlicht. Kaum zu fassen, dass ein paar hundert Gesetzgeber nichts Detaillierteres schreiben können, wenn sie 700 Milliarden Dollar ausgeben. Ob die Spekulanten auch schon feiern?


Sonntag, den 28. Sept. 2008

Wird Kind Amerikaner?  

.   Die OLG-gleichen Bundesberufungsgerichte der USA veröffentlichen mehr Entscheidungen als unpublished als Urteile, die als published Präzedenzwirkung entfalten. Doch auch bei den unpublished Orders finden sich Entscheidungen, die sich auf andere unpublished Orders berufen, beispielsweise im Fall Robert S. Lewis v. Edward McElroy et al., Az. 05-1265, am 26. September 2008.

Hier entscheidet der United States Court for the Second Circuit in New York, dass ein zur Ausweisung vorgesehener Ausländer möglicherweise ein Amerikaner ist, wenn seine Mutter vor seinem 18. Geburtstag ihre Einbürgerung beantragte und den Sohn in den Antrag einbezog, dann jedoch die Einwanderungsbehörde ihren Einschwörungstermin bis nach seinem 18. Geburtstag verschleppte.

Obwohl es sich nur um einen Beschluss handelt, der nicht als Präzedenzfall gelten soll, widmet das Gericht in der Stadt New York eine ausführliche Begründung der Entscheidung, die weitreichende Folgen entfalten kann.


Sonntag, den 28. Sept. 2008

Naturschutz kein Pachthindernis  

.   Vorgeschobene Ablehnungsgründe für eine öffentlich ausgeschriebene Landpacht schließen eine Klage wegen Ungleichbehandlung nicht aus, entschied am 26. September 2008 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in Sachen Lazy Ranch Ltd. v. Tracy Behrens et al., Az. 07-35315.

Zuerst wimmelte der verpachtende Präriestaat den Bieter wegen Beziehungen zu Naturschützern und der Herkunft aus dem Nachbarstaat ab. Nach der Auktion zitierte er andere Ablehnungsgründe. Der willige Pächter klagte wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes der amerikanischen Bundesverfassung.

Ihm stimmte das Gericht zu. Die Ablehnungsgründe sind nicht stichhaltig, stellen Vorwände für Naturschutz- und Fremdenphobie dar und spielten bei anderen Pachtauktionen keine Rolle. Dieses Verhalten kann die Equal Protection Clause verletzen und ist im Untergericht weiter zu prüfen.


Samstag, den 27. Sept. 2008

Recht in der Wahldebatte  

.   Die Gesetzgebung, Verordnungssetzung und Anwendung des Rechts spielte in der Wahldebatte zwischen den Senatoren McCain und Obama am 26. September 2008 eine untergeordnete Rolle. Die gegenwärtig bedeutsamste Maßnahme wollten beide nicht anrühren: Den Rezessionsplan. Seine Kosten von $700 Milliarden werden die geplanten Programme beider Senatoren einschränken, gaben sie zu.

McCain griff das Gesetzgebungsverfahren als solches an und konzentrierte sich auf die mit ihm verbundene Korruption krimineller Gesetzgeber und Lobbyisten. Zudem müsse der Wildwuchs von Gesetzen und Verordnungen drastisch beschnitten werden. Das könnten nur widerborstige Kandidaten wie er und Frau Palin.

Obama beschrieb Fehler in der Anwendung geltenden Rechts. Der bewusste Verzicht der Bush-Regierung, das Recht anzuwenden und Aufsichtsaufgaben zu erfüllen, sei für die heutige Misere verantwortlich. Aufgrund des enger werdenden Bundeshaushalts müsse zukünftig vorsichtiger mit neuen Gesetzen verfahren werden, während bestehende Regelungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen seien.


Samstag, den 27. Sept. 2008

Samstag, den 27. Sept. 2008

Bodybag, Partner, Performance  

.   Selbst die erfahrensten Anwälte der USA können sich nicht vorstellen, was ein deutscher Bodybag ist. Umgekehrt gehen Deutsche oft davon aus, das sie in den USA Leistungspflichten einklagen können. Dabei stellt die specific Performance hier die große Ausnahme dar.

Dafür können Amerikaner wiederum nicht glauben, dass Deutsche bei der Performance auf eine vollständige Leistungserbringung hoffen. Sie sind nur die substantial Performance gewohnt.

In einem erweisen sich beide Seiten gleichermaßen desinformiert: Partner und damit verbundene Begriffe besitzen so unterschiedliche Bedeutungen in Deutschland und Amerika, dass sie im jetzt bearbeiteten Buch über Verhandlungen mit Deutschen einen besonderen Platz einnehmen. Diese Missverständnisse lösen mehr Klagen als Bodybags aus.


Freitag, den 26. Sept. 2008

Willen erklärt, Eingriff verwehrt  

.   Subjektives Empfinden ist kein Maßstab für die Wirksamkeit einer Willenserklärung, sondern die objective Manifestation Theory of Contracts greift, wenn der Staat einem Grundstückseigentümer eine beantragte Nutzungsgenehmigung im Gegenzug für den Austausch eines alten städtischen Abwasserrohrs gegen ein neues anbietet, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 25. September 2008 in Sachen Daniel McClung et al v. Tapps Brewing, Inc., Az. 07-35231.

Zudem bestimmt es für den Hauptanspruch des Streitfalles, dass der Leistungsaustausch im öffentlich-rechtlichen Verhältnis keine Enteignung darstellt. Die Rohrerweiterung fand im allgemein geltenden legislativen Rahmen statt und stellt keinen entschädigungsfähigen Eingriff in das Eigentum eines Einzelnen dar.


Freitag, den 26. Sept. 2008

Krise nach Gesetzesänderung  

.   Ist der Kongress für die Rezession verantwortlich?

Das Universalbankengesetz, vgl. Kochinke / Krüger, Allfinanzunternehmen in den USA, RIW 2000, 518 ff. ermöglichte die Krise, indem das Gramm-Leach-Bliley-Gesetz die strikte Trennung zwischen mehreren Finanzsektoren lockerte. Der Missbrauch war vorhersehbar, doch in diesem Rahmen?

Nun hofft Wall Street auf einen neuen Pakt. Da Ideologien aufeinanderstoßen, verlaufen die Verhandlungen unter den Gesetzgebern zäh, und das Weiße Haus bekommt die lange ignorierte Krise nicht in den Griff.

Republikaner hatten damals die Macht im Kongress. Heute dominieren sie die Exekutive, die die Auswirkungen des verheerenden Gesetz eingrenzen soll.


Freitag, den 26. Sept. 2008

Freitag, den 26. Sept. 2008

Freitag, den 26. Sept. 2008

Donnerstag, den 25. Sept. 2008

Ein Zwitter: LLC  

.   Die Zugehörigkeit zu einem Staat, Citizenship, spielt bei der Zuständigkeit im Bundesgericht eine wichtige Rolle. Wenn Parteien aus verschiedenen Staaten der USA stammen, dürfen sie einen Fall ohne bundesrechtliche Fragen vom einzelstaatlichen Gericht ins objektivere Bundesgericht verweisen lassen.

Bei Corporations ist die Feststellung der Zuständigkeit einfach. Gleich ob sie mit Nachnamen Inc., Corp., Co. oder Ltd. heißt, ihre Staatsangehörigkeit ist bundesprozessrechtlich in 28 USC §1332(c) geregelt. Manche Gerichte knüpfen an diese Regelung auch für LLCs an, obwohl diese ja dem Partnership-Recht, nicht dem Gesellschaftsrecht entstammen.

Eine Klarstellung gilt seit dem 15. September 2008 im fünften Bundesbezirk. Der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit entschied in Sachen Alice Glinda Harvey v. Grey Wolf Drilling Company, Az. 07-31106, dass die Staatsangehörigkeit einer Limited Liability Company in der Tat prozessual nicht an die Corporation anknüpft, sondern an die Teilhaber wie beim Partnership.

Verwirrend für den Laien ist natürlich, dass sowohl ein limited partnership, wie das Gericht es hier vorfand, wie eine Gesellschaft als Company bezeichnet werden kann. Der Begriff stammt nicht aus dem Partnership-Recht, sondern dem Gesellschaftsrecht, sodass eine stinknormale Corporation eben auch Company oder Limited heißen kann.

Der Grund ist historisch. Die Partnerships mit beschränkter Haftung sind eine recht neue und teilweise unausgegorene Kreatur. Die Corporation hingegen gibt es seit Jahrhunderten und bietet Rechtssicherheit. Der Surpeme Court hat diese Rechtsfrage noch nicht geprüft, doch befindet sich der Fifth Circuit in guter Gesellschaft.


Donnerstag, den 25. Sept. 2008

Donnerstag, den 25. Sept. 2008

Donnerstag, den 25. Sept. 2008

Donnerstag, den 25. Sept. 2008

Financial Panic: Bush  

.   Bush droht mit financial Panic für den Fall, dass sein Gesetzesentwurf nicht durchkommt. Der Kongress soll seine Gesetzesidee umsetzen. Ausländer, die Amerika finanzierten, müssen in den Märkten beruhigt werden.

Der Steuerzahler war zwar nicht zur Party der Wall Street eingeladen, darf jedoch ihr Haus aufräumen. $700 Milliarden Dollar soll der Steuerzahler für den Gesetzesentwurf vorstrecken, und zwar schnell.

Für Korrekturen in Gesetzen zur Finanzaufsicht hat man jetzt keine Zeit. Der Steuerzahler soll Bush trauen. Die Rede ist bei WhiteHouse.gov zu finden.


Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Stand der Technik bewiesen  

AP - Washington.   In Leggett & Platt, Inc. v. Vutek, Inc., Az. 07-1515, entschied am 21. August 2008 das Patentberufungsgericht in Washington, DC über Inhärenzprinzipien des US-Patentrechts.

Es erklärte, dass der Stand der Technik greift, wenn er notwendigerweise wie die Patentanspruchsmaterie funktioniert oder wenn er die Patentanspruchsmaterie einschließt.

Somit kann ein Dokument den Stand der Technik vorwegnehmen, wenn die Patenanspruchsmaterie, obwohl sie nicht ausdrücklich in dem Dokument offenbart ist, inhärent in dem Dokument enthalten ist.


Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Todesurteile auch im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite, darunter die Bestätigung eines Todesurteils:
  1. Patrick H. Wright v. Mark W. Everson: 07-13167
  2. Richard Henyard v. Sec, DOC: 08-15396


Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Drei Todesstrafen: 1:2  

.   Drei Anträge, zwei abgelehnt.

Drei Todeskandidaten in amerikanischen Zellen wenden sich an Richter Thomas. Drei Beschlüsse ergehen am 23. September 2009. Troy Davis aus Georgia gewinnt einen Aufschub des Vollzugs: Davis, Troy v. Georgia, Az. 08-66.

Die Wirksamkeit des Beschlusses wird erlöschen, wenn der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC dem Antrag auf Certiorari nicht stattgibt und damit die Revision verwirft.


Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Dienstag, den 23. Sept. 2008

Dienstag, den 23. Sept. 2008

Montag, den 22. Sept. 2008

Montag, den 22. Sept. 2008

Montag, den 22. Sept. 2008

Sonntag, den 21. Sept. 2008

Kurz, bündig in Markenrevision  

.   In Diane Von Furstenberg Studio v. Catherine Snyder, Az. 07-2172, finden wir ein Beispiel für eine kurze Entscheidungsbegründung. Das Urteil vom 24. Oktober 2007 zum Markenverstoß nach Bundesrecht und dem Recht des Staates Virginia wird auf einer Seite bestätigt.

Da kein revisionsfähiger Fehler ersichtlich ist, verzichtet das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks auf eine Anhörung und verkündet am 19. September 2008 einen kurz und bündig gefassten Beschluss, der als unpublished gilt.

Die Beklagte war nicht anwaltlich vertreten, was in den USA zulässig ist. Ihre alternativen Namen deuten auf einen eBay-Handel hin.


Sonntag, den 21. Sept. 2008

Zuständigkeitsklärung: 7 Jahre  

.   Zwei Firmen tauschen Töchter in mehreren Kontinenten gegen Geld. Nach dem Vertragsabschluss, Closing, streicht die Verkäuferin alle Gelder von den Konten der Töchter. Aus allen Ecken der Welt machen die erwerbenden Töchter sowie ihre US-Holding Ansprüche aus Vertragsverletzung im einzelstaatlichen Gericht in Illinois geltend.

Die verkaufende Mutter meldet in Delaware den Konkurs an. Sie ist zur Haftungsfreistellung verpflichtet, und daher wird das Verfahren in Illinois suspendiert. Die Klägerinnen streiten nun in Delaware sowie dem Bundesgericht in Illinois, nachdem das Verfahren dorthin übertragen wurde.

In Delaware unterliegen sie im Bankrupcty Court und wenden sich zur Prüfung an das dortige Bundesgericht. Von dort geht der Fall an das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks. Die allen Verfahren zugrunde liegende, nach sieben Jahren endlich geklärte Frage lautet, welches Gericht eigentlich die sachliche Zuständigkeit für den Vertragsbruch besitzt, siehe In re: Exide Technologies, Az. 07-2230, 19. September 2008.


Samstag, den 20. Sept. 2008

Samstag, den 20. Sept. 2008

Produkthaftung für Dritte  

.   Wer hinter einem Laster fährt, mit ihm kollidiert und unter ihn rutscht, kann den Hersteller wegen des unzureichenden Schutzes gegen solche Unfälle verklagen, aber gewinnt er in den USA nach Produkthaftungsrecht?

Dieser Anspruch folgt aus einer Rechtsbeziehung zwischen Hersteller und geschützten Personen, erklärt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 11. September 2008 in Sachen Shmuel Rennert v. Great Dane Limited Partnership, Az. 07-2989.

Ein Dritter kann sich auf einen Design- oder Herstellungsfehler nicht berufen, denn das Produkthaftungsrecht bezweckt den Schutz der Personen im Fahrzeug, entscheidet es nach dem Recht des Staates Illinois.

Neun andere US-Staaten gewähren auch Dritten Ansprüche. Das Gericht darf jedoch das einzelstaatliche Recht nicht anders als das oberste Gericht dieses Staates beurteilen.


Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Urteile: Mittlerer Atlantik  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA für die Mid-Atlantic states um die Bundeshauptstadt Washington, DC erließ heute diese Urteile:
  1. 057731.U - US v. Myers
  2. 071720.U - Bond v. Blum
  3. 084265.U - US v. Blackmon
  4. 084332.U - US v. Green
  5. 086234.U - Mills v. Watson
  6. 086282.U - Church v. U.S. Government
  7. 086288.U - James v. Durham Center
  8. 086340.U - West v. Braxton
  9. 086419.U - Broadnax v. Virginia Beach Correctional Center
  10. 086468.U - US v. Williams
  11. 086481.U - Bell v. Johnson
  12. 086500.U - Boyd v. Haynes
  13. 086510.U - Priest v. Hodge
  14. 086544.U - Eaker v. North Carolina Combined Records
  15. 086553.U - Shafer v. Hartman


Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Mandanten betrügen Kanzleien  

LF - Washington.   Anwälte können einfach nicht vorsichtig genug sein. Besonders bei Mandanten müssen sie aufpassen. Die Rechtsanwaltskammer in New York spricht eine Warnung an ihre Mitglieder aus: Kanzleien in den USA fallen einer perfiden Betrugsmasche zum Opfer.

Das Verhängnis beginnt mit einer EMail meist aus dem asiatischen Raum: Eine ausländische Firma möchte in Amerika Schulden in sechsstelliger Höhe eintreiben und wendet sich hilfesuchend an US-Kanzleien. Der EMailaddresse nach handelt es sich hier bei um ein seriöses Unternehmen. Die Kanzlei erhält ein Mandat, erzielt mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung und nimmt von diesem einen Bankscheck in Empfang.

Nach der Überweisung vom Kanzleikonto an den Mandanten stellt sich heraus, dass der Scheck gefälscht war. In allen der New York Bar Association berichteten Fällen wurden die Konten der Kanzleien gesperrt. Da wirkt es beruhigend, für deutsche Mandanten zu arbeiten: Die kennen den Scheck kaum noch und würden nicht auf solche Ideen verfallen.


Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks verkündete heute:
  1. 072172.U - Diane Von Furstenberg Studio v. Snyder
  2. 074939.U - US v. Gross
  3. 077166.U - US v. Mann
  4. 081114.U - Cammilleri v. Tecnico Corporation
  5. 081376.U - McGee v. WMATA
  6. 081432.U - Jones v. Department of the Navy
  7. 081658.U - Butler v. Giant Food Incorporated
  8. 081840.U - In Re: Mills
  9. 084070.U - US v. Hamby
  10. 084122.U - US v. Singleton
  11. 084149.U - US v. Ruiz
  12. 084186.U - US v. Grooms
  13. 084315.U - US v. Cain
  14. 084436.U - US v. Johnson
  15. 084541.U - US v. Vance
  16. 086121.U - Cofield v. Bowser
  17. 086126.U - Shafer v. Brandt
  18. 086159.U - Hankins v. Wallace
  19. 062114.P - Spence v. Educational Credit Management


Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Patentanwälte nicht erfinderisch  

.   Das Patentsystem der USA ist instabil geworden, klagt Paul Michel. In seinem Vortrag vom 9. September 2008 bei der Harvard Law School Conference on Intellectual Property Law forderte der Vorsitzende Richter am Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC die Rechtsanwaltschaft auf, strategischer und erfinderischer das amerikanische Patentrecht anzuwenden und die Tiefen der Entscheidungen des Obersten Bundesgerichtshofs der USA zum Patentrecht auszuloten.


Mittwoch, den 17. Sept. 2008

Mittwoch, den 17. Sept. 2008

Urteile aus den Rockies  

Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA verkündete neben seinen unpublished Opinions heute:
  1. 05-2309 Kelley v. City of Albuquerque
  2. 07-5168 Hukill v. ONADVC
  3. 07-6013 United States v. Pinson


Mittwoch, den 17. Sept. 2008

Urteile am Atlantik  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA an der Atlantikküste mit den Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, verkündete heute diese unpublished bezeichneten Urteile:
  1. 051447.U - Bishop Coal Company v. Horne
  2. 074947.U - US v. Arcila-Pedraza
  3. 081278.U - Antonellis v. Cumberland County
  4. 081289.U - Tewolde v. Mukasey
  5. 081390.U - McBride v. Dunn
  6. 084272.U - US v. Sinclair
  7. 086776.U - US v. Kelley
  8. 086780.U - US v. McFadden
  9. 086803.U - US v. Campbell
  10. 086813.U - US v. Lewis
  11. 086814.U - Robinson v. Owens
  12. 086873.U - Scott v. John
  13. 086894.U - US v. Williams
  14. 086965.U - Thompson v. Kelly
  15. 086983.U - US v. Patterson
  16. 086988.U - US v. McCrorey
  17. 087038.U - US v. Rufus
  18. 087080.U - McNeill v. Jordan
  19. 087121.U - US v. Freeman
  20. 087128.U - Wilkerson v. Beck


Mittwoch, den 17. Sept. 2008

Rechtstourismus  

.   Unerwartete Anfragen treffen aus Deutschland ein. Wegen Klagen zweiter oder dritter Reiche gegen das jetzige, bekanntlich nichtige. Klage wegen deutscher Sozialansprüche auf ein paar Millionen Dollar. Oder um dem Nachbarn eins zu überbraten. Alles vor dem US-Gericht.

Wieso dieser Unfug hier landet, ist unerklärlich. Dass so etwas Unfug ist, will niemand hören - schließlich wird dem Anwalt doch eine Millionenbeteiligung angeboten. Solange man den Wunschgegner vertritt, wird die verweigerte Mandatsannahme hingenommen, wenn auch mit der Androhung von tausend Bomben.

Dass der Klägertourismus nicht einseitig ist, merken auch Amerikaner. Verleumdungen von Amerikanern werden heute gezielt in England eingeklagt, wo der Meinungsfreiheitsgrundsatz des ersten Verfassungszusatzes der Bundesverfassung nicht wirkt. Selbst der US-Gesetzgeber und die Vereinten Nationen sollen eingreifen, um amerikanische Verleger zu schützen, steht im Programm einer Konferenz am 18. September 2008.


Dienstag, den 16. Sept. 2008

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute nur diesen Mordfall mit Todesstrafe auf seiner Webseite:
    Holly Wood v. Richard Allen: 06-16412


Dienstag, den 16. Sept. 2008

Dienstag, den 16. Sept. 2008

Urteile für den Bund  

.   Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute diese Fälle, von denen der erste einen behaupteten patentrechtlichen Anspruch gegen ein deutsches Patenverwertungsunternehmen betrifft, der jedoch keine rechtliche Grundlage hat und daher nicht im Bundesgericht verfolgt werden kann:
  1. Excelstor Tech. Inc. v. Papst Licensing GMBH & Co. KG
  2. Ellington v. Peake
  3. Woodard v. Peake
  4. Duncan v. Office of Compliance


Dienstag, den 16. Sept. 2008

Urteile von der Golfküste  

Das für Louisiana, Mississippi und Texas zuständige Bundesberufungsgericht verkündete heute neben den als unpublished geltenden diese Entscheidung zur Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980, dem auch die USA und Deutschland beigetreten sind:
    07-50967: Abbott vs. Abbott


Dienstag, den 16. Sept. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
  1. 075075.U - US v. Portillo-Sosa
  2. 084116.U - US v. Dagnan
  3. 086175.U - Watlington v. Carter
  4. 086258.U - Trembley v. Davis
  5. 086439.U - McCarthy v. Pettiford
  6. 086453.U - US v. Glenn
  7. 086506.U - US v. Shuman
  8. 086625.U - US v. Olton
  9. 086660.U - US v. Reid
  10. 086672.U - US v. Newton
  11. 086731.U - US v. Landon
  12. 086736.U - US v. Chappell
  13. 086741.U - US v. Wallace
  14. 086771.U - Grate v. Johnson


Dienstag, den 16. Sept. 2008

Dienstag, den 16. Sept. 2008

Dienstag, den 16. Sept. 2008

Das letzte Wort  

.   Der Beitrag für das Buch mit der Beschreibung deutscher Juristen und Business Negotiators für die englischsprachige Welt ist fertig. Der schwerste Teil: Schutzbehauptung, letztes Wort, little white Lies, under Penalty of Perjury und Martha Stewart.

Bei Geschäftsverhandlungen denkt man nicht gleich an little white Lies, doch die Zuverlässigkeit der Verhandlungspartner und das Vertrauen auf ihr Wort spielt eine bedeutende, wenngleich nicht immer ausgesprochene Rolle. Wie geht man im internationalen Handel mit nicht ganz zutreffenden Darstellungen um?

Der leichteste Teil: Die vielen englischen Begriffe aus deutschem Munde, die in englischsprachigen Ländern etwas anderes bedeuten und Verhandlungen und Verträgen einen unbeabsichtigten Drall geben. Da haben sogar die Nichtjuristen beim Gegenlesen ihren Spaß gehabt.


Montag, den 15. Sept. 2008

Montag, den 15. Sept. 2008

In New York beschlossen  

.   Die nachfolgenden Beschlüsse des Bundesberufungsgerichts im zweiten US-Bezirk mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont besitzen keinen Präzedenzwert, doch ist der Versicherungsfall in seiner Kurz- und Bündigkeit lesenswert: Solange der Versicherungsnehmer keine Schadensanzeige vorlegt, kann er nicht wegen verweigerter Versicherungsleistungen klagen, da nichts Justiziables anliegt, bestimmt der United Stats Court of Appeals.
  1. CSX Corporation v. The Children?s Investment Fund Management
  2. King's Gym Complex, Inc. v. Philadelphia Indemnity Insurance
  3. He v. Mukasey


Montag, den 15. Sept. 2008

Montag, den 15. Sept. 2008

Unveröffentlichte Urteile  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, wartet heute mit zahlreichen als unpublished bezeichneten Urteilen auf:
  1. 075000.U - US v. Singletary
  2. 075033.U - US v. Williams
  3. 075034.U - US v. Lopez
  4. 075103.U - US v. Lester
  5. 076774.U - Lester v. Wendt
  6. 081227.U - Ndenge v. Mukasey
  7. 081335.U - Leach v. Powell
  8. 081386.U - Stewart v. Paulson
  9. 081554.U - Samuel v. Williamsburg James City County
  10. 081610.U - In Re: Jones
  11. 081616.U - In Re: McLean
  12. 081692.U - Skeens v. DOWCP
  13. 084006.U - US v. Fassett
  14. 084009.U - US v. Worrell
  15. 084168.U - US v. Anderson
  16. 084392.U - US v. Cherry
  17. 086338.U - Starks v. Johnson
  18. 086728.U - Griffin v. Wright
  19. 086802.U - US v. McCoy


Montag, den 15. Sept. 2008

Urteile von Nord bis Süd  

.   Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie entschied heute die folgenden Fälle. Besonders lehrreich ist die Entscheidung im Versicherungsfall, Nr. 5. Die Parteien streiten sich im einzelstaatlichen und im Bundesgericht.

Das Bundesgericht wies die Klage wegen der anderen Rechtshängigkeit ab. Der United States Court of Appeals gibt ihm auf zu entscheiden, ob und auf welche Weise das Verfahren vielleicht nicht nur ausgesetzt werden sollte.
  1. United States v. Gerald J. Johnson
  2. Joseph Johnson v. Special Agent Josh Florell
  3. Robert Singleton v. City of Lake Ozark
  4. James Juszczyk v. Michael Astrue
  5. Cincinnati Indemnity Co. v. A & K Construction Co.
  6. United States v. Debra Price


Montag, den 15. Sept. 2008

Montag, den 15. Sept. 2008

Arbeitgeber bezahlt Verteidiger  

AR - Washington.   Der sechste Verfassungszusatz der US-Verfassung garantiert eine Verteidigung, die sich der Angeklagte ausgesucht hat und die seinen finanziellen Mitteln entspricht, um sich bestmöglichst und interessengerecht zu verteidigen. Offen bleibt im Zusatz, ob diese Mittel vom Angeklagten selbst finanziert werden müssen oder ob dies auch durch eine dritte Partei geschehen kann.

Im vorliegenden Fall war ein Unternehmen gewillt, die Kosten eines Strafprozesses gegen einige ihrer Angestellten zu übernehmen. Der Arbeitgeber wurde durch die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Bedingungen an die Zahlung der Gebühren zu knüpfen, diese zu reduzieren und letzendlich die Kostenübernahme einzustellen.

Der Staat will damit einen Missbrauch des sechsten Verfassungszusatzes unterbinden. Vermögende Dritte können durch Kostenübernahme die Verteidigung finanzieren und somit die Verteidigung nach eigenen Interessen beeinflussen. Dies unterläuft, so die Ansicht der Strafverfolger, das ebenfalls im sechsten Verfassungszusatz verankerte Recht auf eine interessengerechte Verteidigung.

In Sachen United States vs. Jeffrey Stein et al., Az. 07-3042, entschied das Berufungsgericht des zweiten Bezirks am 28. August 2008, dass der sechste Verfassungszusatz Anwendung findet, wenn eine dritte Partei die Gebühren und Kosten eines Prozesses übernimmt. Die Verpflichtung der Gesellschaft, die Kostenübernahme an Bedingungen zu knüpfen, ist unzulässig. Die Beschränkung der Kostenübernahme durch Dritte stellt damit eine verfassungswidrige Einschränkung des garantierten Rechts auf einen frei gewählten und finanzierten Verteidiger dar.


Sonntag, den 14. Sept. 2008

Spricht für deutsches Recht  

.   Hat man die Rechtswahl, stellt das in Bearbeitung befindliche Buchkapitel zur Wahl deutschen Rechts diese These auf:
…German law lets you bring your complaint and evidence to court. It will be heard, the court is more likely than juries elsewhere to be sympathetic to a foreign client, and in relatively short order and at quite predictable expense you have a decision. If you win, your opponent pays your legal fees. If you lose, you pay, and, of course, your German lawyer would have explained to you almost to the penny how much you owe -- before you filed suit.


Sonntag, den 14. Sept. 2008

Stallhüter des internationalen Rechts  

.   Wie ein Stallhüter kommt man sich vor, wenn man die Vortragsthemen und Reiseziele der anderen Partner beobachtet. Einer kehrt gerade von zwei Wochen Blockvortrag in Brasilien zurück, und andere nehmen sich diese Ziele vor:
  • 22. September 2008: Encryption Controls: Complying with Complex Requirements and Preparing for New Regulations, American Conference Institute Conference on International Technology Transfers, San Francisco.
  • 24. September 2008: How do U.S. Export Controls Affect Canadian Suppliers?, und Reconciling Conflicting Regimes: What to Do When Domestic Compliance Puts You Offside Extraterritorial Foreign Regulations, Canadian Institute, Program on Export Controls and Economic Sanctions.
  • 25. September 2008, Obtaining Appropriate Space-Related Licenses and Agreements Expeditiously, American Conference Institute, Satellite and Space Export Controls Conference.
  • 15. Oktober 2008: The Policy Rubber Meets The Road, SATCON 2008.
  • 25. Oktober 2008: Canadian and United States Export Controls, Ottawa Centre for Research and Innovation.
  • 11. November 2008: U.S. Export and Reexport Controls, Center for Information on Security Trade Control, Yokohama.
  • 13. November 2008: U.S. Export and Reexport Controls, Center for Information on Security Trade Control, Kyoto.
  • 14. November 2008: The ITAR as Applied to Space Activities, Nebraska University Space and Telecom Law Program.
  • 8. Dezember 2008: Controlling Software and Technology, Particularly Encryption, Practising Law Institute Coping with U.S. Export Controls 2008.
  • 27. Januar 2008: Complying with U.S. Reexport Controls, IFS Institut, Frankfurt/Main.
  • Doch was ist dem Mandanten lieber? Dass der Anwalt gescheite Vorträge hält oder die Arbeit vorankommt? Zum Glück lässt sich beides miteinander verbinden, wenn nicht alle reisen. Bücher und Fachberichte lassen sich ohnehin besser in der Kanzlei schreiben. Und die Mandanten erhalten Teilnehmerrabatte. Also sind alle zufrieden. [Exportkontrollen, ITAR, Satelliten, Verschluesselung]


    Samstag, den 13. Sept. 2008

    Software im elften Bezirk  

    .   Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks im Südosten der USA verkündete am 12. September 2008 nur eine Entscheidung. Sie betrifft die immer wieder bedeutsame Frage der Auftragsarbeit für die Softwareentwicklung und die Einräumung von Rechten an den zahlenden Auftraggeber sowie die Nutzung der Software durch den Hersteller:
    Stuart Weitzman, LLC v. Microcomputer Resources, Inc., Az. 07-12998
    Hier fehlt dem Bundesgericht die sachliche Zuständigkeit für den urheberrechtlichen Feststellungsanspruch. In seiner Begründung erklärt das Berufungsgericht die wichtige und oft missverstandene Frage der verfassungsrechtlichen Kompetenzüberträgung für Copyright-Fragen an den Bund und ihr Verhältnis zum einzelstaatlichen Recht.


    Samstag, den 13. Sept. 2008

    Patentzwerge in Robe  

    LF - Washington.  Die Tatsache, dass immer mehr Unternehmen Insolvenz anmelden, ist schlimm genug. Wenn es auch noch der eigene Anwalt ist, der vom wirtschaftlichen Untergang seines Mandanten profitiert, gibt dies mehr als nur zu denken. Über das Phänomen der Patentzwerge in juristischen Kreisen schreibt Joe Mullin in Tempting Terrain, in IP Law & Business, September 2008, S. 37.

    Die Patent Trolls sind sowohl Kanzleianwälte als auch kleinere Unternehmen mit einer auffallend hohen Dichte an Anwälten, welche Patente mit manchmal unüblichen, aber legalen Mitteln erwerben, um Lizenzgebühren kassieren zu können, ohne selbst je etwas erfunden oder ein Produkt entwickelt zu haben. Diese Praxis hinterlässt ein ungutes Gefühl und ist aus ethischer und standesrechtlicher Sicht mit den Aufgabenfeld eines Anwalts unvereinbar. Der Vorwurf eines verdeckten Umgehens von Interessenskonflikten ist äußerst bedenklich.

    Dem Autor nach ist das Bewusstsein in den Patentkanzleien für diese Problematik gestiegen. Der Umgang der Kanzleien mit Patentjägern in den eigenen Reihen variiert von der Aufforderung zum Verkauf der Patente bis zur Kündigung.


    Samstag, den 13. Sept. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Am 12. September 2008 verkündete das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, diese Urteile:
    1. 071228.U - Machado v. Mukasey
    2. 081093.U - Kelojou v. Mukasey
    3. 081120.U - Quesenberry v. Astrue
    4. 081254.U - Guo v. Mukasey
    5. 081320.U - Bond v. United States Attorney
    6. 081330.U - Pack v. John
    7. 081362.U - Shinaberry v. Social Security
    8. 086757.U - Britt v. Director, Virginia Dept of Corrections


    Samstag, den 13. Sept. 2008

    Urteile: Rocky Mountains  

    Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA verkündete am 12. September 2008:
    1. 06-2355 Weinbaum v. City of Las Cruces
    2. 07-1241 Boellstorff v. State Farm Mutual Auto Ins. Co
    3. 07-4062 Dummar v. Lummis
    4. 07-4100 Mullin v. Travelers Indemnity Co. of CT
    5. 07-5036 Weber v. GE Group Life Assurance Co.


    Samstag, den 13. Sept. 2008

    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Spam-Verbot verfassungswidrig  

    .   Das einzelstaatliche Spam-Verbot von Virginia ist verfassungswidrig, weil es die anonyme Meinungsfreiheit gefährdet. Wie hier oft berichtet, ist das Recht auf anonyme Rede ein hohes Verfassungsgut in den USA. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof von Virginia in Sachen Jaynes v. Commonwealth, Az. 06-2388, vom 12. September 2008, wird in der Revision vielleicht zum Obersten Bundesgerichtshof in Washington gebracht.


    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Theater-Urteil aus Neuengland  

    Die Entlastung eines Colleges vom Vorwurf der Ungleichbehandlung einer Theater-Professorin zählt zu den heute verkündeten Entscheidungen des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA in NeuenglanD:
    1. 07-2311P.01APina v. Mukasey
    2. 08-1043P.01AMara Sabinson v. Trustees of Dartmouth College


    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Urteile für den Bund  

    Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute:
      Simmons v. Peake


    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Klage gegen Obama abgewiesen  

    .   Das erstinstanzliche Bundesgericht der Hauptstadt Washington verkündet heute die Klagabweisung in Sachen DeJuan Thornton-Bay v. Barack Obama, Az. 08-1430. Die Abweisung erfolgt unmittelbar nach der vorgeschriebenen Vorprüfung in 28 USC §1915A(a)-(b).

    Die Bundesgerichte sind angewiesen, Klagen auf Schadensersatz abzuweisen, die sich gegen immune Personen richten und von Sträflingen eingereicht werden. Diese Merkmale sind erfüllt.

    Der Kläger sitzt im Zuchthaus in Florence, Colorado und beklagt, dass der Senator seine Korruptionsbehauptungen über die Bundesrichterschaft nicht untersucht. Er verlangt daher $10 Mio. Schadensersatz. Kongressabgeordnete besitzen eine absolute Immunität gegen solche Klagen.


    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Verfrühter Selbstmord  

    LF - Washington.   Starb meine Frau 34 Tage zu früh oder erhalte ich doch noch die Lebensversicherung? Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA beantwortet diese Fragen im Urteil Dean Officer v. Chase Insurance Life & Annuity Company, Az. 07-2826, am 3. September 2008.

    Der Kläger klagt auf Auszahlung der Lebensversicherung seiner durch Selbstmord verstorbenen Ehefrau, obwohl die Versicherung wirksam die Auszahlung im Falle von Selbstmord innerhalb der ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit ausschließt. Mit Verweis auf die Doctrine of Substantial Performance, wonach es bei der Erfüllung der Vertragspflichten nicht auf eine zu hundert Prozent vollständige Erfüllung ankommt, macht der Kläger geltend, dass der Selbstmord seiner Ehefrau 34 Tage vor Verstreichen dieses Zeitraums dennoch eine Vertragserfüllung zu 95% darstellt.

    Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Doctrine of Substantial Performance keine Anwendung findet, da das Nichtbegehen eines Selbstmords nicht als Vertrageserfüllung zu verstehen ist.


    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Bitte einen Bunker  

    .   Am 11. September 2008 möchte man es Cheney nachmachen, der 2001 einfach in den Bunker ging und anderen die Katastrophe am Pentagon, in New York und in Pensymlvania überließ.

    Hier wird der Verkehr katastrophal, damit einige Opfer die Gedenkstätte am Pentagon besuchen und einige überdurchschnittlich Wichtige Reden halten können. Wegen der resultierenden Terrorgefahr wird Washington zum einem Viertel vom Verkehr abgeschnitten.

    Ob da Ministerien, Gerichte und Kanzleien alle Mitarbeiter vorfinden? Oder wird Washington morgen wie vor sieben Jahren zur verkehrsverwirrten Geisterstadt?


    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Flash in the Pa(li)n  

    .   Der Beleidigungsvorwurf gegen Senator Obama hält rechtlich nicht. Politiker müssen sich den ans Schwein geschmierten Lippenstift vorhalten lassen, ohne Vergeltung vor Gericht erlangen zu können. Die öffentliche Meinung beurteilt die sprichwörtliche Lipstick on a Pig-Schlagzeile allerdings nicht so eindeutig.

    Obwohl Obama damit die Rotkäppchenmasche von Senator McCain anzugreifen behauptet, legen Bewunderer der flotten Jägerin aus dem hohen Norden das Schlagwort als gegen sie gerichtet aus. Auch sie kann nicht klagen, aber vielleicht gelingt Obama trotzdem der Wahrheitsbeweis. Schließlich hat Palin wie ein Pig versucht, Pork aus Washington nach Alaska zu bringen, was sie seit einer Woche bestreitet, denn Porkbarrel Politics passen nicht auf die McCain-Flagge.


    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Urteile vom Pazifik  

    .   Liegt eine Diskriminierung vor, wenn die weißen Makler das Angebot der schwarzen Bieterin für ein Haus ausschlagen und das niedrigere Angebot eines weißen Bieters annehmen, der anders als die Schwarze kein hypothekarisch gesichertes Darlehen und keine Teilerstattung der Abschlusskosten vom Verkäufer in seinem Angebot fordert? Diese knifflige Frage stellte sich dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks, der am 10. September 2008 diese Urteile verkündete und die Ungleichbehandlung im ersten Fall aufgriff:
    1. MCDONALD v. COLDWELL BANKER
    2. USA v. WAKNINE
    3. ALVAREZ FIGUEROA v. MUKASEY
    4. USA v. LOPEZ-MARTINEZ
    5. FALL RIVER RURAL v. FERC
    6. EEOC v. FEDEX CORP


    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Lokale Massage: Bundesstraftat  

    .   US-Strafrecht ist einzelstaatliches Recht. Der Bund darf nur eingreifen, wenn die Straftat Bundeswirkungen entfaltet. Er darf nicht mit den Staaten konkurrieren. Daher greift er auf Tatbestände wie die illegale Postbenutzung, Fehler im Bundesformular oder Schutzbehauptungen gegenüber Bundesbeamten zurück.

    Mit einem weiteren Konstrukt, dem Travel Act, 18 USC §1952, unterwirft er die lokale Prostitution dem Bundesrecht. Auch wenn Massagen lokal verabreicht werden, kann die lokal strafbare Tat eine Bundestat werden, wenn sie durch die Teilnahme an der Bundesinfrastruktur gefördert wird.

    Für Telefonate bestätigt dies das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 6. September 2008 in Sachen United States of America v. Tina Michelle Nader et al., Az. 07-30311. Die Straftat am Ort wird durch lokale Anrufe gefördert, weil jedes Telefon zur Bundeshandelsinfrastruktur gehört. [Strafrecht USA, Travel Act]


    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Urteile im 3. Bezirk der USA  

    .   Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute unter andem die Klage eines Sportberichterstatters wegen der unauthorisierten Verwendung seiner Stimme in einem Sportvideospiel nach Persönlichkeitsrecht, Markenrecht und Urheberrecht gegen die gewerbliche Sportliga NFL:
    1. Az.: 07-3544, USA v. Silveus: PDF-Datei
    2. Az.: 07-3269, Facenda v. NFL Films Inc: PDF-Datei
    3. Az.: 07-2688, Lewis v. Atlas Van Lines Inc: PDF-Datei
    4. Az.: 07-2431, In Re: Merck & Co v.: PDF-Datei
    5. Az.: 07-1821, Elsmere Park Club v. Elsmere: PDF-Datei
    6. Az.: 06-4688, Umland v. Planco Fin Ser Inc: PDF-Datei
    7. Az.: 06-4574, In Re: Schaefer Salt v.: PDF-Datei
    8. Az.: 06-4522, Pichler v. UNITE: PDF-Datei
    9. Az.: 06-2209, Thabault v. Chait: PDF-Datei


    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Wie brutal aufs Kreuz gelegt?  

    .   Klingt das übertrieben oder nachvollziehbar:
    In internationalen Prozessen ist zu beachten, dass ausländisches Recht durch Sachverständige bewiesen wird, denn es gilt nicht als vom Richter zu bewertende Rechtsfrage, sondern als Tatsache, die der Beweiswürdigung der Jury unterliegt.

    Jede Partei stellt ihre eigenen Sachverständigen. Auch bei Rechtsfragen werden diese als Expert Witness von der Gegenseite im oft brutalen Kreuzverhör, Cross Examination, vernommen.
    Es ist ja nicht immer brutal, und manchmal wirken die den gegnerischen Sachverständigen zerfleddernden Litigators sogar wie Gentlemen. Doch immer wieder beobachtet man, dass Gelehrte aus dem Ausland eingeflogen und hier zerpflückt werden, weil sie sich die Pein des Verhörs und Kreuzverhörs gar nicht ausmalen konnten.

    Sie erzählen munter und ungezügelt vom ausländischen Recht. Bis sie vom geschickten Befrager eines Widerspruchs überführt werden, die er triumphal den Geschworenen präsentiert. Das ist brutal, denn kein Recht ist 100%-ig wasserdicht. Also kommt der Hinweis in die Fluglektüre zum US-Prozess.


    Montag, den 08. Sept. 2008

    Montag, den 08. Sept. 2008

    Montag, den 08. Sept. 2008

    Montag, den 08. Sept. 2008

    Montag, den 08. Sept. 2008

    Montag, den 08. Sept. 2008

    Drei Gerichtswesen in USA  

    .   Dass es zwei parallel zuständige Gerichtswesen in den USA gibt, ist bekannt. Das des Bundes kann auch für vor dem einzelstaatlichen Gericht eingereichte Klagen zuständig sein, wenn die Parteien aus unterschiedlichen Staaten stammen und der Beklagte die Verweisung beantragt.

    Damit wird der Xenophobie einzelstaatlicher Gerichte vorgebeugt. Die Indianer dürften von der Xenophobie noch Schlimmeres zu befürchten haben als der weiße Mann aus dem Nachbarstaat. Daher haben souveräne Indianerstämme eigene Stammesrechtszüge eingerichtet.

    Das Zusammenspiel der drei Gerichtswesen findet sich beispielhaft in der Urteilsbegründung des Bundesberufungsgerichts des die US-Prärie umfassenden achten Bezirks in Sachen Oglala Sioux Tribe v. C & W Enterprises, Inc., Az. 07-3269, vom 5. September 2008 dargestellt.


    Montag, den 08. Sept. 2008

    Markenverletzung hilft Inhaber  

    .   Dass Cartier-Uhren vielfach imitiert werden, nützt dem verklagten Imitator wenig, weil die Nachahmungswelle gerade die Bedeutung der Marke Cartiers belege, entscheidet das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks. Dieses Argument schlägt die Einrede, die Marke Tank Francaise sei in Ermanglung einer secondary Meaning nach amerikanischem Bundesmarkenrecht nicht schutzfähig, bestimmt es am 8. September 2008 in Sachen Cartier, Inc. et al. v. Sardell Jewelry, Inc. et al., Az. 07-1813.


    Montag, den 08. Sept. 2008

    Sonntag, den 07. Sept. 2008

    Sonntag, den 07. Sept. 2008

    Urteil vom 6. US-Bezirk  

    Am 5. September 2008 entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks:
      USA v. Obi
    Dieser Eintrag enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.


    Samstag, den 06. Sept. 2008

    Deutsches Beweisrecht im Rechtsstaat  

    .   Ob es sich wohl empfiehlt, Amerikanern das deutsche Beweisverfahren so darzustellen? Oder werden sie denken, Deutschland sei kein Rechtsstaat?
    Discovery is an unknown quantity in Germany. My evidence is mine and yours is yours--that is the German rule. The shifting of evidentiary burdens under substantive law may affect it, but the German law of evidence does not open floodgates to the archives of opponents.

    If you lack evidence of your own, and there are no third-party documents or witnesses supporting your position, don't litigate--that is the effect of the German rule. Nobody can hope to build a case through a fishing expedition.
    [Litigation Germany, Beweisverfahren ]


    Samstag, den 06. Sept. 2008

    Fristen neu kalkuliert  

    .   Ein Glück für Parteien im fünften Berufungsbezirk der USA. Wegen Hurrikan Gustav wurden Fristen gehemmt. Am 10. September 2008 läuft die Fristverlängerung aus. Angesichts der oft kurzen Fristen im amerikanischen Prozessrecht - beispielsweise den 20 Tagen nach einer Klagezustellung im Ausland nach den Regeln der Haager Übereinkunft - kommt der automatischen Verlängerung ein hoher Wert zu. [Prozessrecht, Fristen, USA-Gericht, Haager Uebereinkunft ]


    Freitag, den 05. Sept. 2008

    Freitag, den 05. Sept. 2008

    Freitag, den 05. Sept. 2008

    Freitag, den 05. Sept. 2008

    Freitag, den 05. Sept. 2008

    Kongressbibliothek traut Wayback Machine  

    .   Die Forschungsabteilung des Kongresses sitzt in der Library of Congress, und diese traut der Wayback Machine bei archive.org. Um Störungen zu vermeiden, setzt sie ihre Spinnen auf Webserver an, nachdem sie deren zuständige Kontaktperson angesprochen hat. Ohne Impressum, das in den USA unbekannt ist, dürfte das nicht immer leicht fallen. Anders als viele Spider ignoriert die Kongressbibliothek die robots.txt-Einschränkunken, wie sie selbst bekennt:
    An email notification with further information has been sent separately to a contact at your organization identified by our team. Rather than send to webmaster@ or info@ addresses and risk bounced or filtered messages, we identified contact information for site owners, managers, directors, etc. to ensure successful delivery.

    … The Library of Congress has contracted with the Internet Archive to collect content from Web sites at regular intervals as specified in the notification sent to your Web site. … The Internet Archive uses the Heritrix crawler to collect Web sites on behalf of the Library of Congress. For more information on Heritrix see http://crawler.archive.org/index.html

    We bypass Robots.txt (http://www.robotstxt.org/wc/robots.html) in order to get a complete representation in our archive. We crawl to the fullest scope to ensure our archives will represent your site accurately.


    Donnerstag, den 04. Sept. 2008

    Donnerstag, den 04. Sept. 2008

    Donnerstag, den 04. Sept. 2008

    Donnerstag, den 04. Sept. 2008

    Uhren im Grauen Markt  

    .   Uhren mit Urheberschutz vertreibt ein schweizer Hersteller im Ausland, nicht in den USA. Entschuldigt der First Sale-Grundsatz des amerikanischen Bundesurheberrechts die Einfuhren aus dem Ausland zum Weiterverkauf? Der Hersteller gewinnt am 3. September 2008 gegen einen Großmarkt vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in Sachen Omega S.A. v. Costco Wholesale Corporation, Az. 07-55368.


    Donnerstag, den 04. Sept. 2008

    Praktikant in Alaska  

    .   Eine Ungleichbehandlung rügte der Spezialist im Flugsicherungsdienst, als seine angestrebte Stelle mit einem Praktikanten besetzt wurde. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks erörtert die Rechtsfragen in Sachen Terry Whitman v. norma Y. Mineta, Az. 05-36231, und gibt ihm am 2. September 2008 teilweise Recht.


    Donnerstag, den 04. Sept. 2008

    Wortlaut geht Auslegung vor  

    .   Der Wortlaut geht einer Vertragsauslegung vor, wenn der Wortlaut des Vertrags klar ist, selbst wenn die Parteien dennoch über die Bedeutung eines Begriffs streiten, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 3. September 2008 in Sachen STL 399 N. 4th, LLC et al. v. Value St. Louis Associates, LP et al., Az. 07-1663, zur Frage der Bewertung eines Grundstücks, demised premises, nach seiner Bebauung bei einer erbpachtähnlichen Rechteeinräumung.


    Mittwoch, den 03. Sept. 2008

    Mittwoch, den 03. Sept. 2008

    Dienstag, den 02. Sept. 2008

    Dienstag, den 02. Sept. 2008

    Dienstag, den 02. Sept. 2008

    Dienstag, den 02. Sept. 2008

    Dienstag, den 02. Sept. 2008

    Wert des Wortprotokolls  

    .   Im amerikanischen Prozess werden Verfahren in Wortprotokollen verewigt. In Sachen United States of America v. Harry Daniels, Az. 07-50242, streiten Staatsanwaltschaft und Verteidigung über Unterschiede zwischen schriftlichem Urteil und Transcript bei der Bestimmung von Auflagen in einem Pornographiefall.

    Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks bestimmt am 29. August 2008, dass das Wortprotokoll Vorrang genießt. Doch kann seine Richtigkeit widerlegt werden. Was geschieht dann? Das Gericht sendet den Fall zur Neubestimmung der Auflage zurück, denn das Urteil gewinnt nicht automatisch einen höheren Wert, aaO 12.


    Montag, den 01. Sept. 2008

    Verjährung bei Rechtshilfe  

    .   Die Verjährung bei der Beschaffung von Auskünften aus dem Ausland für ein Strafverfahren im Bundesrecht der USA beschreibt die Entscheidung des zweiten Bundesberufungsgerichts in Sachen United States of America v. Viktor Kozeny et al., Az. 07-3107, am 29. August 2008.

    Das Urteil betrifft eine Strafverfolgung wegen Bestechung nach dem Foreign Corrupt Practices Act und die Mitwirkung schweizer und holländischer Strafverfolgungsbehörden sowie die Verjährungshemmung nach amerikanischem Strafprozessrecht.


    Montag, den 01. Sept. 2008

    Über Diplomjuristen gestolpert  

    .   Das lange Wochenende am Tag der Arbeit bietet sich zum Abschluss eines Buchkapitels an. Das Sammelsurium deutscher Juristenarten ist noch zu überarbeiten. Da stolpert der Verfasser über den Diplomjuristen:
    Diplomjurist: A lawyer after graduation from law school, similar to a J.D. in the United States. This is a freshly-coined term providing recent graduates with an easy-to-grasp degree. At this time, experienced lawyers are not Diplomjuristen because the degree did not exist when they graduated from law school.
    Ob man ihn so beschreiben darf, ohne jemanden zu kränken? Mal sehen, wie Obiter Dictum ihn definiert.


    Sonntag, den 31. Aug. 2008

    No Win Less Fee: Erfolgshonorar  

    .   Schon betrüblich, dass das Erfolgshonorar in den amerikanischen Rechtsordnungen nicht reformiert wird. Ein abstruses, dem Missbrauch Tür und Tor öffnendes Konzept wird statt dessen in das deutsche Recht eingefügt, das seine Honorarordnung so kurieren soll, wo gar kein gravierendes Problem erkennbar ist.

    Doppelt betrüblich wird es mit neuen Rechtsbegriffen im deutschen Erfolgshonorarrecht, die nicht einmal der deutschen Sprache entsprechen, wie in einer Darstellung im Anwaltsblatt.

    Ist es Denkfaulheit, wenn No Win, Less Fee ein Tatbestandsmerkmal im deutschen Recht wird? In welcher Rechtsordnung außer der deutschen spricht man eigentlich von No Win, Less Fee - einer Wortfügung, die zumindest im Amerikanischen nicht sauber nachvollziehbar ist.

    Ist die Welt nicht hinreichend gesegnet mit unverständlichen deutschen Termini wie Handy und Bodybag? Müssen sich Juristen, deren Tools of the Trade Worte in ihrer exakten Bedeutung sind, solchen Trends anschließen?


    Samstag, den 30. Aug. 2008

    Das Loch im Meer  

    .   Associates freuen sich über das erste lange Wochenende seit Anfang Mai. Zum Tag der Arbeit am Montag schließen selbst Kanzleien das ganze Wochenende.

    Nachdem Gustav ins karibische Wasserloch getreten ist und auf Hurrikanstärke 4 aufgetankt hat, kann sich Washington darauf einstellen, in wenigen Tagen noch einen freien Tag zu erleben.

    Ein Hurrikan im Golf von Mexiko richtet oft auch in der Hauptstadt Schaden an. Die Stromversorgung ist immer am meisten gefährdet, weil Bäume die Leitungen niederschlagen und Zufahrten in den Central Business District versperren können.


    Samstag, den 30. Aug. 2008

    Beweis ohne Worte  

    .   Aus dem Log: 19x.9x.60.34 anwalt.us - [12/Jux/2008:22:18:48 -0400] "GET /2005 HTTP/1.1" 200 1282278 "http://www.google.xt/search?hl=de&ie=UTF-8&q= welche+beweise+braucht+mein+chef+zur+ k%C3%BCndigung+bei+diebstahl&start=200&sa=N" "Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 6.0; AOL 9.0;)"


    Samstag, den 30. Aug. 2008

    Mad Cow vor Gericht  

    .   Die erste der folgenden Entscheidungen betrifft den Mad Cow-Fall, der die Presse irritiert. Warum soll ein Cowboy nicht seine Rinder auf BSE untersuchen dürften? Warum verbietet es ihm das Landwirtschaftsministerium? Das Gericht entscheidet im verwaltungsrechtlichen Verfahren, dass das Amt ein hundert Jahre altes Gesetz rechtmäßig anwendet.

    Die vom Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - dem U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündeten Entscheidungen vom 29. August 2008 lauten:
    1. 07-5173-1135720.pdf Creekstone Farms v. AGRI
    2. 06-1244-1135734.pdf Fabi Const Co Inc v. Secy Labor


    Freitag, den 29. Aug. 2008

    Anwaltsakten im Strafprozess  

    .   Die erste der heute verkündeten Entscheidungen des Bundesberufungsgerichts im ersten US-Bezirk in Neuengland betrifft die Frage, ob im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft auf Akten des Beklagtenanwaltes zugreifen darf. Der Fall betrifft die Anklage wegen einer Steuerhinterziehung im Rahmen einer Gesellschaft in den USA, die im IT-beriet und mit einer Briefkastenfirma in Bermuda zusammenarbeitete.
    1. 07-2095.01A: US v. Schussel
    2. 07-1828.01A: US v. Hernandez


    Freitag, den 29. Aug. 2008

    Freitag, den 29. Aug. 2008

    Urteil für Strafverteidiger  

    .   In Wirtschaftsstrafsachen versucht die Anklage des Bundes die Verteidigung zu erschweren, indem sie die Verwendung von Mitteln des Beklagten einschränkt. Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont entscheidet heute gegen die Bundesregierung und verwirft eine Anklage, weil die Staatsanwaltschaft derart schwerwiegende Eingriffe in die Verfassungsrechte der Beklagten nicht heilte:
      United States v. Stein


    Freitag, den 29. Aug. 2008

    Freitag, den 29. Aug. 2008

    Etappensieg für den Iran  

    MJW - Washington.   Das Urteil des Bundesberufungsgerichts für den Hauptstadtbezirk, Court of Appeals for the District of Columbia, vom 26. August 2008 läutet im seit 1982 andauernden Rechtsstreit McKesson Corporation, et al. v. Islamic Republic of Iran, Az. 07-7113, die nächste Runde ein. Das Gericht entschied zum fünften Mal über eine Berufung in diesem Verfahren.

    Die Klägerin ist ein amerikanisches Unternehmen, das sich an einer iranischen Gesellschaft beteiligt hatte. Sie behauptet, der Iran habe sie als Gesellschafterin kaltgestellt und Dividendenzahlungen verweigert. Für diese Enteignung, Expropriation, verlangt sie eine Entschädigung.

    In den vorhergehenden Entscheidungen hatte das Gericht bereits klargestellt, dass sich der Iran gemäß ^U^28USC 1605 (a)(2) im Verfahren nicht auf seine Immunität berufen kann, da er wegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Hier stellt das Gericht fest, dass - entgegen der Ansicht des erstinstanzlichen District Court for the District of Columbia - aus dem Freundschaftsvertrag zwischen den USA und dem Iran aus dem Jahr 1955, Treaty of Amity, Economic Relations and Consular Rights, kein Klagegrund, Cause of Action, hergeleitet werden kann.

    Article IV(2) des Freundschaftsvertrages sieht Entschädigungen für die Enteignung von Privatpersonen durch einen der Vertragsstaaten vor. Eine Cause of Action ist das nicht, weil das Wie der Entschädigung nicht geregelt ist. Grundsätzlich enthalten völkerrechtliche Verträge keine Rechte oder Ansprüche für Privatpersonen. Etwas anderes gilt nur in Fällen wie Artikel 30 des Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, der den Anspruch ausdrücklich festgelegt.

    Eine Cause of Action ist in Article IV(2) des Freundschaftsvertrages auch nicht implizit enthalten. Zwar hat der Supreme Court den Fünften Zusatzartikel zur Bundesverfassung als Cause of Action für Klagen auf Entschädigung nach Enteignungen ausgelegt. Aber während zu den Aufgaben der Gerichte die Gewährleistung und Durchsetzung verfassungsmäßger Rechte gehört, verwehrt ihnen die Gewaltenteilung die Ableitung einer Cause of Action durch Auslegung völkerrechtlicher Verträge. Die Durchsetzung der Regeln des Freundschaftsvertrages obliegt dem Präsidenten und dem Senat.


    Donnerstag, den 28. Aug. 2008

    Donnerstag, den 28. Aug. 2008

    Gold für 126 Jamaica Av.  

    .   Goldklauseln dienten der Preisanpassung. In einem alten Vertrag wurde sie mit Washingtoner Dekret undurchsetzbar. Später erlaubt Washington wieder den Goldbesitz sowie Goldklauseln in nachfolgenden Verträgen. Wie wirkt sich eine alte Goldklausel auf die Zession eines Altvertrages nach dem zweiten Dekret aus?

    Diese Frage ist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, wenn der Vertrag einseitig um 110 Jahre verlaengert werden darf und das Papiergeld nur 1/75. des Goldklauselwertes ausmacht.

    In einer lesenswerten und erfrischend verfassten Begründung erklärt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in Sachen 126 Jamaica Avenue, LLC v. S&R Playhouse Realty Co., Az. 07-3967, am 27. August 2008 die Merkmale der Novation und der Anforderungen an übereinstimmende Willenserklärungen im Vertragsrecht.


    Donnerstag, den 28. Aug. 2008

    Mittwoch, den 27. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Entscheidungen:
    1. 074286.U - US v. McGurk
    2. 074477.U - US v. Ellerbe
    3. 086316.U - Kearney v. Johnson
    4. 086466.U - Smith v. Pinson
    5. 086696.U - Clowers v. Ozmint
    6. 086716.U - Walker v. Newport News City Jail
    7. 086737.U - US v. Mays
    8. 086827.U - Neff v. Seacrist
    9. 086842.U - Johnson v. Haynes
    10. 086856.U - US v. Wright
    11. 086869.U - Dinkins v. Sumter County
    12. 086880.U - US v. Garland
    13. 086933.U - US v. Baker
    14. 086945.U - US v. Golden
    15. 087018.U - US v. Smart
    16. 087100.U - US v. Taylor
    17. 087103.U - US v. Luc
    18. 087162.U - Sigley v. McBride


    Mittwoch, den 27. Aug. 2008

    Mittwoch, den 27. Aug. 2008

    Der US-Prozess: Verfahren  

    .   Die Presse, doch auch Fachleute, stellen zahlreiche Begriffe aus dem amerikanischen Zivilprozess irreführend dar. Der Begriff des schriftlichen Verfahrens wird leichtfertig auf Summary Judgments angewandt, und aus dem Verdict der Geschworenen wird ein Urteil. Das Ausforschungsbeweisverfahren wird als Pre-Trial Discovery bezeichnet, als ob es eine Discovery im Trial gäbe. Als Flash- und PDF-Datei aus der Serie Fluglektüre finden sich einige wichtige Verfahrensschritte im US-Prozess hier:
    Die Darstellung ist noch nicht abgeschlossen. Leser dürfen gern auf Fehler und Unklarheiten hinweisen. Sie werden, mit Ausnahme des von US-Journalisten - nicht Juristen - gern benutzten e in Judgment gern berücksichtigt. [Zivilprozess,US-Prozess,USA-Klage,USA-Urteil,USA-Jury,USA-Richter,USA-Gericht ]


    Mittwoch, den 27. Aug. 2008

    Dienstag, den 26. Aug. 2008

    Dienstag, den 26. Aug. 2008

    Dienstag, den 26. Aug. 2008

    Dienstag, den 26. Aug. 2008

    Schriftliches Verfahren: Nein  

    .   Immer wieder vergleichen Referendare oder Praktikanten das Summary Judgment mit dem schriftlichen Verfahren im deutschen Prozess, selbst wenn sie schon viele amerikanische Urteile gründlich gelesen und schriftlich dargestellt haben. Es ist zum Verzweifeln.

    Bis der amerikanische Zivilprozess zum Summary Judgment gelangt, gibt es in der Regel viele Termine im Gericht und noch mehr zwischen den Parteien im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, an denen Anwälte, Parteien und Dritte beteiligt sind.

    Davor gab es vor allem die Schlüssigkeitsprüfung, danach kommt vor allem der Trial, das Verfahren vor den Geschworenen, die für die Beweiswürdigung und Subsumtion zuständig sind und ein Verdikt, kein Urteil, erlassen.

    Die Referendare berufen sich zu recht auf deutsche Literatur, die ins amerikanische Recht einführen soll. Selbst wenn dort vom schriftlichen Verfahren gesprochen wird, geht der Begriff an der Wirklichkeit des amerikanischen Prozesses vorbei. Er ist einfach ganz anders, total anders. Mal sehen, ob sich das hier klarer darstellen lässt.


    Montag, den 25. Aug. 2008

    Montag, den 25. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
    1. 072123.P - US v. M/V Sanctuary
    2. 072075.U - E.I. DuPont de Nemours v. Ampthill Rayon Workers
    3. 064642.U - US v. Hearne
    4. 065051.U - US v. McDaniel
    5. 065053.U - US v. Ageh
    6. 072062.U - Smith v. SSA
    7. 072137.U - Bredell v. Kempthorne
    8. 074355.U - US v. Copeland
    9. 074880.U - US v. Hunter
    10. 077090.U - US v. Diclemente
    11. 081047.U - Djoumgoue v. Mukasey
    12. 081083.U - Wilder v. Toyota Motor Credit Corporation
    13. 081085.U - Wilder v. Glass Health Association
    14. 081117.U - Wilder v. Gage
    15. 081372.U - Taylor v. Todd
    16. 081442.U - Dillahunt v. Clark
    17. 081575.U - In Re: Burnette
    18. 081725.U - Lamb v. Astrue
    19. 081734.U - Smith v. Charleston County School District
    20. 084325.U - US v. Bennett
    21. 084422.U - US v. York
    22. 084463.U - US v. Simmons


    Montag, den 25. Aug. 2008

    Montag, den 25. Aug. 2008

    Montag, den 25. Aug. 2008

    Einrede verwirkt  

    AR - Washington. Am 15. August 2008 entschied das Bundesberufungsgericht für den zweiten Bezirk in Sachen Frank Schipani et al. v. William S. McLeod et al., Az.06-5733-ev, dass Einreden verwirkt sind, wenn sie nicht bereits in der Klageerwiderung erklärt werden. Bei einem Autounfall wurden die Kläger geschädigt. Neben anderen Schädigern haftet der Beklagte Gallimore. Nach erstinstanzlichem Urteil muss er einen Betrag in Höhe seiner zehnprozentigen Haftung zahlen.

    Die Geschädigten greifen das erstinstanzliche Urteil an und verlangen den vollen Schadensersatz. Das Bundesberufungsgericht bestätigt sie und argumentiert, Gallimore hätte schon bei der Erwiderung die Haftung anderer Parteien wegen ihrer Unfallbeteiligung geltend machen müssen. Auch wenn keine Verhandlung vor der Jury erfolgt, sondern ein Summary Judgment vor dem Trial ergeht, kann der Beklagte sein Recht, Einreden geltend zu machen, verwirken.

    Der Wortlaut des New Yorker General Obligation Law ist zwar unklar. Das Gesetz lässt eine Anrechnung anderer Ansprüche zu, lässt aber den Zeitpunkt der Geltendmachung offen. Nach Auffassung des Bundesberufungsgerichts darf Gallimors Schweigen in der Erwiderung keinen materiellen Vorteil für ihn bedeuten.


    Montag, den 25. Aug. 2008

    20 Jahre EMail: Segen + Plage  

    .   Vor 20, 25 Jahren fiel es schwer, andere vom Nutzen der EMail zu überzeugen. Vor zehn Jahren waren die meisten Mandanten elektronisch erreichbar, ausser vielleicht einigen IT-Unternehmen, die dem Internet nicht trauten, weil sie wussten, wie die Wurst gemacht wird.

    Da EMail so selbstverständlich wurde, wirkt eine Prognose von 1993, EMail sei ein nützliches Werkzeug und würde daher bald auch von Anwälten eingesetzt, fast komisch. Damals gab es allerdings noch nicht das Internet für jedermann.

    October 1, 1993 article
    Wer keinen universitären oder militärischen Zugang zum Internet hatte, war Mitte der achtziger Jahre noch auf Bulletin Board Systeme angewiesen, später auf geschlossene Systeme wie Compuserve und America Online. Rechner mit 32 Kilobyte RAM-Speicher beherrschten Anwalt-EMails genauso gut wie heutige PCs mit mehreren Gigabyte, selbst wenn man Massenmails, wenn es sie schon gegeben hätte, nur auf ein Tonband hätte speichern können.

    Irgendwann machte dann die Nachricht die Runde, dass jemand Werbung per EMail versenden würde - ein rechter Schock! Heute kann man die EMail deshalb verwünschen, doch ist die prozessuale Gefahr der E-Discovery viel bedeutsamer:

    EMail ist wie anderes elektronisch Vorhandenes und Gespeichertes ein anerkanntes Beweismittel, und in den USA muss jeder im Ausforschungsbeweisverfahren alles herausgeben, was er im Laufe der Jahre und Jahrzehnte so versandt und empfangen hat. Wer von einem Rechtsstreit ahnt, bringt sich mit dem Löschen von EMails in enorme Gefahr und kann Ansprüche, Einreden, viel Geld und gar die Freiheit verlieren. [EMail,EDiscovery,Beweis ]


    Sonntag, den 24. Aug. 2008

    Sonntag, den 24. Aug. 2008

    Zu Recht gekündigt  

    MJW - Washington.   Der Mitarbeiter eines Unternehmens rundet auf Geschäftsreisen die Rechnungen großzügig auf und zahlt für Hamburger im Schnellrestaurant US$1.100. Der Revision fällt das auf und ihm wird gekündigt. Über den Vorfall berichtet eine E-Mail an 1.500 Angestellten. Außerdem verliert er Abfindungszahlungen und Aktienoptionen.

    Seine Klage wegen wegen übler Nachrede, Libel, und Vertragsbruch bleibt erfolglos, urteilt das Bundesberufungsgericht für den ersten Bezirk am 21. August 2008 in der Sache Alan S. Noonan v. Staples, Inc., Az. 07-2159.

    Nach dem Rechts von Massachusetts gilt eine Äußerung als Libel, wenn sie ehrenrührig, defamatory, und falsch ist. Falsch ist die E-Mail nicht, sie berichtet über einen wahren Vorfall. Allerdings kann auch eine wahre Aussage Libel sein, wenn sie mit böser Absicht, actual Malice, getätigt wurde, der Sprecher also mit rücksichtsloser Gleichgültigkeit, reckless Disregard, bezüglich der Wahrheit seiner Aussage handelte. Aber auch dafür bietet die E-Mail keine Anhaltspunkte.

    Die Aktienoptionen und Abfindungen hat die Beklagte ihrem ehemaligen Mitarbeiter zu Recht vorenthalten. Die Vereinbarungen über diese Zuwendungen sahen vor, dass sie im Fall einer außerordentlichen Kündigung, Termination for Cause, nicht greifen sollen, und legten Kündigungsgründe fest. Die Einschätzung der Beklagten, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, war nicht willkürlich, unberechenbar oder bösgläubig - arbitrary, capricious, or made in bad faith.


    Sonntag, den 24. Aug. 2008

    Sonntag, den 24. Aug. 2008

    Urteile vom Golf  

    .   Am Golf von Mexiko liegen den Staaten im fünften Bundesberufungsbezirk, dessen Gericht neben anderen Urteilen am 22. August 2008 eine Entscheidung im siebten Fall unten mit wichtigen Fragen zur Entwendung von Geschäftsgeheimnissen durch abgeworbenes Personal sowie zur unerlaubten Handlung des Eingriffs in fremde Geschäftsbeziehungen, tortious Interference, verkündete:
    1. 06-30559: Mapes v. Bishop
    2. 07-20200: USA v. Zavala
    3. 07-20488: N Amer Specialty Ins v. Royal Surplus Lines
    4. 07-10946: USA v. Chrisenberry
    5. 07-20881: Comeaux-Bisor v. YMCA
    6. 07-40998: USA v. Gomez
    7. 07-50832: Nova Consulting Group, Inc. v. Engineering Consulting Services, Ltd.08-10141: USA v. Contreras-Hernandez


    Samstag, den 23. Aug. 2008

    Demonym per Gesetz  

    MJW - Washington.   Wie nennt man die Bewohner des Commonwealth of Massachusetts? Massachusettseaner? Massachusettser?

    Die Frage nach dem korrekten Demonym schreit nach einer gesetzlichen Regelung. Die hat der Gesetzgeber von Massachusetts in Chapter 2, Section 35 der General Laws gefunden:
    Bay Staters shall be the official designation of citizens of the commonwealth.


    Samstag, den 23. Aug. 2008

    Krank und entlassen: Schadensersatz?  

    .   US-Banken zahlen schlecht und entsprechend sind ihre Leistungen. Ganz so schlimm wie in Jerilyn Lucas v. PyraMax Bank, FSB, Az. 07-2021, darf es jedoch nicht kommen, sonst wird die Fililanleiterin entlassen. Zu recht, entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 22. August 2008 mit einer 12-seitigen Begründung.

    Die Chefin berief sich auf Krankheit, Vergeltungssucht der Bank und andere Motive und focht ihre Kündigung an. Die Begründung stellt den Sachverhalt ausführlich dar und macht verständlich, wieviel ein Arbeitgeber hinnehmen muss, ohne sich wegen der Kündigung einem Schadensersatzanspruch auszusetzen.


    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Kein Markenschutz für Kakaobutter  

    MJW - Washington.   Mit der Frage, wie man generische und beschreibenede Marken erkennt, befasst sich das Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk in seinem Urteil vom 5. August 2008 in der Sache E.T. Browne Drug Co. v. Cococare Products, Inc.. Az. 06-4543. Beide Parteien stellen Produkte her, die Kakaobutter beinhalten.

    Für die Klägerin ist der Begriff Palmer's Cocoa Butter Formula, im Principal Register eingetragen. Darunter vertreibt sie ihre Ware. Außerdem steht für die Klägerin der Begriff Cocoa Butter Formula im Supplemental Register. Gegenüber der Beklagten macht sie markenrechtliche Ansprüche geltend, da diese Produkte unter dem Begriff Cococare Cocoa Butter Formula anbietet.

    Ob die Marke generisch ist, prüft das Gericht anhand des Primary Significance Test und fragt, ob der Begriff für den Konsumenten zuerst mit der Produktart oder mit dem Hersteller verbunden wird. Dabei lässt es sich von einer Umfrage überzeugen, die die Klägerin vorlegt. Danach verstehen Konsumenten den Begriff Cocoa Butter Formula nicht als Produktart im Bereich Kosmetikartikel.

    Das Gericht bejaht aber letztlich die Frage, ob der Begriff beschreibend ist. Ihm fehlt es am erforderlichen secondary Meaning, mit dem ein ansonsten beschreibender Begriff in den Schutzbereich des Markenrechts fällt. Ein Begriff hat dann secondary Meaning, wenn er nicht nur eine Eigenschaft des Produkts wiedergibt, sondern beim Verbraucher eine Vorstellung von der Herkunft des Produkts entstehen lässt. Den Beweis hierfür bleibt die Klägerin schuldig.


    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Freitag, den 22. Aug. 2008

    TV-Lektion im Strafrecht  

    MJW - Washington.   Amerikanische Anwaltsserien taugen durchaus, um Besonderheiten des amerikanischen Rechtssystems zu studieren. In der Episode Trial of the Century der Serie Boston Legal vertreten die von William Shatner und James Spader gespielten Anwälte Denny Crane und Alan Shore zwei Brüder, die wegen Mordes angeklagt sind. Um der Verurteilung zu entgehen, schicken sie die Angeklagten in den Zeugenstand, dort belasten sie sich gegenseitig. Die Jury kann nicht entscheiden, wer den Mord begangen hat, und spricht beide frei. In der Schlussszene gratulieren sich Crane und Shore zu ihrem Erfolg, der zustande kam, obwohl sie ihre Mandanten zum Meineid angestiftet haben.

    Der deutsche Strafrechtler wundert sich. Wie kann ein Angeklagter überhaupt Meineid begehen? Und muss lernen: im amerikanischen Strafprozess gelten andere Regeln.

    Der Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare ist im fünften Zusatzartikel zur Bundesverfassung verankert. Wenn sich der Angeklagte aber im Kreuzverhör vernehmen lässt, unterliegt er denselben Regeln wie ein gewöhnlicher Zeuge. Die Figur der Einlassung des deutschen Strafprozessrechts, die streng genommen auch kein Beweismittel ist, existiert nicht. Der Angeklagte kann sich, wenn er sich einmal ins Kreuzverhör begeben hat, nicht mehr auf den fünften Zusatzartikel berufen, soweit es das Beweisthema betrifft. Also unterliegt er, wie jeder Zeuge, der Wahrheitspflicht. Hält er sich nicht daran, begeht er einen Meineid, Perjury. Das Strafrecht des Bundes droht ihm in 18 USC §1621 eine Geldstrafe oder eine Haft von bis zu fünf Jahren an.


    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Urteile im 3. Bezirk der USA  

    .   Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute u.a. gegen Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten und aus religiösen Gründen dem Staat über ihre Fortschritte nicht berichten wollen:
    1. Az.: 06-3090, Combs v. Homer Ctr Sch District: PDF-Datei
    2. Az.: 06-3090, Combs v. Homer Ctr Sch District: PDF-Datei
    3. Az.: 05-5017, Whitfield v. Radian Guaranty Inc: PDF-Datei



    Urteile in Neuengland mit EMail  

    .   Am 21. August 2008 verkündete das Bundesberufungsgericht für Teile Neuenglands und Puerto Rico, der United States Court of Appeals for the First Circuit die folgenden Entscheidungen, von denen die letzte die Auswirkungen einer Kündigung mit behaupteteter verleumderischer Wirkung aufgrund einer EMailnachricht an die gesamte Belegschaft betrifft:
    1. 07-1968.01A: Lordes v. Mukasey
    2. 07-1198.01A: Gonzalez-Rucci v. US Immigration & Naturalization Service
    3. 07-1215.01A: US v. Brandao
    4. 07-1215.01A: US v. MonteirO
    5. 07-1293.01A: US v. Lipscomb
    6. 07-1512.01A: US v. Pimentel
    7. 07-1709.01A: ING Insurance SA v. Pagan-Sanchez
    8. 07-1834.01A: US v. McKenzie
    9. 07-2159.01A: Noonan v. Staples, Inc.


    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Donnerstag, den 21. Aug. 2008

    Donnerstag, den 21. Aug. 2008

    Donnerstag, den 21. Aug. 2008

    Mittwoch, den 20. Aug. 2008

    Mittwoch, den 20. Aug. 2008

    Nichts ist nichts: Anspruch bleibt  

    .   Kann sich ein Thunfischanbieter gegen eine Klage wegen Nahrungsmittelbeschwerden damit verteidigen, dass das Bundesnahrungsamt FDA bewusst nichts tut und seine Entscheidung den einzelstaatlichen Anspruch über die Supremacy Clause der Bundesverfassung annulliert? Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA meint Deborah Fellner v. Tri-Union Seafeeds, LLC, Az. 07-1238, in Sachen am 19. August 2008: Nein.

    Wenn einzelstaatliches Recht gilt, solange der Bund nicht mit einer Regelung einschreitet, kann die Untätigkeit des Bundes, auch wenn er seine Entscheidung schriftlich bestätigt, keinen Vorrang beanspruchen.


    Mittwoch, den 20. Aug. 2008

    Dienstag, den 19. Aug. 2008

    Dienstag, den 19. Aug. 2008

    Gefährlicher 11. Bezirk  

    .   Der elfte Berufungsgerichtsbezirk erinnert mit zwei Entscheidungen vom 19. August 2008 an Gefahren, die dem legalen oder illegalen Besucher der USA drohen:
    1. Maria D. Garcia v. Vanguard Car Rental 07-12235
    2. USA v. Victor Gonzalo Vega-Castillo 07-12141
    Der erste Fall betrifft die minimale Versicherung von Mietwagen und die Präklusion einzelstaatlicher Schadensersatzansprüche bei der Wirkung eines Bundesgesetzes zur Mietwagenversicherungsregelung. Der zweite Fall betrifft die wiederholte illegale Einreise in die USA und die resultierende Haftstrafe von mehr als 80 Monaten.


    Dienstag, den 19. Aug. 2008

    Dienstag, den 19. Aug. 2008

    E-Discovery: Geheimnis gelüftet  

    .   E-Discovery ist manchem Anwalt noch ein Buch mit sieben Siegeln. Von Discovery hat man vielleicht gehört. Das ist das Ausforschungsbeweisverfahren. Mit ihm sammeln die Parteien in den USA Beweise vor dem Verfahren mit den Geschworenen, dem Trial mit der Jury. Jeder, auch ein Dritter, muss jedem alles irgendwie Relevante herausgeben.

    Zu solchen Beweisen gehört auch die elektronisch gespeicherte Information. Manche Gerichte halten selbst das im RAM-Speicher flüchtig Festgehaltene für vorlagepflichtig. Gerade dieses Beispiel sollte verdeutlichen, wie hoch die Anforderungen an die E-Discovery sind.

    Zahlreiche Dienstleister bieten sich zur Unterstützung von Kanzleien an. ELaw Exchange ist eine für Recherchen zum Thema nützliche Quelle. Sie weist Gesetze und Gesetzesentwürfe sowie Präzedenzfälle für die über 50 Rechtsordnungen der USA nach. Sie verweist auf Dienstleister und bietet Literatur zu Praxisfragen der E-Discovery in den USA. Damit bringt sie Licht ins Dunkel und kann auch dem in der E-Discovery erfahrenen Anwalt noch nützlich sein.

    Nachtrag: Nach Abschluss des Berichts trifft mit der neuen RIW eine Werbebeilage zu Abbo Junkers Buch Electronic Discovery gegen deutsche Unternehmen, ein, 2008, 104 S. vom Recht und Wirtschaft-Verlag. Viele von Praktikern in den USA verwandte Handbücher zur E-Discovery haben 1000 oder mehr Seiten. Junkers Buch geht jedoch auf Fragen des internationalen Privat- und Prozessrechts sowie des Völker- und Datenschutzrechts ein. Im internationalen Verfahren dürfte es eine unverzichtbare Abrundung des Themas darstellen. [Discovery, E-Discovery, Prozessrecht, US-Prozess ]


    Montag, den 18. Aug. 2008

    Montag, den 18. Aug. 2008

    Montag, den 18. Aug. 2008

    Fax-Spam-Klage fällt  

    .   Faxspam löst nach dem Telephone Consumer Protection Act, 47 USC §227 einen Schadensersatzanspruch aus. Können sich seine Opfer mit einer Sammelklage wehren? Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA prüfte diese Frage am 14. August 2008 in Sachen Gene and Gene LLC v. BioPay LLC et al., Az. 07-30195.

    Da das Gesetz mit den Durchführungsbestimmungen der Federal Communications Commission in Washington bei bestehender Geschäftsbeziehung ein unerwünschtes Fax nicht als Spam bezeichnet und eine klassenweite Feststellung der von der FCC in 7 FCCR 8752 (1992) fingierten Zustimmung zum Erhalt unwahrscheinlich ist, erlaubt das Gericht keine Sammelklage. [Faxspam, Fiktion, Sammelklage ]


    Sonntag, den 17. Aug. 2008

    US-Gericht kein Weltgericht  

    .   Amerikanische und ausländische DRAM-Hersteller wie Infineon gewannen am 14. August 2008 eine Kartellklage. Ein britischer DRAM-Kunde verklagte sie in den USA wegen wettbewerbswidrig verteuerter Speicherchips.

    Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks prüfte in In re: Dynamic Random Access Memory (DRAM) Antitrust Litigation, Az. 06-15636, die Zuständigkeit der US-Gerichte bei vornehmlich im Ausland feststellbaren Wirkungen eines Kartellverstoßes.

    Es entschied, dass die Zuständigkeitsbegrenzung des Foreign Trade Antitrust Improvement Act of 1982, 15 USC §6a, nach dem Präzedenzfall F. Hoffmann-La Roche Ltd. v. Empagran S.A., 542 US 155 (2004), genau auf diesen Sachverhalt zugeschnitten ist [Kartellrecht, Sherman Act, DRAM, Antitrust ]


    Sonntag, den 17. Aug. 2008

    Open Source-Lizenz einklagbar  

    .   Modellbahnsteuersoftware mit einer Open Source-Lizenz fand den Weg in ein kommerzielles Produkt. Welche Rechte hat der Programmierer, dessen Artistic License der Nutzung entgegensteht, in den USA? Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks erklärt die Grundlagen:
    The heart of the argument on appeal concerns whether the terms of the Artistic License are conditions of, or merely covenants to, the copyright license. Generally, a Acopyright owner who grants a nonexclusive license to use his copyrighted material waives his right to sue the licensee for copyright infringement and can sue only for breach of contract. … If, however, a license is limited in scope and the licensee acts outside the scope, the licensor can bring an action for copyright infringement. … Thus, if the terms of the Artistic License allegedly violated are both covenants and conditions, they may serve to limit the scope of the license and are governed by copyright law. If they are merely covenants, by contrast, they are governed by contract law. aaO 10.
    Am 13. August 2008 verwarf es die untergerichtliche Entscheidung, die einen Urheberrechtsverstoß bei der Artistic License für unmöglich hielt. Selbst wenn der kostenlose Vertrieb keine Grundlage für einen Schadensersatzanspruch bietet, sind die Nutzungsbedingungen der Lizenz einklagbar, auch mit einer Unterlassungsantrag, urteilte der Washingtoner United States Court of Appeals for the Federal Circuit im Fall Robert Jacobsen v. Matthew Katzer et al., Az. 08-1001. [Artistic License, Open Source, Copyright, Urheberrecht, Lizenzverletzung ]


    Sonntag, den 17. Aug. 2008

    Bundesbezirksberufungsgericht  

    .   Zwölf US-Gerichte entsprechen den deutschen OLGs. Eines bedient die gesamten USA. Das Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, besitzt Sonderzuständigkeiten, beispielsweise im IP- und Zollrecht. Sein Sitz ist Washington, DC, wo auch das Bundesberufungsgericht für den Hauptstadtbezirk mit dem kleinsten Amtsbezirk der USA wirkt. Am 15. August 2008 verkündete es diese Entscheidungen:
    1. AG v. Peake
    2. Prasco v. Medicus Pharmaceutical Corp.
    3. Brady Construction Innovations Inc. v. Perfect Wall Inc.
    4. Brady Construction Innovations Inc. v. CA. Expanded Metal Products Co.


    Samstag, den 16. Aug. 2008

    Urteile vom Pazifik  

    .   Inland ist Ausland, folgt aus dem Begriff foreign in vielen amerikanischen Gesetzen. Historisch grenzten sich die Einzelstaaten der USA voneinander ab. Erst als die Bundesverfassung mit der Commerce Clause die Grenzen öffnet, kommt es zur Liberalisierung im Handel. Die gesetzliche und politische Abgrenzung bleibt jedoch seit mehr als 200 Jahren auf vielerlei Weisen bestehen.

    Unter den Urteil des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks vom 15. August 2008 befindet sich ein Urteil, das den einzelstaatlichen Schutz im Verkehr mit Alkoholika erörtert und eine Verletzung der Commerce Clause zugunsten des landesweit operierenden Großhändlers Costco bestätigt:
    1. Tilcock v. Budge
    2. USA v. Straub
    3. USA v. Ganoe
    4. Costco v. Hoen
    5. USA v. Ressam


    Samstag, den 16. Aug. 2008

    Steuerberatung in den USA  

    .   Familienmitglieder und Rechtsanwälte dürfen Steuerzahler beim IRS vertreten. Der Finanzminister darf ihnen die Vertretung verbieten, tut es jedoch nicht. Hingegen schränkt er die Steuerberater in der Vertretungsberechtigung ein.

    Ein Steuerberater wehrt sich gegen die Verordnung, mit der das Schatzamt das Gesetz umsetzt. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks erklärt am 15. August 2008 in Patrick Wright v. Mark Everson, Az. 07-13167, dass das Treasury Department sein Ermessen nicht missbraucht hat. [Gesetzgebung, Verordnungsgebung ]


    Freitag, den 15. Aug. 2008

    Freitag, den 15. Aug. 2008

    Freitag, den 15. Aug. 2008

    Freitag, den 15. Aug. 2008

    Freitag, den 15. Aug. 2008

    Jury v. Richter  

    .   Ein Drogenheini flieht, wird von der Polizei bös verkloppt, verklagt sie und gewinnt vor der Jury $250000 Strafschadensersatz. Vieles erscheint so typisch. Typisch ist auch der nächste Schritt.

    Noch in derselben Instanz reduziert der Richter das Verdikt der Zivilgeschworenen auf einen Remittitur-Antrag hin auf $90000. Beide Parteien gehen in die Berufung, und der Kläger gewinnt.

    Die Reduzierung eines Schadensersatzanspruches ist in den USA typisch. Ebenso kann mit dem Strafschadensersatzersatz, punitive Damages, verfahren werden. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks, das immer anschaulich berichtet, erklärt Fakten und Recht am 14. August 2008 in Jeremy Kunz v. Richard DeFelice et al,, Az. 06-3827.


    Freitag, den 15. Aug. 2008

    Donnerstag, den 14. Aug. 2008

    Donnerstag, den 14. Aug. 2008

    Grace, Lapse, Reinstatement  

    .   Im Zweitmarkt für Lebensversicherungen ist nichts wichtiger, als die Police am Leben zu halten. Die Zahl der von Versicherern in den USA stornierten Policen überrascht. Meist werden sie als beendet bezeichnet, weil fällige Prämien nicht gutgeschrieben wurden. Der Versicherer freut sich; er braucht nicht zu befürchten, dass ein Zweitmarkterwerber finanzkräftiger als der Durchschnitt der Versicherten ist und die aktuarisch ermittelte Ausfallquote vermiest.

    In der Regel muss der Stornierung nach Vertrag oder Gesetz neben der Prämienrechnung eine Grace Notice und eine Lapse Notice vorausgehen. Immer wieder finden sich rechtliche Schwachpunkte in solchen Mahnungen. Dennoch ist die Wiedereinsetzung nicht einfach.

    Man kann Versicherern nicht pauschal unterstellen, sie würden bewusst Versicherte oder Policenerwerber im Markt der Life Settlements nicht deutlich auf die Gefahr des Investitionsverlustes hinweisen. Doch wehren sie sich mit Händen und Füßen gegen das Reinstatement. Selbst der nachgewiesene Versand an falsche Personen oder Anschriften veranlasst sie nicht ohne weiteres zur bedingungslosen Wiedereinsetzung.

    Selbst wenn sie zur Wiedereinsetzung bereit sind, verbinden sie ihr Angebot oft mit der Bedingung einer zweijährigen Probezeit, also erheblichem Risiko für den Inhaber der Police. Kein Wunder, dass ein Reinstatement-Verfahren schnell $10000 Gutachter- und Anwaltskosten auslösen kann. [Zweitmarkt, Life Settlements, Police, Policy, Life Insurance ]


    Mittwoch, den 13. Aug. 2008

    Urteile in Neuengland  

    .   Am 12. August 2008 verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Neuengland diese Entscheidungen:
    1. 06-2061.01A : US v. Diaz-Fontanez
    2. 06-2481.01A : US v. Beatty
    3. 08-1305.01A : Naser Jewelers, Inc. v. City of Concord
    Das erste Urteil betrifft einen strafrechtlichen Sachverhalt aus Puerto Rico. Die Insel liegt im ersten US-Berufungsbezirk. Das dritte behandelt Fragen einstweiligen Maßnahmen im Zusammenhang mit einer städtischen Bausatzung aus Concord, New Hampshire, die bestimmte Leuchtreklame verbietet.


    Mittwoch, den 13. Aug. 2008

    Mittwoch, den 13. Aug. 2008

    David und Goliath der US-Gerichte  

    .   Groß oder klein - was bedeutet das bei Gerichtsbezirken? Geographisch bedient der Circuit Court in Washington, DC am wenigsten Fläche und der in San Francisco das größte Territorium.

    Im Ninth Circuit liegen auch die meisten Staaten: Alaska, Arizona, Hawaii, Idaho, Kalifornien, Montana, Nevada, Oregon und Washington sowie die Nichtstaaten Guam und Mariana Inseln. Im Sprengel des United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit liegt nur die Hauptstadt, die kein Staat ist.

    Eine für Richter ungerechte Verteilung? In Washington, DC landen aus den gesamten USA die meisten Fälle mit landesweiter Bedeutung. Daher wird der DC Circuit oft als zweithöchstes Gericht der USA bezeichnet, und ehemalige Richter dieses Gerichts sind im Supreme Court in Washington überrepräsentiert.

    Zudem hat er eine bessere Entscheidungsdatenbank als der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit. Dieser Vergleich ignoriert den ebenfalls in der Hauptstadt gelegenen United States Court of Appeals for the Federal Circuit mit seiner besonderen sachlichen Zuständigkeit und landesweiter Kompetenz.


    Dienstag, den 12. Aug. 2008

    Dienstag, den 12. Aug. 2008

    Urteile im 3. Bezirk der USA  

    Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute:
      Az.: 07-3164, Goode v. Phila: PDF-Datei
    neben weieren als unpublished bezeichneten Entscheidungen.


    Dienstag, den 12. Aug. 2008

    Dienstag, den 12. Aug. 2008

    Dienstag, den 12. Aug. 2008

    Verschlusssache: Under Seal  

    .   Jeder kann jede Gerichtsakte einsehen. Das ist der Grundsatz. Die Ausnahmen sind nicht so klar. Unbekannte können als "John and Jane Does" verklagt werden. Manche Verfahren sind nichtöffentlich. Manche Urteile, Anlagen zu Urteilen oder Klagen werden under Seal als Verschlusssache behandelt. Wie steht es um Pseudonyme, um die Aufhebung von Verschlussbeschlüssen?

    Für die letzte Frage gibt es keine Prozessbestimmung. Sie ist mit der der Pseudonyme verwandt. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks beurteilte erstmalig am 12. August 2008 in Sachen Sealed Plaintiff v. Sealed Defendant #1, Az. 06-1590, das Recht, unter bestimmten Umständen als Kläger nicht mit eigenem Namen aufzutreten:
    This appeal presents questions of first impression for our Court: (1) Under what circumstances may a plaintiff file a complaint using a pseudonym? and (2) What standard governs our review of a district court's decision to permit or deny a request to file under a pseudonym?
    Das Gericht etabliert für den zweiten US-Bezirk das Erfordernis einer Interessensabwägung. Der Schutz der Privatheit ist gegen das Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft darüber, wer ihre Gerichte nutzt, abzuwägen. Die Abwägung erfolgt im Rahmen einer Ermessensausübung, die vom Obergericht nachprüfbar ist.


    Dienstag, den 12. Aug. 2008

    Montag, den 11. Aug. 2008

    Urteile im 4. US-Bezirk: Asyl u.a.  

    .   Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
    1. 071373.P - Anim v. Mukasey
    2. 074766.U - US v. Pardue
    3. 075110.U - US v. Allen
    4. 086274.U - US v. Jackson
    5. 086639.U - Noe v. McFadden
    6. 086650.U - US v. Braxton
    7. 086666.U - Doe v. South Carolina Department of Corrections
    8. 086722.U - Becker v. Hudson
    9. 086748.U - White v. Francis
    10. 086749.U - Akinro v. Maher
    11. 086785.U - US v. Newsome
    12. 086852.U - Westberry v. Bazzle
    13. 086863.U - US v. Lucas
    14. 086904.U - US v. Arena
    15. 086918.U - US v. Pena
    16. 086952.U - Williams v. Ozmint
    17. 086986.U - US v. Dawson
    18. 086997.U - US v. Slupkowski
    Die erste Entscheidung betrifft einen Asylantrag nach der UN-Antifolterkonvention, wegen politischer Verfolgung von Englischsprachigen in Kamerun. Die weiteren verkündeten Entscheidungen gelten als unveröffentlichte unpublished Opinions.


    Montag, den 11. Aug. 2008

    Montag, den 11. Aug. 2008

    Postbank: Ungehackt  

    .   Nicht alles, was wie ein Online-Einbruch aussieht, ist auch einer. Wer im Ausland sitzt - Urlauber beispielsweise - kann sich allerdings als Postbank-Kunde lange Gedanken machen, bis sich die Sache aufklärt.

    Falsche TAN, unechter Dauerauftrag - Fehlbuchung, offline, stornierbar und aufklärbar, erklärt der freundliche und kompetente Postbank-Sachbearbeiter. Das ging zügig und erfreulich.

    Bis der Kunde im Ausland jedoch herausfindet, wo man Fehlbuchungen meldet, kann Zeit vergehen. Aus den USA lassen sich bestimmte Service-Nummern der Post nicht erreichen. Auf EMail vom Freitag ist am Montag keine Reaktion zu melden. Auf ein Fax nach Stunden ebenfalls nicht.

    Glücklicherweise konnte ein Referendar in Deutschland die 800-Servicenummer erreichen, die aus den USA unanwählbar ist, und eine besondere Serviceverbindung erfahren, die Washington mit Frankfurt verbindet. Dann ging's schnell bergauf.

    Wieder einmal also: Danke, Postbank! Dieses Mal nach einer positiven Erfahrung.


    Montag, den 11. Aug. 2008

    Montag, den 11. Aug. 2008

    Cloud Video legal, Audio auch?  

    .   Verletzen Aufnahme-, Speicher- und Abspielgeräte die Urheberrechte von Film- und Fernsehanbietern? Ist die Frage bei einem im Haushalt eingerichteten TiVo-Gerät anders zu beurteilen als bei einer Anlage, die extern von einem Drittanbieter unterhalten wird?

    Auch im Audio-Bereich spielt die Cloud-Technik eine rechtlich nicht abschließend geklärte Rolle. Entgegen der Auffassung der Videoanbieter, die eine solche RS-DVR-Anlage als urheberrechtsverletzend ansehen und mit einer Unterlassungs- und Feststellungsklage die Nutzung verbieten lassen wollten und vor dem Untergericht auf offene Ohren stießen, gewann der Cloud-Anbieter am 4. August 2008 in der Revision.

    Nach Berücksichtigung zahlreicher Schriftsätze - darunter auch von Interessenverbänden, die als amici curiae dem Bundesberufungsgericht der zweiten Instanz ihre Ansichten vortragen durften, - entschied es in The Cartoon Network LP et al. v. Twentieth Century Fox Film Corporation et al., Az. 05-16151, dass Anlagen und Nutzung dieser Art mit dem Urheberrecht vereinbar sind. Eine vergleichbare Frage stellt sich im Audio-Bereich.

    Dort wird das Unternehmen MP3Tunes, das von Kunden erworbene Tonwerke zum Abruf auf vielerlei Abspielgeräten bereithält, von EMI bei vergleichbarer Faktenlage verklagt. Ausschlaggebend ist, dass die Pufferspeicherung keine Kopie des Anbieters darstellt und der Abruf nur vom Kunden erfolgt, der den Puffer einrichtet und die von ihm erworbenen Werke für seine eigene Nutzung beim Anbieter speichert.[Urheberrecht, Copyright, Cloud, Video, Audio, RS-DVR, TiVo, CableVision, MP3Tunes]


    Sonntag, den 10. Aug. 2008

    Gesellschaftsrecht light?  

    AR - Washington. Parallelen erkennt man im Gesellschaftsrecht des District of Columbia und im deutschen Gesellschaftsrecht kaum. Bei der Haftung vor der Eintragung der Gesellschaft beim Handelsregister ist die Rechtslage noch vergleichbar. Hier haftet der Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten, die er eingeht.

    Doch schon bei der Eintragung ins Handelsregister scheiden sich die Rechtsordnungen. Als juristische Person geht nur die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen mit Dritten ein. Deshalb interessiert es hier auch niemanden, wer die Gesellschafter sind; diese werden in den Articles of Incorporation, die beim Handelsregister einzureichen sind, nicht genannt. und treten der Gesellschaft ohnehin erst mit der Gründungsversammlung bei.

    Ebenso wenig hat es die Öffentlichkeit zu interessieren, wie sich die internen Verhältnisse der Gesellschaft ausgestalten. Diese By-Laws werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Im Handelsregister angezeigt wird das satzungsmäßige Kapital der Gesellschaft. Als Stammkapital reichen hier nur $1.000 aus. Diese geringe Haftungssumme ist vergleichbar mit den deutschen Diskussionen zum MoMiG über eine GmbH light.

    Doch wo bleibt hierbei der Gläubigerschutz, der im deutschem Recht als flankierender Schutz des Gesellschaftsrechts für Vertragsverhältnisse mit Gesellschaften ausgestaltet ist? Dieser ergibt sich hier nicht aus der Haftung des Geschäftsführers, welche in den USA verschwindend gering ist. Ein piercing the corporate Veil, also eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter, entsteht, wenn nicht strikt zwischen privatem Vermögen und Interessen und der Gesellschaft getrennt wird, aber auch nur dann, wenn der Gesellschafter die Corporation als sein alter ego missbraucht oder die Muttergesellschaft die Geschicke der hundertprozentigen Tochter falsch lenkt.

    Für den Schutz der eigenen Interessen wird in den USA nicht primär auf das Gesellschaftsrecht zurückgegriffen. Dieses stellt lediglich die Rahmenbedingungen her. Vielmehr wird es der Privatautonomie überlassen, die eigenen vertraglichen Interessen zu schützen. Deshalb empfehlen sich Vertragsklauseln, die eine Haftung der Gesellschafter begründen, Vorkasse oder Letter of Credit vorsehen oder eine Bürgschaft fordern. Dies wird von deutschen Vertragspartnern häufig übersehen, da in Deutschland ein umfassender Gläubigerschutz kraft Gesetzes schon aus Gesellschafts-, Straf-, und Insolvenzrecht besteht.


    Samstag, den 09. Aug. 2008

    Urteile im 3. Bezirk der USA  

    .   Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied am 8. August 2008:
    1. Az.: 07-1116, TSG Inc v. US EPA: PDF-Datei
    2. Az.: 07-1048, USA v. Goldberg: PDF-Datei
    3. Az.: 06-5006, Pell v. EI DuPont de Nemours: PDF-Datei
    Das DuPont-Urteil behandelt die Frage der Auswirkungen einer Verschmelzung von Unternehmen auf Betriebsrenten. DuPont hatte sich in der ERISA-Planung bei einer M&A-Transaktion vertan und muss nun nachzahlen.


    Samstag, den 09. Aug. 2008

    Hacker in Postbank  

    .   Urlaubszeiten sind gut für Hacker. Schnell einen Dauerauftrag auf fremdem Postbank-Konto eingerichtet - und mit etwas Glück ist der Inhaber unterwegs und bemerkt die Abbuchungen nicht. Den Muellers - welchen eigentlich? - in Mönchengladbach war dieses Glück gleich zwei Mal hold.

    Dass die Postbank dem verblüfften Inhaber des Online-Kontos keinen offensichtlichen Weg zur Meldung des Angriffs weist, ist erstaunlich. Dass ein Dauerauftrag mit einer anscheinend unbekannten TAN erteilt werden kann, ist verwunderlich.

    Dass Kontoverbindungen wie in Amerika aus Sicherheitsgründen üblich nie veröffentlicht wurden, nicht im Browser. sondern im Kopf gespeichert sind und das teure Postbank-Konto doch geknackt werden kann, verwundert weniger. Sicherheitsspezialisten halten Obscurity zwar nicht für unnütz, doch bietet sie allein keine Sicherheit. Schon fast kriminell erscheint deshalb die PIN von lediglich fünf Zeichen, die die Postbank vorschreibt.

    Eine Kontonummer, eine fünfstellige PIN erraten - das erfordert nicht einmal einen Profi-Hacker. Danke, Postbank.

    Nachtrag 11. August 2008: Die Postbank wird auf Umwegen gefunden und klärt kompetent auf: Bericht.

    Nachtrag 3. September 2008: Heute trifft von der Postbank ein aufklärendes Entschuldigungsschreiben ein. In Stil und Inhalt übertrifft es an Kundenfreundlichkeit alles, was man je von einer US-Bank erhoffen dürfte. Deutschland als Service-Wüste - das scheint auf die Postbank nicht zuzutreffen. Im Gegenteil. Und böse Muellers gibt's in Moenchengladbach auch nicht.


    Samstag, den 09. Aug. 2008

    Blutige Todesurkunde unprofessionell  

    .   Eine bluttriefende Todesurkunde illustriert Misstände im Autopsie-Zentrum von Massachusetts. Sie wurde neben anderen Vorfällen zum Kündigungsauslöser. Der entlassene Arzt verklagt das Zentrum, da er sich wegen seiner Kritik an Missständen für ein Opfer von Vorwänden hält. Das für Neuengland zuständige Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks hält die Klagabweisung aufrecht.

    In Sachen Abraham Philip v. John Cronin, Az. 06-1860, erklärt es am 7. August 2008 ausführlich die gruseligen Fakten und Meinungsfreiheitsansprüche, die jedoch wegen der vom Zentrum als amtlicher Stelle zu Recht behaupteten Immunität bedeutungslos werden.


    Samstag, den 09. Aug. 2008

    Die 888 Corporation  

    .   Es muss eine 888-Corporation sein, meint der Mandant: Was ich damit anfangen werde, entscheide ich später. Wenn noch weitere Anfragen dieser Art kommen, setzen wir das Honorar für die Articles of Incorporation und das sofortige Einreichen beim Handelsregister pauschal auf $888.

    Wir wollen ja schließlich glückliche Mandanten. Nur das Mindestkapital, das können wir nicht auf $888 heruntersetzen; da zieht der Gesetzgeber nicht mit. $8888 ist vielleicht etwas zuviel für jemanden, der noch gar nicht weiß, was er mit der Glücksgesellschaft unternehmen will. In die Kanzlei kommen muss der Mandant jedenfalls nicht; wir können acht Mitarbeiter ganz achtsam die Gründungsurkunde unterzeichnen lassen.


    Samstag, den 09. Aug. 2008

    Urteile in Neuengland  

    Heute verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Neuengland diese Entscheidungen:
    1. 06-2061.01A : US v. Diaz-Fontanez
    2. 07-2230.01A : Sinurat v. Mukasey
    3. 07-2395.01A : Kouvchinov v. Parametric Tech
    Errata sind hier ausgeklammert.


    Samstag, den 09. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
    1. 061826.U - Ayres v. Mayor and City Council
    2. 072006.U - Liu v. Mukasey
    3. 072136.U - Mesgun v. Mukasey
    4. 086078.U - Smith v. Governor
    5. 086285.U - US v. Giron
    6. 086350.U - Williams v. US
    7. 086372.U - Edwards v. Johnson
    8. 086386.U - Thomas v. Johnson
    9. 086389.U - Thomas v. Johnson
    10. 086422.U - Vannatter v. Bazzle
    11. 086426.U - Porter v. Snyder
    12. 086480.U - Simba v. Kenworthy
    13. 086484.U - US v. Rudd
    14. 086497.U - Miller v. Wood
    15. 086542.U - Robinson v. Taylor
    16. 086543.U - Straws v. WIS News
    17. 086561.U - US v. Bailey
    18. 086598.U - US v. Griffith


    Freitag, den 08. Aug. 2008

    Urteil von heute: Mismanagement  

    .   Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - der United States Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündete heute nur diese Entscheidung:
      07-7108-1132167.pdf Pirelli Armstrong v. Raines, Franklin D.
    Der Fall betrifft das Recht von Gesellschaftern der Fannie Mae, Schadensersatz wegen Mismanagements zu verlangen. Das Gericht bestätigt die untergerichtliche Klagabweisung aufgrund der von den Klägern nicht erfüllten Klagevoraussetzung, ihre Ansprüche zunächst dem Aufsichtsrat des verklagten Unternehmens nach dem Recht von Delaware zu unterbreiten.


    Freitag, den 08. Aug. 2008

    Freitag, den 08. Aug. 2008

    Recht der Ringe  

    USOC im Central Business District

    AR - Washington.   Während sich die Olympioniken in Beijing Sorgen um den Schutz ihrer Gesundheit machen, kann das Internationale Olympische Komitee, IOK, ein gewöhnlicher Verein nach Artikel 60 des schweizerischen Zivilgesetzbuchs, ganz sorglos sein - der Schutz seiner Marken und Symbole ist in Deutschland und in den USA gewährleistet.

    In Deutschland werden die Begriffe Olympia und änliche Bezeichnungen, sowie das Emblem durch das 2004 erlassene OlympSchG geschützt. Ohne die Zustimmung der Rechtsinhaber kann hier weder der Begriff Olympia oder eine entsprechende Wortgruppe noch das Symbol der Olympiade für Werbezwecke verwendet werden. Sanktioniert wird die unlautere Verwendung nach dem OlypSchG durch Unterlassungsansprüche, Schadensersatz oder gar der Vernichtung der zu unrecht bezeichneten Gegenstände. Die spezialgesetzliche Regelung geht in Deutschland weiter als nach dem MarkenG üblich. Hiernach könnte Olympia wegen mangelnder Unterscheidungskraft und als Allgemeinbegriff nicht den Markenschutz erlangen.

    In den USA sorgt der Olympic and Amateur Sports Act für Markenschutz. 36 USC §220502(a) hebt das United States Olympic Committee, USOC, in den Rang einer federally chartered Corporation. ^U36 USC 220506 räumt dem USOC die exklusiven Rechte am Namen United States Olympic Committee, den Symbolen des IOK, also den olympischen Ringen, am Emblem des USOC und an den Begriffen Olympic und Olympiad ein. Gegen ungenehmigte Verwendung dieser geschützten Begriffe und Symbole kann das USOC nach den Vorschriften des Trademark Act vorgehen.

    Erlaubt ist immerhin die Verwendung des Begriffs Olympic in Wortkombinationen, die nicht das geistige Eigentum des USOC verletzen, sich die Verwendung des Begriffs auf Berge oder geographische Regionen gleichen Namens bezieht und die damit gekennzeichneten Güter oder Dienstleistungen im Bundesstaat Washington westlich der Cascade Mountains verkauft oder erbracht werden. Wer vor dem 21. September 1950 die geschützten Begriffe und Symbole rechtmäßig verwendete, darf dies auch weiterhin tun.

    Anm. Hrsg.: Amerika bezeichnet sein Gesetz offiziell als den Ted Stevens Olympic and Amateur Sports Act, 36 USC §220501 (a), und ehrt damit den kürzlich der Bestechung verdächtigten Senator.


    Donnerstag, den 07. Aug. 2008

    Urteile vom Pazifik  

    .   Im techniklastigen neunten Bundesbezirk in und um Kalifornien herum entschied das Berufungsgericht heute:
    1. Peck v. Cingualr Wireless
    2. Lockerby v. Sierra
    3. Zolotarev v. San Franciso
    4. GECC v. Future Media
    Die erste Entscheidung betrifft die Frage, ob Mobiltelefongesellschaften die von Einzelstaaten erhobenen Steuern auf Mobilfunkleistungen auf ihre Kunden abwälzen dürfen. Der United States Court of Appeals verweist den Fall nach seiner Untersuchung der Kompetenzen von Bund und Einelstaaten zur weiteren Prüfung an das Untergericht zurück.


    Donnerstag, den 07. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
    1. 077342.U - Dreuitt v. Jamaludeen
    2. 081346.U - In Re: Hoyte
    3. 081446.U - Morris v. United States Supreme Court
    4. 081463.U - Sprincenatu v. Hutson
    5. 081467.U - Fiorani v. Lowry
    6. 084024.U - US v. Greene
    7. 084103.U - US v. Woody
    8. 084165.U - US v. McSwain
    9. 086017.U - US v. Elliott
    10. 086191.U - US v. Jordan
    11. 086206.U - US v. Patterson
    12. 086237.U - Dammons v. Carroll
    13. 086273.U - Hardy v. Bennett
    14. 086278.U - Brockenbrough v. Johnson
    Im fourth Circuit liegen Maryland, Virginia, West Virginia, North Carolina und South Carolina. Hier sind Strafurteile ausgeklammert.


    Donnerstag, den 07. Aug. 2008

    Zuchthaus wie in Hollywood  

    .   Die Zustände in Gefängnissen der USA sollten jeden davon abhalten, Fehler, geschweige denn Straftaten zu begehen. Merkwürdigerweise sind die Haftanstalten jedoch rappelvoll. Dass an allen Gliedern gefesselte Gefangene mit Pfefferstaub besprüht und mit Spuck- und Beißmasken atemberaumend verhüllt werden, ist Routine.

    Dass sich Wachleute nicht auf ihre Immunität berufen dürfen, wenn sie einen so behandelten Häftling zusammenbrechen und sterben sehen, ist ihnen vielleicht neu. Sie setzen sich Schadensersatzforderungen aus.

    Das selten zimperliche Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks bestätigt es ihnen am 6. August 2008 in seiner faktisch und rechtlich anschaulichen 24-seitigen Urteilsbegründung im Fall Benny Iko et al v. James Shreve et al., Az. 07-7569.


    Mittwoch, den 06. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
    1. 077569.P - Iko v. Raley
    2. 072048.U - Johnson v. Dial Industries Sales
    3. 072195.U - Dixon v. Astrue
    4. 074467.U - US v. Davis
    5. 074898.U - US v. Nunez-Tiscareno
    6. 077346.U - Jones v. Wilt
    7. 077476.U - Stewart v. Ozmint
    8. 086163.U - Bowens v. Stansberry
    9. 086688.U - Mendez v. Craven
    Im fourth Circuit liegen Maryland, Virginia, West Virginia, North Carolina und South Carolina. Die Bundeshauptstadt liegt geographisch ebenfalls in diesem Bezirk, ist jedoch vom numerischen System ausgeklammert und dient als Sitz eines eigenen Obergerichts, das wegen seiner Bedeutung als zweithöchstes Gericht der USA bezeichnet wird. Zudem befindet sich dort der landesweit zuständige United States Court of Appeals for the Federal Circuit.


    Mittwoch, den 06. Aug. 2008

    Zession und Gelbe Seiten  

    .   Die eingetragene Marke bleibt sechs Jahre anfechtbar. Ein registrierter Inhaber ging gegen eine Common-Law-Inhaberin derselben Marke vor und zahlte ihr dann $160.000, um die eingetragene Marke zu stärken.

    Der Vorfall ist nicht unüblich in den USA, wo drei Markenarten nebeneinander existieren: Die bundesrechtlich eingetragene Marke, die nach einzelstaatlichem Recht eingetragene Marke und die nicht eingetragene Common Law-Marke. Das Bundesrecht mit seinem Lanham Act schützt das Trademark nicht vor einer älteren gewohnheitsrechtlichen Marke. Erst wenn die Incontestability Period abgelaufen ist, trumpft der bundesrechtliche Schutz der Eintragung.

    Der Fall Budget Blinds, Inc. v. Valerie White et al., Az. 06-2610, behandelt diese Situation, allerdings mit dem Umtand, dass die Parteien einen Vertrag über die Übertragung aller Common Law-Rechte schlossen und der Telefonbuchverlag die Zession ignorierte. Wie haftet die Abtretende für den Vertragsbruch? Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks kann den Fall am 28. Juli 2008 bei einem Versäumnisurteil, Default Judgment, nicht lösen, doch höchst lehrreich erörtern. [Trade Mark, Common Law, Default Judgment, Zession, Assignment]


    Mittwoch, den 06. Aug. 2008

    Mittwoch, den 06. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
    1. 062140.P - CACI Premier Technology v. Rhodes
    2. 071684.P - Welch v. Chao
    3. 074498.P - US v. Farrior
    4. 072174.U - Bayview Loan Servicing, LLC v. US
    5. 074108.U - US v. Melvin
    6. 074802.U - US v. Garcia
    7. 081300.U - Larrimore v. Eli Lilly and Company
    8. 081327.U - Larrimore v. Hooks
    9. 081455.U - In Re: Knox
    10. 084047.U - US v. Bae
    11. 086337.U - Larrimore v. Williamson
    Im vierten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Maryland, Virginia, West Virginia, North Carolina und South Carolina. Die Bundeshauptstadt liegt geograpisch ebenfalls in diesem Bezirk, ist jedoch vom numerischen System ausgeklammert und dient als Sitz eines eigenen Obergerichts, das wegen seiner Bedeutung als zweithöchstes Gericht der USA bezeichnet wird. Zudem befindet sich dort der landesweit zuständige United States Court of Appeals for the Federal Circuit.


    Mittwoch, den 06. Aug. 2008

    Honorar im Schuhkarton  

    .   Das Honorar wird bar im Schuhkarton gebracht - Rechnung nicht nötig. Mandant braucht Aufstand in Bananenrepublik - wird erledigt. Die Verteidigung eines Evil Empire gegen den Verlust von antiken Tontäfelchen vor dem US-Gericht - genauso wenig ein Problem wie die Entwicklung von Geldwäsche- und Kapitalfluchtgesetzen und damit verbundenen Staatsverträgen.

    Mit 78 Jahren verstarb kurz nach der Übergabe ihrer Geschäfte an die Nachfolgerin die Buchhalterin, die seit ihrer Zeit als junges Mädchen in Washington mehr miterlebte als man sich heute vorstellen mag.

    Requiesce in Pace, Sue Lucas. Und Dank für die wunderbaren Geschichten aus den alten Zeiten, die nicht immer gut waren, doch dem Anwalt Entfaltungsmöglichkeiten gaben, die heute ebenfalls unvorstellbar sind! Leute, die heute im Beton unter Stadien vermutet werden, schätzten Sie ebenso wie Jüngere, die bass erstaunt hören, dass man in Ihrer Jugend von der K Street noch den Potomac sehen konnte.


    Dienstag, den 05. Aug. 2008

    Dienstag, den 05. Aug. 2008

    Unzucht über Staatsgrenzen  

    .   Schlicht und ergreifend: Staatsgrenzen überschreitender Minderjährigenverkehr führt zu einer simplen Berufungsbegründung in zahlreichen den Strafrechtler bewegenden Punkten, ergänzt um eine ausführliche Prüfung der Strafbemessungsmerkmale nach den außer Kraft gesetzten federal Guidelines sowie um eine detaillierte Anweisung an den Strafverteidiger zur Rechtsmittelbelehrung.

    Dokumentiert in United States of America v. Jack Earl Vance, Az. 07-4785, am 1. August 2008, zur Bestätigung einer Haftstrafe von 78 Monaten durch das jeder Nachsicht unverdächtigen Bundesberufungsgericht im vierten Bezirk der USA, also den Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC.


    Montag, den 04. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
    1. 054647.U - US v. Ford
    2. 071074.U - Amouzou v. Mukasey
    3. 074496.U - US v. Randall
    4. 074706.U - US v. Truesdale
    5. 074801.U - US v. Bryant
    6. 074829.U - US v. Fordham
    7. 074892.U - US v. Gaston
    8. 074982.U - US v. Wheeler
    9. 076532.U - Shafer v. Price
    10. 076833.U - Shafer v. Snook
    11. 077771.U - US v. Alomia-Torres
    12. 081131.U - Wilder v. Greidinger
    13. 081182.U - Jimenez v. Astrue
    14. 081218.U - Ospina v. IndyMac Bank
    15. 081273.U - Bellamy v. Ford Motor Company
    16. 081329.U - Woodard v. Browning
    17. 081342.U - Marshall v. Compher
    18. 084281.U - US v. Lingham


    Montag, den 04. Aug. 2008

    Air Force klaut Software  

    .   Ein Soldat ist mit Software, die er dienstlich nutzt, unzufrieden, lernt auf eigene Faust und Kosten zu programmieren, und schreibt ein Programm, das die Air Force umwirft. Er wird befördert, dann jedoch mit einer Herunterstufung bedroht, als er den Quellkode nicht herausgibt.

    Die Air Force lässt ein Unternehmen den Objektkode so ändern, dass seine Zeitsperre nicht mehr wirkt, als der Soldat einem anderen Unternehmen sein Programm überträgt. Die Erwerberin verklagt die Air Force wegen verletzter Urheberrechte durch die ungestattete Manipulation.

    Zudem verfolgt sie die Verletzung des Digital Millennium Copyright Act, nachdem die Air Force das Zeitschloss knacken ließ: No person shall circumvent a technological measure that effectively controls access to a work protected [by a copyright] under this title. 17 USC §1201 (a)(1)(A).

    In Sachen Blueport Company, LLC v. United States, Az. 07-5140, entscheidet am 26. Juli 2008 das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks gegen das Softwarehaus. Es bestätigt, dass das angerufene Gericht, der Court of Federal Claims, unzuständig blieb, weil die Air Force nicht auf ihre staatliche Immunität nach 28 USC §1498 (b) verzichtete.

    Der Soldat hatte das Programm bei der Air Force dienstlich verwendet und zu seiner Verfeinerung auf Ressourcen der Air Force zugegriffen. Zudem hatte er seinen Einsatz bei der Air Force beeinflusst. Seine Handlungen unterfielen den gesetzlichen Bestimmungen über den Immunitätsverzicht - zu seinem Nachteil. Zudem stellte der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington fest, dass ein Souverän nicht unter den Begriff einer Person nach dem DMCA fällt, aaO 17.


    Sonntag, den 03. Aug. 2008

    Das dreckige Dutzend  

    MJW - Washington.   Am 30. Juli 2008 stellte sich William Mellor, mit Richard A. Levy Verfasser des Buchs The Dirty Dozen: How Twelve Supreme Court Cases Radically Expanded Government and Eroded Freedom, der Kritik. Im F.A. Hayek Auditorium des Cato Insititute, einem libertären Think Tank, moderierte Amanda Frost die Diskussion zwischen Mellor, dem Ilya Shapiro zur Seite sprang, Doug Kendall und David J. Barron.

    Der erste Teil des Buchs stellt Fälle vor, in denen der Supreme Court, nach Meinung der Autoren in unzuläßiger Weise, die Kompetenzen der Bundesregierung ausgeweitet hat. Der zweite Teil befasst sich mit Entscheidungen, die die Bürgerrechte einschränken. Bei der Analyse gehen die Verfasser davon aus, dass die Verfassung möglichst getreu dem Wortlaut ausgelegt werden soll. Wenn die Kompetenzen der Bundesregierung erweitert oder Bürgerrechte eingeschränkt werden sollen, muss dies aus Verfassungsänderungen, Amendments, folgen, nicht aus Verfassungsinterpretation.

    Kendall und Barron kritisierten die Fallauswahl im zweiten Teil des Buchs, bei der das Gewicht einseitig auf Urteile zu ökonomischen Maßnahmen liegt, die Urteile des Supreme Court zu Bürgerrechten blenden sie hingegen aus. Die Verfasser lesen ihre libertäre Agenda in die Verfassung hinein, wenn sie davon ausgehen, darin sei lediglich eine Bundesregierung mit eng begrenzten Kompetenzen geregelt. Dabei übergehen sie die Entstehungsgeschichte der Verfassung, deren Autoren eine starke Bundesregierung wollten. Als pragmatisches Beispiel ziehen sie die Erfahrungen während der Depression heran. Erst ein Ausbau der Regierungskompetenzen durch Präsident Roosevelt brachte wirtschaftliche und politische Stabilität.


    Samstag, den 02. Aug. 2008

    Die Souveränität der Indianer  

    MJW - Washington.   Mit einem Problem des Indianerrechts beschäftigt sich das Urteil des Bundesberufungsgerichts für den Hauptstadtbezirk vom 29. Juli 2008 in der Sache Marilyn Vann, et al. v. Dirk Kempthorne, Secretary of the United States Department of the Interior, et al., Az. 07-5024.

    Die Klägerin will sich ihr Wahlrecht bei Stammeswahlen der Cherokee Nation erstreiten. Sie ist Nachfahrin von Freedmen, ehemaligen Sklaven der Cherokee, die gemäß Article 9 des Vertrags mit den Cherokee aus dem Jahr 1866 freigelassen wurden und die Rechte der Cherokee erwarben. Bis 1907 ließ der Kongress der USA die Mitglieder der Cherokee Nation in Register eintragen, eine Blood Roll für gebürtige Cherokee, eine Freedmen Roll für freigelassene Sklaven. Mitglied der Cherokee Nation sind ist nach Article 9 Section 1 der Verfassung der Cherokee Nation, wer seine Herkunft auf eins der beiden Register zurückführen kann. Wahlberechtigt bei Stammeswahlen sind allerdings nur Mitglieder, die einen Vorfahren auf der Blood Roll nachweisen können.

    Da sich die Klage nicht nur gegen den Innenminister richtet, sondern auch gegen die Cherokee Nation sowie deren Häuptling, Chief Smith, und andere Stammesbeamte, stellte sich im erstinstanzlichen Verfahren vor dem District Court für den Hauptstadtbezirk die Frage, ob der Stamm selbst oder seine Bediensteten Immunität genießen. Der Court of Appeals beantwortet diese Frage für den Stamm mit Ja, für die Bediensteten mit Nein.

    Indianerstämme haben durch die Ausbreitung der USA auf dem nordamerikanischen Kontinent ihre Souveränität nicht verloren. Aufgrund ihrer Souveränität genießen sie vor amerikanischen Gerichten Immunität. Der dreizehnte Zusatzartikel zur Bundesverfassung und der Vertrag von 1866 beschränken zwar die Souveränität des der Cherokee Nation, lassen aber dessen Immunität intakt.

    Die Immunität erstreckt sich allerdings nicht auf die Bediensteten des Stammes. Wenn, wie hier von der Klägerin gefordert, dem Häuptling und anderen Bediensteten untersagt wird, Wahlen ohne Freedmen abzuhalten, wirkt sich das gewiss auf die Souveränität des Stammes aus. Das Gericht kann Stammesbediensteten aufgeben, eine rechtswidrige Handlung - das Abhalten von Wahlen ohne Freedmen - zu unterlassen. Ein Eingriff in die Souveränität kommt allenfalls in Betracht, wenn das Gericht eine bestimmte Handlung - die Änderung von Gesetzen - anordnet.


    Samstag, den 02. Aug. 2008

    Samstag, den 02. Aug. 2008

    Freitag, den 01. Aug. 2008

    Deutsche schaden Obama  

    .   Wo Kinder Deutscher noch oft als Nazis beschimpft werden, wundert nicht, dass McCain Obamas Erfolg in Berlin abfällig mit Starauftritten musikalischer Floozies vergleicht. Darf er das in der Wahlwerbung?

    Politiker müssen sich beschimpfen, selbst beleidigen lassen - und das auch anonym. Also verletzt McCain nicht das Persönlichkeitsrecht seines Kollegen und verunglimpft ihn nicht im Sinne einer Defamation.

    Er beleidigt nur die Intelligenz seines Volkes. Das besitzt allerdings keinen Freiheitsanspruch bei politischem Blödsinn. Britney Spears und Paris Hilton haben gegen den Vergleich wohl auch keine Handhabe.


    Freitag, den 01. Aug. 2008

    Lease und Lemon Law  

    AR - Washington.   Ein Autokäufer, dessen Wagen schon nach wenigen Monaten, noch binnen der Leasingzeit, Mängel aufwies, verklagte Porsche Inc. und gewann. In der ersten Instanz wurde der Anspruch des Käufers aus dem Lemon Law von der Jury bestätigt. Sie sprach ihm $266.000 zu. Zudem darf er den Wagen, den er bereits vollständig bezahlt hat, behalten.

    Porsche legte Berufung ein. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA schloss sich am 14. Juli 2008 in Sachen Bruce A. Tammi vs. Porsche Cars North America, Inc., Az. 07-1832, der Entscheidung der Vorinstanz an. Es wurden weder - wie Porsche rügt - unwichtige Beweise der Jury vorgetragen, noch erging ein Urteil entgegen der Beweiswürdigung. Des weiteren wurde auch die zugesprochene Summe richtig errechnet.

    Deshalb blieb die Berufung erfolglos. Porsche haftet für den Fahrzeugmängel aus Verbraucherschutzansprüchen. Das Lemon Law schützt, wie das Gericht betont, auch den Leasingkunden, selbst wenn das Gesetz nur den Kauf erwähnt.


    Donnerstag, den 31. Juli 2008

    Last Minute LLM  

    .   Erst in letzter Minute erkannt, dass ein LLM-Studium in den USA zeitlich ideal wäre? Anfragen in diese Richtung häufen sich im Sommer. Oft erwarten die Kandidaten, dass das Semester Mitte Oktober beginnt. Weit gefehlt! Am 13. August 2008 beginnt es beispielsweise bei der im letzten Jahrzehnt in die besten Rankings im internationalen Recht vorgerückte St. Thomas University School of Law, die selbst den elitären Grad des JSD vergeben darf.

    Kann man da noch helfen? Ja, mit dem Rat, die Uni schnellstens anzusprechen und zu erklären, warum sie diesen Bewerber noch berücksichtigten soll. Was bietet er dem LLM-Programm? Ist das Englisch nachweislich schon gut? Hat er sich auf das konkrete Themenprogramm vorbereitet? Gibt ein Professor oder ein Praktikumsausbilder eine überzeugende Empfehlung?

    Dann nichts wie hin: Den zuständigen Professor, über den man sich im Internet gründlich unterrichtet hat, anrufen, seine Interessen erkunden und ihm die eigene Eignung verkaufen. Die Univerwaltung will das Geld, der Prof. gute Studenten.

    Und welche Uni? Sind Rankings deutscher Verlage bedeutsam? Wer nur einen LLM-Zettel braucht und nicht auf die intensivste Ausbildung achtet, die der Karriere nicht nur formell nützt, braucht sich nicht bei den aus deutscher Warte beliebtesten Unis zu bewerben. Sie sind von deutschen Kandidaten ohnehin überlaufen, und ihre Wartelisten sind jetzt noch nicht ausgeschöpft. Ein weiterer Deutscher würde die Uni nicht im Erfahrungs- und Kulturaustauschangebot für ihre Studenten bereichern.

    Kleine, feine Unis, die in Europa noch nicht entdeckt sind und daher nicht auf jeder Liste erscheinen, bieten bessere Aussichten. Wenn sie einen Professor mit deutschsprachiger Ausbildung aufführen und dazu eine umfassendes, vielleicht sogar besonders anstrengendes und anspruchsvolles Ausbildungprogramm nachweisen, das über die Vergabe eines imposanten Scheins hinausgeht, hat man ein Ziel, das vielleicht jetzt noch Aussichten auf die Aufnahme in das LLM-Programm verspricht.

    Ohne Gewähr für ihre Vollständigkeit hier eine Liste amerikanischer Juraprofessoren, die aufgrund eigener Erfahrung die deutsche Volljuristenausbildung kennen und daher einen guten Kandidaten vielleicht schon in einem Telefongespräch einschätzen können:
    Siegfried Wiessner
    Walter O. Weyrauch
    Sabine Schlemmer-Schulte
    Mathias W. Reimann
    Mattias Kumm
    Friedrich K. Kübler
    Joachim Zekoll


    Donnerstag, den 31. Juli 2008

    Brennpunkt Southeast DC  

    AR - Washington.   Der Südosten der amerikanischen Hauptstadt soll wieder zu einer angenehmen Wohngegend werden. Bald schon gehört es der Vergangenheit an, dort so gut wie keine Infrastruktur und sozial erträgliches Leben zu finden.

    Nach einem Diskussionsvortrag der Friedrich-Ebert-Stiftung werden im Rahmen der Stadterneuerung neue Wohnkomplexe errichtet, doch um welchen Preis? Was bedeutet das für die Mieter, die seit Generationen in dem Viertel um Ward 8 leben. Das starke Mietrecht des District of Columbia verbietet es, die Mieter ohne weiteres auf die Straße zu setzen.

    Dem wirken Wohnungseigentüer entgegen, indem sie kurzerhand keine Reparaturen an den ohnehin baufälligen Wohnungen mehr vornehmen. Doch wird mit diesen fragwürdigen Methoden der District of Columbia Housing Code unterlaufen? Selbst wenn dies zuträfe, wie sollen sich die dortigen Einwohner wehren, von denen jeder Dritte unter der Armutsgrenze lebt? Anwaltsgebühren und selbst geringe Gerichtskosten können sie nicht bezahlen.

    Der Quasi-Vertreibung wirkt die Stadtverwaltung dadurch entgegen, dass sie bestimmt, welcher Anteil subventionierter Wohnungen an Geringverdiener zu vermieten ist. Für die Restmiete gibt sie einen Zuschuss.

    Auch dies wirft Fragen auf. Wie viele dieser Wohnungen gibt es überhaupt? Privaten Investoren, die ohne Zuschüsse ihre Wohnungen errichtet haben, ist diese Last wohl kaum aufzuerlegen.

    Ob die Veränderungen nun auch Verbesserungen darstellen, sei dahingestellt. Bald schon gibt es hier eine, unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten ebenfalls fragwürdige Quote von mehr als 50 Prozent weißer Bevölkerung. Die Diskussionsrunde der Friedrich-Ebert-Stiftung regte an, über die negativen Folgen der Verbesserungen kritisch nachzudenken.


    Mittwoch, den 30. Juli 2008

    Versicherungsschutz überstrapaziert?  

    AR - Washington.   In der Auslandsbeilage der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Versicherungsrecht berichten Kochinke und Meis über den Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung für Prozesskosten.

    Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks entschied in BASF AG v. Great American Assurance Co. et al., Az. 06-3938, am 14. April 2008, dass ein Haftpflichtversicherer nicht die Kosten der Prozesse zu decken hat, die durch die Vermarktungspraktiken von BASF anhängig wurden. Von der Versicherungsdeckung umfasst sind Entschädigungen für Prozesse aufgrund von Körperverletzung oder Persönlichkeitsverletzungen durch Werbung. Hierunter soll es nicht fallen, dass BASF eine Studie nicht veröffenlticht hat, die nachweist, dass das von BASF angebotene Medikament nicht die beworbene alleinige Wirkungsweise im Vergleich zu anderen Produkten hat. Dies löst nach dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks keine Haftung der Haftpflichtversicherung für die daraus resultierenden Fälle aus. Das Gericht führt aus, dass im vorliegenden Fall keine Persönlichkeitsverletzung zu erkennen sei.

    Mithin wird, entgegen der bisherigen Rechtspraxis, eine einschränkende Auslegung des Deckungsschutzes zugunsten der Versicherer statuiert.


    Dienstag, den 29. Juli 2008

    Vorsicht Nachahmung  

    .   AOL macht es vor, Facebook nach und StudiVZ kopiert alles. Doch geklagt wird nicht wegen der Kopie, sondern aus einem Qualitätssicherungsbedürfnis, das dem Markenrecht entspringt. Facebook wendet sich zudem gegen den Vertragsbruch und die Treuwidrigkeit der Vertragsparteien StudiVZ und Konsorten. Urheberrecht kommt anders als bei vielen Webkopien gar nicht in der Klage vom 1. Juli 2008 zur Sprache. Wieso?

    Der Fall liegt dem Bundesgericht vor. Dort muss die Klage dem Grundsatz des Notice Pleading entsprechen und darf recht unsubstantiiert sein. Der Schriftsatz muss zunächst lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung nach einem Rule 12(b)(6) FRCP-Antrag der zahlreichen Beklagten überstehen können. Außerdem darf die Klägerin noch nachlegen.

    Dass weitere Beklagte einbezogen werden, dafür hat Facebook bereits gesorgt: Auch die noch unbekannten Does 1-25 sind Beklagte. Wer sich dahinter verstecken mag? Vielleicht einzelne natürliche Personen, die die Tatbestände des Rechnermissbrauchs nach Bundesrecht und kalifornischem Recht erfüllen, den die Klage ebenfalls rügt.

    Die Klage enthält weitere für Juristen interessante Aspekte: Zugriffe auf Facebook-Server durch StudiVZ dienen beispielsweise der Untermauerung einer Zuständigkeit amerikanischer Gerichte. Eine StudiVZ-Seite mit dem Thema Kalifornien deutet ebenfalls dorthin. Gespickt ist das Ganze mit Hinweisen auf die Verwerflichkeit der StudiVZ-Aktionen: Ein Merkmal des Strafschadensersatzes, punitive Damages.

    Über diese Klage kann man noch viel spekulieren, bis sie zum ersten Mal vom Gericht geprüft wird. Zuerst muss sie zugestellt werden. Wenn das nach Haager Übereinkunft geschieht, die der amerikanische Oberste Bundesgerichtshof in Washington lediglich als eine Option ansieht, kann das Monate dauern - oder länger, wenn sich die Beklagten wie seinerzeit Bertelsmann gegen diesen Zustellungsweg wehren. [StudiVZ, Facebook, Trade Dress, Qualitatssicherung, Markenrecht, Zuständigkeit ]


    Dienstag, den 29. Juli 2008

    Kein Geld für Banken  

    MJW - Washington   In seinem Urteil vom 16. Juli 2008 in der verbundenen Sache Sovereign Bank v. BJ's Wholesale, Inc. et al., Az. 06-3392/3405, entschied das Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk über Ansprüche zweier Banken, der Sovereign Bank und der Pennsylvania State Employees Credit Union, PSECU. Beide Banken waren Mitglied des Netzwerks, das die Visa-Kreditkarte herausgab und stellten ihren Kunden Kreditkarten aus. Diese bezahlten damit Waren bei der Supermarktkette BJ's Wholesale. Die mitverklagte Fifth Third Bank hatte BJ's als Akzeptanzstelle für Visa-Kreditkarten angeworben und wickelte die Kreditkartentransaktionen für BJ's ab.

    Das Netzwerk gab Operating Regulations heraus, denenzufolge Mitgliedern und Akzeptanzstellen die Speicherung der Daten aus dem Magnetstreifen verboten war. Fifth Third musste als anwerbende Bank gewährleisten, dass BJ's sich daran hält. Allerdings wurden Informationen von Kreditkarten, mit denen bei BJ's bezahlt wurde, gespeichert und später für betrügerische Zwecke verwendet. Sovereign erstattete seinen Kunden die dabei zunächst in Rechnung gestellten Beträge, PSECU tauschte 20.000 Kreditkarten aus.

    Der Court of Appeals hält es für möglich, dass Sovereign als intended Beneficiary des Vertrages zwischen Fifth Third und BJ's einen Anspruch aus Breach of Contract gegen Fifth Third hat und verweist insoweit die Sache zurück an den District Court. Einen Anspruch gegen beide Beklagten auf equitable Indemnification sieht das Gericht nicht, die dafür erforderliche secondary Liability liegt nicht vor. Auch der Anspruch gegen BJ's aus tortious Interference dringt nicht durch, da dieser nur Schäden an Personen oder Eigentum erfasst, nicht aber Vermögensschaden, economic Loss. PSECU kann seine Ansprüche gegen Fifth Third auf Breach of Contract stützen, nicht aber auf negligent Interference with Contract oder ungerechtfertigte Bereicherung, unjust Enrichment.


    Montag, den 28. Juli 2008

    Wahlrecht für Verbrecher  

    MJW - Washington.   Bei den im November anstehenden Wahlen gilt Virginia als zwischen Republikanern und Demokraten heiß umkämpfter Battleground State, es wird also auf jede Stimme ankommen. In diesem Zusammenhang rückt Article II Section 1 der Verfassung des Commonwealth of Virginia in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit. Denn der Inhalt dieser Verfassungsnorm ist brisant:
    No person who has been convicted of a felony shall be qualified to vote unless his civil rights have been restored by the Governor or other appropriate authority.
    Verbrechen, Felony, definiert Virginia Code §18.2-8 als strafbare Handlung, die entweder mit dem Tod oder Haft bestraft wird. Die Konsequenzen einer Verurteilung wirken ein Leben lang. Wer aus der Haft entlassen ist, kann dennoch nicht wählen.

    Abhilfe verspricht Gouverneur Kaine. Anträge auf Wiederherstellung der Bürgerrechte, Application for the Restoration of Civil Rights, die bis zum 1. August 2008 eingehen, sollen rechtzeitig zur Wahl am 20. November 2008 bearbeitet werden.


    Montag, den 28. Juli 2008

    Zahltagkredite zu 300%  

    .   300 Prozent Zinsen brachte einige Gesetzgeber auf die Palme, und auch in Washington haben sie daher die Payday Loans verboten. Mit ihrem Gesetz haben sie für die Hauptstadt einen Höchstzins von 24 Prozent eingeführt.

    Die meisten Staaten der USA erlauben jedoch noch das Geschäft der Payday Lender. Sie halten für viele eine wichtige Rolle im Finanzwesen, indem sie Finanzlücken bis zum nächsten Zahltag stopfen und Geld gegen eine Lohnabtretung verleihen.

    Die Washington Post beobachtet, dass die als Genossenschaftsbanken ausgestalteten Credit Unions nun in die Bresche treten. Doch damit ist nicht allen geholfen.


    Sonntag, den 27. Juli 2008

    Neugier wird bestraft  

    .   Dass der Jungjurist über der Königin Kreise drehte und nicht abgeschossen, sondern freundlich verscheucht wurde, ist im Juli wieder ein Jahrzehnt her. Das Erlebnis erinnert an die Weiterentwicklung des Rechts.

    Erstens würde er beim Abflug erfahren, dass das Schloss Sperrzone ist - damals baute die Flugleitung darauf, dass Piloten aus der Zeitung wissen, wo die Queen gerade empfängt. Zweitens wäre ein kurzer Rundflug zwischen Klassen im schottischen Recht zeitlich unmöglich: Sicherheitsprüfungen und Ausarbeitung eines Flugplans erfordern heute zuviel Zeit.

    Der tägliche Ausflug mit Kommilitonen, die in der Mittagspause den Studienort von oben erleben wollten, wäre auf Google Maps beschränkt. Runtergucken und Kringel fliegen, um zu entdecken, warum 1000 Gesichter vom Schlosshof hochschauen - die Zeiten sind vorbei. Genauso wie seit 2001 die Akrobatikflüge bei der US-Hauptstadt.


    Samstag, den 26. Juli 2008

    Subrogation und Immunität  

    .   Staaten sind immun gegen Klagen. Kann eine französische Versicherung in den USA Libyen aus einem Subrogationsanspruch verklagen, nachdem sie Amerikaner für einen von Libyen verursachten Flugzeugabsturz entschädigte? Libyen argumentiert, der Foreign Sovereign Immunities Act greife, denn die Versicherung sei kein Amerikaner und daher von der FSIA-Ausnahme für Terrorstaaten zum Schutz von Amerikanern nicht erfasst.

    Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks entscheidet in Sachen La Reunion Aerienne v. Socialist People's Libyan Arab Jamahiriya et al., Az. 07-7050, gegen Libyen, nachdem es zunächst klärte, ob ein Rechtsmittel schon vor einem Endurteil zulässig ist. Dies ist es, weil der Immunitätsgrundsatz ausländische Staaten vor der Last einer Klage ohne bestätigte US-Gerichtsbarkeit schützt.

    Die sachliche Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, gegen den fremden Staat liegt vor, weil die Versicherung Amerikaner ausbezahlte und durch die Zession ihrer Ansprüche an den Versicherer auch für die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit in ihre Fußstapfen trat, entscheidet das Gericht am 25. Juli 2008. Die ihm auch vorgelegte Frage des Strafschadensersatzes im Verhältnis zur Staatenimmunität greift das Gericht nicht auf.


    Freitag, den 25. Juli 2008

    US-Recht für Maschinenbau  

    .   Hier oft auf Deutsch erklärte Themen im amerikanischen Recht werden am 2. Oktober 2008 bei einem Workshop Deutsche Maschinen für die USA in Köln zusammenhängend erörtert werden. Zu den Themen zählen auch Vertragsverhandlungen in den USA, - vielleicht als Ergänzung von Kochinke, Verhandeln in den USA, in Heussen, Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, Köln 2007, - sowie die Bedeutung von Non-Disclosure Agreements.

    Auch die immer wieder intensiv verhandelte Frage deutscher oder amerikanischer AGBs sowie Haftungsfragen einschließlich Produkthaftungsansprüchen, die Deutschen viel mehr Kopfzerbrechen bereiten als Amerikanern, werden neben zahlreichen anderen Rechtsfragen angesprochen. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt, und der Preis von 450 Euro scheint für diese wichtigen Auslese bei einer mehrstündigen Konferenz angemessen.


    Donnerstag, den 24. Juli 2008

    Schiedsklausel Venezuela - USA  

    .   Im Urteil vom 14. Juli 2008 in Sachen Four Seasons Hotels and Resorts, BV, et al. v. Consorcio Barr, SA, Az. 05-16351, erörtert das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA zum zweiten Mal die Anfechtung eines Schiedsspruches im Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren nach der New Yorker Konvention.

    Eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung und Darlegung der Vorverfahren in den USA und Venezuala im Streit über die Wirksamkeit einer Schiedsklausel nach amerikanischem und venezuelanischem Recht sowie die Entscheidungsgründe für die teilweise Bestätigung des Schiedsspruches nach der United Nations Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards vom 10. Juni 1958, 21 U.S.T. 2517, 330 U.N.T.S. 38, 9 USC §201 note (2002), machen das Urteil besonders lesenswert.


    Mittwoch, den 23. Juli 2008

    Das Recht der Bildersuche  

    .   Robert Mittelstädt erklärt detailliert auf Deutsch das Recht der Bildersuchmaschinen nach der gewaltigen Entscheidung des amerikanischen Bundesberufungsgerichts für den zehnten Bezirk in Sachen Perfect 10 Inc. et al. v. Google, Inc., Az. 06-55406. Er setzt das Urteil vom 3. Dezember 2007 in seiner Analyse Googles Haftung für Urheberrechtverletzungen durch seine Bildersuchmaschine auch in Bezug zum deutschen Recht. Eine englische Fassung hat der Verfasser unter dem Titel Google and its Copyright Problem ebenfalls vorgelegt.


    Dienstag, den 22. Juli 2008

    Kein Ordnungsgeld für CBS  

    MJW - Washington.   Neun Sechzehntel einer Sekunde reichten, um zahlreiche Zuschauer der Halbzeit-Show des Super Bowl XXXVIII nachhaltig zu verstören. Für diesen Zeitraum war, nach Angaben der Beteiligten aufgrund einer Wardrobe Malfunction, die entblößte Brust der Sängerin Janet Jackson zu sehen. Anlass genug für die Federal Communications Commission, FCC, die amerikanische Medienaufsichtsbehörde, dem Fernsehsender CBS ein Ordnungsgeld in Höhe von 550.000 Dollar aufzuerlegen.

    CBS wehrte sich gegen das Ordnungsgeld. Das Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk gibt CBS in seinem Urteil vom 21. Juli 2008 in der Sache CBS Corporation et al. v. Federal Communications Commission et al., Az. 06-3575, Recht. Grundlage für das Ordnungsgeld ist 18 USC §1464, von obszöner, anstößiger oder profaner Sprache sollen Zuschauer und Zuhörer verschont werden.

    Die FCC hatte die Vorschrift in den vergangenen Jahrzehnten zurückhaltend ausgelegt. Isolierte oder flüchtige Bemerkungen, isolated or fleeting Utterances, sollten nicht darunter fallen. Diese Entscheidungspraxis änderte die FCC kurz nach dem dem Super Bowl schlagartig. Das kann sie grundsätzlich auch. Doch muß sie dies ankündigen und die Gründe für den Kurswechsel darlegen. Das hat die FCC nicht getan, ihr Verhalten ist daher nach dem Prüfungsmaßstab des 5 USC §706(2)(A) willkürlich und unberechenbar, arbitrary and capricious.

    Im Urteil erklärt das Gericht auch ausführlich, warum CBS für das Verhalten von Janet Jackson und ihrem Partner auf der Bühne, Justin Timberlake, nicht haftbar zu machen ist. Beide waren waren independent Contractors, keine Angestellten, deren Verhalten CBS nicht einfach zugerechnet werden kann.


    Montag, den 21. Juli 2008

    Zollnachlass auf Autos?  

    .   Volkswagen erhob einen Widerspruch nach Verwaltungsrecht und einen nach Zollrecht, und verlor vor dem Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks am 16. Juli 2008 nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, Administrative Procedure Act.

    Fahrzeuge, die später als 90 Tage nach der Einfuhr in die USA repariert werden, verursachen Kosten, die den Einfuhrwert mindern, sodass der Zoll herabzusetzen sei, argumentierte die Klägerin in Volkswagen of America, Inc. v. United States, Az. 07-1285.

    Damit dringt sie nach 19 USC §1514 und dem Trade Agreements Act 1979 nicht durch; vgl. Kochinke, Der Trade Agreements Act 1979 in den USA, RIW 1980, 405.


    Sonntag, den 20. Juli 2008